Fachbeiträge & Kommentare zu Stellplatz

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 10. Anscheinsbeweis bei Parkplatzunfällen Nr. 1

Rz. 118 BGH, Urt. v. 15.12.2015 – VI ZR 6/15, zfs 2016, 435 = VersR 2016, 410 Zitat ZPO § 286; StVO §§ 1 Abs. 2, 9 Abs. 5 Die für die Anwendung eines Anscheinsbeweises gegen einen Rückwärtsfahrenden erforderliche Typizität des Geschehensablaufs liegt regelmäßig nicht vor, wenn beim rückwärtigen Ausparken von zwei Fahrzeugen aus Parkbuchten eines Parkplatzes zwar feststeht, dass...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 12. Anscheinsbeweis bei Parkplatzunfällen Nr. 3

Rz. 146 BGH, Urt. v. 11.10.2016 – VI ZR 66/16, zfs 2017, 199 = VersR 2017, 186 Zitat StVG § 17; StVO §§ 1, 9 Abs. 5mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 380 Die Kläger begehrten Schadensersatz wegen eines Fahrzeugbrandes. Der Beklagte zu 1 stellte in den Abendstunden des 18.5.2003 seinen bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Pkw auf einem öffentlichen Parkplatz ab. In der Nacht setzte ein Unbekannter den Pkw in Brand. Das brennende Fahrzeug rollte dann auf den in der Nähe stehenden, bei der Beklagten zu 1 versic...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 414 Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht. Rz. 415 Nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts wurde der Brand durch eine defekte Betriebseinri...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 118 Die Rechtsbeschwerde hatte Erfolg und führte zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 522 Abs. 1 S. 4, § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie war auch im Übrigen zulässig, weil eine Entscheidung des Senats zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich wa...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 392 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht hatte mit Recht einen Schadensersatzanspruch des Klägers gegen die Beklagten aus § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG bejaht. Voraussetzung des § 7 Abs. 1 StVG ist, dass eines der dort genannten Rechtsgüter "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" verletzt bzw. beschädigt word...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen

Rz. 147 Als Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen kommen Grundstücke einschließlich Wasserflächen und Grundstücksteile in Betracht. Die Bezeichnung des Platzes und die bauliche oder technische Gestaltung (z. B. Befestigung, Begrenzung, Überdachung) sind nicht von Bedeutung. Auch auf die Dauer der Nutzung als Stellplatz kommt es nicht an. Die Stellplätze können sich im Frei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.6 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung

Rz. 161 Die Überlassung von Stellplätzen ist umsatzsteuerbar, wenn der Leistungsempfänger hierfür ein besonderes Entgelt aufwendet. Erfolgt die Nutzungsüberlassung unentgeltlich, kann es sich um einen nichtsteuerbaren Umsatz oder um eine steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe handeln. Eine nicht steuerbare Nutzungsüberlassung liegt bei der unentgeltlichen Überlassung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Vermietung von Fahrzeugstellplätzen als Nebenleistung

Rz. 156 Die Vermietung von Fahrzeugstellplätzen bleibt weiterhin steuerfrei, wenn sie als unselbstständige Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 S. 1 UStG (z. B. Wohnungs- oder Praxisvermietung) zu beurteilen ist.[1] Nach EuGH v. 13.7.1989[2] ist dies dann der Fall, wenn beide Vermietungen einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang darst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Abgrenzung zwischen Vermietung von Campingplätzen und Wohnwagenplätzen

Rz. 159 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 UStG ist u. a. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei. Nicht befreit ist die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen.[1] Bei der Vermietung von Campingplätzen ist im Gegensatz zur Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nach wie vor zwischen der steuerfreien langfristigen und steuerpflichtigen kurzfristigen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3 Begriff des Fahrzeugs

Rz. 151 Als Fahrzeuge sind vor allem Beförderungsmittel anzusehen.[1] Diese Definition setzt voraus, dass der Begriff des Fahrzeugs weitergehend ist als der des Beförderungsmittels. Ein Gegenstand stellt dann ein Beförderungsmittel dar, wenn die Funktion der Beförderung von Personen oder Gegenständen im Vordergrund steht. Damit muss der Begriff "Fahrzeug" mehr umfassen, als ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Dingliche Nutzungsrechte an Grundstücken – § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 126 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG sind auch die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken umsatzsteuerfrei. Davon betroffen sind insbesondere der Nießbrauch [1], die Grunddienstbarkeit [2], die beschränkte persönliche Dienstbarkeit[3] sowie das Dauerwohnrecht und das Dauernutzungsrecht.[4] Damit ist z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Kurzfristigkeit

Rz. 163 Nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG fällt auch die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen. Diese Vermietungen sind grundsätzlich als Grundstücksvermietungen i. S. v. § 4 Nr. 12 UStG anzusehen, wenn sie darauf gerichtet sind, dem Benutzer des Campingplatzes den Gebrauch einer bestimmten, nur ihm zur Verfügung stehenden Campingfläche zu gewähr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 11 § 4 Nr. 12 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL. Rz. 12 Die Befreiungsvorschrift war im ursprünglichen Vorschlag für eine 6. EG-Richtlinie der EU-Kommission[1] enger gefasst. Insbesondere war von der Befreiung ausdrücklich die Vermietung von Grundstücken ausgenommen, die gewerblichen Zwecken dienen (Fabriken, Läden, Plätze und Stände sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Begriff des Grundstücks

Rz. 41 Zivilrechtlich ist ein Grundstück ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen ist.[1] Zu einem Grundstück gehören auch seine wesentlichen Bestandteile: Gebäude und alles, was mit einem Gebäude nicht nur vorübergehend fest verbunden ist, z. B. Fahrstuhl, Treppenaufgang, Zentralheizung. Ein Bauwerk ist al...mehr

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zfs 11/2022, Straßenrecht; Entfernung öffentlicher Kfz-Stellplätze vor einem Gewerbebetrieb; Anliegergebrauch; Anliefer- und Geschäftsverkehr; Existenzbedrohung für den Anliegergewerbebetrieb; substantiierter Vortrag

GG Art. 14; SaarlStrG § 14 § 17; VwGO § 123 § 146 Abs. 4 S. 3 Leitsatz Ein Anlieger kann regelmäßig nicht beanspruchen, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar an seinem Grundstück eingerichtet werden oder erhalten bleiben. Wird jedoch die Erreichbarkeit seines Grundstücks im Kern wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht und ist der Anlieger ...mehr

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Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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zfs 11/2022, Straßenrecht; ... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. [9] Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. [10] Der Senat hat bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Beschwerde. Der Zulässigkeit dürfte dabei entgegen der Ansicht des Antragsgegners nicht schon im Wege stehen, dass die Antragstellerin einen ausdrücklichen Antrag nicht gestellt hat (§ 146 Abs. 4 S. 3 VwGO). Denn aus ihrem Beschwerdevorbringen folgt mit hinreichender Be...mehr

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zfs 11/2022, Straßenrecht; ... / Sachverhalt

Die Antragstellerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen den Wegfall öffentlicher Parkplätze im Zuge einer Straßenbaumaßnahme. Die Antragstellerin betreibt unter der Anschrift A-Straße in A-Stadt eine Poststelle. Mit undatiertem – der Antragstellerin am 1.9.2022 zugegangenem – Schreiben setzte der Antragsgegner die Anwohner über die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben

Rn. 420 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuern vom Grundbesitz sind nur solche, die an der Innehabung des Grundbesitzes als Besteuerungsgegenstand anknüpfen, nicht aber Personensteuern. Steuern vom Grundbesitz sind danach GrSt und Zweitwohnungssteuer (BFH v 15.10.2002, IX R 58/01, BStBl II 2003, 287, der allerdings § 9 Abs 1 S 1 EStG zitiert), nicht aber GrESt und ESt, auch sowe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterkunftskosten ab VZ 2014

Rn. 755 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 4 EStG können seit dem VZ 2014 als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 EUR im Monat. Es handelt sich hierbei um eine realitätsgerechte Typisierung (hierzu s BT-Drucks 17/10774, 13), die in rege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unterkunftskosten bis zum VZ 2013

Rn. 754 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unterkunftskosten am Beschäftigungsort waren nach der BFH-Rspr notwendig iSv § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG in der bis zum VZ 2013 geltenden Fassung und damit abzugsfähig, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschritten (grundlegend BFH v 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; BFH v 06.03.20...mehr

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zfs 11/2022, Das selbststän... / 5. Kompatibilität des Unfallschadens

Nicht selten wird von einem in Anspruch genommenen Versicherer eingewandt, dass die in einem Gutachten dokumentierten Unfallschäden am Anspruchstellerfahrzeug nicht kompatibel seien mit einem Schadenbild an dem versicherten Kraftfahrzeug. In der Praxis des Autors sind dies häufig Unfälle auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern, wo es dann zunächst zu einem beabsichtigten oder un...mehr

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zfs 11/2022, Keine generell... / Sachverhalt

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "fahrlässigen Zulassens der Inbetriebnahme eines Lkw, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde", zu einer Geldbuße von 270 EUR verurteilt. Nach den getroffenen Feststellungen war der Betroffene Geschäftsführer der Halterin des verfahrensgegenständlichen LKWs ne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Reisenebenkosten

Rn. 189 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben den nun gesetzlich geregelten Reise- und Übernachtungskosten können bei einer beruflich veranlassten Reise noch weitere Aufwendungen anfallen, die als Reisenebenkosten ebenfalls WK abziehbar sind. Der Abzug ergibt sich hier unmittelbar aus § 9 Abs 1 S 1 EStG . Zu denken ist beispielsweise an Aufwendungen für Parkplatz und Tiefgarage, Gepä...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.5.1 Überblick

Der jeweils vom Gericht bestellte Zwangsverwalter ergreift nach der Anordnung der Zwangsverwaltung und seiner Bestellung vom Wohnungseigentum Besitz, im Fall der Vermietung mittelbaren. Daneben hat er beschlagnahmte Ansprüche geltend zu machen, das Wohnungseigentum zu verwalten und zu nutzen, Nutzungen zu verwerten und das laufende Hausgeld zu zahlen, Rechnung zu legen. Wenn der ...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.4 Der zu vollstreckende Anspruch

Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: ZVG-Rang Zu unterscheiden sind Forderungen im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG und solche im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG.[1] Dieses Nebeneinander von Ansprüchen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 ZVG kann zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Es ist insoweit Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, mit ihrem Zwangsve...mehr

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Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das VG habe K's Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung zu Unrecht abgelehnt. K sei, wie vom VG ausgeführt, analog § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt. Nach § 37 Abs. 8 Satz 2 LBO-BW dürfe die Nutzung von Kfz-Stellplätzen und Garagen die Gesundheit nicht schädigen. Auf dieses Recht könne sich K berufen, da ihre Wohnu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentümerin K geht gegen eine Baugenehmigung für das Nachbargrundstück vor. K befürchtet u. a. Lärm, der von den geplanten Stellplätzen ausgeht. Klagebefugnis: Gemeinschaftliches Eigentum In Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum ist nach § 9a Abs. 2 WEG nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klagebefugt. Diese Klage muss gem. §§ 18 Abs. 1, 27 A...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.4.3 Systematik des "Flächen-Lage-Modells"

Rz. 233 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des niedersächsischen "Flächen-Lage-Modells" nach §§ 2-7 NGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Äquivalenzbeträge Rz. 234 Auf der ersten Verfahrensstufe des niedersächsis...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.3 Systematik des "Wohnlagemodells"

Rz. 134 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hamburgischen "Wohnlagemodells" nach §§ 1-5 HambGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Grundsteuerwerte Rz. 135 Auf der ersten Stufe des hamburgischen "Wohnlagemodells...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.3 Systematik des – reinen – "Flächenmodells"

Rz. 82 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des bayerischen – reinen – "Flächenmodells" nach Art. 1-5 BayGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Äquivalenzbeträge Rz. 83 Auf der ersten Verfahrensstufe des bayerischen ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / III. Geschwindigkeitsmessung in der Nähe der Geschwindigkeitsbeschränkung

Rz. 73 Ist die Geschwindigkeitsmessung in der Nähe des geschwindigkeitsbeschränkenden Schildes durchgeführt worden, also z.B. in der Nähe des Ortseingangsschildes, ist auf Folgendes zu achten (dazu eingehend Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 1905 ff., Burhoff, VA 2003, 14, Krumm, VRR 2006, 90; Sobisch, DAR 2010, 48; DAR 2013, 100; DAR 2015, 163; Weigel, DAR 2017, 54; DAR 2017, 222; D...mehr

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§ 1 Messverfahren / II. Auffälligkeiten bei der Verkehrsbeschilderung

Rz. 1839 In der täglichen Praxis begegnet der Verkehrsteilnehmer regelmäßig Beschilderungen, bei denen "das Gemeinte" nicht der tatsächlichen Anordnung entspricht und es somit der Interpretation des Empfängers bedarf, sich im Sinne des Schilderaufstellers korrekt zu verhalten. Rz. 1840 Im folgenden Beispiel besteht die Intention offensichtlich darin, dem Radverkehr weiterhin ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Einnahmen

Rz. 204 [Einkünfte aus dem bebauten Grundstück → Zeilen 4–6] Tragen Sie die Lage des Grundstücks, den Anschaffungszeitpunkt (= Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und der Gefahr des zufälligen Untergangs) und/oder den Zeitpunkt der Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) ein. Die Angaben haben Bedeutung für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (Zeile 33). Außerdem üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.1 Abgrenzung gegenüber anderen Einkunftsarten

Rz. 808 Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung (V+V) erstreckt sich nur auf die Überlassung von Wirtschaftsgütern, die in § 21 EStG abschließend aufgezählt sind und zum Privatvermögen gehören. Soweit eine Vermietung von Betriebsvermögen (z. B. Maschinen, Fabrikgebäude, kurzfristige Vermietung von Hotelzimmern mit entsprechenden Nebenleistungen o...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.10 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung)...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.3 Sonstige Vermietungseinkünfte

Rz. 846 [Vermietung von unbebauten Grundstücken und Überlassung von Rechten → Zeile 32] Zu den Einkünften aus V+V gehören auch die Entgelte für die Überlassung von unbebauten Grundstücken (z. B. Lagerplatz, Obstwiese, Überlassung einer Wiese zu Veranstaltungszwecken oder als Parkplatz bzw. Weidefläche). Ggf. ist eine Abgrenzung gegenüber den Gewinneinkunftsarten vorzunehmen. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 642 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 657) und bei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pkw-Stellplatzes bei doppelter Haushaltsführung

Leitsatz Die Aufwendungen für einen separat von der Wohnung angemieteten Pkw-Stellplatz zum Parken eines Pkw gehören im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nicht zu den – der Höhe nach nur beschränkt mit maximal 1.000 EUR pro Monat abziehbaren – Aufwendungen für die Nutzung der "Unterkunft" im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG, sondern zu den sonstigen, nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Veränderungen: ... / 2.2 Veränderung muss einfach sein

Unsere Routinen haben im Gehirn eine eigene Repräsentanz, das bedeutet, ein Bereich ist dafür zuständig, Routinen abzuspeichern. Handlungen, die wir häufig durchführen, werden in den Basalganglien "gespeichert" und erfordern wenig Energie beim Abrufen. Die Ausführung der Routine ist für den Energiehaushalt des Gehirns extrem günstig, weil energiearm durchzuführen. Das macht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Ansatz von Garagen

Rz. 145 [Autor/Stand] Garagenstellplätze sind bei der Ermittlung der jährlichen Nettokaltmiete nach der Vorgabe der Anlage 39 zum BewG mit einem Festwert von 35 EUR pro Monat anzusetzen. Dabei muss es sich um einen "Garagen"-Stellplatz handeln. Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob es sich um eine Einzelgarage oder eine Tiefgarage handelt. Rz. 146 [Autor/Stand] Zwar erwähnt der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zurechnung von Grundstücken zum Grundvermögen

Rz. 125 [Autor/Stand] Die Frage, ob das Betriebsgrundstück, losgelöst vom Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde, ist für die Bewertung zum Zweck der Grundsteuerbemessung bis 31.12.2024 unter Anwendung der §§ 68 ff. BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2] zu beantworten. Nach § 68 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] gehören zum Gru...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Dienstbarkeiten: Beschränkt... / 4.2.1 Berechtigungen

Wo darf Berechtigter wohnen? Meist ist das Wohnungsrecht auf einen Gebäudeteil beschränkt. Dann kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.[1] Hierzu zählen etwa Treppenhaus, Trockenboden, Waschküche, nicht aber der Garten.[2] Der Eigentümer kann diese Anlagen umgestalten, soweit es dem Wohnungsberech...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Koste... / 3 Das Problem

In einer Versammlung geht es unter dem TOP "Elektromobilität" um die Ermöglichung von Ladestationen. Die Wohnungseigentümer überlegen, die Verwaltung anzuweisen, die Stadtwerke mit der Planung eines gemeinsamen Lastmanagements und der Schaffung einer Ladeinfrastruktur zu beauftragen, um die derzeit maximal möglichen 10 Anschlüsse für Wallboxen zur Herstellung der Elektromobi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.1 Angaben zum Grund und Boden: Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens

Alle zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücke (im Grundvermögen) sind gesondert zu erfassen. Dabei sind immer der Name der Gemarkung, die Flurstücksangaben (Flur, Flurstückszähler und -nenner[1]), die Gesamtfläche des Flurstücks, das Grundbuchblatt, sowie der entsprechende Miteigentumsanteil an dem Flurstück anzugeben. Die benötigten Flurstücksinformationen wie Gem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.2 Angaben zu Gebäuden/Gebäudeteilen

Bei bebauten Grundstücken ist jedes Gebäude bzw. jeder selbständige Gebäudeteil des Grundstücks in der Anlage Grundstück zu erfassen. Ein bebautes Grundstück liegt vor, wenn sich auf dem Grundstück benutzbare Gebäude befinden. Ein bebautes Grundstück liegt auch vor, wenn sich dort ausschließlich Gebäude befinden, die dem Zivilschutz dienen. Für jedes Gebäude/Gebäudeteil ist i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.2 Angaben zu Gebäuden/Gebäudeteilen

Jedes Gebäude bzw. jeder selbständige Gebäudeteil des Grundstücks ist in der Anlage Grundstück zu erfassen. Einzutragen sind immer jeweils die Bezeichnung, die Wohnfläche und die Nutzfläche des Gebäudes bzw. Gebäudeteils. Bei Gebäuden die zu Wohnzwecken genutzt werden, ist die Wohnfläche einzutragen, in den sonstigen Fällen, z. B. bei Geschäftsgrundstücken, ist die Nutzfläche...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.5 Garagen und Nebengebäude

Gehört zu dem Grundstück neben dem Hauptgebäude auch eine Garage oder Nebengebäude (z. B. Gartenhaus), müssen die entsprechenden Flächen nicht in jedem Fall im Rahmen der Erklärung angegeben werden. Gehören Stellplätze in Garagen bzw. Tiefgaragen zu einer Wohnfläche und befinden sie sich in räumlicher Nähe zur Wohnfläche, bleibt die Nutzfläche dieser Stellplätze bis zu insge...mehr