Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung der Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht

Rz. 131 [Autor/Zitation] Die Nichteinhaltung der öffentlich-rechtlichen Buchführungspflicht ist an sich nicht mit unmittelbaren Sanktionen verknüpft (Marschner in Hirschler2, § 190 Rz. 16, zur Rechtslage in Deutschland Rz. 30 ff.). Mittelbar ist die Bestimmung bei Kapitalgesellschaften zB durch Zwangsstrafen bei fehlender Offenlegung (§§ 282, 283 öUGB) oder einen negativen Be...mehr

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FF 09/2023, Wiedereinsetzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe; I. [1] Die Rechtsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs und die Verwerfung der Beschwerde in einem auf Erteilung wechselseitiger Auskünfte gerichteten, aus dem Scheidungsverbund abgetrennten güterrechtlichen Verfahren der Beteiligten. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin durch einen am 3.1.2022 zugestellten Beschluss zur Er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsätze

Rz. 103 [Autor/Zitation] Buchführungspflichtig ist der tatsächliche Inhaber des Handelsgewerbes. Das ist derjenige, der das Handelsgewerbe betreibt, also die Initiative für die Geschäftsvorfälle verantwortet und die Handelsgeschäfte unter seiner Firma abschließt. Deshalb ist auch ein Treuhänder, der das Handelsgewerbe für fremde Rechnung betreibt, selbst buchführungspflichtig...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Die Beschwerdebegründungsfrist, § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG

Rz. 456 Nach § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG beträgt die Frist zur Begründung der Beschwerde in Unterhaltssachen zwei Monate. Die Regelung ist angelehnt an § 520 Abs. 2 ZPO, dessen entsprechende Geltung i.Ü. in § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG angeordnet wird. Die Beschwerdebegründungsfrist beginnt mit der – von Amts wegen zu erfolgenden – Zustellung des in vollständiger schriftlicher Form a...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / III. Haftungsabwägung

Wie dargelegt ist für die Haftungsabwägung bei einem Unfall zwischen einem Fahrzeug i.S.d. § 7 StVG und einem Fußgänger in aller Regel weniger der schuldhafte Verkehrsverstoß des Fahrzeugführers, sondern eher die Frage entscheidend, ob der Unfall für den Fahrzeugführer vermeidbar[30] war, er also auf eine sich anbahnende Verkehrssituation richtig reagiert und ob der Fußgänge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Täterkreis

Rz. 18 [Autor/Stand] Bei den Tatbestandsalternativen des § 381 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO kommen als Täter nur diejenigen Personen in Betracht, die Normadressaten der besonderen Pflichten, die nach den das Bußgeldblankett ausfüllenden verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften auferlegt werden (s. dazu Rz. 19 ff.), sind. Insoweit ist § 381 AO ein Sonderdelikt [2]. Täter einer Zuwider...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorwerfbarkeit (Vorsatz, Leichtfertigkeit)

Rz. 42 [Autor/Stand] Das nicht rechtzeitige oder unvollständige Einbehalten oder Abführen der Steuerabzugsbeträge muss (zumindest bedingt) vorsätzlich oder leichtfertig geschehen. Zum Begriff des Vorsatzes s. § 377 Rz. 52 und allgemein § 370 Rz. 608 ff., zu dem der Leichtfertigkeit s. § 378 Rz. 55 ff. Rz. 43 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich dabei erstrecken auf die die Ste...mehr

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zfs 10/2023, Nassreinigung ... / 1 Aus den Gründen:

[8] 3. Der Kläger hat Ansprüche gegen die Beklagte aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 249, 253 BGB. Der Kläger betrat die Filiale der Beklagten als Kunde, weil er mit seiner Frau dort einkaufen wollte, so dass vertragliche Ansprüche greifen. [9] a) Eine objektive Pflichtverletzung ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu bejahen. Nach den Umständen des Einzelfalls haben die Mi...mehr

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ZErb 10/2023, Aussetzung de... / 2 Gründe

II. Über die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers kann entschieden werden. Gem. § 155 S. 1 FGO i.V.m. § 246 Abs. 1 Hs. 2 ZPO hatte der Senat mit Beschl. v. 16.6.2021 – X B 47/20 das Verfahren auf Antrag der Bevollmächtigten des V nach dessen Tod ausgesetzt. Mit Schreiben vom 9.9.2021 hat der Kläger durch seinen Prozessbevollmächtigten sinngemäß die Aufnahme des Verfahrens er...mehr

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Controlling & Nachhaltigkei... / 2.3.2 Entwicklungen im regulatorischen Bereich

Zentrale Fundamente der Regulierung im Nachhaltigkeitskontext bilden das Pariser Klimaabkommen (Paris Agreement) mit der Verpflichtung der europäischen Staaten zu mehr Klimaschutz sowie der Beschluss der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) gegen Armut, Ungleichheit und Klimawandel durch die UN-Mitgliedstaaten in 2015 (vgl. Abb. 3). Abb. 3: Wesentliche regulatorische Initi...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / I. Problemstellung

Steuerpflichtige müssen im Steuerrecht zahlreiche Handlung- und Erklärungsfristen beachten, um gegenüber der Finanzverwaltung ihre Rechte wahren zu können. In der Besteuerungspraxis betrifft dies insb. die Einspruchsfrist (§ 355 AO) sowie weitergehend im gerichtlichen Verfahren die Klagefrist (§ 47 FGO), die Revisionsfrist (§ 120 FGO) sowie die Beschwerdefrist zur Zulassung ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Werden steuerrechtliche Fristen versäumt, kommt nach § 110 AO bzw. § 56 FGO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Diese Vorschriften lassen eine Wiedereinsetzung nur unter relativ engen Voraussetzungen zu. Angehörigen der steuerberatenden Berufe obliegt bei der Fristenwahrung eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Der Beitrag gibt...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / IV. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick zeigt einmal mehr, dass Steuerpflichtige wie deren steuerliche Berater erhebliche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen, um die Wahrung ihnen obliegender Fristen im Besteuerungsverfahren zu wahren. Nur wer diese entschuldbar verletzt, kann die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfüllen. Derjenige ist daher gu...mehr

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zfs 09/2023, Zur Reichweite... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung unter anderem ausgeführt, der Kläger habe unter Nichteinhaltung seiner aus § 25 Abs. 3 StVO resultierenden Sorgfaltspflichten die Fahrbahn auf der S. brücke überquert, ohne auf den bevorrechtigten Fahrzeugverkehr zu achten und dem vom Beklagten zu 1 geführten Fahrzeug den Vorrang einzuräumen. Die Missachtung ...mehr

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FF 09/2023, Keine Wiederein... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche aus einem gewerblichen Mietverhältnis geltend. Durch Urt. v. 22.8.2022 hat das Landgericht die Beklagte verurteilt, an den Kläger Beträge von 19.872,35 EUR und 18.118,17 EUR jeweils nebst Zinsen zu zahlen, und die weitergehende Klage abgewiesen. Das Urteil wurde der Beklagten zu Händen ihres Prozessbevollmächtigten...mehr

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zfs 09/2023, Wahrung der Be... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Das Amtsgericht hat mit am 25.1.2022 verkündeten Urteil die Klage abgewiesen. Am 14.3.2022 – zuvor hatte das Landgericht auf telefonische Nachfrage nach dem Aktenzeichen des Berufungsverfahrens mitgeteilt, dass eine Berufungsschrift bisher nicht eingegangen sei...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Geldwäscheprävention

Rz. 34 Muster 1.16: Geldwäscheprävention Muster 1.16: Geldwäscheprävention _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Diese illegalen Einnahmen werden bei der "Wäsche" in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeschleust. Da...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.7 Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG)

Rz. 33 Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurde durch das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16.7.2021 (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) § 106 Abs. 3 Nr. 5b neu in das BetrVG eingefügt.[1] Danach soll der Wirtschaftsausschuss über Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gemäß dem LkSG unterrichtet werden. Maßgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Hygiene / 1 Allgemeine Betriebshygiene

Allgemeine Hygienevorgaben ergeben sich v. a. aus den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nach ArbSchG bzw. DGUV-V 1. Konkrete Vorgaben machen die Arbeitsstättenverordnung und ihre Technischen Regeln, z. B. ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" sowie die ASR A4.1 "Sanitärräume". Im Wesentlichen werden hier ganz elementare Sachverhalte geregelt wie die Verfügbarkeit von Was...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 9.1 In Betracht kommende Rechtsfolgen

Rz. 147 Die Verletzung des Steuergeheimnisses kann strafrechtliche, disziplinarische und zivilrechtliche Folgen haben. Strafrechtlich wird die vorsätzliche, also bewusste und gewollte Verletzung des Steuergeheimnisses für die Fälle des Offenbarens von geschützten Daten nach § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Als Nebenstrafe kann d...mehr

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Doppelte Wesentlichkeitsana... / 5 Finanzielle Materialität: Bewertung von Risiken und Chancen

Zur Bewertung der finanziellen Materialität wird untersucht, inwieweit Nachhaltigkeitsthemen negative oder positive finanzielle Auswirkungen auf die Entwicklung der Cashflows oder der finanziellen Position und Leistung des Unternehmens haben. Für die Bewertung werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und das potenzielle finanzielle Ausmaß betrachtet. Dabei sind insbesondere zw...mehr

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§ 15 Schadensersatz aus Ver... / II. Obhuts- und Sorgfaltspflichten

Rz. 4 Jeder Partner ist aufgrund des vorvertraglichen Schuldverhältnisses verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Rechtsgüter des Verhandlungspartners nicht verletzt werden. So obliegen dem Arbeitgeber die Verkehrssicherungspflichten für die Zu- und Abgänge zum Betrieb. Auch hat er die überreichten Bewerbungsunterlagen so aufzubewahren, dass Verschmutzungen und Beschädi...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / VI. Muster Heimarbeitsvertrag

Rz. 13 Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Heimarbeitsvertrag zwischen der _________________________ [Name und Anschrift der auftraggebenden Gesellschaft] – im Folgenden "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau [Name und Anschrift der Heimarbeiterin/des Heimarbeiters] – im Folgenden "Heimarbeiter" genannt – wird folgender Heimarbeitsvertrag geschlossen: § 1...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 90. Schlechtleistung

Rz. 1470 Aufgrund des Arbeitsvertrages schuldet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber gem. § 611 Abs. 1 BGB die "Leistung der versprochenen Dienste". Bleibt er bei der Erfüllung der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtungen mit seinen Leistungen hinter dem zurück, was er "versprochen" hat oder verletzt er die in § 241 Abs. 2 BGB beschriebenen Rücksichtnahmepflichten, ste...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Vorstand der Genossenschaft

Rz. 732 Der Vorstand hat die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten. Er hat dabei die Beschränkungen zu beachten, die durch die Satzung festgesetzt worden sind (§ 27 Abs. 1 GenG). Gemäß § 27 Abs. 1 S. 3 GenG (neu eingefügt durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017 – BGBl I, 2434) kann bei Genossens...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / A. Corporate Social Responsibility

Rz. 1 Wirtschaftsethische Aspekte und Fragen der Werteorientierung gewinnen – im Einklang mit deutlich wahrnehmbaren gesellschaftlichen Tendenzen bzw. Entwicklungen – zunehmend an Relevanz als Eckpfeiler wirtschaftlichen Handelns. Aktuelle Belege hierfür sind insbesondere das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen ...mehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / G. Zivilrechtliche Haftung

Rz. 9 Bei Pflichtverletzungen haftet der Compliance Officer nach §§ 280 Abs. 1, 823 BGB dem Unternehmen und gegebenenfalls auch Dritten gegenüber grundsätzlich auf Schadensersatz. Im Fall einer solchen zivilrechtlichen Haftung kommt der Compliance-Beauftragte als Arbeitnehmer in den Genuss des allgemeinen arbeitsrechtlichen Haftungsprivilegs; es kommt der innerbetriebliche S...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Beharrliche Arbeitsverweigerung/Beharrliche Verweigerung der Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten

Rz. 439 Die beharrliche Arbeitsverweigerung bzw. beharrliche Weigerung, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, setzt eine besondere Nachhaltigkeit oder Widersetzlichkeit voraus, also wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten bewusst und nachhaltig nicht erfüllen will (BAG v. 28.6.2018 – 2 AZR 436/17, Rn 16), wobei es nicht genügt, dass der Arbeitnehmer eine Weisung unbeach...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nebenpflichten

Rz. 1470 Als Nebenpflichten obliegen dem Außendienstmitarbeiter wie dem Handelsvertreter ausgeprägte Interessenwahrnehmungs- und Sorgfaltspflichten. Zu ihnen gehören umfassende Berichts- und Informationspflichten (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 3 Rn 8 ff.). Die angestellte Vertriebskraft muss ihrem Arbeitgeber alles mitteilen, was für diesen von Interess...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfe-Gesetz – EUAHiG v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809)

Vorbemerkungen Rz. 1 Das EUAHiG dient der Anpassung des nationalen deutschen Steuerrechts an das Recht der Europäischen Union. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in deutsches Recht um. Wie die Richtlinie v. 15.2.2011 die vorhergehende EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5 Subjektiver Tatbestand

Rz. 18 Der subjektive Tatbestand des § 381 AO erfordert vorsätzliches[1] oder leichtfertiges[2] Handeln. Vorsätzliches Handeln setzt somit voraus, dass der Täter die die Blankettvorschrift des § 381 Abs. 1 AO ausfüllende verbrauchsteuerliche Bestimmung kennt und ihr bewusst zuwiderhandelt oder der Täter sie zwar nicht kennt, ihr Bestehen aber für möglich hält und es billigend...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / f) Ursächliche Mitwirkung an Verhandlungen

Rz. 289 Genügend ist, dass die anwaltliche Tätigkeit für das Zustandekommen des Vertrags nachgewiesen werden kann. Keine Vergleichsgebühr nach BRAGO wurde nach Ansicht des OLG Düsseldorf ausgelöst, wenn der Rechtsanwalt lediglich mit der Protokollierung einer bereits abgeschlossenen – nicht formbedürftigen – Einigung beauftragt ist.[210] Diese Ansicht überzeugt nach Meinung ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / c) Betriff der "verständigen Betrachtung"

Rz. 134 Voraussetzung bei Erfolgshonorarvereinbarungen gem. § 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG ist, dass der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Rz. 135 Der Gesetzgeber definiert den Begriff der "verständigen Betrachtung" wie folgt: Zitat "Die "vers...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / IV. Offensichtlicher Missbrauch der Vertretungsmacht

Rz. 36 Auch bei einem offensichtlichen Missbrauch der Vertretungsmacht muss der Vertretene das Geschäft seines Bevollmächtigten nicht gegen sich gelten lassen. Rz. 37 Beispiel Witwe W erfährt im Gespräch mit Ihrem Nachbarn N von glänzenden Geldanlagen in Luxemburg, die dieser ihr vermitteln kann. Hierzu bräuchte er allerdings mindestens 100.000 EUR in bar, die er bei nächster...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden (§§ 10–17 GwG)

a) Allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG) Rz. 331 [Autor/Stand] Bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden im Abschnitt 3 des GwG ergeben sich weitere Ordnungswidrigkeitentatbestände: § 10 GwG normiert allgemeine Sorgfaltspflichten, die in Abs. 1 Nr. 1–5 aufgezählt werden. Des Weiteren regelt § 10 GwG den Umfang der Sorgfaltspflichten (Abs. 2), den Anlass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 10 OWiG)

Rz. 52 [Autor/Stand] a) Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit setzt weiter voraus, dass der Täter in Bezug auf die Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes vorsätzlich, also für "möglich hält" und "billigt" bzw. "billigend in Kauf nimmt", oder mindestens – sofern in der jeweiligen Vorschrift ausdrücklich angeordnet – leichtfertig bzw. fahrlässig gehandelt hat. Dies folgt aus § ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Einleitung

Rz. 84 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben, sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor. Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts durch den Gesetzgeber lag der Gedanke zugrunde, dass den Erblasser eine über seinen Tod hinausgehende Sorgfaltspflich...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Allgemeines

Rz. 77 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben, sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor (vgl. hierzu insgesamt § 17). Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts lag letztlich der Gedanke zugrunde, dass dem Erblasser eine über seinen Tod hinausgehend...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 293 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1, 662 ff. BGB). Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Haftungsvoraussetzungen

Rz. 259 Die Haftung des Testamentsvollstreckers setzt eine (objektive) Verletzung der ihm obliegenden Verpflichtungen und ein (subjektives) Verschulden voraus. Beide Anspruchsvoraussetzungen muss der Anspruchsteller beweisen, wobei an die Sorgfaltspflichten des Testamentsvollstreckers hohe Anforderungen gestellt werden.[477] 1. Objektive Pflichtverletzung Rz. 260 Maßstab für d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Wirtschaftlich Berechtigte (§ 3 GwG)

Rz. 311 [Autor/Stand] § 3 GwG definiert, wer wirtschaftlich Berechtigter i.S.d. GwG ist. Es wird zwischen natürlichen Personen (Abs. 1), bestimmten juristischen Personen (Abs. 2), rechtsfähigen Stiftungen und weiteren Rechtsgestaltungen (Abs. 3) unterschieden. § 3 Abs. 4 GwG stellt klar, dass beim Handeln auf Veranlassung zu den wirtschaftlich Berechtigten der Veranlasser de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entwicklung des GwG

Rz. 299 [Autor/Stand] Im Jahr 1993 wurde das Geldwäschegesetz mit dem Ziel neu eingeführt, die organisierte Kriminalität effektiver zu bekämpfen, indem illegal erworbene Vermögenswerte ausfindig gemacht und die Legalisierung verhindert werden soll.[2] Vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11.9.2001 wurde der ursprüngliche Zweck des GwG dahin gehend ergänzt, dass nunmeh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Transparenzregister (§§ 18–26a GwG)

Rz. 369 [Autor/Stand] Der vierte Abschnitt des GwG regelt die Vorschriften zum Transparenzregister.[2] Die Einrichtung eines Transparenzregisters war eine wesentliche Neuerung im GwG im Jahr 2017. Mit den §§ 18 ff. GwG wurden die Voraussetzungen für das zentrale elektronische Transparenzregister geschaffen. Hierüber werden bestimmte Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 1.3 Leistungs- und nicht leistungsbezogene Nebenpflichten

Zu den leistungsbezogenen kommen die nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten. Sie sind nicht auf das primäre Vertragsziel gerichtet, sondern darauf, die Güter- und Interessenlage des Vertragspartners im Übrigen nicht zu schädigen. Wenngleich dies in kaum einem Vertrag ausdrücklich angesprochen wird, gehen die Parteien doch davon aus, dass die jeweils andere Partei bei der Ve...mehr

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Organe der Genossenschaft / 2.11.1.1 Anwendungsbereich der §§ 41, 34 GenG

Rz. 741 Das Genossenschaftsgesetz schreibt vor, dass § 34 GenG (Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder) für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder entsprechend sinngemäß gilt (§ 41 GenG). Wie im Fall der Haftung der Vorstandsmitglieder ist die gesetzliche Haftungsregelung für die Aufsichtsratsmitglieder ebenso zwingen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.9.2.1 Schadensersatzpflicht und gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 576 Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der eG zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet (§ 34 Abs. 2 Satz 1 GenG). Die Regelung des § 34 Abs. 2 Satz 1 GenG ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage. Für die Beurteilung von Art, Inhalt und Umfang der Schadensersatzleistung gelten jedoch die allgemeinen zivilrechtlich...mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.4.2 Bestellungsorgan

Rz. 424 Das Genossenschaftsgesetz geht davon aus, dass die Vorstandsmitglieder von der Generalversammlung bestellt, d. h. gewählt werden. Möglich ist aber, dass die Satzung Abweichendes regelt (§ 24 Abs. 2 Satz 1, 2 GenG). Rz. 425 Im Bereich der Wohnungsgenossenschaften werden die Vorstandsmitglieder in der Regel vom Aufsichtsrat bestellt. Dafür spricht, dass das Überwachungs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.9.1.1 Anwendungsbereich des § 34 GenG

Rz. 555 Die gesetzliche Haftungsregelung des § 34 GenG richtet sich an alle Vorstandsmitglieder, d. h. an haupt-, neben- oder ehrenamtliche Mitglieder des Leitungsorgans der Genossenschaft.[1] Die Vorschrift ist zwingend und kann, da das Gesetz dies nicht ausdrücklich zulässt (vgl. § 18 Satz 2 GenG), auch durch eine Satzungsregelung weder gemildert noch verschärft werden.[2]...mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.8.1.3 "Geschäftsführer" einer eG

Rz. 487 Im Genossenschaftsrecht gibt es zwar keinen Geschäftsführer, der entsprechend dem Geschäftsführer einer GmbH eine Organstellung hat. Es kommt jedoch gerade bei kleineren oder mittleren Wohnungsgenossenschaften, deren Vorstand nur aus nebenamtlichen oder ehrenamtlichen Mitgliedern besteht, durchaus vor, dass ein Angestellter als "Geschäftsführer" bezeichnet wird und n...mehr