Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Einführung des § 7 in 1972 und Reform in 2021

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundtatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung. Man muss die Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund der Tatsache verstehen, dass das dt. Ertragsteuerrecht Körperschaften als eigenständige Steuersubjekte behandelt, die die von ihnen erzielten Einkünfte selbst versteuern. Damit ist eine Abschirmwirkung zu Gunsten der an der Körperschaft beteiligten Pe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2.1 Haftungsbescheid, steuerliche Nebenleistungen, sonstige Bescheide, Zölle

Rz. 7 Der Haftungsbescheid gehört bislang nicht zu dem in § 237 Abs. 1 AO aufgezählten Verwaltungsakten.[1] Zwar ist eine Aussetzung der Vollziehung bei ihm möglich, Aussetzungszinsen kommen jedoch bislang nicht in Betracht.[2] Die Rechtslage hat sich durch § 237 Abs. 6 AO i. d. Fassung des Wachstumschancengesetzes (vgl. Rz. 52 ff.)[3] Bei steuerlichen Nebenleistungen scheid...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 8. Grundtatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung ist § 7 Abs. 1. In der Vorschrift wird der Begriff "Zwischeneinkünfte" nicht definiert. Die Definition ergibt sich vielmehr aus § 8; hier werden die "Einkünfte, für die diese Gesellschaft Zwischengesellschaft ist", i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 definiert.[2] § 8 ergänzt damit § 7 Abs. 1 Satz 1, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Steuervergünstigungsabbaugesetz, Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung und Investmentmodernisierungsgesetz

Rz. 11 [Autor/Stand] Wegfall von § 10 Abs. 5–7. Durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz[2] hat der Gesetzgeber § 7 Abs. 6 a a.F. eingefügt. Die Regelung wurde durch den Wegfall von § 10 Abs. 5–7 a.F. (insbes. von § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.) erforderlich. Rechtssystematisch hätte § 7 Abs. 6 a a.F. in § 8 Abs. 2 a.F. angesiedelt werden sollen. Dann hätte sich § 8 Abs. 2 a.F. al...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Verzicht auf Aussetzungszinsen (Abs. 4)

Rz. 42 Auf die Aussetzungszinsen kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre.[1] Abs. 4 enthält eine Sonderregelung, deren Anwendung nicht im Ermessen des FA steht. Ein Ermessensentscheidung ist allerdings die Entscheidung nach § 234 Abs. 2 AO, die sich im Ergebnis mit der Entscheidung nach §§ 163, 227 AO deckt.[2] ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / aa) Mehrsteuer

Rz. 22 Hat der Geschädigte die Schadenersatzrenten als Einkommen zu versteuern, hat der Schädiger ihm diese Steuer zu ersetzen.[22] Zu ersetzen ist nur die (anteilige) Mehrsteuer,[23] die auf den dem Geschädigten gezahlten Schadenersatzbetrag entfällt (nicht aber die gesamte Steuerlast). Ersetzt werden sollen aber nur diejenigen Schäden, die sich aus den konkreten Tatsachen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.11.2 KraftSt

Rz. 145 Die KraftSt entsteht nach § 6 KraftStG mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums oder mit Beginn der Steuerpflicht. Entrichtungszeitraum ist nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 KraftStG ein Jahr, wobei die Steuer im Voraus zu entrichten ist. Es ist hierbei eine zeitanteilige Aufteilung für den Zeitraum vor und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Tage...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschenke, Arbeitnehmer / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Geschenke an Arbeitnehmer Steuerpflicht beim Arbeitnehmer Pauschale Besteuerung mit 30 %mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.4 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters

Rz. 19 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Masse vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.[1] Diese Befugnis endet erst mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens.[2] Nach § 58 InsO steht diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, das jederzeit Auskünfte oder ei...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.2.3 Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht endet erst, wenn die Liquidation rechtsgültig und tatsächlich abgeschlossen ist. Zum rechtsgültigen Abschluss der Liquidation gehört neben der Verteilung des Abwicklungs-Endvermögens an die Anteilseigner auch der Ablauf des Sperrjahres. Auch wenn die Kapitalgesellschaft vor Ablauf des Sperrjahres ihr Gesellschaftsvermögen vollständig ausgeschüttet hat, ist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligung an anderen Körp... / 5 Wertpapierleihe

§ 8b Abs. 10 KStG soll Steuergestaltungen mit der sog. Wertpapierleihe verhindern, deren Zielsetzung es war, die Vorteile der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 1 KStG und der Steuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG für Dividendenerträge von Kreditinstituten in ihrem Handelsbestand miteinander zu kombinieren. Praxis-Beispiel Gestaltungsmodell Wertpapierleihe Die X-Bank hält Aktien in i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Organschaft / 2 Körperschaftsteuer

Zunächst ein kurzer Blick auf die Rechtsformen der Beteiligten: Organträger kann sein[1]: eine natürliche Person, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Person, eine Personengesellschaft, die originär gewerblich tätig ist, eine inländische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens. Organgesellschaft kann nur sein: ein...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2.2.3 Übersichten

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.1 Begriff

Die Kürzung des Gewerbeertrags setzt sowohl Unternehmeridentität als auch Unternehmensidentität voraus.[1] Die Voraussetzungen müssen ununterbrochen vorliegen.[2] Unternehmeridentität bedeutet, dass der Steuerpflichtige, der den Gewerbeverlust in Anspruch nimmt, diesen zuvor in eigener Person erlitten hat.[3] Er muss sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligung an anderen Körp... / 2 Steuerfreiheit von Gewinnausschüttungen in- und ausländischer Kapitalgesellschaften

Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, insbesondere Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), und nach § 20 Abs. 1 Nr. 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz und sind steuerfrei. In der Gewinnermittlung wird die Ausschüttung lt. Gewinnverteilungsbeschluss vor Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags als Er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.1 Organträger

Als Organträger kommen zunächst grundsätzlich alle im Inland steuerpflichtigen gewerblichen Unternehmen in Betracht.[1] Konkret sind dies: Nicht steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i. S. d. § 1 KStG; dies sind vor allem Kapitalgesellschaften. Das gilt auch für Kapitalgesellschaften, die nur vermögensverwaltend tätig sind, da auch diese st...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.14.13 Steuerpflicht

Obwohl Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, gelten Streikgelder nicht als Arbeitslohn und sind damit steuerfrei. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen und der OFD Düsseldorf unterliegt das Streikgeld nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG, da es dort nicht aufgezählt ist und auch nicht auf gesetzlicher Grundlage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sonderfälle steuerpflichtig... / 2. Teilentgeltlicher Erwerb

Bei teilentgeltlicher Übertragung ist zwischen der Übertragung des unentgeltlichen und des entgeltlichen Teils zu unterscheiden. Denn hier gilt die sog. Trennungstheorie [5]. Veräußert der teilentgeltliche Erwerber das Grundstück, kann sich bei ihm ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft hinsichtlich des entgeltlich erworbenen Teils ergeben. Hinsichtlich des unentgeltlich erwo...mehr

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Sonderfälle steuerpflichtig... / 4. Fazit

Die vorstehend an Beispielen erläuterten Besonderheiten bei Anwendung des § 23 EStG machen deutlich, dass bei der Veräußerung von – nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten – Grundstücken des PV vorab sorgfältig geprüft werden sollte, ob die zehnjährige Veräußerungsfrist auch tatsächlich abgelaufen ist oder unter Berücksichtigung der vorstehend dargestellten Besonderheiten event...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sonderfälle steuerpflichtig... / 1. Unentgeltlicher Erwerb

Hat der Steuerpflichtige das zur Einkünfteerzielung dienende Objekt unentgeltlich erworben, ist als Anschaffungszeitpunkt – und damit Beginn der Zehnjahresfrist - nicht der Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbs, sondern die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger maßgebend (§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG). Wird daher ein unentgeltlich erworbenes Grundstück veräußert, ist zur Berechnung der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sonderfälle steuerpflichtig... / b) Einlage als Veräußerung

Die Einlage eines Grundstücks in das BV eines Einzelunternehmers oder in das (Sonder – oder Gesamthands-) BV einer Personengesellschaft ist keine Veräußerung. Allerdings fingiert § 23 Abs. 1 S. 5 Nr. 1 EStG die Einlage eines Grundstücks in das BV als Veräußerung, wenn der Steuerpflichtige das in das BV eingelegte Grundstück innerhalb von zehn Jahren seit der Anschaffung aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.6 Zweifel über das Vorliegen der Voraussetzungen

Rz. 119 Für den Abnehmer bestehen keine Nachweispflichten wie sie für die Geltendmachung der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6a Abs. 3 UStG vorgesehen sind. Der Erwerber hat jedoch die steuerpflichtigen Erwerbe in der Steueranmeldung und -erklärung der Versteuerung zu unterwerfen. Zweifel an der Steuerpflicht, z. B. über die Unternehmereigenschaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Gegen Entgelt

Rz. 63 Voraussetzung für die Steuerbarkeit ist die Entgeltlichkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG; Rz. 85ff.). Unentgeltliche Lieferungen unterliegen grundsätzlich nicht der Erwerbsteuer nach Abs. 1. Rz. 64 Das Bestimmungslandprinzip stellt nicht auf die Entgeltlichkeit der grenzüberschreitenden Warenbewegung ab; bis zum 1.1.1993 unterla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 200 Der Begriff "Reihengeschäft" findet sich sowohl wieder im UStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] in dem neuen § 3 Abs. 6a S. 1 UStG als auch in der RL 2018/2010 (Erwägungsgründe Abs. 6), mit der Art. 36a MwStSystRL eingefügt wurde. Reihengeschäfte sind in dem neuen § 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gelangen aus einem Mitgliedstaat ins Inland (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 80 Nach § 1a Abs. 1 UStG liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb nur vor, wenn der Gegenstand der Lieferung entweder vom Unternehmer oder Abnehmer aus einem Mitgliedstaat befördert oder in deren Auftrag versendet wird und wenn der Gegenstand in den anderen Mitgliedstaat gelangt. Da seit 1.1.1993 eine Grenzabfertigung an den Binnengrenzen nicht mehr stattfindet, wirken d...mehr

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Leistungsbezug für Immobili... / 2. V. Senat des BFH zur Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Dem Begriff des einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH kam im Rahmen der aktuellen BFH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Vorgehensweise bei der gleichzeitigen Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen eine wichtige Bedeutung zu[21]. Gemäß § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist die Vermietung von Betriebsvorrichtungen, auch ...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kleinunternehmereigenschaft

§ 19 UStG in der aktuellen Fassung sieht ein "Nichterheben der Umsatzsteuer" für im Inland und in den Gebieten i.S.v. § 1 Abs. 3 UStG ansässige sog. Kleinunternehmer vor, wenn zum einen deren Gesamtumsatz im Vorjahr den Betrag i.H.v. 22.000 EUR nicht überstiegen hat und zum anderen der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich den Betrag i.H.v. 50.000 EUR nicht ...mehr

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Leistungsbezug für Immobili... / b) Getrennt zu betrachtende Leistungen im Rahmen von Vermietungen grundsätzlich möglich

Seine deutlich umfangreichere Antwort auf die zweite Frage des VG beginnt der EuGH mit einem Hinweis auf seine gefestigte Rechtsprechung zur Eigenständigkeit von Leistungen, nach der jede Leistung in der Regel zwar als selbständig zu betrachten ist, unter bestimmten Umständen mehrere formal eigenständige Leistungen aber als einheitlicher Umsatz anzusehen sind. Dies ist dann ...mehr

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Leistungsbezug für Immobili... / V. Ausblick

Durch die Verneinung einer rein verwendungsbezogenen Betrachtungsweise wie noch durch die Vorinstanz zugunsten einer Zuordnung von Ausgaben zu den Kostenelementen einer Ausgangsleistung, mindere sich das Interesse – so der Vorsitzende des V. Senats, Dr. Christoph Wäger, wörtlich – deutlich, die Bedeutung des EuGH-Urteils "WAM" zu ergründen.[41] Wäger spielt mit dieser Aussag...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.8 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Nach der Verwaltungsauffassung[1] gehört zu den Masseforderungen der Vorsteuerberichtigungsanspruch nach § 15a UStG zulasten des Unternehmers, soweit er aufgrund der Verwertung der Masse durch den Insolvenzverwalter entsteht. Dies gilt sowohl für vom Insolvenzverwalter herbeigeführte Änderungen der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse z. B. durch Um...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.9 Teilleistungen

Erzielt der Insolvenzschuldner umsatzsteuerpflichtige Mieteinnahmen, die Entgelt für sog. Teilleistungen[1] darstellen (z. B. umsatzsteuerpflichtige Vermietungen aufgrund einer Option zur Steuerpflicht nach § 9 UStG [2]), gehört die auf die Mieten entfallende Umsatzsteuer für die Monate bis zur Verfahrenseröffnung zu den Insolvenzforderungen. Dagegen ist die in den Mieteinnah...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.1 Zuordnung von Vorsteuerbeträgen zu Insolvenzforderungen und Masseforderungen

Der Insolvenzschuldner verliert durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht seine Unternehmereigenschaft. Somit behält er auch die grundsätzliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG.[1] Abziehbare Vorsteuerbeträge können entweder die Insolvenzforderungen oder die Masseforderungen des Finanzamts mindern. Es kommt darauf an, i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / a) Steuerpflicht

Hat die Familienstiftung ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland, so ist sie gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG als sonstige juristische Person des privaten Rechts unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Der Beginn der Steuerpflicht knüpft dabei nach überwiegender Auffassung an die wirtschaftliche Entstehung der Familienstiftung, d.h. nach Auffassung der Finanzverwaltung n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Telekommunikations- und Dat... / 2.3.1 Einkommensteuer – Einzelnachweis oder Pauschalerstattung

Für die Kostenerstattung gibt es die Varianten "Einzel-/Kostenabrechnung" und "Pauschalersatz". Einzelabrechnung Bei der Einzelabrechnung rechnet der Arbeitnehmer anhand von Einzelnachweisen mit dem Arbeitgeber ab. Der Arbeitgeber ersetzt die tatsächlich nachgewiesenen entstandenen Kosten. Beim Arbeitnehmer ist dieser Auslagenersatz lohnsteuerfrei.[1] Ein Abzug als Werbungskost...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 4.4 Bestimmte Trinkgelder sind steuerpflichtig

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören u. a. auch Trinkgelder, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Dies gilt jedoch nur für Trinkgelder mit Rechtsanspruch. Die Steuerpflicht entsteht auch dann, wenn die Zahlung durch Dritte erfolgt.[1] Trinkgelder und ähnliche Bezüge, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat, unterliegen stets in voller Höhe d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 3 ABC der Betriebseinnahmen

Beispiele aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung: Abfindung: Eine Abfindung, die der bei einer KG angestellte Kommanditist wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses erhält, ist im Rahmen der Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahme[1] zu erfassen.[2] Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters [3] ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.[4] Das gilt auch dann, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 65 Unabhängig von der Höhe des Gesamtumsatzes kann einem Unternehmer nach § 20 S. 1 Nr. 2 UStG die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestattet werden, wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit ist. Rz. 66 Nach § 148 AO können die Finanzbehörden "Erleichteru...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Besteuerung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit partieller Steuerpflicht

Tz. 6 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bei der Besteuerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mit partieller Steuerpflicht der Blutspendedienste der DRK-Landesverbände ist nach dem Erlass des FinMin Thüringen vom 16.11.1995, AZ: S 0183 A – 7–205.1 (L), wie folgt zu verfahren. Der Gewinn des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wird für die Vergangenheit (alle n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Beschränkte Steuerpflicht

Tz. 36 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Hat die Stiftung weder statuarischen Sitz noch Geschäftsleitung im Inl, kann sie dennoch beschr kstpfl werden. Privatrechtliche Stiftungen werden hierbei vorrangig unter § 2 Nr 1 KStG fallen (s § 2 KStG Tz 4ff). Dies gilt jedoch nicht, wenn nach vorgenommenem Typenvergleich das Einkommen den hinter dem ausl Gebilde stehenden Pers direkt zuzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Partielle Steuerpflicht einer steuerbegünstigten Stiftung

Tz. 52 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die st-begünstigte Stiftung ist nach § 5 Abs 1 Nr 9 S 2 KStG mit ihrem wG partiell stpfl. Ausführlich zu partiellen StPflicht im Allgemeinen s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 166ff. § 20 Abs 1 Nr 10b S 4 EStG findet auf wG der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreiten Kö/Stiftungen keine Anwendung (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 174).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3 Steuerpflicht

Tz. 86c Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Maßgeblich für die Besteuerung des VG ab Überschreiten der Veräußerungsrenten/-raten über die AK/Bw der Anteile (zuz Kosten, s Tz 86b) ist die materielle Rechtslage im jeweiligen Zeitpunkt des Zuflusses der wiederkehrenden Bezüge. Auf den Stichtag der Übertragung der einbringungsgeborenen Anteile kommt es nicht an (so noch die – überholte –...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.7 Beschränkte Steuerpflicht einer ausländischen Familienstiftung

Tz. 244 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Es liegt auf der Hand, dass eine ausl Familienstiftung nach § 15 AStG dem Grunde nach beschr kstpfl nach § 2 Nr 1 KStG sein kann; sie stellt ein KSt-Subjekt nach § 1 Abs 1 Nr 4 oder Nr 5 KStG dar. Soweit jedoch die Auff vertreten wird, die Familienstiftung sei hier mit ihren gesamten inl Eink stpfl und die hierauf entfallenden inl St werden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rn. 430 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift ist nur auf einen unbeschränkt StPfl anwendbar. Dieser kann nach § 1 Abs 1 EStG, § 1 Abs 2 EStG oder – auf Antrag – nach § 1 Abs 3 EStG (Moritz/Strohm in Frotscher/Geurts, § 32d EStG Rz 78 (04/2016)) stpfl sein (zur Einbeziehung von der AbgSt unterliegenden Einkünften in die Prüfung der Grenzen bei § 1 Abs 3 EStG s BFH vom 12...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht & Typenvergleich

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Sowohl die nicht rechtsfähige als auch die rechtsfähige Stiftung unterliegen der unbeschr StPflicht, wenn sich Sitz oder Geschäftsleitung im Inl befindet. Der Sitz bestimmt sich nach § 11 AO bei rechtsfähigen Stiftungen aus dem Stiftungsgeschäft. Der statuarische Sitz einer anerkannten Stiftung befindet sich zwangsläufig im Inl, da eine gren...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 1. Hintergrund

Rz. 1 [Autor/Stand] Erscheinungsformen. Man muss das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund sehen, dass sich die Wirtschaft seit Jahrzehnten grenzüberschreitend ausdehnt. Dies führt zur Gründung von Kapitalgesellschaften durch Steuerinländer im Ausland. Die Kapitalgesellschaften können einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Ausland nachgehen. Es kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 1. Beherrschung einer ausländischen Zwischengesellschaft (§ 7)

Rz. 81 [Autor/Stand] Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und zeitliche Anwendung. Art. 7 und 8 ATAD[2] verpflichten die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (Rz. 17), Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen (Einzelheiten in Rz. 18 ff.). Wenngleich Deutschland – zumindest nach Ansicht des Gesetzgebers – seit 1972 eine "robuste Hinzurechnungsbes...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / bb) Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 18 [Autor/Stand] Pflicht zur Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung gem. Art. 7 f. ATAD. Art. 7 und 8 ATAD verpflichten die Mitgliedstaaten zur Einführung von Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung. Damit soll missbräuchlichen Steuergestaltungen i.S.d. Verlagerung von Einkünften in Niedrigsteuerländer entgegengewirkt werden. Dementsprechend definiert Art. 7 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuersätze

Tz. 16 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Steuersatz für Wertabgaben beträgt nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5 und s. Abschn. 12.9 Abs. 1 Satz 6 UStAE) 7 % der Bemessungsgrundlage. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Wertabgaben aus den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltungen Zweckbetrieben wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit Steuerpflicht getätigt wurden.mehr