Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anspruch aus einer Vergütungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 15 Die Vorschrift des Abs. 3 ist zum 1.10.2009 durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) v. 29.7.2009 neu eingeführt worden. Mit der Neuregelung ist eine Lücke geschlossen worden, die bislang bestand. Rz. 16 Wird einem Opfer ein Rechtsanwalt im Wege der Prozesskostenhilfe nach § 397a Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beratungspflicht

Rz. 17 Hat der nach § 138 FamFG beigeordnete Anwalt Grund zu der Annahme, dass der Antragsgegner die durch seine Beiordnung entstehenden Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§ 114 ZPO), muss er ihn über die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe beraten. Wird dem Antragsgegner auf entsprechenden Antrag hin Prozesskostenhilfe bewilligt, so stützt sich d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verhältnis zum Hauptsacheverfahren

Rz. 57 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem Hauptsacheverfahren erstreckt sich nicht auf das Eilverfahren zur Erwirkung eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung, weil es sich verfahrensrechtlich im Verhältnis zur Hauptsache um "verschiedene" Angelegenheiten handelt, die eigene Kosten verursachen (vgl. § 17 Nr. 4). Soll die B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mögliche Aufträge

Rz. 4 Hinsichtlich der Vergütung sind drei Fälle auseinanderzuhalten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestellung eines Anwalts

Rz. 7 Schon durch die begriffliche Abgrenzung zur Beiordnung wird deutlich, dass eine andere Art von Hoheitstätigkeit vorliegt. Wird ein Anwalt zum Verteidiger (§ 140 StPO), Prozesspfleger (§§ 57, 58 ZPO) oder zum gemeinsamen Vertreter (§ 67a VwGO) bestellt, geschieht das aus verfahrensgrundsätzlichen Erwägungen ungeachtet der Frage, ob die Leistungsfähigkeit der Partei hinr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wirtschaftliche Gründe

Rz. 9 Im Gegensatz etwa zu § 78b ZPO (Beiordnung eines "Notanwalts") ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts bei der Prozesskostenhilfe hier nicht deshalb veranlasst, weil die Partei keinen zu ihrer Vertretung bereiten Anwalt findet oder weil die sachgerechte Interessenwahrnehmung einen anwaltlichen Beistand erfordert (vgl. § 138 FamFG), sondern aus wirtschaftlichen Gründen g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Disziplinarverfahren

Rz. 49 Zu Fragen der Kostenfestsetzung wird zunächst auf die vorstehenden Erläuterungen zu Abs. 3 verwiesen. Für die Tätigkeit im Disziplinarverfahren hat der Gesetzgeber Rahmengebühren vorgesehen. In diesem Fall bestimmt der bevollmächtigte Rechtsanwalt die Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Eigene Partei

Rz. 16 Ob die Staatskasse einen Ausgleich ihrer Zahlungen an den Anwalt erreichen kann, ist bei ratenfreier Prozesskostenhilfe regelmäßig vom Übergang eines Beitreibungsrechts des Anwalts gegen den Gegner abhängig. Der auf die Staatskasse übergehende Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die eigene Partei hat hingegen so gut wie keine praktische Bedeutung, da er grundsätzlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erfasste Beiordnungen

Rz. 10 Die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe ist ein Institut der ZPO , steht hier aber als Synonym für sämtliche Beiordnungen, die darauf beruhen, dass die Partei einen zur Interessenvertretung erforderlichen Anwalt nicht (sofort) bezahlen kann (im Einzelnen siehe § 12 Rdn 5). Erfasst sind daher Beiordnungen gem. §§ 114 ff. ZPO, 76 ff. und § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. § 4a InsO

Rz. 23 Im Insolvenzverfahren wird einem Schuldner nicht Prozesskostenhilfe bewilligt, sondern ihm werden gem. § 4a InsO die Kosten des Insolvenzverfahrens gestundet. Dies beruht darauf, dass der Schuldner nur einstweilen (bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung) von den Kosten des Insolvenzverfahrens freigestellt wird (§ 4a Abs. 1 InsO). Werden dem Schuldner die Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Speziell: Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 29 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Gerichtsverfahren umfasst über § 48 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 auch außergerichtliche Verhandlungen und damit auch den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs.[47] Eine Beschränkung auf Vergleiche, die vor Gericht protokolliert werden, ist weder in § 48 noch in einer so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rückwirkung auf bewilligungsreifen Antrag

Rz. 35 Diese Auslegung bedeutet für den beigeordneten Anwalt, dass alle Gebührentatbestände unter die Beiordnung fallen, die er nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen zwecks Vertretung der Partei im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erstmalig oder wiederholt verwirklicht hat.[57] Das gilt selbst dann, wenn diese Tätigkeiten im Zeitpunkt des Bewillig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. 2Der Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht die Stundung nach § 4a der Insolvenzordnung gleich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Die bürgenähnliche Stellung der Staatskasse

Rz. 26 Durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird die Staatskasse von Gesetzes wegen verpflichtet, die Entlohnung des beigeordneten Anwalts bis zur Höhe der Grundvergütung (§ 49) sicherzustellen und notfalls aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Es handelt sich um eine selbstständige Verbindlichkeit, die als (gesetzliche) "Hilfsschuld" neben die (vertragliche) Hauptschul...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Reichweite der Bewilligung

aa) Allgemeines Rz. 13 Zuständig für die Bewilligung ist das jeweils erkennende Gericht. Da es sich ebenso wie bei der Beiordnung um eine verwaltungsrechtliche Nebenentscheidung handelt (vgl. § 45 Rdn 6),[19] vermag die Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht weiter zu reichen als die Entscheidungskompetenz des Gerichts.[20] Dementsprechend regelt § 119 Abs. 1 S....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anspruch ist auf die Gebührenerhöhung nach VV 1008 beschränkt

Rz. 148 Der BGH hatte zu § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO entschieden, dass sich die Bewilligung der PKH bezüglich der Anwaltsgebühren auf die Erhöhungsbeträge nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO beschränkt, wenn der Rechtsanwalt mehrere Streitgenossen vertritt, die nicht alle die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH erfüllen.[264] Insbesondere unter Hinweis auf diese Entsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gerichtliche Wertfestsetzung

Rz. 92 Gem. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG setzt das Gericht den Wert für die zu erhebenden (Gerichts-)Gebühren durch Beschluss fest, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streit- oder Verfahrensgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Diese gerichtliche Wertfestsetzung ist gem. § 32 Abs. 1 auch für die Anwaltsgebühren maßgebend. Der Urkundsb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Problemstellungen bei Gebühren- und Zahlungsanrechnung (Abs. 2 a.F.)

Rz. 20 Zahlungen gemäß § 58 Abs. 2 können aber nur dann als Anrechnungsbeträge für eine Anrechnung nach § 15a, VV Vorb. 3 Abs. 4 herangezogen werden, soweit sie noch nach einer Verrechnung auf den Differenzbetrag zwischen Wahlanwaltsvergütung (§ 13) und Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts (§ 49) verbleiben. Der Gesetzgeber hatte indes bei Ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abänderungsverfahren (§ 120a ZPO) und Aufhebungsverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO)

Rz. 8 Im Übrigen ist das Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gemeint sind hiermit die Fälle des § 120a ZPO und § 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO . Legt der Anwalt also beispielsweise Beschwerde gegen einen Aufhebungsbeschluss ein, der sich auf die Gründe des § 124 Nr. 2–4 ZPO stützt, bestimmt sich der Wert nach dem Kosteninteresse. Dasselbe gilt in den Fällen der Abän...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beiordnung für alle Streitgenossen

Rz. 146 Wird in derselben gerichtlichen Angelegenheit wegen desselben Gegenstands allen von dem Rechtsanwalt vertretenen Streitgenossen Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet, erhält der beigeordnete Rechtsanwalt neben der übrigen Vergütung auch eine nach VV 1008 erhöhte Verfahrensgebühr aus der Staatskasse.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beschränkung der Beiordnung

a) PKH für Vergleich/Anwaltswechsel/im Gerichtsbezirk ansässiger Rechtsanwalt Rz. 86 Soll die Staatskasse nur spezielle Tätigkeiten eines Anwalts in dem Verfahren, für das der bedürftigen Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, entlohnen müssen, so bedarf es einer einschränkenden Beschlussfassung des Gerichts, aus der sich dies ergibt. So ist etwa die Praxis[107] verb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung von § 58 Abs. 2

Rz. 25 Zahlungen gemäß § 58 Abs. 2 können aber nur dann als Anrechnungsbeträge für eine Anrechnung nach § 15a, Anm. Abs. 2 S. 1 zu VV 2503 herangezogen werden, soweit sie noch nach einer Verrechnung auf den Differenzbetrag zwischen Wahlanwaltsvergütung und Beratungshilfevergütung verbleiben. Der Gesetzgeber hat indes bei Einführung des § 15a die vergleichbare, im Rahmen der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Eigener Anspruch

Rz. 8 Abs. 1 begründet für den im Wege der Prozesskostenhilfe gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[6] Die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beiordnung enthält die Zusage, f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Erfordernis einer ausdrücklichen Erstreckung der Beiordnung (Abs. 5)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung

Rz. 74 Auf die Verkehrsanwaltsgebühr sind sämtliche Gebühren anzurechnen, die auch auf die jeweilige Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten anzurechnen wären, also eine eventuell zuvor verdiente Ratsgebühr (§ 34 Abs. 2), eine Geschäftsgebühr – allerdings nur zur Hälfte, höchstens zu 0,75 (VV Vorb. 3 Abs. 4) –, die Verfahrensgebühr im Mahnverfahren, gleich ob als Antragst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Patentanwalt

Rz. 101 Es gibt keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung für Patentanwälte. Für Patentanwälte gilt eine eigene Gebührenordnung, die allerdings nicht verbindlich wie ein Gesetz ist. Nach § 13 der Berufsordnung für Patentanwälte ist der Patentanwalt berechtigt, eine Honorarvereinbarung mit dem Auftraggeber zu treffen, Teilhonorare zu berechnen und Vorschüsse zu verlangen. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Differenzterminsgebühr

Rz. 22 Weiterhin entsteht eine Differenzterminsgebühr (vgl. VV Vorb. 3.3.6 S. 2 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu VV 3104). Die Höhe richtet sich nach dem Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt ist. Die Gebührensätze der Terminsgebühr für das Prozesskostenhilfeverfahren und der Differenzterminsgebühr sind damit gleich hoch. Die Terminsgebühr bzw. Differenzterminsgebühr entsteht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 40 Nr. 3 benennt bestimmte Verfahren bzw. Verfahrensabschnitte, die gebührenrechtlich zum Rechtszug bzw. zum Verfahren gehören. Dies sind:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Abgrenzung zum Verfahren gem. § 120a ZPO

Rz. 41 Die Prozesskostenhilfe darf nicht vorzeitig, also vor Erledigung des Verfahrens, für das sie bewilligt worden ist, wieder entzogen werden mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 114 ZPO seien zwischenzeitlich entfallen.[64] Solange kein Aufhebungsgrund vorliegt (§ 124 Abs. 1 ZPO), kommt nur die nachträgliche Begründung einer Zahlungspflicht oder die Anpassung vo...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / XIV. Beweisverfahren und nachfolgendes Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren zur Hauptsache

Rz. 41 Wird nach einem selbstständigen Beweisverfahren ein Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingeleitet, dann wird die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens ebenfalls nach VV Vorb. 3 Abs. 5 angerechnet, jetzt auf die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3335. Angerechnet wird dann allerdings nur zu 1,0. Beispiel (Beweisverfahren mit nachfolgendem Proz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausdrückliche Beiordnung

Rz. 68 Die Technik des Gesetzes, es im Fall einer gleichzeitigen Anhängigkeit von Hauptverfahren und Nebenverfahren bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Hauptverfahren zu belassen und nur eine ausdrückliche Erstreckung der Beiordnung auf das Nebenverfahren vorzusehen, scheint den Grundsatz zu durchbrechen, dass eine Bewilligung nicht verfahrensübergreifend gilt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder die Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert; im Übrigen ist er nach dem Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen. (2) Der Wert nach Absatz 1 und der Wert für das Verfahren, für das d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Streitfälle

Rz. 225 Umstritten ist die Anwendung des Abs. 3 in den Fällen, in denen einer Partei teilweise Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.[179]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vertretergebühren-Erstattungsgesetz

Rz. 21 Die Verfahrenskostenhilfe nach den §§ 129 ff. PatG, § 21 Abs. 2 GebrMG, § 24 DesignG, § 36 SortenSchG ist zwar mit der Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO vergleichbar. Eine daraus hervorgehende Beiordnung eines Rechtsanwalts (§ 133 PatG),[9] auf den § 21 Abs. 2 GebrMG, § 24 S. 3 DesignG und § 36 SortenSchG verweisen, unterliegt indes dem Vertretergebühren-Erst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beiordnung einer Sozietät

Rz. 13 Bei Prozesskostenhilfe kann auch eine Sozietät beigeordnet werden. Dann steht auch der Sozietät der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu.[19]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bewilligungsdauer

Rz. 37 Die Bewilligung dauert so lange an, bis das Verfahren, für das sie gelten soll, bei dem erkennenden Gericht beendet ist. Das gilt grundsätzlich auch für den Fall der Verfahrenstrennung; die Bewilligung besteht in dem abgetrennten Verfahren fort. Eine Besonderheit ergibt sich jedoch für Familiensachen. Wird für eine Folgesache im Scheidungsverbundverfahren Verfahrensko...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Vergütungsvereinbarung und Beratungshilfe

Rz. 134 Soweit dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden ist, war eine für dieselbe Angelegenheit betreffende Vergütungsvereinbarung bis zum 31.12.2013 nichtig (§ 3a Abs. 4 RVG a.F. i.V.m. § 8 BerHG a.F.). Rz. 135 Zum 1.1.2014 ist die Rechtslage durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts geändert worden. Während bislang nach § 8 BerH...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Nicht ausdrücklich genannte Angelegenheiten

Rz. 72 Ist der Partei "für das Hauptverfahren" Prozesskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet worden, lässt Abs. 5 S. 1 jede Art von Erstreckung der Beiordnung durch das erkennende Gericht zu, ohne dass es zudem einer Erweiterung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedürfte. Die Aufzählung von verschiedenen Möglichkeiten in Abs. 5 S. 2 ist nur beispielhaft und ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Eingezogene Beträge übersteigen Kosten der Staatskasse

Rz. 11 Von der Staatskasse eingezogene Beträge sollen zuvorderst dieser selbst zugutekommen. Erst wenn die Ansprüche der Staatskasse auf Regulierung der rückständigen und entstehenden Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und von ihr bezahlten Anwaltskosten (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) sämtlich abgedeckt sind, bilden die weiteren Einnahmen einen Überschuss, auf den der beigeo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 59 Soweit der Anwalt uneingeschränkt beigeordnet ist, erhält er seine Reisekosten aus der Staatskasse (§ 46 Abs. 1), es sei denn, die Reisekosten waren ausnahmsweise nicht notwendig. Das gilt auch dann, wenn das Gericht irrtümlich eine gebotene Beschränkung übersehen hat. Das Gericht ist im Rahmen der Festsetzung an die Bewilligungsbeschlüsse gebunden. Der Urkundsbeamte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Personenbezogene Beiordnung

Rz. 49 Die Beiordnung des Anwalts ist allerdings ebenso wie die Bewilligung zugunsten der Partei personenbezogen, weshalb auch sie mit dem Tod endet. Nach herkömmlicher Übung der Gerichte wird jeweils nur ein bestimmter Anwalt beigeordnet, so dass es einer erneuten Beiordnung bedarf, wenn dieser verstirbt.[71] Gleiches gilt, wenn die Beiordnung nach § 48 Abs. 2 BRAO aufgehob...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fälle des § 121 Abs. 4 ZPO

Rz. 87 Zwei Möglichkeiten einer gegenständlich beschränkten Beiordnung werden in § 121 Abs. 4 ZPO aufgezeigt, nämlich die Beiordnung als Beweisanwalt (VV 3401) und die Beiordnung als Verkehrsanwalt (VV 3400). Indes spricht nichts dagegen, eine gegenständlich beschränkte Beiordnung darüber hinaus überall dort zuzulassen, wo es im Interesse der Partei sinnvoll erscheint, einen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten

Rz. 42 Verbessern sich vor dem Ablauf von vier Jahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich (oder ändert sich ihre Anschrift), besteht nach § 120a Abs. 2 S. 1 ZPO die Verpflichtung der Partei, dies dem Gericht mitzuteilen. Bezieht die Partei ein laufendes monatliches Einkomme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorzeitige Auftragsbeendigung

Rz. 9 Im Falle einer vorzeitigen Erledigung des Auftrags vor Einreichung des Prozesskostenhilfeantrags bzw. der Stellungnahme für den Antragsgegner reduziert sich die Gebühr auf höchstens 0,5 (VV 3337). Ist die Verfahrensgebühr des zugrunde liegenden Verfahrens niedriger als 0,5, verbleibt es bei einer vorzeitigen Erledigung des Auftrags bei der niedrigeren Gebühr.[4] Beispi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entstehung und Höhe

Rz. 6 Die Verfahrensgebühr VV 3335 entsteht in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird, höchstens 1,0. Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23a Abs. 1. Die Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2). Die volle Verfahrensgebühr wird in der Regel ausgelöst durch das Einreichen des Proze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahrenseinleitender Antrag

Rz. 37 Diese Alternative betrifft diejenigen Verfahren, die nicht durch eine Klage, sondern durch einen Antrag eingeleitet werden. Nicht vom Anwendungsbereich erfasst werden jedoch die Amtsverfahren, die für ihre Einleitung keines Antrags bedürfen. Hier kann ein dennoch gestellter Antrag auch keine Gebühr auslösen.[29] Verfahrenseinleitende Anträge sind insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ausdrückliche Beiordnung

Rz. 597 Wurde Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung bewilligt, hat der Anwalt nur dann einen Anspruch gegen die Staatskasse, wenn er auch ausdrücklich für die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung und den Verwaltungszwang beigeordnet worden ist (§ 48 Abs. 5). Ist er beigeordnet worden, bemessen sich seine Gebühren nach § 49 mit VV 3309, 3310.mehr