Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsabkommen

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ungarn / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Luxemburg / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Ausstrahlung / 1.3 Abkommensstaaten

Für einen Arbeitnehmer, der in ein Land entsandt wird, mit dem ein Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen wurde, gelten vorrangig die jeweiligen Abkommensregelungen.[1] Hierbei ist zu beachten, dass es bei den jeweiligen Abkommen über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen oder sachlichen Geltungsbereich gibt. Wenn die Voraussetzungen erfü...mehr

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Lettland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Workation / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Workation" setzt sich zusammen aus Arbeit (work) und Urlaub (vacation). Workation beschreibt eine Form der Arbeit, bei der sich Arbeitnehmer an einem anderen (Urlaubs-)Ort befinden, um dort ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Wird vorübergehend an einem anderen Ort gearbeitet, sind verschiedene individuelle und kollektive arbeitsrechtliche Aspekte z...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2.2 Auslandserkrankung

Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall spielt es keine Rolle, an welchem Ort der Arbeitnehmer erkrankt. Auch bei Erkrankungen im Ausland hat der Arbeitgeber das Entgelt fortzuzahlen. Für Anzeige und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sieht § 5 Abs. 2 EFZG allerdings Sonderregelungen vor. Solange der Arbeitnehmer diesen Pflichten nicht nachkommt, besteht für d...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.2 Mindesthöhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 6 Grundsätzlich ist ein Rentenanspruch nur bei Vorliegen einer MdE von wenigstens 20 % gegeben. Ausnahme hiervon bildet Abs. 1 Satz 2 bis 4. Ist die Erwerbsfähigkeit infolge mehrerer Versicherungsfälle (auch z. B. ausländische Unfallversicherungsfälle, soweit das Recht der EU oder Sozialversicherungsabkommen dies vorsehen) oder vergleichbarer Entschädigungsfälle (vgl. Ab...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 1 Entsendung in einen Abkommensstaat

Für einen Arbeitnehmer, der in ein Land entsandt wird, mit dem ein Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen wurde, gelten vorrangig die jeweiligen Regelungen des Abkommens über Soziale Sicherheit.[1] Hierbei sind die bei den jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit vorhandenen Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen oder sachlichen Geltungsbereich zu beachte...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.1.1 Leistungen an Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung trotz einer Beschäftigung im Ausland. Die Voraussetzungen für das Bestehen einer Versicherung bei einer Beschäftigung im Ausland sind in § 4 SGB IV geregelt (vgl. Rz. 11). Es muss sich aber nicht um eine Pflichtversicherung handeln, sondern auch das Besteh...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.4 Internationales Recht

Rz. 25 Gemäß § 30 Abs. 2 SGB I bleiben Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts unberührt, so dass sich weitere Leistungsansprüche aus zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen mit Staaten ergeben können, die nicht zu den Europäischen Gemeinschaften oder zum EWR gehören, ergeben können. Für medizinische Leistungen, die in Staaten beschafft wurden, mit denen ...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.1 Auslandsaufenthalt (Abs. 1 Satz Nr. 1)

Rz. 4 Die Vorschrift soll vor allem der Durchsetzung des Territorialitätsprinzips und des Sachleistungsprinzips dienen. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich das Sachleistungsprinzip gelte, Sachleistungen aber nur im Inland erbracht werden können, müssten entsprechende Ansprüche ruhen (BT-Drs. 11/2237 S. 164 f.; vgl. aber hinsichtlich der Behandlung im EU-...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich ruht bei Versicherten, solange sie sich im Ausland aufhalten, der Leistungsanspruch, soweit in diesem Gesetz nichts anderes angeordnet ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1, vgl. auch die dortige Komm.). § 18 enthält neben § 17 eine weitere Ausnahme von diesem Leistungsausschluss für Fälle während eines Aufenthalts außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründ...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.3 Auslandsaufenthalt aus schulischen oder Studiengründen (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 21 Eine geringfügig andere Regelung trifft Abs. 3 Satz 4 für Versicherte, bei denen während eines Auslandsaufenthalts, der zu schulischen oder Studienzwecken außerhalb des EG- oder EWR-Raumes erfolgt, Behandlungen unverzüglich erforderlich werden. Denn für diese Personengruppe ist die zeitliche Begrenzung des Kostenübernahmeanspruchs auf 6 Wochen im Kalenderjahr nicht vo...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Grundsätzlich ruht bei Versicherten, solange sie sich im Ausland aufhalten, der Leistungsanspruch, soweit in diesem Gesetz nichts anderes angeordnet ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1, vgl. Komm. dort). § 17 enthält eine derartige Anordnung für Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und die während dieser Beschäftigung erkranken oder bei denen Leistungen bei Schwangerschaft ...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.4 Heilfürsorge oder Entwicklungshelferdienst (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 15 Die Ansprüche ruhen auch bei Versicherten, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heifürsorge haben, also vor allem bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes (vgl. Rz. 17). Heilfürsorge umfasst die unentgeltliche Gewährung aller zur Gesunderhaltung, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Schäden sowie zur Behandlung einer Erkrankung sp...mehr

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Homeoffice im Ausland / 1.2 Homeoffice außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Wird der Arbeitnehmer im Homeoffice außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz tätig, bestimmt sich das anwendbare Sozialversicherungsrecht nach dem einschlägigen Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Ausland. Ob es bei einer Sozialversicherungspflicht in Deutschland bleibt, wird häufig ebenfalls vom Ort des Wohnsitzes und insbesondere der Dauer der Auslan...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vorsorgepauschale / C. Teilbetrag für die Rentenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a EStG)

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auf der Grundlage des steuerlichen Arbeitslohns (siehe Rn. 5 bis 8) wird unabhängig von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge typisierend ein Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtv...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.2 Erstreckung auf den Auslandswohnsitz (Satz 2)

Rz. 20 Deutsche i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG werden durch Abs. 1 Satz 2 insoweit bevorzugt, als für sie auch dann eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben; auch ohne ausdrückliche Erwähnung gilt diese Regelung, wenn ein Wohnsitz i. S. d. § 30 Abs. 3 SGB I begründet wurde. Dabei entscheidet allein die Staa...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.1 Bezug von Arbeitslosengeld

Rz. 3 Die Begünstigung des § 146 erfahren nur Leistungsbezieher, d. h., das die Leistungsfortzahlung begründende Ereignis muss in den Bezug von Alg fallen. Daran ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bezug von Alg liegt nur vor, wenn die Agentur für Arbeit zur Leistung verpflichtet ist (realisierbarer Anspruch s. BSG, Urteil v. 2.11.2000, B 11 AL 25/00 R; vgl. auch BSG, Urteil...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatsprinzip"). Bei einem Auslandseinsatz kann es jedoch zu Kollisionen der beiden beteiligten Rechtsordnungen kommen. In d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 12 Erkrankung im Ausland

Bei einer Erkrankung im Ausland bestehen Besonderheiten sowohl bei der Anzeige- und Nachweispflicht als auch hinsichtlich der Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Hinsichtlich der Anzeigepflicht ist der Beschäftigte verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.2 Verfassungs- und europarechtliche Aspekte des Rentenabschlagsprinzips im Überblick

Rz. 20 Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente – hier wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 3 i. V. m. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a) – sind mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Beschluss v. 11.11.2008, 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05; BVerfG, Beschluss v. 11.1....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Staatsangehörigkeit / 1 Staatsangehörigkeitsschlüssel

Zur freiwilligen Versicherung in der Rentenversicherung sind bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland in der Regel nur Deutsche berechtigt. Die Höhe der Auslandsrenten ist in der Regel von der Staatsangehörigkeit abhängig.[1] Im Rahmen des über- und zwischenstaatlichen Rechts[2] (Verordnung (EG) Nr. 883/2004) wird Ausländern im Rahmen des persönlichen und sachlichen Geltungsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslandseinsätze / 1.1 EU und Abkommenstaaten

Für EU-Länder beruht der Unfallversicherungsschutz auf bestehenden EU-Gesetzen bzw. für bestimmte Drittstaaten auf EU-Abkommen (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Mit einigen Nicht-EU-Staaten (Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Israel, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Québec, Serbien, Türkei, Tunesien) bestehen außerdem Abkommen der Bundesrepublik Deu...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.7 Anwartschaftsversicherung (Abs. 4b)

Rz. 47 Abs. 4a regelt eine Art beitragsrechtliche Anwartschaftsversicherung, um gesetzlich krankenversicherte Mitglieder in ihrer beruflichen Flexibilität nicht zu benachteiligen. Nach der Rückkehr von einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt wird so sichergestellt, dass eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin möglich ist. Ruht danach für ein ...mehr

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Jung, SGB VII § 97 Leistung... / 2.2.2 Sozialversicherungsabkommen

Rz. 9 Für Staaten außerhalb des Vertrages zur Gründung der EG und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können sich zwischenstaatliche Regelungen aus Abkommen zwischen diesen Staaten und der BRD ergeben (sog. Abkommensstaaten – vgl. dazu die Liste der zweiseitigen Sozialversicherungsabkommen mit Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz. Den Abkommen ist i. d....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 97 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt ausschließlich für Versicherungsfälle ab dem 1.1.1997 (§ 214 Abs. 1). Für frühere Versicherungsfälle ist § 625 RVO a. F. weiter anzuwenden. Die Vorschrift ist subsidiär gegenüber der Verordnung (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und gegenüber zweiseitigen Sozialversicherungsabkommen oder Übereinkommen der IAO, insbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / jj) Versicherungen, § 10

Rz. 686 Zur Bestimmung des Bedarfs an zusätzlichen Versicherungen für den entsandten Arbeitnehmer ist vor allem entscheidend, ob für die Dauer des Auslandseinsatzes der Arbeitnehmer in die deutsche Sozialversicherung einbezogen bleibt oder nicht.[1462] Grds. gelten die Vorschriften über die Versicherungspflicht und -berechtigung in der deutschen Sozialversicherung aufgrund d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Entsendungsdauer, § 2

Rz. 654 Gem. § 2 Abs. 2 NachwG muss einem Arbeitnehmer, der seine Arbeitsleistungen länger als einen Monat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen hat, vor seiner Abreise ein Nachweis ausgehändigt werden, der insbesondere Angaben dazu enthält, wie lange der Auslandseinsatz andauern wird. Aus diesem Grund nimmt § 2 Abs. 1 eine Befristungsregelung auf, die die Da...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Mitteilungs- und Nachweispflichten bei Erkrankung im Ausland

Rz. 497 Bei einer im Ausland auftretenden Arbeitsunfähigkeit ergeben sich aus § 5 Abs. 2 EFZG modifizierte Pflichten. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer sowie auch die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Das sind in der Regel via E-Mail, Telefon oder Telefax. Nach den ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.2.2 Bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im "alten" Bundesgebiet oder im Ausland (Nr. 1)

Rz. 44 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet vor dem 19.5.1990 und Reichsgebiets-Beitragszeiten erhalten aus Vertrauensschutzgründen nach Nr. 1 Entgeltpunkte mit dem höheren aktuellen Rentenwert, wenn der Versicherte am 18.5.1990, oder falls er verstorben war, zuletzt vor dem 19.5.1990 seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet – Buc...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.1 Zahlung der Beiträge für Beschäftigte exterritorialer Arbeitgeber (Abs. 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst Arbeitgeber, die nach den §§ 18 bis 20 GVG nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Beschäftigte haben den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28m Abs. 1 in den Fällen zu zahlen, in denen eine internationale Zuständigkeit der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland für Aktivklagen gegen den Arbeitgeber fehlt. Rz. 6 Auch für Besch...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.1 Versicherte, die nicht versicherungspflichtig und nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind

Rz. 5 Unabhängig von der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit besteht nach § 210 Abs. 1 Nr. 1 Anspruch auf Beitragserstattung, wenn ein Versicherter im Zeitpunkt der wirksamen Antragstellung weder versicherungspflichtig (§§ 1 bis 4, 229, 229a) noch zur freiwilligen Versicherung berechtigt (§§ 7, 232) gewesen ist. Aufgrund des Wegfalls des § 7 Abs. 2 (i. d. F. des RRG 1992) zum...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 775 Die Reisekrankenversicherung sieht grundsätzlich Leistungen des Versicherers während des Auslandsaufenthaltes des Versicherten vor. Hiervon umfasst sind neben dem Aufwendungsersatz von Heilbehandlungskosten regelmäßig auch die Kosten des Krankenrücktransportes sowie die Beerdigung oder Überführung im Todesfall. Rz. 776 Der Abschluss einer solchen Reisekrankenversicher...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2.2 Vorbehalt abweichender Regelungen (Abs. 2)

Rz. 6 Der Grundsatz der Geltung der Vorschriften des SGB nach dem Territorialitätsprinzip lässt zu, dass über- oder zwischenstaatliches Recht davon Abweichungen beinhaltet, die unberührt bleiben, d. h. die Begrenzung der Regelung des § 30 nicht gilt. Für eine solche Ausweitung des Territorialitätsprinzips im Sinne der Erstreckung der Vorschriften des SGB auch auf ausländisch...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.4 Hinweis auf Zweckbindung beim ausländischen Empfänger (Abs. 4)

Rz. 28 Die ausländische Stelle ist nach Abs. 4 auf die Zweckbindung der ihr übermittelten Daten hinzuweisen. Die innerstaatlich geltende Zweckbindung gemäß § 78 Abs. 1 soll auf die ausländische Stelle übertragen werden. Abs. 4 entspricht § 77 Abs. 5 a. F. und korrespondiert seit dem 25.5.2018 mit dem in Art. 5 Abs. 1 Buchst. b DSGVO verankerten Grundsatz der Zweckbindung (vgl...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.2 Nicht-deutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe (Nr. 1a)

Rz. 21a Die mit Art. 4 Nr. 01 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ab 1.1.2004 eingefügte Regelung in Nr. 1a stellt nicht-deutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe versicherungsfrei, wenn diese ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben (zur Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversich...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 6.2.3 Vereinfachtes Verfahren (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 77 Das in § 5 Abs. 2 EFZG vorgesehene Verfahren findet in der Praxis häufig keine Anwendung, weil in Ländern, in denen die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. (EG) Nr. 987/2009 [1] Anwendung finden, ein vereinfachtes Verfahren gilt. Alle Länder der Europäischen Union, aber auch die Länder, die dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und damit Island, Liechten...mehr

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Langfristiger und dauerhaft... / 2.1.2 Sozialversicherungsrecht bei Tätigkeit in sog. Drittstaaten

Sofern die Mitarbeiter ihre Tätigkeiten außerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz, also in einem sog. Drittstaat ausüben, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland mit dem jeweiligen Staat ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Es ist weiter zu prüfen, welche Sozialversicherungszweige das etwaige Abkommen umfasst.[1] Sodann is...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.3 Bestimmte Arbeitnehmer in spezifischen Beschäftigungen

Rz. 20 Abs. 3 stellt Beschäftigungen bestimmter Art von der Versicherungspflicht frei. Die dem Grunde nach gegebene Versicherungspflicht oder zumindest die Nähe zur Versicherungspflicht wird aus sozialpolitischen Gründen ausgeschlossen. Die Änderungen des Abs. 3 zum 1.4.2012 waren im Wesentlichen redaktioneller Art, um die Vorschrift geschlechtsneutral auszuformulieren. Rz. ...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 3.1.2 Tätigkeit in Drittstaaten

Sofern die Mitarbeiter ihre Tätigkeiten außerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz, also in einem sog. Drittstaat ausüben, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland mit dem jeweiligen Staat ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Es ist weiter zu prüfen, welche Sozialversicherungszweige das etwaige Abkommen umfasst.[1] Sodann is...mehr

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Jansen, SGB VI § 110 Grundsatz / 2.4 Über- und zwischenstaatliches Recht

Rz. 7 Über- und zwischenstaatliches Recht geht nach dem gesetzgeberischen Willen, der den Vorrang entsprechend der Normhierarchie entspricht, den Regelungen in §§ 110 bis 114 vor (zu den Rangstufen des überstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts: BVerfG, Beschluss v. 30.1.2020, 2 BvR 1005/18). Als solches sind neben den zahlreichen Sozialversicherungsabkommen die Bestimmu...mehr

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Jansen, SGB VI § 114 Besond... / 2.2 Zuschlag bei Waisenrenten

Rz. 4 Die Bezieher einer Waisenrente, die dem oben genannten Kreis der Berechtigten angehören, erhalten abweichend von der Grundregel in § 113 Abs. 2 ebenfalls einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Dabei werden über die bereits gemäß § 113 Abs. 2 ermittelten Entgeltpunkte zusätzlich berücksichtigt Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten (§ 71), Berücksichtigungszeiten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 151a Antra... / 2.1 Umfang des Datenzugriffs

Rz. 3 Die Formulierung "erforderliche Daten" schränkt den Umfang der Daten, die den den Antrag aufnehmenden Stellen zur Verfügung gestellt werden, auf ein Mindestmaß ein. Gleichzeitig wird damit sowohl der Teil erfasst, der aus dem Datenbestand der Datenstelle der Rentenversicherungsträger geliefert wird, als auch der Teil, der aus dem Versicherungskonto bei dem aktuellen Ko...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / VII. Vorrang über- und zwischenstaatlichen Rechts

Rz. 102 Gegenüber den Regeln der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) und Einstrahlung (§ 5 SGB IV) sind gem. § 6 SGB IV Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts vorrangig. Überstaatliches Recht sind die EU-Verordnungen (s. insb. die VO [EG] Nr. 883/2004, die seit dem 1.5.2011 gilt, früher EWG-VO 1408/71) über soziale Sicherheit, zwischenstaatliches Recht die Abkommen über s...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XI. Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Rz. 1871 Die Sozialversicherungsbeiträge schuldet der Verleiher als Arbeitgeber. Der Entleiher haftet jedoch hierfür wie ein selbstschuldnerischer Bürge (§ 28e Abs. 2 SGB IV). Rz. 1872 Dem Verleiher obliegt auch die Meldepflicht ggü. der Einzugsstelle (§ 28a SGB IV), wobei er nur Beginn und Ende des Leiharbeitsverhältnisses angeben muss, nicht auch die einzelnen Entleihereins...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / IV. Vorherige zeitliche Begrenzung des Auslandseinsatzes

Rz. 97 Die Entsendung muss notwendigerweise im Voraus zeitlich begrenzt sein. Eine feste Zeitgrenze besteht im Unterschied zu verschiedenen Sozialversicherungsabkommen sowie der EG-VO 883/2004 (24 Monate – Art 12 EG-VO 883/2004) nicht. Es ist daher unschädlich, wenn die Entsendung auf viele Jahre befristet ist. Entscheidend ist nur, dass die zeitliche Begrenzung im Voraus st...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / I. Allgemeines

Rz. 86 Ist ein deutscher Arbeitnehmer vorübergehend im Ausland tätig bzw. ein ausländischer Arbeitnehmer vorübergehend in der Bundesrepublik, stellt sich die Frage, ob und ggf. wie diese Arbeitnehmer sozialversichert sind, d.h. ob und wie sie unter dem Schutz der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung stehen. Rz. 87 Grds. unterliegen nac...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 5. Entsendefreiheit

Rz. 121 Betrafen die o.g. Ausführungen den Fall, dass das Unternehmen/der Selbstständige aus dem Beitrittsstaat nach Deutschland übersiedelte, wird es viele Fälle geben, in denen Firmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Wirtschaftsbereichen tätig werden wollen, für die die Übergangsregelung nicht gilt. Diese Unternehmen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.13 Sonstige Staatsangehörige

Rz. 13 Mit der Streichung von Abs. 3 und 4 wird erreicht, dass zukünftig die Rente aus Bundesgebiets-Beitragszeiten und den in § 113 genannten Bestandteilen einheitlich für alle Berechtigten ohne eine Kürzung auf 70 % in das Ausland gezahlt wird. Von der einschränkenden 70 %-Regelung des § 113 Abs. 3 a. F. wurde nur noch ein kleiner Personenkreis erfasst. Sie galt nur für Pe...mehr