Fachbeiträge & Kommentare zu Streubesitzbeteiligung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vereinbarkeit des Abzugsverfahrens nach Abs. 1 mit Unionsrecht bei Streubesitzdividenden i.S.v. § 8b Abs. 1 KStG

Rz. 51 [Autor/Stand] EuGH-Urteil vom 20.10.2011: (Frühere) Ungleichbehandlung durch das Steuerabzugsverfahren bei Streubesitzdividenden. Bislang bestand eine Ungleichbehandlung zwischen Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat und solchen mit Sitz im Inland als Gesellschafter inländischer Kapitalgesellschaften insoweit, als die einbehaltene und abgeführte Kapita...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Unionsrechtliche Bedenken

a) Grundfreiheiten Rz. 16 [Autor/Stand] Unionsrechtliche Bedenken an den §§ 7–14 AStG. Werden im Schrifttum aus unionsrechtlicher Perspektive noch Bedenken gegen die §§ 7–14 AStG geäußert (s. auch Vor §§ 7–14 AStG Anm. 31 ff.),[2] lassen sich die Argumente nicht unmittelbar auf § 3 Nr. 41 EStG übertragen.[3] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass § 3 Nr. 41 EStG systemati...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Die aufgrund des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 am 01.01.2001 in Kraft getretenen Änderungen des Systems der Hinzurechnungsbesteuerung haben dazu geführt, dass die sog. Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) keine Anwendung mehr findet und die Hinzurechnungsbesteuerung im Zusammenhang mit Direktinvestitionen hinsichtlich eine...mehr

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zerb 6/2017, Die Stiftung a... / C. Vergleich der österreichischen mit der deutschen Familienstiftung

Sowohl nach deutschem wie auch nach österreichischem Stiftungsrecht kann eine Privatstiftung gegründet werden, die die Versorgung der Stifterfamilie oder anderer Personen sicherstellt. Zu beachten ist, dass nach österreichischem Recht eine Stiftung, die zum überwiegenden Teil der Versorgung natürlicher Personen dient, nach 100 Jahren aufzulösen ist, wenn nicht alle Letztbegü...mehr

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ZErb 06/2013, Stimmrechtslo... / Einführung

Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zählen im ErbStG traditionell zu den potenziellen Begünstigungsgegenständen, soweit es sich um sog. unternehmerische Beteiligungen handelt, also nicht Streubesitzbeteiligungen, die allein der Kapitalanlage dienen. So begünstigt auch das aktuelle Recht in § 13 b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG den Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften, bei ...mehr

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ZErb 06/2013, Stimmrechtslo... / 1. Grundsätzliches

Eine Qualifikation von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als begünstigtes Vermögen iSv § 13 b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG kommt nur dann in Betracht, wenn der Erblasser/Schenker am Nennkapital der Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligung).[6] Auf diese Weise versucht der Gesetzgeber sicherzustellen, dass der Erblasser bzw. Schenker unternehmerisc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG

Leitsatz 1. Die durch § 36 Abs. 4 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG rückwirkend ab dem 1.1.2001 angeordnete Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG verstößt gegen die unionsrechtlich verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit und bleibt im Erhebungszeitraum 2001 unangewandt (Anschluss an EuGH-Urteil vom 22.1.2009, C-377/07...mehr

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ZErb 01/2011, Die Lohnsumme... / ff) Differenzierung über die Beteiligungsquote

Knackpunkt der Regelung ist dennoch die Beteiligungsquote von 25 %, die im obigen Beispiel zu der beschriebenen Ungleichbehandlung führt. Fraglich ist, ob eine Differenzierung über die Beteiligungsquote zulässig bzw. zu rechtfertigen ist. Die Gesetzesbegründung liefert hierzu keine Informationen. In Anlehnung an die Gesetzesbegründung zur Mindestbeteiligung bei Kapitalgesell...mehr

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Erhöhung des Hinzurechnungsbetrags gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG auch bei der GewSt

Leitsatz Die in § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG a.F. angeordnete Erhöhung des Hinzurechnungsbetrags um die nach § 10 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 AStG a.F. abziehbaren Steuern wirkt sich auch auf die Ermittlung des Gewerbeertrags aus. Dass sich die der Erhöhung zugrunde liegende Anrechnung der nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. abziehbaren Steuer nur auf die ESt und KStG bezieht, hind...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 6.1 Vor Zeilen 76–77

Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in den Zeilen 82 ff. einzutragen. In den Zeilen 76 ff. sind p...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2020 - Anlage GK / 6.1 Vor Zeilen 76–77

Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in den Zeilen 82 ff. einzutragen. In den Zeilen 76 ff. sind p...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage AESt / 5.2 Zeile 3

In diese Zeile ist der Betrag der gem. § 8b KStG steuerfreien Einkünfte und Veräußerungsgewinne einzutragen. Steuerfrei gem. § 8b KStG können Einkünfte in Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gem. § 8b Abs. 1 KStG sein, die nicht gem. § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind (d. h. keine Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen). Aufgrund de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2020 - Anlage AESt / 5.2 Zeile 3

In diese Zeile ist der Betrag der gem. § 8b KStG steuerfreien Einkünfte und Veräußerungsgewinne einzutragen. Steuerfrei gem. § 8b KStG können Einkünfte in Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gem. § 8b Abs. 1 KStG sein, die nicht gem. § 8b Abs. 4 KStG steuerpflichtig sind (d. h. keine Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen). Aufgrund de...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab Vz 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab Vz 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr