Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Vertragstypen / 1. Irrtümliche Gehaltsüberzahlung

Rz. 1595 Wird die Arbeitsvergütung irrtumsbedingt zu hoch ausgezahlt, hat der Arbeitgeber grundsätzlich einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB. Im Streitfall muss er nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen, dass für die Leistungen an den Arbeitnehmer im Umfang der Überzahlung ein Rechtsgrund nicht bestanden hat. Rz.... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Behandeln als steuerpflichtig

Rz. 35 Bereits in Rz. 20 wurde darauf hingewiesen, dass § 9 UStG seit dem 1.1.1980 – anders als § 9 UStG 1967/73 – keine ausdrückliche Verzichtserklärung des Unternehmers verlangt. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden Zweifelsfragen um die Abgabe der bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verlangten Verzichtserklärung, die auftraten, obwohl diese auch damals nicht ausdrücklich an ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Besonderheiten bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung (§ 9 Abs. 3 UStG)

Rz. 187 Wie in Rz. 17 und 30 erwähnt, regelt seit dem 1.1.2002 der zu diesem Zeitpunkt an den bisherigen § 9 UStG angefügte Abs. 3 die Frist, bis zu der bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung vom Vollstreckungsschuldner von § 9 Abs. 1 UStG Gebrauch gemacht werden kann. Rz. 188 Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit dieser Vorschrift wie folgt ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.2.5 Ausnahme von der Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Zentralregulierer (§ 17 Abs. 1 S. 7 UStG)

Rz. 135 Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs kann (sie muss nicht!) unterbleiben, wenn ein dritter Unternehmer den auf die Minderung des Entgelts entfallenden Steuerbetrag an das FA entrichtet. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist, dass drei Unternehmer beteiligt sind; bei zwei Unternehmern besteht eine Steuerschuld, ein Unternehmer bleibt unbeschränkt vorsteue... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Rz. 123 § 9 Abs. 1 UStG erwähnt seit dem 1.1.1980 mit § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG nur noch die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen. § 9 UStG 1967/73 hatte dagegen mit der Nennung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1967/73 nicht nur die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen, sondern auch die unter das Versicherungsteuergesetz oder Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes fallende... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.1 Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 128 Der für den Umsatz geschuldete Steuerbetrag ist entsprechend der Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen. Maßgebend ist also nicht der insgesamt geschuldete Steuerbetrag, sondern nur der für den Umsatz geschuldete. Die Rechnungssteuer nach § 14c UStG wird also nicht betroffen. Für sie kann sich eine Berichtigungsmöglichkeit nur durch Rechnungsberichtigung erö... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Entsprechende Anwendung bei Rechnungsberichtigung (§ 14c Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 5 UStG)

Rz. 23 Für beide Fälle von Rechnungsberichtigungen (sowohl nach § 14c Abs. 1 UStG als auch nach § 14c Abs. 2 UStG) einschließlich der Berichtigung von Gutschriften kommt eine entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG ausdrücklich in Betracht. Für den Fall der Berichtigung eines unrichtigen (z. B. zu hohen) Steuerausweises ist bei einer Berichtigung der Rechnung durch den ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.3 Berichtigungszeitpunkt (§ 17 Abs. 1 S. 8 UStG)

Rz. 140 Nach § 17 Abs. 1 S. 8 sind die vorgeschriebenen Berichtigungen in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist. Aus § 18 Abs. 1 S. 2 UStG folgt, dass als Besteuerungszeitraum trotz § 16 Abs. 1 S. 2 UStG nicht das Kj., sondern der Voranmeldungszeitraum anzusehen ist.[1] Mit dieser Regelung wird eine rückwirkende Ber... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 49 Der Grundtatbestand des § 17 Abs. 1 S. 1 UStG ist die Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG durch Minderung oder Erhöhung. Es muss sich also um einen steuerpflichtigen Umsatz handeln, bei dem sich die Bemessungsgrundlage geändert hat, und zwar nach der Entstehung des Steueranspruchs und des Vorsteuerabzugs (Rz... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Anwendungsbereich

Rz. 15 Der Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich – teilweise über eine sinngemäße Anwendbarkeit – grundsätzlich auf alle Umsätze des UStG. Sie betrifft zunächst die Minderung oder Erhöhung der Bemessungsgrundlage, lässt dann jedoch in Abs. 2 Nr. 1–5 Fallgruppen sinngemäß behandeln, in denen die Steuerschuld ganz oder teilweise nachträglich entfällt. Bei ihnen steht... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Gleichgestellte Fallgruppen (§ 17 Abs. 2 UStG)

Rz. 141 § 17 Abs. 2 UStG regelt – neben der sinngemäßen Geltung nach § 17 Abs. 1 S. 5 UStG – in seinen Nrn. 1–5 fünf Fallgruppen, auf die die Vorschriften des § 17 Abs. 1 UStG sinngemäß anzuwenden sind. Sinngemäß anwendbar sind allerdings nur die S. 1 und 3 des § 17 Abs. 1 UStG, weil S. 2 im Bereich der fünf Fälle nicht vorkommt. Bei den fünf Fallgruppen handelt es sich um die... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.1.2 Kontokorrentverhältnis

Rz. 151 Forderungen aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen gehen häufig in ein Kontokorrentverhältnis i. S. d. § 355 HGB ein. Dieser Vorgang berührt nach der Rechtsprechung des BGH nicht den selbstständigen Bestand der Einzelforderung. Das Entgelt ist nach Auffassung der Verwaltung noch nicht erbracht.[1] Mindert sich die Einzelforderung bereits in diesem Stadium, ist ein... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Getrennte Berichtigungspflichten für Steuer und Vorsteuer

Rz. 40 Grundsätzlich sind in den Fällen des § 17 UStG sowohl die Steuer als auch der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Ausnahmen hiervon gelten für die Fälle des § 17 Abs. 3 UStG, die ausschließlich die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Veränderungen in der EUSt zum Gegenstand haben. Im übrigen Bereich kann sich die Berichtigung in Einzelfällen ebenso beschränken, und zwar m... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Wechsel zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflich

Rz. 124 Die Änderung der Bemessungsgrundlage setzt die Steuerpflicht des Umsatzes voraus (Rz. 22). Wird ein steuerpflichtiger Umsatz rückwirkend steuerfrei oder ein steuerfreier Umsatz nachträglich steuerpflichtig, kann deshalb § 17 Abs. 1 UStG nicht unmittelbar angewendet werden. § 17 Abs. 1 S. 8 UStG enthält jedoch einen gesetzlichen Regelungsplan bzw. einen über den Wortl... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zum Verzicht berechtigte Unternehmer

Rz. 21 § 9 UStG formuliert, dass der Unternehmer die aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann. Dass nur Unternehmer von der Vorschrift betroffen sein können, versteht sich eigentlich von selbst, denn nur Unternehmer können steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbringen. Maßgebender Unternehmerbegriff ist damit der des § 2 UStG; zu den Einzelh... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Das in § 18 Abs. 9 UStG und ergänzend in den §§ 59 bis 61a UStDV geregelte Vorsteuervergütungsverfahren war im Rahmen der Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-RL[1] eingeführt worden. Durch das UStG 1980 hatte der Gesetzgeber den Bundesminister der Finanzen erstmals ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Vergütung der Vorsteuerbeträge an nicht im Inl... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Keine Pflicht zur Mitteilung oder Rechnungsberichtigung

Rz. 44 In den Fällen, in denen zwei Unternehmer von der Berichtigung der Steuerschuld und des Vorsteuerabzugs betroffen sind, ist für die Berichtigung weder eine (gegenseitige) Mitteilung noch die Berichtigung der Rechnung erforderlich oder Voraussetzung. Rz. 45 Das Gesetz fordert keine Mitteilung des leistenden Unternehmers oder des Leistungsempfängers über die Veränderung d... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Allgemeines

Rz. 143 § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG sieht eine sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG über die Änderung der Bemessungsgrundlage für die Fälle vor, in denen das vereinbarte Entgelt uneinbringlich geworden ist. Das bedeutet, dass der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist (L... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Besondere Besteuerungsformen

Rz. 20 § 17 Abs. 1 UStG ist, obwohl die Vorschrift dazu keine Aussage enthält, auch auf die besonderen Besteuerungsformen entsprechend anzuwenden. Dies sind der Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen gem. § 23 UStG i. V. m. §§ 69ff. UStDV und nach § 23a UStG, die Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG, die Besteuerung de... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Zivilrechtliche Fragen

Rz. 194 Allein der leistende Unternehmer hat die Entscheidung zu treffen, ob er einen der in § 9 UStG erwähnten steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig behandeln will. Er wird dabei die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile abwägen, die sich aus der Anwendung des § 9 UStG ergeben. Seine Leistungsempfänger können von ihm nicht verlangen, dass er § 9 UStG anwendet oder nicht (me... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
aaaasdasda
Kein § 14c UStG ohne Gefährdung des Steueraufkommens

Leitsatz Eine Steuerschuld nach § 14c UStG entsteht nicht, wenn feststeht, dass durch den unberechtigten oder unrichtigen Steuerausweis keine Steuergefährdung eintreten kann. Dies gilt nicht nur für Rechnungen an Privatpersonen, sondern auch an andere Personen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung. Sachverhalt Zwischen der Z AG (Klägerin) und dem Finanzamt ist streitig, ob das Pro... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.1.1 Erfordernis eines förmlichen Gesetzes oder einer Satzung

Rz. 38 Im Steuerrecht, dessen Steuerbelastungsentscheidungen und Tarifgestaltungen weitgehend vom Willen des Gesetzgebers abhängen, ist von einem strengen Gesetzesvorbehalt auszugehen.[1] Die allein ausreichende Grundlage für die Besteuerung i. S. d. Gesetzmäßigkeit (Tatbestandsmäßigkeit) sind Gesetze im formellen Sinn und Satzungen.[2] Wegen des in der Besteuerung liegenden... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.2.1 Echte Rückwirkung

Rz. 80 Eine echte Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") liegt vor, wenn eine Rechtsnorm nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift. Die echte Rückwirkung ist, weil das Vertrauen des Einzelnen auf den Bestand und das Bestehenbleiben einer Rechtslage verletzt wird, grundsätzlich mit der Verfassung unvereinbar. [1] Dies ist insbesondere der Fall... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 265 AO regelt die Besonderheiten der Vollstreckung im Fall der Erbfolge gegen den bzw. die Erben. Mit der Verweisung auf Vorschriften des BGB und der ZPO wird ein Gleichlauf der Steuervollstreckung nach der AO mit der Vollstreckung nach der ZPO erreicht. Rz. 2 Bei der Vollstreckung gegen den Erben bedarf es einer Differenzierung sowohl hinsichtlich ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2 Haftung nach Teilung des Gesamtgutes

Rz. 6 § 1480 BGB (Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten) Wird das Gesamtgut geteilt, bevor eine Gesamtgutsverbindlichkeit berichtigt ist, so haftet dem Gläubiger auch der Ehegatte persönlich als Gesamtschuldner, für den zur Zeit der Teilung eine solche Haftung nicht besteht. Seine Haftung beschränkt sich auf die ihm zugeteilten Gegenstände; die für die Haftung des Erben ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.4.2 Geringwertiger Taterfolg

Rz. 23 Eine Einstellung der Steuerhinterziehung [1] nach § 398 AO setzt voraus, dass nur eine geringwertige Steuerverkürzung eingetreten ist oder nur geringwertige Steuervorteile [2] erlangt worden sind. Die Geringwertigkeit ist, wie bei § 153 StPO (Rz. 7b), als absolute Wertgrenze zu sehen und kann nicht in ein Verhältnis zur verkürzten Steuerschuld oder den Vermögensverhältn... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Aufrechnung / 1 Allgemeines

Umsatzsteuerlich kann der Begriff "Aufrechnung" folgende Bedeutungen haben: Aufrechnung von Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen mit Umsatzsteuer-Forderungen oder anderen Steuern[1] Aufrechnung von Forderungen aufgrund von Lieferungen und Leistungen (tauschähnliche Umsätze). Deshalb sind reine Forderungsaufrechnungen umsatzsteuerlich i. d. R. nicht von Bedeutung. Aufrechnungen si... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Ehegatten / 3.4 Steuerliche Zusammenveranlagung

Steuererstattungen oder -nachzahlungen aus vor der Trennung liegenden Zeiten gemeinsamer Veranlagung der Ehegatten sind nach der Trennung grundsätzlich nach der Steuerlast im Falle einer fiktiven Einzelveranlagung auszugleichen. Aus dem Wesen der Ehe folgt auch nach der Trennung regelmäßig die Verpflichtung in eine vom anderen Ehegatten für die Zeit des Zusammenlebens gewüns... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Aufrechnung / 1.5 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, kommt eine Aufrechnung durch den Insolvenzgläubiger in Betracht, wenn die Hauptforderung ihrem Kern nach bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.[1] Damit wird die Aufrechnung gegen steuerrechtliche Forderungen ermöglicht, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar noch nicht i. S. v. § 38 AO ents... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Steuerkanzleimanagement: En... / 2.2 Wissen und Lösungskompetenz: Fachwissen in werthaltige Dienstleistung umsetzen

Steuerkanzleien sind auf Steuer- und Rechnungswesen bezogene "Problemlöser". Mit "Wissen" ist vor allem die Fähigkeit der Kanzlei gemeint, Steuer- und Rechnungswesen-Probleme für die Mandanten zu lösen. Wissen erfordert die Kenntnisse und Fähigkeiten des gesamten Kanzleiteams. Es ist immer personengebunden. Kenntnisse wiederum sind Fachmethoden und Wissen über Mandanten(-Pro... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Ehegatten / 2 Rechte und Pflichten aufgrund der Ehe

Beide Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet.[1] Sie tragen füreinander Verantwortung. Sie regeln die Haushaltsführung in beiderseitigem Einvernehmen.[2] Soweit die Haushaltsführung einem Ehegatten überlassen ist, leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.[3] Jeder Ehegatte ist berechtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.[4] Dabei... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Aufrechnung / 1.2 Gegenseitigkeit

Gegenseitigkeit bedeutet Schuldner- und Gläubigeridentität, d. h. Hauptforderung und Gegenforderung müssen zwischen denselben Personen bestehen. Der Schuldner des einen Anspruchs muss Gläubiger des anderen Anspruchs sein. Aufrechenbar ist daher nur der eigene Anspruch, nicht der Anspruch eines Dritten. Hinweis Keine gegenseitige Aufrechnung bei Zusammenveranlagung Auswirkungen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Regelmäßiger Beginn der Verjährungsfrist (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Der Beginn der Verjährungsfrist ist an den Eintritt der erstmaligen Fälligkeit[1] geknüpft. Die Fälligkeit tritt ein: nach den Einzelsteuergesetzen, entweder zu festen Terminen (wie bei den Vorauszahlungen) oder nach einer Steuerfestsetzung; besteht keine gesetzliche Bestimmung, tritt Fälligkeit gleichzeitig mit dem Entstehen des Anspruchs ein; das ist der Fall z. B. bei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.3.5 Inhaltliche Grenzen der AdV

Rz. 39 Ein AdV-Antrag, der die inhaltlichen Grenzen der AdV überschreitet, ist unzulässig. Mit der AdV kann nur der vorläufige Wegfall der Leistungspflicht aus dem angefochtenen Verwaltungsakt erreicht werden. Dies gilt auch dann, wenn es um die Aufhebung d. V. geht und die Rückabwicklung bereits auf die Steuerschuld gezahlter Beträge in Betracht kommt. Die Finanzbehörde ist ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.4 Inhaltliche Grenzen der AdV

Rz. 72 Ein AdV-Antrag, der die inhaltlichen Grenzen der AdV überschreitet, ist unzulässig. Mit der AdV kann nur der vorläufige Wegfall der Leistungspflicht aus dem angefochtenen Verwaltungsakt erreicht werden (s. Rz. 20). Dies gilt auch dann, wenn es um die Aufhebung d. V. geht und die Rückabwicklung bereits auf die Steuerschuld gezahlter Beträge in Betracht kommt (wegen der ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3 Verfahren

Rz. 7 Über einen Streit im Erhebungsverfahren, ob Zahlungsverjährung hinsichtlich eines Anspruchs aus dem Steuerverhältnis eingetreten ist, hat das FA durch Abrechnungsbescheid[1] zu entscheiden.[2] Mit diesem wird bindend darüber entschieden, ob ein Anspruch noch besteht. Maßgeblich sind insoweit die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (i. d. R. E... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.3 Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts

Rz. 68 Voraussetzung der AdV ist ferner die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts.[1] Bei nicht vollziehbaren Verwaltungsakten kann ein Antrag nach § 114 FGO auf einstweilige Anordnung in Betracht kommen.[2] Rz. 68a Der AdV-Antrag ist nur zulässig, solange der Verwaltungsakt noch vollziehbar ist. Die aus dem Verwaltungsakt resultierende Pflicht darf noch nicht erf... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.2 Sicherheitsleistung (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 40 Die Zahlungsverjährung wird unterbrochen durch Sicherheitsleistung nach §§ 241 ff. AO oder nach Art. 112 UZK. Das bloße Verlangen der Finanzbehörde, Sicherheiten zu stellen, genügt nicht. Die Sicherheit muss tatsächlich geleistet werden. Die Leistung von Sicherheiten seitens des Steuerschuldners ist Realakt, kein Verwaltungsakt.[1] Sicherheitsleistung kommt nur für An... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.9 Personelle Wirkung der Unterbrechung

Rz. 72 Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber derjenigen Person, gegenüber der die entsprechende Handlung vorgenommen worden ist. Die Unterbrechung der Verjährung gegenüber einem Gesamtschuldner führt also nicht zur Unterbrechung gegenüber den anderen Gesamtschuldnern (Rz. 9). Das gilt auch für Ehegatten; die Unterbrechungshandlungen sind jedem Einzelnen gegenüber vorzunehmen... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Verzichtsverträge / 5. Steuerliche Folgen

Rz. 102 Obwohl der Pflichtteilsanspruch mit dem Tod des Erblassers kraft Gesetzes entsteht, erfasst die Erbschaftsteuer diesen Anspruch nur, wenn er tatsächlich geltend gemacht wird. Rz. 103 Ferner kommt es darauf an, wann der Pflichtteilsverzicht erklärt wird. Wird der Verzicht auf den Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers erklärt und eine Abfindung vereinbart, liegt eine ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Selbstständige und uns... / II. Unselbstständige Stiftung im Erbfall

Rz. 179 Unselbstständige Stiftungen können nicht selbst Erbe oder Vermächtnisnehmer sein, da sie keine juristischen Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind. Erbe oder Vermächtnisnehmer wird in ihrem Fall der Treuhänder, der dann erbrechtlich per Auflage und/oder aufgrund des Treuhandvertrages verpflichtet wird oder ist, den zugewendeten Vermögenswert "für" die Stiftun... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Fallkonstellationen

Rz. 541 Im Fall des BayObLG [656] erfolgte knapp zwei Jahre nach dem Erbfall und nach Annahme der Erbschaft eine Nachveranlagung des Erblassers zur Einkommensteuer (Steuerschuld ca. 340.000 DM), die zu einer erheblichen Schmälerung des Nachlasses führte, ohne dass letztlich eine Überschuldung des Nachlasses eingetreten wäre. Ihre Erbschaftsannahme hat die Alleinerbin daraufhi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 11 Erbenhaftung / a) Anmeldung beim Nachlassinsolvenzverwalter

Rz. 658 Die Nachlassinsolvenzgläubiger (§ 38 InsO), die am Nachlassinsolvenzverfahren teilnehmen wollen, müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, § 174 InsO. Damit soll eine Entlastung des Insolvenzgerichts erreicht werden.[529] Nachrangige Insolvenzgläubiger (§ 39 InsO) können ihre Forderungen nur auf ausdrückliche Aufforderung des Gerichts anmelden, §§ 174... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Vor dem Erbfall in der Person des Erblassers entstandene Steuern

Rz. 192 Nach § 45 AO gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf die Rechtsnachfolger und somit auf die Erben über. Steuerschulden stellen Nachlassverbindlichkeiten dar (§ 45 AO, § 1967 BGB). Aufgrund der nach § 34 AO dem Testamentsvollstrecker zugewiesenen Stellung ist er verpflichtet, die Steuererklärungen des Erblassers zu erstellen, soweit sie S... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Nach dem Erbfall während der Testamentsvollstreckung entstehende Steuer

Rz. 199 Für die erst nach Beginn der Testamentsvollstreckung fällig werdende (entstehende) Steuer trifft den Testamentsvollstrecker bei der reinen Auseinandersetzungsvollstreckung grundsätzlich keine unmittelbar steuerliche Pflicht. Auch bei der Dauertestamentsvollstreckung ist der Testamentsvollstrecker für nach dem Erbfall entstehende Steuern i.d.R. nicht zuständig. Die Ab... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Testamentsgestaltung / a) Grundlagen

Rz. 33 Im Rahmen der Beratung des Mandanten nach dem Erbfall ist der Vermögensbestand mit allen Aktiva und Passiva aufzunehmen und ein Nachlassverzeichnis zu erstellen (vgl. zum Muster für ein Nachlassverzeichnis § 17 Rdn 117). Dies ist zum einen für die Frage, ob die Erbschaft überhaupt angenommen werden sollte, und zum anderen für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 11 Erbenhaftung / b) Erbscheinserteilung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 21 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, so kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines endgültig vollstreckbaren Titels ist – sogar das Erbscheinserteilungsverfahren betreiben.[16] Er hat ein eigenes Antragsrecht nach §§ 792, 896 ZPO und kann sogar die nach § 352 Abs. 3 FamFG erforderliche eidesstattliche Versicherung abgeben (vgl. Muster Rdn 43).[17] Dies gilt... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben

Rz. 153 Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben Muster 13.27: Informationsschreiben mit jährlicher Rechnungslegung durch den Testamentsvollstrecker an Erben An _________________________ _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft __________... mehr