Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 4.3 Sonderzahlungen in der Elternzeit

Wird während der Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. gezahlt, ist die Unterbrechungsmeldung zu stornieren und eine neue, korrigierte Meldung abzugeben. Das in der Unterbrechungsmeldung angegebene Arbeitsentgelt erhöht sich um die Höhe des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts. Die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 2.2 Arbeitslosenversicherung

Bezieher von Elterngeld bzw. Personen während der Elternzeit unterliegen der Arbeitslosenversicherungspflicht.[1] Die Beiträge werden für diese Zeit vom Bund getragen. Haben mehrere Personen ein Kind gemeinsam erzogen, ist nur die Person versicherungspflichtig, die in der gesetzlichen Rentenversicherung die Erziehungszeit zugerechnet bekommt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 1.1 Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung

In der Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger während des Bezugs von Elterngeld erhalten.[1] Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.[2] Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gelten Sonderregelungen.[3] Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag Wer durch die Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach dem Bundeselterngeld-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 4.2 Abmeldung bei Ende der Beschäftigung

Endet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung, bevor die Arbeit wieder aufgenommen wird (z. B. keine Arbeitsaufnahme nach Beendigung des Elterngeldbezugs/der Elternzeit), muss vom Arbeitgeber eine zusätzliche Abmeldung erstellt werden. Als Arbeitsentgelt ist in diesem Fall der Betrag "000000" EUR anzugeben. Das bis zum Beginn der Unterbrechung erzielte Arbeitsentgelt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / Zusammenfassung

Begriff Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung i. H. v. grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des Betreuenden als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt. Zwei "Partnermonate" können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 3 Zuschüsse des Arbeitgebers

Werden vom Arbeitgeber während des Bezugs von Elterngeld Zuschüsse oder sonstige Leistungen (z. B. vermögenswirksame Leistungen) weiterhin ausgezahlt, sind beitragsrechtliche Besonderheiten zu beachten.[1] Zuschüsse des Arbeitgebers bei Teilzeitbeschäftigung Die Regelung der Freigrenze i. H. v. 50 EUR gilt nicht für Arbeitsentgelt aus einer während des Bezugs von Elterngeld ta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Mitglieder sind für die Dauer des Bezugs von Elterngeld in der Krankenversicherung beitragsfrei.[1] Die Beitragsfreiheit bezieht sich allerdings nur auf das Elterngeld selbst. Beitragspflicht aus Einkünften neben dem Elterngeld Wird während des Bezugs von Elterngeld bzw. der Inanspruchnahme von Elternzeit eine zulässige sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sozialversicherung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beschäftigen Vereine oder andere Körperschaften oder Organisationen Arbeitnehmer gegen Entgelt, ist grundsätzlich Sozialversicherungspflicht gegeben, weil jedes angestellte (nichtselbständige) Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Tz. 2 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden zwischen dem Arbeitgeber – "Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Behandlung selbständiger Künstler

Tz. 90 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sozialversicherung selbständiger Künstler unterliegt den Besonderheiten des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Hierzu ausführlich s. "Künstlersozialversicherung". Hinweis: Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe beträgt gemäß Künstlersozialabgabeverordnung 2024 unverändert und wie 2023 5,0 %, zuvor von 2018 bis einschließlich 2022 4,2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Tz. 127 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewies...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Arbeitnehmeranteile für die Versicherungspflichtigen sind vom Arbeitgeber bei den jeweiligen Lohnzahlungen einzubehalten und gemeinsam mit den Arbeitgeberanteilen bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung anzumelden und an diese abzuführen.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beitragsnachweis

1. Allgemeines Tz. 113 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Im Beitragsnachweis sind die Beiträge stets i. H. d. voraussichtlichen Beitragsschuld aufzuführen. Aus diesem Grund sind Restbeiträge erst im Nachweis des Folgemonats zu melden. 2. Zwingende Neueinreichung eines Dauer-Beitragsnachweises Tz. 114 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit 2009 ist es zwingend erforderlich, der Einzugstelle "...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Gesamtbeitragsnachweis für alle Beschäftigten

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. UV-Jahresmeldung (seit 2016)

1. Meldung für die Unfallversicherung Tz. 106 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bislang waren die Unfallversicherungsdaten durch den Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) an die originäre DEÜV-Entgeltmeldung angekoppelt. Dieses Verfahren wurde zum 01.01.2016 umgestellt. Seit 2016 müssen Arbeitgeber die für die Unfallversicherung maßgeblichen Daten in einer besonderen UV-Jahresmeld...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Renten- und Arbeitslosenversicherung

3.1 Rentenversicherung Tz. 11 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung neben Arbeitnehmern regelmäßig folgende Personengruppen: Auszubildende Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Menschen mit Behinderung Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst Personen, die Entgeltersatzleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Beitragsrecht

7.1 Allgemeines Tz. 59 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die generelle Versicherungsfreiheit für geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2013 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rentenversicherungspflicht zur Regel. Der Arbeitgeber trägt von dem für 2015 geltenden Rentenversicherungsbeitrag von derzeit (seit 2018) 18,6 % pauschal 15 % und der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetra...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Rentenversicherungsbeiträge

8.1 Rentenversicherungsbeiträge seit 2013 (Regelfall) Tz. 72 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, sind seit 2013 grundsätzlich versicherungspflichtig. Der Beitragssatz beträgt seit 2018 18,6 % (2015–2017: 18,7 %, 2014: 18,9 %). Von diesem hat der Arbeitgeber 15 % und der Arbeitnehmer den übersteigenden Anteil zu tragen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Meldepflichten

10.1 Allgemeines Tz. 75 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Minijobber sind zwischenzeitlich in das reguläre Meldeverfahren integriert. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Folgende Meldungen sind bspw. elektronisch zu übermitteln: Sofortmeldung, Kontrollmeldung, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung, Listenme...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Tabellen

1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Tz. 91 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Versicherungspflicht der hauptberuflich tätigen Arbeitnehmer

1. Allgemeines Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Mehrere Minijobs sowie Midijobs

Tz. 29 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Beurteilung der Frage, ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus versicherungsrechtlicher Sicht gegeben ist, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Beträgt das Arbeitsentgelt 202...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.5 Datenbaustein Unfallversicherung (Meldungen von kurzfristig Beschäftigten – Personengruppe 110)

Tz. 82 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für Meldezeiträume seit 2008 sind auch hier die unfallversicherungspezifischen Daten zwingend anzugeben. Das bedeutet, dass nunmehr auch für kurzfristig Beschäftigte Entgeltmeldungen zu erstatten sind. Der Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV), der die unter den Punkten eins bis vier genannten Felder beinhaltet, ist bei Entgeltmeldungen in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XIII. Beitragspflicht für steuerfreie Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen i. S. v. § 3 Nr. 26a EStG

Tz. 138 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit 2007 können ehrenamtlich tätige Personen von Verbänden und Vereinen eine Vergütung von derzeit (seit 2021) 840 EUR im Jahr steuerfrei erhalten. Eine steuerfreie Vergütung nach § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) ist bei der Sozialversicherung beitragsfrei. Die genannten Beträge gelten somit nicht als Arbeitsentgelt bzw. sonstiges Einkommen (s...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bei Verbänden und Vereinen

Tz. 4 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Neben hauptberuflichen angestellten Arbeitnehmern unterliegen auch solche Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht, die nebenberuflich beschäftigt sind, z. B. Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte oder kurzfristig Beschäftigte. Diese Personengruppen unterliegen aber nicht in allen fünf Zweigen des Sozialversicherungsrechts ("Fünf Säulen der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.3 Meldedaten zur Unfallversicherung

Tz. 80 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zwischenzeitlich überprüfen die Rentenversicherungsträger im Rahmen der Betriebsprüfung auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung. Aus diesem Grund wurde das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab 2009 um Informationen zur Unfallversicherung erweitert. Beachte! In allen Entgeltmeldungen – Abgabegründe 30 bis 49, 50 bis 57 und 70 bis 72...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Tz. 125 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auch für geringfügig Beschäftigte gilt die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern generell auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gilt weiterhin das Haushaltsscheckverfahren. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An-...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Beispielsfall

Tz. 89 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Praxis-Beispiel Der Verein "Rote Teufel" beschäftigt Frau Schnell als Hausmeisterin. Sie erhält monatlich 390 EUR. Der Lohn beträgt pro Stunde 15,00 EUR. Frau Schnell übt keine andere Berufstätigkeit aus. Bei ihrem Ehemann ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse) mitversichert. Eine Option zur freiwilligen Zah...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Kurzfristige Beschäftigung ("Kurzfristiger Minijob")

Tz. 41 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Tz. 42 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt eine kurzfristige (geringfügige) Beschäftigung, auch Saisonbeschäftigung genannt, vor, wenn entweder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.1 Allgemeines

Tz. 75 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Minijobber sind zwischenzeitlich in das reguläre Meldeverfahren integriert. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Folgende Meldungen sind bspw. elektronisch zu übermitteln: Sofortmeldung, Kontrollmeldung, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung, Listenmeldung, Änderungsm...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Überschreiten der Arbeitsentgelt- oder Zeitgrenzen

4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen Tz. 52 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 538 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze führt nicht zur Versiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Sonstige Meldungen

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Abführung der Krankenkassenbeiträge

Tz. 134 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die gesetzlichen Krankenkassen müssen seit 01.01.2009 die Krankenversicherungsbeiträge an den Gesundheitsfonds weiterleiten, der vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet wird. Da Beiträge bis zum 31.12.2008 bei den Krankenkassen verbleiben, wurde übergangsweise der Korrektur-Beitragsnachweis wieder eingeführt. Mussten Korrekturen für Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XIV. Umstellung auf SEPA

Tz. 139 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit Februar 2014 sind die Banken gehalten, nur noch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften anzunehmen. Dies gilt auch für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Elektronischer Lohnnachweis und Stammdatensatz

Tz. 108 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit 01.01.2017 besteht für Arbeitgeber noch eine zusätzliche Meldepflicht. Denn dann sind die Jahresarbeitsentgelte – bezogen auf die anzuwendenden Gefahrtarifstellen – per elektronischem Lohnnachweis zu melden, und zwar ebenfalls unmittelbar an die Datenannahmestelle der Unfallversicherungsträger. Zusätzlich wird bei der Deutschen Unfallv...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Tz. 61 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 249b Satz 1 SGB V hat der Arbeitgeber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Arbeitnehmer, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Voraussetzung ist also, dass der geringfügig Beschäftigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 113 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Im Beitragsnachweis sind die Beiträge stets i. H. d. voraussichtlichen Beitragsschuld aufzuführen. Aus diesem Grund sind Restbeiträge erst im Nachweis des Folgemonats zu melden.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Meldeanlässe, Meldetatbestände und Meldefristen

3.1 Anmeldungen Tz. 115 Stand: EL 135 – ET: 02/2024mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 An- und Abmeldungen

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8.2 Verteilung der Beitragslast

Tz. 73 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Da andererseits aber ein Mindestbeitrag von 32,55 EUR seit 2018 (2015–2017: 32,73 EUR, 2014: 33,08 EUR) zu zahlen ist, bedeutet dies, dass der geringfügig Beschäftigte bei monatlichen Arbeitsentgelten unter 175 EUR (Mindestberechnungsgrundlage für den Rentenversicherungsbeitrag) den vom Arbeitgeber i. H. v. 15 % zu tragenden Beitragsanteil e...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.1 Jahresmeldung

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.5 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Ausgleichsgeld nach dem FELEG

Tz. 36 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die oben (s. Tz. 31) genannten Ausführungen gelten entsprechend. Sind aber Bezieher von Ausgleichsgeld in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung als Rentner versichert, werden sie aufgrund einer daneben ausgeübten Beschäftigung in der Krankenversicherung wie beschäftigte Rentner behandelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Krankenversicherung und Pflegeversicherung

2.1 Krankenversicherung Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Versicherungspflicht der geringfügig oder kurzzeitig tätigen Arbeitnehmer

1. Allgemeines Tz. 16 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Daten zur technischen Kommunikation

Tz. 109 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Aufbau und der Inhalt der Datensätze für die Kommunikationsdaten sind künftig in gesonderten "Gemeinsamen Grundsätzen für Kommunikationsdaten nach § 28b Abs. 1 Nr. 4 SGB IV" in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung festgelegt.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs)

2.1 Entgeltgrenze Tz. 19 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze monatlich (2024) von 538 EUR nicht überschreitet. Bei der Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts sind auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung (z. B. Weihnachtsgeld, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.2 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Personen

Tz. 69 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ferner sind die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen zu zahlen, die nach § 6 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind oder die bereits am 31.12.1991 von der Rentenversicherungspflicht befreit waren und dies auch über diesen Zeitpunkt hinaus nach den §§ 231 un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Schätzung der Beitragsschuld

Tz. 111 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bislang sind gegenüber dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum eingetretene Änderungen, die sich auf die Beitragsschuld auswirken, wie z. B. variable Entgeltbestandteile, unvorhergesehene Arbeitsstunden, Fehlzeiten oder die Änderung der Beschäftigtenzahl, zu berücksichtigen und die voraussichtliche Beitragsschuld so genau wie möglich zu ermitteln...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zwingende Neueinreichung eines Dauer-Beitragsnachweises

Tz. 114 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit 2009 ist es zwingend erforderlich, der Einzugstelle "Minijob-Zentrale" bzw. der Einzugstelle "Knappschaft" einen Dauer-Beitragsnachweis mit den für Entgeltabrechnungszeiträume zu berücksichtigenden Abgaben zu übermitteln.mehr