Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 7 Die Taktiken während de... / II. Erfüllung vor Rechtshängigkeit

Rz. 26 Fällt der Klageanlass zwischen Anhängigkeit (d.h. Eingang der Klage oder des Mahnantrags bei Gericht) und Rechtshängigkeit (d.h. Zustellung der Klage bzw. des Mahnantrags an den Beklagten gemäß §§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1, 696 Abs. 3 ZPO) weg, gibt es nach herrschender Meinung[13] noch kein erledigendes Ereignis im Sinne des Gesetzes. Der Kläger kann die Klage daraufhin...mehr

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AGS 09/2024, Abrechnung der... / c) Terminsgebühr Nr. 6301 VV

Für den anwaltlichen Beistand entsteht ggf. außerdem eine Terminsgebühr Nr. 6301 VV. Sie entsteht nach Vorbem. 6 Abs. 3, Nr. 6301 VV für die Teilnahme des Rechtsanwalts an gerichtlichen Terminen. Das ist die Formulierung, die das RVG grds. für den Abgeltungsbereich von Terminsgebühren verwendet. Das bedeutet, dass alle vom anwaltlichen Bevollmächtigten erbrachten Teilnahmen ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 74 Wiederaufnahme, Allgemeines [Rdn 1102]

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§ 3 Die Mandatsannahme / III. Prozessvollmacht

Rz. 74 Gemäß § 81 ZPO ermächtigt die Prozessvollmacht zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, einschließlich derjenigen, die durch veranlasst werden. Rz. 75 Nach dieser Norm ist von der Prozessvollmacht auchmehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Kommentar zur ZPO, 81. Aufl., 2023 Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, Zwangsversteigerungsrecht, 16. Aufl., 2020 zitiert: Dassler/Schiffhauer/Bearbeiter Wimmer (Hrsg.), Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Aufl., 2018 zitiert: FK-InsO/Bearbeiter Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., 2010 Grüneberg (vormals Palandt...mehr

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AGS 09/2024, Einwendungen d... / II. Einwendungen im Vergütungsfestsetzungsverfahren

1. Gebührenrechtliche Einwendungen Erhebt der Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren gebührenrechtliche Einwendungen, so hat der mit dem Vergütungsfestsetzungsverfahren befasste Rechtspfleger oder das Beschwerdegericht diese in vollem Umfang zu überprüfen. Hierzu gehört etwa das Vorbringen, der Tatbestand der Gebührenvorschrift sei nicht erfüllt oder die geltend gem...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen, § 49a Abs. S. 1 BRAO. § 49a Abs. 1 BRAO normiert nicht nur eine Berufspflicht des Rechtsanwalts zur Übernahme der Beratungshilfe, sondern – mit Ausnahmen – einen echten Kontrahierungszwang (bei den gegebenen Gebührensätzen als ein zu erbringendes Sonderopfer)....mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 1. Rechtsverfolgungskosten als Verzugsschaden

Rz. 126 Hat der Gläubiger den Schuldner in Verzug gesetzt, hat er damit das seinerseits Erforderliche veranlasst. Eine weitere Verzögerung der Erfüllung seiner Forderung muss er nicht hinnehmen. Vielmehr kann er seinem Erfüllungsverlangen durch Einschaltung eines Rechtsanwalts Nachdruck verleihen.[128] Der in Verzug befindliche Schuldner hat somit die Rechtsverfolgungskosten...mehr

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AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / V. Wert des Beschwerdeverfahrens

Einer Festsetzung eines Wertes des Beschwerdeverfahrens bedurfte es nach den abschließenden Ausführungen des KG hier nicht, da die vollständige Zurückweisung der sofortigen Beschwerde die Festbetragsgebühr nach Nr. 1812 GKG KV ausgelöst habe. Eine für die Bestimmung der Höhe der Rechtsanwaltsgebühren des Beschwerdeverfahrens notwendige Festsetzung des Gegenstandswertes erfor...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 8. Kostenaspekte

Rz. 144 Außerdem sind Kostenaspekte zu berücksichtigen. Besteht die Forderung gegen zwei oder mehr Gesamtschuldner, sollte immer geklärt werden, ob es erforderlich ist, jeden dieser Schuldner zu verklagen. Sind z.B. die Erfolgsaussichten der Klage wegen unsicherer Rechts- oder Beweislage ungewiss, wird das Prozesskostenrisiko durch eine Klage gegen alle Schuldner möglicherwe...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / E. Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung

Rz. 36 Eine direkte Korrespondenz des Rechtsanwalts mit der Rechtsschutzversicherung ist zu empfehlen. Der Schriftwechsel sollte nach Möglichkeit nicht dem Mandanten überlassen werden. Auf diese Weise kann der Rechtsanwalt prüfen und aktenkundig machen, ob und in welchem Umfang sein Gebührenanspruch durch eine Versicherungszusage gedeckt ist. Stellt sich heraus, dass eine Re...mehr

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AGS 09/2024, Abrechnung der... / 1. Welcher Teil des VV ist für die Abrechnung heranzuziehen?

Bei den Abschiebe(haft)sachen handelt es sich nicht um Verfahren nach Teil 3 VV oder Teil 4 VV, da weder ein Zivilverfahren noch eine Strafsache i.S.d. Teil 4 VV[2] vorliegt. Letzteres folgt i.Ü. auch aus den Gesetzesmaterialien zu dem neuen § 62d AufentG.[3] Dort heißt es zu der Neuregelung: Zitat "Mit der Regelung wird dem Ausländer zur richterlichen Entscheidung über die An...mehr

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AGS 09/2024, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Kläger zu erstattenden außergerichtlichen Kosten eines – inzwischen erledigten sozialgerichtlichen – Klageverfahrens – hinsichtlich gefertigter Kopien aus einer elektronischen Verwaltungsakte. In dem Verfahren, in dem u.a. um die Höhe eines GdB gestritten worden ist, hatte der Bevollmächtigte des Klägers Akteneinsicht in die ihm...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 5. Vergünstigung

Rz. 165 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann dem Mandanten einen wirtschaftlichen Vorteil bei den Gerichtskosten und den Gebühren des eigenen Rechtsanwalts bringen: Die antragstellende Partei hat, wie dargestellt, höchstens 48 Monatsraten zu zahlen. Gegenüberzustellen sind demnach das wahrscheinliche Prozesskostenrisiko (Gerichtskosten und Gebühren für den ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / VII. Forderung gegen Gesamtschuldner

Rz. 143 Besteht die Forderung gegen Gesamtschuldner, ist nur einer von ihnen zu verklagen, wenn die Erfolgsaussichten der Klage wegen unsicherer Rechts- oder Beweislage ungewiss sind und der andere Gesamtschuldner nicht als Zeuge "ausgeschaltet" werden muss: Vertritt der gegnerische Rechtsanwalt die Gesamtschuldner zusammen, entstehen Erhöhungsgebühren nach Nr. 1008 VV RVG.[...mehr

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AGS 09/2024, Fragen und Lös... / I. Vertretung im Einstellungsverfahren

Da Rechtsanwalt A nur für das Einstellungsverfahren beauftragt worden war und nicht auch für die Hauptsache – hier also für die Vertretung im Berufungsverfahren –, greift die Regelung des § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG nicht ein. Deshalb ist Rechtsanwalt A für das Betreiben des Geschäfts im Einstellungsverfahren (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV) hinsichtlich der einstweiligen Einstellun...mehr

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AGS 09/2024, Einwendungen d... / I. Sachverhalt

Rechtsanwalt G hatte den hiesigen Antragsgegner des Vergütungsfestsetzungsverfahrens in seinem vor dem AG Heidelberg – FamG – anhängigen Scheidungsverfahren vertreten. Durch Beschl. v. 2.10.2018 trennte das FamG das Verfahren betreffend den Versorgungsausgleich vom ursprünglichen Scheidungsverbundverfahren ab. Am selben Tage, rechtskräftig geworden am 27.11.2018 – hat das Fa...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 24 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 323]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 78 Sehr viel wichtiger als die Auskünfte nach Modul M zum Aufenthalt des Schuldners sind die Auskünfte nach Modul N über Einkommen und Vermögen des Schuldners. Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Ger...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Modul A – Angaben zum Gläubiger

Rz. 3 Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Die Angaben zu mindestens einem Gläubiger sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf Ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Änderungen zwischen dem aktuellen und dem neuen Formular ergeben sich allei...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Deckungsschutzanfrage als eigene Angelegenheit

Rz. 38 In vielen Anwaltskanzleien[42] gehört das Einholen einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung zum kostenlosen Service. Rz. 39 Gebührenrechtlich kann das Einholen einer Deckungsschutzanfrage allerdings eine eigene Angelegenheit darstellen.[43] Die Deckungsanfrage ist nach h.M. vergütungspflichtig, wenn diese eine gesonderte Angelegenheit darstellt, weil weder...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 60 Strafbefehl, Pflichtverteidigung [Rdn 815]

Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brackert/Staechlin, Die Reichweite der im Strafbefehlsverfahren erfolgten Pflichtverteidigerbestellung, StV 1995, 547 Burhoff, Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG – eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung, RVGreport 2011, 85 Hillenbrand, Das neue ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 118 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Sprachunkundigkeit, Dolmetschleistungen [Rdn 1699]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IV. Vorteile und Nachteile

Rz. 81 Die Vor- und Nachteile des Mahnverfahrens im Vergleich zur Klageerhebung stellen sich wie folgt dar:mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 53 JGG-Besonderheiten, Kostenentscheidung [Rdn 788]

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§ 3 Die Mandatsannahme / E. Kündigung eines anderweitigen Mandats

Rz. 59 Die anwaltliche Verpflichtung umfasst eine Dienstleistung "höherer Art", welche aufgrund besonderen Vertrauens[40] übertragen worden ist, so dass sich beide Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag lösen können. Es gelten aber für den Rechtsanwalt auch Ausnahmen:mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 43 Nichtigkeitsklage, Kosten [Rdn 585]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 47 Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 620]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 55 Strafbefehl, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 93 Wiederaufnahme, Vorbereitung [Rdn 1440]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / D. Gestaltung der Rechtslage/Verbesserung der Prozesschancen

Rz. 56 In bestimmten Fällen kann durch zweckdienliches Vorgehen erreicht werden, dass die Voraussetzungen für die Geltendmachung einer (Neben-)Forderung geschaffen werden. Auch kann die Verbesserung der Beweislage für einen erfolgreichen Prozess eine wesentliche Rolle spielen. Nachteilige Kostenfolgen müssen durch gestalterische Maßnahmen ebenfalls verhindert werden. Rz. 57 E...mehr

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zfs 09/2024, Festsetzung de... / 2 Aus den Gründen:

“II. Die gem. §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 568 ff. ZPO, § 11 Abs. 1 RpflG zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Die vom Prozessvollbemächtigten der Kläger für diese geltend gemachten Anreisekosten zum Termin in Höhe von 1.000,00 EUR stellen sich als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung gemäß § 91 Abs. 1 ZPO dar. 1. Die Vorschrift des § 380 Abs. 1 ...mehr

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AGS 09/2024, Erstattungsfäh... / II. Arbeit mit elektronischer Akte ist Standard

Das SG führt aus: Streitig sei allein die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1a) VV. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV stelle klar, dass mit den Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten sind. Die Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten betrage nach Nr. 7000 Nr. 1a) VV für Kopien und Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten, soweit deren Herstel...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / VI. Mehrfache Nutzungspflicht bei den Forderungsaufstellungen

Rz. 27 Die Forderungsaufstellungen waren bereits in der Vergangenheit das größte Problem der eingeführten Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015. Während die GVFV 2015 diese immerhin schon als Anlage kannte, war sie nach der ZVFV 2012 in den Beschlussentwurf für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (dort S. 3) integriert. In der Sache korrespondierten die Forderu...mehr

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AGS 09/2024, Vertretungsber... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BAG klärt höchstrichterlich eine für die anwaltliche Praxis sehr bedeutsame Frage. 1. Verfahrensrechtliche Ausgangssituation Nach höchstrichterlicher Rspr. (BAG RVGreport 2007, 354 [Hansens]; BGH RVGreport 2011, 117 [Ders.] = zfs 2011, 223 m. Anm. Hansens; BGH AnwBl 2017, 206; BGH RVGreport 2012, 38 [Ders.]) sind Zustellungen im PKH-Überprüfungsverfahren g...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 131 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines [Rdn 1849]

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AGS 09/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385 ff.) befasst sich Volpert mit den Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes (CanG) auf die Verteidigervergütung. Unklar ist derzeit, wie der in Abschiebehaftfällen beigeordnete Anwalt abrechnet. Das RVG enthält keine ausdrücklichen Regelungen. Abgesehen davon sind die Regelungen zur Pflichtverteidigerbestellung nicht anwendbar. Burhoff (S. 389 ff.) zeigt auf, ...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Unter "gewünscht" werden trotz der unglücklichen Wortwahl nur Angaben zu verstehen sein, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung erforderlich sind. Dass pe...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 2.1 Geschäftsführungskosten

Zu tragen sind alle Kosten, die im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs anfallen und zur ordnungsgemäßen und sachgerechten Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Bejaht worden ist das durch die Rechtsprechung u. a. für Reisekosten, d. h. Kosten für angemessene Unterkunft und Verpflegung, nicht aber für Kosten der persönlichen Lebensführung, wie Getränke und...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 3 Kosten des Einigungsstellenverfahrens

Für die Bildung einer Einigungsstelle nach § 100 ArbGG fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse, wenn die Betriebsparteien in einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit nicht den nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG vorgesehenen Versuch einer gütlichen Einigung unternommen, sondern sofort die Einigungsstelle angerufen haben.[1] Die Kosten des vergeblichen Einsetzungsverfahre...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / b) Beratungsgebühr nach § 34 RVG

Rz. 10 Die Vergütung des Rechtsanwalts für eine Beratung regelt § 34 RVG: § 34 RVG – Beratung, Gutachten und Mediation (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwa...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / 2. Zeitpunkt des Vorschussverlangens

Der Rechtsanwalt kann den Zeitpunkt bestimmen, zu dem er einen Vorschuss fordert. Er kann ihn zu Beginn, aber auch erst im Laufe des Mandats beanspruchen. Hat der Rechtsanwalt zu Beginn des Mandats noch von der Erhebung des Vorschusses abgesehen, können veränderte Umstände dazu führen, dass er später dann doch einen Vorschuss fordert. Das ist allerdings nicht mehr möglich, w...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom Auftraggeber nach § 9 RVG

"Wenn man vom Rathaus kommt, ist man immer klüger", so lautet ein altes Sprichwort. Gebührenrechtlich kann man es dahin abwandeln: "Wenn das Verfahren beendet ist, hat der Mandant meist kein großes Interesse mehr, die anwaltliche Vergütung zu zahlen". Das gilt zumindest dann, wenn der (zivilrechtliche) Rechtsstreit verloren ist oder der Mandant im Strafverfahren verurteilt ...mehr

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AGS 08/2024, Rahmengebühren... / II. Bemessung der Rahmengebühren (§ 14 RVG)

Nach Auffassung des LG hat das AG die Gebühren zu Recht lediglich i.H.d. Mittelgebühr festgesetzt, da die von dem Verteidiger begehrten Gebühren unbillig i.S.d. § 14 RVG und damit nicht gerechtfertigt seien. Dem Verteidiger sei zwar zuzustimmen, dass auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten grds. von der Mittelgebühr auszugehen sei. Allerdings eröffnen nach Ansicht des LG diese...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 2. Erhöhung des Streitwertes oder Gebührenerhöhung gem. § 7 RVG

Rz. 21 Nach h.M. in der Rspr. werden in Fällen, in denen mehrere Pflichtteilsberechtigte in demselben Verfahren ihre Ansprüche geltend machen, die einzelnen Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten addiert. Die Anwaltsgebühren berechnen sich aus der Summe der addierten Ansprüche, § 22 Abs. 1 RVG.[15] Eine Erhöhung der Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG wegen Vertretens mehr...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / 1. Allgemeines

Das Recht auf Vorschuss nach § 9 RVG gilt für alle Tätigkeiten des Rechtsanwalts, soweit keine Ausnahmen vorgesehen sind. Die Vorschrift gilt auch dann, wenn das RVG keine Gebühren vorsieht, wie in den Fällen des § 34 Abs. 1 RVG.[14] Ob § 9 RVG unmittelbar auch auf vereinbarte Vergütungen anzuwenden ist, wird in der Lit. nicht einheitlich beantwortet. AnwK RVG/N. Schneider[1...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / II. Vorschussberechtigter

Das Recht auf Vorschuss hat jeder Rechtsanwalt. Zu den Vorschussberechtigten zählen also nicht nur der Prozessbevollmächtigte, sondern auch der Verkehrsanwalt, der Strafverteidiger, der Gutachter und der mit der Erledigung außergerichtlicher Angelegenheiten beauftragte Rechtsanwalt.[4] Einen Anspruch auf Vorschuss haben auch der Notanwalt des § 78b ZPO, der in Scheidungs- un...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / VI. Berechnung des Vorschusses

Für die Berechnung des Vorschusses gilt nicht § 10 RVG.[42] Der Verteidiger kann den Vorschuss von seinem Mandanten also formlos anfordern. Allerdings wird er seine Forderung zumindest kurz erläutern müssen, damit der Mandant überprüfen kann, ob die Forderung angemessen ist.[43]mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / VII. Einziehung des Vorschusses

Wird der Vorschuss nicht gezahlt, kann er nicht nach § 11 RVG festgesetzt werden.[44] Der Rechtsanwalt muss also klagen, was allerdings von der wohl h.M. als standeswidrig angesehen wird.[45] Eine Freistellungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer ist allerdings nicht standeswidrig.[46] Ggf. muss der Rechtsanwalt das Mandat niederlegen, um die Fälligkeit herbeizuführen und...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / I. Überblick

Nach § 9 RVG kann der Rechtsanwalt von seinem Mandanten "für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern". Von diesem Recht wird in der Praxis – aus welchen Gründen auch immer – immer noch zu wenig Gebrauch gemacht,[1] was zu Einnahmeausfällen beim Rechtsanwalt führt. Dem will die Regelung in § 9 RVG begegnen, ...mehr