Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.5.1 Grundsatz

Rz. 25 Besteht während der medizinischen Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit, kann der Versicherte grundsätzlich sowohl Übergangsgeld zulasten der Rentenversicherung als auch Krankengeld zulasten der Krankenkasse beanspruchen. Grundsätzlich ruht dann der Anspruch auf Krankengeld gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. § 13 Abs. 4 ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 28 Ergänze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 28 trat am 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 in Kraft und löste die bis dahin geltenden § 1237b RVO, § 14b AVG und § 36b RKG ab. Die einzelnen ergänzenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung waren hier katalogmäßig aufgeführt. Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 – also gleichzeitig mit der Einführung des SGB IX – durch Art. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.5 Ausschlussregelung des Abs. 4

Rz. 5 Für den stationären Bereich stellt Abs. 4 Nr. 1 und 2 klar, dass stationäre Einrichtungen (Nr. 1) sowie Krankenhäuser (Nr. 2), in denen die medizinische Vorsorge oder Rehabilitation, die berufliche oder soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung Kranker oder Behinderter im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, keine Pflegeeinrichtunge...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Aufgabe, den Lebensunterhalt des Rehabilitanden für die Zeit der Teilnahme an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 ff. SGB IX) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16 SGB VI i. V. m. §§ 49 SGB IX) sicher zu stellen (vgl. § 65 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 SGB IX). Der...mehr

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Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 72 wurde durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt. Abs. 2 Satz 2 wurde durch das 1. SGB XI-ÄndG v. 14.6.1996 (BGBl. I S. 830) redaktionell geändert. Mit demselben Gesetz ist Abs. 4 Satz 2 HS 2 und Abs. 5 eingefügt worden. Abs. 3 wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbrauche...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.1 Rehabilitation vor Rente

Rz. 2 Durch die Aufhebung von Abs. 1 aufgrund der Schaffung des SGB IX ist der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" keineswegs entfallen. Vielmehr stellt nunmehr § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IX den Vorrang von Leistungen zur Teilhabe vor Rentenleistungen klar, wobei dieser Grundsatz insoweit erweitert wurde, als er nunmehr auch beim Bezug einer Rente gilt (§ 8 Abs. 2 Satz 2 SGB IX)...mehr

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Jansen, SGB VI § 111 Rehabi... / 2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 2 Leistungen zur Rehabilitation gemäß §§ 15 bis 32 i. V. m. §§ 26ff. SGB IX werden bei einem Auslandsaufenthalt nur dann gewährt, wenn für den Berechtigten (vgl. dazu Komm. zu § 110) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für den Antragsmonat Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Pflichtbeiträge sind nur solche nach deutschem Recht, also nach dem SGB VI (LSG Baden-Württem...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.1 Grundvoraussetzungen

Rz. 11 Die Beteiligung von anderen Rehabilitationsträgern nach § 15 Abs. 1 kann ausschließlich von dem Rehabilitationsträger angewandt werden, der nach § 14 letztendlich zuständig ist. Das kann der erst-, zweit- oder drittangegangene Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 sein. Dieser Rehabilitationsträger wird als zuständiger oder auch als "leistender" Rehabilitationsträger be...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.2 Notwendig einzuhaltendes Verfahren

Rz. 16 Sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für das sog. Antragssplitting nach § 15 Abs. 1 erfüllt, ist folgendes Verfahren zu beachten: Der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger leitet den abgesplitteten Teil des Antrags unverzüglich dem hierfür voraussichtlich zuständigen Rehabilitationsträger (Splitting-Adressat) zu. Dabei teilt der nach § 14 zuständige Rehabilita...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.1 Systematik und Abgrenzung zu § 14

Rz. 5 Die sog. Zuständigkeitsklärung, die bis zum 31.12.2017 in dem früheren § 14 geregelt war, erfolgt seit dem 1.1.2018 in unterschiedlichen Vorschriften, nämlich in § 14 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1, wenn der Antrag nicht weiterzuleiten ist, weil der erstangegangene Rehabilitationsträger ganz oder zumindest zum Teil für die beantragten Leistungen zuständig ist, § 14...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.5 Leistungen zur Teilhabe

Rz. 8 Leistungen zur Teilhabe stehen nach wie vor im pflichtgemäßen Ermessen des Rentenversicherungsträgers (§ 13 Abs. 1, bis zum 31.12.1991: § 1236 RVO, § 13 AVG; vgl. hierzu auch BSG, 1 RA 11/84, BSGE 58 S. 269 f.). Dabei ist zu beachten, dass nicht mehr nur Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben erfasst werden, sondern auch Leistungen...mehr

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Jansen, SGB VI § 111 Rehabi... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ersetzt die im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelungen in § 1321 RVO, § 100 AVG. Der Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben ist gegenüber der grundsätzlichen Regelung in § 110 eingeschränkt worden; ein Beitragszuschuss zur Krankenversicherung wird nicht gezahlt. Eine übergangsrechtliche Sonderregelung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) erfolgte in Abs. 4 eine redaktionelle Änderung zum 1.7.2001. Das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) nahm mit Wirkung zum 1.10.2005 in Abs. 6 eine weitere Änderung vor. Durch das Gesetz zur An...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Erreichbarkeit für das Jobcenter und zu den Bedingungen, unter denen erwerbsfähige Leistungsberechtigte auch bei fehlender Erreichbarkeit Bürgergeld beanspruchen können. Die Vorschrift wird durch eine Ermächtigung in § 13 Abs. 3 ergänzt, aufgrund derer das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ermächtigt wird, durch Rech...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.1 Rechtsentwicklung zum Erreichbarkeitsrecht

Rz. 3 Die Vorschrift tritt an die Stelle des § 7 Abs. 4a , der durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.7.2023 aufgehoben worden ist. Danach erhielten erwerbsfähige Leistungsberechtigte keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers nach dem SGB II außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhielten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbe...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.4 Wichtiger Grund für fehlende Erreichbarkeit

Rz. 36 Abs. 2 gesteht Leistungen bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs aus wichtigem Grund zu, wenn das Jobcenter zugestimmt hat. Dies geschieht durch die Integrationsfachkraft, den persönlichen Ansprechpartner oder den Fallmanager. § 4 Abs. 3 ErrV stellt klar, dass die Zustimmung zu erteilen ist, wenn der jeweils geltend gemachte wichtige Grund vorliegt. Rz. 37 Die a...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.3.1 Voraussetzungen und Wirkung der Anwendung des § 15 Abs. 2

Rz. 20 Voraussetzung für die Anwendung des § 15 Abs. 2 ist, dass der nach § 14 zuständige (= den anderen Rehabilitationsträger beteiligende) Rehabilitationsträger den anderen Rehabilitationsträger nicht nach § 15 Abs. 1 einbinden kann. Eine Einbindung nach § 15 Abs. 1 ist dem leistenden Rehabilitationsträger u. a. verwehrt, wenn der zu splittende Leistungsteil der gleichen Le...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.2 Antragsfiktion

Rz. 3 § 116 Abs. 2 stellt sicher, dass sich die gem. § 8 Abs. 2 SGB IX fingierte Rehabilitationsfähigkeit des Versicherten nicht nachteilig auswirken kann. Stellt sich nämlich heraus, dass ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten oder nicht eingetreten ist, gilt der Antrag bzw. die Zustimmung, die dem Antr...mehr

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Sommer, SGB XI § 114 Qualit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt. Abs. 6 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) redaktionell an das SGB XII angepasst. Mit Wirkung zum 1.7.2008 wurde § 114 ...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.3.2.2 Wirkung bei keiner oder bei einer nicht fristgerechten Rückmeldung

Rz. 30 Erfolgt die Rückmeldung des eingebundenen Rehabilitationsträgers nicht oder nicht fristgerecht i. S. d. Abs. 2 Satz 3, ermittelt der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger den Rehabilitations- bzw. Teilhabedarf nach den Leistungsgesetzen des beteiligten Rehabilitationsträgers. Bezieht sich der beteiligte Rehabilitationsträger darauf, er habe die "Beteiligungsanfra...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 15 ist im Zusammenhang mit § 14 zu sehen. Während § 14 den – im Verhältnis zum Antragsteller/Leistungsberechtigen – letztendlich zuständigen Rehabilitationsträger bestimmt, regelt § 15 die Fälle, in denen dieser zuständige Rehabilitationsträger feststellt, dass im Rahmen des trägerübergreifenden Teilhabebedarfs möglicherweise Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen ...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.3.2 Verfahren in den Fällen des § 15 Abs. 2

Rz. 24 Sieht der den Antrag bearbeitende Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 die Notwendigkeit der Beteiligung eines anderen Trägers zur Klärung eines rehabilitationsträgerübergreifenden Teilhabebedarfs bzw. zur Klärung von ggf. vorrangigen Teilhabeleistungen, fordert er den anderen Rehabilitationsträger unverzüglich (§ 121 BGB) zu einer Feststellung (Stellungnahme) schriftl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 Es gibt eine Fülle unterschiedlicher Sozialleistungen in Deutschland, die in den verschiedensten Gesetzen verankert sind. Der Gesetzgeber hatte das Bestreben, die Leistungsansprüche möglichst im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammenzufassen, wobei bislang folgende Untergliederungen gelten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 82 Die nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf Bundesbeamte und auf Beamte im Geltungsbereich des LBG NRW. Einige der häufigsten Themen in der Praxis sind hier in alphabetischer Reihenfolge angesprochen: Rz. 83 & 1. Beförderung und Konkurrentenklage Es ist erforderlich, einen Antrag auf Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO zu stellen, damit die ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation

Leitsatz Die maßgebliche 40 %-Grenze für eine partielle Steuerbefreiung ambulanter Reha-Einrichtungen richtet sich nur nach der Anzahl der insgesamt behandelten ambulanten Rehabilitationsfälle. Sachverhalt K. betreibt Physiotherapie- und ambulante Rehabilitationseinrichtungen. Sie erbringt damit Leistungen der sogenannten "Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP)", welche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.3 Ermächtigung (Abs. 4)

Rz. 95 Neben der Zulassung als die häufigst vorkommende Rechtsform, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, steht die Ermächtigung als weitere Teilnahmeform. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ermächtigung werden nicht selbst in § 95 Abs. 4 geregelt (vgl. Pawlita, in: jurisPk-SGB V, § 95 Rz. 302). Die Rechtsgrundlagen für eine Ermächtigung eines Arztes od...mehr

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Sommer, SGB XI § 48 Zuständ... / 2.1 Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 3 Die Pflegeversicherung wird nach Absatz 1 Satz 1 von der Pflegekasse (vgl. § 46 SGB XI) durchgeführt, die bei der Krankenkasse errichtet ist, bei der eine Pflichtmitgliedschaft oder freiwillige Mitgliedschaft besteht. Freiwillige Mitglieder der Krankenversicherung i. S. d. § 9 SGB V sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versicherungspflichtig nach § 20 Abs. 3 SGB...mehr

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Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.2 Fortbestehen der Mitgliedschaft (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Absatz 2 gelten für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung die §§ 189, 192 SGB V sowie § 25 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechend. Damit sollen Zeiten, in denen der Versicherungspflichttatbestand entfällt, überbrückt werden (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 41 zu § 45). Rz. 8 § 189 SGB V rege...mehr

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Barrierefreier Bahnhof / Zusammenfassung

Überblick Ein Bahnhof (hier in erster Linie der Personenbahnhof) ist ein öffentlich zugängliches Gebäude, in dem laut Eisenbahn- und Betriebsordnung (EBO) eine Eisenbahn (Hochgeschwindigkeits-, Intercity- und Regionalzüge) als Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Ebenso ist darin je nach Größe und Frequentierung ein Wechsel auf andere Verkehrsmittel, wie Schnellbahn (S-Bahn),...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Hotels und Ga... / Zusammenfassung

Überblick Ein barrierefreies Hotel oder eine barrierefreie Gaststätte dienen zum kurz- oder längerfristigen Aufenthalt von Personen sowie zur Einnahme von Mahlzeiten und zum Besuch von Veranstaltungen. Barrierefreiheit für diese Einrichtungen bedeutet, dass sie gleichberechtigt von allen Personen unabhängig von ihrem Grad körperlicher, sensorischer oder geistiger Behinderung...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.1 Ambulante Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 7 § 26 SGB IX beschreibt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. dort). Dementsprechend beschreibt § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie – Reha-RL) v. 16.3.2004 (zuletzt geändert am 22.1.2009, BAnz 2009 S. 2131) medizinische Rehabilitation als einen ganzheitlichen Ans...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.2 Stationäre Rehabilitation (Abs. 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 darf eine stationäre Rehabilitation nur gewährt werden, wenn die Leistung nach Abs. 1 nicht ausreicht (zum Vorrangverhältnis vgl. z. B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.7.2017, L 1 KR 208/16). Nach Nr. 4.2 der Rahmenempfehlungen (vgl. Rz. 9) kommt eine ambulante Rehabilitation nicht in Betracht, wenn eine stationäre Rehabilitation angezeigt ist und weg...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.3 Leistungsart, -dauer und -umfang, geriatrische Rehabilitation (Abs. 3)

Rz. 18 Nach Abs. 3 Satz 1 bestimmt die Krankenkasse nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach den Abs. 1 und 2 sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Krankenkasse übt ihr Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise aus, wenn sie ihre Entscheidung ...mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das am 1.1.1993 in Kraft getretene GSG ist die Vorschrift dem § 40 angeglichen worden. Die allgemeine Ausgabenbegrenzung nach § 23 Abs. 5 Satz 3 und 4 gilt jedoch nicht. Abs. 3 ist durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) geändert worden. Dies war notwendig, da durch dieses Gesetz die Höhe der Zuzahlung und...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.1993 der Zuzahlungsregelung des § 39 Abs. 4 angepasst. Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 5 sind durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl....mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.5 Stationäre Rehabilitation von Pflegepersonen i. S. d. § 19 Satz 1 SGB XI (Abs. 3a)

Rz. 23 Das PpSG (vgl. Rz. 3h) hatte in Abs. 3 nach Satz 1 die Sätze 2 und 3 eingefügt, die nach dem Inkrafttreten des GKV-IPReG (vgl. Rz. 3j) inhaltlich unverändert als Sätze 11 und 12 fortgalten. Der Gesetzentwurf zum PpSG sah vor, dass bei einer stationären medizinischen Rehabilitation pflegender Angehöriger die Krankenkasse zusätzlich verpflichtet wird, die Pflegeleistung...mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift lehnt sich an Bestimmungen des alten Rechts (z. B. § 187 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 RVO) an und soll die bisher auf dieser Basis etwa seit Mitte der 50er Jahre durchgeführten Maßnahmen des Müttergenesungswerkes sichern. Träger des Müttergenesungswerkes sind die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung, die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Mütterge...mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das am 1.1.1993 in Kraft getretene GSG ist die Vorschrift dem § 40 angeglichen worden. Die allgemeine Ausgabenbegrenzung nach § 23 Abs. 5 Satz 3 und 4 gilt jedoch nicht. Abs. 3 ist durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) geändert worden. Dies war notwendig, da durch dieses Gesetz die Höhe der Zuzahlung und eine zeitliche Bes...mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 2.3 Anspruchsumfang (Abs. 2)

Rz. 9 Leistungen nach § 41 sind Sachleistungen, auf die hinsichtlich des "Ob" der Leistung kein Ermessen der Kasse, sondern bei Erfüllung der Voraussetzungen, also insbesondere bei der medizinischen Notwendigkeit einer derartigen Kur, ein Rechtsanspruch besteht. Der ursprünglich in der Regelung enthaltene Verweis auf § 41 Abs. 2 ist durch das GKV-WSG entfallen. Leistungen be...mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1) Rz. 6 In der bis zum 31.3.2007 geltenden Fassung der Norm galt auch im Rahmen dieser Vorschrift das gestufte Rehabilitationsangebot, sodass zunächst die Voraussetzungen für die Gewährung einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme zu prüfen waren. Lagen diese Voraussetzungen vor, war weiter nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu e...mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 6 In der bis zum 31.3.2007 geltenden Fassung der Norm galt auch im Rahmen dieser Vorschrift das gestufte Rehabilitationsangebot, sodass zunächst die Voraussetzungen für die Gewährung einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme zu prüfen waren. Lagen diese Voraussetzungen vor, war weiter nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden, welcher der beiden gleich...mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 2.2 Anspruchsinhalt

Rz. 8 Zum Leistungsinhalt kann auf die Art und Weise der Durchführung von Müttergenesungskuren verwiesen werden, wie sie insbesondere das Müttergenesungswerk schon bisher für die Wiederherstellung der Gesundheit von Frauen aus Familien mit Kindern entwickelt hat; wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist, kann die Leistung auch in Form einer Mutter-Kind-Kur bzw. V...mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 2.4 Zuzahlung (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3 (i. d. F. bis zum 31.12.2003) enthielt für die Zuzahlung eine Ausnahmeregelung. Der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre beträgt 9,00 EUR je Kalendertag für die gesamte Dauer der Maßnahme. Auf § 39 Abs. 4 wird nämlich nur hinsichtlich der Höhe des Betrages je Kalendertag wie bei der Krankenhausbehandlung, nicht hingegen hinsichtlich der dortigen Beschränk...mehr

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Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 2.5 Verfahren

Rz. 15 Auch zum verfahrensmäßigen Ablauf, insbesondere zur Prüfung durch den Medizinischen Dienst gilt das bei § 40 Gesagte. Die Prüfung durch den Medizinischen Dienst wird sich in diesen Fällen jedoch, zumal sich dies auch auf die Beurteilung der Notwendigkeit der Leistung auswirkt, in verstärktem Maße auf die Geeignetheit der vorgesehenen Einrichtung für den angestrebten m...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.9 Verfahren

Rz. 32 Nach Stellung des zunächst erforderlichen Antrages (§ 19 Satz 1 SGB IV) hat die Krankenkasse unter Zugrundelegung eines ärztlichen Behandlungsplans in Stichproben die Notwendigkeit der ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme mit Ausnahme der Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation nach Abs. 3 Satz 2 vor deren Beginn durch den Medizinischen Dienst übe...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.1993 der Zuzahlungsregelung des § 39 Abs. 4 angepasst. Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 5 sind durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) geänder...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift knüpft teilweise an Leistungen nach dem früheren Recht an (§ 184a Abs. 1, § 187 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVO). Sie umfasst ambulante Rehabilitationsleistungen (Abs. 1), wenn die grundsätzlich in die Krankenbehandlung (§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) eingeschlossenen sonstigen ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen nicht ausreichen, und stationäre Rehabilitationsmaßnahme...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.7 Zuzahlungspflicht des Versicherten (Abs. 5 bis 7)

Rz. 27 Bei der Zuzahlungspflicht wird unterschieden zwischen Rehabilitation (Abs. 5) und Anschlussrehabilitation (Abs. 6). Für Rehabilitationsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 war bis 31.12.2003 gemäß Abs. 5 a. F. der Eigenanteil des Versicherten über 18 Jahre auf 9,00 EUR (bis 31.12.2001: 17,00 DM) je Kalendertag der gesamten Maßnahme (früher: 11,00 DM, für höchstens 14 Tage, zul...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.2 Ermessen/Wunsch- und Wahlrecht (Abs. 5)

Rz. 22 Abs. 5 Satz 1 konkretisiert die Möglichkeiten der Ermessensentscheidung bei stationären Vorsorgeleistungen. Danach bestimmt die Krankenkasse nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalles Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen sowie die stationäre Vorsorgeeinrichtung. Diese Regelung entspricht i...mehr

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Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.3 Antrag der Pflegeperson auf medizinische Vorsorgeleistungen (Abs. 5a)

Rz. 23a Pflegepersonen verzichten häufig auf Leistungen zur stationären Vorsorge und zur medizinischen Rehabilitation, weil die Pflege der pflegebedürftigen Person für die Dauer der Maßnahme nicht oder nur unter sehr schwierigen Umständen gewährleistet werden kann. Um den Zugang von Pflegepersonen zu Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu erleichtern und zu stärken, e...mehr