Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II.S.  2

Rz. 14 Das BGB enthält verschiedene Möglichkeiten, mit denen der Erblasser nach seinem Tod Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Nachlass anderen Personen überlassen kann:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Rechtsfolgen

Rz. 53 Die Verwirkung kann zur Folge haben, dass derjenige, der die entsprechende, den Verwirkungstatbestand auslösende Handlung vornimmt, aufhört Erbe zu sein oder verpflichtet ist, den Nachlass oder einen Teil hiervon herauszugeben. Es ist somit zwischen einer auflösend bedingten Erbeinsetzung mit anschließender Nacherbschaft (der Bedachte ist in diesem Fall bis zum Eintri...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2050 ff.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 102 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[414] wobei es ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Pflichtteilsklauseln in einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag

Rz. 37 Bei einer sog. Pflichtteilsstrafklausel handelt es sich um eine Sonderform einer Verwirkungsklausel. Der häufigste Anwendungsbereich der Pflichtteilsstrafklausel findet sich beim gemeinschaftlichen Testament. Durch die Verwendung von Strafklauseln wollen i.d.R. gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig zu Erben einsetzende Ehegatten sicherstellen, dass dem Übe...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verfahrensfragen

Rz. 176 Die Auslegung ist Rechtsanwendung.[475] Nicht Rechtsanwendung ist jedoch die Feststellung der der Auslegung zugrunde liegenden Tatsachen. Hierfür gelten die allg. Beweisregeln. Die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Tatsachenfeststellung gelten nur für die tatsächlichen Grundlagen der Auslegung.[476] Handelt es sich um einen Zivilprozess, trägt derjenige, de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.5 Besonderheiten bei Betriebsverfassungsorganen

Rz. 371 Eine verhaltensbedingte Kündigung kann bei Betriebsverfassungsorganen – Betriebsräten etc. – nicht auf die Verletzung ihrer Amtspflichten gestützt werden.[1] Eine außerordentliche Kündigung nach § 15 Abs. 1 KSchG kommt allerdings dann in Betracht, wenn zugleich mit der Verletzung der Amtspflichten eine schwere Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis vorlie...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.3 Verschulden

Rz. 385 Das objektive Verhalten muss nicht nur rechtswidrig, sondern auch verschuldet sein. Schuldloses Verhalten rechtfertigt i. d. R. eine verhaltensbedingte Kündigung nicht.[1] Rz. 386 Der mögliche Verschuldensmaßstab ergibt sich aus § 276 BGB. Hiernach kommen sowohl Fahrlässigkeit als auch Vorsatz in Betracht. Rz. 387 Vorsatz ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Er...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.3.2 Eingeschränkte Überprüfung der Sozialauswahl (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 974 Weitere Rechtsfolge des § 1 Abs. 5 KSchG ist, dass die soziale Auswahl der Arbeitnehmer, auf der die Namensliste beruht, in einem Kündigungsschutzverfahren nur auf "grobe Fehlerhaftigkeit" überprüft wird. Im Gegensatz zu § 1 Abs. 4 KSchG bezieht sich der eingeschränkte Prüfungsmaßstab allerdings nicht nur auf die Gewichtung der sozialen Gesichtspunkte, sondern auch a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. Besondere Rechtsfragen

1. Vollmacht Rz. 45 Das Verteidigerverhältnis wird durch einen zivilrechtlichen Vertrag begründet, zur Legitimation bedarf es grundsätzlich keiner schriftlichen Vollmacht, Handlungen des Verteidigers sind daher auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht wirksam.[84] Legt z.B. der bevollmächtigte Verteidiger rechtzeitig Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, ist diese...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / II. Relevanz der aufgeworfenen Rechtsfrage und Rechtslage im Ausland

Rz. 5 Da jedes Gericht sein eigenes Kollisionsrecht anwendet, lautet die maßgebliche Ausgangsfrage, vor welchen Staates Gerichten ein etwaiger Konflikt auszutragen ist (vgl. § 23 Rdn 4 f.: Gerichtsstand und Gerichtsstandsvereinbarung) und von welchen staatlichen Behörden die Rechtsfrage, die Rechtslage oder der Inhalt und die Wirksamkeit eines Vertrags oder auch nur der Gebr...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Inhalt des Auskunftsantrags

Rz. 84 Ein Antrag soll nach § 1 Abs. 1 StAuskV enthalten:mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 264 Gem. § 542 ZPO findet gegen in der Berufungsinstanz erlassene Endurteile, soweit es sich nicht um Urteile im einstweiligen Rechtsschutz handelt, die Revision statt. Gem. § 543 ZPO findet die Revision nur statt, wenn sie das Berufungsgericht in dem Urteil oder das Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung zugelassen hat. Die Revision ist zuzulassen, wen...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Rz. 8 Gem. § 363 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde ohne Zustimmung des Rechtsbehelfsführers ihre Entscheidung über den eingelegten Einspruch aussetzen, wenn die Entscheidung vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (Fall der ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB

Rz. 69 Die fahrlässige Tötung setzt wie die fahrlässige Körperverletzung die Verletzung einer Sorgfaltspflicht sowie die objektive Voraussehbarkeit des Erfolgseintrittes und des Kausalverlaufs voraus.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Verteidigungsstrategie und Ziel der Verteidigung

a) Strafverfahren Rz. 80 Ziel der Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens sein. Es gibt verschiedene Einstellungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im Strafverfahren kommt eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Gem. § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebun...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VI. Muster: Antrag auf Berufungszulassung

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.25: Antrag auf Berufungszulassung Einschreiben – Rückschein An das Verwaltungsgericht Antrag auf Zulassung der Berufung In der Verwaltungsstreitsache – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen d...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Ist nach den Regeln des IPR ausländisches Recht anzuwenden, ist das Gericht nach § 293 ZPO verpflichtet, sich die erforderlichen Rechtskenntnisse von Amts wegen zu verschaffen.[129] Bei der Ermittlung des fremden Rechts darf sich das Gericht nicht auf die Heranziehung der Rechtsquellen beschränken, sondern muss unter Verwendung aller ihm zugänglichen Erkenntnisquellen...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Berufung, §§ 312 ff. StPO

Rz. 93 Die Berufung gem. § 312 ff. StPO führt, ihre Zulässigkeit vorausgesetzt, im Umfang der Anfechtung zu einer Neuverhandlung der Sache über alle Tat- und Rechtsfragen.[169]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Beispiele für Tateinheit gem. § 19 OWiG

Rz. 50 Nutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO und eine zeitgleich begangene Geschwindigkeitsüberschreitung.[97] Mehrere Geschwindigkeitsverstöße innerhalb von einer Minute innerhalb desselben Autobahnabschnittes.[98]mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 6. Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

Rz. 19 Eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz oder eine (Rechts-)Verordnung ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die angegriffene Rechtsnorm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist. Eine unmittelbare Betroffenheit liegt vor, wenn die angegriffene Vorschrift ohne einen weiteren...mehr

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§ 14 Europarecht / 3. Vorlagepflicht

Rz. 23 Zur Vorlage einer entscheidungserheblichen Frage verpflichtet sind die letztinstanzlichen Gerichte ( Art. 267 Abs. 3 AEUV). Vorlagepflichtige Gerichte sind nach der herrschenden Meinung, der offenbar auch der EuGH zuneigt, nicht nur diejenigen mitgliedstaatlichen Gerichte, deren Entscheidungen generell nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden können (also insbesonder...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Häufigste strafrechtliche Verkehrsverstöße

Rz. 57 Die häufigsten strafrechtlichen Verkehrsverstöße sind fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB), verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Fahren ohne Fa...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Verbotene Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB

Rz. 62 § 315d StGB stellt verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Hierbei ist es strafbar, sowohl als Ausrichter oder Durchführer i.S.d. § 315d Abs. 1 Nr. 1 StGB ein solches Kraftfahrzeugrennen zu veranstalten, daran gem. § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB teilzunehmen, als auch ein Rennen gegen sich selbst zu führen. Ein sog. Rennen gegen sich selbst gem. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 StGB

Rz. 59 Wer im öffentlichen Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er hierzu infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, erfüllt den Tatbestand des § 316 StGB. Geschütztes Rechtsgut des § 316 StGB ist die Sicherheit des Straßenverkehrs. Es handelt sich hierbei um ein abstraktes Gefährdungsdelik...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Nötigung im Straßenverkehr gem. § 240 StGB

Rz. 67 Nötigen setzt voraus, dass der Täter einer anderen Person ein bestimmtes Verhalten aufzwingt. Nötigungsmittel sind hierbei die Drohung mit einem empfindlichen Übel und die Anwendung von Gewalt.[136] Gem. § 240 Abs. 2 StGB ist der Versuch strafbar. Eine Nötigung im Straßenverkehr kann beispielhaft das Schneiden eines Kraftfahrers beim Überholen darstellen[137] oder aber...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Checkliste: Rechtswahl im Schuldrecht

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§ 51 Verkehrsrecht / j) Sanktionen Ersttäter

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 4. Grundsatz der Subsidiarität – inhaltlich

Rz. 17 Der vom Bundesverfassungsgericht sehr weit verstandene, ebenfalls in § 90 Abs. 2 BVerfGG verankerte Grundsatz der Subsidiarität gebietet es, dass der Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs hinaus im fachgerichtlichen Ausgangsverfahren im Rahmen des Zumutbaren alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es ga...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem. § 72 OWiG

Rz. 73 Gem. § 72 OWiG kann das Gericht im schriftlichen Verfahren durch Beschluss die Ordnungswidrigkeitenangelegenheit entscheiden. Gem. § 72 Abs. 1 OWiG ist erforderlich, dass der Betroffene und die Staatsanwaltschaft dem Beschlussverfahren nicht widersprechen. Das Gericht kann lediglich gegen den Widerspruch des Betroffenen im Beschlusswege entscheiden, wenn es den Betroff...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) OWi-Verfahren

Rz. 84 In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt die Einstellung gem. § 47 OWiG in Betracht. Maßgebend ist das Opportunitätsprinzip. Gem. § 47 Abs. 1 OWiG liegt die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit im Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei der Verfolgungsbehörde anhängig ist, kann die Verfolgungsbehörde das Verfahren gem. § 47 Abs. 1 OWiG einstellen. D...mehr

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§ 28 Leasing / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Beispiele für Tatmehrheit i.S.d. § 20 OWiG

Rz. 51 Mehrere Geschwindigkeitsverstöße in einem zeitlichen Abstand von mindestens 20 Minuten.[99] Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem ersten Geschwindigkeitsverstoß sowie Anordnung einer erneuten Geschwindigkeitsbegrenzung mit erneutem Geschwindigkeitsverstoß.[100] Im Rahmen der Beurteilung, ob zwischen den Verkehrsverstößen ein räumlich und zeitlich enger Zusam...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Strafzumessung und Bußgeldbemessung

Rz. 54 Gesetzliche Grundlage für die Geldstrafe und die Bemessung der Tagessätze ist § 40 StGB.[108] Hierbei ist "i.d.R. von dem Nettoeinkommen" auszugehen. Gem. § 40 Abs. 2 StGB geht das Gericht in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein finanziell für das Leben notwendiger Verbleib ist in die Bemessung ge...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB

Rz. 61 Gem. § 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB begeht der Fahrzeugführer eine Straßenverkehrsgefährdung, wenn er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und es zu einer konkreten Gefährdung wegen dieser Fahrunsicherheit kommt. Gem. § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB ist der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung ebenfalls erfüllt, wenn ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB

Rz. 58 Fahrlässig handelt derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und auch in der Lage ist und dabei nicht erkennt, dass er einen Straftatbestand verwirklicht oder, obwohl er dies erkennt, darauf vertraut, dass dies nicht eintreten werde.[111] Im Rahmen der Beurteilung der Sorgfaltspflich...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / ee) Vorfragen im ausländischen Kollisionsrecht oder im berufenen Sachrecht

Rz. 122 Im Tatbestand der kann ein Rechtsverhältnis (Eheschließung, Eigentum des Geschädigten usf.) vorausgesetzt sein (sog. Vorfragen [275]). Präjudizielle Rechtsverhältnisse sind grundsätzlich selbstständig nach dem deutschen IPR anzuknüpfen und nach dem danach berufene...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / g) Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG

Rz. 68 Unter den Tatbestand des § 21 StVG fällt sowohl das Fahren ohne Fahrerlaubnis als auch das Fahren obwohl ein Fahrverbot nach § 44 Abs. 1 StGB oder gem. § 25 StVG verhängt worden ist. Gem. § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG macht sich der Halter eines Kraftfahrzeuges strafbar, wenn er es als Halter anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl er die erforderliche F...mehr

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§ 28 Leasing / 1. Allgemeines

Rz. 2 Das Leasing hat seinen Ursprung in den USA und bezeichnet im eigentlichen Sinne (to lease = mieten) die entgeltliche Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung auf Zeit. Während es jedoch bei der Miete dem Vermieter überlassen ist, ob er mit dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung seine Kosten decken oder gar einen Gewinn erzielen kann, ist das Leasing (genauer: das Fi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / i) Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 70 Bei § 323a StGB handelt es sich um einen Auffangtatbestand. Es wird derjenige Täter bestraft, der sich vorsätzlich oder fahrlässig berauscht und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und dieser Täter nicht bestraft werden kann, weil er wegen des Rausches zum Tatzeitpunkt ggf. schuldunfähig war und ihm die begangene Tat auch nach den Regeln der actio libera i...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Gerade in schwierigen Rechtsfragen kann es vorkommen, dass sich Verteidigung und Mandantschaft der Hilfe bestimmter Berufsgruppen bedienen wollen, da diese in speziellen Fragen über eine erhöhte Sachkenntnis verfügen. Nur beispielhaft sei hier auf das Steuerrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht oder Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes hingewiesen. Dabei kann es auch ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Besonderheiten des OWi-Verfahrens

Rz. 72 Es gilt das Opportunitätsprinzip. Täter bzw. Betroffener kann grds. jede natürliche Person sein und gem. § 9 OWiG auch jemand, der als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs als vertretungsberechtigter Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter eines anderen handelt. Gleiches gilt gem. § 14 OWiG für die Beteil...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / b) Muster

Rz. 92 Dem nachfolgenden Muster liegt eine Fallgestaltung zugrunde, in der ein Hersteller bestimmter Großanlagen, für deren einzelne Komponenten eine Vielzahl von spezialisierten Zulieferern weltweit benötigt wird, eine Online-Plattform zur Abwicklung einer Vielzahl von Beschaffungsvorgängen mit seinen Zulieferern etabliert. Parallel schafft der Hersteller einen "ExToken" zu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Zweifel

Rz. 167 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, wenn bei der überschlägigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfra...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Tateinheit/Tatmehrheit und der Begriff der prozessualen Tat

Rz. 47 In § 52 StGB ist der Begriff der Tateinheit geregelt. Tateinheit setzt voraus, dass eine Handlung mehrere Gesetzestatbestände oder denselben Tatbestand mehrmals erfüllt. Erforderlich ist mithin eine Handlungseinheit.[90] Verletzt also dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals so wird gem. § 52 StGB nur auf eine Strafe erkannt. Darüber hin...mehr