Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Unfallversicherung / 2.1 Versicherte kraft Gesetzes

In der Unfallversicherung sind alle Beschäftigten[1] kraft Gesetzes versichert,[2] darüber hinaus noch zahlreiche andere Personengruppen wie z. B. Lernende bei der beruflichen Aus- und Fortbildung, Unternehmer in der Landwirtschaft und deren Ehegatten/Lebenspartner, ehrenamtlich Tätige, die für Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbände und Ar...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.6 Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen. Tut er das nicht, ändert das nichts am Entstehen der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Auch die beiden besonderen Haftungstatbestände nach dem SGB IV, Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe und Haftung des Entleihers bei Arbeitnehmerüberlassung, kommen ggf. auch in Fällen in Betracht, in denen zu ge...mehr

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Berufskrankheit / 1.3 Wegfall des Unterlassungszwangs

Am 7.5.2020 wurde der Entwurf der Bundesregierung für ein 7. SGB IV-ÄndG vom Bundestag angenommen. Die Gesetzesänderungen sind zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist es bei 99 Berufskrankheiten-Ziffern für die Anerkennung einer Berufskrankheit nicht mehr erforderlich, dass die Versicherten die gefährdende Tätigkeit dauerhaft unterlassen (sog. Unterlassungszw...mehr

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Unfallversicherung / 3.2 Rehabilitation

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig darauf hinzuwirken, dass Personen, die einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, wieder gesund werden. Damit unterscheidet sich die Unfallversicherung im Leistungsspektrum von der Krankenversicherung. Der Gesundheitsschaden soll beseitigt oder gebessert, sein...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.3 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

Setzt ein Arbeitgeber Leiharbeitnehmer ein, so haftet er unter Umständen für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge.[1] Grundsätzlich ist zwar der Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer auch Beitragsschuldner. Der Entleiher haftet allerdings wie ein selbstschuldnerischer Bürge für diejenigen offenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge, die auf die Zeit einer entgeltlich...mehr

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Kostenerstattung / 1.5.2 Selbst beschaffte Leistung nach Fristablauf

Versicherte sind berechtigt, sich die Leistung nach der abgelaufenen Frist selbst zu beschaffen.[1] Die Krankenkasse ist dann verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten. Zu erstatten sind auch Leistungen durch nicht zugelassene Leistungserbringer.[2] Der Versicherte ist dabei weder verpflichtet, sich die genehmigte Leistung im Inland zu verschaffen noch die Bedingunge...mehr

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Ein-Euro-Job / 12.2 Kooperationsplan

In dem mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person abzuschließenden Kooperationsplan ist bei Eignung die Möglichkeit der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten konkret aufzunehmen. Das Angebot wird dort von der Arbeitsvermittlung bzw. dem Fallmanager unterbreitet. Teilnehmer werden nach individuellen Gesichtspunkten ausgewählt. Dazu gehören die Eignung, die Lebenssituatio...mehr

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Kostenerstattung / Zusammenfassung

Begriff Versicherte gesetzlicher Krankenkassen erhalten ihre Leistungen grundsätzlich als Sach-, Dienst- oder Geldleistung. Eine Kostenerstattung anstelle einer Sach- oder Dienstleistung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Ergänzend dazu erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen bei einem Systemversagen oder in einem Seltenheitsfall an. Versicherte haben auch...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 1 Darlehensbetrag ist kein Arbeitsentgelt

Darlehen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Da das Darlehen auf Rückzahlung ausgerichtet ist, verbleibt im Hinblick auf den Darlehensbetrag kein geldwerter Vorteil. Dieser ist lediglich für den Zinsvorteil des Arbeitnehmers gegeben. Achtung Schuldenerlass Verzichtet der Arbeitgeber auf die Rückzahlung des...mehr

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Kostenerstattung / 1.5.1 Hinreichender Grund für eine Fristüberschreitung

Bei einer Fristüberschreitung hat die Krankenkasse dafür einen hinreichenden Grund zu nennen.[1] Bei einem hinreichenden Grund kann die Krankenkasse objektiv betrachtet nicht abschließend über den Leistungsantrag entscheiden. Dazu zählen Sachverhalte, die die Krankenkasse nicht verantwortet. "Hinreichender Grund" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auszulegen ist. Ermess...mehr

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Wegeunfall / 4 Sonderfälle

Tanken vor oder bei Antritt des Wegs zur Arbeitsstelle ist grundsätzlich eigenwirtschaftlich und vom Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen, auch dann, wenn der Weg ohne Auftanken nicht beendet werden könnte. In seinem Urteil vom 30.1.2020 stellt das BSG klar, dass der technische Fortschritt ein vorbeugendes Tanken ermögliche und die Notwendigkeit des Tankens planbar sei. ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 8 Einreichung des Beitragsnachweises als Leistungsnachweis für die Vollstreckung

Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle einen Beitragsnachweis 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. In dem Beitragsnachweis hat der Arbeitgeber den zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Beitragsgruppen aufgegliedert anzugeben. Der Beitragsnachweis gilt für die Vollstreckung als Leistungsbescheid der Einzugsstelle. Im Beit...mehr

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Kostenerstattung / 1.5 Verspätete Entscheidung der Krankenkasse über einen Leistungsantrag (Genehmigungsfiktion)

Die Krankenkasse hat nach einem Leistungsantrag innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden.[1] Die Frist verlängert sich auf 5 Wochen, wenn die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) einholt. Wird bei zahnärztlichen Leistungen ein Gutachterverfahren nach § 87 Abs. 1c SGB V durchgeführt, verlängert sich die Frist auf 6 Wochen. Wenn die Frist...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / Sozialversicherung

1 Nicht ausgezahltes laufendes Entgelt Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen bei laufend gezahltem Entgelt, sobald der Arbeitnehmer es rechtlich beanspruchen kann.[1] Der Arbeitgeber ist zur Beitragsberechnung aus dem Entgelt verpflichtet, sobald der Arbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitsentgelt hat. Für dieses "Entstehungsprinzip"[2] ist unerheblich, ob der ...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / Sozialversicherung

1 Einteilung der Berufsgenossenschaften Die Einteilung der Unfallversicherungsträger ist gekennzeichnet durch eine weitgehend fachliche Gliederung innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften (und in deren Verhältnis zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), Sonderregelungen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die Unfallversiche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7.2 Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung (§ 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 421 § 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 UStG bewirkt, dass die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung insoweit als Unternehmer behandelt werden, als sie sog. Selbstabgabestellen für Brillen und Brillenteile unterhalten. Mit der Abgabe der Brillen und der Brillenteile einschließlich der Reparaturarbeiten führen diese Stellen die gleichen Leistungen wie privatrechtlich tätige Optike...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 1 Einteilung der Berufsgenossenschaften

Die Einteilung der Unfallversicherungsträger ist gekennzeichnet durch eine weitgehend fachliche Gliederung innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften (und in deren Verhältnis zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), Sonderregelungen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die Unfallversicherung Bund und Bahn, 16 Unfallkassen der ...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.2.3 Die Branchengliederung (sachliche Zuständigkeit)

Die nachstehenden Informationen zur sachlichen Zuständigkeit beruhen auf eigenen Angaben der einzelnen Berufsgenossenschaften. Sie bezeichnen sich für die aufgeführten Branchen/Unternehmen durch Erwähnung in ihren Satzungen (dort in der Regel § 3) oder durch Nennung in ihren Gefahrtarifen als zuständig. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Sowohl die Satzung als auc...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1 Nicht ausgezahltes laufendes Entgelt

Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen bei laufend gezahltem Entgelt, sobald der Arbeitnehmer es rechtlich beanspruchen kann.[1] Der Arbeitgeber ist zur Beitragsberechnung aus dem Entgelt verpflichtet, sobald der Arbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitsentgelt hat. Für dieses "Entstehungsprinzip"[2] ist unerheblich, ob der Arbeitgeber das Entgelt tatsächlich au...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.6 Verzicht auf laufendes Entgelt

Das Entstehungsprinzip gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt schlicht nicht einfordert. Nur unter bestimmten, eng gesetzten Bedingungen wirkt sich der Verzicht auf Entgelt in der Sozialversicherung aus. Häufig tritt dieser Fall bei Gehaltsverzicht zur wirtschaftlichen Gesundung des Unternehmens auf ("Sanierungsbeitrag der Arbeitnehmer"). Der...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Bei laufenden Einnahmen ist das Entgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer erwirtschaftet hat und das ihm rechtlich zusteht (Entstehungsprinzip). Ob das Entgelt tatsächlich gezahlt wird (Zuflussprinzip), spielt keine Rolle. Verzichtet der Arbeitnehmer rechtswirksam auf Teile des...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / Zusammenfassung

Überblick Wer sich selbstständig macht, muss sich bzw. sein Unternehmen bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Für Existenzgründer kommt nur die Anmeldung bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft oder der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Betracht. Die Unternehmensgründung muss dem Unfallversicherungsträger innerhalb einer Woc...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.2.1 Gliederung

Die 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Dabei sind in jeder Berufsgenossenschaft mehrere Wirtschaftszweige zusammengefasst. Der Gesetzgeber hat diesen Berufsgenossenschaften (BGen) generalklauselartig alle Unternehmen zugewiesen, soweit sich nicht aus Spezialvorschriften die besondere Zuständigkeit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, F...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2.1 Keine Beitragspflicht bei Verzicht auf Einmalzahlung

Unabhängig von der arbeitsrechtlichen Beurteilung wirkt sich ein Verzicht auf Entgelt in Form von Einmalzahlungen direkt auf die Beitragspflicht aus. Verzichtet ein Arbeitnehmer ganz oder teilweise auf die Auszahlung eines einmaligen Entgelts, ist die Einmalzahlung bzw. der verzichtete Teil vom Zeitpunkt des erklärten Verzichts an kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversi...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.2 Die sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit regelt, für welche Bereiche der gewerblichen Wirtschaft die einzelnen gewerblichen Berufsgenossenschaften die oben genannten Aufgaben erfüllen müssen. Ergänzend werden Angaben für die Landwirtschaft und den Gartenbau gemacht. 2.2.1 Gliederung Die 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Dabei sind in jeder Berufsgenossens...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.3 Die örtliche Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften

2.3.1 Unternehmen mit Sitz im Inland Unternehmer mit Sitz im Inland können sich problemlos anmelden. Die Berufsgenossenschaft wird dem Unternehmer mitteilen, welche Bezirksverwaltung oder Bezirksstelle für die weitere Betreuung des Unternehmens und der Versicherten zuständig ist. Falls es keinen Unternehmenssitz gibt, gilt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Unte...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2.2 Versicherungsrechtliche Auswirkung

Verzichtet ein Arbeitnehmer im Voraus schriftlich ganz oder teilweise auf eine Einmalzahlung, hat das auch versicherungsrechtliche Konsequenzen. Vom Zeitpunkt des Verzichts an kann eine nicht ausgezahlte Einmalzahlung weder bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts noch bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei geringfügig entlohnter Beschäftigu...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2 Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften

2.1 Die materielle Zuständigkeit Unter der materiellen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften versteht man das Recht und die Pflicht, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Wichtigste Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern (Prävention) sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie Rehabilitation und Entschädig...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 5 Möglichkeiten für Zuständigkeitskorrekturen

5.1 Zuständigkeit ist von Anfang an unrichtig Die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften sind historisch gewachsen. Es fehlt an einer Regelung der Zuständigkeiten durch Rechtsverordnung. Daher kann es leicht vorkommen, dass die Feststellung der Zuständigkeit von Anfang an unrichtig ist. Gelegentlich kommt es auch vor, dass eine Berufsgenossenschaft ein Unternehmen ohne ei...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 6 Ende der Zuständigkeit

Die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen endet kraft Gesetzes oder durch Überweisung an eine andere Berufsgenossenschaft. 6.1 Ende kraft Gesetzes Wenn ein Unternehmen beendet wird (Unternehmensaufgabe, Ende des Insolvenzverfahrens etc.), endet auch die Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft. Nach dem Gesetzeswortlaut muss das Unternehmen "erlöschen...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.1 Die materielle Zuständigkeit

Unter der materiellen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften versteht man das Recht und die Pflicht, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Wichtigste Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern (Prävention) sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie Rehabilitation und Entschädigung.mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.3.2 Unternehmen mit Sitz im Ausland

Falls ein Unternehmen keinen Sitz im Inland hat, muss der Unternehmer einen Bevollmächtigten mit Sitz im Inland bestellen. In diesen Fällen gilt der Ort der Betriebsstätte im Inland als Sitz des Unternehmens. Falls es keine Betriebsstätte gibt, gilt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bevollmächtigten als Sitz des Unternehmens. Wenn kein Bevollmächtigter bestellt is...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 5.3 Das Überweisungsverfahren

Unter den oben geschilderten Voraussetzungen kann das Unternehmen entweder von Anfang an[1] oder nach angemessener Beobachtungsdauer[2] an die sachlich zuständige Berufsgenossenschaft überwiesen werden. Wenn eine Berufsgenossenschaft das Überweisungsverfahren betreibt, muss sie den Unternehmer nicht um Zustimmung bitten, obwohl seine Interessen betroffen sind. Sie muss ihn le...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.3 Tarifliche Ansprüche

Ergeben sich durch Branchenmindestlöhne höhere als die gesetzlichen Ansprüche, sind diese der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen. Branchenmindestlöhne werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und dann für allgemeingültig erklärt. Sie gelten für alle Unternehmen und Betriebe einer Branche, auch wenn sie nicht tari...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 5.1 Zuständigkeit ist von Anfang an unrichtig

Die Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften sind historisch gewachsen. Es fehlt an einer Regelung der Zuständigkeiten durch Rechtsverordnung. Daher kann es leicht vorkommen, dass die Feststellung der Zuständigkeit von Anfang an unrichtig ist. Gelegentlich kommt es auch vor, dass eine Berufsgenossenschaft ein Unternehmen ohne eingehende Prüfung formell aufnimmt, um drohend...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 6.1 Ende kraft Gesetzes

Wenn ein Unternehmen beendet wird (Unternehmensaufgabe, Ende des Insolvenzverfahrens etc.), endet auch die Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft. Nach dem Gesetzeswortlaut muss das Unternehmen "erlöschen". Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Unternehmen endgültig und dauernd eingestellt worden ist. In einem Unternehmerwechsel liegt jedoch keine Einstellung, hier ...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.7 Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung

Das Entstehungsprinzip ist nicht nur bei der Beitragsberechnung, sondern auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung zu beachten. Das gilt z. B. beim Jahresarbeitsentgelt in der Krankenversicherung, bei der Geringfügigkeitsgrenze, bei Fällen im Übergangsbereich – Midijob.mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.4 Entgeltfortzahlung, Urlaubsentgelt

Die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle bestimmt sich nach dem sogenannten Entgeltausfallprinzip, d. h. der Arbeitnehmer ist so zu vergüten, als hätte er während der Krankheitszeit gearbeitet. Das Urlaubsentgelt bemisst sich hingegen nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Fü...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.3.1 Unternehmen mit Sitz im Inland

Unternehmer mit Sitz im Inland können sich problemlos anmelden. Die Berufsgenossenschaft wird dem Unternehmer mitteilen, welche Bezirksverwaltung oder Bezirksstelle für die weitere Betreuung des Unternehmens und der Versicherten zuständig ist. Falls es keinen Unternehmenssitz gibt, gilt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Unternehmers als Unternehmenssitz.mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2.3 Insolvenz des Arbeitgebers

Wird eine Einmalzahlung nur wegen eines Insolvenzereignisses vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt, gilt das Zuflussprinzip nicht.[1] Als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gilt nur dieses, für das im Rahmen des Insolvenzanspruchs Pflichtbeiträge geltend gemacht werden können. Beitragspflichtig sind daher nur Einmalzahlungen, die in den letzten 3 Monaten vor Eintritt des Insolvenz...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 3 Formelle Zuständigkeit

Um nach außen hin festzustellen, welche Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen zuständig ist, fordert das Gesetz einen rechtsbegründenden (formellen) Akt: Der Unfallversicherungsträger muss Beginn und Ende seiner Zuständigkeit für ein Unternehmen durch schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer feststellen. Dieser Bescheid kann mit Widerspruch und Klage angefochten w...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.1 Festlegung der Wochenarbeitszeit bei Arbeit auf Abruf

Von "Arbeit auf Abruf" spricht man, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nur zu erbringen hat, wenn Arbeit tatsächlich anfällt. In derartigen Vereinbarungen ist u. a. eine wöchentliche Arbeitszeit festzulegen. Unterbleibt dies, wird eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden angenommen. Dies hat zur Folge, dass bei einer f...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 5.2 Die Zuständigkeit ändert sich im Verlauf der Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft

Veränderungen im Unternehmen können auch eine Veränderung der berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit mit sich bringen. In den meisten Fällen muss das Unternehmen jedoch nicht sofort an die nun sachlich zuständige Berufsgenossenschaft überwiesen werden. Der Gesetzgeber sagt hierzu: "Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse, die zu einer Änderung der Zuständigkeit führt, li...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 6.2 Ende durch Überweisung

Wenn sich die Beteiligten über den Übergang eines Unternehmens von einer auf eine andere Berufsgenossenschaft geeinigt haben[1] oder ein rechtskräftiges Urteil des Gerichts vorliegt, erteilt die abgebende Berufsgenossenschaft dem Unternehmer einen Bescheid über das Ende der Zuständigkeit, die nun zuständige Berufsgenossenschaft stellt ihre Zuständigkeit gegenüber dem Unterne...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2 Nicht ausgezahltes einmaliges Entgelt

Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gilt – wie auch im Steuerrecht – das Zuflussprinzip. Einmalige Einnahmen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich gezahlt wurden.[1] Damit unterscheidet sich die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei Einmalzahlungen wesentlich von derjenigen bei laufenden Entgeltansprüchen....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.2 Mindestlohn

Die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung richtet sich nach dem arbeitsrechtlich geschuldetem (gesetzlich oder tariflich zustehendem) Arbeitslohn. Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn. Ab dem 1.1.2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 EUR[1] brutto pro Arbeitsstunde. Dieser Anspruch ist bei der sozialve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.5 Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

In der Vergangenheit war der in Tarifverträgen geregelte Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte, der nicht für jede Mehrarbeit, sondern erst bei einer die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschreitenden Mehrarbeit bestehen sollte, umstritten. Zwischenzeitlich ist durch die Rechtsprechung[1] geklärt, dass eine tarifvertragliche Regelung gegen das V...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Zuständ... / 4 Meldepflicht des Unternehmers

Die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft tritt immer dann ein, sobald ein Unternehmen entstanden ist (Beginn der Unternehmenstätigkeit). Zum Schutz der Versicherten beginnt die Unternehmenstätigkeit bereits mit den vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen. Achtung Meldepflicht auch schon vor "Eröffnung" des Unternehmens Keine Meldepflicht: Ein Einzelhandelskaufmann will...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.2 Wichtige Einzelfragen bei Kapitalgesellschaften

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 2 Was ist eine Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige ist eine Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen, die bei vorsätzlicher Hinterziehung als persönlicher Strafaufhebungsgrund der Strafbefreiung hinsichtlich des Tatbestandes der Steuerhinterziehung dient (§ 371 AO). Bei leichtfertiger Hinterziehung (grobe Fahrlässigkeit) wirkt eine Selbstanzeige bußgeldbefreiend (§ 378 Abs. 3 AO). Achtung Reichweite der Selbst...mehr