Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / II. Gegenstand des Versicherungsschutzes

1. Anwaltliches Berufsrisiko Rz. 123 Gegenstand des Versicherungsschutzes ist die berufliche Tätigkeit als Anwalt (§ 1 AVB).[351] Gemäß § 1 I. AVB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht wird. Präzisiert wird...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Umfang des Versicherungsschutzes

1. Bedeutung der Abwehrkomponente Rz. 144 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadensersatzforderungen freizustellen, d.h. begründete Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens aus...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. Zeitliche Grenzen des Versicherungsschutzes

1. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes Rz. 156 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, also dem Eingang der Prämie auf dem Konto des Versicherers, es sei denn, die Parteien des Versicherungsvertrages haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Rz. 157 Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versicherungsvertr...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / V. Versicherungssumme

1. Versicherungssumme und Serienschaden Rz. 165 Eines der wesentlichen Elemente des Versicherungsvertrages ist die Versicherungssumme. Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der Leistungen dar, die der Versicherer im jeweiligen Schadenfall zu erbringen hat (§ 3 III. Ziff. 2 AVB); nur Kosten und evtl. Prozesszinsen werden vom Versicherer über die Versicherungssumme hina...mehr

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§ 42 Gebühren des Anwalts i... / F. Kostenerstattung bei Einstellung wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung

Rz. 16 Auch für den Fall der Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses (wie z.B. die Verjährung) sind die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen, was jedoch ebenso selten geschieht. Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 42.4: Kostenerstattung bei Einstellung wegen Verfolgungsverjährung Gemäß § 105 Abs. 1, 2 OWiG i.V.m....mehr

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§ 17 Gebühren des Anwalts / III. Verhältnis der Geschäftsgebühr zur Verfahrensgebühr

1. Verfahrensgebühr Rz. 33 Die Verfahrensgebühr entsteht nach Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV RVG, wenn der Rechtsanwalt einen unbedingten Klagauftrag erhält. Die Verfahrensgebühr entsteht in der 1. Instanz grundsätzlich in Höhe einer vollen 1,3 Gebühr, Nr. 3100 VV RVG. Vertritt der Rechtsanwalt mehrere Personen in derselben Sache, erhöht sich die Gebühr um jeweils 0,3 für jeden wei...mehr

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§ 17 Gebühren des Anwalts / 2. Einigungsgebühr und Terminsgebühr

Rz. 61 Bei einem Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO entsteht zugleich eine Terminsgebühr.[43] Eine Terminsgebühr bei einer solchen Verständigung kann darüber hinaus auch entstehen, wenn der Anwalt des Klägers bereits einen unbedingten Klagauftrag erhalten hat und es dann zu einer Verständigung kommt.[44] Es genügt auch, dass der Anwalt an einer Besprechung teilnimmt, die auf ei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 BRAO

Rz. 105 § 52 Abs. 1 BRAO betrifft ausschließlich Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, also in erster Linie solche gem. § 280 BGB (Haftung wegen Pflichtverletzung). Eine Anwendung auf Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einer Schutzgesetzverletzung, aus § 826 BGB oder sonstigen spezialgesetzlich geregelten Ansprüchen kommt nicht in Betracht.[341] Begrenzbar sind ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VIII. Abtretung

Rz. 79 Eine Abtretung des Schuldbefreiungsanspruchs des Versicherungsnehmers an Dritte scheitert ohnehin an § 399 BGB . Aber auch der Zahlungsanspruch, in den sich in der Person des Versicherungsnehmers dessen Schuldbefreiungsanspruch aufgrund geleisteter Zahlung (vgl. Rdn 48) verwandelt hat, kann vom Versicherungsnehmer nicht abgetreten werden, also auch nicht an seinen Rech...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Prozessführungsrecht

Rz. 161 Nach Ziff. 5.2 AHB hat der Versicherer das Prozessführungsrecht im Haftungsprozess. Scheitert eine außergerichtliche Einigung oder Schadenregulierung, führt der Versicherer bedingungsgemäß den Prozess auf eigene Kosten und im Namen des Versicherungsnehmers. Der Versicherer bestellt oder bezeichnet einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten, dem der Versicherungsn...mehr

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S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 11. Haftung der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 85 Durch das am 1.7.1995 in Kraft getretene PartGG ist den Rechtsberatern eine weitere Gesellschaftsform, die Partnerschaftsgesellschaft, an die Hand gegeben worden. Rz. 86 Grundsätzlich haften die Partner gesamtschuldnerisch (inkl. der Gesellschaft als eigenständigem Rechtssubjekt, § 8 Abs. 1 PartGG). Handelt es sich um Fälle der Berufshaftung, kommt dies allerdings nur f...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 13. Haftung von Prozess- und Verkehrsanwalt

Rz. 91 Faktisch ist es eine Einschränkung des Mandats, wenn der Anwalt nur als örtlicher Prozessvertreter am Sitz des Gerichts tätig wird, während der Kontakt zum Mandanten über den Verkehrsanwalt läuft. Rein (haftungs-)rechtlich betrachtet ist aber auch das Prozess-Mandat umfassend und keineswegs weniger riskant als die übliche anwaltliche Tätigkeit. Allein dem Prozessanwalt...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Vermögensschäden

Rz. 142 Die Pflicht-Haftpflichtversicherung dient dem Ersatz von (reinen) Vermögensschäden. Darunter sind nach den Versicherungsbedingungen solche Schäden zu verstehen, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen vom Versicherungsnehmer oder Personen, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten (§ 1 I. Ziff. 2 AVB). Personenschäden sind per...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IV. Beurteilung der Eigenschaft "Verbraucher" bzw. "Unternehmer"

Rz. 9 Damit der Notar weiß, ob er die Wartefrist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG einzuhalten hat, bedarf es seiner zuverlässigen Einschätzung, ob auf der einen Seite des Kaufvertrags ein Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB) beteiligt ist, der auf der anderen Seite auf einen Verbraucher (§ 13 BGB) trifft. Trifft ein Verbraucher auf einen Unternehmer, gleichgültig wer von ihnen au...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / III. Information an den Mandanten nach Art. 14 DSGVO

Rz. 49 Eine Besonderheit greift allerdings ein, wenn die personenbezogenen Daten des Mandanten dem Rechtsanwalt nicht direkt von diesem selbst anvertraut werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Rechtsanwalt im Auftrag einer Versicherung tätig wird und damit zugleich auch im Rahmen deren Prozessführungsbefugnis die mitversicherten Personen vertritt, die erst einmal...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Rechtsanwaltsvergütung, Abs. 1 a bzw. Nr. 2.3.1.2 ARB 2012

Rz. 318 Nach § 5 Abs. 1 a S. 1 ARB trägt der Rechtsschutzversicherer die Vergütung des Rechtsanwaltes, der für den Versicherungsnehmer tätig ist, bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwaltes. Diese Formulierung bringt zum Ausdruck, dass grundsätzlich auch die bei Abschluss einer Honorarvereinbarung oder Beauftragung ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Literaturtipps

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§ 18 Korrespondenz mit dem ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Beziehungsdreieck Rechtsanwalt/Mandant/Rechtsschutzversicherer bestehen ausschließlich Rechtsbeziehungen zwischen Daraus folgt, dass der Mandant auch nach erteilter Deckungszusage durch einen Rechtsschutzversicherer alleiniger Schuldner der Anwaltsgebühren ...mehr

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§ 17 Gebühren des Anwalts / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 34 Mit Wirkung zum 5.8.2009 ist § 15a RVG eingeführt worden, der die Anrechnung einer Gebühr regelt. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Vorschrift die Probleme beseitigen, welche die geänderte Rechtsprechung des BGH zur Anrechnung der Geschäftsgebühr geschaffen hatte.[22] Die Vorschrift gilt für alle nach dem RVG vorzunehmenden Gebührenanrechnungen. Für die Beantwortung d...mehr

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V / 50 Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 3923]

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Z / 16 Zeuge, Vernehmung, Vernehmungsbeistand [Rdn 4282]

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V / 47 Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3896]

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V / 39 Verteidiger, Anwesenheit in der Hauptverhandlung [Rdn 3838]

Rdn 3839 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers, Teil V Rdn 3873. Rdn 3840 1. Der (i.S.d. § 140 Abs. 1 und 2 notwendige) Verteidiger ist grds. zur Anwesenheit in der HV von deren Beginn bis zum Ende der → Urteilsverkündung, Teil U Rdn 3315, verpflichtet. Mit "Anwesenheit in der HV" ist nicht (nur) die räumliche Anwesenheit des Verteid...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Zusätzliche Verkehrsanwaltsgebühr, Abs. 1 a S. 2 bzw. Nr. 2.3.1.2 ARB 2012

Rz. 326 Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt der Rechtsschutzversicherer bei den Leistungsarten gem. § 2 a bis g weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rec...mehr

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AGS 11/2024, Fortsetzung ei... / II. Erhöhung der Verfahrensgebühr

Zu beachten ist, dass der Erblasser neben dem oder den Erben als weiterer Auftraggeber mitgezählt wird, sodass eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV eintritt. Beispiel 1 Der Rechtsanwalt hatte in einem Rechtsstreit über 10.000,00 EUR zunächst den Mandanten A vertreten. Im Verlaufe des Verfahrens ist dieser verstorben und von seinem einzigen Abkömmling B beerbt worden. Dadurch...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Prozessführungsbefugnis des Versicherers

Rz. 124 Nach Ziff. A-6.2 Abs. 2 S. 2 AVB-D&O führt der Versicherer den Rechtsstreit im Namen der versicherten Personen, wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen versicherte Personen kommt. Der Versicherer ist nach Ziff. A-6.2 Abs. 1 AVB-D&O auch außergerichtlich bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder der A...mehr

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N / 5 Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand [Rdn 2376]

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AGS 11/2024, Falsch geplant... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Allgemeine Bedeutung a) Zulässigkeit des Antrags Vorab ist auf Folgendes hinzuweisen: Zur Zulässigkeit hat der AGH die Frage erörtert, ob der Wiedereinsetzungsantrag der Rechtsanwältin nicht hätte per beA eingelegt werden müssen. Die Frage hat er aber offen gelassen, da der Antrag nicht begründet war. Allerdings ist den Ausführungen des AGH insoweit deutlich zu entnehmen, d...mehr

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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Autorenverzeichnis

Torsten Bendig, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Hamburg Dr. Oliver Brockmann Diplom-Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, Kottenheim Jens Dötsch Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Andernach Dr. Matthias Franzke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versich...mehr

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zfs 11/2024, Erforderliche ... / Leitsatz

1. Die für die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe erforderliche Vertretungsbereitschaft eines Rechtsanwalts liegt nur dann vor, wenn diese auch das Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren miterfasst. 2. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe führt nicht zur Begründung eines Vertrages oder eines Rechtsverhältnisses zwischen dem beigeordneten Rech...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Allgemeines

Rz. 44 Der Rechtsschutzversicherungsvertrag kommt zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherungsnehmer zustande. Dieser Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur für die beiden Vertragsparteien und – teilweise – auch für die mitversicherten Personen (§ 15 ARB; siehe hierzu Rdn 102–106). Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers ist an diesem Vertrag nicht beteiligt, und...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 96 Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, fällt der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Rechtsschutzversicherer – oder der Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers im Falle schon erfolgter Befriedigung des Kostengläubigers – in die Insolvenzmasse. Der Freistellungsanspruch verwandelt sich in der Person des I...mehr

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AGS 11/2024, Einwand der fe... / II. Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz

1. Zulässigkeit Nach den Ausführungen des – Einzelrichters – des BFH war die von dem Kläger persönlich eingelegte Erinnerung zulässig. Gem. § 66 Abs. 5 S. 1 GKG können nämlich Anträge und Erklärungen im Erinnerungsverfahren ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten schriftlich eingereicht werden. Dies hat auch zur Folge, dass vor dem BFH kein Vertretungszwang besteht (BFH BFH/NV...mehr

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AGS 11/2024, Prozesskostenh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Verfahrensweise des LG Köln Eine Entscheidung des OLG Köln wäre dann nicht erforderlich gewesen, wenn sich das LG Köln an seine im Ablehnungsbeschluss angefügten, hier wörtlich zitierten, Hinweise gehalten hätte. Der Antragsteller hat nämlich – wahrscheinlich vor Kenntnis des Ablehnungsbeschl. v. 12.4.2024 – seine erfolglosen Bemühungen, einen zur Vertretung bereiten R...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Rz. 5 Achtung bei einer Einstufung als Fernabsatzvertrag: Mit Urteil[1] vom 23.11.2017 hat der BGH entschieden, dass auch Anwaltsverträge widerrufen werden können, wenn der Vertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen wurde. Denn Anwaltsverträge sind Verträge über die Erbringung einer Dienstleistung und können als solche den Regeln über Fernabsatzverträge unterworfen sein. Dabe...mehr

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§ 18 Korrespondenz mit dem ... / G. Aufrechnung gegenüber Rechtsschutzversicherer

Rz. 17 Hat der Mandant mehrere Mandate erteilt, die teilweise unter den Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung fallen und teilweise nicht, kann der Anwalt für den Fall einer Zahlung eines Dritten in einer dem Deckungsschutz unterfallenden Sache die Aufrechnung mit einer Forderung gegenüber dem Mandanten aus einer nicht dem Deckungsschutz unterfallenden Sache erklären. G...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / M. Verjährung, § 14 ARB bzw. Nr. 8 ARB 2012

Rz. 470 Während die ARB 75 eine Regelung der Verjährung des Anspruchs auf Versicherungsschutz nicht enthalten, wird in den ARB 94/2000 die Verjährung in § 14 ARB ausdrücklich geregelt. Die Verjährungsfrist beträgt danach zwei Jahre (wie in § 12 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.). Rz. 471 Hinsichtlich des Beginns der Verjährung hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung[508] zu den A...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / VI. Versicherungsschutz für Tätigkeiten im Rahmen einer Berufsausübungsgesellschaft

1. Gesellschaftsbezogener Versicherungsschutz Rz. 175 Vor Inkrafttreten der BRAO-Reform am 1.8.2022 bestand ausschließlich eine persönliche Versicherungspflicht jedes einzelnen Rechtsanwalts gemäß § 51 BRAO. Die weit verbreitete Zusammenarbeit der Berufsträger in Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschafts- sowie Kapitalgesellschaften wurde durch die persönliche Versic...mehr

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§ 17 Gebühren des Anwalts / B. Außergerichtliche Gebührentatbestände

I. Beratungsgebühr Rz. 14 Wird ein Rechtsanwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis zum Mandanten beratend tätig, so handelt es sich um einen Rat bzw. um eine Auskunft i.S.v. § 34 RVG. Mangels einer Gebührenvereinbarung bestimmt sich die Vergütung nach § 34 RVG i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB. Die ortsübliche Vergütung für eine beratende Tätigkeit beträgt 190 EUR netto pro Stunde.[7...mehr

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§ 17 Gebühren des Anwalts / IV. Einigungsgebühr

1. Grundlagen Rz. 54 Neben der Geschäftsgebühr spielt in der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG eine wichtige Rolle. Dies gilt umso mehr, als dass das RVG keinen förmlichen Vergleichsabschluss i.S.d. § 779 BGB für den Anfall der Gebühr verlangt. Vielmehr wird für das Entstehen einer Einigungsgebühr (früher "Vergleichsgebühr") ledigli...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / A. Einführung

I. Status quo Rz. 1 Die Feststellung, dass Rechtsanwälte aufgrund der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ein hohes Haftungsrisiko tragen, ist mittlerweile zur Binsenweisheit geworden. Obwohl die in der Regel einschlägige Haftungsnorm des § 280 BGB Verschulden voraussetzt, wird bisweilen davon gesprochen, dass sich die anwaltliche Haftung zu einer "Gefährdungshaftung" entwic...mehr

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§ 41 Gebühren des Anwalts i... / III. Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl, der Berufung oder der Revision

Rz. 11 Die Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr ist die vollständige Verfahrenserledigung, eine teilweise Rücknahme (z.B. nur wegen des Rechtsfolgenausspruchs oder beschränkt auf einzelne Taten) genügt daher für den Anfall der Gebühr nicht. Der Verteidiger muss an der Rücknahme lediglich mitgewirkt haben, indem er beispielsweise den Rat zur Rücknahme erteilt. Er muss s...mehr

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§ 44 Einführung

Rz. 1 Die nachfolgenden Ausführungen zum Verkehrsverwaltungsrecht in der anwaltlichen Beratung befassen sich im Schwerpunkt mit dem Fahrerlaubnisrecht. Daneben wird auch auf die Fahrtenbuchauflage und Rechtsschutzgesichtspunkte eingegangen. Der mit diesen Themen befasste Rechtsanwalt steht hier regelmäßig vor dem Problem, einen Mandanten zu betreuen, bei dem die Behörde als ...mehr

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A / 45 Aussetzung, Ausbleiben des (notwendigen) Verteidigers [Rdn 592]

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§ 43 Korrespondenz mit dem ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Insbesondere in Straf- und Bußgeldsachen ist eine Durchsetzung des Gebührenanspruchs nach Abschluss des Verfahrens unsicher, sei es, weil die Rechtsschutzdeckung aufgrund einer Vorsatzverurteilung im Nachhinein entfällt oder aber, weil der Mandant mit dem Ergebnis des Verfahrens unzufrieden ist und deshalb nicht zahlt oder ein Zahlungsverbot gegenüber dem Rechtsschutzv...mehr

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4141]

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

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AGS 11/2024, Aktenversendun... / III. Bedeutung für die Praxis

Da ist mal wieder eine Entscheidung, die zu Kopfschütteln führt. Man fragt sich nämlich mal wieder, ob eigentlich die Vertreter der Landeskasse nichts anderes zu tun haben, als sich wegen solcher Beträge mit Verteidigern zu streiten. Und ein Amtsrichter springt dann noch auf den Zug auf und verfasst einen langen Beschluss. Und das Ganze dann auch noch so, dass noch nicht ein...mehr