Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BSG, Urt. v. 21.12.2009 – B 14 AS 83/08 R

Rz. 160 In sozialrechtlichen Angelegenheiten erhöht sich der Schwellenwert für die Geschäftsgebühr, wenn der Rechtsanwalt in derselben Sache für mehrere Auftraggeber tätig wird.mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwi... / II. Bestreiten der mitursächlichen Mitwirkung am Vergleichsschluss

Unter Aufgabe seiner bisherigen Rspr. vertritt das OLG Brandenburg nunmehr die Auffassung, das Bestreiten des im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG in Anspruch genommenen Antragsgegners, der Rechtsanwalt habe am Abschluss des (außergerichtlichen) Vergleichs nicht mitursächlich mitgewirkt, stelle eine in diesem Verfahren zu prüfende gebührenrechtliche Einwendung dar.mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Termine und Besprechungen

Rz. 155 Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Ausnahme ist die Teilnahme an einem reinen Verkündungstermin. Die Gebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen entsteht für die Wahrneh...mehr

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AGS 01/2023, Auslagenerstat... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Leider kann man, da die Entscheidung nun überhaupt keine konkreten Umstände aus dem Verfahren mitteilt, nicht abschließend beurteilen, ob die Entscheidung zutreffend ist oder nicht. Es spricht allerdings einiges dafür, dass hier in der Tat die Zuziehung eines auswärtigen Verteidigers nicht erforderlich gewesen sein dürfte. Das LG spricht von einem "einfachen und überschau...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Erstattung

Rz. 174 Mehrvergleiche verursachen oft nicht nur bei dem Versuch der korrekten Abrechnung nach dem RVG Kopfschmerzen, sondern auch dann, wenn es an die Erstattung durch Dritte geht. Hier muss wieder genau zwischen dem Entstehen der Gebühren und deren Erstattungsfähigkeit unterschieden werden. 1. Kosten des Vergleichs Rz. 175 Wird zwischen den Parteien eine Einigung erzielt, re...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Vergütung

Rz. 236 Selbst bei Vorliegen eines Beratungshilfescheines oder auch mehrerer läuft die Abrechnung nicht immer problemlos. Zum einen stellt sich auch hier die Frage nach der Anzahl der Angelegenheiten.[122] Dabei gilt die übliche Definition – die Anzahl der Scheine gibt keine Gewissheit. Denn nach herrschender Meinung ist die Anzahl der Angelegenheiten nicht bereits bei der B...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 5. Leitsatz: BVerwG, Beschl. v. 11.2.2010 – 9 KSt 3/10

Rz. 171 Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG für die Vertretung in einem Verhandlungstermin entsteht, wenn dieser Termin durch Aufruf der Sache beginnt und der Rechtsanwalt zu diesem Zeitpunkt vertretungsbereit anwesend ist. Verbindet das Gericht nach Aufruf der Sache mehrere Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung, kann die bereits entstandene Terminsgebühr dadurch nicht me...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 13.4.2007 – II ZB 10/06

Rz. 48 Für die Festsetzbarkeit einer Einigungsgebühr reicht es aus, dass glaubhaft gemacht wird, dass die Parteien eine Vereinbarung i.S.v. Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 RVG-VV geschlossen haben. Die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nicht erforderlich.mehr

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AGS 01/2023, Gegenstandswer... / III. Diebestüte

Der Inhalt der Tasche führe nicht zu einer anderen Beurteilung. Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV verlange einen erhaltenswerten Gegenstand (vgl. Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021 Rn 19). Eine "Diebestüte", die mit Alufolie ausgehüllt darauf zielte, das Auslösen eines Alarms zu verhindern, habe keinen legalen Anwendungsbereich und stelle deshalb keinen erhal...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 28.1.2010 – VII ZB 74/09

Rz. 197 Für die Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen fällt keine gesonderte Gebühr nach RVG VV Nr. 3500 an.mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 41 Der Mandant wurde in einem Widerspruchsverfahren gegenüber dem Jobcenter vertreten. Dafür war Beratungshilfe bewilligt worden. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden zur Hälfte durch die Behörde getragen. Bei Vertretung als Wahlanwalt wäre eine Geschäftsgebühr Nr. 2302 Nr. 1 VV RVG in Höhe von 359 EUR angemessen. – Kann aufgrund der bewilligten Beratungshilfe tr...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Urt. v. 25.9.2014 – 4 StR 586/13

Rz. 120 § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts, der vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung seinen Mandanten über die voraussichtliche gesetzliche Vergütung aufzuklären hat.mehr

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zfs 01/2023, Auftragserteilung unter der Bedingung Deckung durch den Rechtsschutzversicherer?

Hinweis Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, ich darf Sie bitten, meine Rechnung vom … auszugleichen bis zum … Der von Ihnen erteilte Auftrag wurde nicht unter der Bedingung erteilt, dass von mir eine Deckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer gestellt werde und meine Beauftragung von der Deckungszusage abhängig sein soll. Zwar können – wie bei jedem anderen Vertrag –...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) eigene Finanzierung

Rz. 276 Inzwischen ist auch die Prozessfinanzierung für Rechtsanwälte in (noch) allerdings sehr eingeschränktem Umfang zulässig. Nach § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO sind Vereinbarungen, durch die sich der Rechtsanwalt verpflichtet, Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder Kosten anderer Beteiligter zu tragen, (nur) zulässig, soweit in der Angelegenheit ein Erfolgshonorar nach § 4a Abs...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Entstehen der Gebühr

Rz. 145 Die volle Verfahrensgebühr ist unproblematisch und nachweisbar angefallen, wenn der Anwalt nach Auftrag des Mandanten die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt oder einen Schriftsatz mit Sachvortrag einreicht. Die Vertretungsanzeige oder Anzeige der Verteidigungsabsicht löst im Rechtsmittelverfahren hingegen zunächst nur eine 1,1-Verfahrensgebühr aus. Das erste Pr...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 12. Kostenerstattung – erstattungspflichtiger Gegner

Mit der Frage des Kostenerstattungsanspruches durch den Gegner und der Berechtigung hierzu hatte sich das LSG Berlin-Brandenburg[43] zu befassen. Das Gericht betonte, dass der Rechtsuchende direkt einen Rechtsanwalt aufsuchen könne. Die Übernahme des Beratungshilfemandats durch den Rechtsanwalt führt dann dazu, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit anstelle des üblichen ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / d) Mitwirkung

Rz. 100 Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 1000 VV RVG entsteht die Einigungsgebühr auch für die Mitwirkung bei Vertragsverhandlungen, es sei denn, dass diese für den Abschluss des Vertrags nicht ursächlich war. Für die Mitwirkung genügt, dass der Anwalt eine auf das Zustandekommen der Einigung gerichtete Tätigkeit vornimmt und diese sich mitursächlich auf den Vertragsabschluss auswirkt...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 16.11.2017 – V ZB 152/16

Rz. 13 a) Das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgegangene Verfahren sind in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit. b) Ein Rechtsanwalt kann jedenfalls in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 S. 2 RVG erneut Gebühren verlangen, wenn er nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, der mehr als zwei Kalenderjahre nach Zustellung ...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 8.11.2017 – VII ZB 81/16

Rz. 189 Nach Begründung des Rechtsmittels hat der Berufungsbeklagte ein berechtigtes Interesse daran, mit anwaltlicher Hilfe in der Sache frühzeitig zu erwidern. Das gilt auch, wenn das Berufungsgericht darauf hingewiesen hat, dass es beabsichtigt, nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren, und der Berufungskläger hiergegen Einwände erhoben hat. Ein in dieser Prozesslage gestellter...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Beendigungsalternativen

Rz. 162 Ist das Erfordernis der vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung bzw. die Möglichkeit des Antrags auf mündliche Verhandlung gegeben, kann die fiktive Terminsgebühr anfallen durchmehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / J. Terminsgebühr

Literaturhinweise: Hansens, Anfall und Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr im Falle einer teilweisen Klagerücknahme, AGS 2021, 60; ders., Terminsgebühr bei teilweiser einseitiger Hauptsacheerledigung, RVGreport 2014, 413; Mock, Nur Absprachen über die Beendigung des Verfahrens lösen eine Terminsgebühr aus, RVGprof. 2014, 165; Reckin, Die fiktive Terminsgebühr, NJW 2021,...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 23.10.2013 – V ZB 143/12

Rz. 187 Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger Weise beendet wird (Abweichung von BGH, Besch...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 8 Es wurden 2 Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft vertreten, die jeweils gesondert hinsichtlich eines zurückliegenden Bewilligungszeitraums Aufhebungs- und Erstattungsbescheide erhalten hatten. Für beide wurde ein getrenntes Widerspruchsverfahren geführt. Die Widersprüche hatten Erfolg und die Hinzuziehung des Bevollmächtigten wurde für notwendig erklärt. Abgerechnet wu...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 117 Für den Mandanten soll eine titulierte Forderung vollstreckt werden. Beim Vollstreckungsgericht wird daher ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt, der Forderungen gegen mehrere Drittschuldner umfasst. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG wurde für jeden Drittschuldner gesondert in Ansatz gebracht. Der Rechtspfleger will sie nur einmal berücksichtigen...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 7. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 13.7.2010 – VI ZB 61/09

Rz. 193 Hat der Rechtsmittelgegner bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt, gehört die 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG regelmäßig zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Kosten i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO, wenn nach dem verfrühten Zurückweisungsantrag das Rechtsmittel noch begründet...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / A. Auftrag

Rz. 1 Wie bereits einleitend dargelegt, kann gar nicht oft genug die Bedeutung des Mandantenauftrags betont werden. Denn wie die Erfahrung zeigt, weiß man immer sehr gut, was alles gemacht wurde, kann aber zu selten den eigentlichen Auftrag des Mandanten, der Grundlage jeder Abrechnung ist, in wenigen Worten zusammenfassen. Dies mag in den meisten Fällen gut gehen, wenn die ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / b) Zeitgleiche Terminierung

Rz. 84 Die vorhergehende Berechnung gilt nicht, wenn beide Verfahren lediglich zeitgleich terminiert und aufgerufen wurden, ohne dass zuvor eine Verbindung erfolgte. In diesem Fall wird in beiden Verfahren ein gerichtlicher Termin wahrgenommen, sodass die Terminsgebühr jeweils gesondert aus dem Wert des maßgeblichen Verfahrens anfällt.[113] Bei der Einigungsgebühr ist zu dif...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 24.1.2018 – VII ZB 60/17

Rz. 108 a) Die unterliegende Partei trifft keine prozessuale Kostenerstattungspflicht nach § 91 ZPO gegenüber der obsiegenden Partei bezüglich einer von dieser gemäß § 3a RVG vereinbarten Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt. b) Eine vom Rechtsanwalt im Einzelfall gezahlte Prämie für eine Anschlussdeckung zur Vermögensschadenshaftpflichtversicherung lö...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) Mit Rechtsbehelf angefochtener Verwaltungsakt

Rz. 109 Grundvoraussetzung ist zunächst, dass ein für den Mandanten ungünstiger Verwaltungsakt ergangen ist oder ein von diesem beantragter Verwaltungsakt ganz oder teilweise abgelehnt wurde. Nicht ausreichend ist es, wenn seitens der Behörde lediglich Bedenken geäußert oder die Beibringung von Beweisen, Ergänzung des Vortrags oder Ähnliches gefordert wird. Sie muss vielmehr...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Orientierungssatz: BVerwG, Beschl. v. 23.3.2011 – 8 C 19/09

Rz. 54 Eine Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren ist zwar nach § 32 Abs. 1 RVG grundsätzlich für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auftragsgemäß auf denselben Gegenstand bezogen hat, der der gerichtlichen Tätigkeit zugrunde gelegen hat. Sind die Kläger, deren Klagen zur gemeinsamen Verhandlung un...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Anwendungsbereich

Literaturhinweise: Mayer, Die Änderungen der Anwaltsvergütung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, NJW 2021, 2313; Schneider, Neuregelung der Geschäftsgebühr und der Zahlungsvereinbarung, NJW-Spezial 2021, 731; ders., Abrechnung der Geschäftsgebühr nach Quote, AGkompakt 2020, 105; ders., Erstattungsfähigkeit einer Geschäftsgebühr, ErbR...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / P. Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Literaturhinweise: Dralle, PKH-Gebühren so hoch wie möglich halten, RVGprof. 2015, 152; Hauskötter, Verantwortung im Nachprüfungsverfahren: Neue Wege, Haftungsfälle zu vermeiden, RVGprof. 2015, 26; Klüsener, Die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 2 RVG) bei PKH/VKH, JurBüro 2021, 57; Lissner, Wichtige Praxisfragen zur Beratungshilfe, AGS 2022, 197; ders., ...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Urt. v. 6.6.2019 – I ZR 150/18

Rz. 3 Der Novembermann Lässt der Rechtsinhaber gegenüber unterschiedlichen, rechtlich oder wirtschaftlich nicht verbundenen Unternehmen oder Personen in engem zeitlichem Zusammenhang getrennte, im Wesentlichen gleichlautende Abmahnungen wegen des rechtswidrigen Vertriebs von Vervielfältigungsstücken derselben Werke aussprechen, die aus derselben Quelle stammen, so können dies...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Bemessung

Rz. 78 Wurde keine Vereinbarung getroffen, richten sich die Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Hier taucht das erste große Problem auf. Nach § 612 Abs. 2 BGB ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen, wenn die Höhe der Vergütung nicht bestimmt ist. Es gilt daher das m...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Umfang der Beiordnung

Rz. 196 Der Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die er beigeordnet worden ist. Insbesondere bei der Verbindung von Verfahren sollte daher geprüft werden, ob ein Erstreckungsantrag erforderlich ist. Auch bei einer Vertretung im Adhäsionsverfahren sollte sicherheitshalber die Erstreckung beantragt werden. Wi...mehr

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AGS 01/2023, Gegenstandswer... / II. Verteidigung gegen mehrere Adhäsionsanträge

Der BGH hat den Antrag auf Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren dahin ausgelegt, dass er sich auf beide Adhäsionskläger bezieht (§ 300 StPO). Trete der Verteidiger – wie hier – im Adhäsionsverfahren den Anträgen mehrerer Adhäsionskläger entgegen, sei für die Gebührenberechnung der Gesamtgegenstandswert maßgeblich (vgl. OLG Düsseldorf AGS 2017, 460 = RVGreport 2017, ...mehr

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AGS 01/2023, Gebühren im se... / II. Dieselbe Angelegenheit

Das LG schließt sich der Auffassung des AG, dass es sich bei dem eingestellten Ermittlungsverfahren und dem selbstständigen Einziehungsverfahren nicht um dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG handelt, an. Gebührenrechtlich habe eine eigenständige Abgeltung zu erfolgen, bei der – neben der zusätzlichen Verfahrensgebühr für Einziehungen nach Nr. 4142 VV – auch Grund-, Verfahr...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Rechtsschutzversicherung

Rz. 60 Auch die Rechtsschutzversicherung des Mandanten ist Dritter i.S.d. Vorschrift. Ist diese aufgrund der Versicherungsbedingungen oder aber aus anderen Gründen nur für eine der Gebühren einstandspflichtig, hat sie diese in voller Höhe zu tragen und kann sich nicht auf die Anrechnung berufen. Gleiches gilt, wenn der Mandant zwar zur Zahlung der dem Gegner entstandenen Ges...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / R. Vergütungsvereinbarung

Literaturhinweise: Deckenbrock, Grenzen anwaltlicher Vergütungsvereinbarungen, NJW 2020, 1776; Enders, Beratungshilfe und Vergütungsvereinbarung, JurBüro 2014, 225; Hinne, Erfolgshonorar – eine Alternative zu Regelvergütung, Prozesskosten- und Beratungshilfe?, ASR 2021, 250; Lissner, Die neue Honorar- und Vergütungsvereinbarung in der Beratungshilfe, AGS 2014, 1; 281; Maye...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / Q. Rechtsschutzversicherung

Literaturhinweise: Hambloch, Die Auskunfts- und Abrechnungsverpflichtung eines Rechtsanwalts gegenüber einer Rechtsschutzversicherung in zivil- und standesrechtlicher Hinsicht, JurBüro 2013, 623; Meyer, Zum Freistellungs- bzw. Erstattungsanspruch des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung, wenn der Rechtsanwalt bei einer Mehrheit von Auftraggebern mit dem rec...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 10.7.2006 – II ZB 28/05

Rz. 178 a) Ein Rechtsanwalt verdient die Terminsgebühr nach RVG Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 Nr. 3104 VV immer dann, wenn ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird, unabhängig davon, ob dies im Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO oder § 495a ZPO geschieht oder die Parteien in einem Verfahren, in dem zunächst die mündliche Verhandlung vorgesehen war, durch Absc...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / aa) Verweis auf §§ 3 bis 9 ZPO

Rz. 25 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten richten sich die Gebühren grundsätzlich nach den für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels geltenden Vorschriften über den Wert des Streitgegenstands, soweit nichts anderes bestimmt ist. Zunächst ist also zu prüfen, ob nicht bereits eine der übrigen Wertvorschriften des GKG Anwendung findet. ...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 8. Leitsatz: BGH, Urt. v. 3.12.2015 – IX ZR 40/15

Rz. 127 a) Eine formfreie Gebührenvereinbarung für eine außergerichtliche Beratung liegt nur vor, wenn sich den Abreden der Parteien entnehmen lässt, dass oder in welchem Umfang die vereinbarte Vergütung ausschließlich Leistungen nach § 34 RVG umfasst. b) Eine Vergütungsvereinbarung ist von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung abgesetzt, wenn der Vertrag ...mehr

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FoVo 03+04/2023, ZPO positiv weiterentwickelt

Salten Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Monographie, 7. Aufl. 2023 522 Seiten, 59,80 EUR ISBN 978-3-504-47955-8 Die 7. Auflage des Werkes ist nicht nur vom Umfang gegenüber der Vorauflage um weitere 100 Seiten gewachsen, sondern steht nur auch unter der alleinigen Verantwortung von Dipl.-Rpfl. Uwe Salten. Der Autor darf mit Fug und Recht als Spezialist für d...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / c) Form und Inhalt

Rz. 96 Im Gegensatz zur Vorgängervorschrift in der BRAGO setzt die Einigungsgebühr nicht mehr den Abschluss eines Vergleichs i.S.d. § 779 BGB voraus. Der Vertrag ist demnach nicht formbedürftig und kann daher grundsätzlich auch stillschweigend geschlossen werden. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn aufgrund materieller Vorschriften eine bestimmte Form erforderlich ist. Rz...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Zahlungsvereinbarung

Rz. 95 Die Variante der Zahlungsvereinbarung wurde durch das 2. KostRMoG 2013 neu eingeführt und 2021 angepasst. Es kommt in der Praxis häufiger vor, dass eine Forderung oder ein geltend gemachter Anspruch vollkommen unstreitig ist, jedoch Unsicherheiten in Bezug auf die Durchsetzung bestehen oder sich die Parteien über Zahlungsmodalitäten einigen. Auch hier bedeutet dies für...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / I. Sachverhalt

Das AG eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte einen Insolvenzverwalter. Letzterer beantragte nach Fälligkeit, seine Vergütung nebst Auslagen unter Berücksichtigung eines Zuschlags i.H.v. 40 % zu der Regelvergütung auf insgesamt 52.202,32 EUR festzusetzen. Das AG hat die Vergütung auf insgesamt 52.219,05 EUR festgesetzt. Auf die sofort...mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwi... / Leitsatz

Der von dem Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG erhobene Einwand, der antragstellende Rechtsanwalt habe an dem zustande gekommenen Vergleichsschluss nicht mitgewirkt, stellt einen gebührenrechtlichen Einwand dar, dessen Richtigkeit zu prüfen ist (Aufgabe von OLG Brandenburg RVGreport 2019, 450 [Hansens] = AGS 2020, 124 = zfs 2020, 42 m. Anm. Hansen...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 13.9.2018 – I ZB 16/18

Rz. 102 Der Antrag auf Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses muss den Gegenstand der geltend gemachten Kostenpositionen in hinreichend bestimmter Form bezeichnen. Erforderlich sind eine genaue Bezeichnung des zugrunde liegenden Rechtsstreits oder Vollstreckungstitels sowie die nachvollziehbare Angabe von Grund und Höhe der einzelnen Positionen. Wird die Festsetzung von ...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 15.8.2013 – I ZB 68/12

Rz. 185 Wendet sich der anwaltlich vertretene Antragsgegner mit dem Kostenwiderspruch gegen die im Verfügungsverfahren gegen ihn ergangene Kostenentscheidung, fällt auf seiner Seite keine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Ziffer 1 VV RVG aus dem Gegenstandswert des Verfügungsverfahrens an (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 22.5.2003 – I ZB 38/02, WRP 2003, 1000; Beschl. v. 26...mehr