Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.17 Summe der Einkünfte

Zeile 32 In Zeile 32 ist die Summe der Einkünfte nach Verlustausgleich (soweit zulässig) zwischen den einzelnen Einkunftsarten einzutragen. Verschiedene Einkunftsarten, die zu einem Verlustausgleich führen, sind nur bei Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG, bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften und bei Kapitalgesellschaften möglich, bei denen im Vz ein W...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIFA / 1 Allgemeines

Dieses Formular ist erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2023 auszufüllen. Es erfasst Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds, die mittelbar über einen Personengesellschaft oder Organgesellschaft erzielt werden. Wird der Fonds direkt vom Steuerpflichtigen gehalten, sind die entsprechenden Angaben in den Zeilen 238 ff. der Anlage GK zu machen. Das Formular ist eine Anlage zur...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 6 Unterstützung oder Förderung politischer Parteien durch Berufsverbände

Vor Zeilen 74–75 Berufsverbänden ist es untersagt, ihre Mittel für die unmittelbare oder mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien zu verwenden. Tun sie dies dennoch, treten nachteilige steuerliche Konsequenzen ein. In den Zeilen 74–75 sind Angaben zur Durchführung dieser steuerlichen Konsequenzen zu machen.[1] Zeile 74 In dieser Zeile ist der Betrag der Mitt...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 7 Nachzuholender Steuerabzug bei Investmentfonds

Zeile 76 Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländis...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Gem abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind, soweit nicht anders angegeben, nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen sind aber für alle 3 Jahre beizufügen. Zu diesen Unterlagen gehören die Einnahme-Überschu...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie zum Steuerbescheid. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehm...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZwiG / 3 Hinzurechnungsbesteuerung - Kürzungsbetrag nach § 11 AStG

Zeilen 8 – 9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile ist der Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft anzugeben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der Hinzurechnungsbetrag gem. § 11 AStG einzutragen. Der Betrag ist nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Einzutragen sind die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zw...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Zin... / 5 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 39-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 39 bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutrage...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage Z / 2 Ermittlung des verbleibenden Zuwendungsvortrags

Vor Zeilen 1–11 Der Vordruck dient der Feststellung des verbleibenden Zuwendungsvortrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 f. KStG. Spenden und Beiträge, die im laufenden Vz wegen Überschreitens der Höchstbeträge nicht bei der Einkommensermittlung abgezogen werden konnten, können zeitlich und betragsmäßig unbeschränkt in künftigen VZ bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Höch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.2 Abzugsverbot doppelt berücksichtigter Aufwendungen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 146 § 4k Abs. 4 S. 1 EStG erfasst Konstellationen, die zu einer Besteuerungsinkongruenz in Form eines doppelten Betriebsausgabenabzugs führen (DD-Inkongruenzen).[1] Rz. 147 Anders als bei D/NI-Inkongruenzen der Abs. 1 bis 3 wird von § 4k Abs. 4 EStG kein besonderes hybrides Element vorausgesetzt.[2] Es kommt also lediglich auf die doppelte Berücksichtigung von Aufwendunge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.4 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Zeile 9 Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zum Vordruck KSt1 dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Außerdem dient die Anlage als Anlage zum Steuerbescheid. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.3 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 106 § 4k Abs. 2 S. 3 EStG setzt Art. 9 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. b ATAD in nationales Recht um. Rz. 107 Die Regelung sieht eine Ausnahme von dem Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4k Abs. 2 S. 1 EStG vor, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage Part / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 dar, die politische Parteien, ihre Gebietsverbände, kommunale Wählervereine sowie deren Dachverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG zur Ermittlung einer etwaigen Körperschaftsteuerpflicht abzugeben haben.[1] Die Anlage Part dient auch als Anlage zum Steuerbescheid. Die Steuererklärung KSt 1 und die Anlage Part sind für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage Kassen / 9 Berechnung der Dotation bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

Vor Zeilen 42–45 Nach § 6 KStG sind die Einkünfte der Kasse steuerpflichtig, soweit das zulässige Kassenvermögen überschritten wird, die Kasse also überdotiert ist (partielle Steuerpflicht). Andererseits unterliegt das Vermögen, soweit es überdotiert ist, nicht der Vermögensbindung.[1] In den Zeilen 42–45 wird die Überdotierung für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen nach § 5...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 5.1 Regelsteuersatz

Zeile 71 In dieser Zeile ist der Teil des dem Tarifsteuersatz von 15 % unterliegenden zu versteuernden Einkommens sowie die darauf entfallende Steuer anzugeben.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in den Niederl... / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Für folgende Umsätze an Unternehmer schuldet der Leistungsempfänger die Steuer: Lieferung von Mobilfunkgeräten, Computer-Chips, Videospielekonsolen, Laptops und Tablet-Computer, wenn das Entgelt für die jeweilige Lieferung mehr als 10.000 EUR beträgt. Das Reverse-Charge-System bei Telekommunikationsdienstleistungen ist anwendbar auf zwischenunternehmerischen Leistungen, nich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Estland / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Seine Rechte und Pflichten sind denen eines ordentlich registrierten Unternehmers vergleichbar. Er muss gewährleisten, dass die finanziellen und nicht finanziellen Verpflichtungen des Vertretenen, die sich aus dem Steuergesetz oder einem eine Steuer betreffenden Gesetz ergeben, innerhalb der vorgegebenen Frist in vollem Umfang erfüllt werden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Litauen / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Nicht in Litauen niedergelassene Steuerpflichtige, die mehrwertsteuerpflichtige Umsätze bewirken, bei denen der Ort der Besteuerung als im Gebiet Litauens gelegen gilt und für die sie die Steuer schulden, müssen einen Steuervertreter bestellen. Nicht in Litauen niedergelassene Steuerpflichtige, die im Gebiet Litauens innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, müssen ebenfalls ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage WA / 11 Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 folgende EStG

Zeile 40a In dieser Zeile ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, dass auf Vergütungen des beschränkt Steuerpflichtigen eine Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EstG einbehalten und abgeführt worden ist und dass diese Steuer anrechenbar ist.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage WA / 2 Anrechnung von Abzugsteuern nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 36a EStG

Vor Zeilen 2–7 Die Zeilen 2–7 enthalten Angaben zu den auf die Steuerschuld anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen. Die Anrechnung setzt die Vorlage der Steuerbescheinigung voraus, die Tatbestandsvoraussetzung der Anrechnung ist, nicht nur Beweismittel (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG). Die Steuerbescheinigung kann daher nicht durch Beweismittel ersetzt werden. Die Organgesellschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / Zusammenfassung

Überblick Mit den KfW-Förderprogrammen 124, 134, 300 und 308 verfolgt der Bund eine klar strukturierte Förderlogik. Es geht nicht darum, jeden Immobilienerwerb zu subventionieren, sondern bestimmte politische Ziele über Finanzierungsvorteile zu steuern.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 11.1 Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung

Zeilen 238-265 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 266–268 In diesen Zeilen sind Teilwertab- und –zuschreibungen auf Spezialinvestment-Anteile einzutragen. Für diese Gewinne/Verluste sieht § 49 InvStG eine Sonderregelung vor. Zeile 266 In Zeile 266 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-verlust einzutragen. Dabei handelt es sich um Wertveränderungen des Anteils am Spezial-Invest...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Litauen / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer mit fester Niederlassung in Litauen reichen den Antrag auf Registrierung zu MwSt-Zwecken in Litauen über diese feste Niederlassung ein. Ausländische Steuerpflichtige aus anderen Mitgliedstaaten ohne feste Niederlassung in Litauen müssen sich direkt oder über einen litauischen Steuervertreter für MwSt-Zwecke registrieren lassen. Nicht in der EU ansässig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.5 Ausnahme bei Anrechnungsfällen (Abs. 4 S. 4)

Rz. 165 Eine weitere Ausnahme von der Versagung des Betriebsausgabenabzugs findet sich in § 4k Abs. 4 S. 4 EStG. Diese Ausnahme richtet sich an Anrechnungsfälle im Outbound-Fall und konstatiert, dass bei unbeschränkt Stpfl., bei denen eine Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder Abzug der ausl. Steuer vermieden wird (§ 34c EStG oder § 26 KStG), die Regelung des § 4k Abs. 4 S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-147c In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 10 Unmittelbar gehaltene Anteile an Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Vor Zeilen 219–268 Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im VZ 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.9 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Zeilen 73–74 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 75 In dieser Zeile sind verdeckte Gewinnausschüttungen hinzuzurechnen. In der Handels- und Steuerbilanz hat eine verdeckte Gewinnausschüttung (Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung) den Bilanzgewinn gemindert, sei es durch den Abfluss von Vermögen, sei es bei der nicht abgeflossenen verdeckten Gewinnausschüttung durc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.4 Veräußerungsgewinne von Anteilen an Körperschaften

Zeilen 161-166a Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 166b In Zeile 166b sind Gewinne, die nach § 8b Abs. 2 KStG nicht berücksichtigt werden, einzutragen. Für jede Veräußerung ist auf einer gesonderten Anlage der Veräußerungsgewinn unter Angabe des Veräußerungspreises, der Veräußerungskosten und des Buchwerts zu ermitteln. Dies betrifft Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländisc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 10.1 Aktienfonds

Vor Zeilen 219–236 In den Zeilen 219–236 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 219 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung von Steuer- und Feststellungsbescheiden (AO-StB 2026, Heft 1, S. 15)

Ein Rechtsprechungs-Update StB Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Über die Entwicklung der Rechtsprechung zu den verfahrensrechtlichen Berichtigungs- und Änderungsvorschriften wurde zuletzt in AO-StB 2022, 363 berichtet. Zwischenzeitlich sind zu den §§ 129, 172 ff. AO nicht nur zahlreiche Gerichtsentscheidungen ergangen, sondern auch einige Revisionsverfahren vor dem BFH anhän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / a) Neue Tatsachen zuungunsten des Steuerpflichtigen (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Bei Bescheidänderungen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geht es häufig um die Frage, ob es sich bei dem Sachverhalt, der der Bescheidänderung zugrunde gelegt werden soll, um eine Tatsache handelt und ob sie auch nachträglich (nach abschließender Zeichnung des zu ändernden Bescheides) bekannt geworden ist. Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / 9. Fazit

Die verfahrensrechtlichen Berichtigungs- und Änderungsvorschriften sind und bleiben streitbefangen, wie der vorstehende Überblick über die in den letzten Jahren ergangene aktuelle Rspr. zeigt. Erlässt das FA einen Änderungsbescheid zu Lasten des Steuerpflichtigen, lohnt daher in jedem Fall ein Blick in die Rspr., um zu prüfen, ob die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / a) § 174 Abs. 1 AO: Widerstreit zuungunsten des Steuerpflichtigen

Ein bestimmter Sachverhalt wird i.S.d. § 174 Abs. 1 AO mehrfach berücksichtigt, wenn die Veräußerung eines Grundstücks zwischen einander nahestehenden Personen zu einem überhöhten Kaufpreis sowohl in einem Grunderwerbsteuerbescheid als auch in einem Schenkungsteuerbescheid berücksichtigt wird (FG MV v. 19.9.2023 – 1 K 233/22, EFG 2024, 1961, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / 2. Bescheidänderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)

a) Neue Tatsachen zuungunsten des Steuerpflichtigen (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) Bei Bescheidänderungen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geht es häufig um die Frage, ob es sich bei dem Sachverhalt, der der Bescheidänderung zugrunde gelegt werden soll, um eine Tatsache handelt und ob sie auch nachträglich (nach abschließender Zeichnung des zu ändernden Bescheides) bekannt geworden ist. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / 4. Widerstreitende Steuerfestsetzung (§ 174 AO)

a) § 174 Abs. 1 AO: Widerstreit zuungunsten des Steuerpflichtigen Ein bestimmter Sachverhalt wird i.S.d. § 174 Abs. 1 AO mehrfach berücksichtigt, wenn die Veräußerung eines Grundstücks zwischen einander nahestehenden Personen zu einem überhöhten Kaufpreis sowohl in einem Grunderwerbsteuerbescheid als auch in einem Schenkungsteuerbescheid berücksichtigt wird (FG MV v. 19.9.202...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / d) Änderungssperre (§ 173 Abs. 2 AO)

Die in § 173 Abs. 2 AO geregelte Änderungssperre besagt, dass Bescheide, die auf Grund einer Außenprüfung ergangen sind, nur aufgehoben oder geändert werden können, wenn eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine Mitteilung nach § 202 Abs. 1 S. 3 AO ergangen ist (schriftliche oder elektronische Mitt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / b) § 174 Abs. 2 AO: Widerstreit zugunsten des Steuerpflichtigen

§ 174 Abs. 2 S. 1 AO gestattet keine generelle Bescheidkorrektur, sondern ermöglicht nur die Beseitigung des Fehlers, der sich aus der Kollision bzw. dem Widerstreit der unzulässigen Mehrfachberücksichtigung des Sachverhalts ergibt. Entsprechend liegen die Voraussetzungen des § 174 Abs. 2 S. 1 AO vor, wenn die Familienkasse deshalb für ein und dasselbe Kind versehentlich meh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / 5. Änderung von Folgebescheiden (§ 175 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Bei Anwendung des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO ist zunächst zu beachten, dass die Änderungsvorschrift die Bestandskraft nur insoweit durchbricht, als ein Folgebescheid an den Grundlagenbescheid anzupassen ist (BFH v. 20.4.2023 – III R 25/22, BStBl. II 2023, 823 = AO-StB 2023, 201 [Reddig]). Die Änderung eines Einkommensteuerbescheides nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO bleibt inne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / 3. Schreib- und Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung (§ 173a AO)

Nach § 173a AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat. Nach dem eindeutigen Wortlaut des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Über die Entwicklung der Rechtsprechung zu den verfahrensrechtlichen Berichtigungs- und Änderungsvorschriften wurde zuletzt in AO-StB 2022, 363 berichtet. Zwischenzeitlich sind zu den §§ 129, 172 ff. AO nicht nur zahlreiche Gerichtsentscheidungen ergangen, sondern auch einige Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig, woran erkennbar ist, w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / c) § 174 Abs. 3 AO: Nachholung einer unterbliebenen Festsetzung

In den Fällen des § 174 Abs. 3 AO kann nur dann eine Änderung erfolgen, wenn der Steuerpflichtige auf eine irrige Rechtsansicht vertraut hat und ohne Änderungsmöglichkeit seine Rechte nicht weiterverfolgen konnte. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Steuerpflichtige die Möglichkeit gehabt hätte, einen noch offenen Rechtsbehelf zu erweitern und diese Möglichkeit nicht wahr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung und Änderung v... / e) § 174 Abs. 5 AO: Hinzuziehung/Beiladung

Für die Beiladung eines Dritten nach § 174 Abs. 5 S. 2 AO genügt bereits die bloße Möglichkeit einer Folgeänderung, über deren Vorliegen im Beiladungsverfahren nicht abschließend zu entscheiden ist. Eine Beiladung ist aber nicht zulässig, wenn eindeutig und zweifelsfrei feststeht, dass die Festsetzungs- bzw. Feststellungsfrist gegenüber dem Dritten abgelaufen ist. Der BFH ha...mehr