Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Schüler / 1 Eintritt von Versicherungspflicht

Schüler sind in einer Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, sofern es sich um keine geringfügige Beschäftigung[1] handelt. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Schülern, die während des Schulbesuchs oder in den Ferien eine Beschäftigung ausüben, vollzieht sich damit grundsätzlich nach den Kriterien, d...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 1 Fortbestehen der Versicherungspflicht

Für alle Sozialversicherungszweige gilt: Eine Beschäftigung ohne Arbeitsentgelt gilt für einen Monat als fortbestehend. Entsprechend besteht die Versicherungspflicht für die Dauer der Arbeitsunterbrechung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fort. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass die Dauer der Arbeitsunterbrechun...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 2.1 Abmeldung

Wird die Monatsfrist überschritten, ist eine Abmeldung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Einzugsstelle zu senden. Dafür ist ein eigenständiger Abgabegrund vorgesehen (GDA "34" – Abmeldung wegen Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Diese Abmeldung ist mit der nä...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 3.1 Kapitalgesellschaft

Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur zwischen einem Arbeitgeber und einer natürlichen Person als Arbeitnehmer bestehen kann. Insofern scheidet ein Beschäftigungsverhältnis immer dann aus, wenn der Auftragnehmer eine Kapitalgesellschaft, also eine juristische Person, ist. Dies gilt folglich für Aufträge an eine Aktiengesellschaft (A...mehr

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Elternzeit / 2.1 Zuschüsse des Arbeitgebers

Häufig zahlen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen oder ähnliche Zuschüsse (z. B. Kontoführungsgebühren, Zinsersparnisse aus verbilligten Arbeitgeberdarlehen, Telefonzuschüsse etc.) während des Bezugs von Elterngeld an den Arbeitnehmer weiter. Solche Zuschüsse sind im Regelfall beitragsfrei. Voraussetzung dazu ist, dass der Zuschuss des Arbeitgebers zusammen mit dem Elte...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Die Einstufung, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird anhand der verbliebenen Arbeitskraft, dem sog. Restleistungsvermögen, für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt und hat entscheidende Auswirkungen auf die Höhe der Rente. 1.1 Volle ...mehr

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Familienversicherung / 4.3 Versicherungsfreiheit/Befreiung von der Versicherungspflicht

Familienangehörige sind nach § 10 SGB V versichert, wenn sie nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind. Die Versicherungsfreiheit aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung nach § 7 SGB V bleibt außer Betracht.[1]mehr

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Republik Moldau / 2.1.2 Zeitliche Begrenzung

Eine Entsendung kann für die Dauer bis zu 24 Kalendermonaten vorliegen. Die Entsendung kann auch in Teilzeiträumen zurückgelegt werden. Wird der Entsendezeitraum von 24 Kalendermonaten überschritten, gelten ab dem 25. Kalendermonat die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Entsendung muss im Voraus befristet werden Voraussetzung für eine Entsendung ist eine Befristung....mehr

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Familienversicherung / 5 Ausschluss von Kindern

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Hinweis Prüfung des Gesamteinkommens Für die Prüfung, ob das monatliche Gesam...mehr

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Uruguay / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Uruguay bei einem uruguayischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die im Punkt 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck UY/DE 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Renten...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung / Entgelt

1 Grundlagen der Lohnbesteuerung 1.1 Lohnsteuer als Vorauszahlung der Einkommensteuer Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigene Steuerart, sondern um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (sog. Quellensteuer). D. h., die Steuer wird bereits an der Quelle – dem Arbeitslohn – erhoben. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei jeder Lohn- und Gehal...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1.1 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und ein Minijob

Wird neben einer bereits versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur ein Minijob ausgeübt, sind diese beiden Beschäftigungen nicht zu addieren.[1] Der Minijob bleibt versicherungsfrei.[2] Dies gilt nicht hinsichtlich der Rentenversicherung, da hier generell Versicherungspflicht besteht. Von der Rentenversicherungspflicht im Minijob können sich Arbeitnehmer allerdings auf...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 1.6 Beitragszuschüsse durch den Arbeitgeber

Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – versicherungsfrei sind, haben einen Anspruch auf Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber.[1] Dieser Arbeitgeberzuschuss ist beitragsfrei, soweit er auf den jeweils maximal bezuschussungsfähigen Betrag begrenzt ist.[2]mehr

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Brasilien / 6.3 Familienversicherung

Sind bei dem nach Brasilien entsandten Arbeitnehmer Familienangehörige im Rahmen der Familienversicherung bisher versichert, bleibt die Familienversicherung bestehen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Familienangehörigen den Arbeitnehmer während der Auslandstätigkeit begleiten oder in Deutschland bleiben. Hinweis Keine Familienversicherung bei Anwartschaftsversicherung Im Ra...mehr

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Vorruhestand / 5 Meldungen

Alle Meldungen nach der DEÜV für Bezieher von Vorruhestandsgeld sind wie für beschäftigte Arbeitnehmer zu erstatten. Hinweis Änderung des Personengruppenschlüssels ist zu melden Bis zum Tag vor Beginn des Vorruhestandsgeldbezugs muss eine Abmeldung mit dem bisherigen Personengruppenschlüssel erfolgen. Eine Neuanmeldung mit dem Personengruppenschlüssel "108" zum Beginn des Vorr...mehr

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Nordmazedonien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in Nordmazedonien gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in Anspruch nehmen. Dies sind Sachleistungen, die wegen des G...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.2 Teilweise Erwerbsminderung

Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mind. 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist darauf ausgerichtet, dass die versicherte Person mit dem verbliebenen Restleistungsvermögen ...mehr

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Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 1.1 Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags

Im Fall einer Auszahlung von Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten/Altersteilzeit im Blockmodell wird der Beitrag zur Sozialversicherung nach einem besonderen Verfahren berechnet. Für jedes Jahr, in dem Beiträge auf ein Zeitwertkonto angespart bzw. abgeführt wurden, muss die Differenz zwischen dem tatsächlich ausgezahlten Arbeitslohn und der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ...mehr

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Rentner / 4.6.1 Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose

Auch beschäftigte Rentner haben den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,6 % zu tragen. Dieser Beitrag ist sowohl aus dem Arbeitsentgelt als auch aus der Rente zu zahlen.mehr

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Freistellung von der Arbeit / 2.3 Besonderheiten in der Unfallversicherung

Die Regelung zur Fälligkeit von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen[1] findet in der Unfallversicherung keine Anwendung. Für die Ermittlung der Unfallversicherungsbeiträge ist das laufende Arbeitsentgelt stets nach dem Entstehungsprinzip[2] heranzuziehen. Das bedeutet, dass in der Unfallversicherung – anders als in übrigen Sozialversicherun...mehr

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Krankenkassenwahl / 5 Elektronische Mitgliedsbescheinigung

Das Wahlrecht wird nur noch gegenüber der zukünftigen Krankenkasse ausgeübt. Der Arbeitnehmer informiert unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht, den Arbeitgeber formlos über die von ihm gewählte Krankenkasse. Nachdem die Anmeldung des Arbeitgebers bei der gewählten Krankenkasse eingegangen ist, veranlasst diese eine elektr...mehr

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Familienpflegezeit / 2.1 Auswirkungen auf ein Wertguthaben

Zu dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehört auch die Entgeltaufstockung, die durch die Entnahme von Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben finanziert wird. Solange der Arbeitnehmer während der Vor- oder Nachpflegephase das Wertguthaben[1] für die Entgeltaufstockung aufbaut, sind die Beiträge (nur) aus dem gezahlten Arbeitsentgelt zu bemessen; das ins Wertguthabenkonto ein...mehr

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Altersteilzeit / Zusammenfassung

Begriff Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Rahmenbedingungen der Altersteilzeit sind im Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelt. Einzelheiten zur Umsetzung enthält die Durchführungsanw...mehr

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Anwartschaftsversicherung (... / 1 Berechtigter Personenkreis

Eine Anwartschaftsversicherung ist möglich, wenn der Leistungsanspruch nach § 16 Abs. 1 SGB V aus folgenden Gründen ruht: beruflich bedingter Auslandsaufenthalt, Ableistung einer gesetzlichen Dienstpflicht nach dem Soldatengesetz Ableistung eines Entwicklungsdienstes als Entwicklungshelfer sowie Untersuchungshaft oder Freiheitsentziehung wegen Straftaten. Hinweis Tätigkeit bei ei...mehr

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Krankenkassenwahl / 10 Sonderkündigungsrecht

Den Mitgliedern einer Krankenkasse steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt[1] oder diesen erhöht. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird. Auf das Sonderkündigungsrecht hat die Krankenkasse ihre Mitglieder in ei...mehr

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Quebec / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Kurzarbeit / 3 Höhe

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchsmonat). Das Kurzarbeitergeld beträgt danach für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % der sog. Nettoentgeltdifferenz.[1] Die Nettoentgeltdifferenz errechnet sich als Unterschiedsbetrag au...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.4 Unbezahlter Urlaub bei freiwilligen Mitgliedern

Für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, werden die Beiträge zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung von der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Dies gilt ebenfalls im Falle eines unbezahlten Urlaubs für die Dauer eines Monats.[1] Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, besteht die...mehr

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Sozialversicherungstage / 5 Sozialversicherungstage, an denen aus abrechnungstechnischen Gründen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird

Unabhängig von den innerhalb eines Betriebs bestehenden Arbeitszeitregelungen (z. B. 5-Tage-Woche) ist bei teilweiser Beschäftigung während eines Entgeltabrechnungszeitraums für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen bzw. anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen sowie für die Beitragsberechnung die Zahl der Kalendertage maßgebend, an denen die versicherungspflichtige...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 3.1.2 Minijobber

Bezüglich der erstattungsfähigen Aufwendungen kommt es nicht auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung an. So werden z. B. auch für Arbeitnehmer in sozialversicherungsfreien bzw. -befreiten kurzfristigen Beschäftigungen von mehr als 4 Wochen Dauer oder in geringfügig entlohnten Beschäftigungen die Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall erstattet.mehr

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Winterbauförderung / 2.2 Mehraufwands-Wintergeld

Das Mehraufwands-Wintergeld soll die Mehrkosten, die durch die Arbeit in der witterungsungünstigen Zeit entstehen, ausgleichen. Es wird in Höhe von 1 EUR für jede berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde erbracht, die in der Zeit vom 15.12. bis zum letzten Tag des Februars auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz geleistet wird. Im Dezember sind bis zu 90 Stunden, im Januar ...mehr

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Sofortmeldung / 4 Mitführungspflicht von Personaldokumenten

Durch die Sofortmeldung ist die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises[1] für Arbeitnehmer in den bisher mitführungspflichtigen Branchen entfallen. Die Ausweispflicht ist jedoch nicht gänzlich entfallen. Arbeitnehmer müssen sich jetzt durch Personaldokumente (z. B. Personalausweis) ausweisen. Auch anderweitige behördliche Lichtbildausweise (z. B. Dienstausweis ei...mehr

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Abmeldung / 1 Ende einer Beschäftigung

Das Ende einer versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung ist mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden. Die Abmeldung ist spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende der zuständigen Einzugsstelle zu übermitteln. Eine Beendigung der Beschäftigung im melderechtlichen Sinne liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer eine bis zu 6 M...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 4.1 Einmalig/ohne Rechtsgrund gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sowie ohne Rechtsgrund weitergezahltes Arbeitsentgelt bleibt bei den erstattungsfähigen Aufwendungen außer Betracht. Arbeitsentgelt, das für einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen fortgezahlt wird oder Arbeitsentgelt, das in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, ist gleichfalls nicht erstattungsfähig. Auch nicht a...mehr

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Berufsständische Versorgung / 1.2 Wirkung der Befreiung

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist unwiderruflich und gilt ausschließlich für die Dauer der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit für die die Befreiung beantragt wurde. Dies bedeutet, dass sie weder auf eine neben der befreiten Tätigkeit ausgeübte, noch auf eine nach Beendigung der befreiten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit neu aufgenommen...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 1 Antragsberechtigter Personenkreis

Der Versicherungsschutz in der Rentenversicherung kann auf Antrag für die Dauer des Auslandsaufenthalts fortbestehen, wenn eine Person für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt ist. Erfüllt eine Auslandsbeschäftigung die Voraussetzungen der Ausstrahlung, besteht dadurch bereits die vorrangige gesetzliche Versicherungspflicht. Die Versicherung muss in diesen Fällen also ...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1 Rentenversicherung

Nach dem Tode des versicherten Ehegatten/Lebenspartners haben Witwen/Witwer bzw. überlebende Lebenspartner, die nicht wieder geheiratet bzw. keine neue Lebenspartnerschaft begründet haben, Anspruch auf eine kleine oder große Witwen-/Witwerrente. Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Personen ist seit 1.1.2005 in die Hinterbliebenenversorgung der geset...mehr

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Krankengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Hauptsächlich wird entfallenes Arbeitsentgelt während einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Die Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt. Zuschüsse des Arbeitgebers während des Leistungsbezugs oder früher gewährte Einmalzahlungen können beitragspflichtig...mehr

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Sachbezüge / 4 Verbilligte Verpflegung und Unterkunft

Werden Verpflegung oder Unterkunft als verbilligter Sachbezug gewährt, ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem vereinbarten Preis und dem Wert, der sich aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung ergibt, dem Arbeitsentgelt zuzurechnen.mehr

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Arbeitnehmererfindungen / 4 Zahlung der Vergütung nach Beschäftigungsende

Sofern die Zahlung der Vergütung/Prämie für die vom Arbeitnehmer getätigte Erfindung bzw. für seinen Verbesserungsvorschlag durch den Arbeitgeber erst nach dem Ende der Beschäftigung erfolgt, richtet sich die beitragsrechtliche Zuordnung nach den grundsätzlichen Vorgaben für Einmalzahlungen. Eine solche Zahlung ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalender...mehr

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Japan / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Japan arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" J/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der R...mehr

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Betriebsprüfung / 7.1 Schlussbesprechung

Die beanstandeten Sachverhalte werden dem Arbeitgeber bzw. dem für die Entgeltabrechnung verantwortlichen Mitarbeiter in einer Schlussbesprechung mitgeteilt. Die Schlussbesprechung gilt als Anhörung i. S. v. § 24 SGB X. Der Arbeitgeber wird hierbei auch auf die Möglichkeiten und die Konsequenzen der Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheids durch den Rentenversicherun...mehr

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Sachbezüge / 6.2.2 Pauschale Versteuerung nach § 37b Abs. 2 EStG

Aus den Ausführungen oben folgt, dass für Konzernmitarbeiter solche pauschal versteuerten Sachzuwendungen beitragspflichtig sind. Dies gilt ebenso für die eigenen Mitarbeiter des die Sachzuwendung gewährenden Unternehmens. Die Möglichkeit der Pauschalversteuerung für eigene Arbeitnehmer ergibt sich aus § 37b Abs. 2 EStG und wird von der Regelung in der SvEV nicht erfasst.mehr

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Befreiung von der Versicher... / 3.3 Handwerker

Selbstständig tätige Handwerker können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie mindestens 18 Jahre (216 Kalendermonate) Pflichtbeiträge entrichtet haben. Die Möglichkeit zur Befreiung gilt nicht für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegermeister. Handwerker, die bis zum 31.12.1991 aufgrund eines Lebensversicheru...mehr

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Lehrer und Erzieher / 3.2.3 Regelbeitrag in der Existenzgründungsphase

Der Regelbeitrag kann auf Antrag des Selbstständigen anstelle des halben Regelbeitrags auch in der 3-jährigen Existenzgründungsphase gezahlt werden. Die Zahlung des Regelbeitrags ist erst vom Tag des Eingangs des Antrags beim zuständigen Rentenversicherungsträger an zulässig. Unabhängig vom Tag der Antragstellung bestimmt sich der Zeitraum, für den die Zahlung des halben Rege...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Auskunft gegenüber Arbeitgebern

Der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen. Soweit erforderlich sind entsprechende Unterlagen vorzulegen. Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, gilt dies gegenüber allen Arbeitgebern. Seit dem 1.1.2022 haben Arbeitgeber Entgeltunterlagen grundsätzlich in elektronischer For...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / Zusammenfassung

Überblick Lohnzulagen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt z. B. für Erschwerniszuschläge, Gefahren- und Schmutzzulagen, aber auch für Mehrarbeitszuschläge, die für geleistete Überstunden gezahlt werden. Unerheblich ist dabei, ob sie aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder freiwillig gezahlt werden. Eine hiervon abweichende Sonder...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 1.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Ein insgesamt steuerfreier Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit er aus einem Entgelt berechnet wird, das 25 EUR je Stunde (sog. "Grundlohn") überschreitet.[1] Die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen müssen jedoch auch hier beachtet werden. Achtung Beitragspflichtig: N...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 9 Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Krankenkasse alle für die Durchführung des U1-Verfahrens notwendigen Angaben zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Teilnahme am U1-Verfahren vorliegen. Solange der Arbeitgeber die für die Feststellung der Umlagepflicht erforderlichen Angaben[1] nicht oder nur unvollständig macht, kann die...mehr

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Altersteilzeit / 6 Störfall und Rückabwicklung

Der Störfall bezeichnet das Ereignis, bei dem das bei flexibler Arbeitszeit angesparte Wertguthaben nicht in der Freistellungsphase ausgezahlt und damit nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden kann. Für die Beitragsberechnung gelten bei einem Störfall besondere Vorgaben.[1] Beendet der Arbeitnehmer die Altersteilzeit, ohne dass ein Störfall im o. g. Sinne vorliegt, hat...mehr