Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

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Jung, SGB VII § 40 Kraftfah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 7 Nr. 13 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) wurde die Vorschrift in Abs. 1 und 3 an die Begrifflichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft angepasst.mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.1.3 Erforderlichkeit

Rz. 6 Die Übernahme der Reisekosten muss zur Erbringung der Leistung (medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben) erforderlich sein. Das ist nicht der Fall, wenn einem Schüler lediglich ein Unterrichtsausfall von wenigen Tagen droht (BSG, SozR 3-2200 § 567 Nr. 1). Ist der Versicherte beruflich (wieder) eingegliedert, so sind Reisekosten nicht mehr zu übernehmen.mehr

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Jung, SGB VII § 40 Kraftfah... / 2.1.3 Auf die Benutzung angewiesen

Rz. 6 Wenn der Versicherte öffentliche Verkehrsmittel zumutbar benutzen kann, ist der Anspruch ausgeschlossen (SG Stade, Urteil v. 11.4.1990, S 7 U 160/89). Eine folgenbedingte Entstellung des Versicherten führt nicht zur Unzumutbarkeit (a. A. Dahm, in: Lauterbach, UV-SGB VII, § 40 Rz. 4). Kann ein Versicherter hingegen im konkreten Einzelfall öffentliche Verkehrsmittel desh...mehr

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Jung, SGB VII § 42 Haushalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die geltende Fassung wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch Art. 7 Nr. 14 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) eingeführt. Durch Art. 8 Nr. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. ...mehr

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Jung, SGB VII § 206 Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 mit dem UVEG in Kraft getreten. Sie entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden § 100a SGB X. Die einzige Änderung zum 1.7.2001 betraf die Einfügung der "Maßnahmen der Teilhabe" in Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I...mehr

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Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 2.4.2 Erbringung der Leistungen nach dem Dritten Kapitel einschließlich Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und Abrechnung der Leistungen

Rz. 19 Das zentrale Dritte Kapitel beinhaltet die Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls, §§ 26 bis 103, mit den Kernaufgaben der Rehabilitation und Entschädigung. Durch die Einfügung des Zusatzes "einschließlich Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und Abrechnung der Leistungen" durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexi...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 7 Nr. 12 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist § 39 mit Wirkung zum 1.7.2001 zwar neugefasst, aber inhaltlich im Wesentlichen nicht geändert worden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 121). Durch Art. 8 Nr. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung für Mens...mehr

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Jung, SGB VII § 42 Haushalt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 4 Dahm, Gewährung von Haushaltshilfe in der Sozialversicherung, jurisPR-SozR 11/2014 Anm. 6. ders., Zur Haushaltshilfe in der gesetzlichen Unfallversicherung und im sozialen Entschädigungsrecht, SozVers 2000 S. 261. Hammer/Schmid, Die Haushaltshilfe als ergänzende Leistung zur Rehabilitation, Nbl LVA Ba 1994 S. 282. Rz. 5 Bei verletzungsbedingter Verhinderung des Versichert...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 hat in § 43 im Wesentlichen den Inhalt des § 569b RVO übernommen. Dort waren allerdings Familienheimfahrten bei medizinischer Rehabilitation erst bei einer länger als 8 Woc...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.1.1 Versicherungsfall als Ursache

Rz. 4 Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Erstattung ist die Zugehörigkeit zum Kreis der Versicherten nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 und das Vorliegen eines Versicherungsfalles nach § 7 oder das Drohen eines Versicherungsfalles nach § 3 BKVO. Der auf dem Versicherungsfall beruhende Gesundheitsschaden muss ursächlich sein für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation o...mehr

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Jung, SGB VII § 206 Verarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift lässt es zu, bei Forschungsvorhaben mit personenbezogenen Daten Erkenntnisse über Berufskrankheiten sowie deren Prävention und die erforderliche Rehabilitation zu gewinnen. Dazu wird Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe erlaubt, den Unfallversicherungsträgern und deren Verbänden personenbezogene Daten zu übermitteln. Eine Pflicht der Ärzte zur Koope...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.3.1.1 Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten

Rz. 9 Die Fahrkosten umfassen die Fahrt zum Ort der medizinischen Rehabilitation oder der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder der Heilbehandlung, ggf. die Weiterfahrt zu einem weiteren Behandlungsort und die Rückfahrt zum Wohnort (bzw. dem Ort der Beschäftigung, wenn der Versicherte nach der Heilbehandlung wieder arbeitsfähig ist). Der Anspruch auf Erstattung der Fahr...mehr

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Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 2.4 Aufgabenkatalog

Rz. 12 Hierzu enthält Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift eine Aufzählung der Aufgaben der Unfallversicherungsträger, wobei aufgrund des geltenden Gesetzesvorbehalts von einer abschließenden Aufzählung auszugehen ist. Allerdings ist mit dem Katalog keine Einschränkung gegenüber der Vorschrift in § 67a Abs. 1 Satz 1 SGB X bezweckt, wonach das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 SG...mehr

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Jung, SGB VII § 41 Wohnungs... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Wohnungshilfe ist die Zugehörigkeit zum Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles nach § 8 Abs. 1 oder nach § 9 Abs. 1. Die versicherte Tätigkeit muss ursächlich sein für die eingetretene Schädigung, die ihrerseits wegen der Art und Schwere des Gesundheitsschadens...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.5 Sonstige Freistellungen

Rz. 12 Von der bezahlten Freistellung von der Arbeitspflicht durch Beurlaubung im Rahmen des BUrlG sind andere Arten bezahlter oder unbezahlter Freistellung – oftmals als "Beurlaubung" oder "Sonderurlaub" bezeichnet – zu unterscheiden. Diese Freistellungen können auf einer gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsvertraglichen Grundlage beruhen. Zu denken ist hierbei an die bez...mehr

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zfs 10/2022, Abgrenzung Sch... / 2 Aus den Gründen:

[13] II. Die zulässige Berufung hat nur hinsichtlich des Feststellungsbegehrens Erfolg. [14] 1. Dass der Kläger seinen Zahlungsantrag zwischenzeitlich für erledigt erklärt und dies dann widerrufen hat, ist im Ergebnis unbeachtlich. Unabhängig von der Zulässigkeit eines solchen Widerrufs wäre die Rechtsfolge einer bis dahin lediglich einseitigen Erledigungserklärung die Umdeut...mehr

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Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 4 ist durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) mit Wirkung zum 1.10.1996 angefügt worden. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte durch die 7. Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 29.10.2001 (...mehr

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Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingefügt worden. Die durch das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) beabsichtigte Änderung wurde durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) vor dem Inkrafttreten wieder aufgehoben. Abs. 1 und 2 wurden durc...mehr

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Jansen, SGB VI § 232 Freiwi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Mit Wirkung zum 11.8.2010 ist durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ...mehr

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Sommer, SGB V § 362b Nutzun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Um einen gesicherten Zugang zum Zentralen Vorsorgeregister für Ärzte zu gewährleisten und dabei den hohen Anforderungen an den Schutz vertraulicher Daten gerecht zu werden und sicherzustellen, dass neben den bereits zugriffsberechtigten Betreuungsgerichten und Notaren, die aus vergleichbar gesicherten Netzwerken zugreifen, nur approbierte Ärzte eine elektronische Zugriff...mehr

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Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.2.1 Berufsschutzregelung gemäß § 240 Abs. 2

Rz. 6 Die Vertrauensschutzregelung des § 242a Abs. 2 Nr. 1 gilt für hinterbliebene Ehegatten und Lebenspartner, die vor dem 2.1.1961 geboren sind und damit im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelungen der Erwerbsminderungsrenten ihr 40. Lebensjahr bereits vollendet hatten. Für diesen Personenkreis soll die bis zum 31.12.2000 in § 43 Abs. 2 enthaltene Berufsschutzregelun...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.1 Laufende Geldleistungen

Rz. 9 Laufende Geldleistungen sind Sozialleistungen, die regelmäßig wiederkehrend in Form von Geld für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden. Beispiele für laufende Geldleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind in erster Linie Renten, aber auch Rentennachzahlungen als zusammenfassende Zahlung für mehrere Zeitabschnitte. Zu den laufenden Geldleistungen zählen d...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / III. Vertretungsbefugnis in Gesundheitsangelegenheiten, § 1358 Abs. 1 BGB n.F.

Rz. 42 Die Vertretungsmacht ähnelt denen eines Betreuers in Gesundheitsangelegenheiten. So kann in Gesundheitsuntersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe eingewilligt oder solche Maßnahmen können untersagt werden (§ 1358 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F.). Eine besondere Eilbedürftigkeit ist nicht erwähnt und ist damit keine Bedingung.[63] Rz. 43 Bei Maßnahmen zur Rehabilit...mehr

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§ 22 Sozialrechtliche Änder... / A. Einleitung, SGB I, SGB IX, SBG X n.F.

Rz. 1 Wesentlich sind für die Reform die Versuche, Betreuungen zu vermeiden,[1] die lediglich wegen Problemen bei der Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche eingerichtet werden. So werden im Betreuungsrecht durchgängig die anderen Hilfen im Sinne von § 1814 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F. betont und es wird als neues Instrument die erweiterte Unterstützung durch die Betreuungsbehö...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / A. Überblick

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Anhang 9: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – SGB IX

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung – (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) v. 23.12.2016, BGBl. I, 3234 BGBl. III 860–9-3 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 965mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / V. Zeitliche Grenze, § 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2 BGB n.F.

Rz. 27 Sind sechs (ursprünglich waren drei geplant, was aber an die Höchstdauer der einstweilig angeordneten vorläufigen Betreuung angeglichen wurde)[48] Monate ab dem Zeitpunkt vergangen, an dem nach der ärztlichen Feststellung die Voraussetzungen für das Ehegattenvertretungsrecht vorlagen, entfällt das Recht automatisch,[49] § 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2 BGB n.F. Es kommt als...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / IV. Zivilrechtlicher Vertragsschluss, Kostenregelung, § 1358 Abs. 1 Nr. 2, 4 BGB n.F.

Rz. 47 Neben der die Strafbarkeit des körperlichen Eingriffs beseitigenden Einwilligung (i.S.v. § 630a BGB) ist auch der Abschluss zivilrechtlicher Verträge notwendig, was § 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. ermöglicht. Insbesondere bei Privatpatienten ist das wichtig.[68] Es gibt aber hinsichtlich der Pflege und Rehabilitation eine Begrenzung auf "eilig" vorzunehmende Maßnahmen (s...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.3 Rehabilitation vor Rente

Rz. 7 Leistungen zur Rehabilitation haben Vorrang vor Rente (Abs. 3). Durch dieses Prinzip soll die Motivation des Versicherten an der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen gestärkt werden. Der Vorrang der Rehabilitation bezieht sich dabei ausdrücklich nicht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Eine mögliche Rente kann daher unter Beachtung der Vorschrift des § 7...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.1 Anspruch auf Rehabilitation

Rz. 2 Anspruchsnorm für das Eintreten der Unfallversicherung für den Bereich der Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege ist Abs. 1. Der Leitungskatalog entspricht im Wesentlichen den Vorgaben des SGB IX und dem entsprechenden Leistungskatalog in § 26 SGB IX und umfasst insbesondere auch die sog. Leistungen zur Teilhabe, die im Versicherungsfall ebenfalls vom gesetzlichen ...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.5 Qualität und Ausführung der Leistung

Rz. 11 Abs. 4 Satz 1 enthält Bestimmungen über Qualität und Ausführung der Leistungen in Anlehnung an § 2 Satz 3 SGB V. Die Qualität der Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation ist zu sichern und auszubauen: Qualitätssicherung ist nicht nur ein ökonomischer Aspekt, sondern zugleich eine ethische Verpflichtung. Qualitätsorientierte Leistungen der Heilbehandlung, Reha...mehr

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Jung, SGB VII § 33 Behandlu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Dahm, Die Rehabilitation nach dem SGB VII, Kompaß 1998 S. 382. Ekkernkamp, Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung, BG 2001 S. 270. Förster, Zur Rehabilitation Arbeitsunfallverletzter in Sonderstationen, BG 2001 S. 86. Hierholzer, Aufgabe und Zielsetzung einer Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik aus ärztlicher Sicht, BG 1978 S. 346. Hierholzer/...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 19 Benz, Der Anspruch des Versicherten auf berufliche Rehabilitation (Berufshilfe), WzS 1984 S. 225. ders., Zweifelsfragen bei qualifizierten beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen (Dauer, Teilförderung, selbstgewählte Umschulung), BG 1992 S. 642. Bonnermann, Medizinische Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung, Kompaß 1981 S. 74. Deutscher Bundestag, BT-Drs. 15...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.2 "Mit allen geeigneten Mitteln"

Rz. 5 Abs. 2 enthält den Grundsatz, "mit allen geeigneten Mitteln" Gesundheitsschäden bei den Versicherten entgegenzuwirken, berufliche Rehabilitationsmaßnahmen durchzuführen, Leistungen zur sozialen Rehabilitation, ergänzende Leistungen sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zu erbringen. Durch den weitgespannten Generalauftrag, "mit allen geeigneten Mitteln" für wirksame...mehr

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Jung, SGB VII § 27 Umfang d... / 2.1 Maßnahmen der Heilbehandlung

Rz. 1a Wegen des Grundsatzes der Gewährung aller "geeigneten Mittel" handelt es sich bei diesen Katalogmaßnahmen der Heilbehandlung nur um eine nicht abschließende Aufzählung von regelmäßig zu erbringenden Leistungen. Die Aufzählung entspricht weitgehend dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 27 SGB V. Der Unfallversicherungsträger kann und muss im ...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.4 Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung und Erweiterte Ambulante Physiotherapie

Rz. 8 Die "Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung" (BGSW) umfasst die nach Abschluss der Akutbehandlung in zeitlichem Zusammenhang stehenden medizinisch indizierten stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbesondere die intensive Übungsbehandlung. Das Verfahren trägt dem Grundsatz "Rehabilitation aus einer Hand" Rechnung. Es ist insbesondere...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält den allgemeinen Auftrag für die Unfallversicherungsträger, auch im Rehabilitationsbereich tätig zu werden. Der Leistungskatalog ist insoweit mit den anderen Büchern des SGB abgestimmt, insbesondere mit § 26 SGB IX und den weiteren Vorschriften des SGB IX, das "Klammergesetz" für alle Rehabilitationsvorschriften des SGB geworden ist und insoweit d...mehr

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Jung, SGB VII § 31 Hilfsmittel / 3 Rechtsprechung (Hilfsmittel in alphabetischer Übersicht)

Rz. 12 Schwenkbarer Autositz – ja: BSG, Urteil v. 26.2.1991, 8 RKn 13/90, Anschluss BSG, Urteil v. 16.9.2004, B 3 KR 15/04 R. Autotelefon – ja: BSG, Urteil v. 31.1.1989, 2 RU 35/88, HVBG-INFO 1989 S. 779. Baby-Rufanlage bei Taubheit oder hochgradiger Schwerhörigkeit der Mutter – ja: BSG, Urteil v. 12.10.1988, 3/8 RK 36/87, SozR 2200 § 182b Nr. 37. Badeprothesen – ja: BSG, Urteil v....mehr

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Jung, SGB VII § 33 Behandlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 33 bestimmt die Voraussetzungen des Anspruchs auf Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen und den Umfang der stationären Behandlung in Anlehnung an § 39 Abs. 1 SGB V. Die Verbindung zwischen Krankenhausbehandlung im engeren Sinne und stationärer medizinischer Rehabilitation wird dadurch besonders unterstrichen. Abs. 2 verweist zur Definition der...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.1 Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung

Rz. 3 Die Unfallversicherungsträger sind nach Eintritt eines Versicherungsfalls verpflichtet, eine frühzeitige und sachgemäße Heilbehandlung als Sachleistung zu erbringen (vgl. § 26 Abs. 2). Die Heilbehandlung kann auch eine besondere unfallmedizinische Heilbehandlung umfassen. Um dem Verletzten die beste Heilbehandlung zu gewähren, haben die Unfallversicherungsträger das be...mehr

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Jung, SGB VII § 30 Heilmittel / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift definiert den Begriff der Heilmittel entsprechend der Praxis, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 32 SGB V) herausgebildet hat. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen die Versicherten keinen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten für ambulant erbrachte Heilmittel an die abgebende Stelle zahlen (vgl. §§ 32 Abs. 2, 61 Sat...mehr

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Jung, SGB VII § 33 Behandlu... / 2.3 Stationäre Behandlung in besonderen Einrichtungen

Rz. 11 Um das Behandlungsziel (vgl. § 26 Abs. 2 Nr. 1) zu erreichen, haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eigene (BG-)Unfallkliniken errichtet, die für die besonderen Bedürfnisse Schwerverletzter speziell eingerichtet sind. Seit dem 1.1.2016 ist die Mutter­gesellschaft der BG Kliniken die "BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH"...mehr

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Jung, SGB VII § 31 Hilfsmittel / 2.1 Begriff des Hilfsmittels

Rz. 3 Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die individuell gefertigt oder als serienmäßig hergestellte Ware in unverändertem Zustand oder als Basisprodukt mit entsprechender handwerklicher Zurichtung, Ergänzung bzw. Abänderung von den Leistungserbringern abgegeben werden. Dazu können auch solche sächlichen Mittel oder technischen Produkte zählen, die d...mehr

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.4 Dienst-, Sach- und Geldleistung

Rz. 8 Die Versicherten erhalten i. d. R. die von ihnen benötigten Sach- oder Dienstleistungen der Unfallversicherung als Naturalleistungen (Abs. 4 Satz 2). Der Anspruch auf Sach- oder Dienstleistungen ist ein Anspruch dem Grunde nach. Bei Sach- und Dienstleistungen bedienen sich die Unfallversicherungsträger der Dienste Dritter (z. B. Ärzte, Krankenhäuser, Berufsbildungs- un...mehr

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Jung, SGB VII § 34 Durchfüh... / 2.11 Beziehungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu den Leistungserbringern

Rz. 16 Abs. 3 beauftragt die Verbände der Unfallversicherungsträger und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Durchführung der Heilbehandlung, die Vergütung der erbrachten Leistungen und das Abrechnungsverfahren vertraglich zu gestalten. Diese Rahmenverträge sind für die jeweiligen Mitglieder unmittelbar verbindlich und entfalten Dauerwirkung. Der auf dieser Grundlag...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 30 Prognos-Studie: Forschungsbericht zur Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets, veröffentlicht auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Internet unter http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb433-umsetzung-akzeptanz-persoenliches-budget.pdf;jsessionid=BF10E4AC2DE124474928BAF1DBDE6742?__blob=pub...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 17 Abs. 2 bis 4. Seit dem 1.1.2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budget...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem bereits festgestellten oder noch festzustellenden Anspruch auf Teilhabeleistungen i. S. d. §§ 4 und 5 anstelle einer traditionellen Sach- oder Dienstleistung eine Geldzuwendung oder – in Ausnahmefällen – Gutscheine zu erhalten. Durch das Persönliche Budget können keine Leistungen finanziert werden, die außerhalb des L...mehr

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Jansen, SGB VI § 301 Leistu... / 2.2 Sonderregelungen für Fachkliniken zur Behandlung von Erkrankungen der Atmungsorgane

Rz. 5 Die Regelung in Abs. 2 stellt sicher, dass die Rentenversicherungsträger die am 31.12.1991 bestehenden Fachkliniken zur Krankenhausbehandlung der Atmungsorgane weiter betreiben können (BT-Drs. 11/4124 S. 206). Hinsichtlich dieser die stationäre (Krankenhaus-)Behandlung erbringenden Fachkliniken sind die §§ 107 bis 110 SGB V zu beachten, die Regelungen über die zur Kran...mehr