Fachbeiträge & Kommentare zu Spekulationsgewinn

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbauseinandersetzung / Zusammenfassung

Begriff Eine Erbauseinandersetzung ist dann notwendig, wenn mehrere Erben am Nachlass beteiligt sind. Bis zur Auseinandersetzung bilden die Erben eine Erbengemeinschaft. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung erfolgt die Verteilung des Nachlasses unter den Miterben. Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die rechtlichen Vo...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.7 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rz. 20 Die grundsätzliche Regelung des § 23 EStG, Veräußerungsgewinne von bestimmten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens unter Durchbrechung des Grundsatzes der Steuerfreiheit im Übrigen, dennoch einer Besteuerung zu unterwerfen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nach dem UntStReformG 2008[1] besteht dieser Grundsatz kaum noch. Die Besteuerung entspricht dem P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.6 Spekulationsabsicht

Rz. 19 Nach § 42 EStG 1925 konnte der Nachweis geführt werden, dass der veräußerte Gegenstand nicht zum Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung erworben worden war. Diese Möglichkeit ist bereits seit dem § 23 EStG 1934 gestrichen worden, sodass sich die Steuerbarkeit des Spekulationsgewinns allein auf äußere Tatsachen gründet. Nach zutreffender h. M. ist das Vorliegen e...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immobilienveräußerung und Spekulationsgewinn

I. Die Scheidungsimmobilie Schaffen Ehegatten während der Ehe eine Immobilie an, erfolgt dies meist zu hälftigen Miteigentum. Im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung wird die Immobilie in nicht seltenen Fällen an Dritte verkauft, an Kinder übertragen oder an einen der Ehegatten im Rahmen einer Auseinandersetzungsvereinbarung veräußert. Während die Fragen der Zulässig...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.2 Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt wird, das einem anderen Miterben zugetei...mehr

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Das Kontenabrufverfahren un... / VII. Fazit

Der Kontenabruf ist ein mächtiges und in der Praxis wichtiges Kontrollinstrument u.a. der Finanzverwaltung. Mit ihm kann sie mit einem überschaubaren Aufwand die Richtigkeit von finanziellen Angaben des Steuerpflichtigen tiefgreifend und kurzfristig überprüfen sowie Vollstreckungsmöglichkeiten im Rahmen des Erhebungsverfahrens entdecken. Die Anzahl der jährlichen Kontenabrufe...mehr

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Das Kontenabrufverfahren un... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris[*] Unter dem Begriff Kontenabruf verbirgt sich der in § 24c KWG i.V.m. § 93 Abs. 7 bis 10 sowie § 93b AO geregelte, automatisierte Abruf von Kontoinformationen. Hierbei ersucht die Behörde das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), bei den Kreditinstituten Informationen über Konten und Depots abzurufen, u.a. Kunden- oder Depotnummer sowi...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / f) Sonstige Einkünfte (redditi diversi), Art. 67 ff. TUIR

Rz. 41 Die sonstigen Einkünfte werden in den Art. 67 ff. TUIR aufgelistet. Einkünfte, die den anderen fünf Einkunftsarten nicht zugeordnet werden können, werden unter die sonstigen Einkünfte subsummiert. Zur besseren Übersichtlichkeit werden an dieser Stelle nur einzelne sonstige Einkünfte dargestellt, welche von besonderer Bedeutung für Personen sind, die nach Italien ziehe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einzelfälle

a) Anzeigen unter Chiffre Rz. 496 [Autor/Stand] Klassischerweise bieten Chiffre-Anzeigen Anlass dafür, dass die Fahndung im Wege von Vorfeldermittlungen prüft, ob die damit anonym angebotenen Geschäfte (Verkäufe, Dienstleistungen) auch steuerrechtlich deklariert wurden (allgemein dazu bereits s. Rz. 226, 233 ff.), und mit einem (Sammel-)Auskunftsersuchen an den Verlag des Anz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: 1. Monographien: Artzt, Die verfahrensrechtliche Bedeutung polizeilicher Vorfeldermittlungen, Diss. Tübingen 2000; Lange, Vorermittlungen, Diss. Göttingen 1999; Leist, Verfassungsrechtliche Schranken des steuerlichen Auskunfts- und Informationsverkehrs, Diss. Mannheim 1999; Matthes, Rasterfahndung im Steuerstrafverfahren, Diss. Hannover 2006; Rüping, Steuerfahndun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sammelauskunftsersuchen

Schrifttum: 1. Monographien: Roth, Sammelauskunftsersuchen und internationale Gruppenanfragen, 2014. 2. Einzelbeiträge: Apitz, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung im Rahmen von Vorfeldermittlungen, StBp 2006, 224; Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen – zu den Grenzen der Ermittlungsaufgabe gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO, in Festgabe Felix, 1989...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Funktion der Fahndungsdienste

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Fahndungsdienste sind unverzichtbare Institutionen zur wirksamen Bekämpfung der Steuerkriminalität [2]. Neben der Sicherstellung des staatlichen Strafanspruchs dient die Aufklärung einer Steuerstraftat gleichzeitig auch fiskalischen Zwecken, da die FinB in den bislang unbekannten Steuerfällen die Steueransprüche festsetzen und durchsetzen können. Als ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Das sog. Bankgeheimnis im Steuer- und Steuerstrafverfahren

a) Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a AO a.F.) Rz. 604 [Autor/Stand] Spiegelbildlich zum Gehalt der bei Kreditinstituten vorhandenen Informationen bestand jedenfalls in früheren Zeiten die Erwartungshaltung der Bankkunden, dass besonders vertraulich mit den Daten, die sie bei der Inanspruchnahme der Dienste der Kreditinstitute und Nutzung der angebotenen Fin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

a) Banken im Fokus der Ermittlungsbehörden Rz. 580 [Autor/Stand] Kreditinstitute gelangen immer wieder ins Visier der Steufa. Sie bilden schon deshalb eine erkenntnisreiche Informationsquelle, weil sie über vielfältige und umfangreiche Informationen zur finanziellen Situation und wirtschaftlichen Betätigung ihrer Kunden verfügen. Nahezu jeder Stpfl. unterhält aus privaten ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1127 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 1 Allgemein

Rz. 252 Wichtig Erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. Sie haben Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. g...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 783 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Erkundigungspflicht des Steuerpflichtigen

Rz. 65 [Autor/Stand] In Fällen, in denen der Stpfl. infolge eines Irrtums (s. § 370 Rz. 645 ff.) oder aus Unwissenheit die bestehende Steuerpflicht nicht kennt, kann ein Vorwurf darin gesehen werden, dass er sich nicht erkundigt hat. Instruktiv insoweit das Urteil des FG Münster vom 5.9.2007[2]: "Ist dem Steuerpflichtigen zwar die grundsätzliche Steuerpflicht von Einkünften au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) VZ 1999 und ff

Rn. 47c Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Umkehrschluss folgt aus s Rn 47a, dass seit VZ 1999, selbst wenn noch Vollzugsdefizite bestehen sollten, diese nicht mehr zur Verfassungswidrigkeit führen (ebenso BVerfG 2 BvR 294/06, DStR 2008, 197 für den VZ 1999). Für den VZ 2002 erklärte das BVerfG daher konsequent ebenfalls die Besteuerung privater Spekulationsgewinne nach § 23 Abs 1...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / a) Auskunft zum Einkommen

Rz. 18 Geschuldet wird eine umfassende Auskunft, die alle Positionen beinhalten muss, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Mitzuteilen sind folglich sämtliche Einkünfte – also auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonderzahlungen, Spesen, Auslösungen, Tantiemen und Einkünfte aus Nebentätigkeiten so...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 7 Sonstige Einkünfte und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Die Grundsätze zur Liebhaberei sind auch auf sonstige Einkünfte und Spekulationsgewinne anzuwenden.[1] Bei der Beurteilung der Frage, ob der Steuerpflichtige beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit Einkunftserzielungsabsicht gehandelt hat, sind in die gebotene Prognose der insgesamt anfallenden steuerpflichtigen Einnahmen auch solche künftigen Rentenzahlungen ein...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 5.1 Überschusserzielungsabsicht

Die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts ist im Fall der Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils, für den der Zuwendende hohe Anschaffungskosten getragen hat, nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger als widerlegt anzusehen.[1] In die (Gesamt-)Bere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.1 Allgemeines

Tz. 514 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Für die Ermittlung des Verlegungsgewinns gelten gem § 12 Abs 3 KStG die Vorschriften des § 11 KStG entspr. Es sind in einem Bestandsvergleich eigener Art das Verlegungs-Endvermögen und das Verlegungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen. Im Gegensatz zur Abwicklung iSd § 11 KStG gibt es bei der Schlussbesteuerung nach § 12 Abs 3 KStG keinen s...mehr

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Österreich / j) Steuern, Kosten

Rz. 140 Einkommensteuer: Bei der Veräußerung ist lediglich ein allfälliger Spekulationsgewinn im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern. Ein solcher liegt dann vor, wenn der Veräußerungserlös die Anschaffungskosten samt Werbungskosten übersteigt (§ 31 Einkommensteuergesetz – EStG). Gerichtsgebühren: Die Anmeldung zum Firmenbuch verursacht 34 EUR Eingabegebühr und pro geände...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.3 Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften (Abs. 4 Nr. 3)

Rz. 33 Bis 2008 kam es für anrechnungsrelevante Gewinne i. S. d. Abs. 4 Nr. 3 darauf an, ob sie auf privaten Veräußerungsgeschäften (sog. Spekulationsgeschäfte) i. S. v. § 22 Nr. 2i. V. m. § 23 EStG beruhten. Das bezog sich insbesondere auf den Erwerb und den "kurzfristigen" Weiterverkauf von Immobilien und Wertpapieren. Wobei als kurzfristig bei Immobilien ein Zeitraum von ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 797 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 1 Allgemein

Rz. 252 Wichtig Sonstige Einkünfte sind erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. →Unterhaltszahlungen Sie habe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / 4. Grundsätzliche steuerliche Zielsetzung bei Management-Beteiligungen

Rz. 61 Aus der Sicht des Managements besteht die Zielvorgabe stets darin, die steuerliche Belastung so gering wie irgend möglich zu halten. Im Idealfall sollten also überhaupt keine Einkünfte im Sinne des EStG entstehen. Dies ist allerdings seit Einführung der Abgeltungssteuer praktisch nicht mehr denkbar. Denn selbst wenn sich die Management-Beteiligung (bezogen auf den ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gemeiner Wert / 3.1.4 Einbringung von Anteilen in ein Betriebsvermögen

Werden Anteile an Kapitalgesellschaften – bei Beteiligungen von mindestens 1 % – bis zu 5 Jahre zunächst im Privatvermögen gehalten und sodann in ein Betriebsvermögen eingelegt, liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Als Einlagewert gilt der gemeine Wert. [1] Gewinn bzw. "Veräußerungsgewinn" ist der gemeine Wert abzüglich der bisherigen Anschaffungskosten. Wurden die Anteil...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 6 Absehen von der Verfolgung wegen geringer Schuld

Ein Verfahren kann eingestellt werden, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Im Unterschied zu § 398 AO setzt § 153 StPO tatbestandlich nicht voraus, dass eine geringe Steuerverkürzung eingetreten ist oder geringwertige Steuervorteile erlangt wurden. In der Praxis gelangt die Vorschrift insbesondere dan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Untypisch für die Abgabenordnung, in der für beide Seiten des Besteuerungsverfahrens gleichermaßen geltende Verfahrensregeln normiert sind, enthält § 85 AO die allgemeingültigen Prinzipien für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben, die allein einen Sicherstellungsauftrag für die Finanzbehörden erteilt. Hierbei lassen sich beide Prinzipien unmittelbar aus der Verfass...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 780 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Risikogeschäfte mit fremden Dritten

Tätigt eine Kö Risikogeschäfte (zB Devisentermingeschäfte), so rechtfertigt dies im Allgemeinen nicht die Annahme, die Geschäfte würden im privaten Interesse des beherrschenden Gesellschafters ausgeübt. Die Kö ist grds frei darin, solche Geschäfte und die damit verbundenen Chancen, zugleich aber auch Verlustgefahren wahrzunehmen; s Urt des BFH v 31.03.2004 (BFH/NV 2004, 1482...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 1 Allgemein

Rz. 243 Wichtig Sonstige Einkünfte sind erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. →Unterhaltszahlungen Sie habe...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Private Grundstücksgeschäfte / 2 Veräußerungsgewinn bei Errichtung eines Gebäudes

Wesentliche Verschlechterung Errichtete ein Steuerpflichtiger ein Gebäude auf einem Bauplatz, den er erworben hatte, und veräußerte er das Grundstück wieder, so liegt ein Spekulationsgewinn hinsichtlich des Grund und Bodens vor und für das Gebäude. Praxis-Beispiel Bau und Verkauf eines Dreifamilienhauses C hat am 1.7.2011 einen Bauplatz erworben, auf dem er in den Jahren 2011-2...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Private Grundstücksgeschäfte / 8.3 Werbungskosten

Bei der Berechnung des Spekulationsgewinns sind die mit dem Spekulationsgeschäft im Zusammenhang stehenden Werbungskosten abzuziehen. Die durch ein Spekulationsgeschäft veranlassten Werbungskosten sind in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem der Verkaufserlös zufließt.[1] Veräußerungskosten Werbungskosten sind grundsätzlich alle durch ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. §...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Private Grundstücksgeschäfte / 8.1 Veräußerungserlös

Kaufpreis laut Vertrag Zum Veräußerungserlös rechnet alles, was der Veräußerer vom Erwerber und eventuell von einer dritten Person im Rahmen des Verkaufsgeschäfts erhält. In der Regel ist dies der in der notariellen Kaufurkunde angegebene Kaufpreis. Muss ein Teil des Veräußerungserlöses später zurückbezahlt werden, weil der Erwerber z. B. versteckte Mängel geltend macht, so ve...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Private Grundstücksgeschäfte / 5 Aus dem Betriebsvermögen entnommene Grundstücke

Entnahme gilt als Anschaffung Als Anschaffung i. S. d. § 23 EStG gilt auch die Überführung eines Grundstücks aus einem Betriebsvermögen in das Privatvermögen durch Entnahme oder im Rahmen einer Betriebsaufgabe.[1] Damit wird beim Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach der Entnahme der Unterschied zwischen Entnahmewertansatz und Veräußerungserlös voll zur Einkommensteuer herang...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Private Grundstücksgeschäfte / 6 Einlage in ein Betriebsvermögen

Einlage als Veräußerung Die Überführung von Privatvermögen in das Betriebsvermögen ist normalerweise keine Veräußerung. Wird aber nach dem 31.12.1999 ein Grundstück in ein Betriebsvermögen eingelegt, gilt dieser Vorgang als Veräußerung, wenn das Grundstück dann tatsächlich innerhalb von 10 Jahren seit der Anschaffung aus dem Betriebsvermögen veräußert wird. In diesem Fall gil...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Private Grundstücksgeschäfte / 10 Freigrenze

Kein Freibetrag Gewinne aus Spekulationsgeschäften bleiben dann steuerfrei, wenn der erzielte Gewinn im Kalenderjahr weniger als 600 EUR beträgt (§ 23 Abs. 3 Satz 3 EStG). Die 600-EUR-Grenze gilt nicht für jedes Spekulationsgeschäft eigens, sondern für alle Spekulationsgeschäfte in einem Kalenderjahr zusammen. Übersteigt die Summe aller Spekulationsgewinne in einem Kalenderja...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Private Grundstücksgeschäfte / 7 Berechnung des Zehnjahreszeitraums

Maßgebende Daten Für die Berechnung des Spekulationsgewinns i. S. d. § 23 EStG ist grundsätzlich das der Anschaffung oder Veräußerung zugrunde liegende obligatorische Geschäft (z. B. Abschluss des notariellen Kaufvertrags, Abgabe des Meistgebots in der Zwangsversteigerung) maßgebend. In der Regel sind die Daten der Kaufvertragsabschlüsse beim Notar entscheidend. Auch der im V...mehr

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FF 03/2020, Anwaltshaftung ... / 3 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung zeigt einmal mehr, unabhängig von ihrem Ergebnis, dass auch im Familienrecht steuerrechtliche Grundkenntnisse, jedenfalls in Bezug auf relativ häufige Problemstellungen, nicht völlig ausgeblendet werden und unberücksichtigt bleiben können. In der Entscheidung wird ein familienrechtlich tätiger Rechtsanwalt auf Schadensersatz in Anspruch genommen,...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Einzelfälle

Rz. 73 Auf folgende Fälle aus der Judikatur ist besonders hinzuweisen:mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Bornheim, Halbteilungsgrundsatz und Steuerhinterziehung, StuW 1998, 146; Dörn, Steuerhinterziehung in Schätzungsfällen?, NStZ 2002, 189; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheides, NStZ 2002, 518; Seipl/Wiese, Strafrechtlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gegenstand und Voraussetzungen der Bindungswirkung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bindungswirkung besagt, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Feststellungen für die Folgebescheide verbindlich sind, soweit die Feststellungen für diese von Bedeutung sind. Dies hängt grundsätzlich von der Abgrenzung der den Grundlagenbescheiden einerseits und den Folgebescheiden andererseits zugewiesenen Regelungsbereiche ab (B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Einkünfte

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellung sind die für die inländische Besteuerung relevanten gemeinschaftlichen einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte. Dazu gehören auch Gewinne oder Verluste, die ein Beteiligter aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils erzielt. Weist der Feststellungsbescheid keinen Gewinn oder Verlust aus d...mehr