Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsbeitrag

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.1 Haftungsgefahr: Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

Gerät die Gesellschaft in die Krise und kann ihren Verbindlichkeiten nicht oder nicht mehr im vollen Umfang nachkommen, kommt der Geschäftsführer in eine schwierige Situation. Einerseits möchte er ggf. "nicht sofort das Handtuch werfen", andererseits löst er durch seine weitere Tätigkeit möglicherweise straf- und haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten aus. So muss dem Geschä...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2 Zur Haftung des Geschäftsführers in Krisenzeiten

Die haftungs- und strafrechtliche Verantwortung des Geschäftsführers ist in Zeiten der Krisen der Gesellschaft besonders virulent. Die wichtigsten Themen sind die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und die Frage der Insolvenzverschleppung. 2.1 Haftungsgefahr: Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge Gerät die Gesellschaft in die Krise und kann ihren Verbindlichkeiten n...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / Einführung

Der Geschäftsführer ist erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Seine Haftung ist wesentlich umfassender als die eines GmbH-Gesellschafters. Ihn kann eine Innenhaftung gegenüber der GmbH selbst treffen. Gleichzeitig haftet er aber in einer Reihe von Fällen auch nach außen, insbesondere in der Krise der Gesellschaft. Dieser Beitrag beleuchtet ausgewählte Haftungstatbestände. D...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Anspruchsumfang

Rz. 11 Gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 EFZG beträgt das Feiertagsgeld für jeden Feiertag i. S. d. § 2 Abs. 1 EFZG 0,72 % des in einem Zeitraum von 6 Monaten ausgezahlten reinen Arbeitsentgelts ohne Unkostenzuschläge. Reines Arbeitsentgelt i. S. d. Vorschrift ist die Bruttovergütung vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und nach Abzug sämtlicher Unkostenzuschläge.[1]...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.2.1 Spezialfall: Haftung des Geschäftsführers für ausbezahltes Insolvenzgeld

In der Krise der GmbH suchen viele Geschäftsführer nach Möglichkeiten, den Geschäftsbetrieb möglichst lange aufrechtzuerhalten, weil sie auf Besserung hoffen. Dies kann den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen. Was aber geschieht, wenn der Geschäftsführer den Arbeitnehmern bewusst die Löhne nicht auszahlt, weil im Falle der Insolvenz ja ohnehin für 3 Monate Insolve...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Höhe des Anspruchs und Anspruchsberechtigte

Rz. 8 Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 EFZG beträgt der Zuschlag für (Nr. 1) Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und die nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellten 3,4 %, für (Nr. 2) Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als 2 fremden Hilfskräften und die nach § 1 Abs. 2b, c HAG Gleichgestellten 6,4 %. Nicht anspruchsberechtigt sind Gleichgestellte nach § 1 Abs. 2...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.3 Praxisbeispiel: Berechnung der Ersparnis

Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse III, hat einen Stundenlohn von 20 EUR bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Aufgrund von Kurzarbeit im Februar 2025 von 40 Stunden reduziert sich sein Gehalt um 800 EUR. Ansonsten arbeitet der Mitarbeiter jeden Arbeitstag acht Stunden. Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet? Welche Ersparnis hat das Un...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 3.2 Beispiel: Sozialversicherungsfreiheit für den Gesellschafter

Praxis-Beispiel Status des Gesellschafter-Geschäftsführers anpassen An einer GmbH, die Bücher verlegt, sind drei Gesellschafter jeweils zu 1/3 beteiligt. Nur einer der Gesellschafter arbeitet als Geschäftsführer mit. Die beiden anderen betrachten ihre Investition in die Gesellschaft durch die Beteiligung an der derselben als reine Kapitalanlage. Da Beschlüsse mit Mehrheit zu ...mehr

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Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 1 Begriff der Arbeitgeberhaftung

Der Begriff der Haftung bezeichnet die Verpflichtung des Einzelnen, für die Folgen des eigenen Verhaltens einstehen und ggf. die einem anderen zugefügten Schäden ersetzen zu müssen. Die Normen, die diese "Haftpflicht" im Privatrechtsverkehr begründen, sind im allgemeinen Zivilrecht[1] geregelt. Mit Arbeitgeberhaftung ist regelmäßig zum einen die Haftung des Arbeitgebers gege...mehr

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Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.1 Haftung nach allgemeinem Zivilrecht für Sach- und Vermögensschäden

Der Arbeitgeber muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Sach- und Vermögensschäden einstehen, die den Arbeitnehmern hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitgeber obliegenden arbeitsvertraglichen Nebenpflichten oder Fürsorgepflichten dar, so kommt e...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Zulässiger Insolvenzantrag

Rz. 51 Gem. § 13 Abs. 1 InsO kann jeder Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Ein Gläubigerantrag ist nur bei den Eröffnungsgründen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zulässig, nicht hingegen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Ein Eröffnungsantrag ist nach § 14 Abs. 1 InsO nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 491 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[807] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Muster: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

Rz. 79 Hinweis Die Beschwerde kann sich nur gegen die Anordnung an sich richten, nicht gegen ihre Ausgestaltung, z.B. gegen die Auswahl eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.18: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – ____________...mehr

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§ 15 Familienrecht / 15. Auskunftsverlangen

Rz. 293 Der Schuldner muss gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[462] Außerdem hat der Schuldner, wenn das verlangt wird, Belege vorzulegen, insbeso...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 3. Muster: Sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss

Rz. 80 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.19: Sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Geschäfts-Nr. _________________________ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des _________________________ zeige ich die anwaltliche Interessenvertretung des Schuldners an. Namens und kra...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste Haftung geschäftsleitender Organe

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 197 Mandant M war bis 2019 mit einer Malerfirma selbstständig, die er aufgrund schlechter Auftragslage und Zahlungsmoral seiner Kunden aufgeben musste. Die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer hat M bezahlt. M lebt seit Aufgabe seines Geschäftsbetriebes im Wesentlichen von Sozialleistungen und geht einer Tätigkeit nach, für die er monatlich ein Nettoentgelt i...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 8. Haftung des (ggf. faktischen) Geschäftsführers, strafrechtliche Verantwortung

Rz. 125 Der Geschäftsführer haftet grundsätzlich für seine Geschäftsführung nur gegenüber der GmbH (vgl. Rdn 126 ff.), nicht aber gegenüber deren Gläubigern; davon gibt es wichtige Ausnahmen (vgl. Rdn 130 ff.).[483] Strafrechtlich ist er zumal nach § 266 StGB verantwortlich.[484] Eine zunehmende Bedeutung hat seine Verantwortung nach Ordnungswidrigkeitenrecht.[485] Auch der ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Abgrenzung zum Regelinsolvenzverfahren

Rz. 199 Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine spezielle Insolvenzverfahrensart gem. §§ 304 ff. InsO, welche nur zulässig ist, wenn der Insolvenzschuldner eine natürliche Person ist und nicht selbstständig wirtschaftlich tätig ist. Es wird daher oft als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Das Regelinsolvenzverfahren hingegen steht nur "Nichtverbrauchern" offen. Alle natü...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.5: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________, HRB _________________________ I. Als Anlagen überreichen wir, die sämtlichen Geschäftsführer der X GmbH:mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Auskunftsverlangen

Rz. 240 Der Schuldner muss gemäß § 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[381] Außerdem hat der Schuldner auf Verlangen Belege vorzulegen, insbesondere Arbeitgeberbescheinigung...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.8: Anmeldung zum Handelsregister der neu entstehenden GmbH Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister B melden wir zur Eintragung an die Firma _________________________ GmbH. Wir überreichen als Anlagen:mehr

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§ 15 Familienrecht / 10. Auskunftsverlangen

Rz. 381 Der Schuldner muss gemäß §§ 1580, 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[616] Ein Auskunftsanspruch besteht nur dann nicht, wenn feststeht, dass die begehrte Auskunft de...mehr

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§ 15 Familienrecht / j) Auskunftsverlangen

Rz. 195 Der Schuldner muss gemäß § 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts nicht überflüssig ist;[314] dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[315] Außerdem hat der Schuldner auf Verlangen Belege vorzulegen, insbesondere Verdienstab...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Teilrechtsfähigkeit

Rz. 9 Nach § 705 Abs. 2 BGB ist eine GbR rechtsfähig, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll. In diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig.[12] Die GbR selbst kann damit Verträge schließen und Verbindlichkeiten eingehen. Das Vorliegen einer Außen-GbR wird vermutet, wenn Gegenstand der GbR der...mehr

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§ 42 Transportrecht / g) Exkurs: Mindestlohn

Rz. 26 Vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) werden grundsätzlich alle Arbeitnehmer erfasst. Da nach dem Beispielsfall (siehe Rdn 1) auch ausländische Arbeitnehmer zum Einsatz kommen sollen, ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nach den §§ 16, 20 MiLoG auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen Arbeitnehmer in Deutschland im Rahmen eines Dienst- und...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Insolvenzstrafrechtliche Besonderheiten für den Schuldner

Rz. 42 In der wirtschaftlichen Krise bestehen neben der Strafandrohung bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht in § 15a InsO für den Schuldner bzw. dessen geschäftsführenden Organe sowie für den faktischen Geschäftsführer (§ 14 StGB) weitere, typische strafrechtliche Risiken. Beschäftigt der Schuldner Arbeitnehmer, macht er sich ggf. dann strafbar, wenn er fällige Arbeitne...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / a) Selbstständigkeit

Rz. 3 Wesentliches Abgrenzungskriterium ist die Eingliederung des Handelsvertreters in die Organisation des Unternehmers, die nicht nur räumlich zu verstehen ist. Entscheidend ist nach ständiger Rechtsprechung[1] die persönliche Freiheit, und zwar die rechtliche im Gegensatz zur "wirtschaftlichen". In diesem Zusammenhang spielt der Umfang der Weisungen des Unternehmers eine ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / V. Muster: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht

Rz. 49 Hinweis: Die Justizministerien der Länder stellen im Internet Formulare und Merkblätter zur Verfügung, die die Antragstellung erleichtern können. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.10: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht Fragebogen IN/IK Anlage zum Antrag vom _________________________ Geschäftszeichen _____...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ (Gericht der entstehenden Gesellschaft) Neugründung der Firma Y GmbH mit dem Sitz in _________________________ in Anwendung der Vorschriften des Umwandlungsbereinigungsgesetzes...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 3 Mindest-Arbeitszeitvolumen und maximal zulässige zusätzlich abrufbare Arbeitszeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen für die Arbeit auf Abruf im Arbeitsvertrag ein bestimmtes Mindest-Arbeitszeitvolumen vereinbaren. Die Vertragsparteien sind dabei in der Wahl der zeitlichen Bemessungsgrenze frei, d. h. sie können eine tägliche, wöchentliche oder jährliche Arbeitszeit vereinbaren. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung unte...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn... / 1.1 Rückzahlung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, wie z. B. Weihnachtszuwendungen, werden oftmals nur unter der Bedingung gewährt, dass sie zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag gekündigt wird oder durch Kündigung endet. Die für die zurückzuzahlende Einmalzahlung entrichteten Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzgeldumlage sind dann wieder zurückzur...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohnrückzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber haben Folgen für die Lohnsteuererhebung. Der Rückzahlungsbetrag vermindert den laufenden Arbeitslohn und so die Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers. Wie der Arbeitgeber die Rückzahlung abwickeln kann, was er dabei zu beachten hat, und zu welchen Folgen dies für den Arbeitnehmer führt, beschreibt der nachf...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.1 Folgen für den Auftraggeber

Für den Auftraggeber bedeutet die Bewertung laufender als auch abgeschlossener Tätigkeiten aber auch, dass ein Auftragnehmer im Nachhinein den Status von Selbstständig in einen beschäftigten Arbeitnehmer erwirken kann. Auch hierdurch kommen Beitragsansprüche der Sozialversicherung auf den Arbeitgeber zu. Dies gilt umso mehr, als dass der Arbeitgeber zunächst Schuldner der Ge...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.2 Annahme der Arbeitnehmereigenschaft

Aber auch der umgekehrte Fall ist möglich. Der Arbeitgeber meldet den Ehegatten und seine Kinder als Arbeitnehmer in der Sozialversicherung an, vergisst aber das Statuskennzeichen zu setzen. Es werden somit für alle Familienmitglieder treu und redlich Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Wenn nun das Unternehmen von der Insolvenz bedroht ist, kann es sein, dass die Agentur f...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

a) Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge Rz. 99 Für die Haftung der Geschäftsführer sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zu unterscheiden: Rz. 100 Arbeitgeberanteile sind eine eigene Schuld des Arbeitgebers (§ 20 SGB IV), während Arbeitnehmeranteile vom Arbeitgeber treuhänderisch verwaltete Teile des Arbeitslohns sind, die der Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen und (Lohn-)Steuer in der Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 121 Der Eintritt der materiellen Insolvenzreife versetzt den Geschäftsführer in eine prekäre Lage: Nach § 266a StGB ist er zur rechtzeitigen Beitragsabführung verpflichtet, während § 15b InsO Zahlungen verbietet. Mit diesem Dilemma hatte sich die Rechtsprechung bereits unter Geltung der Vorgängernorm § 64 a.F. auseinandergesetzt. Nach der 2005 entwickelten sog. "Vorgänge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 43 Haftung der Geschäftsführer

Kommentierung Literatur: Altmeppen Ungültige Vereinbarungen zur Haftung von GmbH-Pflichten. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 15.11.1999 (GmbHR 2000, 187), DB 2000, 261; ders. Zur Disponibilität der Geschäftsführerhaftung in der GmbH. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 31.1.2000, DB 2000, 657; ders. Organhaftung wegen des Verjährenlassens von Ansprüchen der Kapitalgesells...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / a) Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge

Rz. 99 Für die Haftung der Geschäftsführer sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zu unterscheiden: Rz. 100 Arbeitgeberanteile sind eine eigene Schuld des Arbeitgebers (§ 20 SGB IV), während Arbeitnehmeranteile vom Arbeitgeber treuhänderisch verwaltete Teile des Arbeitslohns sind, die der Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger abzuführen hat (§ 28e SGB IV). Rz. 101 Fü...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Zuständigkeit der Geschäftsführer

Rz. 97 Zu den Aufgaben eines Geschäftsführers gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Gesellschaft nach außen ordnungsgemäß verhält und insb. die ihr auferlegten öffentlich-rechtlichen Pflichten erfüllt ( BGH NJW 2012, 3439; BGH GmbHR 1997, 26; Altmeppen § 43 Rz. 6–28). Dazu gehört v.a. die Erfüllung steuerlicher Pflichten sowie die Abführung von Sozialversicherungsbe...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Haftung für Arbeitnehmeranteile

aa) Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers Rz. 103 Der Geschäftsführer macht sich nach § 266a StGB strafbar, wenn er die Arbeitnehmeranteile nicht abführt. § 266a StGB ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 3546; NJW 2002, 1122; NJW 2000, 2993; VersR 1989, 922; GmbHR 1997, 25; BGH GmbHR 1998, 280; h.M. auch im Schrifttum: Alt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflichten / 3 Auskunftspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat auf Verlangen dem Leistungsträger oder der zuständigen Stelle für die Sozialversicherungsbeiträge oder dem prüfberechtigten Träger der Sozialversicherung Auskunft wegen der Erbringung von Sozialleistungen und der Entrichtung von Beiträgen zu erteilen. Auskünfte auf Fragen, deren Beantwortung dem Arbeitgeber selbst oder einer ihm nahe stehenden Person die G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.7 Sonderfall: Kurzarbeit

Rz. 22 Nach § 2 Abs. 2 EFZG gilt Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt, als infolge des Feiertags ausgefallen. Deshalb hat der Arbeitnehmer für die an diesem Tag ganz oder teilweise ausgefallene Arbeitszeit Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG. Durch diese gesetzliche Fiktion wird verhindert, dass für diesen ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3 Einkommensanrechnung während der Berufsausbildung

Rz. 10 Auf das Ausbildungsgeld (§ 122) in Höhe des maßgeblichen Bedarfssatz nach § 123 während einer Berufsausbildung ist grundsätzlich Einkommen anzurechnen. Die Anrechnungssystematik und die Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens ergibt sich aus § 122 Abs. 2 i. V. m. § 67. Jedoch sind die gesondert geregelten Freibeträge des Abs. 2 ("bleibt im Übrigen") der verschiedene...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.3 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Sozialhilfebedürftigkeit

Rz. 18 Nicht das Herbeiführen als solches, sondern nur das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen der Sozialhilfebedürftigkeit führt zum Kostenersatz. Vorsätzlich handelt, wer mit Wissen und Wollen die Voraussetzungen schafft, die die Sozialhilfeleistungen auslösen. Überwiegend wird vertreten, dass sich der Vorsatz nicht auf den Erfolg – die Gewährung von Sozialhilf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Aufsichtsratmodell / 5 Professionalisierung der Geschäftsführung erforderlich

Diese Argumentation impliziert zunächst, dass der ehrenamtliche Vorstand nach § 26 BGB nicht mehr in der Lage ist, die Geschäfte des e. V. ordnungsgemäß zu führen und sich deswegen der persönlichen Haftung wegen Verletzung der Geschäftsführungspflichten ausgesetzt sieht (§§ 27 Abs. 3 i. V. m. 622 ff., 280, 276 BGB). In dieser Situation muss aber zunächst an eine Optimierung ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

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Kindergeld / 2.7.3.3 Beispielsfälle aus der Rechtsprechung

Eine rumänische Staatsangehörige, die mit ihren Kindern (mit ebenfalls rumänischer Staatsangehörigkeit) und ihrem türkischen Ehemann und Kindesvater im Inland wohnt, jedoch keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und nachweislich eine solche Tätigkeit auch nicht sucht, ist nicht freizügigkeitsberechtigt und hat keinen Anspruch auf Kindergeld.[1] Ein Staatsbürger des Staates Bosnien ...mehr

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Kindergeld / 12.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr