Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

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Aufwandsverzichtsspenden un... / 2.1 Voraussetzungen

Nur die vielen als gemeinnützig anerkannten Vereine, natürlich auch gemeinnützige Fördervereine bis hin zu Gesellschaften, z. B. die bekannte gGmbH und gemeinnützige Stiftungen, sind berechtigt, für erhaltene finanzielle Unterstützungen sog. Zuwendungsbestätigungen, also Spendenquittungen, ausstellen zu dürfen. Damit kann der Spender seine Leistungen bei der eigenen Steuerer...mehr

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Aufwandsverzichtsspenden un... / 3 Die Wirkung von erhaltenen Spenden

Finanzielle Zuwendungen beim gemeinnützigen Verein sind optimal, egal wie hoch die eingehenden Spenden sind – dies bleibt alles für den gemeinnützigen Verein völlig steuerfrei, bei Verbuchung im ideellen Bereich. Die Ausgaben, die als Spenden geleistet werden, müssen für einen der in §§ 52–54 AO genannten Zwecke bestimmt sein (Sportverein: § 52 Nr. 21 AO). Grundlage ist somit...mehr

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Aufwandsverzichtsspenden un... / 3.3 Was will das Finanzamt wissen?

Meist genügt dem Finanzamt als Nachweis bei der Steuererklärung des Spenders die Buchungsbestätigung der Bank oder Sparkasse, wobei für den Spendennachweis eine Angabe zum steuerbegünstigten Zweck in der Überweisung enthalten sein sollte wie auch die kleine Erklärung, dass eine Spende und eben kein Mitgliedsbeitrag vorliegt. Kommt man über diese Vereinfachungsgrenze, wird ei...mehr

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Aufwandsverzichtsspenden un... / 1 Spendenleistung und Bedeutung für die Vereinspraxis

Spendeneinnahmen sind eine wertvolle und finanziell auch spürbare Unterstützung für den jeweiligen Vereines-Etat. Viele anstehenden Aufgaben lassen sich oft nur mit diesen finanziellen Unterstützungsleistungen realisieren, obwohl es sich nicht nur um freiwillige Leistungen von den eigenen Mitgliedern, sondern oft insbesondere um Spenden von Dritten/Außenstehenden handelt. Das...mehr

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Aufwandsverzichtsspenden un... / 3.1 Und Mitgliedsbeiträge?

Gemeinnützige Vereine sollten somit daran denken, dass auch der laufende jährliche übliche Mitgliedsbeitrag oder auch gezahlte Aufnahmegebühren leider nicht immer als berücksichtigungsfähige Sonderausgaben bei den eigenen Steuererklärungen der Spender anerkannt werden und dann auch nicht teilweise in Spendenbescheinigungen mitberücksichtigt werden dürfen (so § 10b Abs. 1 S. ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 8 Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung bei Zahlungen des Arbeitnehmers zu den Kosten des Firmenwagens

Nach dem BMF-Schreiben vom 21.9.2017 [1] wird es nicht beanstandet, wenn bei der Fahrtenbuchmethode die Kfz-Kosten, die der Arbeitnehmer selbst getragen hat, in die Gesamtkosten einbezogen werden und wie bei der pauschalen Nutzungswertmethode als Nutzungsentgelt behandelt werden. Praxis-Beispiel Anwendung der Nichtbeanstandungsregelung Der Arbeitgeber hat mit seinem Arbeitnehm...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 5.2 Möglicher Verzicht auf Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 68 Obwohl einige Felder des im Rahmen der E-Bilanz sog. Eigenkapitalspiegels grundsätzlich als Mussfelder ausgestaltet sind, kann auf eine elektronische Einreichung der Eigenkapitalveränderungsrechnung als Bestandteil der Steuererklärung verzichtet werden.[1] Dies ergibt sich aus der Anlage zu Rz. 11 zum BMF-Schreiben vom 28.9.2011.[2] Rz. 69 Die Kapitalkontenentwicklung ...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] All...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.6 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 59 Bis zum Jahre 1970 war für die Erfassung des Grund und Bodens die Methode der steuerrechtlichen Gewinnermittlung maßgebend. Ungeachtet dessen, dass der Grund und Boden zum Anlagevermögen eines Betriebs gehörte, blieb sein Wert bei der Gewinnermittlung durch eingeschränkten Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und bei der Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 ...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / I. Die Abgabepflicht von Steuererklärungen und deren Konsequenzen

1. Grundlagen der Abgabepflicht Abgabepflicht: Eine Abgabepflicht von Steuererklärungen kann grundsätzlich aus zweierlei Gründen bestehen: Zum einen aufgrund gesetzlicher Anordnung (§ 149 Abs. 1 S. 1 AO) i.V.m. den jeweiligen Einzelsteuergesetzen und zum anderen aufgrund behördlicher Anordnung (§ 149 Abs. 1 S. 2 AO) wie z.B. hinsichtlich der expliziten Anforderung einer Erbscha...mehr

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Die Abgabepflicht- und -frist von Steuererklärungen: Praxisprobleme und Rechtsschutzaspekte bei Fristverlängerungsanträgen in Beratenenfällen (AO-StB 2024, Heft 8, S. 250)

Dipl. Fw. (FH) Pascal Bender[*] Die Abgabefrist von Steuererklärungen ist eine der wichtigsten Fristen steuerlicher Berater. In sog. Beratenenfällen gibt es mit dem FA häufig Streit darüber, wann Fristverlängerungsanträgen mit Hinblick auf § 109 Abs. 2 AO und einer unverschuldeten Verhinderung stattzugeben ist. Der Beitrag beleuchtet die Abgabepflicht- und fristen, Folgen de...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 2. Folgen der Nichtabgabe

Wird eine Steuererklärung trotz bestehender gesetzlicher Abgabeverpflichtung nicht eingereicht, so können die Rechtsfolgen vielfältig sein. Erinnerung: In der Praxis wird das FA die Abgabe zunächst regelmäßig anmahnen und an die Abgabe erinnern. Dies geschieht häufig durch interne, IT-gestützte Vergleiche zwischen dem Soll- und Ist-Bestand der Steuererklärungen sowie maschine...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 5. Zwischenfazit

Die vielfältigen und zuweilen weitreichenden Konsequenzen, die eine Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe von Steuererklärungen verursachen kann, zeigen wie wichtig es ist, dass Steuererklärungen rechtzeitig eingereicht werden. Dies gilt sowohl für Nichtberatenenfälle als auch für Beratenenfälle. Steuerliche Berater stehen qua ihrer berufsrechtlichen Pflichten deshalb gerade geg...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 4. Außersteuerliche Implikationen

Verwaltungsrecht: Kommt der Steuerpflichtige seinen Erklärungspflichten nicht bzw. nicht rechtzeitig nach, so kann dies bei Gewerbetreibenden zur Unzuverlässigkeit führen, die als Ultima Ratio in einer Gewerbeuntersagung durch das zuständige Gewerbeamt münden kann (§ 35 Abs. 1 S. 1 GewO) (so auch Rosenke in BeckOK/AO, § 149 AO Rz. 325 [04/2024]). Strafrecht: Durch die Nichtab...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / III. Fristverlängerungsanträge und die Entscheidung hierüber

1. Grundlegendes zum Fristverlängerungsantrag Besteht eine unter I. skizzierte Abgabeverpflichtung und kann die unter II. normierte Abgabefrist nicht eingehalten werden, so wird sich sowohl in Nichtberatenen- als auch in Beratenenfällen regelmäßig ein Antrag auf Fristverlängerung aufdrängen. Formlose Antragstellung möglich: Ein Fristverlängerungsantrag kann mangels entsprechen...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Grundlagen der Abgabepflicht

Abgabepflicht: Eine Abgabepflicht von Steuererklärungen kann grundsätzlich aus zweierlei Gründen bestehen: Zum einen aufgrund gesetzlicher Anordnung (§ 149 Abs. 1 S. 1 AO) i.V.m. den jeweiligen Einzelsteuergesetzen und zum anderen aufgrund behördlicher Anordnung (§ 149 Abs. 1 S. 2 AO) wie z.B. hinsichtlich der expliziten Anforderung einer Erbschaftsteuererklärung in Erbfällen ...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / VI. Fazit

Es ist zu konstatieren, dass die alljährlich wiederkehrenden Abgabefristen von Steuererklärungen bei steuerlichen Beratern regelmäßig zu viel Termindruck führen, Fristverlängerungen über den in Beratenenfällen ohnehin bereits deutlich verlängerten Abgabezeitpunkt hinaus jedoch seitens der Rechtsprechung und Finanzverwaltung überaus restriktiv gehandhabt werden. Diese restrik...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / a) Arbeitsüberlastung

Arbeitsüberlastung erfüllt die Voraussetzungen einer unverschuldeten Verhinderung nicht, so dass Fristverlängerungsanträge, die darauf gestützt werden, zurückzuweisen sind (BFH v. 7.12.2007 – XI B 21/06; BFH v. 5.11.2003 – I B 99-101/03; BFH v. 27.7.2003 – IV B 27/02). Dies ist nur konsequent, denn steuerliche Berater unterliegen berufsständisch und haftungsrechtlich besonde...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 3. Weitere verfahrensrechtliche Implikationen

Festsetzungsfrist: Verfahrensrechtlich hat die Verletzung der Abgabepflicht noch weitere Folgen, denn durch die Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe verzögert sich der Beginn der Festsetzungsfrist (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO, sog. Anlaufhemmung), so dass mittelbar durch den späteren Beginn der Festsetzungsfrist auch das Ende der – im Regelfall vierjährigen – Festsetzungsfrist hinau...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / a) Grundsätze

Unverschuldete Verhinderung maßgeblich: Eine Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen durch das FA ist nach § 109 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 149 Abs. 3 AO nur dann möglich, wenn der Steuerpflichtige ohne Verschulden daran gehindert ist oder war, die Erklärungsfrist einzuhalten (sog. unverschuldete Verhinderung). Zu beachten ist, dass das Verschulden...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / [Ohne Titel]

Dipl. Fw. (FH) Pascal Bender[*] Die Abgabefrist von Steuererklärungen ist eine der wichtigsten Fristen steuerlicher Berater. In sog. Beratenenfällen gibt es mit dem FA häufig Streit darüber, wann Fristverlängerungsanträgen mit Hinblick auf § 109 Abs. 2 AO und einer unverschuldeten Verhinderung stattzugeben ist. Der Beitrag beleuchtet die Abgabepflicht- und fristen, Folgen der...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 2. Praxisbeispiele in Beratenenfällen

a) Arbeitsüberlastung Arbeitsüberlastung erfüllt die Voraussetzungen einer unverschuldeten Verhinderung nicht, so dass Fristverlängerungsanträge, die darauf gestützt werden, zurückzuweisen sind (BFH v. 7.12.2007 – XI B 21/06; BFH v. 5.11.2003 – I B 99-101/03; BFH v. 27.7.2003 – IV B 27/02). Dies ist nur konsequent, denn steuerliche Berater unterliegen berufsständisch und haft...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / e) Todesfälle

Auch bei Todesfällen innerhalb einer Kanzlei ist aus Verfassersicht eine unverschuldete Verhinderung anzunehmen, wenn es sich hierbei um einen mandatsverantwortlichen Berufsträger handelt, weil insoweit weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit anzunehmen sind. Dies gilt umso mehr, je näher der Tod des mandatsverantwortlichen Berufsträger im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ende der ...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags als Verwaltungsakt

Verwaltungsakt: Die Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags stellt einen (belastenden) sonstigen Verwaltungsakt dar (vgl. BFH v. 19.6.2001 – X R 83/98, AO-StB 2001, 212; vgl. Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 109 AO Rz. 9 [03/2024]; Dißars in Nöcker/Zugmaier, AO, 1. Aufl., § 109 AO Rz. 27 [02/2024]).mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 3. Verpflichtungsklage

Richtige Klageart: Wird ein Fristverlängerungsantrag auch im Einspruchsverfahren durch das FA abgelehnt, so kann gegen den ablehnenden Verwaltungsakt in Gestalt der Einspruchsentscheidung Verpflichtungsklage – gerichtet auf die Gewährung der Fristverlängerung (hier als sog. Vornahmeklage) – erhoben werden (§ 40 Abs. 1 Alt. 2 Var. 1 FGO).mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / II. Erklärungsfristen

1. Nichtberatene Fälle Regelabgabefrist: In Nichtberatenenfällen resultiert die Abgabefrist von Jahressteuererklärungen aus § 149 Abs. 2 S. 1 AO, wonach die Erklärungen binnen sieben Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres übermittelt werden müssen (bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr binnen sieben Monaten nach Schluss des in dem Kalenderjahr begonnenen ...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / f) Mangelnde Mitwirkung des Steuerpflichtigen bei der Erstellung

Beruft ein steuerlicher Berater sich darauf, dass eine Fristverlängerung mit Hinblick auf eine schleppende Erklärungserstellung und mangelnde Mitwirkung des Mandanten notwendig ist, kann dem nicht stattgegeben werden. Denn insoweit liegt bereits ein Verschulden des Abgabepflichtigen selbst vor, das der Möglichkeit einer Fristverlängerung entgegensteht; auf ein (Un-)Verschuld...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 3. Besonderheiten in Beratenenfällen (§§ 109 Abs. 2, 149 Abs. 3 AO)

a) Grundsätze Unverschuldete Verhinderung maßgeblich: Eine Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen durch das FA ist nach § 109 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 149 Abs. 3 AO nur dann möglich, wenn der Steuerpflichtige ohne Verschulden daran gehindert ist oder war, die Erklärungsfrist einzuhalten (sog. unverschuldete Verhinderung). Zu beachten ist, dass da...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / V. Rechtsschutzaspekte

1. Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags als Verwaltungsakt Verwaltungsakt: Die Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags stellt einen (belastenden) sonstigen Verwaltungsakt dar (vgl. BFH v. 19.6.2001 – X R 83/98, AO-StB 2001, 212; vgl. Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 109 AO Rz. 9 [03/2024]; Dißars in Nöcker/Zugmaier, AO, 1. Aufl., § 109 AO Rz. 27 [02/2024]). 2. Einspruc...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / IV. Ausgewählte Praxisbeispiele in Beratenenfällen und Handlungsempfehlungen

1. Vorbemerkungen Umfangreiche Kasuistik: Bei der Prüfung der unverschuldeten Verhinderung hinsichtlich Wiedereinsetzungsgründen i.S.d. §§ 110 AO, 56 FGO hat sich eine umfangreiche Kasuistik durch die höchstrichterliche Rechtsprechung herausgebildet, die auch im Rahmen von § 109 Abs. 2 AO heranzuziehen ist. Im Folgenden sollen daher in Bezug auf Beratenenfälle ausgewählte Rec...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / c) Sammelanträge/Floskelhafte Anträge

Häufig werden in der Praxis Sammelanträge für Fristverlängerungen bezüglich jeden Mandats bzw. floskelhafte Anträge, die sich in jedem Jahr wortlautgenau wiederholen, gestellt. Weder Sammelanträge noch floskelhafte Anträge können eine Fristverlängerung begründen und sind daher abzulehnen. Sammelanträge sind bereits deshalb abzulehnen, da bei der Prüfung der unverschuldeten Ve...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 2. Einspruch

Statthaftigkeit: Gegen die Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags ist die Einlegung eines Einspruchs statthaft. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass angesichts der unter IV. skizzierten Kasuistik zur unverschuldeten Verhinderung sorgfältig zu prüfen ist, ob das Betreiben eines Einspruchsverfahrens hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Beraterhinweis Lehnt das FA die Gewähr...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / b) Personalmangel/Personalausfälle/Krankheit

Häufig wird in Fristverlängerungsanträgen eine unverschuldete Verhinderung mit Hinblick auf Personalmangel und Personalausfällen begründet. Die Begründungen sind im Detail vielfältig, wobei häufig langfristige Erkrankungen, Schwangerschaften, Elternzeiten und fehlendes Personal auf dem Arbeitsmarkt trotz bemühter Suche angeführt werden. All diese Begründungen vermögen regelmä...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 5. Entfall des Rechtsschutzbedürfnisses

Abgabe während Streit über Fristverlängerung: In der Praxis ist es vom Ablauf her häufig so, dass kurz vor Ablauf der Erklärungsfrist ein Fristverlängerungsantrag eingeht, dieser vom FA abgelehnt wird und die Erklärung danach entweder vor oder während der Erhebung eines Einspruchs abgegeben wird (wobei bei straffem Verfahrensablauf und zögerlicher Abgabe ebenfalls denkbar is...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 2. Beratenenfälle

Regelabgabefrist In sog. Beratenenfällen, d.h. solche Fälle, in denen der Personenkreis der §§ 3, 4 StBerG mit der Erstellung der jeweiligen Jahressteuererklärungen beauftragt ist (insb. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie die entsprechenden Berufsausübungsgesellschaften), richtet sich die Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO und endet regelmäßig am letzten ...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / b) Unverschuldete Verhinderung in Beratenenfällen als Anknüpfungspunkt

Gesetzgeberischer Wille: Damit überhaupt eine Ermessensentscheidung des FA eröffnet ist, muss eine unverschuldete Verhinderung vorliegen. Hierzu werden nach h.M. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur unverschuldeten Verhinderung bei der Wiedereinsetzung nach den §§ 110 AO, 56 FGO auch in Bezug auf § 109 Abs. 2 AO herangezogen (vgl. zum gesetzgeberischen Will...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Vorbemerkungen

Umfangreiche Kasuistik: Bei der Prüfung der unverschuldeten Verhinderung hinsichtlich Wiedereinsetzungsgründen i.S.d. §§ 110 AO, 56 FGO hat sich eine umfangreiche Kasuistik durch die höchstrichterliche Rechtsprechung herausgebildet, die auch im Rahmen von § 109 Abs. 2 AO heranzuziehen ist. Im Folgenden sollen daher in Bezug auf Beratenenfälle ausgewählte Rechtsprechungsbeisp...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / d) Höhere Gewalt

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Umstände höherer Gewalt wie etwa durch Brände, Flutkatastrophen oder andere Naturereignisse, welche selbst bei äußerster Sorgfalt weder vorhersehbar noch abwendbar sind und mithin nicht als vorsätzlich oder fahrlässig zu werten sind, vorliegen. Ist entweder beim Steuerpflichtigen oder aber beim Berufsträger in Beratenenfällen ein sol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Abgabepflicht- und -fri... / 4. Vorläufiger Rechtsschutz

Keine AdV: Bei der Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags handelt es sich um einen nicht aussetzungsfähigen Verwaltungsakt, da dieser sich in der bloßen Negation (in Gestaltung der Ablehnung des Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsakt) erschöpft (vgl. zur Nichtaussetzbarkeit bloßer Negationsverwaltungsakte auch BFH v. 15.3.1995 – I B 121/94; BFH v. 31.7.2002 – VII B ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Abgabepflicht- und -fri... / 6. Fortsetzungsfeststellungsklage

Vor Klageerhebung: Wird ein Fristverlängerungsantrag rechtswidrig vom FA abgelehnt, indem es etwa die unverschuldete Verhinderung unzutreffend verneint und wäre ein Einspruch (bzw. im weiteren Verlauf ggf. eine Verpflichtungsklage) wegen zwischenzeitlicher Einreichung der Erklärung unzulässig, so besteht die Möglichkeit eine sog. Fortsetzungsfeststellungsklage zu erheben (§ ...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Grundlegendes zum Fristverlängerungsantrag

Besteht eine unter I. skizzierte Abgabeverpflichtung und kann die unter II. normierte Abgabefrist nicht eingehalten werden, so wird sich sowohl in Nichtberatenen- als auch in Beratenenfällen regelmäßig ein Antrag auf Fristverlängerung aufdrängen. Formlose Antragstellung möglich: Ein Fristverlängerungsantrag kann mangels entsprechender Formvorschriften grds. formlos gestellt w...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Nichtberatene Fälle

Regelabgabefrist: In Nichtberatenenfällen resultiert die Abgabefrist von Jahressteuererklärungen aus § 149 Abs. 2 S. 1 AO, wonach die Erklärungen binnen sieben Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres übermittelt werden müssen (bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr binnen sieben Monaten nach Schluss des in dem Kalenderjahr begonnenen Wirtschaftsjahres, § 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Abgabepflicht- und -fri... / 2. Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag

Ermessensentscheidung: Die Entscheidung, ob dem Fristverlängerungsantrag stattgegeben wird, ist – vorbehaltlich § 109 Abs. 2 AO – eine Ermessensentscheidung des FA. Gemäß § 109 Abs. 1 S. 2 AO ist dabei auch eine rückwirkende Fristverlängerung grundsätzlich möglich. Das FA hat insoweit im pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 AO) darüber zu befinden, ob dem Fristverlängerungsantrag dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Anstelle des Kj. als Regelbesteuerungszeitraum kommt ein verkürzter Besteuerungszeitraum in folgenden Fällen in Betracht: kraft Gesetzes, wenn ein Drittlandsunternehmer elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU erbringt und vom Wahlrecht der Einortregistrierung (One-Stop-Shop) gem. § 18 Abs. 4c UStG (§ 18 Abs. 4a-7 UStG Rz. 8ff.) Gebrauch macht (§ 16 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.6 Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG (§ 16 Abs. 1d UStG)

Rz. 22b Die Vorschrift regelt den Besteuerungszeitraum für Unternehmer, die von dem besonderen Besteuerungsverfahren des § 18j UStG (One-Stop-Shop, OSS – EU-Schedule) Gebrauch machen. Hier ist ausnahmslos der Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr. Diese Unternehmer haben die Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums elektronisch an da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18i UStG (§ 16 Abs. 1c UStG)

Rz. 22a Die Vorschrift regelt den Besteuerungszeitraum für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die von dem besonderen Besteuerungsverfahren des § 18i UStG (One-Stop-Shop, OSS – Non-EU-Schedule) Gebrauch machen. Hier ist ausnahmslos der Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr. Diese Unternehmer haben die Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Ablauf d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.7 Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG (§ 16 Abs. 1e UStG)

Rz. 22c Die Vorschrift regelt den Besteuerungszeitraum für Unternehmer bzw. deren Vertreter, die von dem besonderen Besteuerungsverfahren des § 18k UStG (Import-One-Stop-Shop, IOSS) Gebrauch machen. Hier ist ausnahmslos der Besteuerungszeitraum der Kalendermonat. Diese Unternehmer oder ihre Vertreter haben die Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerung...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 5. Änderungspflicht nach einer Außenprüfung (§ 153 Abs. 4 AO)

Relativ spektakulär ist auch das Novum, dass der Steuerpflichtige eine abgegebene Steuererklärung berichtigen muss, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar umgesetzt worden sind und die den Prüfungsfeststellungen zugrunde liegenden Sachverhalte auch in einer anderen vom oder für den Steuerpflichtigen abgegebenen Erklärung, die nicht Gegenstand der Außenpr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Verkürzter Besteuerungszeitraum bei Einortregistrierung (§ 16 Abs. 1a und 1b UStG)

Rz. 22 Macht ein im Drittlandsgebiet ansässiger Unternehmer, der elektronische Dienstleistungen (zum Begriff § 3a UStG Rz. 483) an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringt, vom Wahlrecht der Erfassung nur in Deutschland Gebrauch (sog. Einortregistrierung; § 18 Abs. 4c UStG, § 18 Abs. 4a-7 UStG Rz. 8ff.), ist gem. § 16 Abs. 1a UStG für diese Zwecke als Besteuerungszeitra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / 12. Erprobung alternativer Prüfungsmethoden (Art. 97 § 38 EGAO)

Tax Compliance: Eine Neuerung ganz besonderer Art befindet sich an versteckter Stelle, nämlich in Art. 97 § 38 EGAO: Wenn eine Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen stattgefunden hat, bei welcher die Wirksamkeit eines von diesem eingesetzten Steuerkontrollsystems überprüft wurde und kein relevantes steuerliches Risiko besteht, kann die FinBeh. im Benehmen mit dem BZSt dem...mehr