Fachbeiträge & Kommentare zu Reihengeschäft

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderung oder Versendung durch den letzten Abnehmer (§ 3 Abs. 6a S. 3 UStG)

Rz. 34 Praxis-Beispiel Abnehmer C erwirbt Ware beim Einzelhändler B, der diese nicht vorrätig hat. B bestellt die Ware beim Hersteller A. C beauftragt die Speditio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Beförderung oder Versendung durch einen Zwischenhändler (§ 3 Abs. 6a S. 4 UStG)

Rz. 35 Rz. 36 Grundsätzlich wird nach § 3 Abs. 6a S. 4, 1. Halbs. UStG widerlegbar vermutet, dass d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Übersicht

Rz. 38 Bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften ist zwischen dem Gelangen des Gegenstands innerhalb des Gemeinschaftsgebiets (§ 3 Abs. 6a S. 5 UStG) und dem Gelangen des Gegenstands mit Bezug zum Drittland (§ 3 Abs. 6a S. 6 und S. 7 UStG) zu unterscheiden.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.5.2 Innergemeinschaftliche Lieferungen mit Ausgangsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet (deutscher Unternehmer als Letzter in der Reihe)

Beispiel 8: innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland (innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft) F → B → D Fabrikant F in Frankreich liefert einen Gegenstand an Großhändler B in Belgien, der ihn an Einzelhändler D in Deutschland weiter liefert. F befördert unmittelbar zu D.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Gebrochene Beförderungen/Versendungen

Rz. 9 Reihengeschäfte, die zur Anwendung des § 3 Abs. 6a S. 1 UStG führen, liegen nur dann vor, wenn dem letzten Abnehmer unmittelbar Verfügungsmacht am gelieferten Gegenstand verschafft wird. Die Beförderung oder Versendung kann durch den Lieferer, den Abnehmer oder einen vom Lieferer oder vom Abnehmer beauftragten Dritten durchgeführt werden. Ein unmittelbares Gelangen an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Regelungsinhalt der Vorschrift

1.1 Definition des Reihengeschäfts Rz. 1 Ein Reihengeschäft liegt nach § 3 Abs. 6a S. 1 UStG vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Liefergeschäfte abschließen und diese Geschäfte dadurch erfüllt werden, indem der erste Unternehmer dem letzten Abnehmer in der Reihe im Rahmen einer Beförderung oder Versendung unmittelbar die Verfügungsmacht über den Gegenstand verscha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Aus dem Gemeinschaftsgebiet in das Drittlandsgebiet (§ 3 Abs. 6a S. 6 UStG)

Rz. 44 Gelangt der Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ist von einem ausreichenden Nachweis nach § 3 Abs. 6a S. 4 UStG auszugehen, wenn der Zwischenhändler gegenüber dem leistenden Unternehmer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung eine USt-IdNr. oder Steuernummer verwendet, die ihm vom Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung oder Versendung erteilt w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Aus dem Drittlandsgebiet in das Gemeinschaftsgebiet (§ 3 Abs. 6a S. 7 UStG)

Rz. 46 Gelangt der Gegenstand der Lieferung vom Drittlandsgebiet in das Gemeinschaftsgebiet, ist von einem ausreichenden Nachweis nach § 3 Abs. 3a S. 4 UStG auszugehen, wenn der Gegenstand der Lieferung im Namen des Zwischenhändlers oder im Rahmen der indirekten Stellvertretung (Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.10.2013 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Innerhalb des Gemeinschaftsgebiets (§ 3 Abs. 6a S. 5 UStG)

Rz. 39 Gelangt der Gegenstand der Lieferung aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates und verwendet der Zwischenhändler gegenüber dem leistenden Unternehmer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung eine USt-IdNr., die ihm vom Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung oder Versendung erteilt wurde, ist die Beförderung oder Versendu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.5.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen mit deutschem Ausgangsort (deutscher Unternehmer als Erster in der Reihe)

Beispiel 1: innergemeinschaftliche Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat mit dortigem Zwischenhändler D → F1 → F2 Fabrikant D in Deutschland liefert Fahrräder an Großhändler F1 in Frankreich, der diese in Frankreich an den Einzelhändler F2 weiter liefert. D befördert mit eigenem Fahrzeug direkt zu F2.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

Rz. 2 § 4 Abs. 3 UStDB 1934 enthielt erstmals besondere Regelungen für die Versendungslieferung. Im Bereich des UStG 1951 spielten die Versendungslieferungen außer beim eigentlichen "Versendungsgeschäft" des § 5 UStDB 1951 eine Rolle bei den Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 3 UStG 1951, § 4a Nr. 2 UStG 1951), beim Ausfuhrnachweis (§ 25 UStDB 1951), bei der Absetzung vom Entgelt (§ 5...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grundsatz

Rz. 18 Eine Beförderungslieferung liegt vor, wenn der Unternehmer oder der Abnehmer ohne Einschaltung eines Spediteurs, Frachtführers, Verfrachters oder eines sonstigen Unternehmers den Liefergegenstand mit eigenen Transportmitteln selbst oder durch einen unselbstständigen Erfüllungsgehilfen zu seinem Abnehmer oder in dessen Auftrag zu einem Dritten den Gegenstand befördert....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Die Sonderfälle des § 3 Abs. 8 UStG und der §§ 3c und e UStG

Rz. 16 Die in Rz. 8 bis 10 sowie für Reihengeschäfte in Rz. 15 dargestellten Grundsätze des § 3 Abs. 6 S. 1 UStG gelten bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen nur insoweit, als keiner der in § 3 Abs. 8, § 3 c UStG genannten Ausnahmefälle vorliegt. Bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen, bei denen der Liefergegenstand vom Drittlandsgebiet in das Inland gelangt ist...mehr

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Reihengeschäft: Bestimmung der bewegten Lieferung

Leitsatz Bei einem Reihengeschäft mit drei Lieferungen und vier Beteiligten setzt die Zuordnung der Versendung zu der zweiten Lieferung insbesondere die Feststellung voraus, ob zwischen dem Erstabnehmer und dem Zweitabnehmer die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, stattgefunden hat, bevor die Versendung erfolgte (Fortführung der Re...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs; kein Vertrauensschutz bei sorgfaltswidriger Nichtabfrage der USt-IdNr.

Leitsatz 1. Hat das FA nicht dargetan, dass ein Steuerbetrug begangen worden ist, kommt eine Versagung des Vorsteuerabzugs nach der sog. Missbrauchs-Rechtsprechung des EuGH nicht in Betracht. 2. Die Nichtabfrage der USt-IdNr. des Empfängers zeitnah zur ersten innergemeinschaftlichen Lieferung und darauffolgend in regelmäßigen Abständen während der laufenden Lieferbeziehung ka...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.10 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

In Teil G des Hauptvordrucks sind die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte[1] aufzunehmen. Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schließen 3 Unternehmer aus 3 verschiedenen Mitgliedstaaten[2] über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, der Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat und die bewegte Lieferung ist der ersten Lie...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1– 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses Besteuerungszeitraum...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Reihengeschäfte (drei oder mehr Teilnehmer)

Rz. 104k Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Voraussetzungen für das Vorliegen eines Reihengeschäfts sind, dass mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und der Gegenstand beim Transport unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt (§ 3 Abs. 6 Satz 5 UStG). Rz. 104l Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Bei einer gebrochenen Beför...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Bilaterale Geschäfte vs. Reihengeschäfte

Rz. 104d Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Das BMF unterscheidet die Geschäfte mit zwei Beteiligten (bilaterale Geschäfte) von den Geschäften mit drei oder mehr Beteiligten (Reihengeschäfte) und sieht für beide Umsatzarten bei gebrochenem Transport unterschiedliche Rechtsfolgen vor. Bilaterale Geschäfte (zwei Teilnehmer) Rz. 104e Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 An einem Tr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.5 Die Tatbestandsmerkmale des Reihengeschäfts

3.3.5.1 Überblick Rz. 91 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Für das Reihengeschäft ergeben sich aus § 3 Abs. 6 S. 5 UStG folgende Tatbestandsmerkmale: Mehrere Unternehmer schließen mehrere Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand ab und der Liefergegenstand gelangt i. R. d. Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer (besser: vom Ort der Lieferung des ersten U...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3 Die Sonderregeln der Reihengeschäfte (§ 3 Abs. 6 S. 5 und 6, Abs. 7 S. 2 UStG)

3.3.7.3.1 Allgemeines Rz. 124 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Mit der Neuregelung sind die bisherigen Regelungen zum Reihengeschäft, einschließlich der besonderen Regelungen für i. g. Reihengeschäfte, nicht mehr anzuwenden (vgl. Rn. 54 ff.). Bei mehreren aufeinanderfolgenden Lieferungen, die i. R. einer Warenbewegung (Beförderung oder Versendung) ausgeführt werden (§§ 3 Ab...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8 Lieferortsverlagerung bei Reihengeschäften aus einem außereuropäischen Land nach Deutschland (§ 3 Abs. 8 UStG)

3.3.8.1 Allgemeines Rz. 149 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Gelangt i. R. eines Reihengeschäfts der Gegenstand der Lieferungen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland, kann eine Verlagerung des Lieferorts nach § 3 Abs. 8 UStG nur für die Beförderungs- oder Versendungslieferung in Betracht kommen. Dazu muss derjenige Unternehmer, dessen Lieferung i. R. des Reihengeschäfts di...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Zivilrechtliche Grundlagen des Reihengeschäfts

Rz. 11 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die zivilrechtliche Ausgangslage lässt sich wie folgt zusammenfassen (vgl. Handzik, UVR 1995, 235 und 257): Beim Strecken- oder Kettengeschäft schließen auf der Ebene des Schuldrechts, ggf. auch schon vor der Aussonderung der Ware (§ 243 Abs. 2 BGB), der Verkäufer (V) mit dem Zwischenkäufer Z1, dieser ggf. mit weiteren Zwischenkäufer...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.9 Kompakt-ABC "Lieferort"

Rz. 153 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Ausfuhren: Lieferort bei Reihengeschäften aus der Bundesrepublik Deutschland in ein außereuropäisches Land I. R. eines Reihengeschäfts, bei dem die Warenbewegung im Inland beginnt und im Drittlandsgebiet endet, kann mit der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes in das Drittlandsgebiet nur eine Ausfuhrlieferung i. S. d. §...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.5.2 Die Beteiligten: mehrere Unternehmer

Rz. 94 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 § 3 Abs. 6 S. 5 UStG verlangt zunächst Umsatzgeschäfte mehrerer Unternehmer. Rz. 95 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Damit erfordert die Annahme eines Reihengeschäfts die Beteiligung von mindestens drei Personen, die über denselben Liefergegenstand zwei Umsatzgeschäfte abgeschlossen haben (BFH vom 17.12.1981, BStBl II 1982, 279). Ei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.4 Begriffliche Klärungen

Rz. 90 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Nach Aufhebung des § 3 Abs. 2 UStG zum 01.01.1997 mieden Verwaltung und Literatur anfangs den Terminus "Reihengeschäft", um jegliche Assoziation zum bisherigen Recht zu vermeiden. Stattdessen verwandten sie für den Tatbestand des "alten" Reihengeschäfts nunmehr uneinheitlich Begriffe wie Ketten-, Mehrecks-, Mehrfach- oder Vielecksges...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.5.5.1 Das Grundproblem

Rz. 103 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Das unmittelbare Gelangen i. S. d. § 3 Abs. 6 S. 5 UStG setzt grundsätzlich eine Beförderung oder Versendung durch einen am Reihengeschäft beteiligten Unternehmer voraus; diese Voraussetzung ist bei der Beförderung oder Versendung durch mehrere beteiligte Unternehmer nicht erfüllt (sog. gebrochene Beförderung oder Versendung). Die Best...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwstR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bernstorff, Graf von, Incoterms 2010 der internationalen Handelskammer (ICC)/Kommentierung für die Praxis inklusive offiziellem Regelwerk, 1. Aufl. Köln 2010. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei War...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.4.1 Allgemeines

Rz. 131 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die Zuordnung der Beförderung oder Versendung zu einer der Lieferungen des Reihengeschäfts ist davon abhängig, ob der Gegenstand der Lieferung durch den ersten Unternehmer, den letzten Abnehmer oder einen mittleren Unternehmer in der Reihe befördert oder versendet wird (Abschn. 3.14 Abs. 7 S. 1 UStAE). Rz. 132 Stand: 5. A. Update 1 –...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.2 Beförderungs- oder Versendungslieferung als "bewegte" Lieferung versus "ruhende" Lieferungen

Rz. 125 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Bei Reihengeschäften werden i. R. einer Warenbewegung (Beförderung oder Versendung) mehrere Lieferungen ausgeführt, die in Bezug auf den Lieferort und den Lieferzeitpunkt jeweils gesondert betrachtet werden müssen. Rz. 126 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes ist "nur einer der Lieferung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.5.4 Die Identität: derselbe Liefergegenstand

Rz. 100 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die Wirkungen des § 3 Abs. 6 S. 5 UStG treten nur ein, wenn die Umsatzgeschäfte über denselben Liefergegenstand abgeschlossen wurden. Die Identität des Gegenstandes muss innerhalb der Umsatzkette gewahrt bleiben; der Liefergegenstand darf mit anderen Worten seine "Marktgängigkeit" zwischen den zu einem Reihengeschäft verbundenen Ums...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.3 Ort der Lieferungen (§ 3 Abs. 6 und Abs. 7 UStG)

Rz. 130 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Für die in einem Reihengeschäft ausgeführten Lieferungen ergeben sich die Lieferorte demnach sowohl aus § 3 Abs. 6 als auch aus § 3 Abs. 7 UStG (vgl. Abschn. 3.14 Abs. 5 f. UStAE): Im Fall der Beförderungs- oder Versendungslieferung (= bewegte Lieferung) gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Fazit

Rz. 104p Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Für bilaterale Geschäfte sind die Klarstellungen des BMF sicher hilfreich. Für Reihengeschäfte bleiben dagegen viele Fragen offen. Wie soll der deutsche Lieferant wissen, ob er Partner eines bilateralen Geschäfts ist und steuerfrei liefern darf oder in ein Reihengeschäft eingebunden ist und damit steuerpflichtig abrechnen muss? Dar...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.4.4 Nichtbeanstandungsregelung bei abweichendem Recht anderer Mitgliedstaaten

Rz. 145 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Ist die Zuordnung der Beförderung oder Versendung zu einer der Lieferungen von einem an dem Reihengeschäft beteiligten Unternehmer aufgrund des Rechts eines anderen Mitgliedstaates ausnahmsweise abweichend von den vorstehenden Grundsätzen vorgenommen worden, ist es nicht zu beanstanden, wenn dieser Zuordnung gefolgt wird (vgl. Absch...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.4.2 Transport durch den ersten Unternehmer/letzten Abnehmer in der Reihe

Rz. 135 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Wird der Gegenstand der Lieferung durch den ersten Unternehmer in der Reihe befördert oder versendet, ist seiner Lieferung die Beförderung oder Versendung zuzuordnen. Wird der Liefergegenstand durch den letzten Abnehmer befördert oder versendet, ist die Beförderung oder Versendung der Lieferung des letzten Lieferers in der Reihe zuz...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.5.1 Überblick

Rz. 91 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Für das Reihengeschäft ergeben sich aus § 3 Abs. 6 S. 5 UStG folgende Tatbestandsmerkmale: Mehrere Unternehmer schließen mehrere Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand ab und der Liefergegenstand gelangt i. R. d. Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer (besser: vom Ort der Lieferung des ersten Unternehmers) an d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.1 Allgemeines

Rz. 124 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Mit der Neuregelung sind die bisherigen Regelungen zum Reihengeschäft, einschließlich der besonderen Regelungen für i. g. Reihengeschäfte, nicht mehr anzuwenden (vgl. Rn. 54 ff.). Bei mehreren aufeinanderfolgenden Lieferungen, die i. R. einer Warenbewegung (Beförderung oder Versendung) ausgeführt werden (§§ 3 Abs. 6 S. 5, 25b Abs. 1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8.1 Allgemeines

Rz. 149 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Gelangt i. R. eines Reihengeschäfts der Gegenstand der Lieferungen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland, kann eine Verlagerung des Lieferorts nach § 3 Abs. 8 UStG nur für die Beförderungs- oder Versendungslieferung in Betracht kommen. Dazu muss derjenige Unternehmer, dessen Lieferung i. R. des Reihengeschäfts die Beförderung oder ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.3 Die Regelung des Lieferortes seit dem 01.01.1997 im Überblick

Rz. 86 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Bis zum 31.12.1996 enthielt das UStG Sonderregelungen für Reihengeschäfte; diese betrafen insbesondere den Zeitpunkt und den Ort der einzelnen Lieferungen sowie die Beurteilung i. g. Lieferbeziehungen. Diese Sonderregelungen wurden zum 01.01.1997 aufgehoben. TIPP Reihengeschäfte sind seit dem 01.01.2007 nach den (allgemeinen) Vorschri...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.2.1 "Ruhende" Lieferungen (§ 3 Abs. 7 S. 1 UStG)

Rz. 107 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Lieferungen, bei denen der Liefergegenstand weder befördert noch versendet wird, werden als ruhende Lieferungen bezeichnet. Rz. 108 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Der Lieferort ruhender Lieferungen ergibt sich aus § 3 Abs. 7 UStG: Wird der Gegenstand der Lieferung nicht befördert oder versendet, wird die Lieferung dort ausgeführt,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Der Urteilsfall

Rz. 148b Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Das Urteil erging zu folgendem Sachverhalt: Ein deutsches Unternehmen (A) verkaufte bereits im Jahr 1998 zwei Maschinen an ein US-amerikanisches Unternehmen (B). B teilte A auf Anfrage lediglich die USt-IdNr. eines finnischen Unternehmens (C) mit, an die es die Maschinen weiterverkauft hatte. Die Maschinen wurden von einer von B bea...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.4.5 Das Wechselspiel zwischen innergemeinschaftlicher Lieferung und innergemeinschaftlichem Erwerb

Rz. 146 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 I. R. eines Reihengeschäfts, bei dem die Warenbewegung im Inland beginnt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates endet, kann mit der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes in das übrige Gemeinschaftsgebiet nur eine i. g. Lieferung i. S. d. § 6a UStG bewirkt werden. Rz. 147 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die Steuer...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.4.6 BFH vom 25.02.2015

Rz. 148a Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Der BFH hat entschieden, dass bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften die Prüfung, welche von mehreren Lieferungen über ein und denselben Gegenstand in einen anderen EU-Mitgliedstaat nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a Abs. 1 UStG steuerfrei ist, anhand der objektiven Umstände und nicht anhand von Erklärungen der Beteiligte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8.3 "Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer" – Bestätigung der bisherigen Rechtsauffassung

3.3.8.3.1 BFH vom 29.01.2015 Rz. 152b Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i. S. d. § 3 Abs. 8 UStG ist die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. Darauf, dass tatsächlich Einfuhrumsatzsteuer angefallen ist, kommt es nicht an. Als Vertreter "für Rechnung" eines anderen i. S....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Bilaterale Geschäfte (zwei Teilnehmer)

Rz. 104e Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 An einem Transport (Beförderung oder Versendung) können entweder nur der Lieferer und nur der Abnehmer oder in deren jeweiligen Auftrag ein Dritter beteiligt sein. Bei diesen Geschäften ohne Transportbrechung sind keine Besonderheiten zu beachten; es gilt das Übliche. Rz. 104f Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Möglich ist aber auch, das...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Zeitliche Anwendung

Rz. 104o Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die Neuregelung gilt für alle offenen Fälle, ist damit also auch rückwirkend anzuwenden. Letzteres aber wohl nur zu Gunsten des Unternehmers! Sollte sich die Neuregelung nachteilig auswirken – was aber derzeit schwer vorstellbar ist –, wird Vertrauensschutz zu prüfen sein.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.5.5 Die Warenbewegung: unmittelbares Gelangen des Liefergegenstandes vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer

3.3.5.5.1 Das Grundproblem Rz. 103 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Das unmittelbare Gelangen i. S. d. § 3 Abs. 6 S. 5 UStG setzt grundsätzlich eine Beförderung oder Versendung durch einen am Reihengeschäft beteiligten Unternehmer voraus; diese Voraussetzung ist bei der Beförderung oder Versendung durch mehrere beteiligte Unternehmer nicht erfüllt (sog. gebrochene Beförderung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8.2 Entsprechende Anwendung des § 3 Abs. 8 UStG auf das EU-Geschäft

Rz. 152a Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Vgl. Rn. 46 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.4 Zuordnung der Beförderung oder Versendung (§ 3 Abs. 6 S. 6 UStG)

3.3.7.3.4.1 Allgemeines Rz. 131 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die Zuordnung der Beförderung oder Versendung zu einer der Lieferungen des Reihengeschäfts ist davon abhängig, ob der Gegenstand der Lieferung durch den ersten Unternehmer, den letzten Abnehmer oder einen mittleren Unternehmer in der Reihe befördert oder versendet wird (Abschn. 3.14 Abs. 7 S. 1 UStAE). Rz. 132...mehr