Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der bestimmte Zeitraum für den Bauantrag/die Bauanzeige (§ 7b Abs 2 Nr 1 EStG aF)

1. Übersicht Rn. 80 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7b Abs 2 Nr 1 EStG aF betraf den Zeitraum für die Stellung des Bauantrags/Tätigung der Bauanzeige betraf nicht den Zeitraum, innerhalb dessen die neue Wohnung fertiggestellt sein muss. 2. Der Zeitraum für die Stellung des Bauantrags/Tätigung der Bauanzeige Rn. 81 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7b Abs 2 Nr 1 EStG aF verlangte, dass de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtspolitische Wertung

Rn. 21 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die in § 7b EStG-E v 05.02.2016 vorgesehene Sonderabschreibung hätte in 3 Jahren gestaffelt 10 % (1. Jahr), 10 % (2. Jahr) und 9 % (3. Jahr), also zusammen 29 % der Bemessungsgrundlage vorgesehen. Vergleicht man das mit der 4-jährigen Sonderabschreibungsdauer in dem jetzt Gesetz gewordenen § 7b EStG mit insgesamt 4 x 5 % = 20 %, so ist das z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die dauerhafte Vermietung zu Wohnzwecken (§ 7b Abs 2 S 1 Nr 3 EStG nF)

Rn. 103d Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Dies Kriterium entspricht wörtlich § 7b Abs 2 Nr 3 EStG aF. Die Ausführungen unter s Rn 95–102 gelten daher entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Schaffung neuer Wohnungen (§ 7b Abs 2 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 103 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Ausführungen unter s Rn 85 gelten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wohnung

Rn. 44 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Aus dem Begriff "Wohnung" in § 7b Abs 1 S 1 EStG sowie aus dem Verweis in § 7b Abs 2 Nr 1 EStG auf § 181 Abs 9 BewG ergibt sich, dass der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff erfüllt sein muss (BR-Drs 470/18, 8, der auf § 181 Abs 9 BewG Bezug nimmt, (ebenso H 7b EStH 2023 iVm BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 20; BMF v 21.05.2025, BStBl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Zeitraum für die Stellung des Bauantrags/Tätigung der Bauanzeige

Rn. 81 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7b Abs 2 Nr 1 EStG aF verlangte, dass der Bauantrag/die Bauanzeige für die neu geschaffenen Wohnungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums gestellt wurde, und zwar nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022. Dabei wurden Bauantrag und Bauanzeige gleichbehandelt ("oder"), ohne diese Begriffe gesetzlich zu definieren (FG RP v 20.04.2023, 4 K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die letztmalige Inanspruchnahme der Vorschrift (§ 52 Abs 15a EStG)

Rn. 27 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wann der StPfl die Sonderabschreibung letztmalig in Anspruch nehmen kann, hängt zeitlich wie folgt ab:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 95 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Damit die neu geschaffenen Wohnungen nicht alsbald dem Wohnungsmarkt durch Umwandlung in Gewerbeflächen wieder entzogen wurden, sah § 7b Abs 2 Nr 3 EStG aF Folgendes vor: Die Wohnung musste im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden 9 Jahren (vereinfacht: insgesamt 10 Jahre) der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begrifflichkeiten

Rn. 87 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zum Begriff der AK s § 7 Rn 381–384 (Handzik). Zum Begriff der HK s § 7 Rn 385–390b (Handzik). Es waren auch zu berücksichtigen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Zehn-Jahres-Frist in § 7b Abs 2 Nr 3 EStG aF = § 7b Abs 2 S 1 Nr 3 EStG nF

Rn. 15 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nur solche neuen Objekte sind begünstigt, die mindestens 10 Jahre lang der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dienen, wobei die vorübergehende Beherbergung von Personen nicht als Wohnzwecke angesehen wird. Die Zehn-Jahres-Frist ist nicht zu beanstanden, weil nur nachhaltig vermieteter Wohnraum die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgrenzung zwischen der Betragsgrenze nach § 7b Abs 2 Nr 2 EStG aF (Baukostenobergrenze) und der förderfähigen Bemessungsgrundlage nach § 7b Abs 3 EStG aF

Rn. 92 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zu unterscheiden waren: Rn. 93 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Diesen betragsmäßigen Unterschied nannte der Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der bestimmte Zeitraum für den Bauantrag/die Bauanzeige (§ 7b Abs 2 S 1 Nr 1 EStG nF

Rn. 102c Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der Gesetzgeber hatte bislang in § 7b Abs 2 Nr 1 EStG aF nur einen Bauantrag/Bauanzeige im Zeitraum 01.09.2018–31.12.2021 gefördert, seitdem nicht mehr. Auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs 20/4729, 136 v 30.11.2022) wurde der Förderzeitraum ergänzt um Bauanträge/Bauanzeigen im Zeitraum 01.10.2023–31.12.2026. Damit klaffte eine "Lü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019 (BGBl I 2019, 1122)

Rn. 3 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Bundesregierung griff dieses Thema aufgrund der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag v 12.03.2018 wieder auf und legte am 20.09.2018 einen Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vor (BR-Drs 470/18). In der Begründung heißt es, dass man private Investoren möglichst zeitnah zum Neubau von Mietw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Formulare

Rn. 163 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für die Angaben zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG hat die FinVerw ein Formular entwickelt (H 7b EStH 2023 iVm BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 126, 127; BMF v 21.05.2025, BStBl I 2025, 1419 Tz 117–118; dazu Schmidt, NWB 33/2020, 2452), das den Steuererklärungen jeweils beizulegen ist. Dies wurde mit BMF v 29.05...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Begrenzte Bemessungsgrundlage

Rn. 19 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7b Abs 3 EStG sieht als Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung maximal EUR 2 000/4 000 (s Rn 111e) je qm Wohnfläche vor. Auch dies ist nicht willkürlich, weil der Gesetzgeber (auch über § 7b Abs 2 Nr 2 EStG mit der 3 000/5 200-EUR-Grenze, s Rn 104) nur preiswerten Wohnraum fördern will (s Rn 18). Im Übrigen kann der Investor nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Schaffung neuer Wohnungen (§ 7b Abs 2 Nr 1 EStG aF)

Rn. 85 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der Gesetzgeber (BT-Drs 470/18) betonte ausdrücklich, dass neue Wohnungen geschaffen werden müssen. Zu den Begriffen "neue Wohnung" s Rn 51 ff und H 7b EStH 2023 iVm BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 24–31; BMF v 21.05.2025, BStBl I 2025, 1419 Tz 25–30.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 86 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7b EStG aF wollte keine Luxus-Neubauwohnungen fördern und begrenzte daher die AK/HK auf EUR 3 000 je qm Wohnfläche (BR-Drs 470/18, 10: "Begrenzung der Anschaffung oder Herstellung hochpreisigen Mietwohnraums"; Morawitz, DStR 2019, 1545; Kaminski, Stbg 2019, 487). Zur verfassungsrechtlichen Seite der Begrenzung s Rn 18.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausnahme: Gewinnermittlung nach § 13a EStG

Rn. 37 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 13a Abs 3 S 2 EStG sieht ausdrücklich vor, dass Sonderabschreibungen bei der Gewinnermittlung nach § 13a EStG nicht zulässig sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 39 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Damit der StPfl Sonderabschreibungen geltend machen kann, muss das betreffende Objekt folgende Voraussetzungen erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Baukostenobergrenzen (§ 7b Abs 2 S 2 Nr 1, 2 EStG nF)

Rn. 104 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Vor dem 01.01.2023 gab es die Baukostenobergrenze von EUR 3 000, dh, die AK/HK durften diesen Betrag, bezogen auf qm/Wohnfläche nicht überschreiten. Das JStG 2022 hat seit 01.01.2023 eine Staffelung vorgesehen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wohnzwecke

Rn. 96 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Begünstigt war nur die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken. Die vorübergehende Beherbergung von Personen war keine Überlassung zu Wohnzwecken (§ 7b Abs 2 Nr 3 Hs 2 EStG aF). Aus dem Wort "soweit" folgte: Bei einer solchen vorübergehenden Personenbeherbergung waren die dafür verwendeten Räume aus der Förderung auszuscheiden (H 7b EStH 2023...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Baukostenobergrenze

Rn. 88 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7b Abs 2 Nr 2 EStG aF sah eine Betragsgrenze von EUR 3 000 für die AK/HK je qm Wohnfläche vor, § 7b Abs 4 Nr 3 EStG aF nannte diese "Baukostenobergrenze". Aufgrund der Formulierung "nicht übersteigen" waren also genau EUR 3 000 noch unschädlich, EUR 3 000,01 aber schon schädlich. Die Schädlichkeit erfasste dann nicht bloß den EUR 3 000 über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Umsetzung der Rückgängigmachung (§ 7b Abs 4 S 2–4 EStG)

1. Allgemeines Rn. 124 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7b Abs 4 S 2–4 EStG enthalten verfahrensrechtliche Regelungen zur Umsetzung der Rückgängigmachung und ähneln § 7g Abs 4 S 2–4 EStG. 2. Aufhebung/Änderung bestehender Bescheide (§ 7b Abs 4 S 2 EStG) Rn. 125 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Damit diese Rückgängigmachung, die S 1 des § 7b Abs 4 EStG anordnet, auch umgesetzt wird, ordne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Neue Wohnung

a) Allgemeines Rn. 43 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zusätzlich zur Gebäudeeigenschaft muss es sich um eine neue Wohnung handeln (§ 7b Abs 1 S 1, 2 EStG). Dies betont auch die Gesetzesbegründung ausdrücklich (BR-Drs 470/18, 8). Ergänzende Regelungen finden sich dazu in § 7b Abs 2 Nr 1 EStG. b) Wohnung Rn. 44 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Aus dem Begriff "Wohnung" in § 7b Abs 1 S 1 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 124 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7b Abs 4 S 2–4 EStG enthalten verfahrensrechtliche Regelungen zur Umsetzung der Rückgängigmachung und ähneln § 7g Abs 4 S 2–4 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die begünstigten Steuerpflichtigen

1. Der Grundsatz Rn. 34 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG-E können grds beanspruchen (ebenso H 7b EStH 2023 iVm BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 1; BMF v 21.05.2025, BStBl I 2025, 1419 Tz 1): natürliche, beschränkt oder unbeschränkt stpfl Personen, unbeschränkt oder beschränkt stpfl Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Die Abschreibungssätze (§ 7b Abs 1 S 1 EStG)

1. Einheitliche Sätze der Sonderabschreibung Rn. 72 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7b Abs 1 S 1 EStG sieht eine einheitliche Maximal-Höhe der jährlichen Sonderabschreibung vor:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die begünstigten Objekte (§ 7b Abs 1 S 1 EStG)

1. Übersicht Rn. 39 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Damit der StPfl Sonderabschreibungen geltend machen kann, muss das betreffende Objekt folgende Voraussetzungen erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufhebung/Änderung bestehender Bescheide (§ 7b Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Damit diese Rückgängigmachung, die S 1 des § 7b Abs 4 EStG anordnet, auch umgesetzt wird, ordnet S 2 zwingend ("sind") an, dass Steuer- (§ 155 Abs 1 S 1 AO) oder Feststellungsbescheide (§ 179 Abs 1 AO) insoweit aufzuheben oder zu ändern sind (s zur Terminologie § 173 Abs 1 S 1 AO am Anfang).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anlaufhemmung (§ 7b Abs 4 S 3 Hs 2 EStG)

Rn. 127 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7b Abs 4 S 3 Hs 2 EStG sieht vor, dass die Festsetzungsfristen für das Jahr der Anschaffung/Herstellung und für die folgenden 3 Kj erst mit Ablauf des Kj beginnen, in dem das schädliche Ereignis iSd Abs 4 eingetreten ist. Es handelt sich somit um eine sog Anlaufhemmung (s § 170 Abs 2 ff AO; H 7b EStH 2023 iVm BMF v 07.07.2020, BStBl I 202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Restwert-Abschreibung (§ 7a Abs 9 EStG)

Rn. 77 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach Ablauf des 4-jährigen Sonderabschreibungszeitraums oder jedenfalls nach Ablauf des VZ 2026 bzw des letzten vor dem 01.01.2027 endenden Wj (s § 52 Abs 15a EStG) berechnet sich die danach nur noch mögliche lineare AfA nach der Formel "Restwert geteilt durch Restnutzungsdauer" aufgrund § 7a Abs 9 EStG (zu dessen Anwendbarkeit s Rn 38, ebenso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 107 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7b Abs 3 EStG aF legte als Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen die AK/HK der nach Abs 2 begünstigten Wohnung fest, maximal aber EUR 2 000 je qm Wohnfläche. Es entschieden die tatsächlich angefallenen AK/HK (BR-Drs 470/18, 11; Hechtner, NWB 38/2018, 2761). Rn. 107a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für den Begriff der AK/HK des Gebäud...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Das Fördergebiet (§ 7b Abs 1 S 1, 4 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der Gesetzgeber beachtet die europarechtlichen Vorgaben (s Rn 7, 8 sowie BR-Drs 470/18, 9) und weist als Fördergebiet aus: sämtliche EU-Mitgliedstaaten (§ 7b Abs 1 S 1 EStG) sowie den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellte Staaten, dh solche, die aufgrund vertraglicher Verpflichtung Amtshilfe entsprechend dem EU-AmtshilfeG (v 26.06.2013, BGBl I 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Auch Aufhebung/Änderung bei Bestandskraft (§ 7b Abs 4 S 3 Hs 1 EStG)

Rn. 126 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Diese Aufhebungs- bzw Änderungspflicht nach § 7b Abs 4 S 2 EStG gilt auch dann, wenn die Steuer- (§ 155 Abs 1 S 1 AO) oder Feststellungsbescheide (§ 179 Abs 1 AO) bestandskräftig geworden sind (§ 7b Abs 4 S 3 Hs 1 EStG). Zum Thema "Bestandskraft" s §§ 172ff AO. Die hier vorgesehene Aufhebungs-/Änderungsmöglichkeit ist eine gesetzlich zugela...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Der Herstellungsfall

Rn. 61 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 "Herstellung" meint wie sonst auch, dass der StPfl das WG (hier: die Wohnung) auf eigene Rechnung und Gefahr herstellt/herstellen lässt und das Baugeschehen beherrscht (s § 7 Rn 347 Fn 1 (Handzik) mit Nachweis zur Rspr). Rn. 62 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Da der Gesetzgeber neue Mietwohnungen fördern will, braucht er das Tatbestandsmerkmal "He...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Nichtanwendung des § 233a Abs 2a AO

Rn. 129 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7b Abs 4 S 4 EStG sieht vor, dass (der eigentlich einschlägige) § 233 Abs 2a AO nicht anzuwenden ist. Die Vorschrift sieht einen anderen Zinslauf vor als § 233a Abs 2 AO (s dazu Tipke/Kruse, AO § 233 Rz 63 ff). Der Gesetzgeber will durch die Nichtanwendung des § 233a Abs 2a AO (dh: § 233a Abs 2 AO gilt), dass die Steuernachforderungen vol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 43 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zusätzlich zur Gebäudeeigenschaft muss es sich um eine neue Wohnung handeln (§ 7b Abs 1 S 1, 2 EStG). Dies betont auch die Gesetzesbegründung ausdrücklich (BR-Drs 470/18, 8). Ergänzende Regelungen finden sich dazu in § 7b Abs 2 Nr 1 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Gebäudeeigenschaft

Rn. 40 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Aus dem Wort "neben der Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs 4/5a EStG" ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die lineare AfA nach § 7 Abs 4 EStG bzw degressive nach § 7 Abs 5a EStG gegeben sein müssen, insb muss der Gebäude-Begriff erfüllt sein (s § 7 Rn 317 ff (Handzik); BR-Drs 470/18, 8). Rn. 41 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Daraus folgt:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Neuheit der Wohnung

Rn. 51 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nur wenn "neue" Wohnungen angeschafft/hergestellt werden, kann dies begünstigt sein (§ 7b Abs 1 S 1 EStG). Im Anschaffungsfall ist sie nur dann neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird (§ 7b Abs 1 S 2 EStG). Rn. 52 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Mit "neu" meint der Gesetzgeber – erweiternd etwa gegenüber § 7 EStG ...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 3.4 Verbesserungen bei den Abschreibungsbedingungen

Ein Ziel der Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie war es, Investitionsanreize zu setzen. Dazu sind die Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter in mehrfacher Hinsicht verbessert worden. In der Steuererklärung 2021 können sich dadurch höhere Abschreibungsbeträge ergeben. Erfolgt ist die (Wieder-)Einführung einer degres...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / (2) Einzelheiten der Einkommensermittlung

Rz. 561 Steuerliche Gewinnermittlungsregeln. Zwar setzt das englische Recht für die steuerliche Gewinnermittlung auf der handelsrechtlichen Gewinnermittlung auf und ermittelt im Wege einer steuerlichen Überleitungsrechnung hieraus das steuerpflichtige Einkommen. Ein gesetzliches Maßgeblichkeitsprinzip wie im deutschen Recht existiert jedoch nicht. Die Realisation von Einkünf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Punktuelle Effektivbelastung (§ 4j Abs. 2 Satz 2 EStG)

"Bei der Ermittlung, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, sind sämtliche Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf die Besteuerung der Einnahmen aus der Rechteüberlassung auswirken, insbesondere steuerliche Kürzungen, Befreiungen, Gutschriften oder Ermäßigungen." Rz. 195 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Gemäß § 4j Abs. 2 Satz 2 EStG sind bei der Beurteilung der Frage, ob ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.2 Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Rz. 1171 [Sonderabschreibung nach § 7g EStG → Zeile 41] Unabhängig von der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags kann der Unternehmer für Investitionen eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen (§ 7g Abs. 5 EStG). Daneben wird die planmäßige (lineare) Abschreibung im normalen Umfang gewährt. Die Sonderabschreibung ist nicht abhängig von der vorherigen Bildung eines I...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.3 Schädliches Verhalten bei Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Rz. 1173 Alle steuerlichen Auswirkungen, die durch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung bedingt sind, müssen rückgängig gemacht werden (→ Tz 1174), wenn keine Auflösung des Investitionsabzugsbetrags bis zum Ende des Investitionszeitraums (Jahr des Abzugs des Investitionsabzugsbetrags plus drei Jahre) erfolgt ist oder eine schädliche Nutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4 Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

4.1 Investitionsabzugsbetrag Rz. 1152 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002 – 02, BStBl 2017 I S. 423. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 878 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1094 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5.3 Fotovoltaikanlagen

Rz. 1000 Wer eine Fotovoltaikanlage betreibt und den Strom in das öffentliche Netz einspeist, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dabei gelten die allgemeinen Grundsätze der Gewinnermittlung. Da diese i. d. R. durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt wird, soll auf → Tz 1052 ff. und → Tz 1179 verwiesen werden (s. a. LfSt Bayern: Download: "Hilfe für den Betrieb von Phot...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1152 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002 – 02, BStBl 2017 I S. 423. Rz. 1153 [Bildung des Investi...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 271 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–46] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 1009 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da die...mehr