Fachbeiträge & Kommentare zu Reihengeschäft

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 8.1 Haftung für Lieferungen über die Plattform vom 1.1.2019 bis zum 30.6.2021

Die zum 1.1.2019 eingeführte nationale Vorschrift des § 25e Abs. 1 UStG regelt die Gefährderhaftung des Betreibers einer elektronischen Schnittstelle (Marktplatz) für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die auf der von ihm bereitgestellten elektronischen Schnittstelle rechtlich begründet worden ist. Die Haftungsnorm gilt jedoch nicht für ...mehr

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Elektronische Dienstleister / 3 Besondere Aufzeichnungspflichten und Haftung für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes

Bereits im Vorgriff auf die ab 1.7.2021 anzuwendende EU-weite Regelung für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (Portal, Marktplatz) hat Deutschland zum 1.1.2019 für die betreffenden Unternehmen besondere Aufzeichnungen über die von ihnen "vermittelten" Umsätze verpflichtend eingeführt. Sie betreffen alle elektronischen Schnittstellen (Webportale, Websites, elektroni...mehr

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Elektronische Dienstleister / 4 Einbeziehung elektronischer Schnittstellen in Direktverkäufe von Onlinehändlern

Unternehmer, die Lieferungen von Gegenständen im Rahmen einer elektronischen Schnittstelle unterstützen[1] werden ab 1.7.2021 so behandelt, als hätten sie selbst die Gegenstände vom Onlinehändler erworben und an den Endkunden verkauft. Die Regelung des § 3 Abs. 3a UStG fingiert ein Reihengeschäft zwischen dem Onlinehändler, der elektronischen Schnittstelle und dem nichtsteue...mehr

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Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (zu §§ 18e, 22f, 25e UStG)

Kommentar Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digitalpakets in der Europäischen Union zum 1.7.2021 sind Vorschriften zur Haftung von elektronischen Schnittstellen neu gefasst worden. Die Finanzverwaltung gibt rechtzeitig vor Inkrafttreten der Regelungen Verwaltungsanweisungen zum Bestätigungsverfahren, zu den Aufzeichnungspflichten für die Betreiber elektronischer Schnitts...mehr

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Lieferung / 2.4 Fiktion eines Reihengeschäfts (ab 1.7.2021)

Zum 1.7.2021 ist über das sog. Digitalpaket ein fiktives Reihengeschäft – aber nur in bestimmten Fällen – eingeführt worden, wenn eine Lieferung über eine elektronische Schnittstelle [1] ausgeführt wird. Der Betreiber der elektronischen Schnittstelle muss dabei den leistenden Unternehmer mit seiner Schnittstelle "unterstützen".[2] Hinweis Umfassende Hinweise der Finanzverwaltu...mehr

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Ort der Lieferung / 2 Ort der Lieferung

Die Rechtsvorschriften, die im Umsatzsteuerrecht den Ort der Lieferung regeln, sind an unterschiedlichen Stellen erfasst. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund in § 3 Abs. 5a UStG eine Reihenfolgevorgabe aufgenommen, um eindeutig festzulegen, welche Vorschriften als speziellere Normen den allgemeinen Bestimmungen vorgehen. Damit ist der Ort der Lieferung immer anhand der folg...mehr

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Ort der Lieferung / 2.5 Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 6 UStG

Die eigentliche Grundvorschrift für die Bestimmung des Orts einer Lieferung ist § 3 Abs. 6 UStG. Voraussetzung für die Anwendung dieser Rechtsvorschrift ist, dass der Gegenstand der Lieferung im Zusammenhang mit der Verschaffung der Verfügungsmacht[1] befördert oder versendet wird. Für die Anwendung des § 3 Abs. 6 UStG ist es unerheblich, ob der Lieferer oder der Abnehmer de...mehr

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Ort der Lieferung / 2.6 Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 7 UStG

Wird der Gegenstand der Lieferung im Zusammenhang mit der Verschaffung der Verfügungsmacht nicht befördert oder versendet (sog. ruhende Lieferung), bestimmt sich der Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG mit dem Ort, an dem sich der Gegenstand der Lieferung zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Typische Fälle für ruhende Lieferungen i. S. d. § 3...mehr

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Lieferung / Zusammenfassung

Begriff Eine Lieferung im Umsatzsteuerrecht liegt vor, wenn ein Unternehmer einer anderen Person die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft. Dabei ist auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen. Oberbegriff ist die Leistung im Umsatzsteuerrecht. Der Tatbestand der Lieferung stellt neben der sonstigen Leistung die Hauptanspruchsgrundlage für steuerb...mehr

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Änderungen durch das Digitalpaket (zu § 3 Abs. 3a, § 3c und § 18i ff. UStG)

Kommentar Zum 1.7.2021 und für die Anmeldemöglichkeiten auch schon ab dem 1.4.2021 treten die neuen Regelungen des sog. MwSt-Digitalpakets in der Europäischen Union in Kraft. Durch diese neuen Vorschriften verändern sich insbesondere die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Lieferungen gegenüber Nichtunternehmern. Es wird aber auch ein neuer Leistungstatbestand – ein "...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.2 Voraussetzungen und erfasste Umsätze

Rz. 23 Mit Bezug auf die Anfrage ist zunächst entscheidend, für welche Umsätze der inländische Unternehmer eine solche Anfrage an das BZSt vornehmen muss. Einer solchen Anfrage bedarf es nun bei der Durchführung grenzüberschreitender "innergemeinschaftlicher Leistungsaustausche" das erklärt auch, warum grundsätzlich keine Abfrage inländischer USt-IdNrn. nach § 18 Nr. 1 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 6 Steuerfrei nach der Vorschrift ist einzig die Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit bezieht sich die Befreiung nur auf Warenlieferungen, nicht auf sonstige Leistungen. Rz. 7 Die Lieferung muss erfolgen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 4c UStG regelt die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit handelt es sich um die Steuerbefreiung der ruhenden Lieferung, die ein liefernder Unternehmer (Online-Versandhändler) bei Nutzung einer elektronischen Schnittstelle (Online...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 4c UStG beruht auf Art. 1 Nr. 3 der RL (EU) 2019/1995[1], mit dem Art. 136a neu in die MwStSystRL neu eingefügt wurde. Die Vorschrift bestimmt: Wird ein Steuerpflichtiger gemäß Art. 14a Abs. 2 MwStSystRL behandelt, als ob er Gegenstände erhalten und geliefert hätte, befreien die Mitgliedstaaten die Lieferung dieser Gegenstände an diesen Steuerpflichtigen von de...mehr

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Vorsteuerabzug / 8 Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften

In Fällen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften[1] schuldet der letzte Abnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer aus der Lieferung an ihn.[2] In diesen Fällen ist der letzte Abnehmer grds. auch zum Vorsteuerabzug hieraus berechtigt.[3]mehr

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Vorsteuerabzug / 2 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die von anderen Unternehmern für sein Unternehmen ausgeführt worden sind[1]; die entstandene Einfuhrumsatzsteuer[2] für Gegenstände, die für sein Unternehmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG eingeführt worden sind[3]; die Steuer für den innergemein...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 6b Konsignationslagerregelung

Richtlinien/Hinweise/Verordnungen MwStSystRL: Art. 17a, Art. 243 MwStSystRL-DVO: Art. 54a Literatur: Leitlinien der EU-Kommission – Erläuterungen zu den Änderungen der EU-MwSt-Vorschriften in Bezug auf Konsignationslagerregelungen, Reihengeschäfte und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen („Quick Fixes 2020”), erschienen ausschließlich in e...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.10 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

In Teil G des Hauptvordrucks sind die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte[1] aufzunehmen. Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schließen 3 Unternehmer aus 3 verschiedenen Mitgliedstaaten[2] über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, der Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat und die bewegte Lieferung ist der ersten Lie...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses Besteuerungszeitraum...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1– 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

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Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer (zu § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 15.8 UStAE . Der Unternehmer kann Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn der Gegenstand für sein Unternehmen im Inland eingeführt wird.[1] Voraussetzung dafür ist u.a., dass der Unternehmer in dem Zeitpunkt, in dem der Gegenstand zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abgefertigt wird, die Verfügungsmacht an dem...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 7 Wie die innergemeinschaftliche Lieferung bei einer Beförderung oder Versendung nachgewiesen wird

Nur wenn ein Gegenstand in einen anderen EU-Staat gelangt, liegt eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor. Grenzkontrollen gibt es innerhalb der EU nicht mehr, also muss auf andere Art und Weise nachgewiesen werden, dass der Liefergegenstand in ein anderes EU-Land gelangt ist. Die Steuerfreiheit gilt deshalb nur dann, wenn der Unternehmer diesen Nachweis f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Beteiligung von Privatpersonen am Reihengeschäft

Rz. 216 Bei Reihengeschäften mit privaten Endabnehmern, die nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG genannten Personen gehören, sind Lieferungen grundsätzlich nur im Ursprungsland nach den allgemeinen Bestimmungen des § 3 Abs. 6 bis 8 UStG steuerpflichtig. Eine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung scheidet ebenso aus wie die Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Innergemeinschaftliches Reihengeschäft

6.1 Allgemeines Rz. 200 Der Begriff "Reihengeschäft" findet sich sowohl wieder im UStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] in dem neuen § 3 Abs. 6a S. 1 UStG als auch in der RL 2018/2010 (Erwägungsgründe Abs. 6), mit der Art. 36a MwStSystRL eingefügt wurde. Reihengeschäfte sind i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Beispiele innergemeinschaftlicher Reihengeschäfte

6.2.1 Inländischer Abnehmer bestellt bei einem inländischen Unternehmer Rz. 211 Beispiel 1 Der Augsburger Unternehmer A bestellt bei dem Bochumer Großhändler B eine Maschine. B beauftragt den französischen Hersteller F, die Maschine unmittelbar an A auszuliefern. Die Beteiligten verwenden jeweils die USt-IdNr. ihres Mitgliedstaats. Es handelt sich um einen erwerbsteuerpflichti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 200 Der Begriff "Reihengeschäft" findet sich sowohl wieder im UStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] in dem neuen § 3 Abs. 6a S. 1 UStG als auch in der RL 2018/2010 (Erwägungsgründe Abs. 6), mit der Art. 36a MwStSystRL eingefügt wurde. Reihengeschäfte sind in dem neuen § 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Inländischer Unternehmer bestellt bei einem Lieferer aus einem Drittland

Rz. 213 Ist ein Drittlandsunternehmer am Reihengeschäft beteiligt, unterliegt dieses der Erwerbsteuer nur, wenn die Warenbewegung von einem Mitgliedstaat in einen anderen erfolgt. Wird der Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet geliefert, liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb, sondern eine Einfuhr vor, die der EUSt unterliegt.[1] Beispiel 7 Augsburger Unternehmer A bestellt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Inländischer Unternehmer bestellt bei einem Lieferer aus einem anderen Mitgliedstaat

Rz. 212 Beispiel 4 Der Augsburger Unternehmer D bestellt bei dem französischen Unternehmer F1 eine Maschine. F1 beauftragt den französischen Hersteller F2, die Maschine unmittelbar an D auszuliefern. Die Beteiligten verwenden jeweils die USt-IdNr. ihres Mitgliedstaats. Es handelt sich um einen erwerbsteuerpflichtigen Umsatz (innergemeinschaftliches Reihengeschäft), weil der G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Inländischer Abnehmer bestellt bei einem inländischen Unternehmer

Rz. 211 Beispiel 1 Der Augsburger Unternehmer A bestellt bei dem Bochumer Großhändler B eine Maschine. B beauftragt den französischen Hersteller F, die Maschine unmittelbar an A auszuliefern. Die Beteiligten verwenden jeweils die USt-IdNr. ihres Mitgliedstaats. Es handelt sich um einen erwerbsteuerpflichtigen Umsatz (innergemeinschaftliches Reihengeschäft), weil der Gegenstan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Rz. 214 Die durch das USt-ÄndG 1997 eingefügte Regelung in § 25b UStG über das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft entspricht der Unionsregelung aufgrund der sog. Vereinfachungsrichtlinie. [1] Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn drei Unternehmer, die in jeweils unterschiedlichen Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich erfasst sind, über denselben Gegens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gelangen aus einem Mitgliedstaat ins Inland (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 80 Nach § 1a Abs. 1 UStG liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb nur vor, wenn der Gegenstand der Lieferung entweder vom Unternehmer oder Abnehmer aus einem Mitgliedstaat befördert oder in deren Auftrag versendet wird und wenn der Gegenstand in den anderen Mitgliedstaat gelangt. Da seit 1.1.1993 eine Grenzabfertigung an den Binnengrenzen nicht mehr stattfindet, wirken d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 15 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch Gesetz v. 25.8.1992[1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einfügung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Wegen der Verzahnung der Umsatzbesteuerung innerhalb der Unio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 246 Die Verwendung der USt-IdNr. ist Voraussetzung für ein Funktionieren des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt. Die Vorschriften und Sicherungsmechanismen für eine vollständige Erhebung der USt, die als nationale Steuern von den Mitgliedstaaten auf ihrem Territorium erhoben werden, reichen nicht aus, die umsatzsteuerlichen Vorgänge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Ort der Lieferung

Rz. 66 Der innergemeinschaftliche Erwerb setzt eine im Inland steuerbare Lieferung[1] und damit voraus, dass der Ort der Lieferung im Inland liegt. Lieferungen, die im Ausland, also auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet bewirkt werden, sind nicht steuerbar. Da § 1a UStG aus der Sicht der Union den innergemeinschaftlichen Erwerb definiert, ohne einen Bezug auf das in § 1 Abs. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 25 Das in der 1. und 6. EG-Richtlinie vorgesehene Ziel des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems sieht die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der Besteuerung der gelieferten Gegenstände im Ursprungsmitgliedstaat vor, ohne dass dadurch der Grundsatz angetastet wird, dass die Einnahmen aus der USt auf der Stufe des Endverbrauchs dem M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Lieferung eines Gegenstands

Rz. 38 Dem innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen nach § 1a Abs. 1 UStG nur Lieferungen. Eine Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer den Erwerber befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.[1] In Art. 20 Abs. 1 MwStSystRL wird der Erwerb selbst als "die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu ver...mehr

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Umsatzsteuer-Karussell / 2.4 Verschaffung der Verfügungsmacht

Bei Einbindung des Leistungsempfängers in ein USt-Karussell kommt ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht, wenn es an der Verschaffung der Verfügungsmacht fehlt, weil entweder keine Ware ausgeliefert wurde (Scheinlieferungen) oder zwar Warenbewegungen ausgeführt wurden, diese aber nur der Vortäuschung von Lieferungen dienen, weil der Empfänger mit der Ware in vorherbestimmter W...mehr

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Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 1 Bis zum 31.12.1967 enthielt § 3 des UStG lediglich die Bestimmung der Begriffe "Lieferung" und "Werklieferung", während die Sonderfälle der Lieferung (Reihen- und Kommissionsgeschäfte), der Ort der Lieferung und der sonstigen Leistung sowie die Tauschgeschäfte in den §§ 2 bis 9 und 17 der Durchführungsbestimmungen zum UStG 1951 (UStDB 1951) geregelt waren. Zum 1.1.1968...mehr

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Steuerbefreiung für innerge... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Zum 1.1.2020 wurden mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] Vorgaben des Unionsrechts in nationales Recht umgesetzt. Damit wurden zum einen neue materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen geschaffen und zum anderen neue bzw. zusätzliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Definition des Reihengeschäfts

Rz. 1 Ein Reihengeschäft liegt nach § 3 Abs. 6a S. 1 UStG vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Liefergeschäfte abschließen und diese Geschäfte dadurch erfüllt werden, indem der erste Unternehmer dem letzten Abnehmer in der Reihe im Rahmen einer Beförderung oder Versendung unmittelbar die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft. Den einzelnen Lieferungen könn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Ort der Lieferung im Reihengeschäft

Rz. 15 Nach den in der Kommentierung zu§ 3 Abs. 6a UStG dargestellten Grundsätzen ist die Versendung/Beförderung im Reihengeschäft nur einem Liefergeschäft zuzuordnen, dessen Ort dann konsequenterweise nach § 3 Abs. 6 S. 1 UStG bestimmt wird. Der Ort der übrigen Lieferungen (Nicht-Beförderungen/Versendungen – auch ruhende Lieferungen genannt) richtet sich nach § 3 Abs. 7 Nrn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 6a [Reihengeschäft]

1 Regelungsinhalt der Vorschrift 1.1 Definition des Reihengeschäfts Rz. 1 Ein Reihengeschäft liegt nach § 3 Abs. 6a S. 1 UStG vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Liefergeschäfte abschließen und diese Geschäfte dadurch erfüllt werden, indem der erste Unternehmer dem letzten Abnehmer in der Reihe im Rahmen einer Beförderung oder Versendung unmittelbar die Verfügungsm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.5 Beispiele für grenzüberschreitende Reihengeschäfte

Rz. 48 Anhand der folgenden Beispiele soll der Ort von Lieferungen im Reihengeschäft jeweils aus der Sicht eines deutschen Unternehmers dargestellt werden. Sofern in den einzelnen Beispielen nichts anderes gesagt ist, wird die Verfügungsmacht unmittelbar durch den ersten Unternehmer in der Reihe an den letzten Abnehmer verschafft. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zuordnung der Beförderung oder Versendung

Rz. 23 Im Rahmen eines Reihengeschäfts kann es nach § 3 Abs. 6a S. 1 UStG nur eine Beförderungs- oder Versendungslieferung (bewegte Lieferung) geben, deren Ort sich nach § 3 Abs. 6 S. 1 UStG bestimmt. Alle weiteren Lieferungen im Reihengeschäft sind nicht bewegte bzw. ruhende Lieferungen, deren Ort nach § 3 Abs. 7 Nrn. 1 oder 2 UStG bestimmt wird. Rz. 24 Die Zuordnung der Bef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gesetzessystematik

Rz. 11 Die Regelungen zum Reihengeschäft sind in § 3 Abs. 6a UStG und § 3 Abs. 7 S. 2 UStG enthalten. § 3 Abs. 6a S. 1 UStG enthält die Rechtsfolge des Reihengeschäfts, wonach nur eine der Lieferungen in der Reihe die bewegte Lieferung ist. Für diese bestimmt sich der Ort nach § 3 Abs. 6 S. 1 UStG (Beginn der Beförderung oder Versendung). Alle anderen Lieferungen der Reihe s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Grenzüberschreitende Reihengeschäfte

3.4.1 Übersicht Rz. 38 Bei grenzüberschreitenden Reihengeschäften ist zwischen dem Gelangen des Gegenstands innerhalb des Gemeinschaftsgebiets (§ 3 Abs. 6a S. 5 UStG) und dem Gelangen des Gegenstands mit Bezug zum Drittland (§ 3 Abs. 6a S. 6 und S. 7 UStG) zu unterscheiden. 3.4.2 Innerhalb des Gemeinschaftsgebiets (§ 3 Abs. 6a S. 5 UStG) Rz. 39 Gelangt der Gegenstand der Liefer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Entstehung der Vorschrift und Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 14 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ("JStG 2019"), BGBl I 2019, 2451, hat § 3 Abs. 6a UStG mit Wirkung ab dem 1.1.2020 neu in das UStG eingefügt. Zugleich wurden die Sätze 5 und 6 in § 3 Abs. 6 UStG aufgehoben, die bis zum 31.12.2019 als Vorgängervorschrift das Reihengeschäft betrafen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Reihengeschäfte (§ 3 Abs. 6 S. 5 und 6 UStG in der Fassung bis zum 31.12.2019)

Rz. 54 Ein Reihengeschäft i. S. d. § 3 Abs. 6a S. 1 UStG (§ 3 Abs. 6 S. 5 UStG i. d. F. bis zum 31.12.2019) liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und diese Geschäfte dadurch erfüllt werden, dass der erste Unternehmer dem letzten Abnehmer in der Reihe im Rahmen einer Beförderung oder Versendung unmittelbar die Verfügungsmacht über d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Beförderung oder Versendung durch den ersten Unternehmer (§ 3 Abs. 6a S. 2 UStG)

Rz. 33 Wird der Gegenstand der Lieferung durch den ersten Unternehmer in der Reihe befördert oder versendet, ist ihm nach § 3 Abs. 6a S. 2 UStG die Beförderungs- oder Versendungslieferung zuzuordnen.[1] Praxis-Beispiel Abnehmer C erwirbt Ware beim Einzelhändler B, der diese nicht vorrätig hat. B bestellt die Ware beim Hersteller A, der die Spedition S mit dem Transport zu C b...mehr