Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Studienbeihilfe / Zusammenfassung

Begriff Mit der Zahlung von Studienbeihilfen fördern Unternehmen das Studium ihrer Mitarbeiter finanziell. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit der Studienbeihilfe aus öffentlichen Mitteln ergibt sich aus § 3 Nr. 11 EStG. Daraus folgt, dass Studienbeihilfen aus privaten Mitteln vom Arbeitgeber steuerpflichtig sind. Sozialversicherung: Die Bei...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.1 Arbeitsentgelt

Eine Beschäftigung setzt voraus, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einstellt und diesem für die verlangte und geleistete Arbeit eine Vergütung zahlt. Diese Vergütung für geleistete Arbeit wird in der Sozialversicherung als "Arbeitsentgelt" bezeichnet. Achtung Schon Anspruch auf Entgelt führt zur Versicherungspflicht Die Versicherungspflicht besteht bei Arbeitnehmern nich...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1 Handelt es sich bei allen Beschäftigten automatisch um Arbeitnehmer?

In der heutigen Arbeitswelt treten neben dem klassischen Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis viele verschiedene Formen der Erwerbstätigkeit auf. Die Unterschiede zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit verschwimmen immer mehr. Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmerbegriff arbeits- und lohnsteuerrechtlich zu anderen Ergebnissen führen kann als in der Sozialversicherung. So w...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.3 Eingeschränkte Weisungsgebundenheit

Insbesondere bei Diensten höherer Art, bei denen die Eigenverantwortlichkeit des Dienstleistenden für sich allein noch nicht die persönliche Unabhängigkeit begründet, kann die Dienstleistung dennoch fremdbestimmt sein. Die Weisungsgebundenheit verfeinert sich in diesen Fällen zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess. Ein Hinweis auf eine abhängige Beschäftig...mehr

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Studienbeihilfe / 1 Versicherungsrechtliche Behandlung der Empfänger von Studienbeihilfen

Personen, die eine beruflich weiterführende (berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende), mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang stehende Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind ihrem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer und nicht Studierende. Hiervon ist auszugehen, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen der Ausbildun...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2.4 Besteuerungswahlrecht bei mehr als 2 Betriebsfeiern

Unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge kann der Arbeitgeber die für ihn steuerlich günstigste Lösung wählen und die Betriebsveranstaltung mit den niedrigsten Kosten als dritte und damit lohnsteuerpflichtige auswählen. Die Entscheidungsformel, "so wird ab der dritten Veranstaltung Arbeitslohn zugewendet", legt ausschließlich eine zahlenmäßige Begrenzung fest und nicht etwa...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.4 Eingliederung in den Betrieb

Die persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten äußert sich vor allem in dessen Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers. Der nichtselbstständig Beschäftigte ist grundsätzlich in einen fremden Betrieb eingegliedert und hat fremdbestimmte Arbeit persönlich zu verrichten. Durch die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers ist dem Beschäftigten eine Einflus...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1 Ausnahmen von der Entgelteigenschaft

1.1 Steuerfreie Zuwendungen Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass einer Betriebsveranstaltung gehören grundsätzlich zum Arbeitsentgelt[1] im Sinne der Sozialversicherung. Dem Arbeitsentgelt sind Einnahmen nicht zuzurechnen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden[2], soweit sie lohnsteuerfrei sind.[3] Entsprechend gehören lohnsteuerfreie Zu...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 4 Feststellung der Versicherungspflicht

4.1 Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht Zunächst hat der Arbeitgeber die Versicherungs- bzw. Beitragspflicht der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu beurteilen. Auch hier müssen wieder Besonderheiten berücksichtigt werden. Denn – trotz Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft – muss es nicht zwangsläufig in allen Versicherungszweigen zur Versicherungspf...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 2 Aufzeichnungspflichten

Soweit für die beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitsentgeltbestandteilen auf die vom Arbeitgeber für den jeweiligen Abrechnungszeitraum vorgenommene lohnsteuerrechtliche Behandlung abgestellt wird, gilt: Dies betrifft lediglich die Bestimmung des Zeitpunkts der maßgebenden steuerrechtlichen Behandlung. Dementsprechend sind in den Entgeltunterlagen für jeden Entgeltabrechn...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.3 Statusfeststellungsverfahren

Im Statusfeststellungsverfahren wird geklärt, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung anzugeben, ob zum Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling besteht. Die Verpflichtung besteht auch, wenn es sich um eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter / 3 Sozialversicherungsrecht

Auch wenn ein Gesellschafter bei der Gesellschaft mitarbeitet, ist dieser sozialversicherungsrechtlich nicht immer als Arbeitnehmer anzusehen. Abzustellen ist auf den Beschäftigungsbegriff im Sinne der Sozialversicherung (§ 7 SGB IV). Danach erfordert ein Arbeitsverhältnis ein entsprechendes Abhängigkeitsverhältnis von der Gesellschaft als Arbeitgeber. Wesentlich dafür ist e...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.3 Zeitpunkt der Beurteilung

Die Beurteilung der Arbeitsentgelteigenschaft der Einnahmen aus einer Beschäftigung erfolgt grundsätzlich mit der Entstehung des Beitragsanspruchs.[1] Der von der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz der Unveränderlichkeit von abgewickelten Beitragsrechtsverhältnisses verhindert eine rückwirkende Veränderung bereits abgerechneter Entgeltabrechnungszeiträume. 1.3.1 Auswirkung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unterstützungsleistung / Zusammenfassung

Begriff Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ausnahmen bestehen für Zuwendungen bei Krankheit, in Unglücksfällen, bei Naturkatastrophen oder in anderen Notfällen. Auch Leistungen, die wegen Hilfsbedürftigkeit aus öffentlichen Mitteln gewährt werden, sind regelmäßig steuerfrei. Gesetze, Vorschriften und Re...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.1 Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht

Zunächst hat der Arbeitgeber die Versicherungs- bzw. Beitragspflicht der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu beurteilen. Auch hier müssen wieder Besonderheiten berücksichtigt werden. Denn – trotz Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft – muss es nicht zwangsläufig in allen Versicherungszweigen zur Versicherungspflicht kommen.[1] Kommt der Arbeitgeber zum Ergebnis, dass de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7.1 Höhe des Krankengeldzuschusses (Absatz 2 Satz 1)

Der Krankengeldzuschuss ergibt sich aus der Höhe der Differenz zwischen dem festgesetzten Nettokrankengeld und dem sich nach Abs. 1 Satz 1 ergebenden Nettoarbeitsentgelt: Nettokrankengeld ist das um die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung reduzierte Krankengeld (Niederschriftserklärung zu § 13 Abs. 2 Satz 1). Im Gegensatz zum TVöD, der – mit Ausnahme der Altfälle nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unterstützungsleistung / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Unterstützungen sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind.[1] Das gilt auch für Unterstützungen, die von privaten Arbeitgebern an einzelne Arbeitnehmer aus bestimmten Anlässen gezahlt werden (z. B. in Krankheits- oder Unglücksfällen).mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Bei Einstellung eines Mitarbeiters hat der Arbeitgeber zahlreiche lohnsteuerrechtliche Pflichten zu erfüllen. Anders verhält es sich dagegen bei selbstständigen Mitarbeitern, die als Honorarkräfte eingesetzt werden. Soweit die Arbeitnehmereigenschaft bejaht wird, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung anmelden, dort die elektronischen Lohnst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.6.4 Betriebliche Kommission (Absatz 5 Satz 4)

Neben dem Betriebsrat bzw. Personalrat ist als zusätzliches "Kontrollgremium" eine betriebliche Kommission zu beteiligen. Sie ist paritätisch besetzt und muss demzufolge eine durch zwei teilbare Zahl von Mitgliedern haben. Die Entscheidung über die Größe der Kommission bleibt dem Betrieb überlassen. Festgelegt ist lediglich, dass der Kommission nur Beschäftigte des Betriebes...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.3.2 Nachträgliche Änderung der Besteuerung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung

Die nachträgliche Änderung der Besteuerung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung führt nicht zu einer geänderten Beurteilung der Beitragspflicht, da hier nicht der Arbeitgeber die steuerpflichtige Erhebung ändert, sondern die Finanzverwaltung als prüfende Behörde. Etwas anderes gilt lediglich in den seltenen Fällen, in denen der Arbeitgeber aufgrund der Beanstandung durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Studienbeihilfe / 2 Beitragsrechtliche Behandlung der Studienbeihilfe

Sofern die Studienbeihilfe im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gewährt wird, stellt sie beitragspflichtiges Arbeitsentgelt[1] dar. Hierzu gehören jegliche Vergütungen an die Arbeitnehmer, und zwar unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie gewährt werden. Es gelten die allgemeinen beitragsrech...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.3 Befristung

Anders als der BAT mit seinen Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT), die im Tarifgebiet Ost nicht galten, sowie der TVöD mit seinen spezifischen Regelungen in § 30 Abs. 2 bis 5 enthält der TV-V keine eigenständigen (einschränkenden) Regelungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3 Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer Selbstständigkeit

Die maßgebenden Kriterien zur Abgrenzung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses von einer selbstständigen Tätigkeit sind in einer umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelt worden.[1] Maßgebend ist stets das Gesamtbild der jeweiligen Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung. Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum r...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 7.1 Vorbemerkungen

Als der TV-V verhandelt und vereinbart wurde, bestand keine generelle gesetzliche Regelung zum Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Es galt, die bestehenden Regelungen in § 15b BAT/BAT-O bzw. § 14b BMT-G/BMT-G-O abzulösen. Diese enthalten einen Anspruch auf befristete Teilzeit in bestimmten Fällen (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) als "Soll-Vorschrift", der inhaltlich...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / Zusammenfassung

Überblick Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge. Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind steuerfrei, soweit sie einen ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.3.1 Auswirkungen einer nachträglichen Änderung der lohnsteuerrechtlichen Behandlung

Eine Beitragspflicht kann nur rückwirkend entfallen, wenn ein Abrechnungsfehler des Arbeitgebers vorliegt, weil die steuerrechtliche Beurteilung des Arbeitsentgelts unzutreffend war. Derartige Berichtigungen müssen bis zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung, also spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres, erfolgen.[1] Dies gilt auch in den Fällen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländischer Student / Sozialversicherung

1 Studenten aus anderen EU-Staaten, der Schweiz und Abkommensstaaten Ausländische Studenten aus anderen EU-Staaten, der Schweiz oder Abkommensstaaten sind als Studenten längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert, sofern sie sich zum Zweck des Studiums in Deutschland aufhalten und keine Sachleistungsansprüche zula...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 5.2 Sozialversicherung

Steuerfreie Beihilfen, die ein Arbeitgeber seinem in einer Notsituation befindlichen Arbeitnehmer gewährt, sind auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Sind die Beihilfen in Notsituationen für den über 600 EUR im Kalenderjahr hinausgehenden Betrag steuerpflichtig, sind sie auch beitragspflichtig zur Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 6.2 Sozialversicherung

Schul- bzw. Ausbildungsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, unterliegen gleichermaßen als Arbeitsentgelt der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Wie in der Steuer, unterliegt die Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 ff. SGB III auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 4.2 Sozialversicherung

Mietbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, unterliegen gleichermaßen als Arbeitsentgelt der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Sofern die Mietbeihilfen regelmäßig gezahlt werden, gelten sie sozialversicherungsrechtlich als regelmäßiges Arbeitsentgelt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 3.2 Sozialversicherung

Geburts- und Heiratsbeihilfen sind grundsätzlich in voller Höhe als Arbeitsentgelt beitragspflichtig zur Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 2.2 Sozialversicherung

Erholungsbeihilfen, die nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG pauschal versteuert werden, sind beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Wird von der o. g. Möglichkeit der pauschalen Versteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Gebrauch gemacht, führt diese pauschale Versteuerung ebenfalls zur Beitragsfreiheit. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich bei Zuwendung nicht um eine Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 1.2 Sozialversicherung

Dem Arbeitsentgelt sind einmalige Einnahmen dann nicht zuzurechnen, wenn sie zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt werden und lohnsteuerfrei sind.[1] Da Beihilfen des Arbeitgebers dem Grunde nach nicht steuerbefreit sind, sind diese in voller Höhe beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Voraussetzung zur Beitragspflicht ist, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt. Allein e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erholungsbeihilfen / 3.2 Sozialversicherung

Soweit es sich bei Erholungsurlauben in betrieblichen Erholungsheimen lohnsteuerrechtlich um pauschalierungsfähige Beihilfen handelt, stellen diese kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Infolgedessen sind sie auch nicht beitragspflichtig. Ist eine Pauschalbesteuerung hingegen nicht möglich und das Regelbesteuerungsverfahren anzuwenden, ist die Beihilfe dann...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erholungsbeihilfen / 2.2 Sozialversicherung

Unterstützungen sind nicht als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt zu betrachten, wenn sie aus einem bestimmten Anlass an einzelne Arbeitnehmer zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt als steuerfreier Zuschuss gezahlt werden.[1] Entsprechend erfolgt die Bewertung der Erholungsbeihilfen, die als Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse in vollem Umfang steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 7.2 Sozialversicherung

Übergangsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, sind gleichermaßen beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Achtung Trennung zwischen Übergangsbeihilfen und betrieblicher Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung liegt nur vor, wenn Altersbezüge frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1.1.2012 erteilten Versorgungszusagen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1268 [Autor/Stand] Ein Verfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) nach sich. § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB schützen das Interesse der Versichertengemeinschaft (Solidargemeinschaft) an der Gewährlei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erholungsbeihilfen / 1 Steuer- und beitragspflichtig, aber Pauschalversteuerung möglich

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und sind auch als Arbeitsentgelt beitragspflichtig zur Sozialversicherung.[1] Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % Der Arbeitgeber darf die steuerpflichtigen Erholungsbeihilfen aber pauschal mit 25 % versteuern.[2] Voraussetzung ist, dass d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erscheinungsformen

Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten.[2] Zum einen betrifft das die Beschäftigung von Arbeitne...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer, Sachprämie / 3 Nettolohnvereinbarung: Wie die Abgaben bei Sachbezügen berechnet werden

Schuldner der Lohnsteuer und des Arbeitnehmeranteils an der Sozialversicherung für diesen Sachbezug ist der Arbeitnehmer. Trägt der Arbeitgeber die Lohnsteuer- und Sozialversicherung, die eigentlich der Arbeitnehmer zahlen müsste, übernimmt er eine Zahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers, die in Geld besteht. Die Übernahme dieser Zahlungsverpflichtung im Rahmen einer Nettoloh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Natürliche Handlungseinheit und Verklammerung

Rz. 907 [Autor/Stand] Auch dann, wenn mehrere Willensbetätigungen und Handlungen bei natürlicher Betrachtungsweise als Einheit anzusehen sind (natürliche Handlungseinheit),[2] kann nach Auffassung der Rspr. eine Handlung i.S.d. § 52 StGB vorliegen (s. aber Beispiel Rz. 905). Das ist dann der Fall, "wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erholungsbeihilfen / Zusammenfassung

Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie zweckgebunden für einen Erholungsurlaub oder eine Erholungskur zugewendet werden. Neben Barzuschüssen zu einer Urlaubsreise gehört auch die Unterbringung in Ferienheimen des Arbeitgebers zu den typischen Erholungsbeihilfen. Regelmäßig gehören Erholungsbeihilfen zum steuerpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 2.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitgeber darf die Erholungsbeihilfen pauschal mit 25 % versteuern[1], wenn sie im Kalenderjahr folgende Freigrenzen nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff "Beihilfen" (Unterstützungen) versteht man im Allgemeinen einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer in einer Notsituation finanziell zu entlasten. Auch Leistungen anlässlich der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes und Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Erholungsmaßnahmen werden häufig al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Allgemein

Rn. 83 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In s Rn 81 und 81a wurden die Sondervergütungen der PersGes an Gesellschafter aufgezeigt, die sachlich und zeitlich nicht vom Wortlaut des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG erfasst werden (vorgesellschaftliche Leistungen, Ehegatten-Arbeitsverhältnisse). Im Übrigen ist ohne weitere Differenzierung – zwecks Gleichstellung von Einzel- und Mitunterne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Die Neuregelungen der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017, AO-StB 2017, 43; Brand, Geschäftsführerhaftung und die Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Beitragsvorenthaltung, ZHW 2013, 146; Büttner, Abdeckrechnungen: Tat, Schadensermittlung und Haftungsinan- Haftungsinanspruchnahme 75. Lieferung 05.2022, Seite 536.2spruch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.1 Besonderheit Sozialversicherungsrente

In vielen DBA ist für Sozialversicherungsrenten eine Sonderregelung enthalten, die dem Kassenstaat das Besteuerungsrecht zuordnet. Existiert eine solche aber nicht, sind für die Zuordnung des Besteuerungsrechts die allgemeinen Grundsätze des OECD-Musterabkommens anzuwenden. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen grundsätzlich unter die Regelung des Art. 18 OECD...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1305 [Autor/Stand] Durch die Fiktion gem. §§ 9, 10 AÜG können Verleiher und Entleiher taugliche Täter des § 266a StGB sein, wenn die Beiträge zur Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht bezahlt werden[2]. Das gilt unmittelbar für den Entleiher als neuen Arbeitgeber. Rz. 1305.1 [Autor/Stand] Wenn der Verleiher Arbeitsentgelt an den Leiharbeitnehmer zahlt, so haftet er...mehr