Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
BFH legt die Bestimmungen der Jahre 1999 bis 2003 einschränkend aus

Leitsatz In den Jahren 1999 bis 2003 enthielt das Gesetz (§ 2 Abs. 3 EStG) Bestimmungen, die den Ausgleich von Verlusten mit positiven Einkünften desselben Jahres begrenzen sollten. Nachdem das BVerfG eine Vorlage des BFH, diese Regelungen wegen fehlender Verständlichkeit (Normenklarheit) für verfassungswidrig zu erklären, als unzulässig zurückgewiesen hatte (Beschluss v. 12...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Auslegung der Mindestbesteuerung des StEntlG 1999/2000/2002

Leitsatz Unter den Begriff der "negativen Summen" in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 fallen keine Verluste, die tatsächlich wirtschaftlich erzielt werden (sog. "echte" Verluste). Normenkette § 2 Abs. 3 EStG 1999 Sachverhalt Die Kläger – zusammen veranlagte Ehegatten – hatten im Jahr 1997 eine GmbH & Co. KG gegründet, die in der Anlaufphase ihrer Tätigkeit aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4.2 Fortführung der Bewertung

Rz. 49 Nach § 12 Abs. 3 S. 1 tritt die übernehmende Körperschaft hinsichtlich der Bewertung der übernommenen Wirtschaftsgüter in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein. Sie hat nach Abs. 3 S. 1 die Wertansätze der übertragenden Körperschaft zu übernehmen und sie ebenso fortzuentwickeln, wie es die übertragende ­Körperschaft hätte tun müssen. Das ist die Folge ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2011, Das erbschaft... / 1. Erweiterung des Feststellungsverfahrens, §§ 13 a und 13 b ErbStG

Vorgesehen ist, das Feststellungsverfahren inhaltlich auf die Lohnsumme, den Anteil des Verwaltungsvermögens und die gemeinen Werte des jungen Verwaltungsvermögens zu erweitern. Schon frühzeitig wurde der Nachbesserungsbedarf bei der durch das Erbschaftsteuerreformgesetz eingeführten Verschonungsregel erkannt. Nach geltendem Recht ist die Verschonung des Betriebsvermögens in...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Herstellungskostenminderung durch nachträglich gewährten Zuschuss

Leitsatz Werden Vorauszahlungsmittel i.S.d. § 43 Abs. 3 StBauFG, die nach den öffentlich-rechtlichen Subventionsvorgaben zunächst ausdrücklich als Darlehen gewährt werden, in einem späteren Veranlagungszeitraum in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt, so führt diese (endgültige) Subventionsentscheidung in diesem Veranlagungszeitraum, nicht aber rückwirkend auf den Zeitpunkt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2010, ... übertrage... / 1. Fragmentarische gesetzliche Regelung

Die vorweggenommene Erbfolge – zuweilen auch mit Übergabe-, Übertragungs- oder Generationennachfolgevertrag umschrieben[1] – ist kein typisiertes Rechtsinstitut bürgerlichen Rechts.[2] In das BGB hat der Begriff erst im Rahmen der Neuregelung des Landpachtrechts Mitte der 1980er Jahre, jedoch ohne weitere gesetzgeberische Präzisierung Einzug gehalten, § 593 a BGB; der Tatbes...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3 Sonderabschreibung für begünstigte Wirtschaftsgüter (§ 7g Abs. 1 EStG a. F.)

3.1 Überblick Rz. 15 Die nach § 7g EStG begünstigten Wirtschaftsgüter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Wirtschaftsgüter müssen angeschafft oder hergestellt sein (Rz. 16). Die Wirtschaftsgüter müssen zum Anlagevermögen eines inländischen[1] Betriebs (Rz. 17) gehören. Die Wirtschaftsgüter müssen im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung beweglich sein (Rz. 18). Die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2 Begünstigte der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1, 2 EStG a. F.

2.1 Allgemeines Rz. 7 Durch die in § 7g EStG genannten Höchstgrenzen soll die Förderung auf kleine und mittlere Betriebe konzentriert werden (vgl. BR-Drs. 303/83, BT-Drs 10/336 sowie 11/285). Ziel der Vorschrift ist es, Liquidität und Eigenkapitalausstattung kleinerer und mittlerer Unternehmen und damit ihre Investitions- und Innovationskraft zu stärken. Die Abschreibungsverg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4 Rücklagenbildung als Voraussetzung für Sonderabschreibungen (§ 7g Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F.)

Rz. 29 Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurde § 7g Abs. 2 Nr. 3 EStG für nach dem 31.12.2000 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter[2] eingeführt, wonach die Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 1, 2 EStG auf Wirtschaftsgüter beschränkt ist, für die zuvor eine Rücklage i. S. v. Abs. 3-7 gebildet worden ist (§ 7g Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F.). Diese Einschrän...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5 Bemessung der Sonderabschreibungen (§ 7g Abs. 1, 2 EStG a. F.)

5.1 Bemessungsgrundlage Rz. 30 Als Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a. F. gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Eine Begünstigung von Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder von Teilherstellungskosten lässt § 7g EStG a. F. nicht zu. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist nach allgemeinen Grundsätzen – unter Berücks...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.5 Land- und Forstwirte (§ 7g Abs. 2 Nr. 1b EStG a. F.)

Rz. 14 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Abschreibungen gem. § 7g EStG vornehmen, wenn der zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung geltende (s. Rz. 8) Einheitswert 122.710 EUR nicht übersteigt. Bei Neugründungen und bei Anschaffung oder Herstellung eines Anlageguts im Lauf des Gründungsjahrs ist § 7g EStG – wie bei Gewerbebetrieben bzw. selbstständig Tät...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g a. F. Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung/Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 1 § 7g EStG a. F. wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 1984 v. 22.12.1983[1] in das EStG eingefügt. Ziel der Regelung ist es, die Bereitstellung von Risikokapital für Unternehmen anzuregen, die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft zu fördern und positive Impulse für einen weiteren Aufschwung und für die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.2 Höhe der Absetzungen

Rz. 33 Für Investitionen ab 1.1.1988 können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier olgenden Jahren neben den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 1 oder 2 EStG i. H. v. bis zu insgesamt 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a. F. können sowohl neben der line...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2 Betriebsbezogene Größenmerkmale (§ 7g Abs. 2 Nr. 1 EStG a. F.)

2.2.1 Allgemeines Rz. 9 Bei nach dem 31.12.1996 angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgütern[1] richtet sich die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen nur noch nach der Höhe des der Steuerbilanz zu entnehmenden Betriebsvermögens (einschl. Grundstücke). Die Wertgrenze wurde von 240.000 DM auf ein Betriebsvermögen von 204.517 E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.1 Rechtsentwicklung/Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 § 7g EStG a. F. wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 1984 v. 22.12.1983[1] in das EStG eingefügt. Ziel der Regelung ist es, die Bereitstellung von Risikokapital für Unternehmen anzuregen, die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft zu fördern und positive Impulse für einen weiteren Aufschwung und für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu geben. Bei gleich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.6 Ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung -Ausschließlichkeitsklausel (§ 7g Abs. 2 Nr. 2 EStG a. F.)

Rz. 21 Nach der für Investitionen ab 1.1.1988 geltenden Vorschrift des § 7g Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStG können die Sonderabschreibungen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das Wirtschaftsgut "im Jahr der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen im Betrieb des Stpfl. ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird". Diese Voraussetzung ist allerdings n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.2 Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung (§7g Abs. 1 EStG a. F.)

Rz. 16 Anschaffung ist der entgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens von einem Dritten. Keine Anschaffung sind z. B. Einlage eines Wirtschaftsguts ins Betriebsvermögen; Erbschaft, Schenkung; Überführung vom Umlaufvermögen ins Anlagevermögen[1]. Eine Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts liegt jedoch dann vor, wenn ein für das Umlaufvermögen ange...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.7 Verbleibensvoraussetzungen (§ 7g Abs. 2 Nr. 2 EStG a. F.

Rz. 22 Nach § 7g Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG muss das Wirtschaftsgut mindestens ein Jahr nach seiner Anschaffung oder Herstellung in einer inländischen Betriebsstätte desselben Betriebs verbleiben, damit eine Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 1, 2 EStG a. F. zulässig bleibt. § 7g Abs. 3 EStG verweist im Rahmen der Ansparrücklage allerdings nicht auf § 7g Abs. 2 Nr. 2 EStG, s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.3.2 Rücklagenbildung bei Personengesellschaften

Rz. 40 Rücklagen können sowohl im Gesamthands- als auch im Sonderbereich gebildet werden[1]. Gesamthands- und Sonderbereich werden für Zwecke des § 7g EStG a. F. als Einheit behandelt, z. B. wird bei Bestimmung der Höhe des Betriebsvermögens das Vermögen auch zusammengerechnet. Daher kann eine Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 1, 2 EStG a. F. auch vorgenommen werden, wenn ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2.4 Verhältnis zu § 5 Abs. 1 S. 2 EStG

Rz. 5 Die umgekehrte Maßgeblichkeit i. S. v. § 5 Abs. 1 S. 2 EStG war bis zum Inkrafttreten des BilMoG, da es sich um ein steuerliches Wahlrecht handelte, auch bei Sonderabschreibungen gem. § 7g Abs. 1 EStG sowie Ansparabschreibungen gem. § 7g Abs. 3-8 EStG zu beachten. Daher können diese Abschreibungen nur bei entsprechendem Ansatz in der Handelsbilanz vorgenommen werden mi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2.2 Verhältnis zu § 7a EStG

Rz. 3 § 7g Abs. 1, 2 regelt Sonderabschreibungen. Die Generalnorm des § 7a EStG findet daher grundsätzlich Anwendung, soweit es um Sonderabschreibungen gem. § 7g Abs. 1, 2 EStG geht, nicht allerdings bezüglich einer Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3-8 EStG. Einzelne Vorschriften des § 7a EStG sind allerdings nicht anwendbar, soweit § 7g Abs. 1, 2 speziellere Regelungen ent...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.3 Begünstigungszeitraum

Rz. 34 Der Begünstigungszeitraum des § 7g EStG a. F. beträgt wie bei den meisten anderen Sonderabschreibungen und erhöhten Absetzungen fünf Jahre. Dabei können die Sonderabschreibungen über den gesamten Begünstigungszeitraum verteilt werden. Sie können jedoch schon im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe in Anspruch genommen werden oder aber auch gleichmäßig ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1 Allgemeines

Rz. 7 Durch die in § 7g EStG genannten Höchstgrenzen soll die Förderung auf kleine und mittlere Betriebe konzentriert werden (vgl. BR-Drs. 303/83, BT-Drs 10/336 sowie 11/285). Ziel der Vorschrift ist es, Liquidität und Eigenkapitalausstattung kleinerer und mittlerer Unternehmen und damit ihre Investitions- und Innovationskraft zu stärken. Die Abschreibungsvergünstigung ist n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.4 Bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7g Abs. 1 EStG a. F.)

Rz. 18 Bewegliche Wirtschaftsgüter können nur Sachen i. S. d. § 90 BGB, also nur körperliche Gegenstände, sein[1]. Immaterielle Wirtschaftsgüter gehören nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern[2]. Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören insbesondere Maschinen, maschinelle Anlagen und sonstige Betriebsvorrichtungen[3], auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.4 Größenmerkmale bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG (§ 7g Abs. 1 Nr. 1. a EStG a. F.)

Rz. 13 Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG geht das Gesetz aus Vereinfachungsgründen davon aus, dass die Wertgrenze von 204.517 EUR generell nicht überschritten ist. Sogar wenn ein Stpfl. zu Beginn eines Wirtschaftsjahres von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich wechselt und im laufenden Jahr die Größenmerkmale überschritten würden, gilt ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.1 Überblick

Rz. 15 Die nach § 7g EStG begünstigten Wirtschaftsgüter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Wirtschaftsgüter müssen angeschafft oder hergestellt sein (Rz. 16). Die Wirtschaftsgüter müssen zum Anlagevermögen eines inländischen[1] Betriebs (Rz. 17) gehören. Die Wirtschaftsgüter müssen im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung beweglich sein (Rz. 18). Die Wirtschaftsg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7g Abs. 1 EStG a. F.)

Rz. 17 Zum Anlagevermögen gehören nur solche Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen. Wirtschaftsgüter, die vor Beginn der betrieblichen Tätigkeit angeschafft oder hergestellt werden, gehören vom Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung an zum Anlagevermögen, wenn sie bei ihrer Lieferung oder Fertigstellung dazu bestimmt sind, dem Betrieb da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.2 Größenmerkmale und Art des Betriebs

Rz. 10 Bei neu gegründeten Betrieben gelten die Größenmerkmale allerdings – anders als für den nunmehr geltenden Investitionsabzugsbetrag (siehe Neukommentierung zu § 7g EStG Rz. 10ff.) – nicht im Jahr der Betriebseröffnung, weil in diesem Fall (Erstjahr) noch keine maßgeblichen Feststellungen vorhanden sind bzw. gemacht werden können. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortla...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.5 Neue Wirtschaftsgüter (§ 7g Abs. 1 EStG a. F.)

Rz. 19 Die Sonderabschreibung des § 7g EStG kann nach der Rechtslage bis einschließlich Vz 2007[1] nur für die Anschaffung oder Herstellung von neuen Wirtschaftsgütern beansprucht werden. Zur Auslegung dieses Merkmals kann auf die Verwaltungsanweisungen zum Investitionszulagenrecht zurückgegriffen werden. Praxis-Beispiel Die vom Investor angeschaffte Maschine, eine für Schrei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.1 Bemessungsgrundlage

Rz. 30 Als Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a. F. gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Eine Begünstigung von Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder von Teilherstellungskosten lässt § 7g EStG a. F. nicht zu. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist nach allgemeinen Grundsätzen – unter Berücksichtigung des § 9b EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Bei nach dem 31.12.1996 angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgütern[1] richtet sich die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen nur noch nach der Höhe des der Steuerbilanz zu entnehmenden Betriebsvermögens (einschl. Grundstücke). Die Wertgrenze wurde von 240.000 DM auf ein Betriebsvermögen von 204.517 EUR angehoben (sei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.3 Für die Größenmerkmale maßgeblicher Stichtag (§ 7g Abs. 1 Nr. 1 EStG a. F.)

Rz. 12 Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist weiterhin der zum Zeitpunkt der Investition geltende Einheitswert relevant[1] von 122.710 EUR ab 2002 (vgl. Rz. 5ff.). Das steuerliche Betriebsvermögen darf am Ende des der Anschaffung oder Herstellung des neuen Anlageguts vorangegangenen Wirtschaftsjahrs bei Gewerbetreibenden und selbstständig Tätigen, die ihren Gewin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.2 Anspruchsberechtigung – Betriebsbezogenheit (§ 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 EStG a. F.)

Rz. 37 Nach § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 2 EStG a. F. darf eine Ansparrücklage nur gebildet werden, wenn der Betrieb des Stpfl., in dem die Rücklage gebildet werden soll, am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs die in § 7g Abs. 2 EStG a. F. genannten Größenmerkmale erfüllt. Ein Betrieb ist für die Beurteilung der Größenmerkmale nicht eröffnet, bevor alle wesentlichen Grundla...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.6.1 Auflösung wegen Investition (Abs. 4 S. 1)

Rz. 62 Ist das Wirtschaftsgut, für dessen Investition die Rücklage gebildet wurde, tatsächlich angeschafft oder hergestellt worden, so ist die Rücklage i. H. v. 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend aufzulösen (§ 7g Abs. 4 S. 1 EStG a. F.). Eine Auflösung in voller Höhe kommt also nur dann in Betracht, wenn die Höhe der Anschaffungs- ode...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2.3 Bemessung der (regulären) AfA gem. § 7 Abs. 1 und 2 EStG neben  § 7g EStG

Rz. 4 Die Inanspruchnahme des § 7g EStG bewirkt eine Minderung der Bemessungsgrundlage für die degressive AfA im Folgejahr[1], also nicht – wie bei der linearen AfA – erst nach Ablauf des Begünstigungszeitraums des § 7g EStG. Im Lauf des Begünstigungszeitraums kann der Stpfl. auch von der degressiven zur linearen AfA übergehen. In diesem Fall ist der Restwert unter Abrechnun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.1.2 Herstellungskosten

Rz. 32 Vgl. § 255 Abs. 2 HGB sowie R 6.3 EStR. Herstellungskosten sind danach alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Wirtschaftsguts entstehen. Zu den Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gehören deshalb auch die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter, soweit sie bestimmungsgemäß zur He...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.1.1 Anschaffungskosten

Rz. 31 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören außer dem Anschaffungspreis – abzüglich der Anschaffungspreisminderungen – alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit dem Erwerb und der Versetzung des Wirtschaftsguts in einem betriebsbereiten Zustand s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.4 Restwertabschreibung

Rz. 35 Nach Ablauf des fünfjährigen Begünstigungszeitraums bemisst sich die AfA nach § 7 Abs. 1 oder 2 EStG nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer[1]. War der Stpfl. im Begünstigungszeitraum von der degressiven AfA zur linearen AfA übergegangen, muss er jetzt zum zweiten Mal auf die AfA nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer übergehen. Die Restnutzungsdauer ist nac...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.4 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Rz. 42 Die Rücklage kann für die Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens gebildet werden. Die Anforderungen entsprechen denen bei § 7g Abs. 1 (s. Rz. 17ff.). Die Rücklagenbildung ist allerdings nicht von der Höhe eines privaten Nutzungsanteils abhängig, da § 7g Abs. 3 nicht auf § 7g Abs. 2 Nr. 2 EStG a. F. verweist. Auch die i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.4 Gründungszeitraum

Rz. 80 Der Gründungszeitraum beträgt rd. 6 Jahre, nämlich das Jahr der Betriebseröffnung, das auch mehr als 1 (Kalender-) Jahr umfassen kann (Rz. 44), und die folgenden 5 Jahre. Da die Rücklage 5 Jahre beibehalten werden kann, umfasst der gesamte Zeitraum, in dem Rücklagen i. S. v. § 7g Abs. 7 bestehen können, ca. 11 Jahre. Der unentgeltliche Betriebsübernehmer tritt in die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.3 Rücklagenhöhe – Begrenzung auf 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten (§ 7g Abs. 4 EStG a. F.)

6.3.1 Allgemeines Rz. 39 Die Rücklagenbildung steht dem Grunde und der Höhe nach (bis zur Höhe von 40 % der beabsichtigten AHK) im Ermessen des Stpfl. Dies zeigt der Wortlaut von § 7g Abs. 3 S. 1 EStG a. F. ("Steuerpflichtige können … eine Rücklage bilden"). Der Ermessensspielraum bezieht sich auf jedes einzelne Wirtschaftsgut, ist also nicht einheitlich auszuüben. Auch Teil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.8 Sensible Sektoren (§ 7g Abs. 8 EStG a. F.)

7.8.1 Entwicklung der Vorschrift Rz. 91 Die europäische Kommission hatte am 17.8.1998 (Abl EG Nr. C 334, 6 v. 31.10.1998) entschieden, dass § 7g Abs. 7 EStG a. F. mit Art. 92 EGV a. F.[1] nur insoweit vereinbar sei, wie nicht sog "sensible Sektoren" gefördert werden. Das BMF[2] hat daraufhin Anträge auf Bildung der Existenzgründerrücklage nur soweit bearbeiten lassen, als sie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.5 Weitere Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung

6.5.5.1 Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG (§ 7g Abs. 3 Nr. 1 EStG a. F.) Rz. 56 Eine Ansparrücklage darf grundsätzlich nur bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG gebildet werden (zu Stpfl. mit Einnahmen-Überschussrechnung vgl. § 7g Abs. 6 EStG a. F.; Rz. 42). Nicht begünstigt sind Stpfl., die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.6 Auflösung der Rücklage (§ 7g Abs. 4 EStG a. F.)

6.6.1 Auflösung wegen Investition (Abs. 4 S. 1) Rz. 62 Ist das Wirtschaftsgut, für dessen Investition die Rücklage gebildet wurde, tatsächlich angeschafft oder hergestellt worden, so ist die Rücklage i. H. v. 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend aufzulösen (§ 7g Abs. 4 S. 1 EStG a. F.). Eine Auflösung in voller Höhe kommt also nur dann i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6 Ansparabschreibung (Investitionsrücklage) für kleine und mittlere Betriebe (§ 7g Abs. 3–8 EStG a. F.)

6.1 Allgemeines Rz. 36 Seit Vz 1995[1] ist es mittelständischen Betrieben i. S. d. § 7g EStG gestattet, im Vorgriff auf künftige Investitionen eine gewinnmindernde und damit eigenkapitalschonende Investitionsrücklage (Ansparabschreibung) zu bilden. Durch die Ansparabschreibung werden spätere Absetzungen für Abnutzung in ihrer Aufwandswirkung vorgezogen. Die Höhe der Rücklage ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung/Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 1 § 7g EStG a. F. wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 1984 v. 22.12.1983[1] in das EStG eingefügt. Ziel der Regelung ist es, die Bereitstellung von Risikokapital für Unternehmen anzuregen, die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft zu fördern und positive Impulse für einen weiteren Aufschwung und für die Erhaltung un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2 Systematische Einordnung von § 7g EStG a. F., Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.2.1 Betriebsbezogenheit der Vorschrift Rz. 2 Die Vorschrift des § 7g EStG a. F. bezieht sich im Gesetzeswortlaut auf "den Betrieb des Steuerpflichtigen", sie ist aber "betriebsbezogen" bzw. investitionsbezogen auszulegen[1]. Voraussetzung ist allerdings ein inländischer "aktiver Betrieb" des Stpfl., wie sich aus den Begriffen "Betrieb/Betriebsstätte" schließen lässt. Daher ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.6 Kein Gewinnzuschlag bei Existenzgründern

Rz. 83 Nach § 7g Abs. 7 S. 1 EStG a. F. findet Abs. 5 (Gewinnzuschlag) für Existenzgründer keine Anwendung. Selbst wenn Investitionen vom Stpfl. also gar nicht beabsichtigt waren, kann er ohne das Risiko eines Gewinnzuschlags das steuerlich günstigste Jahr für die Auflösung der Rücklage aussuchen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.5.2.2 Nachträgliche Rücklagenbildung und Konkretisierung

6.5.2.2.1 Meinungsstand Rz. 47 Wird eine Ansparabschreibung nachträglich, d. h. nicht bereits in der ursprünglich eingereichten Gewinnermittlung, geltend gemacht (z. B. im Rahmen von Einspruchsverfahren, Änderungsanträgen), ist die Rechtslage streitig. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind an die notwendige Konkretisierung erhöhte Anforderungen zu stellen. Insbesondere hat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7.1 Buchwerteinbringung

7.7.1.1 Rücklagenbildung auf der Ebene der aufnehmenden Gesellschaft Rz. 85 Die übernehmende Gesellschaft muss bei Buchwertfortführung die vom Einbringenden gebildeten § 7g-Rücklagen übernehmen. Nach § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG (bei Kapitalgesellschaften) bzw. § 24 Abs. 3 UmwStG (bei Personengesellschaften) gilt der Wert, mit dem die aufnehmende Gesellschaft das eingebrachte Betr...mehr