Fachbeiträge & Kommentare zu SEPA

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltsscheck / 7.2 SEPA-Basislastschriftmandat

Wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens erfüllt sind, muss der Privathaushalt der Minijob-Zentrale ein Lastschriftmandat für die Abbuchung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge (einschließlich der Aufstockungsbeiträge bei Rentenversicherungspflicht), Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversich...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 1. Zustellung der Klageschrift/Gerichtskosten

Rz. 25 Bevor das Gericht die Klage dem Beklagten zustellt, wird zuerst sichergestellt, dass die Gerichtskosten bezahlt sind. Sofern der Klage keine Lastschriftermächtigung/kein SEPA-Mandat beiliegt oder die Einzahlung der Gerichtskosten nachgewiesen wird, erstellt das Gericht regelmäßig eine auf den Kläger ausgestellte Gerichtskostenrechnung. Rz. 26 Dies ist gesetzlich gerege...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Aufbau des Formulars

Rz. 136 Der Auftrag ist an das zuständige Amtsgericht zu übermitteln, das den Auftrag sodann an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterleitet. Sollte dem Gläubiger(-vertreter) bekannt sein, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist, kann der Auftrag auch an diesen direkt übermittelt werden. Rz. 137 Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich i.d.R. nach de...mehr

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Haushaltsscheck / 7.1.1 Manuelles Verfahren

Der Haushaltsscheck im manuellen Meldeverfahren besteht aus 3 Belegen bzw. Seiten, einem Originalbeleg für die Minijob-Zentrale und jeweils einer Durchschrift für den Arbeitgeber und die Haushaltshilfe. Folgende Angaben sind auf dem Formular enthalten: Familienname, Vorname und Kontaktdaten des Arbeitgebers, Betriebsnummer und Steuernummer des Arbeitgebers, Familienname, Vornam...mehr

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Haushaltsscheck / 10 Minijob-Manager

Der Minijob-Manager ist das kostenfreie Online-Portal der Minijob-Zentrale für Arbeitgeber, die geringfügige Arbeitnehmer beschäftigen. Mit dem Minijob-Manager können private Arbeitgeber ihre persönlichen Daten einsehen und ändern, ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen oder eine vorhandene Bankverbindung ändern, den Saldo ihres Beitragskontos im Blick behalten, alle Meldungen ...mehr

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Haushaltsscheck / 7.1 Form und Inhalt des Haushaltsschecks

Der Haushaltsscheck ist der Vordruck zur An- und Abmeldung des im Privathaushalt Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale. Er umfasst auch das SEPA-Basislastschriftmandat für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Umlagen nach dem AAG, die Beiträge zur Unfallversicherung und die einheitliche Pauschsteuer. Der Haushaltsscheck[1] wird von der Minijob-Zentrale in Papierform und a...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 4. Obligatorisches Schlichtungsverfahren

Rz. 63 Es ist durch die Gesetzgebung der Länder nunmehr nahezu ausgeschlossen, dass ein Schlichtungsverfahren gem. § 15a EGZPO erforderlich ist. Von einer Darstellung wird abgesehen. Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.7: Muster einer Gebührenklage An das _________________________ Gericht (Wohnsitz des Beklagten – je nach Streitwert Amtsgericht od...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Das Antrags-Formular

Rz. 249 Unter das Adressfeld wird ein Texteingabefeld für Antragsteller aufgenommen, in das die Referenznummer für die elektronische Kostenmarke eingetragen werden kann. Allerdings gibt es bislang nicht in allen Bundesländern die Möglichkeit, Gerichtskostenmarken zu nutzen. Beispiel: Zudem kann dort ein Kontrollkästchen markiert werden, mit dem die Erteilung eines SEPA-Lastsc...mehr

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Sonderumlage / 5 SEPA Pre-Notification

Dem Kontoinhaber – also dem betreffenden Wohnungseigentümer – müssen 14 Tage vor dem Einzug per SEPA-Lastschriftmandat Forderungsbetrag, Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz angekündigt werden, und zwar unabhängig davon, ob bereits eine Einzugsermächtigung schriftlich erteilt wurde oder nicht (sog. Pre-Notification). Eine kürzere Frist kann vereinbart werden. Werden i...mehr

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Wirtschaftsplan / 7 SEPA Pre-Notification

Seit 1.2.2014 ist das deutsche Überweisungsverfahren durch das SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahren abgelöst. In diesem Zusammenhang müssen dem Kontoinhaber – also dem betreffenden Wohnungseigentümer – 14 Tage vor dem Einzug per SEPA-Lastschriftmandat Forderungsbetrag, Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz angekündigt werden, und zwar unabhängig davon, ob bereit...mehr

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Wirtschaftsplan / 6.1.1 Rückwirkende Genehmigung

In aller Regel erfolgt die Genehmigung des Wirtschaftsplans in der bereits laufenden Wirtschaftsperiode. Regelmäßig wird die rückwirkende Geltung des Wirtschaftsplans zu Beginn der jeweiligen Wirtschaftsperiode beschlossen. Beschlussmuster: Rückwirkende Genehmigung der Festsetzung von Vorschüssen auf Grundlage eines Wirtschaftsplans TOP XX Rückwirkende Festsetzung der Vorsch...mehr

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Erhaltungsrücklage / 8.2 Maßnahmen der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums

So wohl bereits Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung nicht über die Erhaltungsrücklage finanziert werden können, gilt dies erst recht für Maßnahmen der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums nach § 20 Abs. 1 WEG. Dies ist nicht lediglich darin begründet, als es sich bei Maßnahmen der baulichen Veränderung gerade nicht um Erhaltungsmaßnahmen handelt, sondern wei...mehr

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Jahresabrechnung / 6 SEPA Pre-Notification

Seit 1.2.2014 ist das deutsche Überweisungsverfahren durch das SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahren abgelöst. In diesem Zusammenhang müssen dem Kontoinhaber – also dem betreffenden Wohnungseigentümer – 14 Tage vor dem Einzug per SEPA-Lastschriftmandat Forderungsbetrag, Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz angekündigt werden, und zwar unabhängig davon, ob bereit...mehr

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Jahresabrechnung / 5.1 Festsetzungsbeschluss

Über die sich auf Grundlage der Jahresgesamtabrechnung ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Da gesetzlich für die Beschlussfassung kein bestimmtes Stimmprinzip vorgesehen ist, richtet sich dieses nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 WEG oder einem hiervon abweichend verei...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.4.3 Bildung einer Rücklage für bauliche Veränderungen

§§ 19 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 WEG verleihen den Wohnungseigentümern die Kompetenz, neben der Erhaltungsrücklage weitere Rücklagen zu bilden. Die Bildung einer weiteren Rücklage kann sich daher auch zur Finanzierung gemeinschaftlicher Maßnahmen der baulichen Veränderung anbieten, die mit einer Kostenverteilung gemäß § 21 Abs. 2 WEG unter sämtlichen Wohnungseigentümern verbun...mehr

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Verification of Payee (VoP) / Zusammenfassung

Begriff Die Verification of Payee (VoP) ist im Euro-Zahlungsverkehrsraum verpflichtend. Sie hat direkte Auswirkungen auf die Lohnbuchhaltung, da jede SEPA-Überweisung – und damit auch Lohn- und Gehaltszahlungen – einem Abgleich zwischen dem Empfängernamen und der verwendeten IBAN unterzogen wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Grundlage ist die Instant Payments Regu...mehr

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Verification of Payee (VoP) / 1 Ablauf des Verfahrens

Nach Einreichung einer SEPA-Überweisung prüft die Bank seit Oktober 2025 in wenigen Sekunden, ob Name und IBAN übereinstimmen. Das Ergebnis wird dann beispielsweise in Form eines Ampelsystems angezeigt. Es können daher folgende Rückmeldungen auftreten: Grüne Ampel bzw. Match: Die Daten stimmen überein. Gelbe Ampel bzw. Close-Match: Es liegen kleinere Abweichungen vor. Rote Ampe...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Anfechtungsgründe

Rz. 382 Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, der die Zustimmung zu einem Verwaltervertrag zum Gegenstand hat, kann mit Erfolg angefochten werden, wenn er ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht. Rz. 383 Dies kann der Fall sein, wenn der Verwaltervertrag eine unangemessen hohe Vergütung im Verhältnis zur Gegenleistung zum Inhalt hat bzw. gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot ver...mehr

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Lastschriftverfahren: Besch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird die Frage gestellt, ob § 28 Abs. 3 WEG eine Beschlusskompetenz einräumt, die Wohnungseigentümer zu verpflichten, an einem Lastschriftverfahren teilzunehmen. Erfüllung einer Hausgeldforderung Die Wohnungseigentümer können vereinbaren oder nach § 28 Abs. 3 WEG beschließen, wie Forderungen zu erfüllen sind. Sie können daher auch bestimmen, dass ein Wo...mehr

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Zweiter Bildungsweg / 3.4.1 Beitragszahlung

Auszubildende des Zweiten Bildungsweges zahlen bei Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung ihre Beiträge selbst. Sie haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung die Beiträge im Voraus zu zahlen.[1] Die Satzungen der Kranken- und Pflegekassen können eine monatliche Beitragszahlung vorsehen, wenn ein SEPA-Mandat erteilt wird.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / dd) Checkliste: Lastschriftwiderruf

Rz. 131 Ein Lastschriftwiderruf kommt nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Lastschriftwiderruf

Rz. 227 Der Insolvenzverwalter kann zum Zwecke der Massemehrung Lastschriften widerrufen. Sofern der Lastschrifteinzug nicht ohnehin in einem insolvenzfesten SEPA-Verfahren erfolgt ist, kann in dem Verbraucherinsolvenzverfahren der Widerruf von Lastschrifteinzügen seit den Grundsatzentscheidungen des BGH vom 20.7.2010[138] nur unter stark eingeschränkten Voraussetzungen erfo...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / cc) Widerruf von Lastschriftermächtigungen

Rz. 130 Bei Zahlung mittels SEPA-Lastschrift wird dem Zahlungsempfänger vorab gestattet, den Betrag vom Konto einzuziehen (§ 675j Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB), und die Weisung an die Zahlstelle gegeben, die auf das Schuldnerkonto gezogene Lastschrift einzulösen (Zahlungsauftrag gem. § 675f Abs. 3 S. 2 BGB).[90] Wird nach Belastungsbuchung das Insolvenzverfahren über das Vermögen ...mehr

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§ 8 Bankrecht / IV. Muster: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Zwischen _________________________ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle) – nachstehend "Bank" genannt – und _________________________ (Name und Adresse des Darlehensnehmers) – nachstehend ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / X. Muster: Mitteilung des Leasingnehmers an den Leasinggeber über die Erhebung einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten Klage gegen den Lieferanten

Rz. 121 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.1: Mitteilung des Leasingnehmers an den Leasinggeber über die Erhebung einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Klage gegen den Lieferanten Sehr geehrte/r _________________________ in der vorbezeichneten Angelegenheit zeige ich unter Vorlage einer beglaubigten Kopie der auf mich lautenden Vollma...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verification of Payee (VoP) im SEPA-Zahlungsverkehr

Zusammenfassung Ab Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen zusätzlich prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers zur angegebenen IBAN passt. Diese neue Kontrolle soll Fehler und Betrug verhindern und betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Wer auf korrekte Namensangaben achtet, kann Probleme vermeiden. Hintergrund Ab dem 9.10.2025 gilt im Euro-Zahlungsrau...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verification of Payee (VoP)... / Zusammenfassung

Ab Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen zusätzlich prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers zur angegebenen IBAN passt. Diese neue Kontrolle soll Fehler und Betrug verhindern und betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Wer auf korrekte Namensangaben achtet, kann Probleme vermeiden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verification of Payee (VoP)... / Hintergrund

Ab dem 9.10.2025 gilt im Euro-Zahlungsraum eine neue EU-Vorgabe: die "Verification of Payee" (VoP), auch IBAN-Name-Check genannt. Banken sind dann verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung zu prüfen, ob der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu reduzieren. Die technische Umsetzung startete bereits wenige Tage vor dem...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verification of Payee (VoP)... / Vorteile der VoP

Mehr Sicherheit: Fehlerhafte oder betrügerische Überweisungen werden seltener. Weniger Aufwand: Manuelle Nachforschungen und Korrekturen werden reduziert. Schnelle Rückmeldung: Überweisende erfahren sofort, ob die Daten stimmen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verification of Payee (VoP)... / Herausforderungen

In der Praxis kann es zu Problemen kommen, wenn Namen unterschiedlich geschrieben werden, z. B. durch Abkürzungen, Namensänderungen oder verschiedene Rechtsformen bei Unternehmen. Auch unvollständige oder veraltete Daten können zu Abweichungen führen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verification of Payee (VoP)... / Ablauf der Überprüfung

Nach Eingabe einer Überweisung prüft die Bank automatisch, ob Name und IBAN zusammenpassen. Das Ergebnis wird sofort angezeigt: Bei grün wird die Überweisung wie gewohnt ausgeführt. Bei gelb zeigt die Bank den bei ihr hinterlegten Namen an. Der Überweisende kann dann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem ausführen möchte. Bei rot wird auf eine fehlende Übereinstimmung hingewi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verification of Payee (VoP)... / Was Unternehmen jetzt tun sollten

Um Probleme zu vermeiden, sollten Unternehmen folgende Schritte beachten: Eigene Daten prüfen: Sicherstellen, dass der Unternehmensname bei allen Banken und auf allen Konten einheitlich und korrekt hinterlegt ist. Rechnungen anpassen: Den Unternehmensnamen auf Ausgangsrechnungen immer gleich und vollständig angeben. Es kann sinnvoll sein, Kunden auf die exakte Schreibweise hin...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2.4 Rücklage für Klagen der Gemeinschaft

Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse zur Kostentragung sowie der Erhaltungsrücklage und anderer gebildeter Rücklagen. Die Wohnungseigentümer können also neben der Erhaltungsrücklage auch andere Rücklagen bilden, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Da Beschlussklagen gegen die GdWE zu richten sind und somit sämtlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.3.2 Fälligkeit (Absatz 2 Satz 2)

§ 6 Abs. 2 Satz 2 ist entsprechend dem Tarifabschluss für den allgemeinen öffentlichen Dienst am 9. Januar 2003 mit Wirkung vom 1. Januar 2003 geändert worden. Danach erfolgt die Zahlung des Entgelts zum letzten Tag des laufenden Monats (entsprechend § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD). Diese neue Regelung konnte jedoch aufgrund der hierzu vereinbarten Protokollerklärung frühestens ab ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Rechtsentwicklung der Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für st-begünstigte Zwecke unterliegen stetigen Änderungen, insbes zur Anpassung an die gesellschaftspolitischen Entwicklungen (Förderung des bürgerschaftlichen Engagements usw). Allein seit dem Jahr 2010 ist es zu folgenden Rechtsänderungen im Bereich des Abzugs von Zuwendungen für st-begünstigte Zw...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 337 Auszah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) geändert. Abs. 1 und 3 der Vorschrift wurden durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch ist die Vorschrift zugleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. SEPA-Lastschriften.

Rn 5 II sieht für Lastschriften nach der SEPA-Verordnung ein bedingungsloses Erstattungsrecht vor. Die SEPA-Verordnung regelt auf Euro lautende Lastschriften innerhalb der EU. Damit wird das bei SEPA-Basislastschriften bestehende bedingungslose Erstattungsrecht, das bisher lediglich eine vertragliche Grundlage (AGB der Kreditwirtschaft) hatte, gesetzlich festgeschrieben. Im ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Lastschrift.

Rn 9 Die Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Schuldner der Leistung (Zahler), sondern vom Gläubiger (Zahlungsempfänger) eingeleitet und daher auch als ›rückläufige Überweisung‹ umschrieben (BGHZ 69, 82). In § 1 XXI ZAG ist der Begriff definiert. Die Definition ist auch für das BGB maßgebend (§ 675c III). Eine Lastschrift ist danach ein Zahlungsvorgang zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Normadressat des § 270a ist der Gläubiger einer Geldschuld. Das Surcharging-Verbot gilt für alle Überweisungen und Lastschriften, auf welche die SEPA VO 2012/260/EU anwendbar ist (MüKoBGB/Krüger § 270a Rz 3 ff; Zahrte BKR 21, 79; Spitzer MDR 18, 561; Omlor WM 18, 937). Da die SEPA VO auf alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb der EU, bei denen entweder d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 Die Regelung begründet in bestimmten Fällen auch für autorisierte Zahlungsvorgänge einen Erstattungsanspruch des Zahlers gg seinen Zahlungsdienstleister. Vom Anwendungsbereich der Norm sind allerdings nur Zahlungsvorgänge erfasst, die vom oder über den Zahlungsempfänger angestoßen wurden (sog Pull-Zahlungen). Ein aufgrund der Autorisierung zunächst bestehender und umges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. 2Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Lastschrift.

Rn 27 Die Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Schuldner der Leistung, sondern vom Gläubiger eingeleitet und daher auch als ›rückläufige Überweisung‹ umschrieben (BGHZ 69, 82). Die Lastschrift wird eingelöst und dem Konto des Schuldners belastet, wenn ein Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung vorgelegt wird (BGH NJW 96, 988 [BGH 10.01.1996 - XII ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Lastschrift und Überlassung eines unterzeichneten Überweisungsträgers.

Rn 13 Bei Zahlung per Lastschrift wird dem Gläubiger die Befugnis eingeräumt, über die Buchposition des Kontoinhabers zu verfügen. Er muss versuchen, aus dieser Berechtigung heraus Befriedigung zu erlangen. Insofern weist die Einräumung einer Einzugsermächtigung oder Abbuchungsbefugnis Züge einer Leistung erfüllungshalber auf. Als ›rückläufige Überweisung‹ zielt sie aber unm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Mit Einführung der §§ 675c–676c haben Teile des Bankvertragsrechts eine Regelung im BGB erhalten. Um der wirtschaftlichen Bedeutung der Zahlungsdienste Rechnung zu tragen, aber auch um den von der Zahlungsdiensterichtlinie (2015/2366, ABl Nr L 337, 35, ber. 2016 Nr L 169, 18) vorgegebenen Detailregelungen gerecht zu werden, wurden die Regelungen für Zahlungsdienste scho...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überweisung.

Rn 4 Die Überweisung ist als klassischer Zahlungsdienst Gegenstand eines Zahlungsdienstvertrags. Die Überweisung ist ein tatsächlicher, buchungstechnischer Vorgang, der dazu führt, dass ein bestimmter Geldbetrag einem Konto bei einem Kreditinstitut (Zahlungsdienstleister) gutgeschrieben wird. Nach der Definition in § 1 XXII ZAG ist die Überweisung ein auf Veranlassung des Za...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 46 Nach § 28 III kann beschlossen werden: dass ein WEigtümer seine Schulden auch im Wege des Buchgeldes (= Geldforderungen gg Kreditinstitute) erfüllen darf; die Einrichtung von Daueraufträgen; dass im Wege des SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahrens zu leisten ist (LG Köln NZM 15, 671, 673 [BGH 25.03.2015 - VIII ZR 243/13]); solange ein SEPA(Basis-)Lastschriftverfahren gilt, ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kundenkennung.

Rn 3 II definiert den Begriff der Kundenkennung. Es handelt sich insoweit um eine Kombination aus Buchstaben, Zahlen oder Symbolen, die den Zahlungsdienstnutzer oder dessen Zahlungskonto zweifelsfrei bezeichnen. Die Kennung wird vom Zahlungsdienstleister zur Verfügung gestellt. Eine solche Kennung ist etwa die ›IBAN‹ (International Bank Account Number) und ›BIC‹ (Bank Identi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelne Geschäftsbesorgungsverträge mit Banken.

Rn 26 Die besonderen Bankverträge im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten werden bei den §§ 675c ff kommentiert. Besondere Geschäftsbesorgungsverträge sind die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift, der Scheckvertrag und die Geld- bzw Kreditkartenverträge. Letztere werden im Zusammenhang mit dem Zahlungsdienstevertrag (§ 676f) kommentiert. Eine Geschäftsbesorgung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Zahler hat gegen seinen Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines belasteten Zahlungsbetrags, der auf einem autorisierten, vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wennmehr