Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 6. Kosten

Rz. 30 Für die Bestimmung einer Inventarfrist nach § 1994 BGB, einer neuen Inventarfrist und deren Verlängerungen gilt Nr. 12411 Ziff. 2 bis 4 KV-GNotKG (25 EUR). Kostenschuldner ist der Nachlassgläubiger als Antragsteller, § 22 Abs. 1 GNotKG . Rz. 31 Kosten für die Entgegennahme des Inventars (Inventarerrichtung nach § 1993 BGB) entstehen nach Nr. 12410 Abs. 1 Ziff. 6 KV-GNot...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / kk) Steuererstattungsanspruch

Rz. 192 Steuererstattungsansprüche des Erblassers sind gemäß § 10 Abs. 1 S. 3 ErbStG zu berücksichtigen, wenn sie rechtlich entstanden sind (§ 37 Abs. 2 der Abgabenordnung), also nur wenn der entsprechende Veranlagungszeitraum vor dem Tod des Erblassers endete.[272] Steuererstattungsansprüche, die das Todesjahr selbst betreffen, zählen hingegen nicht zum steuerlich relevante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / 2. Motive der Ausschlagung

Rz. 3 Die Motive der Ausschlagung sind vielfältig. In der Praxis ist darauf zu achten, ob wirklich die Ausschlagung das geeignete Mittel ist, diese Motive umzusetzen. In erster Linie wird die Ausschlagung bei einem überschuldeten Nachlass erklärt werden, damit der Erbe die Verbindlichkeiten des Erblassers nicht erfüllen muss. Hier sollten die Alternativen der Nachlassverwalt...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Bundesschatzbriefe

Rz. 182 Bundesschatzbriefe werden nach Typ A und Typ B unterschieden. Bei Bundesschatzbriefen des Typs B erhöht sich der Wert jährlich um die im jeweils abgelaufenen Jahr angefallenen Zinsen bzw. Zinseszinsen. Aus diesem Grund sind Bundesschatzbriefe Typ B nach R B 12.2 Abs. 1 S. 2 ErbStR 2019 mit ihrem jeweiligen Rückzahlungswert im Besteuerungszeitpunkt anzusetzen. Aufgrun...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / VII. Gefahr des Verlusts der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit

Rz. 49 Die Erstellung des Inventars birgt neben den genannten Vorteilen, die Gefahr des Verlusts der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit, wenn der Erbe die ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt:mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / d) Kostenrisiko

Rz. 328 Verliert der Testamentsvollstrecker einen nach § 2212 BGB geführten Rechtsstreit, erfolgt die Kostentragung nach den Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO. Die Kosten trägt aber der Nachlass, in den auch allein aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckt werden kann.[410] Hat der Testamentsvollstrecker z.B. einen Rechtsstreit gegen den Erben wegen Einwilligung zur Einge...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Überschwerungseinreden nach § 1992 BGB

Rz. 160 Liegt eine Überschuldung des Nachlasses durch Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen vor, weil der Erblasser z.B. mehrere Vermächtnisse angeordnet hat und zum Erbfallzeitpunkt nicht mehr alle Vermächtnisse mangels Nachlassmasse erfüllt werden können, hat der Erbe die Möglichkeit, die Einrede der Überschwerung nach § 1992 BGB zu erheben.[313] Nach der Erheb...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Belastungen mit einer Hypothek (§ 2166 BGB)

Rz. 29 Die Vorschrift des § 2166 BGB bestimmt die Verpflichtung zur Schuldübernahme des Bedachten gegenüber dem Beschwerten bei einem Grundstücksvermächtnis. Sie schützt davor, dass der Vermächtnisnehmer den § 2165 BGB umgeht, indem er z.B. den Hypothekengläubiger direkt befriedigt und somit gem. § 1143 BGB die Forderung gegen den Erben erwirbt. Zu beachten ist, dass die Haf...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ee) Index-Anleihen, Index-Zertifikate und Ähnliches

Rz. 185 Bei sog. Full-Index-Link-Anleihen bzw. Index-Zertifikaten und ähnlichen Zertifikaten bzw. Anleihen, die in Abhängigkeit von einem Index oder einem anderen ungewissen Ereignis eine ungewisse Kapitalrückzahlung vorsehen, richtet sich die Bewertung – soweit kein Börsenkurs existiert – grundsätzlich nach dem Einlösungs(nenn)betrag.[259] Rz. 186 Steht der Einlösungsbetrag ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ii) Einlage des typisch stillen Gesellschafters

Rz. 190 Soweit nicht besondere Umstände Abweichungen erfordern, sind Einlagen des stillen Gesellschafters mit dem Nennwert anzusetzen.[267] Als besondere Umstände sind auch hierbei hohe (über 9 v.H.) oder niedrige (unter 3 v.H.) Verzinsungen anzusehen, wenn die Kündbarkeit der Einlage im Zeitpunkt der Steuerentstehung längerfristig ausgeschlossen ist, also das Gesellschaftsv...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Bewertung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen

Rz. 199 Auch die Bewertung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen ist im Bewertungsgesetz speziell geregelt, maßgeblich sind insoweit die §§ 13 ff. BewG. Diese gelten für die Bewertung sowohl auf der Ebene des Berechtigten als auch des Verpflichteten. Rz. 200 Für die Bewertung ist grundsätzlich zwischen Nutzungen und Leistungen von bestimmter, unbestimmter und immerwährende...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Notar

Rz. 359 Der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung des Verfügungsvertrages über den Miterbenanteil bestimmt sich nach § 102 Abs. 1 GNotKG. Danach ist der Wert des Vermögens oder der Wert des entsprechenden Bruchteils des Vermögens maßgebend. Verbindlichkeiten des Erblassers werden abgezogen, jedoch nur bis zur Hälfte des Wertes des Vermögens. Vermächtnisse und Auflagen...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 2. Erteilung und Inhalt des Erbscheins

Rz. 65 Das Nachlassgericht hat die Erteilung des Erbscheins vorzunehmen, sofern es nach § 352e FamFG die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet. Durch die Erteilung des Erbscheins tritt die Vermutungswirkung des § 2365 BGB über die Richtigkeit des Erbscheins ein. Dabei ist entscheidend, dass der Erbschein nicht nur in die Akten gelegt, ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / IV. Behandlung von Grabpflegeauflagen des Erblassers

Rz. 245 Mittels Auflage kann dem Erben ein Tun oder Unterlassen jeglicher Art auferlegt werden. Verbindlichkeiten aus Auflagen kann der Erwerber erbschaftsteuerlich nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG als Nachlassverbindlichkeiten abziehen. Betreffen die Auflagen nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG jedoch die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein Grabdenkmal oder die ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Allgemeines

Rz. 230 Aufgrund der Disparität der erb- und gesellschaftsrechtlichen Haftungsordnungen (vgl. § 2 EGHGB) kommt es zu erheblichen Problemen von Testamentsvollstreckungen im Unternehmensbereich. So würde die Fortführung eines Handelsgeschäfts durch einen Testamentsvollstrecker auf die Führung eines Handelsgeschäfts mit beschränkter Haftung hinauslaufen.[302] Ein derartiger Wid...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 6. Antrag des Erben auf Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 292 Der Erbe hat einen Anspruch auf Aufhebung der Nachlassverwaltung, wenn entweder alle Gläubiger befriedigt sind oder eine Gefährdung derselben nicht mehr gegeben ist. Als Grund für die Aufhebung der Nachlassverwaltung benennt das Gesetz den Fall, dass eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist (§ 1988 Abs. 2 BGB). Die Aufhebung der auf Antrag der Erben rec...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Haftung im Außenverhältnis

Rz. 281 Im Außenverhältnis haftet der Erbe (§ 2303 BGB) für die Erfüllung der Pflichtteilsansprüche, bei einer Mehrheit von Erben die Erbengemeinschaft. Schwieriger gestaltet sich aber mitunter die Frage, wer im Innenverhältnis der Erben untereinander die Pflichtteilslast zu tragen hat und inwieweit die Pflichtteilslast auch die Vermächtnisnehmer und Auflagebegünstigten trif...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 1. Eintritt des Nacherbfalls während eines Rechtsstreits

Rz. 121 Ist der Vorerbe zu Verfügungen über den Streitgegenstand ohne Zustimmung des Nacherben befugt (z.B. befreiter Vorerbe), gelten §§ 239, 242, 246 ZPO. Prozessual wird der Nacherbe wie ein Rechtsnachfolger des Vorerben behandelt. Die Parteistellung geht auf den Nacherben über. War kein Prozessbevollmächtigter mandatiert, wird der Prozess unterbrochen, sonst wird der Pro...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haritz/Wagner, St-Neutralität bei nichtverhältniswahrender Abspaltung, DStR 1997, 182; Walpert, Zur St-Neutralität der nichtverhältniswahrenden Abspaltung von einer Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 1998, 361; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umwandlungen – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, in FS für Widmann, Bonn/Berlin 2000, 287; Mahlow/Franzen, Ertra...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Besondere Wertermittlung bei Abfindungen für Gesellschaftsanteile

Rz. 194 § 10 Abs. 10 ErbStG regelt eine besondere Wertermittlung für den Fall der Übertragung bzw. Einziehung von Gesellschaftsanteilen aufgrund gesellschaftsvertraglich vereinbarter Übertragungsverpflichtungen oder Einziehungsmöglichkeiten. Rz. 195 Befindet sich im Nachlass eine Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einer GmbH, wird diese Beteiligung mit ihrem gemei...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 8. Unbefriedigter Nachlassgläubiger nach Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 294 Meldet sich nach der Aufhebung der Nachlassverwaltung noch ein unbefriedigter Nachlassgläubiger, so ist wie folgt vorzugehen:mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen (§ 2124 Abs. 2 S. 2 BGB)

Rz. 71 Bestreitet der Vorerbe unter § 2124 Abs. 2 BGB [84] fallende Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen bzw. aus den ihm zustehenden Nutzungen der Erbschaft, so hat er gegen den Nacherben nach Eintritt der Nacherbfolge einen Ersatzanspruch.[85] Voraussetzung ist, dass der Vorerbe die Aufwendungen für erforderlich halten durfte. Hierbei steht ihm ein Ermessen zu, das er g...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / c) Rechtsfolgen

Rz. 239 § 2046 BGB gewährt allein den Miterben einen Anspruch. Nachlassgläubiger haben weder auf Berichtigung der Verbindlichkeiten (Abs. 1 S. 1) noch auf Zurückbehaltung (Abs. 1 S. 2) oder "Versilberung" (Abs. 3) einen Anspruch. Sie können ungeachtet des § 2046 BGB gem. § 2059 Abs. 2 BGB gegen den ungeteilten Nachlass vorgehen. Auch der Miterbe, der eine Forderung gegen den...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / II. Ausschließliche Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters

Rz. 62 Der Insolvenzverwalter hat das ausschließliche Verwaltungs- und Verfügungsrecht, §§ 27, 80 Abs. 1 InsO. Zu dem im Eröffnungsbeschluss genannten Zeitpunkt verliert der Schuldner (= Erbe) Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass, einschließlich der Prozessführungsbefugnis, §§ 80 ff. InsO; dies gilt sowohl für Aktiv- als auch Passivprozesse.[23] Die Unterbre...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Allgemeines

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Definition des Veräußerungsgewinns (§ 8b Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 150 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das sog Korb II-Ges ist in § 8b Abs 2 KStG ein S 2 eingefügt worden, der die Legaldefinition des VG iSd Vorschrift enthält. Danach ist VG iSd (§ 8b Abs 2) S 1 KStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Bw in dem Zeitpunkt der Veräußerung übersteigt. Nach ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 3. Kostentragung des Unfallverursachers und sonstiger zum Schadensersatz Verpflichteter

Rz. 156 Neben den erb- und unterhaltsrechtlichen Vorschriften finden sich weitere Normen, die eine Verpflichtung Dritter zur Übernahme der Bestattungskosten vorsehen. Es handelt sich dabei i.d.R. um Haftungstatbestände, die eine Schadensersatzpflicht des Geschädigten bzw. seiner Erben vorsehen. Zu diesen Schadensersatzansprüchen zählen im Fall der Tötung auch die Kosten der ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Erfüllung des Vermächtnisanspruchs durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 142 Der Erblasser hat die Möglichkeit, durch einen Testamentsvollstrecker gem. § 2223 BGB die Erfüllung des Vermächtnisses zu bewirken.[294] Zum Testamentsvollstrecker kann der Erblasser sogar den Vermächtnisnehmer bestimmen. Es liegt kein Verstoß gegen § 181 BGB vor, da einzig eine Verbindlichkeit erfüllt wird.[295] Muster 6.30: Vermächtnisvollstreckung Muster 6.30: Verm...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / h) Vermächtnislösung bzw. Herausgabevermächtnis

Rz. 200 Die Regelungsziele eines Geschiedenentestaments können auch durch die Anordnung eines aufschiebend befristeten Vermächtnisses erreicht werden. Bei dieser Variante geht die Erbschaft ausschließlich auf einen Vollerben über. In Abweichung von der allg. Regel des § 2176 BGB erwirbt der Vermächtnisnehmer erst mit einem vom Erblasser bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis, de...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / b) Beschwerde gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 307 Ein nicht befriedigter Gläubiger sollte zur Sicherung seiner Forderung immer Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Nachlassverwaltung einlegen. Hilft der Rechtspfleger der Erinnerung nicht ab, hat er den Vorgang dem Nachlassrichter zur Entscheidung vorzulegen. Dieser entscheidet, ob er die Erinnerung für zulässig und begründet erachtet. Falls auch der Nachlassrichter ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ff) Offene Fonds

Rz. 187 Soweit für einen Fonds eine Kursnotierung vorliegt, richtet sich die Bewertung allein hiernach.[261] Fehlt es an einer Kursnotierung, kann gem. § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 11 Abs. 4 BewG anstelle eines nicht vorhandenen Börsenkurses der Rücknahmepreis zum Bewertungsstichtag zugrunde gelegt werden.[262] Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Zweck ein Fonds verfolgt. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Durchführung des Vertrags

Tz. 369 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Eine Gehaltsvereinbarung kann nur dann der Besteuerung zu Grunde gelegt werden, wenn sie auch tats durchgeführt wird. Die Tatsache, dass ein Anstellungsvertrag nicht durchgeführt wird, lässt Zweifel an einer ernsthaften schuldrechtlichen Verpflichtung der Kö aufkommen. Sie verdeckt eine auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbrachte Leistu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / hh) REITs

Rz. 189 Bei einer Beteiligung an REITs, bei denen es sich um börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaften handelt, sind Gegenstand einer Übertragung (unter Lebenden oder von Todes wegen) grundsätzlich Aktien mit einer stichtagsbezogenen Börsennotierung. Die Bewertung richtet sich daher nach § 11 Abs. 1 BewG. Besonderheiten gegenüber anderen Kapitalgesellschaften bestehen g...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Schenkung unter Auflage

Rz. 93 Bei Schenkungen unter Auflage war in der Vergangenheit steuerlich zu differenzieren zwischen der Vereinbarung so genannter Leistungsauflagen und dem Vorbehalt von Nutzungs- bzw. Duldungsauflagen. Von Leistungsauflagen spricht man immer dann, wenn dem Beschenkten im Rahmen des Zuwendungsvertrages eine Leistung auferlegt wird, die Aufwendungen im Sinne von Geld- oder Sa...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / II. Gesamtschuldklage, § 2058 BGB

Rz. 14 Auch vor der Teilung kann der Gläubiger die Miterben als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB) im Wege der Gesamtschuldklage in Anspruch nehmen.[38] Hinweis Hierzu verklagt er einzelne, mehrere oder sämtliche Miterben gesamtschuldnerisch als einfache Streitgenossen, §§ 59, 60 ZPO (d.h. uneinheitliche Entscheidungen sind möglich, § 425 BGB). Eine Gesamtschuldklage ist auch bei u...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / A. Die beiden förmlichen Regelverfahren zur endgültigen gegenständlichen Haftungsbeschränkung gegenüber allen Gläubigern mit Vermögenssonderung

Rz. 1 Sowohl die Nachlassinsolvenz als auch die Nachlassverwaltung bieten die Möglichkeit, das Privatvermögen des Erben und den Nachlass, welche zunächst mit der Annahme der Erbschaft verschmolzen waren, durch ein förmliches Verfahren mit externem Verwalter wieder voneinander abzusondern und hierdurch eine gegenständliche Beschränkung der Haftung auf die Nachlassgegenstände ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / III. Haftung für Unternehmen im Nachlass

Rz. 58 Für bereits eingegangene Verbindlichkeiten haften Miterben gem. §§ 27 Abs. 1, 25 Abs. 1 HGB persönlich und unbeschränkt. Der Miterbe kann die unbeschränkte Haftung verhindern, wenn er innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von dem Erbfall die Fortführung des Geschäfts einstellt, § 27 Abs. 2 S. 1 HGB.[145] Diese Frist läuft gem. § 27 Abs. 2 S. 2 HGB nicht vor der Fri...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / jj) Bausparverträge

Rz. 191 Bis zur Auszahlung des Bausparguthabens ist grundsätzlich nur dieses Guthaben als Kapitalforderung zu erfassen und mit ihrem jeweiligen Wert anzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob bei einer etwaigen Veräußerung eventuell ein höherer Betrag erzielt werden könnte, weil der Bausparvertrag in Kürze zuteilungsreif ist.[269] Das Bausparguthaben besteht aus den eingezah...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Disagio-Anleihen

Rz. 181 Finanzierungsschätze und andere Wertpapiere, die mit einem unter dem Einlösungsbetrag liegenden Preis ausgegeben werden (Diskontpapiere), sind mit dem jeweiligen Ausgabebetrag zuzüglich der bis zum Stichtag aufgelaufenen (fiktiven) Zinsen zu bewerten.[253] Nach R B 12.2. Abs. 2 S. 3 ErbStR 2019 ist insoweit – wie bei Zero-Bonds – eine taggenaue Wertermittlung vorzune...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ll) Kryptowährungen

Rz. 193 Digitale Zahlungsmittel, die auf kryptographischen Werkzeugen wie sog. Blockchains und digitalen Signaturen basieren,[274] sog. Kryptowährungen[275] (mitunter auch als Kryptogeld bezeichnet), können in ähnlicher Weise gehandelt bzw. getauscht werden wie konventionelle Zahlungsmittel. Da sie allerdings im Unterschied zu diesen keiner institutionellen/staatlichen Kontr...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / a) Problematik: Kollision zwischen Erbrecht und Handelsrecht

Rz. 135 Der Erblasser kann die Erben des Einzelunternehmens mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung beschweren. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Erben des Unternehmers aufgrund ihres Alters oder ihrer Ausbildung noch nicht in der Lage sind, das einzelkaufmännische Unternehmen selbstständig zu führen. Rz. 136 Der Testamentsvollstrecker kann kraft seines Amte...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Belastungen (§ 2165 BGB)

Rz. 28 Nach § 2165 Abs. 1 S. 1 BGB ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Vermächtnisnehmer nicht die Beseitigung der Rechte, mit denen der Gegenstand belastet ist, verlangen kann.[64] Stand jedoch dem Erblasser bereits ein Anspruch auf Beseitigung des belastenden Rechtes zu, dann gilt dieser Beseitigungsanspruch gem. § 2165 Abs. 1 S. 2 BGB als mitvermacht.[65] Bei den Be...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Unternehmertestament (1)

Rz. 215 Muster 7.23: Unternehmertestament (1) Muster 7.23: Unternehmertestament (1) Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit (Vgl. Muster 7.13) (II.) Erbeinsetzung Ich ernenne meinen Sohn ______...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Optionsrechte und Wandelanleihen

Rz. 184 Bei Optionsrechten ist zunächst danach zu differenzieren, ob es sich um einen unselbstständigen Teil eines festverzinslichen Wertpapiers handelt oder ob ein selbstständiges Wertpapier vorliegt. Bei unselbstständigen Optionsrechten ist grundsätzlich der Kurs der zugrunde liegenden Anleihe maßgeblich. Demgegenüber sind selbstständige Optionsrechte mit den jeweiligen An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Knobbe-Keuk, Rangrücktrittsvereinbarung und Forderungserlass mit oder ohne Besserungsschein, StuW 1991, 306; Sender, Ist die Rückzahlung eines Gesellschafterzuschusses durch die GmbH eine Kap-Rückzahlung oder ist sie eine Ausschüttung iSd §§ 27, 28 KStG?, StWa 1993, 228; Pfaar/Hanisch/Welke, Stliche Auswirkungen der ergebnisneutralen Auskehrung einer Kap-Rücklage, GmbHR 2003, ...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 1. Keine Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 53 Den Erben trifft vor allem im Falle der Überschuldung des Nachlasses (§§ 19, 320 Abs. 1 InsO) eine Nachlassinsolvenzpflicht, wenn er hiervon wusste oder fahrlässig in Unkenntnis hierüber war (§ 1980 BGB). Um dieser Pflicht nachkommen zu können, muss er wissen, welche Nachlassverbindlichkeiten bestehen. Denn nur dann kann er Aktiva und Passiva gegenüberstellen, um zu e...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Wahlrecht des Erben

Rz. 240 Gehört zum Nachlass der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters, kann der Erbe in folgendes Dilemma geraten:[191] Nimmt der Erbe die Erbschaft an, haftet er unbeschränkt und unbeschränkbar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§§ 128 ff. HGB). Schlägt er die Erbschaft dagegen aus (§§ 1942 ff. BGB), muss er auf den Nachlass insgesamt verzichten. Die Au...mehr

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§ 6 Verlust der beschränkba... / B. Rechtsfolgen

Rz. 2 Der Erbe kann sich in diesem Fall nicht mehr auf die Schonungseinreden der §§ 2014, 2015 BGB berufen, § 2016 Abs. 1 BGB . Gemäß § 2013 Abs. 1 S. 1 BGB verliert der Erbe die Einreden der §§ 1989–1992 BGB. Rz. 3 Gemäß § 2013 Abs. 1 S. 1 BGB verliert der Erbe die Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz. Zugleich verliert er auch sein Antragsrecht ...mehr