Fachbeiträge & Kommentare zu Sachleistung

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.3 Entgeltumwandlung und E-Bikes/Tankgutscheine/Warengutscheine u.ä.

Seit einigen Jahren versuchen private Versicherungsvertreter immer wieder, den öffentlichen Arbeitgebern Modelle der sog. Entgeltoptimierung schmackhaft zu machen. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass der Arbeitgeber statt einer Entgelterhöhung anderweitige steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Entgeltbausteine an seine Beschäftigten ausgibt, z. B. in Fo...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 5.3 Entgeltumwandlung und E-Bikes/Tankgutscheine/Warengutscheine u. Ä.

Seit einigen Jahren versuchen private Versicherungsvertreter immer wieder, den kommunalen Arbeitgebern Modelle der sog. Entgeltoptimierung schmackhaft zu machen. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass der Arbeitgeber steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Entgeltbausteine an seine Beschäftigten ausgibt, z. B. in Form von E-Bike-Leasing, Tankgutscheinen, Tic...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.1 Begriff der Schuld

Rz. 18 Ebenso wie auf der Aktivseite ist auf der Passivseite die Frage nach dem Vorliegen einer Schuld – abgesehen von Sonderfällen wie Rechnungsabgrenzungsposten – gleichbedeutend mit der Frage der Passivierungsfähigkeit. Die Schulden sind dabei der Oberbegriff für die Verbindlichkeiten und Rückstellungen.[1] Für das Vorliegen des ebenfalls gesetzlich nicht definierten Begr...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.1 Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens

Rz. 28 Nach derzeitiger Handhabung kann ein bilanzierungsfähiger bzw. -pflichtiger Sachverhalt ohne Vorliegen der Vermögensgegenstands- oder Schuld- bzw. Wirtschaftsgutseigenschaft vor allem dann gegeben sein, wenn die Voraussetzungen für die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens erfüllt sind. Als Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten[1] ...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.2 Begriff des negativen (passiven) Wirtschaftsgutes

Rz. 21 Das steuerliche Betriebsvermögen setzt sich aus positiven und negativen Wirtschaftsgütern zusammen, wobei die negativen Wirtschaftsgüter – ersatzweise wird häufig der zutreffendere Begriff "wirtschaftliche Last" verwendet – grundsätzlich mit den Schulden gleichgestellt werden.[1] Da der handelsrechtliche Begriff der Schulden ebenfalls wirtschaftliche Einflussfaktoren ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.6 Definition der Lohnsumme

Definiert ist die Lohnsumme nun in § 13a Abs. 3 Satz 5 ff. ErbStG. Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Nach § 13a Abs. 3 Satz 6 ErbStG zählen zu den Vergütungen alle Geld- oder Sachleistungen für die von den ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / Zusammenfassung

Überblick Die Zahlung der vereinbarten Arbeitsvergütung ist die arbeitsvertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Sie steht nach § 611a BGB im Austauschverhältnis mit der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung. Die Arbeitsvergütung erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung, es können jedoch auch Sachleistungen (z. B. Überlassung eines Dienstwagens auch zur ...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1.1 Fälligkeit der Arbeitsvergütung

§ 614 BGB bestimmt, dass die Vergütung nach der Leistung der Dienste zu entrichten ist. Soweit die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen ist, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer für den vereinbarten Zeitraum zunächst vorleistungspflichtig ist. Bei Vereinbarung eines Monatslohns hat der Arbeitnehmer seine Ar...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1.4 Ersetzungsbefugnis

Der Arbeitnehmer hat für die von ihm erbrachte Arbeitsleistung grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung des vereinbarten Arbeitslohns. Die Ersetzung der Auszahlung durch Gewährung anderer Leistungen setzt eine entsprechende Ersetzungsbefugnis[1] des Arbeitgebers voraus. In der betrieblichen Praxis wird eine solche Ersetzungsbefugnis häufig für die Vergütung von Nebenleistungen ...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1 Auszahlung der Arbeitsvergütung

Die Modalitäten der Auszahlung der Arbeitsvergütung ergeben sich unmittelbar aus dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Arbeitsvertrag bzw. anwendbaren Tarifvertrag. Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Bei der Vereinbarung einer Vergütung in Kryptowährung handelt es sich nicht um Geldleistungen, sondern um einen Sachbezug i. S. v. § 107 Abs....mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2 Deckung des Bedarfs durch Geld- oder Sachleistungen, Bezahlkarten, Wertgutscheine oder unbare Abrechnungen im Überblick

Rz. 9 Die Bedarfsdeckung bei Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen i. S. v. § 44 Abs. 1 AsylG ist in Abs. 2, die Bedarfsdeckung bei Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen in Abs. 3 geregelt. Zur Art der Leistungen sieht Abs. 2 Satz 1 vor, dass der notwendige Bedarf durch Sachleistungen gedeckt wird. Gemäß Abs. 2 Satz 2 können Gebrauchsgüter des Haushalts leihweis...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.3 Notwendiger persönlicher Bedarf

Rz. 27 Gemäß Abs. 3 Satz 5 ist der notwendige persönliche Bedarf grundsätzlich in Form von Bezahlkarten oder durch Geldleistungen zu decken. Gemäß Abs. 3 Satz 6 ist der notwendige persönliche Bedarf oder der Bedarf für Haushaltsenergie (nur) dann als Geldleistung zu erbringen, soweit diese Bedarfe nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können. In Gemeinschaftsunterkünf...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.1.2 Notwendiger persönlicher Bedarf

Rz. 18 Der notwendige persönliche Bedarf soll bei Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen gemäß Abs. 2 Satz 4 ebenfalls durch Sachleistungen gedeckt werden, "soweit dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist." Soweit dies nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist, können gemäß Abs. 2 Satz 5 auch Leistungen in Form von Bezahlkarten, Wertgutscheinen, ander...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2.1 Notwendiger Bedarf

Rz. 19 Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen sind vorbehaltlich des Satzes 2 gemäß Abs. 3 Satz 1 Geld- oder Sachleistungen in Form von Bezahlkarten, Wertgutscheinen oder anderen unbaren Abrechnungen zur Bedarfsdeckung zu gewähren. Eine Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion (ohne Kontobindung). Sie dient als Bargeldsurrogat und er...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.1.1 Notwendiger Bedarf

Rz. 11 Gemäß Abs. 2 Satz 1 erhalten Leistungsberechtigte in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 Abs. 1 AsylG die Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs als Sachleistungen. Leistungsberechtigte sind gemäß § 47 Abs. 1 AsylG verpflichtet, während des Asylverfahrens über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten, bei einer Verletzung gegen Mitwirkungspflichten, Identitätstäus...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2.2.4 Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie

Rz. 26 Auch die Leistungen für Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie werden nach Abs. 3 Satz 2 gesondert erbracht und als Geld- oder Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte gewährt. Dazu gehören die Ausgaben für Strom, für Instandhaltung und Schönheitsreparaturen sowie für kleinere Instandhaltung und Reparaturen. Maßgeblich ist der notwendige und angemessene Aufwand. D...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2.2.1 Unterkunft

Rz. 20 Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat sowie für Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie wird gemäß Abs. 3 Satz 2 gesondert erbracht. Die Leistungen werden, soweit sie notwendig und angemessen sind, gesondert als Geld- oder Sachleistung oder mittels Bezahlkarte erbracht. Sie sind nicht in den Bedarfssätzen nach § 3a enthalten. Die Unterbringung in einer Ge...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.1 Arbeitsgelegenheiten in Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 § 5 Abs. 1 sieht vor, dass in Aufnahmeeinrichtungen und in vergleichbaren Einrichtungen Arbeitsgelegenheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung, zur Verfügung gestellt werden sollen. Es geht dabei nach den Dokumentationen über das Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 12/4451 noch zu § 4 des Entwurfs) nicht um eine arbeitsrechtliche, entgeltli...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2.2 Bedarf für Unterkunft, Heizung, Hausrat, Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie

2.2.2.2.1 Unterkunft Rz. 20 Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat sowie für Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie wird gemäß Abs. 3 Satz 2 gesondert erbracht. Die Leistungen werden, soweit sie notwendig und angemessen sind, gesondert als Geld- oder Sachleistung oder mittels Bezahlkarte erbracht. Sie sind nicht in den Bedarfssätzen nach § 3a enthalten. Die Unter...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2 Deckung des Bedarfs außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen

2.2.2.1 Notwendiger Bedarf Rz. 19 Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen sind vorbehaltlich des Satzes 2 gemäß Abs. 3 Satz 1 Geld- oder Sachleistungen in Form von Bezahlkarten, Wertgutscheinen oder anderen unbaren Abrechnungen zur Bedarfsdeckung zu gewähren. Eine Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion (ohne Kontobindung). Sie dient ...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2.2.2 Heizung

Rz. 24 Der notwendige Bedarf für Heizung und Warmwasserbereitung wird ebenfalls gesondert gewährt. Es gelten die gleichen Grundsätze wie im Sozialhilferecht (vgl. § 35 SGB XII). Allerdings können Heizkosten nicht in Form einer Pauschale abgegolten werden (Herbst, in: Mergler/Zink, AsylbLG, § 3 Rz. 31).mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.5 Form der Leistung in Gemeinschaftsunterkünften (Abs. 2)

Rz. 18 Die Vorschrift wurde bereits durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 eingeführt. Sinn und Zweck der Regelung ist darin zu sehen, dass ein Nebeneinander von Geldleistungen und Sachleistungen bei den Bewohnern einer Gemeinschaftsunterkunft vermieden werden soll. Hierdurch provozierte soziale Spannungen zwischen den Bewohnern ei...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.1 Deckung des Bedarfs in Aufnahmeeinrichtungen

2.2.1.1 Notwendiger Bedarf Rz. 11 Gemäß Abs. 2 Satz 1 erhalten Leistungsberechtigte in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 Abs. 1 AsylG die Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs als Sachleistungen. Leistungsberechtigte sind gemäß § 47 Abs. 1 AsylG verpflichtet, während des Asylverfahrens über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten, bei einer Verletzung gegen Mitwirkung...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.2.2.2.3 Hausrat

Rz. 25 Zum Hausrat gehört die in § 2 Abs. 2 Nr. 4 Regelsatzverordnung (RSV) sowie in § 5 Abs. 1 Abteilung 5 RBEG aufgeführte Innenausstattung der Wohnräume sowie Haushaltsgeräte und -gegenstände. Abs. 3 Satz 3 verweist auf Abs. 2 Satz 3. Danach können Gebrauchsgüter des Haushalts auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.5 Leistungsausschluss und Härtefallregelungen bei Sekundärmigration (Abs. 4)

Rz. 56 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht zum 31.5.2019 eingefügt (vgl. Rz. 5e). Abs. 4 Satz 1 formuliert den Ausschluss von Leistungen nach dem AsylblG für grundsätzlich Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 (vollziehbar Ausreisepflichtige, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.2 Leistungen bis zur Ausreise oder zur Durchführung der Abschiebung (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 7 Zunächst einmal haben Leistungsberechtigte, die einen Ausreisetermin verstreichen lassen und eine Ausreisemöglichkeit nicht wahrnehmen und bei denen die Ausreise nicht aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden konnte, als Rechtsfolge keinen Anspruch auf Leistungen nach §§ 2, 3 und 6 . Dabei handelt es sich um Leistungen in besonderen Fälle...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Das AsylbLG regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen des in § 1 Abs. 1 genannten Personenkreises, der von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII grundsätzlich ausgenommen ist. Es ist nicht Bestandteil des Sozialgesetzbuches, weil es in Art. II § 1 SGB I a. F. nicht aufgeführt war und auch in § 68 SGB I (Besondere Teile des Sozialgesetzbuches) nic...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 64 Aubel, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG – Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG 2004 – langjährige Aufenthaltsbefugnis gem. § 30 Abs. 4 AuslG 1990 – Verfassungsmäßigkeit, SGb 2016, 105. Birk, Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, info also 2015, 51. Brings/Oehl, Verfassungsw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage nach § 86 Abs 1 S 2 und 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zulage sind nach § 86 Abs 1 S 2 Nr 3 EStG grds die im vorangegangen Kj erzielten Einnahmen iSd SGB VI (§§ 162ff SGB VI), soweit diese die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigen. Es ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die iRd sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gese...mehr

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Makler: Hauptvertrag / 3.2 Preisdifferenzen

Erhebliche Preisdifferenzen oder Differenzen bei der Miethöhe können für den Provisionsanspruch des Maklers gefährlich werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Maklerkunde das Kaufobjekt zu einem günstigeren Preis erwirbt als ursprünglich gedacht oder das avisierte Objekt günstiger anmieten kann. Bei Grundstücksgeschäften ist in diesem Zusammenhang zunächst zu berücksichtigen,...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 2 Anwendungsbereich

Nach Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 EntgTranspRL gilt die Richtlinie gleichermaßen für private und öffentliche Arbeitgeber. Weiter gilt sie für alle Arbeitnehmer im Sinne des – weitgehenden – unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs.[1] Dies entspricht auch der bisherigen Regelung nach § 5 Abs. 2 EntgTranspG. Stellenbewerber sind im Rahmen von Art. 5 Abs. 1 EntgTranspRL mit spezifisc...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 3 Unentgeltliche Zuwendungen an das Personal

Wendet der Arbeitgeber seinem Personal (auch ausgeschiedene Mitarbeiter oder Auszubildende) unentgeltlich einen Gegenstand für dessen private Zwecke zu, ist dies der Wertabgabenbesteuerung nach § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG zu unterwerfen, sofern der Gegenstand oder seine Bestandteile bei Anschaffung zumindest teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigten.[1] Als Bemessungsgrundlage fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.10 Erfasste Einkünfte

Rz. 146 Erfasst werden die Einkünfte aus der Darbietung sowie auch mit der Darbietung zusammenhängende Leistungen. Letztere sind solche Einkünfte, die unmittelbar mit der Darbietung zusammenhängen, die also der ausübenden Person oder dem Veranstalter als Gegenleistung für die Darbietung zufließen. Werden einem Künstler, Entertainer oder sonstigen in Buchst. d) genannten Pers...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.2 Vorübergehender Bedarf, Projektbefristung

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG liegt ein Befristungsgrund vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Zulässig sind Befristungen, wenn nur vorübergehende, zeitlich abgegrenzte Aufgaben wahrgenommen werden sollen.[1] Praxis-Tipp Das Abdecken von Arbeitsspitzen, die mehrfach auftreten, durch befristet eingestellte Aushilfen ist damit nicht m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.1 Negativabgrenzung: Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn

Rz. 17 Vom sachlichen Anwendungsbereich ist gem. § 19a Abs. 1 S. 1 EStG der ohnehin geschuldete Arbeitslohn ausgenommen. Die Norm des § 19a EStG verwendet den Begriff des Arbeitslohns in mehreren Zusammenhängen und in Kombination mit verschiedenen Adjektiven, nämlich "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" (§ 19a Abs. 1 S. 1 EStG), "nicht besteuerter Arbeitslohn nach § 19a Abs. 1...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.3 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 25 Die Aufzinsung von Rückstellungen ruft Zinsaufwendungen hervor, eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung führt zu Zinserträgen. Ausschließlich die Abzinsung von Rückstellungen, welche nach Maßgabe ihres nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten sind (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), was die Berücksichtigung zum Stichta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anzusetzende Kosten bei Sachleistungen

a) Vollkosten- versus Teilkostenansatz aa) Verbindlichkeitsrückstellungen Rn. 309 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für ungewisse Sachleistungsverpflichtungen sind in der HB auf Vollkostenbasis zu bewerten (so auch IDW RS HFA 34, Rn. 15; Schubert, in: Beck Bi-Komm. 2014, § 253, Rn. 159). Dem verschiedentlich in sinngem. Anwendung des § 255 Abs. 2, 3 a. F. vertretenen W...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vollkosten- versus Teilkostenansatz

aa) Verbindlichkeitsrückstellungen Rn. 309 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für ungewisse Sachleistungsverpflichtungen sind in der HB auf Vollkostenbasis zu bewerten (so auch IDW RS HFA 34, Rn. 15; Schubert, in: Beck Bi-Komm. 2014, § 253, Rn. 159). Dem verschiedentlich in sinngem. Anwendung des § 255 Abs. 2, 3 a. F. vertretenen Wahlrecht zwischen Voll- und Teilkosten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anpassungsprüfungspflicht

Rn. 689 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 16 Abs. 1 BetrAVG regelt die sog. Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers für laufende Versorgungsleistungen. Danach muss der Arbeitgeber alle drei Jahre die Möglichkeit einer Anpassung laufender Versorgungsleistungen, also der Rentenzahlungen, überprüfen und entscheiden, ob er eine Anpassung vornehmen kann. Bei der Anpassungsentscheidu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Aufwandsrückstellungen

Rn. 316 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Das HGB enthält keine eigenständigen Bewertungsvorschriften für Aufwandsrückstellungen. Da sich die Bewertungsvorschrift des § 253 Abs. 1 Satz 2 allg. auf Rückstellungen bezieht, ist sie sinngem. auch auf die nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 passivierungspflichtigen Innenverpflichtungen anzuwenden. Der für sie anzusetzende notwendige Erfüllung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff

Rn. 600 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Altersversorgungsverpflichtungen der UN beruhen auf ihren AN oder Organpersonen erteilten Zusagen, Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenversorgung beim Eintritt eines Versorgungsfalls zu gewähren. Auch Nicht-AN genießen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, wenn sie deren Tätigkeiten für das UN abgelten (vgl. § 17 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verbindlichkeitsrückstellungen

Rn. 309 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für ungewisse Sachleistungsverpflichtungen sind in der HB auf Vollkostenbasis zu bewerten (so auch IDW RS HFA 34, Rn. 15; Schubert, in: Beck Bi-Komm. 2014, § 253, Rn. 159). Dem verschiedentlich in sinngem. Anwendung des § 255 Abs. 2, 3 a. F. vertretenen Wahlrecht zwischen Voll- und Teilkostenbewertung (vgl. ADS 1995, § 253, R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Drohverlustrückstellungen (Absatzgeschäfte)

Rn. 312 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Bei der Prüfung der Ausgeglichenheit schwebender Geschäfte stellt sich die Frage nach dem Umfang der zu berücksichtigenden Kosten, wenn Liefer- oder Leistungsverpflichtung aus Absatzgeschäften zu bewerten sind. Die Diskussion um die Einbeziehung von Fixkosten in den Wert der geschuldeten Leistung wird dabei vielfach unter kostenrechnerischen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Angemessenheitsprüfung

Rn. 318 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach § 255 Abs. 2 Satz 2, 3 gilt für die Einbeziehung von GK in die bilanziellen HK von VG das Prinzip der Angemessenheit (vgl. Knop/Küting, HdR-E, HGB § 255, Rn. 221ff.). Das Angemessenheitsprinzip begrenzt zum einen die als HK aktivierungsfähigen Aufwendungen auf jene, die ihrer Art nach dem Fertigungsprozess zuzurechnen sind (vgl. H/H/R 1...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2 Private Warenentnahmen durch Arbeitnehmer (Sachbezüge)

Sachbezüge für Arbeitnehmer müssen monatlich innerhalb der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Grundsätzlich sind die Sachbezüge umsatzsteuerpflichtig.[1] Beim Arbeitnehmer unterliegt der Sachbezug mit dem Bruttobetrag dem Lohnsteuerabzug [2] und ist sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss als Unternehmer die enthaltene Umsatzsteuer ans Finanzamt abf...mehr