Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Kulturorchester

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Zusatzversorgung > Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, > Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester. Die Beiträge (ArbN- und ArbG-Anteile) gehören zu den Vorsorgeaufwendungen iSv § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG (> Sonderausgaben Rz 25 ff). Die Leistungen der Versorgungsanstalt sind > Renten iSd § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG (> Rent...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Lufthansa

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Deutsche Lufthansa AG pauschaliert die ESt für die aus dem Kundenbindungsprogramm "Miles & More" (> Vielflieger ) entstehenden und nicht nach § 3 Nr 38 EStG (> Steuerbefreiungen Rz 194) steuerfreien Prämien (geldwerten Vorteile) mit 2,25 % des Gesamtwerts der Prämien, die den im > Inland ansässigen Stpfl zufließen und für private Zwecke ve...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Deutsche Forschungsgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Besteuerung ausländischer Gastlehrkräfte exemplarisch > Max-Planck-Gesellschaft, ergänzend ferner > Ausländische Lehrkräfte. Für natürliche Personen (hier: Forscher), die im > Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben, kommt > Beschränkte Steuerpflicht in Betracht, wenn sie > Inländische Einkünfte haben. Wird ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die frühere Bundespost ist bereits vor mehreren Jahrzehnten privatisiert worden. Bei der Postreform I von 1989 wurde zunächst die bis dahin als Sondervermögen des Bundes organisierte Deutsche Bundespost in die selbständigen Unternehmen Postbank (Postgiro- und Postsparkassendienste), Postdienst (Briefdienst, Paketdienst, Päckchen-, Postzeitung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jugendhilfe

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Als (Kinder- und) Jugendhilfe werden alle Leistungen und Aufgaben zugunsten junger Menschen und deren Familien bezeichnet. Sie sind im SGB VIII kodifiziert und durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom 03.06.2021 (BGBl 2021 I, 1444) wesentlich geändert worden. Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Mensch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Digitaler Datenzugriff

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die FinVerw hat die Grundsätze zum digitalen Datenzugriff zusammen mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form veröffentlicht (vgl BMF vom 28.11.2019, BStBl 2019 I, 1269, angepasst durch BMF vom 11.03.2024, BStBl 2024 I, 374), ergänzt durch Informationen zu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Speisen und Getränke, umsat... / 8 Umsatzsteuer bei Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten

Die Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten können umsatzsteuerfrei sein, dem ermäßigten Steuersatz von 7 % oder dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen. Wann die Verpflegungsleistungsumsätze umsatzsteuerfrei sind Werden Verpflegungsleistungen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder durch bestimmte andere anerkannte Einrichtungen erbracht, kann eine Bef...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds (zu § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.8.13 UStAE. Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz [1] ist die in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG geregelte Steuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds zum 1.1.2024 erweitert worden. Hinweis Bis 31.12.2023 war nur die Verwaltung von alternativen Investmentfonds von der Umsatzsteuer befreit, die mit den in § 1 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 1. "Einkaufspreis" und "Verkaufspreis", insbesondere bei Einkäufen innerhalb der EU

Begriffsbestimmung von Einkaufs- und Verkaufspreis: Die Probleme beginnen bereits damit, was als "Einkaufspreis" und "Verkaufspreis" zu verstehen ist. Diese Begriffe werden im nationalen Recht nicht näher definiert. Nach der maßgeblichen unionsrechtlichen Vorlage in Art. 312 Nr. 1 MwStSystRL ist unter "Verkaufspreis" die gesamte Gegenleistung zu verstehen, die der Wiederverk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen

Leitsatz Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen der inländischen Steuerpflicht. Normenkette § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 Nrn. 13 und 64, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 8 AO, Art. XI Abs. 1 bis 3, Art. XVII Abs. 2 Nr. 1 DBA-Griechenland, Art. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.1.1 Allgemeines, persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 238 Durch den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG sollte über die Tarifvergünstigung des § 34 EStG hinaus insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen in bestimmten Grenzen eine Steuererleichterung geschaffen werden (Rz. 3, 6)[1]. Die Vorschrift ist mit Wirkung ab 1996 grundlegend umgestaltet worden (zur früheren Rechtsentwicklung Rz. 8). Der allgemeine Freibet...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb im Umlegungsverfahren

Leitsatz 1. Der Eigentumserwerb an Grundstücken durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Zweckverband nicht als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks am Umlegungsverfahren teilgenommen hat. 2. Der Grundstückserwerb des Zweckverbandes ist auch nicht aufgrund einer interpolierende...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz 1. Der Transfer der Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen, für vermieteten Wohnraum und für das selbstgenutzte Familienheim unter Miterben setzt voraus, dass die Übertragung der Vermögenswerte im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Teilung des Nachlasses mehr als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgt (entgegen H E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.5 Besonderheiten bei der Veräußerung von Anteilen an dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Körperschaftsteuersubjekten

Rz. 223 Der Veräußerungspreis i. S. v. § 16 Abs. 2 EStG ist, soweit er auf die Veräußerung von Anteilen an dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden KSt-Subjekten entfällt, nach § 3 Nr. 40 Buchst. b) EStG anteilig steuerfrei. Er ist deshalb bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG nur mit dem stpfl. Teil anzusetzen. Das gilt sowohl bei der Veräußerung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.2 Verdeckte Gewinnausschüttung von Enkel- an Muttergesellschaft ("Ketten-vGA")

Rz. 76 "Durchschüttung" entlang der Beteiligungskette Erfolgt die Vorteilsgewährung nicht an einen unmittelbar, sondern an einen mittelbar übergeordneten Gesellschafter, liegen die Voraussetzungen einer vGA an eine nahestehende Person vor, die jeweils durch das Gesellschaftsverhältnis zum unmittelbar übergeordneten Gesellschafter veranlasst sind. Die vGA ist entlang der Betei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Schwestergesellschaften ("Dreiecks-vGA")

Rz. 70 Dreieckstheorie Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten Vorteilszuwendungen zwischen Schwestergesellschaften kommt steuerlich die sog. Dreieckstheorie zur Anwendung, nach der 2 gedanklich voneinander zu trennende Vorgänge gesondert steuerlich zu beurteilen sind: Zunächst wird der Vorteil im Rahmen einer vGA von der vorteilsgewährenden Tochter- an die gemeinsame Mutterge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Onlinehandel: Steuerliche B... / 3.2.1 Der Versand erfolgt über den Unternehmer selbst

Dieses Modell wird "Fulfillment by Merchant (FBM)" genannt. Der Verkäufer behält die vollständige Kontrolle über den Verkauf, da er die Themen Lagerung, Versand, Kundenservice etc. selbst abbildet. Die Ware wird dementsprechend bei dem Unternehmen selbst, also in Deutschland, gelagert. Die umsatzsteuerliche Würdigung dieses Falls hängt von der Art der Empfängergruppe sowie v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Entstehung der Steuer in den Fällen des § 6a Abs. 4 UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 139 § 13 Abs. 1 Nr. 8 UStG regelt die Entstehung der Steuerschuld in den Fällen, in denen ein Abnehmer einem liefernden Unternehmer unrichtige Angaben macht, die Lieferung aber gleichwohl nach den Grundsätzen des § 6a Abs. 4 S. 1 UStG beim Lieferer als steuerfrei anzusehen ist. In diesen Fällen entsteht nach § 6a Abs. 4 S. 2 UStG eine Steuerschuld beim Abnehmer. Sie ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere die Veranlassung der Zuwendung kritisch geprüft wird. Privat veranlasste Geschen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / V. USt bei der Beteiligungsübertragung

Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG: Die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft soll grundsätzlich nicht zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG führen, denn der Gesellschafter ist nicht Inhaber der Vermögenswerte des Unternehmens. Er überträgt nicht das Unternehmen, sondern lediglich seine Rechte daran (insbesondere Gewin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterjähriger Beteiligungse... / 1. Allgemeine Grundsätze

Keine Steuerbefreiung: Die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG ist ausgeschlossen, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals beträgt. Ist ein Grund- oder Stammkapital nicht vorhanden, ist nach § 8b Abs. 4 S. 2 KStG die Beteiligung am Vermögen, bei Genossenschaften am Geschäftsguthaben maßgebend. Beraterhinwe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

Leitsatz 1. Tritt der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als deren Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft auf, ist er im Auftrag der juristischen Person des öffentlichen Rechts tätig. 2. Die Steuerbefreiung der Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Option zur Körperschaftsbes... / 7 Einschränkungen der Steuerbefreiungen bei der Grunderwerbsteuer

Im ursprünglichen Gesetzesentwurf des KöMoG war keine Anpassung der Grunderwerbsteuer enthalten. Um jedoch nicht näher bezeichnete Gestaltungen zu unterbinden, hat der Finanzausschuss des Bundestags erhebliche Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach den §§ 5 und 6 GrEStG für optierende Personengesellschaften aufgenommen.[1] Diese grunderwerbsteuerlichen Regelungen sind be...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Option zur Körperschaftsbes... / 7.1 Neue zeitliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von § 5 GrEStG

Die gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG gewährte Steuerbefreiung für den Übergang von Grundbesitz auf eine Personengesellschaft gilt für optierende Personengesellschaften nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass Ausübung und Wirksamkeit der Option länger als zehn Jahre zurückliegen und die jeweilige Beteiligung am Vermögen der Gesamthand länger als zehn Jahre besteht. Die St...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Option zur Körperschaftsbes... / 7.2 Option als Sperrfristverstoß gem. § 5 Abs. 3 Satz 3 GrEStG

Weiter gilt die Ausübung der Option gem. § 1a KStG als Verminderung des Anteils des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand, wenn die Option innerhalb von zehn Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand ausgeübt wird. Dies betrifft insbesondere Immobilien, die anlässlich der Option aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen der Personengesellsch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.1 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Rückoption

Die Rückoption gilt ertragsteuerlich als Formwechsel i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwStG. Dabei stellt die Ausübung der Rückoption nach Auffassung der Finanzverwaltung wiederum einen Realisationsakt dar, bei dem das Vermögen der optierenden Gesellschaft auf eine Personengesellschaft übertragen wird.[1] Dieser fiktive Übertragungsvorgang wäre dann ohne weiteres nach den ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Option zur Körperschaftsbes... / 7.3 Neue zeitliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von § 6 GrEStG

Eine Personengesellschaft kann die Befreiung des § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG (Grundstücksübergang von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand) nach Ausübung der Option als Erwerberin nur unter der zusätzlichen Voraussetzung in Anspruch nehmen, dass die Ausübung und die Wirksamkeit der Option länger als zehn Jahre zurück liegen und auch die jeweilige Beteiligung am Vermögen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Option zur Körperschaftsbes... / 4 Besteuerung der optierenden Gesellschaft

Die optierende Personengesellschaft wird für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen materiell sowie verfahrensrechtlich umfassend als Kapitalgesellschaft behandelt[1] und unterliegt der unbeschränkten oder beschränkten Körperschaftsteuerpflicht.[2] Alle Regelungen des KStG, EStG, GewStG, UmwStG, AStG wie des SolZG, die auf Kapitalgesellschaften oder Körperschaften Bezug n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.2 Differenzbesteuerung

Bei Gebrauchtwagen kann die sog. "Differenzbesteuerung" zur Anwendung kommen, wenn der Händler als sog. "Wiederverkäufer" ein Kraftfahrzeug beispielsweise von einer Privatperson – ohne Vorsteuerabzug – in Zahlung nimmt und wieder veräußert.[1] Die Umsatzsteuer ist dann nur aus der positiven Marge herauszurechnen.[2] Negative Margen bleiben umsatzsteuerlich unbeachtet und füh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 1.2 "Gemeinnützigkeit" als Bestandteil der Firma

Rz. 164 Auch nach dem Ende der "Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen" am 31.12.1989 führen durchaus noch Wohnungs- und Immobiliengesellschaften in der Rechtsform der GmbH[1] einen entsprechenden Zusatz weiter in der Firma (zum Beispiel "Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft …"). Die ehemalige Wohnungsgemeinnützigkeit ist nicht mit der weiterhin bestehenden steuerlichen Gemeinnü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.2 Begünstigung bestimmter Versicherungen (S. 2)

Rz. 169 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG bestimmt, dass lediglich die Hälfte des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG der Besteuerung unterliegt, wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Stpfl. und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Bei Versicherungsverträgen, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.7 Erwerb gebrauchter Lebensversicherungen (S. 7)

Rz. 186a § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 7 EStG bestimmt, dass, falls der Stpfl. Ansprüche aus einem von einer anderen Person abgeschlossenen Versicherungsvertrag entgeltlich erworben hat, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG auch der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung bei Eintritt des versicherten Risikos und den Aufwendungen für den Erwerb und E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.9 Fondsgebundene Lebensversicherungen (S. 9)

Rz. 186f § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG regelt, dass bei fondsgebundenen Lebensversicherungen 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei sind oder nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden dürfen, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Die Vorschrift wurde durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Der zeitliche Anwendungsbereich ist in § 52...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.7.1 Steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag (S. 1)

Rz. 162 § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG unterwirft den Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt und erbracht wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil als Einkünfte a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Auslagerer und Lagerhalter als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 25 § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG regelt die Steuerschuldnerschaft bei der Auslagerung (zum Begriff der Auslagerung vgl. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 3 UStG) von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager.[1] Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 12c des Steueränderungsgesetzes 2003[2] m. W. v. 1.1.2004 in § 13a Abs. 1 UStG angefügt. Rz. 26 Steuerschuldner für den aufgrund der Aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Steuerbefreiungen

aa) § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Rz. 68 [Autor/Stand] Wenn und soweit der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft bewegliches Vermögen umfasst, bleiben nach Satz 1 Buchst. c der Norm (mit Ausnahme der in Satz 2 genannten) Gegenstände bis zu einem Wert von insg. 12.000 EUR steuerfrei (s. § 13 ErbStG Rz. 5 ff.). Ob die Anwendung von Satz 1 Buchst. a und b die nur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach diesen Vorschriften bleiben näher beschriebene privilegierte Kulturgüter und insb. dem Denkmalschutz dienende Immobilien partiell oder sogar vollständig steuerfrei. Konsequent ist daher – im Verfahren der Bedarfsbewertung (s. Rz. 56, 132 ff.; auch § 13 ErbStG Rz. 14) – der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft um den Wert solche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG

Rz. 70 [Autor/Stand] Derzeit offen ist die Anwendung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG bei Sacheinbringung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR. In einem derzeit dem BFH vorliegenden Streitfall[2] hatte die Ehefrau des Klägers, Miteigentümerin der von beiden Ehegatten zu Wohnzwecken genutzten Immobilie zu [1]/2, zunächst die übrigen Miteigentumsanteile von ihren Kindern für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) § 13 Abs. 5 Satz 1 Alt. 3 ErbStG

Rz. 71 [Autor/Stand] Danach sind schuldbefreiende Sanierungszuwendungen schenkungsteuerfrei. Sie müssen das passive Gesellschaftsvermögen reduzieren und die Notlage der rechtsfähigen Personengesellschaft darf dadurch nicht beseitigt werden (s. § 13 ErbStG Rz. 32 ff.). Weitere Zuwendungen an die Gesellschaft können in Höhe ihres hälftigen Werts zu einer Kürzung der Steuerbefr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b und c ErbStG

Rz. 73 [Autor/Stand] Natürlichen Personen steht eine Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift nicht zu, sondern nur dort genannten steuerbegünstigten Institutionen, falls sie Erwerber sind. Da eine rechtsfähige Personengesellschaft zwar als Personenvereinigung (§ 14a Abs. 2 Nr. 2 AO), bei unmittelbarer Bereicherung jedoch nicht als Erwerberin gilt, können Zuwendungen an sie in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / hh) §§ 13a–13c ErbStG

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach diesen Vorschriften kann begünstigungsfähiges Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG: inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Beteiligungen an mitunternehmerischen Gesellschaften, Kpl.-Anteile an KGaA sowie Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Mindestbeteiligung des Erblassers/Schenkers) in erheblichem Umfang erbschaft-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Definition des sog. verfügbaren Vermögens, das in die Verschonungsbedarfsprüfung einzubeziehen ist (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] § 28a Abs. 2 ErbStG unterscheidet zwischen verfügbarem und nicht verfügbarem Vermögen. Zum verfügbaren Vermögen gehören 50% der Summe der gemeinen Werte des 1. mit der Erbschaft oder Schenkung zugleich übergegangenen Vermögens, das nicht zum begünstigten Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG gehört, und 2. dem Erwerber im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Anzeigepflichten des Erwerbers (Abs. 5)

Rz. 43 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 7 ErbStG ist der Erwerber verpflichtet, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist das Unterschreiten der Lohnsummengrenze anzuzeigen, § 13a Abs. 7 Satz 1 ErbStG. In den Fällen, in denen nach § 13a Abs. 6 ErbStG ein Nachversteuerungstatbestand ausgelöst wurde, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ("ErbStAnpG 2016")[2] regeln seitdem die §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28 und § 28a ErbStG die zu gewährenden Verschonungen beim ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lohnsummenregelung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] Im Grundfall des § 13b Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG (85 % des Betriebsvermögens steuerfrei) entfällt der Verschonungsabschlag anteilig, wenn die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (§ 13a Abs. 3 Sätze 6 bis 9 ErbStG) innerhalb der fünf Jahre nach dem Erwerb (Lohnsummenfrist) die Mindestlohnsumme von 400 % der Ausgangslohnsumme ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG

Rz. 72 [Autor/Stand] Soweit der Bund, ein Bundesland, eine inländische Gemeinde oder ein Gemeindeverband Gesellschafter einer erwerbenden rechtsfähigen Personengesellschaft und damit anteilig Erwerber ist, bleibt der Erwerb erbschaft- oder schenkungsteuerfrei (s. § 13 ErbStG Rz. 138 ff.). Dies gilt auch bei lediglich treuhänderischer Beteiligung.[2]mehr