Fachbeiträge & Kommentare zu Sachzuwendung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.1 Allgemeines

Tz. 210 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 4 und 5 KStG sind Aufwendungen zugunsten einer zum Empfang stlich abzb Zuwendungen berechtigten Kö nur abzb, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden se...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.1 Bewertung der Sachspenden (§ 9 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Wert der Zuwendung (=Sachspende) ist gem § 9 Abs 2 S 3 KStG nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 und 4 EStG zu ermitteln. Die Vorschrift kann bei Kö nicht unmittelbar, sondern nur entspr angewendet werden, da bei Kö Entnahmen idR nicht denkbar sind (s Tz 91 ff). Zur Bewertung von Sachspenden gilt nach der genannten Vorschrift folgendes: Nach § 6 Abs ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2.1 Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung

Tz. 263 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspr. Die Unrichtigkeit bezieht sich auf die Angaben, die für den Abzug wes sind, insbes also auf die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den st-begünstigten Status der empfangenden Kö. Eine Zuwendungsbestätig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.2 Einzelfälle der Leistung von Sachspenden

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Bewertung der Spende von (selbst geschaffenen oder gesammelten) Kunstwerken s Urt des BFH v 06.06.2001 (BFH/NV 2002, 28) und s Vfg der OFD Ffm v 17.07.2018 (DB 2018, 2468). Nach Baldauf (s ZKF 2017, 176) erhöhen die (vom Spender zu tragenden) Kosten für den Sachverständigen und sonstige notwendigen Nebenkosten (zB Transportkosten) den a...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.7 Beispiele für Geldleistungen gem. BMF

Nicht um Sachbezüge handelt es sich nach Ansicht des BMF (Rz. 18 ff. des vorgenannten BMF-Schreibens) hingegen z. B. bei: Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für eine durch ihn abgeschlossene Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung, für welche der Arbeitnehmer die Beiträge zahlt, im Inland gültigen gesetzlichen Zahlungsmitteln, zweckgebundenen Geldleistungen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer, Sachprämie / 6 Beim Arbeitgeber einzulösende Gutscheine

Gibt der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer Gutscheine aus, die bei ihm selbst einzulösen sind, fließt dem Arbeitnehmer hingegen erst bei Einlösung des Gutscheins der Sachbezug zu.[1] Des Weiteren kann in diesem Fall der Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR/Jahr angewendet werden. Dies hat zur Folge, dass Sachbezüge bis zu diesem Betrag steuerfrei gestellt sind. Praxis-Beispiel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Überblick und Systematik der Vorschrift

Rn. 6 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Regelung ermöglicht die vorläufige Nichtbesteuerung (Steuerpause) des Arbeitslohns im Falle der durch den ArbG vergünstigten Übertragung von Vermögensbeteiligungen an den ArbN. Dabei besteht (bereits) nach der Übertragung die Verpflichtung des Betriebsstätten-FA, den Vorteil im Rahmen einer Anrufungsauskunft zu bestätigen. Grundlage ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 4.1 Lohnsteuer

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietbeihilfe, Mietzuschuss usw.) und trägt dadurch zur Verbilligung von Wohnraum bei, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[1] Die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze[2] ist nicht anwendbar, da kein Sachbezug vorliegt. Soweit die Mietbeihilfen regelmäßig ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a EStG ist verfassungsgemäß. Er stellt eine Lenkungsnorm (zum Begriff s Hey in Tipke/Lang, § 3 Rz 3.21 f (25. Aufl 2024)) dar, die darauf abzielt, junge ArbG-Unternehmen bestimmter Größenklassen bei der Mitarbeitergewinnung zu unterstützen bzw die Mitarbeiterbindung zu stärken, s Rn 1 und BT-Drs 19/27631, 109. Gleichzeitig trägt die Rege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu § 3 Nr 39 EStG

Rn. 19 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Mit der Einführung von § 19a EStG wurde zugleich zur weiteren Stärkung der Attraktivität der Mitarbeiterbeteiligung der Steuerfreibetrag nach § 3 Nr 39 EStG von EUR 360 auf EUR 1 440 angehoben, s FoStoG v 03.06.2021 (BGBl I 2021, 1498). IRd ZuFinG wurde der Betrag erneut erhöht und zwar auf EUR 2 000; von einer ursprünglich angedachten Erhöhu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zum 5. Vermögensbildungsgesetz

Rn. 23 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a Abs 1 S 1 EStG begünstigt konkret benannte Vermögensbeteiligungen. Zur näheren Bestimmung dieser wird auf § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b und f–l und Abs 2–5 des 5. VermBG verwiesen, s Rn 67 ff. Die hiernach nach § 19a EStG begünstigten Vermögensbeteiligungen stellen folglich nur einen Ausschnitt der nach dem 5. VermBG begünstigten Anlagefo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 67 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a Abs 1 EStG begünstigt nur den Erhalt einer Vermögensbeteiligung als Sachbezug gem § 8 Abs 2 S 1 EStG. Geldleistungen zum Erwerb von Vermögensbeteiligungen fallen nicht unter die Vorschrift, Bleschick in BeckOK EStG, § 19a EStG Rz 102 (07/2025). Rn. 68 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a Abs 1 S 1 EStG verweist auf Vermögensbeteiligungen iS...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erteilung von Auskünften

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Nach § 89 AO (Anhang 1b) sollen die Finanzbehörden u. a. die Abgabe von Erklärungen oder die Stellung von Anträgen anregen, Auskünfte erteilen und anlassbezogen ähnliche Hilfestellungen im Besteuerungsverfahren leisten. Diese Fürsorgepflicht besteht in besonderem Maße gegenüber steuerbegünstigten Körperschaften (Verbänden/Vereinen). Nach § 89 Abs. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erholungsheime

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Zweckbetriebsaufzählung in § 68 Nr. 1a AO (Anhang 1b) umfasst auch Erholungsheime. Diese sind dann als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anzusehen, wenn sie im besonderen Maße (zu mindestens 2/3) den in § 53 AO (Anhang 1b) bestimmten hilfsbedürftigen Menschen dienen. Auf der Grundlage des Urteils des BFH vom 22.11.1972 (BStBl II 1973, 251) setzt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Wege zu einem z... / III. Überlegungen zu einer Reform des Kindesunterhalts

Die eingangs erwähnte gesetzliche Ausrichtung des Kindesunterhalts am sog. Residenzmodell wird der Lebensrealität in getrennten Familien immer weniger gerecht. Eltern, die während des Zusammenlebens Erwerbstätigkeit, Haushaltsführung und vor allem Kinderbetreuung untereinander aufgeteilt haben, wollen dieses Modell häufig auch nach Scheitern der Partnerschaft weiterführen. S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erholungsbeihilfen / 1 Freiwillige Unterstützung des Arbeitgebers

Erholungsbeihilfe sind ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers zu den Erholungskosten eines Arbeitnehmers. Wie der betreffende Beschäftigte seinen Urlaub verbringt, ist gleichgültig. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern auch einen Ferienaufenthalt zuhause bezuschussen. Sachleistungen sind ebenfalls möglich. Denkbar als solche sind z. B. unentgeltliche oder verbilligte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 18 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 19a EStG idF FoStoG ist nach § 52 Abs 27 EStG erstmals anzuwenden auf Vermögensbeteiligungen, die nach dem 30.06.2021 übertragen werden. § 19a Abs 1 S 1 EStG spricht wie § 52 Abs 27 (idF FoStoG) EStG davon, dass die Vermögensbeteiligung "übertragen" werden muss. Damit weicht sie von der Formulierung in § 3 Nr 39 EStG ab, die von der "Überl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Option einer Besitz-PersGes mit Sonder-BV zur KSt gem § 1a KStG

Rn. 427 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wenn die Besitzgesellschaft eine vermögensverwaltende OHG, KG oder nicht gewerblich geprägte GmbH & Co KG ist, kann sich auch eine Option nach § 1a KStG idF lt KöMoG v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050 dazu eignen, eine zukünftige Gewinnrealisierung auf Ebene der Besitzgesellschaft zu vermeiden. Die klassische wandelt sich zur kapitalistischen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Höhe der Pauschale

Tz. 4 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Zur Abgeltung der entstandenen Aufwendungen kann für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, eine gestaffelte Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden. In 2025 beträgt die Entfernungspauschale für die ersten 20 Entfernung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Abgrenzung zum Sponsoring

Tz. 106 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter Sponsoring wird "…die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Pers, Gr und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mieteinnahmen-ABC / Sachleistungen

Sachleistungen, die ihre Grundlage im Nutzungsverhältnis haben, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Entgelt – in Gestalt einer Sachleistung – für die Nutzungsüberlassung eines Grundstücks kann auch die Gebäudeerstellung durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mieteinnahmen-ABC / Bauten auf fremdem Grund und Boden

Entgelt in Gestalt einer Sachleistung für die Überlassung der Nutzung eines Grundstücks kann auch die Erstellung eines Gebäudes durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflichteten übergeht und der Vermögenszuwachs in einem Veranlassungszusammenhang mit der Nutzungsüberlassung steht, also z. B. ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2 Entgeltliche Tätigkeiten – Anzeigepflicht

Gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 TV-L haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht dient dazu, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit seine eigenen berechtigten Interessen oder die Arbeitskraft des Beschäftigten beeinträchtigt werden. Eine solche Kla...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 4 TV-L findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Der Entgeltbegriff ist weit auszulegen: Erfasst werden neben Arbeitsentgelten etwa auch Sachleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Outplacement / 2 Individuelles Outplacement – steuerfreie Leistung

Übernimmt der Arbeitgeber die Aufwendungen für die Beratung der ausscheidenden Arbeitnehmer durch ein Outplacement-Unternehmen, handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um steuerfreien Arbeitslohn. Zwar erfolgt die Beratung nicht im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse, da der Arbeitgeber bei ausscheidenden Arbeitnehmern im Regelfall nur an einer sozialverträgli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.1.2.1 Vermögenswert (asset)

Rz. 33 Nach den Rahmenkonzept besteht eine Ansatzpflicht für Vermögenswerte (assets), wenn es sich um eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende wirtschaftliche Ressource handelt, die ein Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellt (CF 4.3) und die Ressource das Potenzial besitzt, wirtschaftlichen Nutzen zu generieren (CF 4.4). In CF 4.4 wird die wirtschaftl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.1 Laufende arbeitgeberseitige Leistungen

Zu den laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen, auf die die Bestimmung des § 23c SGB IV anzuwenden ist, zählen insbesondere: Zuschüsse zum Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld, Zuschüsse zum Pflegeunterstützungsgeld, Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, Zuschüsse zum Krankentagegeld privat Versicherter, Sachbezüge (z. B. Kost, Wohnung und private Nutzung von Geschäftsfahr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Welc... / 3 Beitragspflicht bei Übersteigen des Nettoarbeitsentgelts

Soweit die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 EUR übersteigen, gelten Zahlungen oder Sachbezüge des Arbeitgebers zum Kranken-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- und Mutterschaftsgeld sowie zum Krankentagegeld oder für eine Elternzeit nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die darüb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Sachzuwendungen

Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, führen nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 EStG.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Versicherungsprämien

Zahlt der Arbeitgeber die Prämien, z. B. für die vom Arbeitnehmer abgeschlossene Dienstreise-, Reisegepäck-, Unfall-, Kasko- oder Instrumentenversicherung, stellen die Zahlungen keinen Arbeitslohn dar, soweit nur das berufliche Risiko versichert ist. Bei gemischter Veranlassung (beruflich/privat) ist eine Aufteilung der Prämie entsprechend den Erfahrungssätzen der Versicheru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Geschenke

sind nach Rechtsprechung des BFH steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Sog. Aufmerksamkeiten (Sachgeschenke) zu persönlichen Anlässen bis zu einem Wert von 60 EUR werden jedoch von der Finanzverwaltung steuerfrei belassen.[2] Andere Sachzuwendungen können aufgrund der Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR/Monat steuerlich außer Ansatz bleiben.[3] Geldgeschenke sind unabhängig von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Dienstwohnung

Die Gewährung einer (verbilligten) Dienstwohnung stellt regelmäßig Arbeitslohn dar.[1] Der Ansatz eines Sachbezugs für eine Wohnung unterbleibt, soweit das gezahlte Entgelt mindestens 2/3 des ortsüblichen Mietwerts beträgt.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Losgewinne

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Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Kleidergeld

bleibt unter engen Voraussetzungen steuerfrei.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Kindergartenzuschüsse

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Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Zinsersparnisse/-zuschüsse

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Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Essenszuschüsse

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Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Sicherheitsmaßnahmen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Kreditkarte

Wird dem Arbeitnehmer für dienstliche Zwecke unentgeltlich eine Firmenkreditkarte zur Verfügung gestellt, kann die Übernahme der entsprechenden Kosten als Leistung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse steuerfrei sein.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Freifahrten/Freikarten/Freiflüge/Freitabak/Freitrunk

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Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Betriebssport

Aufwendungen des Arbeitgebers für den Betriebssport sind grundsätzlich steuerpflichtig, können aber als "Gesundheitsförderung" evtl. unter weiteren Voraussetzungen bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei gewährt werden.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Bargeldzuschüsse

Geldleistungen sind Arbeitslohn. Auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sind keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen.[1] Das führt zur Steuerpflicht, die Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR monatlich ist nicht anwendbar.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Incentivereisen

Die Teilnahme an derartigen Reisen im Rahmen des Dienstverhältnisses ist regelmäßig Arbeitslohn.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / VIP-Logen

Die Gewährung von Eintrittsberechtigungen in VIP-Logen ist regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Waren-/Einkaufsgutscheine

Die Gewährung ist regelmäßig Arbeitslohn.[1] Sie bleiben unter weiteren Voraussetzungen im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze steuerfrei.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Betriebliche Sozialleistungen

Betriebliche Sozialleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, können aber in betrieblichem Interesse gewährt werden.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Betriebsveranstaltungen/-ausflüge

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen bleiben bis zu einem Betrag von 110 EUR[1] je Veranstaltung steuerfrei. Darüber hinaus liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Eintrittskarten

Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Eintrittskarten für gesellschaftliche Veranstaltungen, wie z. B. Sportveranstaltungen, Theater, Konzert usw., handelt es sich i. d. R. um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse und damit kein Arbeitslohn kann nur ausnahmsweise anzunehmen sein.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Gemischte Veranlassung

Nach der Rechtsprechung[1] ist eine Aufteilung von Aufwendungen des Arbeitgebers für gemischt veranlasste Sachleistungen in steuerpflichtigen Arbeitslohn und Zuwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse zulässig.[2]mehr