Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Arbeitgeberdarlehen / 2.1 Höhe des geldwerten Vorteils ist entscheidend

Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung besteht dann, wenn der geldwerte Vorteil aus dem zinsverbilligten oder zinslosen Darlehen monatlich nicht mehr als 50 EUR[1] beträgt.[2] Der geldwerte Vorteil bei einem Arbeitgeberdarlehen bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall zahlt. Maßgebend ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 6.2 Schadensersatzanspruch: Unterscheidung nach Anspruchsgrundlage

Bei den Schadensersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer ist je nach Anspruchsgrundlage (Delikt) zu unterscheiden. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB beinhalten die Arbeitnehmerbeitragsanteile sowie die Arbeitgeberanteile, bei Betrugsdelikten [1] kann allenfalls der Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefordert werden. Der Geschäftsführer haftet und hat der E...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 5.2 Durchführung eines Strafverfahrens bis zur Rücknahme einer Entsendebescheinigung A1

Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeitragsanteilen zur Sozialversicherung[1] kommt nicht in Betracht, solange die erteilte Entsendebescheinigung (A1) von dem ausstellenden Mitgliedsstaat der Europäischen Union nicht zurückgenommen worden ist; dies gilt selbst für den Fall, dass die Bescheinigung durch Manipulation oder Täuschung ersch...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 7 Vorenthalten von Arbeitgeberanteilen

Die Regelung des § 266a Abs. 2 StGB unterstellt auch das Vorenthalten der Arbeitgeberanteile von Beiträgen zur Sozialversicherung der Strafdrohung. Erfasst sind von dieser Regelung auch die Sachverhalte, in denen der Arbeitgeber alleiniger Beitragsschuldner ist (z. B. bei Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung). Der Strafbestand liegt bereits dann vor, wenn eine Zahlu...mehr

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Unfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz seiner Beschäf...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / Zusammenfassung

Überblick Für den Bereich der Lohnsteuer wird erläutert, wie die Haftungsschuld zu ermitteln ist, welche Verfahrensvorschriften anzuwenden und welche Ausnahmen zu beachten sind. In der Sozialversicherung haftet der Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle für die ordnungsgemäße Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Für bestimmte Arbeitgeber besteht jedoch eine geset...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2.4 Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG

Auch bei einer Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG handelt es im Bereich der Sozialversicherung weiterhin um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Wichtig Arbeitgeber erstattet Zinsen für ein Darlehen Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer ein Darlehen bei einer Bank aufnimmt, der Arbeitgeber jedoch zum Teil oder vollständig die für das Darlehen zu entrichteten Zinsen übernimmt, ha...mehr

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Unfallversicherung / 1 Unfallversicherungsträger

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (als Träger der Unfallversicherung innerhalb der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), die Unfallversicherung Bund und Bahn, die Unfallkassen der Länder, die Gemeindeunfallversicherungsverbände und die Unfallkassen der...mehr

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Ein-Euro-Job / 4 Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten

Die Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit kann im Kooperationsplan vereinbart werden.[1] Die Ablehnung oder der Abbruch einer Arbeitsgelegenheit ohne wichtigen Grund kann zum Eintritt einer Leistungsminderung führen.[2].mehr

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Ein-Euro-Job / 6 Zuweisungsbegrenzung

Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person darf nicht zeitlich unbegrenzt in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zugewiesen werden. Innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren darf er nicht länger als 24 Monate zugewiesen werden. Dies ist schon deshalb erforderlich, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch Verfestigung der Verhältnisse zu verhindern. Der ...mehr

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Unfallversicherung / 2 Versicherter Personenkreis

2.1 Versicherte kraft Gesetzes In der Unfallversicherung sind alle Beschäftigten[1] kraft Gesetzes versichert,[2] darüber hinaus noch zahlreiche andere Personengruppen wie z. B. Lernende bei der beruflichen Aus- und Fortbildung, Unternehmer in der Landwirtschaft und deren Ehegatten/Lebenspartner, ehrenamtlich Tätige, die für Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen...mehr

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Ein-Euro-Job / 1 Funktion

Bei den hier dargestellten "Ein-Euro-Jobs" (Zusatzjobs) handelt es sich um im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, für die eine angemessene Mehraufwandsentschädigung zum Bürgergeld zu zahlen ist. Sie stellen eine verpflichtende Zusatzleistung der Jobcenter für den Fall der Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit dar. Ein Arbeitsverhältnis im arbeits...mehr

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Kostenerstattung / 2.2 Bindungswirkung

Die Teilkostenerstattung ergänzt die Beihilfeansprüche der Beschäftigten. Sie kann jeweils im Voraus für die Dauer von 2 Jahren gewählt werden. Die Wahl gilt auch für familienversicherte Angehörige.mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2 Beitragspflicht der Darlehenszinsen

Die sich bei einem zinslosen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen ergebenden Zinsersparnisse stellen unter bestimmten Rahmenbedingungen allerdings beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. 2.1 Höhe des geldwerten Vorteils ist entscheidend Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung besteht dann, wenn der geldwerte Vorteil aus dem zinsverbilligten oder zinslosen Darlehen monatli...mehr

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Unfallversicherung / 3 Aufgaben/Leistungen

3.1 Prävention Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe zu sorgen.[1] Dabei sollen sie den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen arbeite...mehr

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Ein-Euro-Job / 2 Ziel

Zielsetzung der Mehraufwandsentschädigung ist insbesondere die Heranführung langfristig Arbeitsloser an den Arbeitsmarkt, die Förderung ihrer sozialen Integration und die Besserung der Beschäftigungsfähigkeit. Vorrangig ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Leistungen, die die Eingliederung direkt unterstützen, haben deshalb Vorrang gegenüber ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9 Weitere Haftungstatbestände

9.1 Haftung des Arbeitgebers für Wertguthaben Kommt es wegen eines nicht geeigneten oder nicht ausreichenden Insolvenzschutzes zu einer Verringerung oder einem Verlust des Wertguthabens, haftet der Arbeitgeber für den entstandenen Schaden. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, haften auch die organschaftlichen Vertreter ...mehr

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Kostenerstattung / 1.1 Wahlrecht

1.1.1 Personenkreis Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen und ihre nach § 10 SGB V versicherten Familienangehörigen können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen (Behandlung als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse durch Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte) die Kostenerstattung (Behandlung als Privatpatient) wählen.[1] Das Wahlrecht steht jedem Versicherten ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.2 Haftung in besonderen Gewerbezweigen

In einigen Gewerbezweigen erstreckt sich die Haftung des Unternehmens auch auf die Beiträge beauftragter Subunternehmer.[1]mehr

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Ein-Euro-Job / 9.1 Beitragsfreiheit der Mehraufwandsentschädigung

Die Mehraufwandsentschädigung steht der oder dem Beschäftigten ohne jeden Abzug zu. Beitragspflicht besteht nicht, es dürfen auch keine Provisionen oder Gebühren abgezogen werden. Für den Träger unterliegen die Zuschüsse nicht der Umsatzsteuerpflicht.mehr

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Ein-Euro-Job / 12 Antragsverfahren/Kooperationsplan

12.1 Leistungsantrag Seitens des Trägers muss die Gewährung der Leistungen beantragt werden. Eine rückwirkende Leistungsgewährung ist nicht möglich. Die Antragstellung zur Wahrung des Förderbeginns ist formfrei, kann also beispielsweise schriftlich erfolgen. Für Zeitpunkte vor der Antragstellung können keine Leistungen erbracht werden. Allerdings sollte anschließend ein Förde...mehr

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Kostenerstattung / 1.6 Kostenerstattung in besonderen Fällen

1.6.1 Rückwirkende Feststellung der Versicherung Wenn rückwirkend ein Versicherungsverhältnis festgestellt und Beiträge nacherhoben werden, steht dem ein Leistungsanspruch gegenüber.[1] Hat der Versicherte aus Unkenntnis der Versicherungspflicht die Sach- und Dienstleistungen der Krankenkasse nicht in Anspruch nehmen können, steht ihm eine Kostenerstattung in Höhe der sonst v...mehr

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Kostenerstattung / 2 Teilkostenerstattung

2.1 Personenkreis Die Satzung der Krankenkasse kann für bestimmte Versicherte anstelle der Leistungen nach dem SGB V einen Anspruch auf Teilkostenerstattung vorsehen. Der Personenkreis umfasst[1] Beschäftigte und Versorgungsempfänger der Krankenkassen und ihrer Verbände, für die eine Dienstordnung gilt (DO-Angestellte), sowie Beamte und Ruhestandsbeamte, die in einer Betriebskr...mehr

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Wegeunfall / 2.5 Familienheimfahrten

Hat ein Versicherter wegen der räumlichen Entfernung seiner Familienwohnung zum Ort der Tätigkeit an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft, stehen Familienheimfahrten, auch in das Ausland, unter Unfallversicherungsschutz. Familienwohnung ist die Wohnung, die den ständigen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bildet. Familienwohnung ist auch die Wohnung de...mehr

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Wegeunfall / 2.9 Fahrgemeinschaft

Ein Abweichen vom unmittelbaren Weg ist unschädlich und steht damit unter Versicherungsschutz, wenn Grund dafür ist, dass der Versicherte mit anderen berufstätigen oder versicherten Personen eine Fahrgemeinschaft bildet.mehr

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Kostenerstattung / 1 Kostenerstattung

1.1 Wahlrecht 1.1.1 Personenkreis Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen und ihre nach § 10 SGB V versicherten Familienangehörigen können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen (Behandlung als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse durch Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte) die Kostenerstattung (Behandlung als Privatpatient) wählen.[1] Das Wahlrecht steht jedem ...mehr

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Ein-Euro-Job / 3 Persönliche Voraussetzungen

Förderungsfähig sind nur Berechtigte nach § 7 SGB II, also erwerbsfähige Leistungsberechtigte, im Alter von 15 bis zur Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Darunter fallen nicht die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, denen nur Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II für nicht Erwerbsfähige zusteht.mehr

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Ein-Euro-Job / 13 Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen

Nicht in den Rechtskreis des SGB II gehören die Leistungen nach dem Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Diese beruhen auf dem § 5a AsylbLG. Danach können Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gefördert werden.[1]mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 6 Vertretungsberechtigte Organe und GmbH Geschäftsführer

6.1 Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung" Der Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung" erstreckt sich gemäß § 14 Abs. 1 StGB auf vertretungsberechtigte Organe einer juristischen Person, in der Regel also den Geschäftsführer einer GmbH und auf denjenigen, der vom Betriebsinhaber oder einem sonst dazu Befugten beauftragt war, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten und aufgrund...mehr

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Unfallversicherung / 3.6.1 Halbwaisenrente

Die Rente für Halbwaisen beträgt 1/5 des Jahresarbeitsverdienstes. Vollwaisen erhalten eine Rente in Höhe von 3/10 des Jahresarbeitsverdienstes. Alle Hinterbliebenenrenten dürfen zusammen höchstens 80 % des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen betragen.mehr

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Kostenerstattung / 1.4 Rechtswidrige Ablehnung einer Leistung

Hat die Krankenkasse eine notwendige Dienst- oder Sachleistung zu Unrecht abgelehnt und sich der Versicherte aus diesem Grunde die Leistung selbst beschafft, sind dem Versicherten die für die selbstbeschaffte Leistung tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.[1] Entsprechenden Sachverhalten liegt ein rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakt zugrunde. Er kann se...mehr

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Kostenerstattung / 1.6.3 Lebensbedrohliche Erkrankungen

Versicherte, die an einer lebensbedrohlichen Erkrankung, regelmäßig tödlichen Erkrankung oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung[1] leiden, können Leistungen beanspruchen, die nicht als Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zugelassen sind.[2] Es muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positi...mehr

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Wegeunfall / 2.3 Um-/Abwege

Bei Umwegen oder Abwegen vom Arbeitsweg oder Unterbrechungen des Arbeitsweges ist die Versicherung des weiteren Weges grundsätzlich ausgeschlossen. Wird allerdings ein Umweg eingeschlagen, um eine bessere Wegstrecke oder eine schnellere befahrbare oder weniger verkehrsreiche Straße zu benutzen, besteht Versicherungsschutz. Wird der Weg zu oder vom Betrieb unterbrochen, ist le...mehr

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Wegeunfall / 2.7 Dritter Ort

Das BSG[1] beschäftigte sich am 12.5.2009 mit dem Fall eines Arbeitnehmers, der als Nachtschichtler tätig war. Er hatte seine Nachtschicht beendet und war anschließend in die gemeinsam mit der Ehefrau bewohnte Wohnung gefahren. Dort hatte er sich geduscht und gefrühstückt und war nach weniger als einer Stunde weiter zur knapp 30 km entfernt liegenden Wohnung seines Bruders g...mehr

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Kostenerstattung / 1.6.1 Rückwirkende Feststellung der Versicherung

Wenn rückwirkend ein Versicherungsverhältnis festgestellt und Beiträge nacherhoben werden, steht dem ein Leistungsanspruch gegenüber.[1] Hat der Versicherte aus Unkenntnis der Versicherungspflicht die Sach- und Dienstleistungen der Krankenkasse nicht in Anspruch nehmen können, steht ihm eine Kostenerstattung in Höhe der sonst von der Krankenkasse zu erbringenden Aufwendungen...mehr

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Ein-Euro-Job / 8 Mehraufwandsentschädigung

Die zugewiesene leistungsberechtigte Person erhält die Mehraufwandsentschädigung in Form der Zuzahlung zum Bürgergeld für seine Arbeitsstunden von seinem Träger. Sie wird nur für gearbeitete Stunden gezahlt. Kein Anspruch besteht im Sinne einer Entgeltfortzahlung (z. B. Urlaub, Krankheit, Feiertage), weil eine derartige Leistung den Förderungszweck nicht erfüllen würde. Die ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.4 EU-Entsenderichtlinie

Jeder in das EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die im Zielstaat geltenden zwingenden gesetzlichen und u. U. tarifvertraglichen Ansprüche der einheimischen Arbeitnehmer (z. B. Mindestlohn, Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc.). Damit gelten die entsprechenden Regelungen des Beschäftigungsstaates, insbesondere zum Mindestlohn, auch für A...mehr

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Unfallversicherung / 2.3 Freiwillig Versicherte

Freiwillig versichern können sich Unternehmer, die weder kraft Gesetzes noch kraft Satzung versichert sind. Zu diesen Unternehmern gehören nach § 6 SGB VII: Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten/Lebenspartner; ausgenommen sind Haushaltsführende, Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien oder Imkereien, von nicht gewerbsmäßig betri...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2.2 Vereinfachungsregelung bei Darlehenssumme bis 2.600 EUR

Aus Vereinfachungsgründen ist der Zinsvorteil unabhängig davon, ob es sich um ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen handelt, nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen. Voraussetzung ist hierbei, dass die Restschuld aus dem Arbeitgeberdarlehen am Ende des Lohnabrechnungszeitraums nicht mehr als 2.600 EUR beträgt.mehr

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Ein-Euro-Job / Zusammenfassung

Begriff Bei "Ein-Euro-Jobs" handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Für jede Arbeitsstunde wird zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Die Bezeichnung "Ein-Euro-Job" hat sich durchgesetzt, obwohl es sich dabei nicht um die korrekte gesetzliche Bezeichnung handelt. Diese...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1 Haftung des Arbeitgebers gegenüber der Einzugsstelle

Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) für die ordnungsgemäße Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Die Haftung umfasst die Beiträge und ggf. zu zahlenden Säumniszuschläge sowie Zinsen für gestundete Beiträge.[1] Der Arbeitgeber haftet mit seinem gesamten Vermögen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Haftungsrechtli...mehr

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Kostenerstattung / 1.6.4 Seltenheitsfall

Die Krankenkasse ist ausnahmsweise auch außerhalb ihres Leistungskatalogs in einem Seltenheitsfall leistungspflichtig.[1] Kosten einer selbst beschafften Leistung sind zu erstatten. Ein Seltenheitsfall setzt voraus, dass eine Krankheit weltweit nur extrem selten auftritt und deshalb im nationalen wie im internationalen Rahmen weder systematisch erforscht noch systematisch be...mehr

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Kostenerstattung / 1.1.2 Bindungswirkung

An die Wahl der Kostenerstattung ist der Versicherte mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.[1] Hinweis Kalendervierteljahr Ein Kalendervierteljahr umfasst jeweils die Monate Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September oder Oktober bis Dezember. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Willenserklärung des Versicherten der Krankenkasse zugeht. Sie endet, wenn minde...mehr

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Kostenerstattung / 1.7 Spezialgesetzliche Fälle

Das SGB V enthält weitere spezialgesetzliche Vorschriften zur Kostenerstattung, z. B. bei häuslicher Krankenpflege oder Haushaltshilfe durch eine selbst beschaffte Kraft. Hinweis Ärzte-Hopping Die Krankenkassen und ihre Verbände können mit den Leistungserbringern Modellvorhaben vereinbaren, um eine unkoordinierte Mehrfachinanspruchnahme von Vertragsärzten durch die Versicherte...mehr

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Unfallversicherung / 3.5 Unfallrenten

Ist die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls gemindert, wird Verletztenrente gezahlt. Sie wird gewährt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % über die 26. Woche hinaus nach dem Unfall andauert. Die Minderung wird nicht individuell festgestellt, sondern richtet sich nach den Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerb...mehr

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Kostenerstattung / 1.1.3 Leistungsbeschränkung

Die Wahl der Kostenerstattung kann auf die ambulante ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, den stationären Bereich oder ärztlich/zahnärztlich veranlasste ambulante Leistungen beschränkt werden.[1] Die Leistungsbereiche können einzeln oder auch in Kombination gewählt werden. Entscheidet sich der Versicherte z. B. bei der Behandlung durch einen Allgemeinarzt für die Kostenerstat...mehr

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Kostenerstattung / 1.1.10 Verfahren

Die Satzung der Krankenkasse regelt das Verfahren der Kostenerstattung.[1] Dabei können Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten bis zu 5 % der Kosten vorgesehen werden.[2] In der Satzung können u. a. die Form der Wahlerklärung oder der Kündigung, die Inanspruchnahme nicht zugelassener Leistungserbringer, die Beschränkung auf einzelne Versorgungsbereiche, die Bindun...mehr

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Kostenerstattung / 1.1.6 Höhe/Bemessung des ärztlichen/zahnärztlichen Honorars

Die Höhe des ärztlichen Privathonorars bemisst sich nach dem Einfachen bis 3 1/2-fachen des Gebührensatzes.[1] Innerhalb dieses Gebührenrahmens kann der Arzt unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwands sowie der Umstände bei der Ausführung sein Honorar nach seinem Ermessen bestimmen. In der Regel darf ein Honorar nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3-Fachen d...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2 Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile bei Zahlung nach Fälligkeit

Vorenthalten i. S. d. § 266a Abs. 1 StGB sind Arbeitnehmerbeitragsanteile bereits dann, wenn sie bei Fälligkeit nicht an die Einzugsstelle abgeführt worden sind; auf den Zeitpunkt der Lohn- bzw. Gehaltszahlung kommt es nicht an.[1] Vorsätzliche Beitragsvorenthaltung i. S. d. § 266a Abs. 1 StGB liegt jedoch nicht vor, wenn der Beitragsschuldner zur Bezahlung der Beiträge rech...mehr

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Kostenerstattung / 1.1.8 Zugelassene Leistungserbringer

Die Aufwendungen des Versicherten werden von der Krankenkasse regelmäßig nur dann erstattet, wenn sie von Leistungserbringern erbracht werden, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind.[1] Falls eine Zulassung nicht erforderlich ist, genügt es, dass der Leistungserbringer im SGB V als solcher benannt ist (z. B. Apotheker).mehr