Fachbeiträge & Kommentare zu Sachzuwendung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.2 Begriff des Zuflusses

Rz. 91 Der Begriff des Zuflusses ist rein wirtschaftlich zu verstehen. Entscheidend ist die wirtschaftliche Vermehrung des Vermögens des Stpfl., d. h. die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die geldwerten Güter.[1] Abzustellen ist auf die Vermögensmehrung i. S. einer objektiven Bereicherung.[2] Auch bei einem Schneeballsystem sind tatsächlich ausgezahlte bzw. gutgeschriebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 7.2 Bewertung ausländischen Geldes

Rz. 132 Ausl. Zahlungsmittel rechnen nicht zu den geldwerten Gütern i. S. d. § 8 Abs. 2 EStG [1], da die Freigrenze für Sachbezüge lediglich Bewertungsschwierigkeiten vermeiden sollte und eine Umrechnung in die inländische Währung ohne Weiteres möglich ist. Der mögliche Wortsinn der Formulierung "Geld" ist weit auszulegen[2], zumal auch das Zivilrecht ausl. Zahlungsmittel als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.3 Geld

Rz. 71 Unter Geld i. e. S. versteht man nur inländische gesetzliche Zahlungsmittel (Bargeld und Buchgeld). I. w. S. rechnen dazu auch alle im Verkehr anerkannten Zahlungsmittel. Im Rahmen des § 8 Abs. 1 EStG ist unerheblich, ob mit dem Begriff "Geld" nur inländische Zahlungsmittel gemeint sind. Ausl. Zahlungsmittel fallen jedenfalls unter den Begriff "Güter in Geldeswert".[1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.2 Objektive Betrachtung

Rz. 66 Eine Einnahme setzt eine Vermögensmehrung i. S. einer objektiven Bereicherung voraus.[1] Ob ein geldwertes Gut gegeben ist, entscheidet sich allein nach objektiven Gesichtspunkten.[2] Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 EStG ("Güter … in Geldeswert") sowie hinsichtlich der Höhe aus § 8 Abs. 2 EStG ("übliche Endpreise"). Den subjektiven Vorstellungen der V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.2.2.2 Veranlassung der Einnahmen durch die Leistung des Steuerpflichtigen

Rz. 122 Nach der Angleichung des Werbungskostenbegriffs an den Begriff der Betriebsausgaben durch die Rspr. des BFH[1] erscheint es gerechtfertigt, hinsichtlich der Art des Zusammenhangs zwischen Leistung und Einnahmen, die in § 8 EStG selbst nicht geregelt ist, auf die entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 4 EStG zurückzugreifen und auf die Veranlassung der Einnahmen durch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.7 Verzicht auf Einnahmen

Rz. 100 Verzichtet der Stpfl. unentgeltlich auf Einnahmen (z. B. auf Mieteinnahmen, auf Darlehenszinsen, auf Arbeitslohn, um eine niedrigere Stufe des ESt-Tarifs zu erreichen), sind ohne Rücksicht auf den Anlass regelmäßig keine Einnahmen zu unterstellen. Denn es ist niemand verpflichtet, aus einem Vermögen Nutzungen zu ziehen. Der RFH[1] hat bereits ausdrücklich ausgeführt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.1 Anwendungsbereich

Rz. 140 Die Bewertung von Sachbezügen hat mit den "üblichen Endpreisen am Abgabeort" zu erfolgen. Dieses ist der Preis, der üblicherweise im allgemeinen Geschäftsverkehr für eine identische Ware vom Letztverbraucher gefordert wird. .[1] Dabei sind Preisnachlässe, die im allgemeinen Geschäftsverkehr üblicherweise, d. h. an jedermann gewährt werden, ebenfalls zu berücksichtigen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.4 Bewertung

Rz. 23 Einnahmen und Ausgaben, die – wie im Regelfall – in bar zu- und abfließen, sind nach dem Nominalwertprinzip mit dem Nennbetrag anzusetzen. Eine Bewertung ist deshalb im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Rspr. hat die Geltung des Nominalwertprinzips trotz ständiger Geldentwertung für alle Einkunftsarten, insbesondere für den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.2 Üblicher Endpreis

Rz. 144 Der Wert der Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist anhand der tatsächlichen Endpreise zu ermitteln. Der Endpreis entstammt dem Wettbewerbsrecht. Maßgebend für die Preisauszeichnung ist gem. § 1 PAngV der Preis, der einschließlich USt zu zahlen ist. Der Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von dem Letztverbraucher (Endverbraucher) am Markt al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.1 Allgemeines und Verhältnis zu den Abs. 1 und 2

Rz. 200 § 8 Abs. 3 EStG erfordert wie Abs. 2 eine steuerbare Einnahme nach Abs. 1, schafft also keinen eigenen Einkünftetatbestand.[1] Die Vorteilsgewährung muss daher – im weitesten Sinne – als Gegenleistung für die Leistung des Arbeitnehmers zu bewerten sein. Preisnachlässe, die nicht durch die Leistung des Arbeitnehmers veranlasst sind, sind daher nicht steuerbar. Dies wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.3 Zuzahlungen durch Arbeitnehmer

Rz. 158f Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs oder zu dessen Leasingkosten als Einmalzahlungen, mindern diese grundsätzlich den geldwerten Vorteil.[1] Dabei ist zu unterscheiden, ob klare Vereinbarungen hinsichtlich des Zuzahlungszeitraums vorliegen oder nicht. Bestehen keine arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, können die (Einmal-) Za...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.1 Listenpreis

Rz. 158 § 8 Abs. 2 S. 2 EStG enthält eine Rechtsfolgenverweisung auf die 1-%-Methode in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG [1], erfordert somit zunächst die Existenz eines geldwerten Vorteils. Dementsprechend sind lediglich die Rechtsfolgen von § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Ansatz i. H. v. monatlich 1 % des auf 100 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises) anzuwenden. Aus § 8 Abs. 2 EStG ergibt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.1 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 154 Überlässt der Arbeitgeber – oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter (z. B. eine Leasinggesellschaft) – dem Arbeitnehmer "unentgeltlich" ein Kfz zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), ist der dadurch gewährte geldwerte Vorteil als Arbeitslohn (Sachlohn) zu erfassen.[1] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Wert – vorbehaltlich von Abs. 2 S. 2–5 – mit dem üblic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.2 Gesetzliche Regelung

Rz. 172 Der maßgebliche Teil des § 17 SGB IV lautet: Zitat Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Wahrung der Belange der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung, zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung oder zur Vereinfachung des Beitragseinzugs zu bestimmen, 1. 2. 3. 4. den Wert der Sac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.1 Arbeitnehmer

Rz. 201 Voraussetzung für eine Anwendung von Abs. 3 ist die Eigenschaft als Arbeitnehmer. Bei der Zuwendung des Arbeitgebers muss es sich um stpfl. Arbeitslohn i. S. v. § 19 EStG handeln.[1] Auch der Sachbezug aus einem früheren Arbeitsverhältnis kann nach Abs. 3 begünstigt sein, wenn das frühere Arbeitsverhältnis eine ausreichende Bedingung für die Vorteilsgewährung darstel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.3 Folgerungen der Finanzverwaltung

Rz. 160a Grundsätzlich ist die Ermittlung des Zuschlags kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorzunehmen. Die Regelung beinhaltet bereits Urlaubs- oder Krankheitszeiten, in denen eine Nutzung nicht erfolgen kann. Das BMF erkennt jedoch die Möglichkeit zur Einzelbewertung der tatsächlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.3.1 Unentgeltliche (verbilligte) Verpflegung (§ 2 Abs. 1 SvEV)

Rz. 174 Freie Verpflegung beinhaltet, soweit sie über den gesamten Tag gewährt wird, die 3 üblichen Hauptmahlzeiten. Sie umfasst ggf. ein zweites Frühstück und Nachmittagskaffee.[1] Dabei müssen die Voraussetzungen einer Mahlzeit nach § 2 Abs. 1 SvEV erfüllt sein.[2] Unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot mit einem Heißgetränk stellen kein Frühstück i. S. von § 2 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.3.2 Leistung vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht

Rz. 209 Abs. 3 verlangt nach h. M. (zur abweichenden Auffassung Rz. 209b), dass der Arbeitnehmer die ihm zugeflossenen geldwerten Vorteile vom Arbeitgeber erhalten hat, der die Waren selbst hergestellt oder die Dienstleistungen selbst erbracht hat. Vorteile, die der Arbeitnehmer, aufgrund des Dienstverhältnisses oder auf Veranlassung des Arbeitgebers, von dritter Seite erhäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.6 Rabattfreibetrag

Rz. 223 Der um 4 % gekürzte Letztverbraucherpreis abzüglich des vom Arbeitgeber gezahlten Entgelts bildet den steuerlich maßgeblichen geldwerten Vorteil (R 8.2 Abs. 2 S. 8 LStR 2023). Mit dem Abschlag sollen Bewertungsungenauigkeiten, die zulasten des Arbeitnehmers gehen könnten, ausgeglichen werden.[1] Dieser Personal- oder Belegschaftsrabatt ist steuerfrei, soweit er bei d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.2 Betriebliches Kfz

Rz. 157 Die Bewertung der privaten Nutzungsentnahme nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG richtet sich entweder nach der 1-%-Regelung oder gem. § 8 Abs. 2 S. 4 EStG nach der Fahrtenbuchmethode. Für die Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG ist es grundsätzlich – anders als für die Bewertung einer Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG – unerhebl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 42 Nach dem eindeutigen Wortlaut in Abs. 1 gilt § 8 EStG nur für die Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG), nicht für die Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, § 2 Abs. 1 S...mehr

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Jung, AsylbLG § 6 Sonstige ... / 2.2 Sonstige Leistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Aufgrund der Funktion der Vorschrift über sonstige Leistungen als Auffangnorm ist zunächst zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Grundleistungen nach § 3 oder von Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 vorliegen. Erst dann, wenn dies im Einzelfall nicht der Fall ist, kommen Leistungen nach § 6 in Betracht. Sonstige Leistungen na...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4 Kirchenrechtliche Versorgung und satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 8 Weiterhin besteht gemäß Abs. 1 Satz Nr. 3 Versicherungsfreiheit für Beschäftigte i. S. v. Nr. 2, wenn ihnen nach kirchenrechtlichen Regelungen eine Versorgungsanwartschaft wie nach Nr. 2 gewährleistet wird und die Erfüllung dieser Gewährleistung gesichert ist (vgl. allgemein auch: BSG, Urteil v. 3.2.2022, B 5 R 34/21 R, Rz. 17; vgl. zur Versicherungsfreiheit dieser Per...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.3 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 setzen voraus, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen, die sich aus einem sozialwidrigen Verhalten nach diesen Regelungen ergeben können, belehrt worden ist. In der vorgeschalteten Rechtsfolgenbelehrung liegt ein erzieherisches oder helfendes Element, das in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung der Minderungsvor...mehr

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Kossens, SGB XIV § 30 Leist... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Fallmanagement wurde mit dem SGB XIV als neue Leistung der Sozialen Entschädigung eingeführt. Das Fallmanagement ist eine eigenständige Sachleistung, ist also nicht identisch mit der von den Sozialleistungsträgern nach den §§ 13 bis 15 SGB I zu erbringenden Aufklärung, Beratung und Auskunft (BT-Drs. 19/13824 S. 183). Das Fallmanagement des SGB XIV soll die Leistung...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.2 Sozialwidriges Verhalten

Rz. 22 § 31 enthält ausschließlich Regelungen, die sozialwidriges Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kennzeichnen. Dies ist als Gegensatz zum Recht der Arbeitsförderung zu verstehen, das bei versicherungswidrigem Verhalten den Eintritt von Sperrzeiten vorsieht. Der dem Gesetz zugrunde liegende Grundsatz des Förderns und Forderns wird in § 2 für den Teilbereic...mehr

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Jung, AsylbLG § 6 Sonstige ... / 2.5 Sicherung der Gesundheit

Rz. 10 Die Fallgruppe 2 des Abs. 1 Satz 1 ist häufig Gegenstand sozialgerichtlicher Entscheidungen, wie dies zuvor auch zu Zeiten der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte schon der Fall war. Dabei bereitet vor allem die Abgrenzung zu den Leistungen nach § 4 (Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt) Schwierigkeiten. Der Begriff der Gesundheit in § 6 Abs. 1 Satz ...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.1 Ärztliche Beratung, Untersuchung und Begutachtung

Rz. 11 Da die Sterilisation die Fähigkeit zur Zeugung oder Empfängnis beseitigt, darf sie nur nach eingehender ärztlicher Aufklärung über die Art und Zuverlässigkeit der Methode, die Folgen und die Bedeutung des Eingriffs ausgeführt werden. Die Sterilisation soll nur dann vorgenommen werden, wenn die Versicherten zuvor über die anderen Möglichkeiten der Empfängnisverhütung b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.4 Leistungen an Gefangene

Rz. 17 Abs. 3 begründet eine vorrangige Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit bei Gefangenen, die keinen Status als Arbeitnehmer in einem freien Beschäftigungsverhältnis (etwa durch Freigang) innehaben. Es ist eine gegenüber Abs. 1 Satz 1 speziellere Regelung (vgl. BSG, Urteil v. 21.7.2009, B 7 AL 49/07 R). Im Außenverhältnis zum Strafgefangenen wird die Ausbildungsbeih...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 6 Sonstige ... / 2.4 Sicherung des Lebensunterhalts

Rz. 7 Sonstige Leistungen können gemäß Abs. 1 Satz 1 Fallgruppe 1 gewährt werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts unerlässlich sind. Diese Regelung ist im Zusammenhang mit § 3 zu sehen. Anzuknüpfen ist damit an ein gegenüber den Leistungen nach dem SGB XII deutlich abgesenktes Leistungsniveau. Ob nach der Entscheidung des BVerfG v. 18.7.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 7 Umsetzungshinweise

Die Inflationsausgleichsprämie muss bei der Gewährung auf dem Überweisungsträger / der Lohnabrechnung wenigstens sinngemäß als solche gekennzeichnet werden. Hierbei ist ausreichend, in beliebiger Form deutlich zu machen, dass die Leistung im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.[1] Wird zusätzlich zum Gehalt eine monatliche Inflationsausgleichsprämie gezahlt, müssen die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 1 Steuerfreie Prämien und Unterstützungen infolge der anhaltenden hohen Inflation

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die weltweit steigenden Verbraucherpreise (z. B. Energie- und Nahrungsmittelpreise) können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung gewähren. Begünstigt sind Leistungen von bis zu 3.000 EUR, die dem Arbeitnehmer befristet vom 26.10.2022 bis z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 8 Weitere Vergünstigungen neben der Sonderzahlung möglich

Darüber hinaus können neben der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie z. B. auch andere Steuerbefreiungen, Bewertungsvergünstigungen oder Pauschalbesteuerungsmöglichkeiten, z. B. Sachbezüge im Rahmen der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze[1], in Anspruch genommen werden. Die Übergabe und insbesondere der Zeitpunkt der Übergabe des Sachbezugs sollten vom Arbeitnehmer quittiert wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 1.1 Vorbemerkung

Die sog. Inflationsausgleichsprämie ist Teil des "Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" und des sog. "dritten Entlastungspakets" des Bundes, das am 1.10.2022 in Kraft getreten ist. Die Prämie soll einen Anreiz für Unternehmen setzen, für beide Seiten steuerlich begünstigte zusätzliche Zahlungen zu leisten, um die gesti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung[1] gilt je Arbeitnehmer der Betrag von 3.000 EUR. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung [2] handelt. Begünstigt sind z. B. auch Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Arbeitnehmer in Kurzarbei...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 10.1 Welche Sachverhalte prüft der Lohnsteuerprüfer?

Der Lohnsteuerprüfer prüft folgende Sachverhalte: Bruttolöhne Sachbezüge Ehegatten-Arbeitsverträge Nutzung von Dienstfahrzeugen – auch für private Fahrten Fahrtenbücher Fahrtkostenerstattungen Reisekostenerstattungen Dienstreisen und Dienstfahrten Nettolohnzahlungen Pauschalierte Löhne, z. B. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Aushilfstätigkeiten, Teilzeitkräfte, Direktversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.2 Bemessungsgrundlage (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag sind die rentenversicherungspflichtigen bzw. diesen gleichgestellten Einnahmen: bei Rentenversicherungspflicht die erzielten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. SGB VI (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), bei Besoldungsempfängern und Empfängern von Amtsbezügen die bezogenen Besoldung und Amtsbezüge (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 5 Speichern und Löschen von Bewerberdaten

Die Speicherung von Bewerberdaten und damit auch deren Frist zur Löschung richtet sich wiederum nach den Vorgaben des AGG. Die DSGVO und das BDSG enthalten keine konkreten Löschfristen. Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen aus Gründen des Eigenschutzes mindestens das Anschreiben und den Lebenslauf jedes abgelehnten Bewerbers 6 Monate aufbewahren. Sollte ein abgelehnter Bewe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mustertexte im Durchlaufspendenverfahren für Sachzuwendungen/-spenden

2.1 Muster einer Erklärung über eine Sachzuwendung/-spende Tz. 24 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Textentwurf für die Erklärung eines Zuwendungsgebers über eine Sachzuwendung/-spende, die der Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) mit der Auflage zugewendet wird, die Sachzuwendung/-spende an einen von der zuständigen Finanzbehörde als steuerbegünstigt (gemeinnü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Muster einer Erklärung über eine Sachzuwendung/-spende

Tz. 24 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Textentwurf für die Erklärung eines Zuwendungsgebers über eine Sachzuwendung/-spende, die der Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) mit der Auflage zugewendet wird, die Sachzuwendung/-spende an einen von der zuständigen Finanzbehörde als steuerbegünstigt (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich) anerkannten Verband/Verein wei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Muster einer Annahmeerklärung einer Sachzuwendung/-spende

Tz. 25 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Textentwurf über die Annahmeerklärung einer Sachzuwendung/-spende durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) als Durchlaufspende:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sachzuwendung/-spende stammt aus dem Betriebsvermögen

Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei Wirtschaftsgütern, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden, setzt die Sachzuwendung/Sachspende eine unmittelbar vorhergehende Entnahme voraus, da eine Spende keine betriebliche Veranlassung (§ 4 Abs. 4 EStG; Anhang 10) hat. Nach § 10b EStG (Anhang 10) bemisst sich in diesem Fall der Wertansatz der Sachzuwendung/Sachspende nach dem We...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Sachzuwendungen/-spenden zugunsten einer Tombola

Tz. 9 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich erfüllt eine Tombola keinen eigenen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zweck. Sie dient vielmehr der Mittelbeschaffung, die für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke von Verbänden/Vereinen benötigt werden. Einnahmen aus einer Tombola sind nach § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) bei einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sachzuwendungen/-spenden

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zu den im Rahmen des Spendenabzugs begünstigten Zuwendungen gehören alle Wertabgaben, die aus dem geldwerten Vermögen des Zuwendenden/Spenders zur Förderung der in § 10b EStG (Anhang 10) genannten steuerbegünstigten Zwecke abfließen. Dazu zählen neben den Geld- auch die Sachzuwendungen (Sachspenden). Nicht begünstigt ist die Zuwe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Muster für Zuwendungsbestätigungen für Sachzuwendungen/-spenden

1. Amtliche Muster für Zuwendungs-/Spendenbestätigungen Tz. 23 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die amtlichen Muster für Zuwendungs-/Spendenbestätigungen wurden mit BMF-Schreiben vom 07.11.2013 (BStBl I 2013, 1333, Anhang 14) ergänzt durch BMF-Schreiben vom 26.03.2014 (BStBl I 2024, 791; Anhang 14) veröffentlicht. 2. Mustertexte im Durchlaufspendenverfahren für Sachzuwendungen/-spen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Bewertung von Sachzuwendungen

1. Allgemeines Tz. 4 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für die Frage, mit welchem Wert eine Sachzuwendung/Sachspende im Rahmen des Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) steuerlich geltend gemacht werden kann bzw. welchen Wert die Empfängerorganisation auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigen darf, ist zu unterscheiden, ob die Sache aus dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermö...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Beurteilung der Sachzuwendungen/-spenden

1. Unentgeltliche Wertabgabe Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sachspende aus einem Unternehmensvermögen (Betriebsvermögen) unterliegt als sog. "unentgeltliche Wertabgabe" nach § 3 Abs. 1b UStG der Umsatzsteuer, sofern die Anschaffung oder die Herstellung des (später gespendeten) Gegenstands zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die unentgeltliche Wert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Nachweispflichten

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die die Zuwendungsbestätigung/Spendenbestätigung ausstellende steuerbegünstigte Einrichtung hat sich über die Wertermittlung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen und ihren den Unterlagen beizufügen (§ 50 Abs. 7 Satz 3 EStDV, Anhang 11). Damit eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung in der Lage ist, eine formell ordnungsgemäße...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Muster einer Erklärung der Körperschaft des öffentlichen Rechts

Tz. 26 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Textentwurf für die Erklärung der Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) über die Übertragung des Eigentums an Wirtschaftsgütern (Sachzuwendungen/-spenden) auf einen von der zuständigen Finanzbehörde als Verband/Verein (der Textentwurf ist dem Verband/Verein von der Gebietskörperschaft zu übersenden):mehr