Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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FF 11/2011, Abänderung einer Jugendamtsurkunde und Erstausbildung des Unterhaltsverpflichteten

BGB § 1603 Abs. 2; ZPO § 323 Abs. 1 u. 4 § 522 Abs. 1–3 Leitsatz a) Für die Abänderung einer Jugendamtsurkunde über den Kindesunterhalt ist in Verfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurden, die Abänderungsklage nach § 323 Abs. 4 ZPO zulässig. b) Die vom Unterhaltsberechtigten begehrte Abänderung einer einseitig erstellten Jugendamtsurkunde setzt keine Änderung der ihr zug...mehr

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FF 11/2011, Betreuungsunter... / 2. Instanzgerichte

Nachstehend wird die aktuelle Rechtsprechung der Instanzgerichte dargestellt. Aus den Jahren 2009 und 2010 sind noch einige Entscheidungen nachzutragen, die erst später veröffentlicht worden sind und deshalb im Voraufsatz[23] noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Entscheidungen sind wiederum durchlaufend nummeriert und mit einem Stichwort versehen. (1) Das OLG Hamm[24...mehr

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FF 10/2011, Anrechnung des ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt bei der Anrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt gemäß § 1612b BGB n.F., wenn der Unterhaltspflichtige neben der Zahlung von Kindesunterhalt zur Leistung von Ehegattenunterhalt verpflichtet ist. I. [2] 1. a) Eltern schulden ihren Kindern unter den Voraussetzungen...mehr

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FF 10/2011, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Die Anwendung des § 36 Nr. 1 EGZPO und des darin enthaltenen Zumutbarkeitskriteriums ist auf die Fälle beschränkt, in denen sich der Abänderungsgrund aus dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz v. 21.12.2007 ergibt. Die Feststellung ehebedingter Nachteile in der Altersvorsorge kommt in Betracht, wenn der Versorgungsausgleich nur einen Teil der Ehezeit erfasst (BGH, Urt. v. 8.6.2...mehr

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Kindesunterhalt: Auskunftsanspruch des bislang allein barunterhaltspflichtigen Elternteils gegen den anderen Elternteil

Leitsatz Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob beim Kindesunterhalt ein Auskunftsanspruch der Eltern untereinander besteht und woraus sich dieser Anspruch ergibt. Wegen eines fehlenden Unterhaltsverhältnisses zwischen den Eltern kommt eine analoge Anwendung des § 1605 BGB nicht in Betracht. Mit diesem Problem hat sich das OLG Bremen in seiner Entscheidung auseinande...mehr

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Kindergeld gehört den Kindern und nicht den Eltern

Leitsatz Die Kindergeldberücksichtigung beim Kindesunterhalt bringt für Unterhaltspflichtige teilweise Nachteile. Die Unterhaltsverpflichtung kann erheblich anwachsen, indem der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils durch die neue Berechnung nach § 1612b BGB steigt. Das BVerfG hat dies jetzt im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens für verfassungsgemäß erklärt. ...mehr

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Minderjährigenunterhalt: Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit des Schuldners bei vollschichtiger Arbeit; Absenkung des Selbstbehalts bei Zusammenleben mit einem Partner

Leitsatz Der Antragsgegner wurde auf Zahlung von Kindesunterhalt an zwei minderjährige Kinder aus seiner geschiedenen Ehe in Anspruch genommen. Als ungelernter Hilfsarbeiter bei einem Paketzustellerdienst erzielte er bei einer Arbeitszeit von monatlich 172 Stunden nach Abzug aller berücksichtigungsfähigen Aufwendungen Nettoeinkünfte von ca. 975,00 EUR monatlich, von denen no...mehr

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Bei Erstausbildung eines Elternteils kann Pflicht zum Kindesunterhalt ruhen

Leitsatz Für eine Erstausbildung kann die Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind ruhen, denn Ausbildung gehört zum eigenen Lebensbedarf. Notfalls muss der andere Elternteil, auch wenn er die Kinder schon betreut, den notwendigen Unterhalt leisten, wenn er das kann. Sachverhalt Wenn Mütter oder Väter eine Erstausbildung machen, müssen sie keinen Unterhalt für ih...mehr

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Klose, SGB I § 49 Auszahlun... / 2.2.1 Gesetzliche Unterhaltsansprüche

Rz. 18 Auch die Höhe des Auszahlungsbetrages ist, anders als in § 48, nicht in das Ermessen des Leistungsträgers gestellt. Dieser hat vielmehr ohne Rücksicht auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs die zum Lebensunterhalt dienende Sozialleistung ggf. in voller Höhe an die Unterhaltsberechtigten auszuzahlen. Dies beruht offensichtlich darauf, dass der Unterhalt des Untergebracht...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / 1. Billiger oder notwendiger Selbstbehalt

Kann der Mann auch im absoluten Mangelfall den billigen, nicht nur den notwendigen Selbstbehalt verteidigen, der gegenüber minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB und wohl auch gegenüber der neue Ehefrau nach § 1360 BGB anzusetzen ist? Vorschlag: Ja, den billigen Selbstbehalt. Die Kinder werden nicht benachteiligt. Bei Verwendung des notwendigen Selbstbehalts würde...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / 3. BGH, Urt. v. 15.3.2006 – XII ZB 30/04 – zum Selbstbehalt

Im Urt. v. 6.2.2008 wird über die Bestimmung des Bedarfs nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB durch die Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind aus neuer Ehe entschieden, die der BGH zuvor in der Entscheidung zum Trennungsunterhalt vom 15.3.2006[10] auch für den nachehelichen Unterhalt bereits nebenbei beantwortet hatte. Darauf nimmt er Bezug. In dem früheren Urteil wurde der Selbst...mehr

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FF 05/2009, Mittelwert aus notwendigem und angemessenem Selbstbehalt

BGB § 1603 Leitsatz Gegenüber dem Ehegattenunterhalt muss dem Unterhaltspflichtigen grundsätzlich ein Selbstbehalt verbleiben, der den notwendigen Selbstbehalt gegenüber einem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder (§ 1603 Abs. 2 BGB) übersteigt und zwischen diesem und dem angemessenen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB) liegt (im Anschluss an BGH v. 15.3.2006 – XII ZR 30/04, B...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / e) Selbstbehalt

Der Verpflichtete darf gegenüber einem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten und gegenüber dem nichtehelichen Elternteil grundsätzlich den billigen Selbstbehalt verteidigen.[11] Dies sind nach der Düsseldorfer Tabelle (1.050 EUR – 10 % Haushaltsersparnis =) 945 EUR.mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / 4. BGH, Urt. v. 1.12.2004 – XII ZR 3/03 – zum Selbstbehalt beim Betreuungsanspruch des nichtehelichen Elternteils

Mit der Entscheidung vom 15.3.2006 wird für den Ehegatten derselbe Selbstbehalt gewählt, den der BGH[12] vorher gegenüber einem Anspruch der nichtehelichen Mutter auf Betreuungsunterhalt wegen nach § 1615l Abs. 2 BGB festgelegt hatte. Er hat dies mit der weitgehenden Angleichung dieses Anspruchs mit dem nach § 1570 BGB begründet. Auch in diesem Urteil, in welchem es allenfal...mehr

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zfs 11/2008, Benutzung eines privateigenen Kfz für dienstliche Zwecke; Ersatzleistung für im Dienst beschädigte Gegenstände; auf Selbstbehalt begrenzte Ersatzleistung; Höherstufung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung; Verlust des Schadensfreiheitsrabatts bei der Vollkaskoversicherung; Fürsorgepflicht

LBG NRW § 91; LRKG NRW § 6 Abs. 1; Verwaltungsvorschriften und Runderlasse zu § 91 LBG NRW Leitsatz Erfolglose Klage einer Polizeibeamtin auf Erstattung des ihr durch den Verlust des Schadensfreiheitsrabatts bei der Vollkaskoversicherung entstandenen Schadens infolge eines selbstverschuldeten Unfalls bei einer aus triftigen Gründen mit dem privaten Kraftfahrzeug vorgenommenen ...mehr

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FF 04/2008, Herabsetzung de... / Aus den Gründen

Gründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das OLG, dessen Entscheidung in FamRZ 2005, 2091 veröffentlicht ist, hat die Leistungsfähigkeit des Beklagten – getrennt nach Zeitabschnitten – auf der Grundlage der Erwerbseinkünfte bzw. des Arbeitslosengeldes des Beklagten ermi...mehr

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FF 04/2008, Herabsetzung des Selbstbehalts um Ersparnis durch gemeinsame Haushaltsführung

BGB § 1603 Abs. 1 und 2 Leitsatz Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden. BGH, Urt. v. 9.1.2008 – XII ZR 170/05 (OLG Karlsruhe, AG Bruchsal) Sachverhalt Tatbestand: Die Parteien streiten um Kinde...mehr

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zfs 07/2011, Verhältnis von Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalten

VVG § 75 Leitsatz Ist bestimmt, dass bei Kumulschäden durch Elementarereignisse ein prozentualer Abzug von der Entschädigungsleistung vorzunehmen ist, so ist der Selbstbehalt auch von der Höchstentschädigungssumme abzuziehen. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG München, Urt. v. 15.10.2010 – 25 U 2639/10 1 Aus den Gründen: „ … Die zulässige Berufung ist begründet. Sie führt unter Abä...mehr

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FF 04/2008, Herabsetzung de... / 3 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung vom 09.01.2008 greift der BGH in die bisher weitgehend den Tatrichtern überlassene Bestimmung des notwendigen Selbstbehalts ein. Dabei schränkt er nicht nur den den Instanzgerichten insoweit formal noch belassenen Spielraum ein, sondern verlangt – entgegen sonstiger Bestrebungen zur Vereinfachung des Unterhaltsrechts – auch eine sehr einzelfallbezogen...mehr

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FF 04/2008, Herabsetzung de... / Leitsatz

Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden. BGH, Urt. v. 9.1.2008 – XII ZR 170/05 (OLG Karlsruhe, AG Bruchsal)mehr

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zfs 07/2011, Verhältnis von... / 1 Aus den Gründen:

„ … Die zulässige Berufung ist begründet. Sie führt unter Abänderung des erst erstinstanzlichen Urt. zur Abweisung der Klage insgesamt. Der Nachtrag zum Versicherungsschein für das Jahr 2008 sowie die beigefügte Deklaration über versicherte Gefahren, Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalte enthält die Regelung, dass der Selbstbehalt für Schäden durch Elementarereignisse je Fa...mehr

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FF 01/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Selbstbehalt Unter Selbstbehalt versteht man die Mittel, die dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensbedarf bleiben müssen. Nur wer mehr hat, als er für seinen Unterhalt und die angemessene Bedienung von sonstigen Verbindlichkeiten braucht, muss einem anderen Unterhalt leisten. Sonst besteht keine Unterhaltspflicht (§§ 1603, 1581 BGB). Der Selbstbehalt kann nach den...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung bei Juris (OLG Naumburg – 4 UF 33/06) veröffentlicht ist, hat die Klage für zulässig und begründet erachtet. Der im Zeitpunkt seiner Entscheidung 16-jährige Kläger sei bedürftig, weil er sich nicht selbst unterhalten könne und auch nicht über Vermögen verfüge. Der Beklagte könne sich gegenüber dem Anspruch auf...mehr

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FF 05/2009, Mittelwert aus ... / 2 Anmerkung

Der BGH hat in einer weiteren Entscheidung den Mittelwert aus notwendigem und angemessenem Selbstbehalt, den er schon früher angenommen hatte,[1] auf den Betreuungsunterhalt ausgedehnt. In der zum nachehelichen Unterhalt ergangenen Entscheidung führt der BGH aus: "Gegenüber dem Anspruch der Klägerin auf nachehelichen Unterhalt muss dem Beklagten deswegen ein Selbstbehalt verb...mehr

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FF 05/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Barleistungspflicht der Eltern Wie alle Verwandten, können auch Eltern gegenüber ihren Kindern gemäß § 1603 Abs. 1 BGB den angemessenen Selbstbehalt beanspruchen. Jedoch können sie diesen gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern nicht schlechthin verteidigen. Sie müssen vielmehr alle verfügbaren Mittel für sich und diese gleichmäßig verwenden (§ 1603 Abs. 2 S. 1...mehr

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FF 12/2010, Wesentliche Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2011

Die "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2011 geändert werden. Die wesentlichen Änderungen sind: Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 EUR auf 950 EUR erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 EUR. Auch die Selbstbehalte b...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Beklagten ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils u...mehr

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FF 03/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Ein vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Arbeitslosengeld II ist nicht bedarfsdeckend und lässt den Unterhaltsanspruch als subsidiäre Sozialleistung nicht entfallen. Vom Krankengeld des Unterhaltspflichtigen sind weder pauschale berufsbedingte Kosten noch ein Erwerbstätigenbonus abzusetzen. Im Rahmen der Leistungsfähigkeit gilt für ihn der Selbstbehalt eines Nichterwerbstäti...mehr

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FF 05/2009, Mittelwert aus ... / Leitsatz

Gegenüber dem Ehegattenunterhalt muss dem Unterhaltspflichtigen grundsätzlich ein Selbstbehalt verbleiben, der den notwendigen Selbstbehalt gegenüber einem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder (§ 1603 Abs. 2 BGB) übersteigt und zwischen diesem und dem angemessenen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB) liegt (im Anschluss an BGH v. 15.3.2006 – XII ZR 30/04, BGHZ 166, 351, 356 ...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB sind Eltern gegenüber minderjährigen Kindern, die ihren Unterhalt nicht aus dem Stamm ihres Vermögens decken können, verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem Unterhalt und zum Unterhalt der Kinder zu verwenden. Durch § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Leistungsfähigkeit der Eltern nach der Rechtsprechung des BGH[1] über...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / c) Berechnungsbeispiel 2: privilegiertes volljähriges Kind

Noch stärker verschiebt sich die Belastung, wenn es sich um ein privilegiertes volljähriges Kind handelt.[90] Auch beim privilegierten volljährigen Kind besteht die anteilige Haftung beider Elternteile.[91] Teilweise wird aber hier der notwendige Selbstbehalt anstelle des angemessenen Selbstbehaltes angesetzt.[92] Dies führt zu einer deutlich stärkeren Mithaftung des geringe...mehr

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FF 01/2008, Unterhaltsrelev... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts schuldet der Kläger dem Beklagten seit Zustellung der Abänderungsklage am 18.9.2003 keinen Kindesunterhalt mehr. Der Unterhaltsbedarf des volljährigen Beklagten richte sich nach ...mehr

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FF 05/2011, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Kann ein Elternteil bei Wahrung seines angemessenen Selbstbehalts Volljährigenunterhalt zahlen, so haftet der andere Elternteil nicht (mit), wenn dessen eigener angemessener Selbstbehalt nicht gewahrt ist. In diesen Fällen darf er nicht auf den notwendigen Selbstbehalt verwiesen werden (BGH, Urt. v. 12.1.2011 – XII ZR 83/09, FamRB 2011, 101 [Bißmaier]). Soweit ein Auslandssem...mehr

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wenden sich lediglich gegen die Entscheidung des OLG zum Betreuungsunterhalt der Klägerin. Beide Rechtsmittel sind begründet und führen in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. II. Das Berufu...mehr

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zfs 01/2008, Ausweichen ein... / Aus den Gründen

“… [1] Die Klägerin, eine Autovermieterin, macht gegen den Beklagten Schadensersatzansprüche geltend, weil dieser den bei ihr gemieteten Pkw grob fahrlässig beschädigt habe. [2] Am 8.6.2004 mietete der Beklagte bei der Klägerin einen BMW 318, wobei eine Haftungsbefreiung mit Selbstbehalt in Höhe von 550 EUR für selbstverschuldete Unfälle vereinbart wurde. Bei Übergabe des Fah...mehr

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FF 10/2008, Nachehelichenun... / Aus den Gründen

Gründe: Die zulässige Beschwerde ist in der Sache nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Die Rechtsverteidigung der Beklagten gegen die Abänderungsklage des Klägers hat nur für die Zeit bis Juni 2008 weitergehende Aussicht auf Erfolg. 1. Der Unterhaltsanspruch der Beklagten für die hier in Rede stehende Zeit ab dem 1.1.2008 bestimmt sich grundsätzlich nach d...mehr

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FoVo 02/2009, Anspruch nach... / 1 Der Fall

Gläubiger begehrt Absenkung des Selbstbehalts! Der Gläubiger hat u. a. die angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenhilfe und im Einzelnen näher bezeichneten Beihilfen gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen. Das AG hat auf Antrag des Gläubigers die Pfändungsfreigrenze abweichend von § 8...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / b) Berechnungsbeispiel 1: nicht privilegiertes volljähriges Kind

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / 8. Mangelfälle

Ausnahmen von dieser Dreiteilung sind bei unterschiedlicher Rangfolge der Unterhaltsansprüche erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit bei Vorliegen eines Mangelfalls nach Feststellung der Bedarfsbeträge geboten (s. oben). Dem Unterhaltspflichtigen muss als Ehegattenselbstbehalt mindestens ein Betrag zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt (zzt. 1.000 EUR) ve...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / III. Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter gem. § 1615l BGB

a) Gem. § 1615l Abs. 2 BGB in der jetzt geltenden Fassung steht der Mutter – zusätzlich zum Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 1 BGB für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt – gegen den Vater ein Unterhaltsanspruch zu, soweit sie einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge Schwangerschaft oder dadurch bedingter Krankheit dazu außerstande ist; ferner...mehr

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FoVo 02/2009, Anspruch nach... / 2 Die Entscheidung

Selbstbehalt nach Hartz IV Das LG ist dem Gläubiger gefolgt. Der notwendige Lebensunterhalt eines Schuldners nach Maßgabe des § 850f Abs. 2 ZPO bemisst sich nach dem 3. und 11. Kapitel des SGB XII. Maßgebend sind mithin die Regelsätze der Sozialhilfe nach der aufgrund des § 28 Abs. 2 zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ergangenen Regelsatzverordnung. Danach beträgt der z...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / c) Unterhaltsberechnung im Mangelfall

Verfügt der Unterhaltsverpflichtete nicht über genügend Einkommen, um unter Beachtung seines ihm zu belassenden Selbstbehalts allen Berechtigten den ihrem Bedarf entsprechenden Unterhalt zu gewähren, entscheidet die in § 1609 BGB geregelte Rangfolge, wer wie viel von der Verteilungsmasse bekommt. Für die folgende Darstellung soll der relative Mangelfall bezogen auf konkurrie...mehr

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FF 02/2009, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Das Urteil beruht inhaltlich nicht auf der Säumnis des Klägers, sondern berücksichtigt – als sog. unechtes Versäumnisurteil – den gesamten Sach- und Streitstand. Die Revision ist nicht begründet. 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 477 ff. veröffentlicht ist, hat die Feststellungsklage für zulässig gehalten und – in Anwendung deutsc...mehr

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FF 11/2008, Unterhaltsanspr... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet und führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2006, 1842 veröffentlicht ist, ist die Abänderungsklage ohne die Zeitschranke des § 323 Abs. 3 ZPO auch rückwirkend zulässig. Die Klage sei teilweise begründet, weil nach...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / b) Unterhaltsberechnung im Mangelfall

Beanspruchen sowohl die ein eheliches als auch die ein nichteheliches Kind betreuenden Mütter von dem Vater Betreuungsunterhalt, können bei einer Berechnung nach der klassischen Methode unterschiedlich hohe Einsatzbeträge auf Seiten der jeweils betreuenden Elternteile dazu führen, dass einem Elternteil aus der Verteilungsmasse nur ein unterhalb des notwendigen Selbstbehalts ...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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FF 04/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Auch beim Trennungsunterhalt steht dem Unterhaltsverpflichteten gegenüber dem gemeinsame minderjährige Kinder betreuenden Unterhaltsberechtigten ein Selbstbehalt zu, der nicht unter dem notwendigen, aber auch nicht über dem angemessenen Selbstbehalt liegt und den der Tatrichter mit einem Betrag annehmen kann, der etwa in der Mitte zwischen diesen Beträgen liegt (BGH, Urt. v....mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / 2. Rechnung

a) Für gleichrangig Unterhaltsberechtigte (§ 1609 Nr. 2) verteilbares Einkommen: 3.000 EUR – 672 EUR (vorrangiger Kindesunterhalt) – 945 EUR (Selbstbehalt) = 1.383 EUR b) Erforderliches Einkommen: 560 EUR + 693 EUR + 770 EUR = 2.023 EUR c) Anteilige Verteilung: (560 EUR x 1.383 EUR : 2.023 EUR =) 383 EUR Anspruch der geschiedenen Ehefrau, 474 EUR des neuen Ehegatten und 526 EUR d...mehr

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FF 01/2009, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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