Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Zu berücksichtigende Verbindlichkeiten

Rz. 143 Im Bereich der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten nennt der Gesetzgeber in § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG zunächst die so genannten Erblasserschulden, also die von dem Verstorbenen selbst begründeten und seinen Erben hinterlassenen Verbindlichkeiten. Insoweit kommt ausschließlich ein Abzug durch den oder die Erben in Betracht, weil nur diese im Rahmen der Gesamtrechts... mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 437 Die Angemessenheit der Vergütung ist funktionell bezogen auf die vom Testamentsvollstrecker durchzuführenden Aufgaben zu beurteilen.[558] Somit müssen die zu erfüllenden Aufgaben und die zu beanspruchende Vergütung in einem richtigen Preis-/ Leistungsverhältnis stehen. Dementsprechend ist die Höhe der Vergütung insb. von den einzelnen Aufgaben im Rahmen der Testament... mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / II. Nachlasserben- und Eigenverbindlichkeiten

Rz. 9 Für Nachlasserbenschulden und reine Eigenverbindlichkeiten haftet der Erbe im Außenverhältnis (zumindest auch) mit seinem eigenen Vermögen.[37] Zu den Eigenverbindlichkeiten zählen Verbindlichkeiten, die der Erbe selbst im Rahmen eigenhändiger Verwaltung des Nachlasses eingeht, gleichsam durch eigene Rechtshandlung, während die Nachlasskosten- bzw. Nachlassverwaltungssc... mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Erbenregress

Rz. 30 Die sich aus § 102 SGB XII ergebende sog. selbstständige Erbenhaftung ermöglicht die Heranziehung der Erben zum Kostenersatz, unabhängig von den zugunsten der Leistungsberechtigten bestehenden Schutzvorschriften.[28] Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen zugunsten eines Leistungsberechtigten verschiedene Vermögensgegenstände als Schonvermögen i.S.d. § 90 Abs. 2 ... mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / l) Finanzamt; Sozialversicherungsrecht

Rz. 120 Der Nachlasspfleger hat sämtliche an ihn gerichteten und bei ihm eingehenden Steuerbescheide zu prüfen, um im Interesse der Erben ggf. Rechtsmittel einzulegen. Der Nachlasspfleger ist berechtigt, wenn ihm die eigene Sachkunde fehlt, einen Steuerberater zu beauftragen. Üblich und sachgemäß ist, den bislang mandatierten Bevollmächtigten weiter zu beauftragen. Rz. 121 De... mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. "Nachlassbilanz"

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FF 12/2023, Herausgabe der ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten über die Herausgabe eines Einfamilienhauses. [2] Die Antragstellerin ist die Schwiegermutter der Antragsgegnerin. Ihr gehört das verfahrensgegenständliche Einfamilienhaus, die ehemalige Ehewohnung ihres Sohnes und der Antragsgegnerin. Der Ehemann ist ausgezogen; die Antragsgegnerin bewohnt es mit dem gemeinsamen erwachsenen Sohn. Einen Mietvert... mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 1 Allgemeines

Rz. 745 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend... mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.1 Fondsbesteuerung

Rz. 757 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc... mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 853 [Umlagen → Zeilen 20–24] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla... mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 641 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitsl... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermögenslage

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ähnlich wie bei der Ertragslage, die neben den Erträgen auch die Aufwendungen umfasst, bezieht sich die Vermögenslage nicht nur auf die Aktivposten der Bilanz, die als das Vermögen des UN bezeichnet werden (vgl. Baetge, in: HWB (1975), Sp. 2089 (2094)), sondern auch auf das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kap. Der Einblick in die ... mehr

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Zur Anfechtbarkeit von unter den Pfändungsgrenzen liegenden Lohnzahlungen des Arbeitgebers auf ein geliehenes Konto

Leitsatz 1. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 1 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) liegt vor, wenn der vom Arbeitgeber auf ein geliehenes Konto überwiesene Lohn des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenzen des § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) liegt, denn der Pfändungsschutz reicht nur bis zur Auszahlung des Arbeitseinkommens auf ein Konto. 2. Eine objekt... mehr

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Einheitliche Behandlung von... / III. Anpassungsbedarf

Bisher Aufteilung: Während das EuGH-Urteil für den Fall der "komplexen Leistungen" eigener Art keine Bedeutung hat, ergeben sich aus der Entscheidung in den vorstehend unter II. 2.a) genannten Fällen ‚1‘ und ‚2‘ Veränderungen gegenüber der bisherigen "Rechtslage" in Deutschland. Soweit sich Steuerpflichtige bisher nämlich nach den Verwaltungsanweisungen gerichtet haben, habe... mehr

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Einheitliche Behandlung von... / bb) Bestandskraft

Keine Bestandskraft: Dies gilt auf jeden Fall, wenn die Veranlagungen für diese VZ noch nicht bestandskräftig sind (also für die VZ 2022 und 2023[59]). Bestandskraft: Soweit bereits (formelle) Bestandskraft bestünde (also für die VZ 2021 und früher[60]), wäre eine Berichtigung der Erklärungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 172 ff. AO möglich. Nähme man an, dass diese Vo... mehr

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Einheitliche Behandlung von... / VIII. Vermietung an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Mieter

Keine "§ 14c-Steuer" ...: Würde V seine Vermietungsleistungen an Mieter erbringen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ergäben sich – sofern nicht die Übergangsregelungen angewendet werden – andere Konsequenzen als vorstehend unter V. – VII. dargestellt. Der EuGH hat nämlich entschieden, dass eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG bei Erteilung von Rechnungen mit... mehr

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Einheitliche Behandlung von... / bb) Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens

Rechnungskorrektur: Zum anderen darf V seine MwSt-Erklärungen korrigieren, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt ist. Diesen Fall hat der deutsche Gesetzgeber in § 14c Abs. 1 UStG dahingehend geregelt, dass der Rechnungsaussteller seine Steuerschuld berichtigen darf, wenn er den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigt... mehr

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Einheitliche Behandlung von... / aa) Gutgläubigkeit

Keine Rechnungskorrektur: Dies darf V nach den Feststellungen des EuGH zum einen, wenn er seinen guten Glauben bei der Ausstellung der Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis nachweist.[54] In diesem Fall – der allerdings im deutschen Gesetz nicht geregelt ist – ist die Berichtigung des Steuerbetrags gegenüber dem M (also eine Berichtigung der Rechnungen), um die Gefährdung... mehr

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Einheitliche Behandlung von... / c) Korrektur des Vorsteuerabzugs durch den Mieter

Korrektur "ex nunc": M muss die monatlich jeweils geltend gemachten Vorsteuern i.H.v. 38 EUR ebenfalls an sein Finanzamt zurückzahlen. Nach dem Wortlaut der Regelung des § 14c Abs. 1 S. 2 UStG mit dem Verweis auf § 17 Abs. 1 UStG müsste dies ebenfalls "ex nunc" erfolgen (vgl. § 17 Abs. 1 S. 2 und S. 8 UStG).[71] Korrektur "ex tunc" ...: Hierzu wird allerdings überwiegend vert... mehr

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Einheitliche Behandlung von... / b) "Umstellungslösung"

Spätere Umstellung: Denkbar wäre aber auch, dass die Umsätze ab einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. dem 1.1.2026) nach den – in Übereinstimmung mit dem Urteil des EuGH vom 4.5.2023 und der Nachfolgeentscheidung des BFH v. 17.8.2023 noch zu erlassenden – neuen Verwaltungsgrundsätzen zu behandeln sind ("Umstellungslösung").[46] Handeln erforderlich: Würde diese Lösung gewählt, müs... mehr

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Einheitliche Behandlung von... / cc) Dauer der Gutgläubigkeit

Zugrundelegung der Verwaltungsanweisungen: Soweit V sich bei der Korrektur der Steuerschuld auf seine Gutgläubigkeit berufen würde, wäre zu überlegen, ab wann diese ggf. wegfällt. Hierbei wäre zu berücksichtigen, dass die Steuerpflichtigen der mehrwertsteuerlichen Beurteilung ihrer Umsätze (d.h. bei der Erstellung der zugrunde liegenden Vereinbarungen) im Allgemeinen zugrund... mehr

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Einheitliche Behandlung von... / b) BGH-Rechtsprechung

Keine Prüfung des Vertrauensschutzes: Der BGH ging in seinen sog. Zytostatika-Entscheidungen davon aus, dass der Leistende in dem Fall, dass er seine Steuerschuld korrigiert, seinen Vorsteuerabzug verliert. Soweit ersichtlich hat der BGH hierbei allerdings die vorgenannten Vertrauensschutzgesichtspunkte (s. VI. 4. a)) nicht geprüft. Das wäre in weiteren Entscheidungen also n... mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmitglieds

Leitsatz Auch sitzungsabhängige Aufsichtsratsvergütungen führen nicht (zwangsläufig) zur Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsvorsitzenden. Sachverhalt Der Kläger war in den Jahren 2015-2020 Aufsichtsratsvorsitzender verschiedener Gesellschaften einer Unternehmensgruppe. Für seine Tätigkeit schlossen die Gesellschafter jeweils eine D&O Versicherung ab. Der Kläger erhielt... mehr

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Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids

Leitsatz 1. Entrichtet der Schenker die ihm gegenüber festgesetzte Schenkungsteuer in vollem Umfang, so erlischt diese auch mit Wirkung gegenüber dem Bedachten als weiteren Gesamtschuldner und kann daher diesem gegenüber nicht mehr festgesetzt werden. 2. Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die H... mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / a) Die Ablaufhemmung bei fehlender Steuerfestsetzung

Deutlich bedenklicher wird die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO, wenn Steuern ohne vorherige Festsetzung gezahlt werden. Hält man wie der BFH die formelle Rechtsgrundtheorie für vorzugswürdig, so unterfallen dem Anwendungsbereich des § 171 Abs. 14 AO auch Konstellationen, in denen Steuerzahlungen bei noch fehlender Steuerfestsetzung erfolgt sind (BFH zu Akontozahlungen: BFH v. ... mehr

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Kapitalertragsteuer als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz Bei Erwerb eines gegen eine GmbH gerichteten Ausschüttungsanspruchs ist für Zwecke der Erbschaftsteuer die darauf entfallene Kapitalertragsteuer keine Nachlassverbindlichkeit. Sachverhalt Der verstorbene Vater des Klägers war zu 12,50 % an einer GmbH beteiligt und hat diese Anteile dem Kläger vermacht. Die Gesellschafterversammlung der GmbH hatte kurz vor dem Tod des... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Latente Steuerschulden des Erblassers

Rz. 79 [Autor/Stand] Latente Steuerschulden, d.h. vom Erblasser herrührende, aber erst in der Person des Erben entstehende Steuerschulden, sind nicht abzugsfähig.[2] Zieht z.B. der Erbe die Honorarforderungen eines Rechtsanwalts nach dessen Tod ein, so entsteht nach dem Zuflussprinzip bei § 4 Abs. 3 EStG erst bei ihm die Einkommensteuer, obwohl die Forderungen bereits der Er... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Steuerschulden des Erblassers

Rz. 73 [Autor/Stand] Einkommensteuerverbindlichkeiten des Erblassers sind als Erblasserschulden nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzuziehen. Soweit der Erbe selbst einkommensteuerrechtliche Tatbestände verwirklicht hat, wie z.B. beim Zufluss nachträglicher Einnahmen aus einer ehemaligen Tätigkeit des Erblassers nach § 24 Nr. 2 EStG , wird der Steuertatbestand erst mit dem Zuflus... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIV. Nichtabzugsfähigkeit der Erbschaftsteuer (Abs. 8)

Rz. 255 [Autor/Stand] Steuerschulden des Erblassers (z.B. Erbschaftsteuer des Erblassers aus einem vorhergehenden Erbfall oder vorhergehender Schenkung) können jederzeit als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, nicht aber die eigene Erbschaftsteuer des Erben oder sonstiger Erwerber, weil es sich dabei bereits um eine Verwendung des Erwerbs handelt.[2] Der Vorerbe kann... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Wirtschaftliche Belastung (des Erblassers oder des Erben?)

Rz. 63 [Autor/Stand] Wie schon früher der RFH[2] fordert der BFH außerdem, dass der Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet gewesen sein muss.[3] Die wirtschaftliche Belastung fehlt, wenn der Erblasser als Schuldner davon ausgehen konnte, die Verpflichtungen unter normalen Umständen nicht selbst erfüllen zu müssen[4] (s.a. Rz. 73), z.B. wenn vereinbart war, dass V... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Steuererstattungsansprüche (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 12 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) vom 21.12.2020[2] steuerverschärfend für Erwerbe nach dem 28.12.2020 (s. § 37 Abs. 18 ErbStG) [3] durch den neuen § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG festgelegt, dass die vom Erblasser herrührenden Steuererstattungsansprüche bei der Ermittlung der Bereicherung auch zu berücksichtigen sind, wenn sie ers... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / k) Schuldähnliche Posten

Rz. 82 [Autor/Stand] Hat der Erblasser schon Miete eingezogen für Zeiträume, die nach dem Erbfall liegen, so kann der Erbe diesen Betrag als Nachlassverbindlichkeit abziehen.[2] Schadensersatzansprüche aus einer Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung nach § 823 BGB können auch abgezogen werden, wenn der Schaden erst nach dem Erbfall eintrat. Rz. 83 [Autor/Stand] Überlast... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Teilweise befreite Vermögensgegenstände (Abs. 6 Sätze 3 bis 10)

Rz. 190 [Autor/Stand] Während § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG den Abzug von Schulden ausschließt, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit nicht der Besteuerung unterliegendem Vermögen stehen, sieht § 10 Abs. 6 Sätze 3 bis 10 ErbStG bei teilweise befreitem Vermögen einen Schuldenabzug nur in dem Umfang vor, wie das erworbene Vermögen steuerpflichtig ist. Damit entspricht die Vorsc... mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / d. Gewährleistung des Steueranspruchs

Auch auf die in der Vorgängerregelung enthaltene Voraussetzung, dass der deutsche Steueranspruch auf die Wegzugssteuer durch Amtshilfe und die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerschulden zwischen Deutschland und dem Zuzugsstaat gewährleistet sein muss (§ 6 Abs. 5 S. 2 AStG a.F.), wurde in der Neufassung verzichtet. Nach der Gesetzesbegründung zur Vorgän... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / k) Neue gleichlautende Ländererlasse zur Berücksichtigung von Steuerberatungskosten für die Steuerangelegenheiten des Erblassers und von Kosten für Haushaltsauflösung sowie für Räumung einer Wohnung als Nachlassregelungskosten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG; Folgen des BFH-Urteils vom 14.10.2020 – II R 30/19

Rz. 147 [Autor/Stand] Aufgrund des BFH-Urteils vom 14.10.2020[2] (s. Rz. 66) hat die Finanzverwaltung durch gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.2.2022 [3] ausdrücklich im Zusammenhang mit der Entscheidung des BFH die nachfolgend dargestellten Vorgehensweisen für die steuerliche Behandlung von Steuerberatungskosten sowie für die Kosten einer Hau... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schulden

Rz. 165 [Autor/Stand] Der sehr weit gefasste Begriff der Schulden und Lasten wird gesetzgeberisch dadurch eingeschränkt, dass zwischen ihnen und dem erworbenen Vermögen ein enger[2] wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen muss. Rz. 166 [Autor/Stand] Dieser Zusammenhang besteht dann, wenn die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Vermöge... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Nicht abzugsfähige Kosten

Rz. 128 [Autor/Stand] Nicht abzugsfähig sind jedoch auch nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] die Steuerberatungskosten und sonstigen Kosten, die in einem sich an die Steuerfestsetzung anschließenden Rechtsbehelfsverfahren oder einem finanzgerichtlichen Verfahren wegen der von ihm zu zahlenden eigenen Erbschaftsteuer ergeben, weil die festgesetzte Erbschaftsteuer laut § 1... mehr

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Die gesonderte Feststellung... / X. Fälle der gesonderten Feststellung

Eine gesonderte Feststellung darf nur erfolgen, wenn und soweit es ausdrücklich in der AO oder in den Steuergesetzen bestimmt ist (BFH v. 11.4.2005 – GrS 2/02, BStBl. II 2005, 679 = AO-StB 2005, 260). In der AO regeln § 179 Abs. 2 S. 3, § 180 Abs. 1, § 180 Abs. 2 AO i.V.m. der VO v. 19.12.1986 sowie § 180 Abs. 5 AO Fälle der gesonderten Feststellung. Gemeinschaftlich erzielte... mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 1.1 Innergemeinschaftliches Reihengeschäft mit mehr als 3 Beteiligten

Ein Lieferer tätigt eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, wenn der Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat erwerbsteuerpflichtig ist. Der Lieferer muss deshalb die aus dem anderen Mitgliedstaat stammende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Abnehmers buchmäßig aufzeichnen (z. B. durch Ausweis in der Rechnung). Bei einem innergemeinschaftlichen Reihe... mehr

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Innergemeinschaftliches Dre... / 1.2 Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Da der Liefer- bzw. Besteuerungsort sich beim grenzüberschreitenden Reihengeschäft entweder im Ursprungsland oder im Bestimmungsland befindet, müssen ein oder mehrere Lieferer des Reihengeschäfts sich u. U. in einem anderen EU-Mitgliedsstaat umsatzsteuerlich registrieren lassen.[1] Dies soll die – leider nur für die 3 Beteiligten am Ende der Lieferkette geltende – Vereinfach... mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 26. Wenn der Arbeitgeber neben einem Guthaben aus der Lohnsteuer-Anmeldung noch offene Steuerschulden hatte (z. B. Umsatzsteuer oder persönliche - ggf. gestundete - Einkommensteuer), wurden diese miteinander verrechnet?

Ja. Es gelten die allgemeinen Regelungen der Abgabenordnung. mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Vertrauensschutz (§ 6a Abs. 4 UStG)

Rz. 311 Liegen die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a Abs. 1 UStG nicht vor, wird die Lieferung gem. Abs. 4 für den Unternehmer gleichwohl als steuerfrei angesehen, wenn der Unternehmer sie als steuerfrei behandelt hat, die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichti... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unionsrecht

Rz. 4 Das in der 1. und 6. EG-Richtlinie ebenso wie in der MwStSystRL vorgesehene Ziel des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems sieht die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der Besteuerung der gelieferten Gegenstände im Ursprungsmitgliedstaat vor, ohne dass dadurch der Grundsatz angetastet wird, dass die Einnahmen aus der USt auf der Stufe... mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.11 Aktive latente Steuern

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Festsetzung von Verspätungszuschlägen: Ausübung des Ermessens

Im Falle der Herabsetzung der festgesetzten Steuer, auf die sich der Verspätungszuschlag bezieht, hat der Betroffene einen Rechtsanspruch auf wiederholte Prüfung. Das FA ist von Amts wegen verpflichtet, eine vollständig neue Ermessensentscheidung zu treffen, denn durch die Herabsetzung der Steuerschuld haben sich die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Umstände geände... mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / ff) betroffene Gesellschafter

§ 2a Satz 2 ErbStG-E fingiert ausdrücklich die Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften als Erwerber. Ausnahmen sieht der Entwurf bislang nicht vor. Daher ist auch eine an der erwerbenden Gesellschaft beteiligte rechtsfähige Personengesellschaft (Obergesellschaft), zwingend selbst als Erwerberin zu behandeln; ein Durchgriff auf ihre Gesellschafter stünde im Widersp... mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / ee) Betroffene Gesellschafter

§ 2a Satz 3 ErbStG-E macht ausnahmslos alle und damit jeden Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften zu/m Schenker/n. Daher ist auch eine an der zuwendenden Gesellschaft beteiligte rechtsfähige Personengesellschaft (Obergesellschaft) zwingend selbst als Schenkerin zu behandeln; Folge: Stkl. III bei doppelstöckigen rechtsfähigen Personengesellschaften (§ 15 Abs. 1 E... mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / IX. Aufteilung von Steuerschulden und Steuererstattungen

1. Aufteilung im Steuerrecht Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht gere... mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je... mehr