Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 7. Aufhebung einer Stiftung

Rz. 110 Wird eine Stiftung oder ein Verein aufgelöst und bei dieser Gelegenheit das Vermögen an bestimmte Empfänger verteilt, gilt auch dieser Vermögenserwerb als freigebige Zuwendung, § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG. Die Vorschrift wurde durch das Erbschaftsteuergesetz 2009 modifiziert, da der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in ei...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / b) Erbvergleich

Rz. 39 Auch sog. Erbvergleiche, also Einigungen unter den (tatsächlichen oder präsumtiven) Rechtsnachfolgern können der Besteuerung zugrunde zu legen sein. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass durch den Erbvergleich eine Ungewissheit über die tatsächlich bestehende Erbrechtslage beseitigt wird.[56] Dient der Vergleich demgegenüber lediglich einer einvernehmlichen Abänd...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 2. Versorgungsansprüche

Rz. 120 Nicht von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst werden Vermögensvorteile, die den Hinterbliebenen kraft Gesetzes zustehen.[155] Dazu gehören insbesondere Versorgungsansprüche von Beamten oder Versorgungsansprüche von Freiberuflern aus einer berufsständischen Pflichtversicherung. Private Hinterbliebenenbezüge können erbschaftsteuerfrei oder erbschaftsteuerpflichtig sein. So...mehr

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§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / 2. Privatvermögen

Rz. 27 Werden bei der Realteilung zum Ausgleich von Wertunterschieden Abfindungszahlungen geleistet, kann dies zur Verwirklichung einkommensteuerrechtlich relevanter Tatbestände führen. Infrage kommen insoweit insbesondere § 17 EStG (Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft), § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) oder § 21 UmwStG (Veräußerung einbringun...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / b) Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben

Rz. 127 Stirbt der Vorerbe, wird der Nacherbe Erbe (des ursprünglichen Erblassers). Er erhält aber seinen Erwerb nicht unmittelbar vom Erblasser sondern vom Vorerben. Dies vollzieht § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG auch steuerlich nach. Steuerbefreiungen, Steuerklasse, Freibetrag und Steuersatz folgen daher grundsätzlich dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Nur auf Antrag wird d...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 4. Vor- und Nacherbschaften gleichgestellte Gestaltungen

Rz. 132 Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind vergleichsweise häufig anzutreffen. Z.B. könnte ein Ehemann seine Frau als Alleinerbin einsetzen, den elterlichen Familienstammsitz aber seinem einzigen Bruder vermachen. Die Ehefrau braucht das Vermächtnis aber zu Lebzeiten nicht zu erfüllen, es soll erst mit ihrem dem Tod fällig werden. Nach § ...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / a) Auflagen und Bedingungen

Rz. 60 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt auch dasjenige als vom Erblasser zugewendet, was aufgrund der Vollziehung einer Auflage durch den Auflagenbegünstigten erworben wird. Rz. 61 Der entscheidende Unterschied zwischen Auflage und Vermächtnis besteht – zivilrechtlich – darin, dass der Begünstigte einer Auflage keinen Anspruch gegen den Erben auf Leistung hat (§ 1940 BGB). V...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / c) Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 64 Vor Eintritt des Nacherbfalls steht dem Nacherben ein sog. Nacherbenanwartschaftsrecht zu. Dieses ist – soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist – übertragbar bzw. veräußerbar. Die entgeltliche Übertragung bzw. Veräußerung des Nacherbenanwartschaftsrechts steht wirtschaftlich einer Realisierung des eigentlichen Erbanspruchs grundsätzlich gleich. Vor diesem Hi...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 2. Begriffsbestimmungen

Rz. 413 Der II. Abschnitt enthält wesentliche Begriffsbestimmungen.mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 8. Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 66 Die Erbschaftsteuer entsteht bei den Erwerben von Todes wegen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Für diejenigen Fälle, in denen die Bereicherung des Erwerbers erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt, sind im Gesetz entsprechende spätere Steuerentstehungszeitpunkte vorgesehen; vgl. insoweit § 9 Abs. 1 Nr. 1a–1j ErbStG (insbesonder...mehr

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§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / IV. Vermeidung der Beendigung einer Betriebsaufspaltung und der Entnahme von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 76 Wenn durch den Erbfall die personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen endet oder ein in den Nachlass gefallener Personengesellschaftsanteil auf andere Personen übergeht als das Teil oder die Teile des Sonderbetriebsvermögens des Erblassers, kommt es zwingend zu Betriebsaufgabe- bzw. Entnahmetatbeständen und somit zu einer Steuerpflicht. Rz. 77 Zur...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / c) Schenkung unter Auflage

Rz. 89 Bei Schenkungen unter Auflage war in der Vergangenheit steuerlich zu differenzieren zwischen der Vereinbarung so genannter Leistungsauflagen und dem Vorbehalt von Nutzungs- bzw. Duldungsauflagen. Von Leistungsauflagen spricht man immer dann, wenn dem Beschenkten im Rahmen des Zuwendungsvertrages eine Leistung auferlegt wird, die Aufwendungen im Sinne von Geld- oder Sa...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 1. Verträge zugunsten Dritter

Rz. 118 Vermögensvorteile, die aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben werden, gelten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG als Erwerbe von Todes wegen (vgl. Rdn 58 f.). Wesentliche Anwendungsfälle der Vorschrift sind Auflaufleistungen aus Lebensversicherungen. Hat allerdings der Erwerber die Prämien der Versicherung s...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 4. Vereinbarung der Gütergemeinschaft

Rz. 104 Im Falle der Vereinbarung einer Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB) kommt es zu einer Vergemeinschaftung der beiderseitigen Vermögen zum Gesamtgut (§ 1416 BGB). Hierbei kommt es zur Bereicherung des bei Beginn der Gütergemeinschaft weniger vermögenden Ehegatten.[135] Diese Bereicherung ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG als Schenkung unter Lebenden steuerpflichtig.mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 8. Abfindung für aufschiebend bedingte, betagte oder befristete Erwerbe

Rz. 111 Schließlich gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG auch das als Schenkung unter Lebenden, was als Abfindung für aufschiebend bedingt, betagt oder befristet erworbene Ansprüche aus einem Rechtsgeschäft unter Lebenden vor dem Eintritt der Bedingung oder des Ereignisses gewährt wird. Die Abfindung ist allerdings nur steuerbar, wenn der Erwerb aufgrund des abgefundenen Anspr...mehr

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§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / 1. Grundsätzliches

Rz. 24 Oftmals sind die für eine Realteilung in Betracht kommenden Wirtschaftsgüter nicht gleichwertig. In diesen Fällen werden zum Ausgleich der Wertdifferenzen Zahlungen zwischen den Miterben vereinbart, die diese aus ihrem jeweiligen Eigenvermögen leisten. Insoweit handelt es sich um Entgelte, die die Erben für das bezahlen, was ihnen bei der Teilung über die ihnen jeweil...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / VI. Andere Zuwendungsarten

Rz. 121 Abgesehen von Erwerben von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden regelt das Erbschaftsteuergesetz auch so genannte Zweckzuwendungen, also Vermögensübergänge, die unter einer Auflage oder Bedingung (= rechtliche Verpflichtung) stehen, das Zugewendete ganz oder teilweise zugunsten eines bestimmten Personenkreises oder eines bestimmten Zwecks zu verwenden (§ 8 ErbS...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / a) Anwartschaftsrecht des Nacherben

Rz. 125 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht. Dieser Erwerb löst keine Steuer aus. Veräußert der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht entgeltlich, muss er aber das Entgelt versteuern (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG). Erwerber kann auch der Vorerbe sein.[160] Die Steuer entsteht mit der Übertragung der Anwartschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 1i) ErbStG). Rz. 126 St...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 124 Der Vorerbe wird gemäß § 6 Abs. 1 ErbStG als Erbe besteuert. Die erbrechtlichen Beschränkungen, die ihn treffen, werden dabei nicht berücksichtigt. Nach § 20 Abs. 4 ErbStG hat er die Steuer aus den Mitteln der Erbschaft zu entrichten.[159] Das versteht sich als Ergänzung zu § 2326 BGB. Hat der Vorerbe die Steuer bis zu seinem Tod nicht gezahlt, geht sie als Nachlassv...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 3. Nacherbfolge in anderen Fällen

Rz. 131 Tritt die Nacherbfolge durch ein anderes Ereignis ein, z.B. aufgrund einer Wiederverheiratungsklausel, gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter, die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Anfall (§ 6 Abs. 3 ErbStG). Die Erbschaftsteuer, die der Vorerbe entrichtet hat, wird angerechnet – abzüglich des Steuerbetrags, der der tatsächlichen Bereicherung des Vorerben...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / a) Vermögensverschiebung

Rz. 67 Als Schenkung unter Lebenden ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich jede freigebige Zuwendung steuerpflichtig, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Rz. 68 Schenkung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne ist jede substantielle Vermögensbewegung, bei der eine Person (Zuwendender) zugunsten einer anderen Person (Bedachter) einen ...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / I. Anzeigepflicht

Rz. 419 Anders als beispielsweise im Bereich der Einkommensteuer handelt es sich bei Sachverhalten, auf die das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzuwenden ist, regelmäßig um einmalige Steuervorgänge, die der Finanzverwaltung nur aufgrund besonderer Anzeigen bekannt werden. Das Erbschaftsteuergesetz sieht daher in § 30 ErbStG sowie in den §§ 5–15 ErbStDV ein System von An...mehr

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§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / 3. Betriebsvermögen

Rz. 17 Bei der Realteilung eines Nachlasses, der ausschließlich aus Betriebsvermögen besteht, kann eine Steuerpflicht zunächst dadurch vermieden werden, dass die Miterben nicht einzelne Wirtschaftsgüter erhalten, sondern ihnen stattdessen (lebensfähige) Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile zugewiesenen werden. In diesen Fällen greift nämlich die in § 6 Abs. 3 EStG vorgese...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / 2.3.3 Übergang zur Liebhaberei

Eine Entnahme liegt nicht vor, wenn ein Betrieb wegen anhaltender Verluste der Liebhaberei zugeordnet wird. Obwohl hier die betriebliche Tätigkeit mangels Gewinnerzielungsabsicht als beendet anzusehen ist und der Übergang des Betriebsvermögens in den privaten Bereich nahe läge, nimmt der BFH an, dass der Steuerpflichtige nach dem Übergang zur Liebhaberei "ruhendes Betriebsve...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / b) Teilungsanordnung und Vermächtnis

Rz. 46 In der zivilrechtlichen Praxis sind im Wesentlichen zwei Arten der Zuwendung von Todes wegen anzutreffen, nämlich die Erbeinsetzung und die Vermächtnisanordnung. Werden Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnung miteinander kombiniert, kann auch ein Vorausvermächtnis i.S.d. § 2150 BGB vorliegen. Will der Erblasser einzelnen Miterben bestimmte Vermögensgegenstände gegenstä...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / a) Mittelbare Schenkung

Rz. 81 Bei mittelbaren Zuwendungen handelt es sich um eine von der Zivilrechtsprechung entwickelte und vom BFH übernommene Rechtsfigur, die dem Umstand Rechnung trägt, dass bei einer Schenkung der Gegenstand der entreichernden Vermögenshingabe nicht zwingend mit dem Zuwendungsgegenstand übereinstimmen muss und der Zuwendungsgegenstand letztendlich durch den Parteiwillen der ...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / IV. Schenkungen zwischen Gesellschaftern

Rz. 113 Im Bereich der Personengesellschaften gilt im ErbStG das Transparenzprinzip (§ 2a ErbStG). Als Beteiligte an steuerpflichtigen Vorgängen kommen daher immer nur die Gesellschafter in Betracht,[145] nie die Personengesellschaft als solche.[146] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung aus, wächst den verbleibenden Gesellschaftern der Ge...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / b) Freigebigkeit

Rz. 78 Im Bereich des subjektiven Tatbestandes fordert das Gesetz, dass die Zuwendung "freigebig" sein muss. Der Begriff der Freigebigkeit geht dabei über das in § 516 Abs. 1 BGB Geforderte, nämlich die Einigung über die Unentgeltlichkeit insoweit hinaus, als freigebige Zuwendungen im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne auch ohne eine entsprechende zivilrechtliche Einigung (übe...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / e) Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 92 Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten, die vom Fortbestand der Ehe (als Geschäftsgrundlage) ausgehen, werden als unbenannte oder ehebezogene Zuwendungen bezeichnet und werden zivilrechtlich grundsätzlich nicht als Schenkungen i.S.v. §§ 516 ff. BGB angesehen.[122] Nichtsdestotrotz sind solche Zuwendungen objektiv unentgeltlich. Vor diesem Hintergrund geht auch der...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / IV. Begrenzung des Schuldenabzugs

Rz. 146 Schulden und Lasten können nach § 10 Abs. 6 ErbStG grundsätzlich nur abgezogen werden, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerbaren Vermögenserwerben/-gegenständen stehen.[179] Zu nicht der deutschen Steuer unterliegendem Vermögen zählt insbesondere solches, das wegen nur beschränkter Steuerpflicht in Deutschland nicht besteuert wird,[180] darüber hina...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / a) Gesetzliche und testamentarische Erbfolge

Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB). Dessen Umfang bestimmt sich nach zivilrechtlichen Maßstäben. Gelangen mehrere Personen gemeinsam zur Erbfolge (Miterben), so wird nicht etwa die Erbengemeinschaft insgesamt besteuert, sondern vielmehr jeder einzelne Miterbe (Erbanfallsteuer). Die gesamthänderis...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / a) Vermächtnis als Besteuerungsgegenstand

Rz. 42 Der Vermächtnisnehmer erwirbt gem. § 2174 BGB (lediglich) eine gegen den Beschwerten gerichtete Forderung auf Leistung des vermachten Gegenstandes. Vermächtnisgegenstände können vielfältiger Natur sein. Im Wesentlichen ist zu unterscheiden zwischen Vermächtnisgegenständen, die sich tatsächlich im Nachlass befinden, und solchen, die der Beschwerte zur Vermächtniserfüll...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / D. Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG

Rz. 21 Auf den nicht dem Verschonungsabschlag unterliegenden Teil des begünstigten Betriebsvermögens wird ein Abzugsbetrag gewährt (§ 13a Abs. 2 ErbStG). Soweit der verbliebene Vermögensteil 150.000 EUR nicht übersteigt, soll er für die Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz bleiben. Der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG ist erwerberbezogen ausgestaltet,[48] er wird ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gründungskosten und Vorsteu... / 2.3 Folgen einer erfolglosen Gründung

Eine Gründung kann als gescheitert angesehen werden, wenn es endgültig nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang zu den geplanten Ausgangsumsätzen kommt und die Unternehmung letztendlich aufgegeben wird. Aus dieser Situation ergeben sich verschiedene Konsequenzen. Für den Vorsteuerabzug kommt es auf den Zeitpunkt des Leistungsbezuges an, so dass im Idealfall keine Rückzahlung n...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschenke, Geschäftsfreunde / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Geschenke an Nichtarbeitnehmer Steuerpflicht beim Empfänger Pauschale Besteuerung mit 30 %mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschenke, pauschale Besteu... / 11 Sonderfall: Pauschale Besteuerung mit 30 % der Kosten bei Geschenken an Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens

Fragestellung: Sind Geschenke bis 50 EUR (35 EUR bis 31.12.2023) an einen Arbeitnehmer, der in einem anderen Unternehmen beschäftigt ist, von der pauschalen Besteuerung befreit? Antwort: Unternehmer können betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und Sachgeschenke pauschal mit 30 % zu versteu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Schadensersatz, erhaltener / 10 Schadensersatz wegen Prospekthaftung unterliegt der Einkommensteuer

Im Falle der Prospekthaftung bei Beteiligungen an einer gewerblich tätigen Fonds-KG kam es zu aktueller Ausführungen seitens des BFH, wie mögliche Schadensersatzzahlungen einzustufen sind. Hintergrund war die Klage eines Mitgesellschafters A (Kommanditist) einer gewerblich tätigen Fonds-KG. Diese richtete sich gegen eine GmbH wegen inkorrekter Angaben in einem Fondsausgabepro...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasingunternehmen / 10.2 Option zur Steuerpflicht

Nach § 9 Abs. 1 UStG kann ein Unternehmer einen Umsatz, der u. a. nach § 4 Nr. 8 Buchst. a – g UStG steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Ohne Bedeutung ist, ob der Leistungsempfänger die Finanzdienstleistung für steuerpflichtige bzw. steuerfreie Umsätze verwendet.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasingunternehmen / 10 Forfaitierung als Mittel zur Leasingrefinanzierung

Leasinggesellschaften finanzieren ihre Investitionen in Leasingobjekte im Wesentlichen durch Darlehen oder Forderungsverkäufe an Kreditinstituten. Beim Forderungsverkauf geht i. d. R. das Bonitätsrisiko auf den Forderungskäufer über, während die Leasinggesellschaft weiterhin die Forderungen einzieht. In diesem Zusammenhang sind 2 verschiedene Sachverhalte denkbar: Die Leasing...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasingunternehmen / 5 Bemessungsgrundlage und Besteuerung

Ist die Übergabe des Leasing-Gegenstands eine Lieferung, wird das Entgelt nach der Summe sämtlicher Leasingraten bis zum Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.[1] Dazu gehören auch: der für den Fall einer Kaufoption vereinbarte Kaufpreis oder im Fall einer Mietverlängerungsoption die vereinbarten Verlängerungsraten. Wichtig Aufteilung der Leasingraten unzulässig Ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst, d. h. i. S. d. Äquivalenztheorie verursacht sind (Rz. 11ff.). Da eine berufliche Verursachung vorliegen muss, liegt ein bestimmter, kausaler Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre vor. Dieser Zusammenhang muss jedoch nicht unbedingt auch ein zeitlicher Zusammenhang in dem Sinn sein, dass Werbungskosten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.3 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 32 Aufwendungen sind als nachträgliche Werbungskosten abzusetzen, wenn sie durch die aufgegebene Berufstätigkeit veranlasst sind (zu nachträglichen Betriebsausgaben vgl. § 4 EStG Rz. 596). In Betracht als nachträgliche Werbungskosten kommen etwa Kosten der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, das zu stpfl. Einkünften geführt hat, Schadensersatzleistungen, Kosten eines ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Auslegung des Versicherungsteuergesetzes (VersStG) bei einer Kautions­rückversicherung und Irrtum über die Steuerpflicht

Leitsatz 1. § 2 Abs. 2 VersStG setzt die Verpflichtung voraus, Dritten gegenüber für den Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten. Erforderlich ist die Eingehung einer Verpflichtung gegenüber dem Dritten. 2. Die Zahlung des Versicherungsentgelts für eine Kautionsrückversicherung ist nicht nach § 4 Nr. 1 VersStG von der Versicherungsteuer befreit, wen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutschrift als Rechnungsersatz / 4 Gutschriften bei Steuerpflicht des Leistungsempfängers

Auch in den Fällen des Übergangs der Umsatzsteuerpflicht auf den Leistungsempfänger[1] (sog. "13b-Fälle") kann mit Gutschriften abgerechnet werden.[2] Dabei ist zu beachten, dass die Gutschrift nur über den Nettobetrag ausgestellt werden darf. Sie muss zwingend den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten.[3] Praxis-Beispiel Gutschrift bei Steuerschuld...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Bauer/Krämer, Das Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung, NJW 2005, 180. Haft, Reformbedarf beim System der gesetzlichen Sozialversicherung, ZRP 2002, 457. Hebeler, Nachhaltigkeit der Sozialsysteme unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, NZS 2018, 848. Jaeger, Die Reformen in der gesetzlichen Sozialversicher...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung von Gutscheinen in Vertriebsketten

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 3.11.2022[1] ging es um die Besteuerung von Gutscheinen. Der BFH fragte den EuGH: 1. Liegt ein Einzweck-Gutschein i. S. v. Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedstaa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuer / 1.2 Steuerpflicht kraft Rechtsform

1.2.1 Kapitalgesellschaften Unabhängig von der Art der Tätigkeit gilt die Betätigung von Europäischen Gesellschaften, Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen auf Gegenseitigkeit als Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuerpflicht kann aber teilweise oder ganz durch Befreiungsvorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuer / 1.1 Steuerpflicht aufgrund gewerblicher Tätigkeit

Die Definition des Gewerbebetriebs ergibt sich aus § 15 Abs. 2 EStG. Aus dieser Definition lassen sich als Merkmale eines Gewerbebetriebs ableiten: Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, keine selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft, der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung muss überschrit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuer / 3 Zeitraum der Steuerpflicht

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind[1]. Sie endet mit Einstellung des Betriebs. Für Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Handelsregistereintragung und endet erst mit Niederlegung je...mehr