Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Arbeitskampf / 4 Meldungen

Wird ein rechtmäßiger Arbeitskampf länger als einen Monat geführt, ist das Ende des ersten Monats des Arbeitskampfs mit dem Abgabegrund "35" zu melden. Die Einzugsstelle kann anhand des Abgabegrundes erkennen, dass die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung fortbesteht. In allen anderen Zweigen der Sozialversicherung endet das Versicherungsverhältnis nach eine...mehr

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Arbeitskampf / 3 Beitragsberechnung

Zeiten einer Arbeitsunterbrechung, wie z. B. Streik oder Aussperrung jeweils bis zu einem Monat, sind dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Für Zeiten einer Arbeitsunterbrechung im Sinne dieser Vorschrift sind deshalb Sozialversicherungstage (SV-Tage) anzusetzen und bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen.[1] Praxis-Beispiel Arbeitsk...mehr

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Arbeitskampf / 2 Unterschiedliche Beurteilung der Versicherungspflicht

Ist die Arbeitsunterbrechung auf eine Arbeitskampfmaßnahme zurückzuführen (Streik oder Aussperrung), spielt es für den Erhalt der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung keine Rolle, ob es sich um einen rechtmäßigen oder rechtswidrigen Arbeitskampf handelt. Kranken- und Pflegeversicherung: Rechtswidriger oder rechtmäßiger Arbeitskampf entscheidend Ausn...mehr

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Jubiläumszuwendung / 3 Beitragspflicht als Einmalzahlung

Jubiläumszuwendungen sind als Einmalzahlungen im Fall der Beitragspflicht beitragsrechtlich dem Monat der Auszahlung zuzuordnen.[1] Die Regelungen zur Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind insofern zu berücksichtigen. Eine Beitragsvergünstigung für Jubiläumszuwendungen entsprechend der Fünftelregelung im Lohnsteuerrecht sieht das Sozialversicherungsrecht nicht vor.mehr

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Jubiläumszuwendung / 2 Jubiläumszuwendungen im Rahmen einer Betriebsfeier

Die im Rahmen einer Betriebsfeier gewährten Jubiläumszuwendungen können steuerfrei sein, wenn der Freibetrag von 110 EUR pro teilnehmendem Arbeitnehmer nicht überschritten wird. Die steuerfreien Beträge sind beitragsfrei.[1] Soweit die dem einzelnen Arbeitnehmer zurechenbaren Aufwendungen mehr als 110 EUR betragen, können die übersteigenden Jubiläumszuwendungen pauschal mit 2...mehr

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Jubiläumszuwendung / Zusammenfassung

Begriff Jubiläumszuwendungen sind Sonderzuwendungen des Arbeitgebers, die aus Anlass eines Firmen- oder Arbeitnehmer-/Dienstjubiläums gezahlt werden. Jubiläumszuwendungen als Gratifikation gehören regelmäßig zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und damit auch zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, ebenso Sachzuwendungen aufgrund eines Jubiläums. Auch die Aufwendungen des Arbei...mehr

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Arbeitskampf / 1 Fortbestand der Beschäftigung ohne Entgeltanspruch

Beschäftigungen, die ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt unterbrochen werden, gelten in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für einen Monat als fortbestehend.[1] Infolgedessen bleibt auch die Versicherungspflicht in einer Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt für einen Monat erhalten. Eine Aussperrung führt zum Ruhen der Hauptpflichten aus dem Ar...mehr

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Jubiläumszuwendung / 1 Zuordnung zum Arbeitsentgelt

Jubiläumszuwendungen – sowohl aufgrund von Arbeitnehmerjubiläen als auch aus Anlass von Geschäftsjubiläen des Arbeitgebers – zählen zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.[1] Die Jubiläumszuwendungen sind dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt jedoch nur zuzurechnen, soweit sie auch der Lohnsteuerpflicht unterliegen.[2] Lohnsteuerfreie Jubiläumszuwendungen sind folglich beit...mehr

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Arbeitskampf / Zusammenfassung

Begriff Eine Legaldefinition des Begriffs "Arbeitskampf" gibt es nicht. Der Arbeitskampf ist die von den Tarifparteien – Gewerkschaft einerseits, Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband andererseits – kollektiv geführte Auseinandersetzung um arbeitsrechtliche Gestaltungs- und Regelungsfragen durch die Ausübung von gegenseitigem Druck. Wichtigstes Arbeitskampfmittel seitens der A...mehr

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Auskunftspflichten / Sozialversicherung

1 Auskunftspflichten der Beschäftigten bzw. Versicherten Nach § 206 SGB V haben Versicherte oder diejenigen, die als Versicherte in Betracht kommen, auf Verlangen über alle Tatsachen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlich sind, unverzüglich Auskunft zu erteilen sowie Änder...mehr

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Entsendung / Sozialversicherung

1 Entsendung In Deutschland gilt das Territorialitätsprinzip. Grundsätzlich ist das deutsche Recht nur auf deutschem Hoheitsgebiet anwendbar. Abweichende Regelungen gelten im Falle der Ausstrahlung und der Einstrahlung sowie im Rahmen der Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts.[1] 2 Voraussetzungen für eine Entsendung nach deutschem Recht Entsendung – kurz erklärt ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 7 Sozialversicherung, Betriebsrente, Altersteilzeit

Das vorstehend ermittelte steuerpflichtige Bruttoentgelt ist auch die Basis für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Durch die Reduzierung des Bruttoentgelts infolge des Barlohnverzichts verringern sich auch die monatlichen Beiträge des Arbeitgebers zu den entsprechenden Sozialversicherungen. Das gleiche gilt für die Beiträge/Umlagen zur Zusatzversorgu...mehr

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Entsendung / Zusammenfassung

Begriff Eine Entsendung liegt vor, wenn Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens für mittelfristige Aufenthalte ins Ausland entsandt werden. Kürzere Aufenthalte werden dabei als Abordnung bzw. Dienstreise, längere Aufenthalte als Versetzung bezeichnet. Möglich ist aber auch eine Entsendung innerhalb der Bundesrepublik im Rahmen einer Konzernbeschäftigung. Andererseits erfasst...mehr

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Entsendung / 2.4 Beendigung der Entsendung

Die Entsendung kann enden durch Ablauf einer anfänglich vereinbarten Zeit- oder Zweckbefristung. Die Befristung des Auslandseinsatzes bei gleichzeitigem Ruhen ist zulässig, um so die Zugehörigkeit zur deutschen Sozialversicherung i. S. d. § 4 SGB IV zu sichern – jedoch kann die Befristung auch dann zulässig sein, wenn die deutsche Sozialversicherung nicht mehr eingreift.[2] ...mehr

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Entsendung / 2.1.2 Entsendungen ohne vorherige Beschäftigung in Deutschland

Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine Entsendung, wenn eine Person ohne vorhergehende Beschäftigung in Deutschland eingestellt wird und unmittelbar in einem Drittstaat entsandt wird. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Person vor der Einstellung bereits den deutschen Rechtsvorschriften unterlegen hat oder bereits eine hinreichende Beziehung zur deutschen Sozialversich...mehr

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Auskunftspflichten / 3 Auskunftspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat auf Verlangen dem Leistungsträger oder der zuständigen Stelle für die Sozialversicherungsbeiträge oder dem prüfberechtigten Träger der Sozialversicherung Auskunft wegen der Erbringung von Sozialleistungen und der Entrichtung von Beiträgen zu erteilen. Auskünfte auf Fragen, deren Beantwortung dem Arbeitgeber selbst oder einer ihm nahe stehenden Person die G...mehr

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Auskunftspflichten / 1.1.1 Auskunftspflichten im Haushaltsscheckverfahren

Besondere Regelungen gelten bei geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten. Hier ist das Haushaltsscheckverfahren vorgeschrieben. Im Haushaltsscheck ist lediglich vom Arbeitnehmer zu kennzeichnen, ob eine Mehrfachbeschäftigung vorliegt. Die weitere Prüfung übernimmt die Minijob-Zentrale.mehr

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Entsendung / 2.5 Erneute Entsendung

Eine erneute Entsendung desselben Arbeitnehmers ist zulässig, wenn zwischen der vorangegangenen und der erneuten Entsendung mindestens 2 Monate vergangen sind. Die erneute Entsendung kann auch für denselben Arbeitgeber in denselben Mitgliedstaat erfolgen.mehr

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Entsendung / 2.3.3 Entsendung auf Seeschiffe

Eine Entsendung ist in der Schifffahrt immer als befristet anzusehen. Die Entsendung kann sich beispielsweise auf die Dauer einer Reise oder die Charter eines Schiffes beschränken. Eine Entsendung kann auch bejaht werden, wenn eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber nacheinander auf verschiedenen Schiffen ausgeübt wird.mehr

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Auskunftspflichten / 2 Folgen bei Auskunftsverweigerung oder falschen Angaben

Ein Arbeitnehmer handelt ordnungswidrig, wenn er der Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vorsätzlich oder grob fahrlässig verweigert. Gleiches gilt, wenn er eine erforderliche Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Diese Ordnungswidrigkeit kann gegenüber dem Arbeitnehmer mit eine...mehr

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Entsendung / 3 Voraussetzungen für eine Entsendung nach dem Abkommensrecht

Die Anwendung eines Abkommens ist grundsätzlich vorrangig vor der Anwendung des deutschen Rechts.[1] Hierbei ist zu beachten, dass es bei den jeweiligen Abkommen über Soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen oder sachlichen Geltungsbereich gibt.[2] Zusätzlich müssen weitere, vom jeweiligen Abkommen abhängige Voraussetzungen beachtet werden. Sollten ...mehr

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Entsendung / 2.1 Anbindung zum deutschen Recht

Eine Entsendung liegt vor, wenn sich ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer auf Weisung seines Arbeitgebers in ein anderes Land begibt, um dort eine Beschäftigung für den deutschen Arbeitgeber auszuüben. Wesentlich ist, dass sowohl vor als auch nach der Auslandsbeschäftigung eine Anbindung zum deutschen Recht besteht. Dies bedeutet, dass der Lebensmittelpunkt des Arbe...mehr

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Entsendung / 2.2.1 Verbundene Unternehmen/Tochtergesellschaften

Eine Entsendung kann auch vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Tochterunternehmen im Ausland eingesetzt wird. Grundsätzlich sind für eine Entsendung bei verbundenen Unternehmen die gleichen Voraussetzungen – inländische bestehende Beschäftigung sowie Befristung – wie bei jeder anderen Entsendung zu beachten. Von einem verbundenen Unternehmen ist immer dann auszugehen, w...mehr

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Entsendung / 2.1.3 Arbeitnehmerüberlassungen

Es ist auch möglich einen Arbeitnehmer ins Ausland zu verleihen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die erforderliche Verleiherlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat. Weiterhin muss die organisatorische Eingliederung in das entsendende Verleihunternehmen bestehen bleiben und der arbeitsrechtliche Entgeltanspruch muss sich gegen den entsendenden Arbeitgeber ...mehr

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Auskunftspflichten / 3.3 Erweiterte Auskunftspflicht gegenüber dem Unfallversicherungsträger

In der Unfallversicherung hat der Arbeitgeber Auskunftspflichten im Zusammenhang mit dem erweiterten Präventionsauftrag des Unfallversicherungsträgers. So kann im Zusammenhang mit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung bestimmter Daten durch den Arbeitgeber vom Unfallversicherungsträger verlangt werden.[1]mehr

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Auskunftspflichten / Zusammenfassung

Begriff Damit Arbeitgeber die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung, die erforderlichen Meldungen und die Beitragsberechnung korrekt vornehmen können, hat der Beschäftigte gegenüber seinem Arbeitgeber bestimmte Auskunftspflichten. Außerdem haben Beschäftigte/Versicherte spezielle Auskunftspflichten gegenüber der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträg...mehr

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Auskunftspflichten / 1.1.2 Arbeitsentgelt aus mehreren Beschäftigungen

Auch in anderen Sachverhalten hat der Arbeitnehmer die aus den einzelnen Beschäftigungen erzielten Arbeitsentgelte allen beteiligten Arbeitgebern mitzuteilen. Dies ist für die korrekte Beitrags- und Entgeltabrechnung der einzelnen Arbeitgeber notwendig. Dies gilt insbesondere für die Beitragsberechnung im Übergangsbereich oder für die Beitragsberechnung bei Arbeitsentgelten,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.1 Nutzungsdauer

Die Dauer der Überlassungsvereinbarung und der damit einhergehenden Entgeltumwandlung muss mindestens der Laufzeit des auf dieser Grundlage abgeschlossenen Leasingvertrags entsprechen und darf gem. § 3 TV-Fahrradleasing im Einzelfall höchstens 36 Monate betragen. Selbstverständlich kann sich daran jeweils eine weitere Vereinbarung – wieder für höchstens 36 Monate – anschließ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 1.2 Auskunftspflicht gegenüber Versicherungsträgern

Der Beschäftigte muss auf Verlangen den zuständigen Versicherungsträgern unverzüglich Auskunft über die Art und Dauer seiner Beschäftigungen, die hierbei erzielten Arbeitsentgelte, seine Arbeitgeber und die für die Erhebung von Beiträgen notwendigen Tatsachen informieren. Ferner muss er alle für die Prüfung der Meldungen und der Beitragszahlung erforderlichen Unterlagen vorl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 2.3.2 Vorübergehende Rückkehr ins Inland

Eine Entsendung gilt nicht als unterbrochen, wenn ein Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum von max. 2 Monaten/50 Arbeitstagen nach Deutschland zurückkehrt. Längere Unterbrechungszeiträume führen zum Ende der Entsendung.mehr

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Entsendung / 4 Voraussetzungen für eine Entsendung nach den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit

Die Anwendung der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit ist vorrangig vor der Anwendung des deutschen Rechts. Eine Entsendung im Rahmen der Verordnungen (EG)[1] über Soziale Sicherheit liegt vor, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden. Sollte eine der im Rahmen der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, gelten währe...mehr

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Entsendung / 2.1.1 Weitere Personenkreise

Auch Schüler, Arbeitslose, Berufsanfänger und Hausfrauen können für eine Entsendung eingestellt werden, wenn sich ihr Lebensmittelpunkt zuvor in Deutschland befunden hat. Damit in diesen Fällen eine Entsendung vorliegt, muss eine Vereinbarung oder Perspektive bestehen, dass die entsandte Person bei den entsendenden Unternehmen weiterbeschäftigt wird. Es ist auch unschädlich,...mehr

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Entsendung / 2.2.2 Kurzfristige Entsendungen

Bei kurzfristigen Entsendungen von weniger als 2 Monaten können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, auch wenn das Arbeitsentgelt von der aufnehmenden Tochtergesellschaft als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht wird. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitnehmer ablöst und sich der arbeitsvertragliche Entgelta...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 2.3.1 Kein Vorliegen einer Befristung

Es liegt keine zeitliche Begrenzung vor, wenn die Entsendung dadurch befristet ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurückrufen kann oder der Arbeitnehmer die Altersgrenze für eine deutsche Vollrente erreicht. Eine zeitliche Begrenzung liegt auch nicht vor, wenn sich eine Entsendung bis zur Kündigung automatisch fortsetzt.mehr

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Auskunftspflichten / 1.2.1 Mitwirkungspflicht der Empfänger von Sozialleistungen

Wer Sozialleistungen erhält oder beantragt, hat bestimmte Mitwirkungspflichten, die in den §§ 60 bis 67 SGB I näher umschrieben sind. Dazu gehört u. a. die Erteilung von Auskünften über alle für eine Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen. Auf Verlangen kann der zuständige Leistungsträger ein persönliches Erscheinen zu einem Gespräch anordnen.mehr

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Auskunftspflichten / 3.1 Mitwirkungspflichten bei der Beitragsüberwachung

Wegen der Entrichtung von Beiträgen hat der Arbeitgeber über alle Tatsachen Auskunft zu erteilen, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind. Auf Verlangen hat der Arbeitgeber Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen während der Geschäftszeit entweder in seinen oder in den Geschäftsräumen des Versicherungsträgers vorzulegen. Die Beitragsverfahrensverordnung und di...mehr

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Entsendung / 2.4 Ende einer Entsendung

Eine Entsendung gilt als beendet, wenn der Entsendezeitraum abläuft und der Arbeitnehmer nach Deutschland zurückkehrt. Wechselt der im Ausland tätige Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, so gilt die Entsendung als beendet, da er als "Ortskraft" gilt. Etwas anders gilt, wenn es sich um einen Betriebsübergang handelt.mehr

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Entsendung / 5 Entsendung nach Deutschland

Wird eine im Ausland tätige Person im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach Deutschland entsandt, müssen die Voraussetzungen für eine Entsendung nach deutschem Recht erfüllt werden.[1] Sollte eine Entsendung nach Deutschland vorliegen, ist die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften ausgeschlossen. Praxis-Beispiel Entsendung nach Deutschland Ein kolumbia...mehr

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Entsendung / 1 Entsendung

In Deutschland gilt das Territorialitätsprinzip. Grundsätzlich ist das deutsche Recht nur auf deutschem Hoheitsgebiet anwendbar. Abweichende Regelungen gelten im Falle der Ausstrahlung und der Einstrahlung sowie im Rahmen der Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts.[1]mehr

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Entsendung / 2.1.4 Keine Entsendung

Bei fehlender Anbindung zum deutschen Sozialversicherungsrecht liegt keine Entsendung vor. Hinweis Ortskräfte und Staatenwechsel Keine Anbindung zum deutschen Sozialversicherungsrecht wäre z. B. gegeben, wenn ein Unternehmen einen Einheimischen, eine sog. "Ortskraft" für eine Tätigkeit einstellt. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen eine Person im Ausland einstellt und diese P...mehr

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Entsendung / 2.3 Befristung

Eine Entsendung liegt vor, wenn die Auslandstätigkeit durch die Eigenart der Beschäftigung oder durch eine schriftliche Vereinbarung im Voraus zeitlich befristet ist. Praxis-Beispiel Kraftwerksbau in Bolivien Ein deutsches Unternehmen errichtet ein Kohlekraftwerk in Bolivien. Ein Mitarbeiter wird zur Überwachung des Projekts nach Bolivien entsandt. Es handelt sich um eine Ents...mehr

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Auskunftspflichten / 1 Auskunftspflichten der Beschäftigten bzw. Versicherten

Nach § 206 SGB V haben Versicherte oder diejenigen, die als Versicherte in Betracht kommen, auf Verlangen über alle Tatsachen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlich sind, unverzüglich Auskunft zu erteilen sowie Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellung der...mehr

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Auskunftspflichten / 3 Auskünfte gegenüber Behörden

Auskünfte hat der Arbeitgeber, abgesehen von den Behörden der Sozialversicherung und den Finanzbehörden, in folgenden Fällen zu geben: Außer seiner Verpflichtung als Zeuge vor Gericht hat der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit Massenentlassungen [1] anzuzeigen und wegen Tatsachen, die für den Bezug von Arbeitslosengeld bedeutsam sind, im Rahmen der Arbeitsbescheinigung Auskun...mehr

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Auskunftspflichten / 1.2.2 Auskunftspflicht gegenüber Rentenversicherungsträgern

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Auskunftspflichten der Versicherten in § 196 SGB VI beschrieben. Versicherte oder Personen, für die eine Versicherung durchgeführt werden soll, müssen dem Träger der Rentenversicherung über alle Tatsachen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der den Trägern der Rentenversicher...mehr

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Entsendung / 2.6 Selbstständige Personen

Auch selbstständige Personen können sich im Rahmen ihrer Tätigkeit entsenden. Die in den vorherigen Abschnitten dargestellten Kriterien für eine Entsendung gelten auch für selbstständige Personen. Werden die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt, gelten auch für den Selbstständigen die deutschen Rechtsvorschriften weiter.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 2 Voraussetzungen für eine Entsendung nach deutschem Recht

Entsendung – kurz erklärt (animiertes Video) Eine Entsendung wird im Rahmen einer Ausstrahlung geprüft und kann bejaht werden, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Neben den deutschen Rechtsvorschriften sind auch die Regelungen zur Entsendung in den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit[1] sowie die Regelungen zur Entsendung in verschiedenen bilateralen Abkom...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 2.2 Inländische bestehende Beschäftigung

Voraussetzung für eine Entsendung ist, dass der entsandte Arbeitnehmer weiterhin organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist. Die im Ausland verrichtete Arbeit muss für den in Deutschland ansässigen Betrieb erbracht und der Wert dieser Arbeit dem deutschen Unternehmen zugeordnet werden. Der Arbeitnehmer muss weiterhin dem Direktionsrecht des inländischen Arbeitgebers un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 3.2 Erbringung von Sozialleistungen

Darüber hinaus bestehen nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB X Auskunftspflichten wegen der Erbringung von Sozialleistungen und der Entrichtung von Beiträgen. Die Auskunftspflicht erfasst Art, Umfang, Beginn und Ende der Beschäftigung, Beschäftigungsort und Höhe des Arbeitsentgelts, soweit diese für die Gewährung und Berechnung der Sozialleistung notwendig sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 1.1 Angaben zur Durchführung des Melde- und Beitragsverfahrens

Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber alle zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben machen. Sie haben ihrem Arbeitgeber zusätzlich anzugeben, ob sie neben dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung weitere beitragspflichtige Einnahmen erhalten. Die Art und die Höhe der Einnahmen muss nicht angegeben werden. Beschäftigte haben ggf. auch U...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 38 Der Entgeltbegriff ist im EFZG nicht definiert. Unter Arbeitsentgelt wird ebenso wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall der Bruttoverdienst des Arbeitnehmers verstanden, soweit er ihn aufgrund des Arbeitsverhältnisses als Gegenleistung für seine Arbeit erhält.[1] Hierzu zählen außer der Grundvergütung auch laufende Zulagen, wie z.B. Provisionen, Gratifikatio...mehr