Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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FF 05/2009, Mittelwert aus ... / 2 Anmerkung

Der BGH hat in einer weiteren Entscheidung den Mittelwert aus notwendigem und angemessenem Selbstbehalt, den er schon früher angenommen hatte,[1] auf den Betreuungsunterhalt ausgedehnt. In der zum nachehelichen Unterhalt ergangenen Entscheidung führt der BGH aus: "Gegenüber dem Anspruch der Klägerin auf nachehelichen Unterhalt muss dem Beklagten deswegen ein Selbstbehalt verb...mehr

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FF 05/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Barleistungspflicht der Eltern Wie alle Verwandten, können auch Eltern gegenüber ihren Kindern gemäß § 1603 Abs. 1 BGB den angemessenen Selbstbehalt beanspruchen. Jedoch können sie diesen gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern nicht schlechthin verteidigen. Sie müssen vielmehr alle verfügbaren Mittel für sich und diese gleichmäßig verwenden (§ 1603 Abs. 2 S. 1...mehr

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FF 12/2010, Wesentliche Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2011

Die "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2011 geändert werden. Die wesentlichen Änderungen sind: Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 EUR auf 950 EUR erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 EUR. Auch die Selbstbehalte b...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Beklagten ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils u...mehr

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FF 03/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Ein vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Arbeitslosengeld II ist nicht bedarfsdeckend und lässt den Unterhaltsanspruch als subsidiäre Sozialleistung nicht entfallen. Vom Krankengeld des Unterhaltspflichtigen sind weder pauschale berufsbedingte Kosten noch ein Erwerbstätigenbonus abzusetzen. Im Rahmen der Leistungsfähigkeit gilt für ihn der Selbstbehalt eines Nichterwerbstäti...mehr

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FF 05/2009, Mittelwert aus ... / Leitsatz

Gegenüber dem Ehegattenunterhalt muss dem Unterhaltspflichtigen grundsätzlich ein Selbstbehalt verbleiben, der den notwendigen Selbstbehalt gegenüber einem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder (§ 1603 Abs. 2 BGB) übersteigt und zwischen diesem und dem angemessenen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB) liegt (im Anschluss an BGH v. 15.3.2006 – XII ZR 30/04, BGHZ 166, 351, 356 ...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB sind Eltern gegenüber minderjährigen Kindern, die ihren Unterhalt nicht aus dem Stamm ihres Vermögens decken können, verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem Unterhalt und zum Unterhalt der Kinder zu verwenden. Durch § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Leistungsfähigkeit der Eltern nach der Rechtsprechung des BGH[1] über...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / c) Berechnungsbeispiel 2: privilegiertes volljähriges Kind

Noch stärker verschiebt sich die Belastung, wenn es sich um ein privilegiertes volljähriges Kind handelt.[90] Auch beim privilegierten volljährigen Kind besteht die anteilige Haftung beider Elternteile.[91] Teilweise wird aber hier der notwendige Selbstbehalt anstelle des angemessenen Selbstbehaltes angesetzt.[92] Dies führt zu einer deutlich stärkeren Mithaftung des geringe...mehr

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FF 01/2008, Unterhaltsrelev... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts schuldet der Kläger dem Beklagten seit Zustellung der Abänderungsklage am 18.9.2003 keinen Kindesunterhalt mehr. Der Unterhaltsbedarf des volljährigen Beklagten richte sich nach ...mehr

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FF 05/2011, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Kann ein Elternteil bei Wahrung seines angemessenen Selbstbehalts Volljährigenunterhalt zahlen, so haftet der andere Elternteil nicht (mit), wenn dessen eigener angemessener Selbstbehalt nicht gewahrt ist. In diesen Fällen darf er nicht auf den notwendigen Selbstbehalt verwiesen werden (BGH, Urt. v. 12.1.2011 – XII ZR 83/09, FamRB 2011, 101 [Bißmaier]). Soweit ein Auslandssem...mehr

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wenden sich lediglich gegen die Entscheidung des OLG zum Betreuungsunterhalt der Klägerin. Beide Rechtsmittel sind begründet und führen in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. II. Das Berufu...mehr

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zfs 01/2008, Ausweichen ein... / Aus den Gründen

“… [1] Die Klägerin, eine Autovermieterin, macht gegen den Beklagten Schadensersatzansprüche geltend, weil dieser den bei ihr gemieteten Pkw grob fahrlässig beschädigt habe. [2] Am 8.6.2004 mietete der Beklagte bei der Klägerin einen BMW 318, wobei eine Haftungsbefreiung mit Selbstbehalt in Höhe von 550 EUR für selbstverschuldete Unfälle vereinbart wurde. Bei Übergabe des Fah...mehr

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FF 10/2008, Nachehelichenun... / Aus den Gründen

Gründe: Die zulässige Beschwerde ist in der Sache nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Die Rechtsverteidigung der Beklagten gegen die Abänderungsklage des Klägers hat nur für die Zeit bis Juni 2008 weitergehende Aussicht auf Erfolg. 1. Der Unterhaltsanspruch der Beklagten für die hier in Rede stehende Zeit ab dem 1.1.2008 bestimmt sich grundsätzlich nach d...mehr

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FoVo 02/2009, Anspruch nach... / 1 Der Fall

Gläubiger begehrt Absenkung des Selbstbehalts! Der Gläubiger hat u. a. die angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenhilfe und im Einzelnen näher bezeichneten Beihilfen gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen. Das AG hat auf Antrag des Gläubigers die Pfändungsfreigrenze abweichend von § 8...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / b) Berechnungsbeispiel 1: nicht privilegiertes volljähriges Kind

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

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FoVo 02/2009, Anspruch nach... / 2 Die Entscheidung

Selbstbehalt nach Hartz IV Das LG ist dem Gläubiger gefolgt. Der notwendige Lebensunterhalt eines Schuldners nach Maßgabe des § 850f Abs. 2 ZPO bemisst sich nach dem 3. und 11. Kapitel des SGB XII. Maßgebend sind mithin die Regelsätze der Sozialhilfe nach der aufgrund des § 28 Abs. 2 zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ergangenen Regelsatzverordnung. Danach beträgt der z...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / 8. Mangelfälle

Ausnahmen von dieser Dreiteilung sind bei unterschiedlicher Rangfolge der Unterhaltsansprüche erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit bei Vorliegen eines Mangelfalls nach Feststellung der Bedarfsbeträge geboten (s. oben). Dem Unterhaltspflichtigen muss als Ehegattenselbstbehalt mindestens ein Betrag zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt (zzt. 1.000 EUR) ve...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / III. Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter gem. § 1615l BGB

a) Gem. § 1615l Abs. 2 BGB in der jetzt geltenden Fassung steht der Mutter – zusätzlich zum Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 1 BGB für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt – gegen den Vater ein Unterhaltsanspruch zu, soweit sie einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge Schwangerschaft oder dadurch bedingter Krankheit dazu außerstande ist; ferner...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / c) Unterhaltsberechnung im Mangelfall

Verfügt der Unterhaltsverpflichtete nicht über genügend Einkommen, um unter Beachtung seines ihm zu belassenden Selbstbehalts allen Berechtigten den ihrem Bedarf entsprechenden Unterhalt zu gewähren, entscheidet die in § 1609 BGB geregelte Rangfolge, wer wie viel von der Verteilungsmasse bekommt. Für die folgende Darstellung soll der relative Mangelfall bezogen auf konkurrie...mehr

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FF 02/2009, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Das Urteil beruht inhaltlich nicht auf der Säumnis des Klägers, sondern berücksichtigt – als sog. unechtes Versäumnisurteil – den gesamten Sach- und Streitstand. Die Revision ist nicht begründet. 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 477 ff. veröffentlicht ist, hat die Feststellungsklage für zulässig gehalten und – in Anwendung deutsc...mehr

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FF 11/2008, Unterhaltsanspr... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet und führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2006, 1842 veröffentlicht ist, ist die Abänderungsklage ohne die Zeitschranke des § 323 Abs. 3 ZPO auch rückwirkend zulässig. Die Klage sei teilweise begründet, weil nach...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / b) Unterhaltsberechnung im Mangelfall

Beanspruchen sowohl die ein eheliches als auch die ein nichteheliches Kind betreuenden Mütter von dem Vater Betreuungsunterhalt, können bei einer Berechnung nach der klassischen Methode unterschiedlich hohe Einsatzbeträge auf Seiten der jeweils betreuenden Elternteile dazu führen, dass einem Elternteil aus der Verteilungsmasse nur ein unterhalb des notwendigen Selbstbehalts ...mehr

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FF 05/2008, Übergangsfrist ... / Aus den Gründen

Gründe: III. Nachehelicher Unterhalt Die Entscheidung beruht auf §§ 1573 Abs. 2, 1578, 1578b BGB. Grundsätzlich hat die Antragstellerin Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB. Ihre Einkünfte aus einer angemessenen Tätigkeit reichen zur Deckung des vollen Unterhalts i.S.v. § 1578 BGB nicht aus. Dieser bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Bis zu...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / 2. Rechnung

a) Für gleichrangig Unterhaltsberechtigte (§ 1609 Nr. 2) verteilbares Einkommen: 3.000 EUR – 672 EUR (vorrangiger Kindesunterhalt) – 945 EUR (Selbstbehalt) = 1.383 EUR b) Erforderliches Einkommen: 560 EUR + 693 EUR + 770 EUR = 2.023 EUR c) Anteilige Verteilung: (560 EUR x 1.383 EUR : 2.023 EUR =) 383 EUR Anspruch der geschiedenen Ehefrau, 474 EUR des neuen Ehegatten und 526 EUR d...mehr

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FF 12/2010, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Hat das unterhaltsberechtigte volljährige Kind eine eigene Lebensstellung erlangt und wird dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder unterhaltsbedürftig, so steht dem sich seit mehreren Jahren im Rentenalter befindlichen Unterhaltsverpflichteten ein pauschaler Selbstbehalt von 1.400 EUR zu, wie er auch im Rahmen des Elternunterhalts Anwendung findet (OLG Köln, Urt. v. 19.1.201...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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FF 11/2008, Begrenzung und ... / Leitsatz

1. Zur Begrenzung und Herabsetzung eines Anspruchs auf Unterhalt wegen Krankheit. 2. Eine Absenkung des Unterhalts unter den gegenüber Ehegatten geltenden Selbstbehalt kommt in der Regel nicht in Betracht. (Leitsätze des Einsenders) OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.9.2008 – 2 UF 5/02 (AG Karlsruhe)mehr

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FF 04/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Auch beim Trennungsunterhalt steht dem Unterhaltsverpflichteten gegenüber dem gemeinsame minderjährige Kinder betreuenden Unterhaltsberechtigten ein Selbstbehalt zu, der nicht unter dem notwendigen, aber auch nicht über dem angemessenen Selbstbehalt liegt und den der Tatrichter mit einem Betrag annehmen kann, der etwa in der Mitte zwischen diesen Beträgen liegt (BGH, Urt. v....mehr

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FF 01/2009, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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zfs 07/2011, Verhältnis von... / Leitsatz

Ist bestimmt, dass bei Kumulschäden durch Elementarereignisse ein prozentualer Abzug von der Entschädigungsleistung vorzunehmen ist, so ist der Selbstbehalt auch von der Höchstentschädigungssumme abzuziehen. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG München, Urt. v. 15.10.2010 – 25 U 2639/10mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 7. Zusammenfassung

Rechtsstreitigkeiten zwischen Eheleuten können nur dann durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt werden, wenn der Mandant Versicherungsnehmer und nicht nur mitversicherte Person ist. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt und birgt so manche (positive) Überraschung. Nur Ansprüche familienrechtlicher Natur sind vom Ausschluss umfasst, sämtliche weitere schuldrechtli...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / Lösungsvorschlag nach der klassischen Methode

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FF 12/2009, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das bei einem Elternteil lebt, dessen Einkommen den eigenen angemessenen Selbstbehalt nicht erreicht, ist grundsätzlich allein nach dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des anderen Elternteils zu ermitteln (OLG Dresden, Beschl. v. 15.7.2009 – 20 WF 577/09, FuR 2009, 586 [Soyka]). Vor Anerkennung oder Feststellung der Vat...mehr

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FF 11/2008, Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe

Der Vorrang des Unterhalts minderjähriger Kinder gegenüber Ehegatten gilt auch im Mangelfall für das gesamte verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen und schließt den Splittingvorteil aus dessen neuer Ehe ein. Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit grundlegenden Fragen des Kindesunterhaltsrechts zu befassen, die im ...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / IV. Das Problem der "Altfälle"

Ging es bislang im weiteren Sinn um das Vertrauen in ein bestimmtes Verhalten des Ehepartners und damit um eine Verhaltenserwartung an den (Ehe)Partner, so möchte ich nun das Vertrauen in die Beibehaltung einer bestimmten Rechtslage, also in den rechtlichen status quo, thematisieren. Konkret geht es hierbei um die Frage, ob eine Reform auch Altfälle einfach schlucken kann. D...mehr

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FF 01/2011, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter könn...mehr

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FF 04/2008, Herabsetzung de... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Kindesunterhalt. Der am 5.5.1991 geborene Kläger und sein am 18.8.1998 geborener Bruder sind aus der geschiedenen Ehe des Beklagten mit ihrer Mutter hervorgegangen. Seit der Trennung der Eltern leben sie bei ihrer Mutter. Ihre Unterhaltsansprüche gegen den Beklagten sind durch Unterhaltsfestsetzungsbeschluss tituliert, der Anspruch des Klä...mehr

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zfs 11/2008, Benutzung eine... / Sachverhalt

Die Klägerin steht als Polizeivollzugsbeamtin im Dienst des beklagten Landes und war bei einer Kreispolizeibehörde tätig. Am 14.7.2003 sollte sie um 8.30 Uhr an einem Fortbildungsseminar teilnehmen und um 11.20 Uhr einen Gerichtstermin beim LG als Zeugin wahrnehmen. Obwohl die Benutzung eines Dienstwagens vorgesehen war, stand an dem Morgen weder ein Streifenwagen noch ein Zi...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 2. 1. Ersatz von Vermögensschaden der Hinterbliebenen

Als Vermögensschaden der Hinterbliebenen kommt ein Anspruch auf Zahlung von Unterstützungs- oder Unterhaltsleistungen infrage. Dieser Anspruch kann auf eine vorhersehbare Zeit begrenzt sein, wie es der Fall ist bei der Unterhaltsleistung an einen minderjährigen Nachkommen. Der Anspruch erlischt, sobald dieser wirtschaftliche Selbstständigkeit erlangt hat. Der Anspruch kann i...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / ee) Neues Kind des Unterhaltsberechtigten

Gegen die Ansicht des BGH zugunsten des Unterhaltspflichtigen spricht ein Blick auf denselben Fall aufseiten des Unterhaltsberechtigten, der bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gleich zu behandeln ist. Es kann doch wohl nicht sein, dass der wegen Krankheit nur halbtags tätige und nach § 1572 BGB unterhaltsberechtigte Ehegatte den Unterhalt für sein Kind au...mehr

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zfs 04/2011, Vollständige R... / Sachverhalt

Am 24.7.2007 hatte die Kl. mit dem bei der Bekl. kaskoversicherten Fahrzeug der Marke B einen Verkehrsunfall. Am 23.11.2007 ließ der Vater der Kl. das Fahrzeug reparieren. Die Reparatur war unvollständig und teilweise mangelhaft. Nachdem die Parteien über die Höhe der Versicherungsleistungen verhandelten, ließ die Kl. das Fahrzeug im Februar 2009 erneut reparieren. Die Repar...mehr

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FF 03/2008, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Die Anrechnung fiktiven Einkommens kommt nur bei einem verantwortungslosen, zumindest leichtfertigen bzw. grob schuldhaften Verhalten in Betracht (BVerfG FamRZ 2008, 131, 133). Eine Umschulung, deren unterhaltsrechtliche Anerkennungswürdigkeit im Einzelfall zu prüfen ist, entbindet den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Obliegenheit, sich auf dem freien Arbeitsmarkt um ei...mehr

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FF 12/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Auch bei einer Altersehe kann nach einer Übergangszeit eine Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Lebensbedarf, der mit dem angemessenen Selbstbehalt von derzeit 1.100 EUR gleichzusetzen ist, erfolgen (OLG Koblenz, Urt. v. 18.12.2008 – 7 UF 377/08, FamRZ 2009, 1750); die zugelassene Revision ist unter dem Az. XII ZR 7/09 eingelegt. Die Abänderung eines im Juni 2005...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / b) Herabsetzung ohne Begrenzung

Die – abgestufte – Herabsetzung des Krankheitsunterhalts lässt sich auch noch nach 23-jähriger Ehe mit Betreuung von 2 Kindern rechtfertigen. Lebten die Ehegatten bis zur Rechtskraft der Scheidung bereits 4 Jahre getrennt, ist der volle Unterhalt für eine Übergangszeit von 6 Jahren geschuldet und kann anschließend herabgesetzt werden auf den angemessenen Unterhalt in Höhe vo...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 7. Leistungsfähigkeit und Begrenzung des Anspruchs als Korrektiv

Der Bedarf des Berechtigten entspricht noch nicht seinem Unterhaltsanspruch. Kann der Unterhaltspflichtige den angemessenen Bedarf nicht leisten, bietet die Leistungsfähigkeit ein systemkonformes Korrektiv. Bei der nach § 1581 BGB gebotenen Abwägung sind nicht nur der eigene angemessene Bedarf, sondern auch die übrigen wirtschaftlichen Verhältnisse umfassend zu berücksichtig...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechn... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Bis zum Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts am 1. Januar 2008 war der Unterhaltsanspruch der zweiten Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten, auch wenn sie Kinder betreute, gem. § 1582 BGB a.F. in Mangelfällen gegenüber dem Unterhaltsanspruch der geschiedenen kinderbetreuenden Ehefrau nachrangig, obwohl nach § 1609 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. die Unterhaltsansprü...mehr

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AGS 07/2011, Aufklärungspfl... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Anwaltshonorar in Anspruch. Im Juli 2009 suchte die Beklagte den Kläger zwecks Beratung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit auf, nachdem sie durch einen Werbeflyer auf seine Kanzlei aufmerksam geworden war. Unter dem 5.8.2009 rechnete der Kläger eine Erstberatung mit 226,10 EUR brutto ab. Noch im August 2009 suchte die Bekl...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Kläger ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision führt zur teilweisen Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Ber...mehr

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FF 06/2008, Aufstockungsunt... / Leitsatz

1. Der Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen kann auch bei einer Ehedauer von 27 Jahren gem. § 1578b I BGB n.F. der Höhe nach auf den angemessenen Bedarf zu begrenzen sein, wenn dem Unterhalt Begehrenden ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind. 2. Der angemessene Bedarf i.S. von § 1578b I BGB n.F. orientiert sich grundsätzlich an dem Einkommen des Unte...mehr