Fachbeiträge & Kommentare zu Software

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Angabe der Auftrag gebenden Person, Abs. 3

Rz. 10 Für die Nachvollziehbarkeit von Einnahmen und Ausgaben ist es auch wichtig, dass aus der Eintragung ins VVZ die jeweils auftraggebende (bei Einnahmen) bzw. empfangende (bei Ausgaben) Person hervorgeht, Abs. 3 S. 1. Insoweit orientiert sich auch die Regelung an der bisher bestehenden Praxis in der DONot a.F. Handelt es sich um Umbuchungen bei Anderkonten tritt an die S... mehr

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Betriebs- und Geschäftsauss... / 2.2 Anschaffung eines Zeiterfassungsgeräts (Geschäftsausstattung)

Vermögensgegenstände für den allgemeinen Verwaltungsbereich, die die Voraussetzungen zur Aktivierung erfüllen, sind auf dem Konto "Geschäftsausstattung" zu verbuchen. Praxis-Beispiel Zeiterfassungsterminal Die TimeCheck23 AG lässt für die Erfassung der Arbeitszeiten aller Mitarbeiter ein Zeiterfassungssystem mit Stempelterminals installieren. Neben den Anschaffungskosten in Hö... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / F. Verfahren bei Übergang der Verwahrungszuständigkeit (Abs. 5)

Rz. 14 Abs. 5 betrifft den Fall, dass ein Notar nicht nur vorübergehend für die Verwahrung bereits bestehender Verwahrungsmassen zuständig wird. Erfasst sind daher die Fälle des § 51 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 S. 1 BNotO, nicht hingegen die des (ohnehin selten einschlägigen) § 45 BNotO.[13] Notariatsverwalter sind gem. § 19 Abs. 1 DONot bzw. über § 58 Abs. 1 BNotO von der Regelu... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Hilfsmittel und ihre Abgrenzung von den Nebenakten

Rz. 8 Je nach Art der Akte wird es Informationen geben, die entweder aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung oder aufgrund des Zwecks der betreffenden Akte und der Bedeutung der Information zwingende Aktenbestandteile sind. Regelmäßig wird eine Akte darüber hinaus weitere Informationen enthalten, die aufgrund ihrer konkreten Bedeutung allgemein oder im Einzelfall, aus ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 ist bei Testamenten, die der Notar gemäß § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht zu bringen hat, sowie bei Erbverträgen, die der Notar gemäß § 34 Abs. 2 BeurkG in die besondere amtliche Verwahrung verbringen kann, die Tatsache der Verbringung unter ihrem Datum im UVZ zu vermerken. Die entsprechende Eingabe erfolgt in de... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Grundsatz der technischen Bereitstellung

Rz. 7 § 35 Abs. 4 BNotO sieht vor, dass elektronische Akten außerhalb der Geschäftsstelle nur im eNAS geführt werden dürfen.[11] Tatsächlich soll diese Bestimmung sicherstellen, dass jenseits der Verwendung von elektronischen Aufzeichnungen als Hilfsmittel durch die besonderen technischen Anforderungen und Strukturvorgaben die Qualität, Integrität und hohe Verfügbarkeit der ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Eintragungsfehler (Abs. 2 S. 2, 3)

Rz. 7 Aufgrund der einheitlichen Gestaltung der Software des Elektronischen Urkundenarchivs werden einige denkbare Fehlerquellen bei der Erfassung von Urkunden im Urkundenverzeichnis bereits von vornherein ausgeschlossen. So sind Doppelbelegungen (Verwendung ein und derselben UVZ-Nr. für mehrere Eintragungen) sowie Auslassungen ("Überspringen" einer UVZ-Nr.) schon technisch ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Elektronische Datenträger/Quellcodes/Prioritätsnachweis

Rz. 13 Vor allem wird heute die Verwahrung von elektronischen Datenträgern beim Notar gewünscht. Dabei kann es sich um einen Quellcode handeln, der im Rahmen einer zweiseitigen Verwahrungsvereinbarung hinterlegt werden soll.[36] Der Lizenznehmer sichert sich durch die Verwahrung den Zugriff auf das Programm. Andererseits gibt der Lizenzgeber den Quellcode (auch Source Code g... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 55 Abs. 1 BeurkG, § 1 Nr. 1 NotAktVV hat der Notar ein elektronisches Verzeichnis über Beurkundungen und sonstige Amtshandlungen zu führen, das sog. Urkundenverzeichnis. Das Urkundenverzeichnis ist mit Wirkung vom 1.1.2022 [1] als einheitliches Verzeichnis an die Stelle der bislang in Papierform geführten Urkundenrolle, des dazu gehörenden Namensverzeichnisses un... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Anwendungsfeld "Notarielle Prioritätsverhandlung"

Rz. 2 Bei der sog. notariellen Prioritätsverhandlung zur Beweisführung im Urheberrecht gehört der Feststellungsvermerk zu den in Betracht kommenden Verfahren.[3] Besonderheiten sind zu beachten, wenn die Vorlage von musikalischen Kompositionen, Computerprogrammen, mathematischen Formeln usw. in Vermerkform bestätigt werden soll. Die Tauglichkeit des Feststellungsvermerks ist... mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / II. Die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Rz. 51 Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)[150] hat das Datenschutzrecht in Deutschland auf neue legislative Füße gestellt. Durch die europaweite Regelung soll der Datenschutz an die geänderten Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Die DSGVO führt jedoch nicht, wie häufig zu lesen ist, zu einem einheitlichen und lückenlosen supranationalen Schutzniveau; si... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Notar und Werbung

Rz. 2 Nach § 29 Abs. 1 BNotO ist dem Notar eine "dem öffentlichen Amt widersprechende Werbung" untersagt. Nähere Regelungen können gem. § 67 Abs. 2 S. 2 Nr. 7 BNotO die Notarkammern in ihren Richtlinien treffen. Diese müssen dabei die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG berücksichtigen. Zwar stellt ein Werbeverbot lediglich einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit da... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt

Rz. 27 Der Notar unterliegt gewissen steuerlichen Beistandspflichten, die seine Verschwiegenheitspflicht nach § 18 BNotO zurücktreten lassen.[90] Nach den §§ 18, 20 GrEStG hat der Notar grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge bei dem Finanzamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist (vgl. § 19 BeurkG Rdn 8 ff.).[91] Die Finanzämter sind nicht befugt, diese Urkun... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Die elektronische Notaranderkontenführung (Abs. 3)

Rz. 8 Die berufsrechtlichen Vorgaben zur Führung elektronischer Notaranderkonten haben angesichts einer raschen Adaption hoher Sicherheitsstandards im Online-Banking-Bereich in den vergangenen Jahren mehrere Umbrüche erfahren. Bis 2017 untersagte § 27 Abs. 2 S. 2 DONot a.F. die "Führung eines Notaranderkontos mittels Datenfernübertragung" grundsätzlich. Mit der DONot-Reform ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Vereinbarungen zur Gewährung von Altersteilzeit in der Handelsbilanz

Die X-GmbH gewährt ihren Mitarbeitern Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Nach den getroffenen Vereinbarungen erbringen die Mitarbeiter in der Beschäftigungsphase weiterhin ihre volle Arbeitsleistung bei gleichzeitig reduzierter Vergütung im Rahmen der Altersteilzeit. Dafür werden sie in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) von der Ar... mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 10 Gerichts- und Verfahrenskosten, Auslagen [Rdn 114]

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Entgeltabrechnung: Prozesso... / 3 Fazit

Die Abläufe im Bereich der Entgeltabrechnung sind ausgesprochen komplex und anspruchsvoll. Zudem dürfen grundsätzlich keine Fehler gemacht werden, die Folgen können fatal sein – und die Haftungsrisiken sind immens. Weiterhin sind für eine zuverlässige Abwicklung der Payroll mitsamt aller Vor- und Nacharbeiten sehr gut ausgebildete Lohnexperten notwendig, die aufgrund der tra... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 25 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Strafzeitberechnung [Rdn 321]

Rdn 322 1. Die – teilweise durchaus komplizierte – Strafzeitberechnung obliegt dem Rechtspfleger bei der StA, der hierzu ein Computerprogramm nutzt. Für jede selbstständige Strafe ist die Strafzeit getrennt zu berechnen; Grundsätze zur Berechnungsweise finden sich in den §§ 37 StVollstrO (vgl. die Berechnungsbeispiele bei Röttle/Wagner/Theurer, 2. Kap. Rn 146 ff.). Rdn 323 2.... mehr

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Sauer, SGB II § 50b Zentral... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Um zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik wirtschaftlich und auf dem Stand der Technik bereitstellen zu können, ist die Pilotierung neuer Technologien erforderlich. Der von dem Gesetz verwendete Begriff der Informationstechnik (abgekürzt: IT) ist als ein Oberbegriff für die Informations- und Datenverarbeitung sowie die dafür benötigte Hard- und Software z... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.4 Darlehen bei voraussichtlichen Einnahmen und vorzeitigem Verbrauch

Rz. 35 Abs. 4 stellt den Lebensunterhalt des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft sicher, wenn im Bedarfszeitraum voraussichtlich Einnahmen anfallen, die jedoch zu Beginn des Monats noch nicht zur Verfügung stehen (Abs. 4 Satz 1), oder (seit dem 1.1.2017) eine während eines Zeitraums von 6 Monaten zu berücksichtigende einmalige Einnahme vorzeit... mehr

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Sauer, SGB II § 50b Zentral... / 2.1 Pilotierung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 kann die Bundesagentur für Arbeit neue Technologie erproben, um die Wirtschaftlichkeit der Entwicklung oder Weiterentwicklung eines zentral verwalteten Verfahrens der Informationstechnik zu bewerten. Mit der Experimentierklausel erhält die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, neue Technologien niedrigschwellig anhand konkreter Anwendungsfälle zu erprob... mehr

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Sauer, SGB II § 19 Grundsic... / 2.3 Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Rz. 14 Abs. 3 legt fest, dass sich die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes um das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindern. Damit steht fest, dass die Leistungen bedarfsorientierte Leistungen mit Fürsorgecharakter sind. Rz. 15 Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen enthalten §§ 11ff. und die aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 erlassene Grusi... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Software-as-a-Service

Rn. 192f Stand: EL 49 – ET: 06/2026 I.R.v. Cloud Computing erhalten UN – je nach Ausgestaltung – Zugriff auf Server, Speicher, Datenbanken und/oder eine umfassende Palette von Anwendungsservices über das Internet. Betreffende Dienste werden vom Anbieter als Infrastructure-as-a-Service (IaaS; hier wird lediglich die zur Umsetzung bestimmter Anwendungen notwendige Hardware zur ... mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bedeutung der Umsatzerlöse

Rn. 19 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die "UE" laut GuV sind in der externen Bilanzanalyse wichtig: Sie stehen am Anfang der GuV und werden als vom UN weniger bilanzpolitisch beeinflussbar angesehen – anders als etwa der Jahresüberschuss, der am Ende der GuV steht, beeinflusst von Bilanzierungsmethoden. Die Forderung nach einem separaten Ausweis der "UE" in der GuV brachte erst d... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rn. 14 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Im Einzelnen sind unter dieser Position folgende entgeltlich erworbene VG auszuweisen: Konzessionen: hierbei handelt es sich um befristete behördliche Genehmigungen zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes und/oder Handels (z. B. Güterfernverkehrsgenehmigung); gewerbliche Schutzrechte: dies ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Rechte des ... mehr

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§ 396 AO: Verfahrensbeschle... / 1. Verfahren

Dass die Einschätzung des BGH zur Gewichtung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK durchaus anders gesehen werden kann und gesehen wird, zeigt eine jüngere Entscheidung des EuGH[42]. Der EuGH hat zwar die Bedeutung des Beschleunigungsgebots in Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK herausgestellt, dessen Tragweite jedoch zugleich stark relativiert. Eine zentrale Frage des Verfahrens war die nach der ... mehr

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§ 14 Praxishinweise zur Ber... / III. Fachliche Spezialisierung als Gegenentwurf?

Rz. 7 Vor diesem Hintergrund scheint es grundsätzlich begrüßenswert, dass die Stiftungsberatung durch entsprechende Bildungs- und Fortbildungsangebote zunehmend professionalisiert wird und sich passende Spezialisierungen herausbilden. Aber bei genauerer Betrachtung kann auch das zu einer Verstärkung des oben kritisierten "Vertriebstrends" führen. Rz. 8 Betrachten wir beispiel... mehr

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§ 4 Praxis der Stiftungsarb... / II. Stiftungsmanagement

Rz. 10 Hier können die vielfältigen Einzelheiten und Überlegungen zum erfolgversprechenden "Stiftungsmanagement" ersichtlich nicht im Einzelnen dargestellt werden. Dem geneigten Leser sollen jedoch die wesentlichen Schlagworte, verschiedene praxisnahe Fundstellen und einige Original-Töne an die Hand gegeben werden. Rz. 11 Horst Görgen, Bankkaufmann, Dipl.-Betriebsw., Stiftun... mehr

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§ 14 Praxishinweise zur Ber... / VII. Checklisten und moderne Beratung?

Rz. 103 Vor einiger Zeit erzählte mir (Schiffer) jemand, er habe eine ganz tolle Beraterin. Die habe hervorragende Checklisten und so alles im Griff. Heute höre wir ergänzend, wie gut die KI doch Themen durchleuchte (siehe auch § 1 Rdn 3) und dass eine Beratungs-App für eine Beratung reichen soll.[67] Da waren und sind wir doch ein wenig erstaunt. Natürlich muss der Berater v... mehr

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§ 1 Stiftungen und Stiftung... / A. Zur Stiftungsszene

Rz. 1 Stiftungen sind in Deutschland nach wie vor ausgesprochen beliebt! Sie sind aktuell ein wesentlicher Beratungsgegenstand, und zwar nicht nur, aber häufig auch im Zusammenhang mit Erb- und Nachfolgeregelungen (vgl. auch § 10).[1] Die Themenvielfalt sowie deren steigende Ausdifferenzierung, mit der sich die Stiftungswissenschaft und die Stiftungspraxis zu beschäftigen ha... mehr

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Plattformarbeit: Varianten ... / 4.2 Das "Crowdworker-Urteil" des BAG

Der Ansicht, dass es sich bei Crowdworkern grundsätzlich nicht um Arbeitnehmer handeln kann, widersprach das BAG[1] jedoch. Das Gericht hatte hier über die Arbeitnehmereigenschaft eines Crowdworkers zu entscheiden, der über eine App kleine Aufgaben annehmen konnte, bei denen er die Präsentation von Markenprodukten im Einzelhandel kontrollieren sollte. Zwischen dem Crowdworke... mehr

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ZAP 5/2026, Internetreport / 11 Vorlage an den EuGH wegen Schadenersatzes bei massenhaft provozierten Verstößen

Ein Webseitenbetreiber setzte Google Fonts so ein, dass beim Aufruf seiner Seite die dynamische IP-Adresse der Besucher automatisch an Google in die USA übermittelt wurde. Ein Dritter installierte bewusst Software, um entsprechende Seiten systematisch zu identifizieren und gezielt – auch automatisiert – aufzurufen. Auf dieser Basis ließ er über 100.000 Seitenbesuche mit der ... mehr

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ZAP 5/2026, Internetreport / 12 Influencer-Werbung für Arzneimittel grds. unzulässig

Das OLG Köln (Urt. v. 11.9.2025 – 6 U 118/24) hatte sich als Berufungsgericht mit der Fragestellung zu befassen, ob die Werbung für ein Arzneimittel in einem sog. Instagram-Reel einer Influencerin (kurzes und vertikal erscheinendes Videoformat, üblich in sozialen Medien) gegen das HeilmittelwerbeG (HWG) verstößt. Die betreffende Influencerin hatte aufgrund einer mit einem Pha... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 8 ESRS E3 beinhaltet Angabepflichten, die mit den Offenlegungsanforderungen anderer EU-Rechtsakte übereinstimmen. Demnach kommt diesen Angaben durch deren Relevanz für Zwecke eines weiteren Rechtsakts eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren unterliegen diese Angaben Harmonisierungsbestrebungen mit den EU-Rechtsvorschriften, die korrespondierende Inhalte aufweisen. Auch... mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.3 ESRS E3-5 – Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 65 Die nach ESRS E3.30 zu berichtenden Informationen – also die Angabe des Unternehmens zu seinen erwarteten finanziellen Effekten aufgrund wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen – sollen die nach ESRS 2.48(d) erforderlichen Angaben zu den aktuellen Auswirkungen auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Cash... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 9 ESRS 1, App. C enthält stufenweise Bestimmungen für die Offenlegungsanforderungen oder für die Datenpunkte der Offenlegungsanforderungen in den aktuellen ESRS, die im ersten Jahr/in den ersten Jahren der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung nach den ESRS weggelassen werden können oder nicht anwendbar sind (ESRS 1.136). Rz. 10 Erleichterungen bestehen für ESRS E3-5 ("... mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.5 Musterformulierung: Abfindung

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1 Grundlagen des Lohnsteuerabzugs

Dem Lohnsteuerabzug unterliegt grundsätzlich jeder von einem inländischen Arbeitgeber gezahlte Arbeitslohn. Die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber leistet, sind laufender Arbeitslohn. Grundlagen für den Lohnsteuerabzug vom laufenden Arbeitslohn sind die individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (u. a. Steuerklasse, Kinderfreibetrag) sowie eine nach amtlich... mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 15 Erfindungen/Rechte an Software

Eine Regelung zu Rechten an Erfindungen bzw. Software bietet sich an, wenn der Geschäftsführer selbst daran beteiligt ist, derartige Immaterialgüterrechte zu schaffen. Hier empfiehlt sich eine Verweisung auf das Recht des Arbeitnehmers, das allerdings aufgrund eines Verweises in § 69b Urheberrechtsgesetz aber auch auf sonstige Dienstverhältnisse, wozu auch das Anstellungsver... mehr

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Digitalisierung & Nachhalti... / 4.2.2 Software-Strategien einer nachhaltigen Digitalisierung

Cloud Computing Nutzen Sie Cloud-Computing-Dienste, um den Bedarf an lokalen Servern und Infrastruktur zu reduzieren. Durch die Nutzung von Cloud-Ressourcen können Unternehmen ihre IT-Infrastruktur flexibler skalieren und effizienter nutzen. Achten Sie jedoch darauf, einen Cloud-Anbieter mit umweltfreundlichen Praktiken und Energieeffizienzinitiativen auszuwählen. Dazu mehr i... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Digitalisierung & Nachhalti... / 1.2 Was haben Digitalisierung und Nachhaltigkeit miteinander zu tun?

Trotz Vielzahl der Definitionen ist heute mit Digitalisierung der Megatrend gemeint, der sich weit über die Ebenen der tatsächlichen Anwendung erstreckt: Wichtig Digitalisierung als einschneidender Megatrend Eine globale, gesamtgesellschaftliche, soziotechnische Transformation durch eine exponentiell wachsende Leistungsfähigkeit von Mikroelektronik[1] – einschneidend und vergl... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Digitalisierung & Nachhalti... / 3.2.2 Ansatzpunkte für Unternehmen

Auf Unternehmen bezogen zeigen folgende Beispiele, wie digitale Nachhaltigkeit hier wirken kann. Der Einsatz von Cloud Computing bedeutet bspw. weniger Energieverbrauch und weniger Emissionen: Ein eigener Serverpark ist in der Regel weniger effizient als wenn ein Cloud-Anbieter genutzt wird. Auch kann ein Unternehmen dann – je nach Branche – einfachere, "slim Client"-Compute... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Digitalisierung & Nachhalti... / 4.2 Low hanging Fruits: Schnell umsetzbare Maßnahmen

Unterhalb der genannten strategischen Gesichtspunkte läuft nachhaltige Digitalisierung auf eine sehr konkrete Ebene hinaus: Hardware, Software und Dienste externer Anbieter. Daher gibt es im Folgenden einige kurze und schnell umsetzbare Tipps. 4.2.1 Hardware-Strategien einer nachhaltigen Digitalisierung Beschaffungspolitik Damit steht und fällt in vielen Bereichen – seien es nu... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 73 Abs. 9 Satz 1 Nr. 5 und 6 werden durch die folgenden Nummern 5 bis 7 ersetzt: mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Digitalisierung & Nachhalti... / 4 Fazit

Digital ist nicht automatisch nachhaltig. Es geht darum, die Chancen zu nutzen und die Risiken zu minimieren. Daher braucht es Lenkung und Verantwortung. Unternehmen haben hier einen sehr großen Hebel: Hier arbeiten viele Menschen, hier ist sehr viel Hard- und Software im Einsatz. Wenn ein Unternehmen sich daher dazu entscheidet, ihren Transformationspfad nicht nur gen Digit... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Digitalisierung & Nachhalti... / 3.1.2 Ansatzpunkte für Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet das konkret, bspw. bei der Anschaffung hausinterner Server auf ein hohes Maß an energieeffizienz zu achten. Kernthema ist hier die Frage, wie der Ressourcen- und Energieverbrauch von Rechenzentren und Informationstechnik gesenkt werden kann. Wichtig ist auch das Thema Datenmanagement. Neben nachhaltiger Hard- und Software kann das eine weitere Stellsc... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 73 Abs. 9 Satz 1 Nr. 5 und 6 werden durch die folgenden Nummern 5 bis 7 ersetzt: mehr