Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Allgemeines

Rz. 34 Auch Pflichtteilsstrafklauseln enthalten Potestativbedingungen.[80] Die Wirksamkeit der vom Erblasser getroffenen letztwilligen Verfügung wird zwar nicht in Abrede gestellt. Allerdings sorgt der Bedachte dafür, dass der Nachlass nicht wie vom Erblasser vorgesehen, verteilt wird. Somit handelt es sich bei der Pflichtteilsstrafklausel um eine spezielle Verwirkungsklause... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Veräußerungsverbote

Rz. 52 Eine Klausel, die es den Bedachten verbietet, bestimmte Gegenstände zu veräußern, ist zulässig und wirksam.[136] Eine Veräußerung kann zur auflösenden Bedingung der Zuwendung gemacht werden. Die Wirksamkeit der Veräußerung bleibt davon allerdings unberührt, da die Verfügungsbefugnis gem. § 137 S. 1 BGB nicht entzogen werden kann[137] und der Eintritt der auflösenden B... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VII. Verfahrensfragen

Rz. 58 Die Nacherbfolge muss gem. § 352b FamFG im Erbschein unter Angabe der Bedingung angegeben werden.[146] Nicht angegeben werden muss dagegen ein bedingtes Vermächtnis. Wird dem Grundbuchamt ein notarielles Testament vorgelegt, das eine Pflichtteilsklausel enthält, kann dieses, und zwar trotz der Vorschrift des § 35 Abs. 1 S. 2 GBO, verlangen, dass ein Erbschein vorgeleg... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.6 Über-/Unterentnahmen i. S. d. § 4 Abs 4a EStG

Tz. 81h Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird der MU-Anteil an einer (weiterbestehenden) Pers-Ges in eine Kap-Ges eingebracht, ist für die übernehmende Kap-Ges oder Gen nach Maßgabe des § 4 Abs 4a EStG die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen der Pers-Ges zu bestimmen. Die Vorschrift gilt auch für Kö als MU einer Pers-Ges (s Wied, in B/H, § 4 EStG Rn 605). Die Über-/Unterentnahmen des... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Schenkung

Rz. 29 Gem. § 2301 BGB finden auf Schenkungsversprechen von Todes wegen die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung. Hierunter fällt auch die Vorschrift des § 2077 BGB. Dies bedeutet, dass eine Schenkung für den Fall, dass die Ehe vor dem Erbfall aufgelöst wurde oder ein begründeter Scheidungs- oder Aufhebungsantrag gestellt wurde, vorbehaltlich Abs. 3 unwirk... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Übertragbarkeit des Anfechtungsrechts

Rz. 23 Ob eine letztwillige Verfügung angefochten wird oder nicht, entscheidet allein der unmittelbar Betroffene. Hieraus ist der Schluss zu ziehen, dass das Anfechtungsrecht nicht isoliert übertragbar ist.[52] Daraus folgt, dass es nicht von der erbrechtlichen Position, auf der es beruht, getrennt werden kann. Es ist allerdings umstritten, ob eine Übertragung zusammen mit d... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Muster: Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsrechtsverletzung

Rz. 817 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.85: Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsrechtsverletzung An das BAG 99113 Erfurt Nichtzulassungsbeschwerde (Rubrum wie Muster Rdn 815) Namens und im Auftrage des Klägers legen wir wegen der Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichtes _________________________ vom _________________________, ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Bestätigung der Verfügung bzw. Verzicht auf das Anfechtungsrecht

Rz. 27 Der Anfechtungsberechtigte hat die Möglichkeit, die Verfügung nach dem Erbfall zu bestätigen. Hierdurch verliert er sein Anfechtungsrecht.[62] Sind mehrere Personen zur Anfechtung berechtigt, verliert jedoch nur der Bestätigende selbst sein Anfechtungsrecht. Wenn ein Anfechtungsberechtigter jedoch die Anfechtung erklärt, wirkt diese auch zugunsten derer, die bereits i... mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 6. Beweisaufnahme

Rz. 35 Die Beweisaufnahme erfolgt immer dann, wenn die Tatsachen (und nicht Rechtsfragen) zwischen den Parteien streitig sind. Beispiel: Kläger A verklagt den Beklagten B wegen Rückzahlung eines Darlehens. Der Beklagte B streitet ab, von dem Kläger A ein Darlehen erhalten zu haben. Kläger A muss den Beweis erbringen, dass er dem Beklagten B das Darlehen gegeben hat. Auch der B... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.1 Aufwandsverteilungsposten gem § 4f EStG

Tz. 81a Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Werden Verpflichtungen übertragen, die beim ursprünglich Verpflichteten st-bilanziellen Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, ist der aus diesem Vorgang sich ergebende Aufwand (stille Last) gem § 4f Abs 1 S 1 EStG im Wj des Ausweises und den nachfolgenden 14 Jahren gleichmäßig verteilt als BA abzb (sog... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.5 Teilbetriebseigenschaft

Tz. 81g Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Keine stliche Rechtsnachfolge gibt es im Fall einer Teilbetriebseinbringung im Hinblick auf die Teilbetriebseigenschaft des durch Sacheinlage erworbenen Vermögens. Die Annahme eines Teilbetriebs hängt (ua) von einer Abgrenzung der dort betriebenen Tätigkeit im Gesamtunternehmen des Einbringenden und später bei einer Übernehmerin mit eigenem... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.3 Organschaft

Tz. 81e Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zur stlichen Rechtsnachfolge im Hinblick auf die finanzielle Eingliederung und die Zugehörigkeit der Beteiligung an der OG zu einer inl BetrSt des OT als Voraussetzung für eine kstliche Organschaft s Urt des BFH v 28.07.2010, BStBl II 2011, 528; v 28.07.2010, BFH/NV 2011, 67; v 11.07.2023, BStBl II 2024, 413; v 11.07.2023, BStBl II 2024, 41... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.7 Verbleibenszeiten

Tz. 81i Stand: EL 121 – ET: 01/2026 S hierzu auch Tz 35.Ist dem Einbringenden eine St-Vergünstigung gewährt worden und wird die St-Vergünstigung von dem (zeitraumbezogenen) Tatbestandsmerkmal abhängig gemacht, dass das begünstigte WG im BV des (Teil-)Betriebs verbleibt (sog Verbleibensvoraussetzung/Behaltefristen), führt die Einbringung des (Teil-)Betriebs vor Ablauf der Verb... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Versorgungszusage

Rz. 30 Auf Versorgungszusagen des Arbeitgebers zugunsten der Ehefrau finden die Vorschriften des § 2077 BGB keine Anwendung. Entscheidend ist die Auslegung im Einzelfall.[87] Nach Ansicht des OLG Düsseldorf ist in der Tatsache, dass der Erblasser ein Scheidungsverfahren eingeleitet hat und dies bereits rechtshängig ist, kein Grund zu sehen, dass die Bezugsberechtigung für de... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Rechtsmittel

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu § 89a AO

Rn. 13 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Vorabverständigungsverfahren nach § 89a AO, das sich auf die steuerliche Beurteilung eines im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklichten Sachverhalts auf Grundlage anwendbarer DBA mit einem oder mehreren Staaten bezieht, wird nur unter den in § 89a AO genannten Voraussetzungen durch das BZSt gem § 5 Abs 1 S 1 Nr 5 FVG iVm der... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Ausübung des Anfechtungsrechts

Rz. 20 Zunächst ist der Berechtigte selbst zur Ausübung des Anfechtungsrechts befugt. Darüber hinaus kann das Anfechtungsrecht auch durch einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden, wobei § 181 BGB zu beachten ist.[43] Dem beschränkt Geschäftsfähigen steht ebenfalls ein Anfechtungsrecht zu, wenn ihm diese Anfechtung lediglich einen rechtlichen Vorteil... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Auslegung derartiger Klauseln

Rz. 18 Hat der Erblasser unbestimmte Formulierungen wie z.B. "Wer Streit anfängt", "Wer das Testament anficht", "Wer ungehorsam ist", "Wer ein Gericht anruft" oder "Wer Unfrieden stiftet …" gewählt, ist es für den Bedachten schwer zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen er der Zuwendung verlustig geht. Letztlich entscheidet das richterliche Ermessen, wann die Strafklaus... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Unterrichtungspflicht

Rz. 660 Nach § 613a Abs. 5 BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Überganges, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Überganges für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehm... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Angriffe, die sich nicht gegen den wahren Willen des Erblassers richten

Rz. 25 Unter die Verwirkungsklausel fällt es nicht, wenn sich das Verhalten nicht gegen den wahren Willen des Erblassers richtet. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Unechtheit oder Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung geltend gemacht wird oder wenn eine Anfechtung zu Recht erfolgt,[61] da Letztere Verfügungen, die nicht dem wahren bzw. dem richtig motivierten Willen d... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Veräußerung vor der Versteigerung

Rz. 52 Die Neuerungen führen aber nicht nur zur Vereinfachung des Verfahrens, sondern werfen neue Probleme auf. Nach altem Recht konnte der zur Veräußerung verpflichtete Wohnungseigentümer sein Wohnungs- bzw. Teileigentum jederzeit, selbst nach Einleitung der "freiwilligen Versteigerung" ohne weiteres freihändig veräußern.[98] Nach Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks... mehr

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Persönliches Budget / Zusammenfassung

Begriff Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zu den im Teilhaberecht dominierenden Sach- und Dienstleistungen. Mit dem Persönlichen Budget sollen Menschen mit Behinderungen ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung decken und selbst bestimmen, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen (Stärkung der Wuns... mehr

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Berufsständische Versorgung / 1.1.1 Recht der Syndikusrechtsanwälte

Rechtsanwälte, die ihren Beruf als Angestellte eines anderen Rechtsanwalts oder einer rechtsanwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft ausüben, können sich von der Rentenversicherung befreien lassen und einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören. Mit Wirkung zum 1.1.2016 wurde geregelt, dass angestellte Volljuristen bei anderen Arbeitgebern ihren Beruf als Rechtsa... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.2 Investitionsabzugsbetrag gem § 7g EStG

Tz. 81b Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch das URefG 2008 wurde die innerbilanzielle Anspar-Rücklage (s Tz 74 ff) durch einen außerbilanziell zu bilden Investitionsabzugsbetrag ersetzt (s BT-Drs 16/4841, 51). Nunmehr können für künftige Anschaffungen oder Herstellungen von abnutzbaren beweglichen WG des AV, die mind bis zum Ende des dem Wj der Anschaffung oder Herstellung folg... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Findet § 2077 BGB auch auf ein gemeinschaftliches Testament Anwendung?

Rz. 27 Nach § 2268 Abs. 1 BGB ist ein gemeinschaftliches Testament in den Fällen des § 2077 BGB seinem ganzen Inhalt nach unwirksam. Haben die Ehegatten im Testament verfügt, dass die getroffenen Regelungen auch für den Fall der Scheidung weiterhin Geltung haben sollen, erübrigen sich weitere Überlegungen.[81] Enthält das Testament jedoch keine diesbezüglichen Regelungen, is... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Klagen gegen den Testamentsvollstrecker persönlich

Rz. 20 Wie bereits erwähnt, gehört die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Testamentsvollstrecker persönlich nicht zu § 2213 BGB. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn keine Amtshandlung von ihm begehrt wird. Die einzelne Abgrenzung zwischen einer Klage gegen den Testamentsvollstrecker persönlich und einer Amtsklage ist in der Lit. umstritten. Einerseits[38] wird die Am... mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / B. Zulässigkeit

Rz. 5 Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind in § 485 ZPO geregelt. Rz. 6 Zulässigkeitsvoraussetzung gem. § 485 Abs. 1 ZPO (1. Alt.): Danach ist der Antrag während oder außerhalb eines Streitverfahrens zulässig auf wenn mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.4 Mitunternehmerstellung

Tz. 81f Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird ein MU-Anteil eingebracht, stellt sich die Frage, ob die MU-Stellung des Einbringenden aufgr der stlichen Rechtsnachfolge auf die Übernehmerin (ohne weiteres) übergeht. Diese Problematik wird relevant, wenn die Übernehmerin den MU-Anteil ihrerseits alsbald oder eine logische Sekunde später gem §§ 20 Abs 1 oder 24 Abs 1 UmwStG weiterübe... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Rechtsmittel

Rz. 42 Gemäß § 58 Abs. 1 FamFG ist gegen die Weigerung des Nachlassgerichts, einen bestimmten vom Antragsteller begehrten Erbschein zu erteilen, die sofortige Beschwerde zulässig. Selbst wenn ein Rechtspfleger entschieden hat, verweist § 11 Abs. 1 RPflG auf den Beschwerdeweg nach § 58 FamFG. Diese Beschwerde ist jedoch immer befristet ausgestaltet nach § 63 FamFG. Die Notfri... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Zuständigkeit

Tz. 31 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Zuständigkeit für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft richtet sich danach, welche FinBeh bei Verwirklichung des dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalts örtlich zuständig sein würde (s § 89 Abs 2 S 2 UmwStG). Die Problematik der örtlichen Zuständigkeit beantwortet sich in erster Linie nach der begehrten Rechtsauskunft und damit d... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Lebensversicherung

Rz. 31 Für die Bestimmung des Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung findet § 2077 BGB keine Anwendung. Es handelt sich um eine ähnliche Situation wie bei einer letztwilligen Verfügung, wenn der Ehegatte als Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung eingesetzt wird. Für den Fall, dass der Ehegatte eingesetzt wurde, die Ehe, die bei Abschluss der Versicherung bestand, ... mehr

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ZErb 01/2026, Nachweis der ... / 2 Anmerkung

Das OLG Köln hatte im Kern über zwei Rechtsfragen zu entscheiden. 1. Bestellt der Testamentsvollstrecker bezüglich einer Nachlassimmobilie ein Grundpfandrecht, verfügt er über einen Nachlassgegenstand (§ 2205 S. 2 Alt. 2 BGB). Hierbei ist das sog. Schenkungsverbot zu beachten (§ 2205 S. 3 BGB). Das OLG Köln hat sich in der nun vorliegenden Entscheidung der Auffassung mehrerer... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Definition

Rz. 15 Eine Verwirkungsklausel oder auch Strafklausel, kassatorische bzw. privatorische Klausel genannt, liegt dann vor, wenn der Erblasser anordnet, dass derjenige, der gegen seinen Willen handelt, nichts oder nur seinen Pflichtteil erhalten soll.[30] Deren Zulässigkeit ist allgemein anerkannt.[31] Es soll durch die Verfügung solcher Klauseln mittelbar Druck auf den Bedacht... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Mehrere Anfechtungsberechtigte

Rz. 18 Enthält ein Testament mehrere letztwillige Verfügungen und sind diese anfechtbar, so sind die jeweiligen Anfechtungsberechtigungen voneinander unabhängig. Für den Fall, dass mehrere Personen zur Anfechtung einer Einzelverfügung berechtigt sind, steht jeder von ihnen ein selbstständiges Anfechtungsrecht zu.[39] Erklärt jedoch nur eine Person die Anfechtung, so wirkt di... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Eindeutigkeit der Verwirkungsklausel

Rz. 19 Werden testamentarische Verpflichtungen, bspw. aus Vermächtnis, Auflage oder Teilungsanordnungen, nicht befolgt und wird deren Wirksamkeit vom Verpflichteten auch nicht bestritten, kann diese Nichtbefolgung zur auflösenden Bedingung der testamentarischen Zuwendungen gemacht werden. Hier liegt eine Verwirkungsklausel vor. Eine Verwirkungsklausel wird auch dann ausgelös... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung

Rz. 22 Dass ein Auflehnen gegen den Willen des Erblassers vorliegt, kann sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Geltendmachung gesehen werden. Im Falle des Fehlens näherer Angaben in der letztwilligen Verfügung sollte jedoch lediglich die gerichtliche Geltendmachung unter die Strafklausel gerechnet werden. Dies bereits aus dem Grund, um die Schwierigk... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Verhältnis § 2085 BGB zu § 139 BGB

Rz. 18 Die Regelungen der § 2085 BGB und § 139 BGB unterscheiden sich in der Darlegungs- und Beweislast. Gem. § 2085 BGB im Gegensatz zur Regelung des § 139 BGB trägt derjenige, der behauptet, dass die Unwirksamkeit einer Verfügung die Unwirksamkeit des gesamten Testaments zur Folge hat, die Darlegungs- und Beweislast.[47] Daraus folgt, dass im Rahmen eines Erbscheinsverfahr... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Subjektive Voraussetzungen

Rz. 28 Abgesehen von eventuell im Testament festgelegten oder sich aus der Auslegung ergebenden Voraussetzungen besteht in der Rechtsprechung weitgehend Einigkeit darüber, dass die Verwirkung der Klausel nur dann ausgelöst wird, wenn das Verhalten des Bedachten bestimmte subjektive Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen an diese subjektiven Voraussetzungen werden durch d... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3. Aktuelle Entwicklungen und Europäisierung des Insolvenzrechts

Rn 71 Mit Inkrafttreten des StaRUG (dazu zuvor sub 2.r) ist ein weiterer gesetzlicher Mechanismus zur Restrukturierung und Reorganisation von Unternehmen in der Krise geschaffen worden. Während zu Beginn das StaRUG-Verfahren nur sehr begrenzt in Anspruch genommen worden ist, zeigt sich inzwischen eine zunehmende Popularität. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, allerdi... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II.S.  2

Rz. 14 Das BGB enthält verschiedene Möglichkeiten, mit denen der Erblasser nach seinem Tod Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Nachlass anderen Personen überlassen kann: mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Rechtsfolgen

Rz. 53 Die Verwirkung kann zur Folge haben, dass derjenige, der die entsprechende, den Verwirkungstatbestand auslösende Handlung vornimmt, aufhört Erbe zu sein oder verpflichtet ist, den Nachlass oder einen Teil hiervon herauszugeben. Es ist somit zwischen einer auflösend bedingten Erbeinsetzung mit anschließender Nacherbschaft (der Bedachte ist in diesem Fall bis zum Eintri... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Gebühr für die verbindliche Auskunft

Tz. 33 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft (zust oder abl Auskunft) sowie die Ablehnung (Nichtauskunft) sind gebührenpflichtig (s § 89 Abs 3 S 1, Abs 4–7 AO; s AEAO zu § 89 Rn 4.1.1); die Gebührenpflicht ist verfassungskonform (s Urt des BFH v 27.11.2019, BStBl II 2020, 528 unter Rn 18, 19). Die FinBeh kann die Entsch über den Antrag bis zur... mehr

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