Fachbeiträge & Kommentare zu Sachsen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.3 Warenumschließungen und Verpackungen

Rz. 116 Als Nebenleistungen teilen die Verpackungs- und Umschließungsgegenstände sowie die Kosten der Verpackung grundsätzlich das steuerliche Schicksal der verpackten bzw. umschlossenen Ware. So kann z. B. eine Lieferung von Salz in Säcken nicht in eine Lieferung von Salz und eine Lieferung von Säcken zerlegt werden. Die Säcke sind nur bis zu ihrer Verwendung als Warenumsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 316 Im Einzelnen fallen unter Nr. 12 der Anlage 2 des UStG: Rz. 317mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 3 Amtshilfe... / 2.2 Begriff der Amtshilfe

Rz. 4 Eine ins Einzelne gehende Definition des Begriffs der Amtshilfe enthält das Gesetz nicht. Amtshilfe ist eine ergänzende Hilfe, die gleich- oder nebengeordnete Verwaltungsbehörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (im privatrechtlichen und fiskalischen Bereich gibt es keine Amtshilfe) einander auf Ersuchen gewähren, soweit die Hilfeleistung nicht in Handlungen besteht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.5 Angewandte und zeitgenössische Kunst

Rz. 769 Von den Positionen 9701, 9702 und 9703 des Zolltarifs werden grundsätzlich lediglich Originalerzeugnisse erfasst, die – mit Ausnahme von Collagen und ähnlich dekorativen Bildwerken – in bestimmten überkommenen Techniken (Malerei, Zeichnen, Drucken mit handgearbeiteten Platten oder Bildhauerei) gestaltet worden sind. Demgegenüber sind insbesondere zeitgenössische Kuns...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. BGH, Beschluss v. 25.2.2025, VI ZB 36/24, NJW-Spezial 2025 S. 286: Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen. Der Vortrag, in der Kanzlei des P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 551 Unter Nr. 35 der Anlage 2 des UStG fallen nur Milchmischgetränke aus Position 2202 des Zolltarifs, die mengenmäßig zu mindestens 75 % aus Milch oder Milcherzeugnissen bestehen, z. B. Milchgetränke mit Zusatz von Kakao (Kakaomilch) oder Fruchtsäften (Fruchttrunk), mit oder ohne Zusatz von Kohlensäure. Der Anteil von 75 % an Milch oder Milcherzeugnissen bezieht sich au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Grundsätze zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 111 Nach dem Unionsrecht wäre es zwar möglich, auf eine einheitliche Leistung (also auch auf Lieferungen) verschiedene Steuersätze anzuwenden.[1] Von dieser Möglichkeit hat aber die Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Gebrauch gemacht. Andererseits sind aber die EU-Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, auf die gesamte Lieferung den Normalsatz (allgemeinen Steuersat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Eigenverbrauchstatbestände

Rz. 51 Bis zum 31.3.1999 fiel neben Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerben und Einfuhren auch der Tatbestand des Eigenverbrauchs unter die Steuerermäßigung. Durch Art. 7 Nr. 8 Buchst. a des StEntlGesetzes 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurde dieser Tatbestand im Zuge der Neuregelung der Eigenverbrauchsbesteuerung aufgehoben. Ab 1.4.1999 werden die Leistungen, die bis ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Fürst, Die Haftung des Vorstandes und der Geschäftsführung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, DRV 1986, 657. Füßer, Einzelgeschäftsführer und Wechsel zur kollegialen Geschäftsführung, SozVers 1996, 95. Gitter/Köhler-Fleischmann, Rechtsnatur des Medizinischen Dienstes und die Stellung seiner Organe, Geschäftsführer und Verwaltungsrat, sowie über die Möglichk...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 2 Örtliche ... / 2.2 Fortführung des Verwaltungsverfahrens bei Zuständigkeitswechsel

Rz. 5 Die Regelung in Abs. 2, die den Zuständigkeitswechsel vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens behandelt, begründet anders als § 94 Abs. 3 SGG a. F. und § 98 SGG i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG nicht die Fortdauer einer einmal begründeten örtlichen Zuständigkeit. Die Fortführung des Verfahrens ist vielmehr in das Ermessen der bisher örtlich zuständigen Behörde gestellt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 4.2.3 Treffpunktfahrten

Treffpunktfahrten sind keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern fallen unter den Reisekostenbegriff der beruflichen Auswärtstätigkeit. Der gleichbleibende Treffpunkt erfüllt nicht die Voraussetzungen einer "betrieblichen Einrichtung" i. S. d. Arbeitsstättenbegriffs. Keine Fiktion einer ersten Tätigkeitsstätte Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 2.9.3 Qualitativer Tätigkeitsschwerpunkt ohne Bedeutung

Nach einer arbeitgeberseitigen dauerhaften Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers kommt es nicht mehr darauf an, in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit an dieser oder auch an anderen Tätigkeitsstätten ausübt. Ebenso wenig ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer diese Tätigkeitsstätte nachhaltig immer wieder aufsucht und an der vom Arb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.13 Weiterzahlung von Renten der ehemaligen DDR (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 32 Gemäß Art. 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mit dem Wirksamwerden des Beitritts in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 2.2 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Entsprechende Anwendung der Bundesvorschriften

Für die Beschäftigten im kommunalen Bereich gelten die jeweiligen Bundesvorschriften oder die umzugskostenrechtlichen Regelungen für Beamtinnen und Beamte der Länder, soweit vorhanden, entsprechend. Mangels landesrechtlicher Regelungen finden in den folgenden Bundesländern die Bundesvorschriften zum Umzugskostenrecht entsprechende Anwendung: Berlin Gemäß § 77 des Landesbeamteng...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 15 Anlage: BRKG – Trennungsgeldverordnung – Synopse zu den einzelnen Länderregelungen

mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 3 Literatur/Materialien und Rechtsprechung

Rz. 50 Informationen aus dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) – 4/2020 – zum Schwerpunkt Frühe Hilfen und Frühförderung. Website der Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung (VIFF) e. V.: viff-fruehfoerderung.de. Rz. 51 Der frühkindliche Autismus ist als tiefgreifende Entwicklungsstörung in die Gruppe der seelischen Behinderungen (Kennziffer F84.0) einzuordnen: LS...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.6 Renten aus dem Beitrittsgebiet (ehemalige DDR; Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 16 Die ehemalige DDR (heutige Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Ostteil Berlins) hatte eigenständige Renten mit zusätzlichen, unterschiedlichen ergänzenden Leistungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, die nach der Deutschen Wiedervereinigung mit einer Reihe von Übergangsregelungen innerhalb unterschiedli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 2.3 Entsprechende Anwendungen der Bundesvorschriften und länderspezifische Regelungen

Rechtsquelle auf Bundesebene ist die Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung – TGV –) i. d. F. der Bekanntmachung vom 29.6.1999 (BGBl. I S. 1533). Die TGV behandelt verschiedene Sachverhalte sowohl unter reisekostenrechtlichen als auch unter umzugskostenrechtlichen Aspekten. Die Gewährung von Auslandstrennungsgeld...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 131 Rahmenv... / 2.1.7 Qualität der Landesrahmenverträge – Charakter von Übergangsregelungen

Rz. 13b Die Umsetzung der Vorgaben der dritten und zentralen Reformstufe des BTHG (Trennung Fachleistungen von existenzsichernden Leistungen, Spiegelung der individuellen Leistungsfestsetzung auf Grundlage von ICF-orientierten Bedarfsermittlungen durch Teilhabe-Gesamtpläne in den vertraglichen Grundlagen nach den §§ 123 ff. SGB IX) in den Landesrahmenverträgen der Länder ble...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1): Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 2.2 Geeignetheit externer Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 2 bis 6)

Rz. 8 Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist die Eignung des Leistungserbringers für die vom Träger der Eingliederungshilfe nachgefragten Fachleistungen der Eingliederungshilfe. Die qualitative Eignung setzt voraus, dass der Leistungserbringer die Leistungen nach der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften des Lei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 2.3 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Länderspezifische Regelungen

In den Ländern, in denen besondere landesrechtliche Vorschriften bestehen, gilt das Bundesumzugskostengesetz kraft dieser Länderregelungen nicht unmittelbar. Die in den einzelnen Ländern erlassenen Gesetze lehnen sich jedoch stark an das Recht des Bundes an. Für die folgenden Länder sind eigenständige Regelungen erlassen worden: Baden-Württemberg Landesumzugskostengesetz (LUKG...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.10.1 Abs. 5 in der Fassung bis zum 19.6.2021

Rz. 51 Das BSG hatte mit Urteil v. 28.2.2008 (B 1 KR 16/07 R – Lorenzos Öl) klargestellt, dass der Gesetzgeber mit der Regelung in Abs. 1 Satz 2 abschließend die 4 Produktgruppen diätetischer Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, nämlich Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung die medizinisch notwendigen Fallgruppen festgelegt hat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 115 Besuchs... / 2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis und Beihilfen

Rz. 13 Besuchsbeihilfen können sowohl für den Besuch des behinderten Menschen bei einem Angehörigen als auch für den Besuch des Angehörigen bei dem behinderten Menschen erbracht werden. Durch die Wahl des Begriffs des Angehörigen hat sich der Gesetzgeber erneut nicht auf eine verengte juristische Betrachtung begeben wollen, etwa auf bestimmte bürgerlich-rechtliche Verwandtsc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.2 Rettungsfahrt zum Krankenhaus (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 18 Für Rettungsfahrten zum Krankenhaus übernimmt die Krankenkasse auch dann die Fahrkosten, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist. Eine Rettungsfahrt liegt vor, wenn der Transport mit einem qualifizierten Rettungsmittel (Notarztwagen, Rettungswagen, Rettungshubschrauber) erfolgt und der Transport deshalb erforderlich ist, weil sich Versicherte infolge vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.3 Streitgegenstand der Prüfung durch die Schiedsstelle – beide Vereinbarungen

Rz. 10 Abs. 2 knüpft an die erste Regelung bei Einführung des Schiedsstellenverfahrens in das allgemeine Sozialhilferecht an (vgl. Komm. zu § 123 Rz. 3) und führt die Zuständigkeit der Schiedsstelle für alle Vereinbarungen also Leistungs- und Vergütungsvereinbarung wieder ein. Vorherige Versuche, auch die Leistungsvereinbarung wieder schiedsstellenfähig zu machen, scheiterte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 2.2.2 Prüfungsschema

Rz. 12 Eine wirtschaftlich angemessene Vergütung muss so bemessen sein, dass sie bei wirtschaftlicher Betriebsführung die prognostischen Kosten des Leistungserbringers unter Zuschlag einer angemessenen Vergütung des Unternehmerrisikos (Ausfallwagnis) deckt (BSG, Urteil v. 8.12.2022, B 8 SO 8/20 R, Rz. 20 m.W.N.). Die Prüfung, ob die vom Leistungserbringer geforderte Vergütung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.6 Rechtsmittel gegen den Schiedsstellenspruch

Rz. 21 Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (Abs. 2 Satz 3 HS 1). Ein Vorverfahren (§ 78 SGG) ist ausgeschlossen (Abs. 2 Satz 3 HS 2 i. V. m. § 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGG). Die zeitweise bestehende Unklarheit, ob bei den Klagen gegen Schiedsstellensprüche der SGB XII-Schiedsstellen erstinstanzlich das LSG zuständig ist (§ ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. § 44 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 4.3 Ausschluss

Keine Aufrechnung möglich Nach § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO ist die Aufrechnung ausgeschlossen, wenn die Forderung, gegen die aufgerechnet werden soll, unbedingt und fällig wird, bevor die Aufrechnung erfolgen kann. Dies schließt die Aufrechnung des Insolvenzgläubigers mit einem während des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 2.1 Besondere Mitteilungspflicht (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Antragsteller und Kindergeldberechtigte haben Änderungen in den für den Kindergeldanspruch erheblichen Verhältnissen und über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, der zuständigen Familienkasse unverzüglich mitzuteilen. Die Regelung wurde eingefügt, da die AO-Vorschriften insoweit nicht greifen. § 153 Abs. 1 AO ist nicht einschlägig, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / C. Vergleich mit "ähnlichen" Abweichungen anderer Länder

Rz. 24 [Autor/Stand] Neben Berlin haben auch mehrere andere Länder den Weg beschritten, per Landesgesetz Steuermesszahlen festzulegen, die von den bundesrechtlichen abweichen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 4. Mögliche Alternative: Landesgesetzliche Steuermesszahlen

Rz. 19 [Autor/Stand] Unter den Ländern, die grundsätzlich das Bundesmodell anwenden, haben sich Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen dazu entschieden, den drohenden Belastungsverschiebungen zulasten der Wohngrundstücke durch vom Bundesrecht abweichende landesgesetzliche Steuermesszahlen zu begegnen: Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 27 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / 4. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 42 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei liegt das Ausmaß der in Berlin gewährten Ermäßigung von rd. 31 % (Rz. 14) ganz nah am unteren Ende der Bandbreite, die von 30 % bis 59 % reicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 4. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 62 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei bewegt sich das Ausmaß der gewährten Ermäßigungen von 30 % bis 59 %.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 38 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / C. Vergleich mit "ähnlichen" Abweichungen anderer Länder beim Hebesatzrecht

Rz. 35 [Autor/Stand] Neben Nordrhein-Westfalen haben auch mehrere andere Länder den Weg beschritten, ihren Gemeinden eine Differenzierung der Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B zu gestatten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Höhe des Liegenschaftszinssatzes

Rz. 42 [Autor/Stand] Nach R B 188 Abs. 2 ErbStR 2019 ist der angemessene und nutzungstypische Liegenschaftszinssatz nach der Grundstücksart und der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bestimmen. Dabei verweisen die Richtlinien ausdrücklich auf die Grundstücksart, die sich nach § 181 BewG richtet. Rz. 43 [Autor/Stand] Das Finanzamt hat nach der gesetzlichen Vorgabe des § 188 BewG...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels gruppenbezogener Abgrenzungen

Rz. 42 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] „Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit . Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Eintragung vo... / Leitsatz

Zinsen oder Säumniszuschläge, die in dem Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, können – bei noch bestehender Hauptforderung – nicht in kapitalisierter Form der Hauptforderung hinzugerechnet und als Betrag der Hypothek in das Grundbuch eingetragen werden. OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.7.2024 – 12 Wx 37/24mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 157 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche und teils land...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2025, Eintragung vo... / 1 Der Fall

Sicherungshypothek (auch) für Nebenforderungen beantragt Das Finanzamt erstrebt die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem Grundbesitz des Schuldners. Das Ersuchen enthielt eine Forderungsaufstellung, aus der ein Hauptbetrag in Höhe von 111.769,40 EUR sowie – so tituliert – Säumniszuschläge in Höhe von 16.600,50 EUR, insgesamt 128.369,90 EUR hervorgehen. Das AG – Grundbuc...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels ermäßigter Steuermesszahlen

Rz. 31 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] „Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit . Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweich...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 52 [Autor/Stand] Aus der Begründung des Gesetzentwurfes der die Landesregierung tragenden Fraktionen lässt sich nicht das klare Förderziel einer Begünstigung von Wohngrundstücken ableiten. Stattdessen wird allgemein dargelegt, dass die Gemeinden eigene Lenkungsziele festlegen könnten und als ein solches wird auch die Förderung des Wohnens bezeichnet. Allerdings kommt in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Berlin / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 38 [Autor/Stand] Das BlnGrStMG vermeidet die Risiken der in der Luft hängenden Steuermesszahlendifferenzierung des Bundesmodells (Rz. 36). Im Hinblick auf die landeseigenen Steuermesszahlen (§ 1 Abs. 1 BlnGrStMG) zeichnen sowohl Steuertatbestand als auch Gesetzbegründung ein einheitliches Bild des Gewollten. Wohngrundstücke sollen im Vergleich zu den anderen Grundstücksg...mehr