Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Allgemeines

Rz. 111 Der in § 10 Abs. 5 ErbStG verwendete Begriff der "Nachlassverbindlichkeiten" entspricht der Ausdrucksweise des § 1967 BGB. Bürgerlich-rechtlich gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten zum einen die sog. Erblasserschulden [1] und ferner die sog. Erbfallschulden.[2] Hierbei ist zivilrechtlich zwischen den unmittelbaren Erbfallschulden[3] und den erst nach dem Erbfall e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.7 Pauschbetrag (Abs. 5 Nr. 3 S. 2)

Rz. 226 Für die in § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG aufgeführten Kosten wird ein Betrag von 10.300 EUR ohne Nachweis abgezogen. Der Ansatz des Pauschbetrags setzt voraus, dass dem Erwerber dem Grunde nach Kosten i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG entstanden sind; einen "allgemeinen" Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten gewährt die Vorschrift nicht.[1] Der Sache nach e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.5 Wirtschaftliche Absicherung des Übergebers

Bei der Nachfolgeregelung stellt sich regelmäßig die Frage nach der wirtschaftlichen Absicherung des Übergebers für die Zeit nach der Übergabe des Unternehmens. Deshalb ist zu prüfen, ob die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben für den Lebensunterhalt und die Beibehaltung des gewohnten "Lebensstandards" ausreichen. Die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sind möglichst de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20). Für wiede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.4 Ausschluss des § 39 Abs. 2 AO wegen Anknüpfung des Steuergesetzes an das Bürgerliche Recht

Rz. 7 Die Möglichkeit, Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Wege der Vollstreckung durchzusetzen, ist auf das Vermögen des Vollstreckungsschuldners beschränkt. Dessen Umfang richtet sich nicht nach den Zurechnungsregeln des § 39 AO, sondern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dieses bestimmt insbesondere darüber, welche Rechte Dritter die Veräußerung im Weg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerrechtliche Anerkennun... / 3. Darlehensverträge

Die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen scheitert häufig an der fehlenden Fremdüblichkeit der getroffenen Vereinbarungen. So hat das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 19.12.2017 – 11 K 3703/16, EFG 2018, 1536, einen Ehegatten-Darlehensvertrag wegen mehrerer Abweichungen vom Fremdüblichen nicht anerkannt. Im Streitfall verwendete der St...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.1.3 147

§ 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG ergänzen § 24 UmwStG; sie sollen vor allem mittelständischen Unternehmen Umstrukturierungsmaßnahmen (sog. interfamiliäre Unternehmensnachfolge) erleichtern. § 6 Abs. 3 EStG bezieht sich auf einen Betrieb, einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil – sog. Sachgesamtheiten oder betriebliche Einheiten.[1] Es muss sich um eine unentgeltliche Über...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / e) Verschonung von Unternehmensvermögen: Großerwerbe – Verschonungsbedarfsprüfung

§ 28a ErbStG normiert die sog. Verschonungsbedarfsprüfung bzw. das sog. Erlassmodell, welches auf Antrag des Erwerbers (hier die Familienstiftung) einheitlich für alle Arten des erworbenen begünstigten Vermögens zur Anwendung kommen kann, wenn der Erwerb von begünstigten Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG die Grenze von 26 Mio. EUR (Großerwerb, § 13a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.2.5 Anrechnung von Vorausempfängen auf die Ausgleichsforderung

Hat ein Ehegatte vom anderen Ehegatten Zuwendungen erhalten, sind diese bei der Ermittlung der Ausgleichsforderung anzurechnen, sofern sie den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen (§ 1380 BGB). Die Anrechnung geschieht, indem zum einen die Zuwendung dem Zugewinn des Schenkers (Erblassers) hinzugerechnet und gleichzeitig beim anderen Ehegatten vom Zugewinn abgerechnet w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.4 Güterstandsschaukel

Als Güterstandsschaukel wird die bewusste Änderung des ehelichen Güterstands bezeichnet, welcher zu Lebzeiten der Ehegatten vorgenommen wird.[1] Güterstandsschaukeln können zivilrechtlich oder auch steuerrechtlich motiviert sein.[2] Steuerrechtlich ist insbesondere die Beendigung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft mit Wechsel zur Gütertrennung und mit anschließender Neubegr...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.2.1 Anfangsvermögen

Zum Anfangsvermögen zählt das Vermögen, das ein Ehegatte im Zeitpunkt des Eintritts in den Güterstand besaß (§ 1374 Abs. 1 BGB). Waren auch Verbindlichkeiten vorhanden, so sind diese abzuziehen. Nach § 1374 BGB sind Verbindlichkeiten über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen. Das Anfangsvermögen kann daher auch negativ sein.[1] Zur Wertermittlung des Anfangsvermögens ist ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.1 Berechnung des Anfangsvermögens

Hierbei ist Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten – nach Abzug von Verbindlichkeiten – beim Eintritt des Güterstandes gehörte (R E 5.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR 2019). Ferner ist eine Indizierung des Anfangsvermögens vorzunehmen.[1] Dies bedeutet, dass die nominale Wertsteigerung des Anfangsvermögens aufgrund der ständigen Geldentwertung keinen Zugewinn darstellt. Inf...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / III. Lösungsmöglichkeit: ausdehnende Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Schenkung" in § 1374 Abs. 2 BGB

Im Folgenden soll untersucht werden, ob die Privilegierung der Arbeitsleistungen die kategorische Aufgabe des Dogmas des Bundesgerichtshofs voraussetzt, oder ob man dies als einen Sonderfall zu betrachten hat. Hierzu sollen andere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Blick genommen werden, ob diese sich nicht – quasi aus der Vogelschau betrachtet – bereits zu einem s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen

Rn. 135 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der BFH hat die vorweggenommene Erbfolge in Anlehnung an das Zivilrecht als Singularsukzession begriffen, die sich im Vorgang der unentgeltlichen Übertragung des WG erschöpft (BFH vom 09.07.1985, BStBl II 1985, 722). Damit wird die vorweggenommene Erbfolge als Sonderfall der Schenkung betrachtet. Eine (Teil-)Entgeltlichkeit liegt vor, sowei...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 2. Neue BGH-Rechtsprechung

BGH FamRZ 2010, 958: Zitat "Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkung zu qualifizieren (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, etwa FamRZ 2006, 394). Auf derartige Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden". Das Ziel,...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 2. Die Anwendung der "Lebensversicherungs-Entscheidung" auf Arbeitsleistungen im Wege der ausdehnenden Auslegung

Ob es sich im entschiedenen Fall um eine ausdehnende Auslegung oder eine ausdehnende Analogie handelte, steht dahin. Die Begründung der Entscheidung und ihr Ergebnis überzeugen jedenfalls (Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB). Vermögenszuwendungen und Arbeitsleistungen unterscheiden sich ausschließlich in ihrer Sachnatur, in der Art der Wertschöpfung, nicht jedoch im identischen ...mehr

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ZErb 02/2024, Zur Bestimmth... / 2 Gründe

Die Klage ist teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet I. Der Klageantrag Nr. 1 ist unzulässig. 1. Grundsätzlich ist die Erhebung der Klage im Wege der Stufenklage zulässig gem. § 254 ZPO. Die Geltendmachung eines Wertermittlungsanspruchs nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB im Wege der Stufenklage wie vorliegend ist zulässig (BGH NJW 2001, 833). 2. Der Klageantrag Nr 1 ist jedoch ma...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 1. Lebensversicherungsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.9.1995

Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer früheren Entscheidung den Anwendungsbereich des § 1374 Abs. 2 BGB über seinen Wortlaut hinaus erweitert. Er hat allerdings auch entschieden, dass ein Erwerbstatbestand privilegiert sein kann, wenn er zwar in der Vorschrift nicht ausdrücklich genannt ist, einem der enumerativ aufgezählten Fälle aber zugeordnet werden kann, etwa der Be...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 1

Beispielsfall: Der Schwiegervater SV, der Baupolier war und nun im Ruhestand ist, hat im Verlauf seines Arbeitslebens 100.000 EUR angespart. Seine Tochter F hat M geheiratet. Beide wollen ein Haus bauen. Das Grundstück ist bereits auf sie je zur ideellen Hälfte im Grundbuch eingetragen und bezahlt. Sie können jedoch die Baukosten nicht vollständig aufbringen. Es besteht eine...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Tz. 61 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gründet ein Stifter eine Stiftung und wendet dieser als Ausstattung die im Stiftungsgeschäft vorgesehenen Mittel zu, handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen, d. h. es liegt eine Schenkung vor, § 7 Abs, 1 Nr. 8 ErbStG. Dies gilt entsprechend für Zustiftungen. Die Schenkung unterliegt bei der Stiftung grundsätzlich der E...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / II. Die Entwicklung der BGH-Rechtsprechung zu den Ausgleichsansprüchen von Schwiegereltern gegen ein Schwiegerkind

Hierzu sind liegen erheblich weniger BGH-Entscheidungen als zum ehelichen sui-generis-Vertrag vor. In seiner Entscheidung vom 12.4.1995[17] hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich an sein Urteil zu den Ehegattenzuwendungen vom 26.11.1981[18] angeknüpft und die diesbezüglichen Grundsätze auf schwiegerelterliche Leistungen übertragen. Diese – inzwischen nicht mehr gültigen – Gr...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / II. Lösungsmöglichkeit: selektive Analogie

Das Analogieverbot des Bundesgerichtshofs bezieht sich im Wesentlichen auf Fälle des eheneutralen Erwerbs. Diese Spur führt möglicherweise ins falsche Fahrwasser, denn Arbeitsleistungen fallen nicht darunter. Aus diesem Analogieverbot des Bundesgerichtshofs folgt also nicht zwangsläufig, dass er auch die Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB auf Arbeitsleistungen ablehnen muss. Die...mehr

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ZErb 02/2024, Zur Bestimmth... / 1 Tatbestand

Die Kläger machen als leibliche Kinder des am 16.6.2020 verstorbenen (im Folgenden "der Erblasser") im Wege der Stufenklage einen Wertermittlungs- und Zahlungsanspruch gegen die Beklagte als Ehefrau des Erblassers geltend. Mit notariellem Kaufvertrag vom 27.9.2017 (Anlage K 7) verkauften der Erblasser und die Beklagte die in ihrem gemeinschaftlichen Eigentum stehende Immobili...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / Einführung

Der Ausgleich von Zuwendungen [1] und Arbeitsleistungen der Schwiegereltern gehört zu den Grundzügen der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung. Die Handhabung der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.2.2010 [2] ist schon lange im familienrechtlichen Arbeitsalltag angekommen. Es gibt jedoch noch ungeklärte Fragen und es lauern versteckte Haftungsf...mehr

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ZErb 02/2024, Zur Bestimmth... / Leitsatz

1. Ein Antrag auf Wertermittlung einer lebzeitig veräußerten Immobilie im Rahmen einer Pflichtteilsstufenklage ist mangels hinreichender Bestimmtheit i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig, wenn er keine Angabe enthält, zu welchem Stichtag die Wertermittlung begehrt wird. 2. Über die Stufenklage ist durch Endurteil und nicht durch Teilurteil zu entscheiden, wenn dem Anspruc...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / e. Ehegattenerbrecht

Erbberechtigter Ehegatte ist der überlebende Ehegatte, sofern er nicht geschieden ist und gegen ihn kein rechtskräftiges Urteil über die Trennung von Tisch und Bett existiert ("séparation de corps et de lit") gem. Art. 732 CC. Dies gilt seit dem Gesetz Nr. 2013-104 vom 17.5.2013, in Kraft seit 18.5.2013, auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare, nicht aber für gePACSte Paare....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Die Privilegier... / 3. Die Anwendung der "Lebensversicherungs-Entscheidung" auf weitere familienrechtliche Sachverhalte im Wege der ausdehnenden Auslegung – Kammergericht vom 6.3.2023

Das Kammergericht hatte zu entscheiden, ob folgender Sachverhalt als sonstige Familiensache nach § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG zu behandeln ist – und dies bejaht: Der Ehemann war geschäftsführender Alleingesellschafter einer GmbH, welche die Ehewohnung angemietet und sie den Ehegatten zur Nutzung als Ehewohnung überlassen hatte, wobei sie die Wohnung nach der Trennung der Ehegatt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Die Privilegier... / A. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Der heutige Stand der BGH-Rechtsprechung zum Ausgleich schwiegerelterlicher Leistungen hat sich aus den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs zur Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten außerhalb des Zugewinnausgleichs entwickelt.[6] Diese betreffen im Wesentlichen Fälle des Scheiterns des Zugewinnausgleichs aus rechtlichen (Gütertrennung, nachteiliger modifizierter Zugewinna...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Die Privilegier... / 1. Ausdehnende Auslegung des Schenkungsbegriffs

Dies bietet sich aus Sicht des Bundesgerichtshofs an. Er könnte auf seine frühere Rechtsprechung verweisen und müsste seinen Standpunkt zur Analogie nicht aufgeben. Funktionsäquivalente Arbeitsleistungen von Eltern an das eigene Kind sind auf den ersten Blick keine Schenkungen. Sie sind – auf den zweiten Blick – ebenso wenig Schenkungen wie die Einsetzung von Bezugsberechtigu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erbfall

Rn. 130 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Von § 23 EStG werden unentgeltliche Übertragungsakte nicht erfasst. Erbschaft, Vermächtnis und Schenkung schließen mangels Entgeltlichkeit eine Anschaffung bzw Veräußerung grundsätzlich aus. Unentgeltlich ist auch die Aufhebung von Miteigentum in Gestalt der Realteilung, insb handelt es sich hierbei um keinen Tauschvorgang (BFH vom 05.07.1...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Spendenabzug

Tz. 67 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ein Stifter kann bei Errichtung einer Stiftung im Hinblick auf das zugewendete Vermögen von der Möglichkeit des Spendenabzuges gemäß § 10b EStG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG profitieren. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Stiftung handelt, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit ist. Die Möglichkeit, Spenden als Sonderausgaben abzuzie...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / XII. Erträge (IPSAS 47)

Tz. 105 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Während in der früheren Standardsetzung in IPSAS 23 zur Abgrenzung von spezifisch öffentlichen Sachverhalten das Konstrukt der einseitigen Leistungsbeziehungen (non-exchange transactions) verfolgt wurde, überprüft der ab dem Jahr 2016 anwendbare Standard IPSAS 47 Leistungsbeziehungen nunmehr daraufhin, ob ihnen eine (zweiseitig) bindende Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Die Privilegier... / a) Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof lehnt es ab, Arbeitsleistung als Zuwendung und damit auch einer Schenkung fähig anzusehen.[31] Der Bundesgerichtshof will darüber hinaus die analoge Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB auf andere als die in der Vorschrift enumerativ genannten nicht nur grundsätzlich, sondern kategorisch[32] ablehnen: Zitat "Zwar wird im Schrifttum vereinzelt die Auffassung ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Die Privilegier... / II. Zwischenergebnis

Zunächst hatte der Bundesgerichtshof auf den familienrechtlichen sui-generis-Vertrag zwischen Ehegatten in Gestalt der ehebezogenen (Vermögens-)zuwendung erkannt. Dies wurde später auf den familienrechtlichen Kooperationsvertrag (Arbeitsleistungen) erweitert. Es bestand nunmehr ein funktionsäquivalenter Dualismus. Sodann wurde diese Rechtsprechung auf Wertschöpfungen von Schwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Die Privilegier... / 1. Frühere BGH-Rechtsprechung

Bis zur grundlegenden Änderung seiner Rechtsprechung 2010[19] galt Folgendes: die Zuwendungen von Schwiegereltern an ihr Schwiegerkind waren im Zweifel keine Schenkungen, sondern ehebezogene Zuwendungen und wie unter Ehegatten nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (= Fortbestand der Ehe) rückabzuwickeln. Die Zuwendung an das Schwiegerkind war daher nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2024, Zahlungsstabilität bei einer Zahlungsvereinbarung durch die Wahl des Zahlungsweges verbessern

Bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen, d.h. der Einziehung unbestrittener Forderungen durch einen Rechtsanwalt oder einen Inkassodienstleister, steht weniger die Berechtigung der Forderung als vielmehr die mangelnde Leistungsfähigkeit des Schuldners im Fokus. Das Mittel der Wahl ist dann die Zahlungsvereinbarung in Form einer Raten- oder Teilzahlung oder auch ein Ab...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Erträge aus einseitigen Leistungsbeziehungen (IPSAS 23)

Tz. 58 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard IPSAS 23 wird zum 1. Januar 2026 durch IPSAS 47 abgelöst. Im Folgenden wird das aktuell anwendbare Ertragsrealisierungskonzept von IPSAS 23 dargestellt. Die sich zukünftig aus IPSAS 47 ergebenden Änderungen werden im Abschnitt D.XII (vgl. Tz. 105). separat dargestellt. Einseitige Leistungsbeziehungen im Sinne des IPSAS 23 sind so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2024, Umfang der Fr... / 1 Gründe

I. Die seit dem … 1982 verwitwete Erblasserin ist am … 2022 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt2 verstorben. Bei der Beteiligten zu 1) und dem wegen einer Behinderung unter gesetzlicher Betreuung stehenden Beteiligten zu 2) handelt es sich um die einzigen Abkömmlinge der Eheleute. Folgende letztwillige Verfügungen der Erblasserin liegen vor: Gemeinschaftliches, von ihr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.2 Gemischte Schenkung und Schenkung unter Leistungsauflage

Bei der gemischten Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage ermittelt sich die Bereicherung, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert der Leistung des Schenkers die Gegenleistungen des Beschenkten und die von ihm übernommenen Leistungs- Nutzungs- und Duldungsauflagen mit ihrem nach § 12 ErbStG ermittelten Wert abgezogen werden. Dabei sind aufschiebend ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 1 Unterscheidung gemischte Schenkung und Schenkung unter Auflage

1.1 Allgemeines Im bürgerlichen Recht wird zwischen der gemischten Schenkung und der Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB) unterschieden. 1.2 Begriff der gemischten Schenkung Eine gemischt-freigebige Zuwendung (gemischte Schenkung) kann dann vorliegen, wenn bei einer Zuwendung gegen Gegenleistung der Wert der Gegenleistung hinter dem Wert des Zuwendungsgegenstandes zurückbleibt. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 1.2 Begriff der gemischten Schenkung

Eine gemischt-freigebige Zuwendung (gemischte Schenkung) kann dann vorliegen, wenn bei einer Zuwendung gegen Gegenleistung der Wert der Gegenleistung hinter dem Wert des Zuwendungsgegenstandes zurückbleibt. Besteht eine auffallende, über ein geringes Maß deutlich hinausgehende Diskrepanz zwischen Leistung und Gegenleistung, begründet dies die widerlegbare Vermutung, dass die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 1.3 Begriff der Schenkung unter Auflage

Bei der Schenkung unter Auflage ist der Zuwendung eine Bestimmung beigefügt, wonach der Beschenkte entweder zu einer Leistung oder einer Duldung verpflichtet wird. Die Auflage kann zum einen zugunsten des Bedachten erfolgen, in diesem Fall ist sie nicht abzugsfähig (§ 10 Abs. 9 ErbStG). Oder sie wird zugunsten eines Dritten oder dem Schenker selbst (z. B. beim Vorbehaltsnieß...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 1.1 Allgemeines

Im bürgerlichen Recht wird zwischen der gemischten Schenkung und der Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB) unterschieden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 3 Vergleich gemischte Schenkung und Erwerb von Todes wegen

3.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Gegenüber der gemischten Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage ist die Rechtslage beim Erwerb von Todes nun gleich. In beiden Fällen sind beispielsweise die Schulden ohne Einschränkung abziehbar. Beim Erwerb von Todes wegen ergibt sich dies aus § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, wonach die Schulden voll bei der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gemischte Schenkung und Schenkung unter Auflage

Zusammenfassung Überblick Häufig wird bei einer Schenkung vereinbart, dass der Beschenkte bestimmte Gegenleistungen zu erbringen hat, welche geringer sind als der Wert der Leistung. Diese können darin bestehen, dass bestehende (nicht betriebliche) Verbindlichkeiten des Schenkers zu übernehmen sind oder ein Gleichstellungsgeld an andere Personen zu zahlen ist. Möglich ist aber ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 6 Erwerbsnebenkosten

Entstehen bei der Schenkung Erwerbsnebenkosten, so sieht deren Behandlung wie nachfolgend beschrieben aus.[1] Unter die Erwerbsnebenkosten fallen z. B. die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch, den Notar oder das Handelsregister. Zu diesen Kosten zählen aber nicht die im Vorfeld einer Schenkung anfallenden Steuerberatungskosten. Gleiches gilt auch für Rechtsanwaltskosten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 5.2.2 Nicht mehr anwendbare Erbschaftsteuerrichtlinien

Nach den Gleichlautenden Ländererlassen vom 13.9.2021 sind folgende Richtlinien und Hinweise nicht mehr anwendbar:[1] R E 7.4 Abs. 3 Satz 4 ErbStR 2019: zur Aufteilung von Gegenleistungen, Leistungs- und Nutzungsauflagen oder Duldungsauflagen, die nicht in einem wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen H E 7.4 Abs. 3 ErbStH 2019: Bemessungsgrund...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.4 Mischfälle

Häufig wird der Beschenkte als Gegenleistung nicht nur Leistungsauflagen zu erbringen haben, sondern zwischen den Beteiligten werden auch noch Nutzungs- oder Duldungsauflagen vereinbart werden. Hier ist von einem Mischfall die Rede. Liegt ein solcher Mischfall vor, dann gibt es nunmehr grundsätzlich keine Schwierigkeiten zur Berechnung. Zur Bemessungsgrundlage bei der gemischt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.1 Allgemeines

Die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer ist für die gemischte Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage und der Nutzungs- oder Duldungsauflage wie nachfolgend vorzunehmen. Hinzuweisen ist hier insbesondere auf das Jahressteuergesetz 2020 und die hierzu ergangenen gleichlautenden Ländererlasse.[1] Aufgrund des Jahressteuergesetz 2020 sind nun auch ...mehr