Fachbeiträge & Kommentare zu Teileinkünfteverfahren

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Einbringung in eine Kapital... / 2.10.2 Folgen der Option für die Gesellschafter

Gewinne oder Verluste der Personengesellschaft werden bei den Gesellschaftern nicht mehr als Einkünfte berücksichtigt. Das bedeutet auch, dass dem Gesellschafter zugerechnete Verluste aus der Personengesellschaft nicht mehr mit sonstigen Einkünften des Gesellschafters oder Gewinnanteile nicht mehr mit negativen sonstigen Einkünften oder seinem persönlichen Verlustvortrag ver...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 14.1 Verringerung des späteren Gewinns aus der Anteilsveräußerung

Der Einbringende hat im (späteren) Jahr der Veräußerung einen Gewinn aus der Veräußerung der bei der Einbringung erhaltenen Anteile zu versteuern. Es gelten die Regelungen des § 3 Nr. 40 EStG (Veräußerung durch eine natürliche Person) und § 8b Abs. 2 KStG (Veräußerung durch eine Kapitalgesellschaft). Auf diesen Gewinn hat die nachträgliche Versteuerung eines Einbringungsgewin...mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 4 Teilbetriebsveräußerung

Für die Veräußerung eines Teilbetriebs gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für die Veräußerung eines Betriebs. Der Teilbetrieb muss auch hier die in Verbindung mit der Teilbetriebsaufgabe geschilderten Voraussetzungen erfüllen. Auch hier ist erforderlich, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Teilbetriebs veräußert werden und dass die Tätigkeit des Tei...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 14 Einbringungsgewinn I bei Veräußerung der bei der Einbringung gewährten Anteile innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung

Soweit der Einbringende bei einer Sacheinlage zum Buch- oder Zwischenwert die erhaltenen Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt veräußert, hat er nach § 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 UmwStG rückwirkend für das Jahr der Einbringung den sogenannten Einbringungsgewinn I zu versteuern. Ob die Veräußerung innerhalb der Sperrfrist erfolgt ist, b...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 15.4 Besteuerung des Einbringungsgewinns II bei Anwendung eines Holding-Modells

In den Fällen des Anteilstauschs sowie in den Fällen der Sacheinlage unter Miteinbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften führt die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die übernehmende Gesellschaft zur Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG (Besteuerung des Einbringungsgewinns II), soweit die eingebrachten Anteile im Zeitpunkt der Einbringung ni...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.9 Verschmelzung einer steuerpflichtigen auf eine steuerbefreite Gesellschaft

Wird eine steuerpflichtige auf eine steuerfreie Gesellschaft verschmolzen, führt die Verschmelzung nach § 12 Abs. 5 UmwStG zu Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn die aufnehmende Körperschaft z. B. eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Körperschaft ist. Die Regelung soll sicher...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 15 Anteilsveräußerung nach einem Anteilstausch i. S. des § 21 UmwStG

Soweit durch Sacheinlage oder durch Anteilstausch unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft eingebrachte Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft durch die Übernehmerin innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung veräußert werden und der Einbringende keine durch § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Person (= Kapitalgesellschaft) ist, ist nach § 22 Abs. 2 UmwStG de...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 13.4 Finanzierungskosten nach Umwandlung

Wird der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die im Privatvermögen gehalten werden, fremdfinanziert, so sind die Schuldzinsen grundsätzlich nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG nicht abzugsfähig, weil die Dividendeneinkünfte der Abgeltungsteuer unterliegen. Beispiel: Ein Anteil an einer KG wurde fremdfinanziert erworben. Die Schuldzinsen sind als Sonder-Betriebsausgaben...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / D. Wesentliche Anteile an Kapitalgesellschaften des Privatvermögens

Rz. 9 Ein Veräußerungsgewinn von wesentlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften, die zum steuerlichen Privatvermögen zählen, unterliegt gem. § 17 Abs. 1 EStG der Besteuerung. Anteile sind danach wesentlich, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Bei der Besteuerung ist das T...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.1 Betriebsaufgabe bei Wegfall der sachlichen oder personellen Voraussetzungen

Die Betriebsaufspaltung endet zwangsweise, wenn die sachlichen [1] oder personellen [2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsaufspaltung aufgrund der Auflösung der sachlichen oder personellen Verflechtung be...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.3 Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Da die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (bzw. dem Sonderbetriebsvermögen seiner Gesellschafter) zuzurechnen sind, zählen auch die Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft an das Besitzunternehmen (bzw. an deren Gesellschafter) zu den beim Besitzunternehmen zu erfassenden Einkünften, die dem Teileinkünfteverfah...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.2 Steuerfalle: Vorbehaltsnießbrauch sowohl am Besitzeinzelunternehmen als auch an den Anteilen an der Betriebs-GmbH

Werden sowohl das Besitzeinzelunternehmen (das Betriebsgrundstück) als auch die Betriebs-GmbH unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen (sog. Doppelnießbrauch), entfällt die personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft. Es kommt zu einer Beendigung der Betriebsaufspaltung. § 6 Abs. 3 EStG findet keine Anwendung.[1] Da eine Betriebsaufspaltung vorau...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.4.1 Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Betriebs-GmbH

In der Praxis stellt sich oft die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Betriebsaufspaltung auf die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Teilwertabschreibungen erfolgen können. Der BFH[1] hat dazu entschieden, dass wegen der besonderen funktionalen Bedeutung d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 9 Neufassung des § 4 Abs. 6 S. 4 bis 6 und Abs. 7 S. 2 UmwStG (Abs. 8)

Rz. 70 Bei der Einführung des Teileinkünfteverfahrens anstelle des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007[1] hatte es der Gesetzgeber versäumt, entsprechende Anpassungen im UmwStG vorzunehmen. Dies wurde mit der Neufassung des § 4 Abs. 6 S. 4 bis 6 und Abs. 7 S. 2 UmwStG durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[2] nachgeholt. Rz. 71 D...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.2 Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaft, soweit kein Fall des Umwandlungsgesetzes vorliegt

Fallen Gründungen nicht unter das UmwG und erfolgt die Gründung einer Personengesellschaft in dergestalt, dass Sachwerte eingebracht werden, liegt eine sog. Sachgründung vor. Es gelten bei der Gründung einer Personengesellschaft die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, des § 1 Abs. 4 PartG i. V. mit §§ 705 ff. BGB und §§ 3 ff. PartG be...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.3.3 Keine Gegenleistung führt zu § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG

Die Anwendungsbereiche des § 24 UmwStG und § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unterscheiden sich in zwei Punkten: Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG erfordert Betriebe/Teilbetriebe/Mitunternehmeranteile, wohingegen bei § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG einzelne Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (oder unentgeltlich) eingebracht werden. Außerdem umfa...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.11 Besonderheiten bei der Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Die Vorschrift des § 24 Abs. 5 UmwStG umfasst folgenden Fall: Soweit im Rahmen einer Einbringung nach § 24 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert eingebrachte Anteile an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt durch die übernehmende Personengesellschaft veräußert oder durch einen Vorgan...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / III. Besteuerung der Destinatäre im Zusammenhang mit der Stiftung

Rz. 106 Leistungen der Stiftung an den Destinatär sind einkommenssteuerlich relevant. § 20 Abs. 1 (Auszug) "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören" 1. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftun...mehr

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Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Kommentar Das BMF hat eine überarbeitete Fassung seines Schreibens zur Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG veröffentlicht. In das neue Schreiben eingeflossen sind nicht nur die jüngsten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, sondern auch aktuelle BFH-Rechtsprechung. Im Folgenden werden nicht nur die Änderungen des neuen BMF-Schreibens v. 12.3.2025 (...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.5 Fusionsrichtliniengebotene Einschränkung des Veräußerungsbegriffs

Rz. 124 § 22 UmwStG ist als pauschale Missbrauchsverhinderungsvorschrift konzipiert worden und soll ausschließen, dass der Einbringende eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils die Einbringung nur durchführt, um bei einer späteren Veräußerung einen Steuervorteil zu realisieren. Der Steuervorteil kann darin bestehen, dass der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 22 UmwStG

Rz. 1 § 22 UmwStG soll im Wesentlichen verhindern, dass durch die Vorschaltung einer Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG die im Rahmen einer späteren Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven entweder einer niedrigeren inländischen Besteuerung unterliegen oder dem inländischen Besteuerungszugriff gänzlich entzogen werden. § 22 UmwStG hat mithin den Charakter einer Missbrauch...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 293 Nach § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG ist der Einbringungsgewinn II regulär als Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils zu versteuern, wobei § 16 Abs. 4 EStG sowie § 34 EStG nicht anzuwenden sind. Dies soll nach Auffassung der Finanzverwaltung auch beim Eintritt eines schädlichen Ereignisses innerhalb des ersten Zeitjahrs nach der Einbringung gelten[1], wobei dieser weite An...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 4 Auswirkungen des Teileinkünfteverfahrens bzw. § 8b KStG auf die Gewerbesteuer

Wie bereits dargestellt, ergeben sich sowohl bei der Ermittlung der Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag als auch bei den Hinzurechnungen und Kürzungen Auswirkungen, bei denen je nach Sachverhalt unterschiedliche Ergebnisse die Folge sind. In der folgenden Übersicht wird für die jeweils betroffene Rechtsform aufgezeigt, in welchen Fällen bei der Ermittlung des Gewerbesteuerme...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.2 Nicht erfasste Dividenden und gleichgestellte Bezüge

Durch die Erfassung der Dividenden im Teileinkünfteverfahren sowie der Regelung des § 8b KStG ist die vollständige Erfassung von Dividenden und gleichgestellter Bezüge beim Gewerbeertrag nicht mehr gewährleistet. Der Gesetzgeber hat daher eine ergänzende Hinzurechnungsregelung aufgenommen. Die Hinzurechnungsvorschrift in § 8 Nr. 5 GewStG umfasst die nach § 3 Nr. 40 EStG oder ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung und Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos und des sog. Sonderausweises. Ein steuerliches Einlagekonto müssen nach § 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 KStG folgende unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte führen: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe st...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage FE-K / 2.2 Zusätzliche Angaben für beteiligte Körperschaften, die selbst Organgesellschaften sind

Vor Zeilen 12–13 In den Zeilen 12–13 sind Sachverhalte zu erfassen, die natürliche Personen betreffen. Die Daten dienen der Durchführung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG, wenn die an der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligte Körperschaft Organgesellschaft ist. Dann kann deren Gesellschafter als Organträger eine natürliche Person sein, für die das T...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage FE-K / 3.2 Zusätzliche Angaben für beteiligte Körperschaften, die selbst Organgesellschaften sind

Zeilen 312–313 In den Zeilen 312–313 sind Sachverhalte zu erfassen, die natürliche Personen betreffen. Die Daten dienen der Durchführung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG, wenn die an der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligte Körperschaft Organgesellschaft ist. Dann kann deren Gesellschafter als Organträger eine natürliche Personen sein, für die das...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 10 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

Vor Zeilen 70–82 In den Zeilen 70–82 sind von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des Stpfl. erhaltene Gewinnausschüttungen nach § 8 Nr. 5 GewStG hinzuzurechnen, soweit nicht die Voraussetzungen einer Kürzung nach § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GewStG gegeben sind. Hierdurch wird ein umständliches Verfahren vermieden, bei dem in dieser Zeile alle Gewinnausschüttungen hinzuzurechne...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 8b Abs. 7 S. 1 KStG oder ein Finanzunternehmen § 8b Abs. 7 S. 2 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw....mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage FE-OT / 2.2 Beträge laut gesonderter und einheitlicher Feststellung nach § 14 Abs. 5 bei der Organgesellschaft

Vor Zeilen 21–36 In den Zeilen 21–36 sind die der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft einzutragen, wie sie sich aus der gesonderten Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ergeben. Die Daten werden in der Anlage OG der Organgesellschaft ermittelt, gehen von dort in die gesonderte Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ein, ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.1 Anfangsbestände

Zeile 6d In dieser Zeile ist der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos anzugeben, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr 2024 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung, aber auch um einen Zuzug aus dem Ausland, beispielsweise einer steuerbegünstigten Körperschaft mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, handeln. Weitere Fälle sind die Gründu...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeertra...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage BEG / 5 Angaben für Einzelunternehmen sowie für Mitunternehmerschaften und Organgesellschaften, sofern natürliche Personen beteiligt sind

Zeile 21 Die Zeilen 21-28 sind von den Einzelunternehmen auszufüllen, die an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt sind. Außerdem nehmen diese Zeilen die Daten auf, wenn eine natürliche Person über eine Personengesellschaft an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt ist. Dabei werden Beteiligungen erfasst, die im Gesamthandsvermögen und im Sonderbetriebsvermögen der Per...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage BEG / 5 Angaben für Einzelunternehmen sowie für Mitunternehmerschaften und Organgesellschaften, sofern natürliche Personen beteiligt sind

Zeile 21 Die Zeilen 21-28 sind von den Einzelunternehmen auszufüllen, die an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt sind. Außerdem nehmen diese Zeilen die Daten auf, wenn eine natürliche Person über eine Personengesellschaft an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt ist. Dabei werden Beteiligungen erfasst, die im Gesamthandsvermögen und im Sonderbetriebsvermögen der Per...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OT / 4 Werte der Organgesellschaft, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Zeilen 25a–25b In diesen Zeilen sind Mehr- und Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit nach § 14 Abs. 4 KStG einzutragen. Mehr- und Minderabführungen entstehen aus der Differenz zwischen der handelsrechtlichen Ergebnisabführung einerseits und den in das Einkommen der Organgesellschaft eingegangenen Vermögensänderungen andererseits. Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen, ...mehr

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Verdeckte Einlage: Auswirku... / 6 Unentgeltliche oder verbilligte Nutzungsüberlassung an eine Kapitalgesellschaft

Die Einlage von Nutzungen und Leistungen wurde vom BFH in einer Grundsatzentscheidung abgelehnt.[1] Es fehlt somit unverändert an der Deckungsgleichheit von verdeckter Einlage und verdeckter Gewinnausschüttung. Korrespondierend sind aber auf der Seite des Gesellschafters keine Einkünfte anzusetzen, da für die Nutzungsüberlassung auch keine Gegenleistung vorliegt. Mangels Ein...mehr

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Sind Verwaltungs- und Konze... / Entscheidung

Das Finanzgericht (FG) bestätigte die Entscheidung des Finanzamts und wies die Klage zurück. Aufwendungen, die durch die Erzielung von Erträgen aus Beteiligungen als gewerbliche Einkünfte veran-lasst sind, können nur eingeschränkt abgezogen werden, wenn sie in Zusammenhang mit teilweise steuerfreien Einnahmen stehen. Da die Klägerin im Streitjahr ausschließlich Dividenden erz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Besteuerungsfolgen

Rz. 21 Die Besteuerung des "Anteilstauschs" richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen[1], d. h.: Untergehende Anteile des Betriebsvermögens sind (bei Bilanzierenden) aus- und die Anteile an der übernehmenden Körperschaft mit dem gemeinen Wert der untergehenden Anteile einzubuchen (s. a. Rz. 22a und zur Abwicklung der Seitwärtsverschmelzung Rz. 70f.). Ein daraus resultierender...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 Auslandsbezüge

Rz. 28 Generell zum deutschen Besteuerungsrecht bei Auslandsbezug Rz. 14. Im DBA-Fall ist das Besteuerungsrecht an den untergehenden Anteilen beim (steuer-)inl. Anteilseigner regelmäßig Deutschland zugewiesen, es sei denn, (i) sie sind einer ausl. Betriebsstätte zuzuordnen (dann regelmäßig Freistellung) oder – falls das DBA einen entsprechenden Art. vorsieht – (ii) die übertr...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.1 Zurechnung der Einkünfte bei natürlichen Personen

Die Besteuerung entspricht der von übrigen Ausschüttungen: Die verdeckte Gewinnausschüttung rechnet grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % oder sind im Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG teilweise steuerbefreit.[1] Wird die GmbH-Bete...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktien / 2.2.1 Laufende Einkünfte

Dividenden und Bezüge aus der ­Liquidation einer Aktiengesellschaft ­gehören beim Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft mit natürlichen Personen als Gesellschafter) zu den Betriebseinnahmen. Die Erträge unterliegen bis 2008 nach § 3 Nr. 40 EStG dem sog. Halbeinkünfteverfahren, wodurch auch die Betriebsausgaben nur hälftig abziehbar sind.[1] Ab 2009 wur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abgeltungsteuer / 2.1 Andere Einkunftsarten

Die Abgeltungsteuer gilt nicht für Einkünfte, die einer anderen Einkunftsart als § 20 EStG zuzuordnen sind, d. h. ein Steuerabzug hat insoweit keine abgeltende Wirkung.[1] Kapitalerträge im Betriebsvermögen und Einkünfte i. S. d. § 17 EStG unterliegen nach wie vor der progressiven Einkommensteuer, wobei hierfür ggf. auch das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist.mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.2 Kapitalertragsteuer

Verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer.[1] Da Abführung der Kapitalertragsteuer durch die GmbH und Anrechnung beim Gesellschafter nach Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung zeitgleich erfolgen müssten, wird regelmäßig auf die Erhebung der Kapitalertragsteuer verzichtet, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden (Vorrang d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 8.1 Überblick

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einkünfte bei der Veranlagung erfasst wurden bzw. nach § 3 Nr. 40 EStG (Teileinkünfteverfahren) oder nach § 8b KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben. Die Steuerbescheinigung ist Voraussetzung für die Anrechnung der Steuerabzug...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktien / 2.2.2 Veräußerung

Die Veräußerung von Aktien unterliegt bis 2008 dem Halbeinkünfteverfahren bzw. ab 2009 dem Teileinkünfte­verfahren.[1] Veräu­ßerungsverluste und Teilwertab­schreibungen können nur anteilig berücksichtigt werden.­mehr

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Folgen einer gewerblichen (... / a) Kapitalgesellschaftsanteile

Die Anteile an der Kapitalgesellschaft sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Nr. 5 S. 1 Halbs. 2 lit. b EStG mit dem Buchwert anzusetzen. Daraus ergeben sich keine steuerlichen Konsequenzen. Etwaige Veräußerungsgewinne aus der Beteiligung wären – wie bisher – als Einkünfte aus Gewerbebetrieb steuerpflichtig und unterliegen (weiterhin) dem Teileinkünfteverfahren. Technisch ergibt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 4.2 Anteile im Privatvermögen

Die Dividenden unterliegen den Regelungen der Abgeltungsteuer. Es gilt der Abgeltungsteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuerschuld) sowie ggf. Kirchensteuer. Bei Ausübung der Veranlagungsoption greift dagegen der persönliche Steuersatz des jeweiligen Gesellschafters. Werbungskosten sind nicht mehr abzugsfähig. Es gibt ein Wahlrecht zum Teilei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 4.1 Anteile im Betriebsvermögen

Steuerfreistellung der Dividenden mit 40 %, sodass im Ergebnis 60 % der Dividenden steuerpflichtig sind und dem persönlichen Einkommensteuersatz des jeweiligen Gesellschafters unterliegen, sog. Teileinkünfteverfahren.[1] Korrespondierend dazu können in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Betriebsausgaben nur zu 60 % steuermindernd berücksichtigt werden.[2]mehr