Fachbeiträge & Kommentare zu Progressionsvorbehalt

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Estland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn... mehr

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Vereinigtes Königreich / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ... mehr

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Slowakei / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn... mehr

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Spanien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Tschechien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn... mehr

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Slowenien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn... mehr

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Türkei / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.3 Art und Ermittlung der Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Rz. 34 Dem Progressionsvorbehalt unterliegen die in § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG benannten steuerfreien Lohnersatzleistungen und die in § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG benannten steuerfreien oder nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte. Der Progressionsvorbehalt erfasst aber auch die Einkünfte, von deren Besteuerung nach Abschn. IV des aufgrund der §§ 34c Abs. 5,... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.2.3 Kein Härteausgleich beim Progressionsvorbehalt

Rz. 77 Ein Härteausgleich durch Abzug eines Betrags von den Einkünften oder Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, kommt nicht in Betracht (Rz. 78). mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.4 Umfang der Veranlagung

Rz. 35 Wenn entweder die Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, oder die Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, die Grenze von 410 EUR übersteigen oder die Grenze in beiden Fällen überschritten wird, sind bei der Veranlagung die nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte in vollem Umfang als stpfl. Einkünfte zu erfassen und die dem Progre... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.3 Ermittlung des Abzugsbetrags

Rz. 78 Der Betrag, der als Härteausgleich vom Einkommen abzuziehen ist, bemisst sich gem. § 46 Abs. 3 und 5 EStG nach den einkommensteuerpflichtigen Einkünften, von denen ein LSt-Abzug nicht vorgenommen worden ist und die nicht nach § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen ESt unterworfen wurden. Zu diesen Einkünften gehören weder die steuerfreien Einkünfte noch die Einkünfte, die ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.1 Bedeutung

Rz. 71 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG kommt eine Veranlagung nur in Betracht, wenn die positive Summe der um Freibeträge gekürzten einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen jeweils mehr als 410 EUR betragen haben. Liegen sie nicht über 410 EUR und is... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.2.1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 6 Voraussetzung für die Anwendung des § 46 EStG ist, dass im Einkommen ganz oder teilweise Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist. § 46 EStG greift daher auch ein, wenn neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte anderer Einkunftsarten vorliegen. Besondere Voraussetzungen hinsichtlich des Verhältnisse... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Unzumutbarkeit der Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen i. S. d. Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010

Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rn. 71 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei den einzelnen Leistungen wird jeweils gesondert darauf hingewiesen, ob sie dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen. Der Progressionsvorbehalt ist im selben VZ anzuwenden wie die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 2 EStG (BFH BStBl II 1996, 201). Zu verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Progressionsvorbehalt s Rn 71c. mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rn. 14 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit der ganz oder teilweisen Freistellung von Einnahmen wird im Ergebnis die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt (dh das zvE, s § 2 Abs 5 EStG) insoweit gekürzt. Je nach Höhe des zvE wirkt die Kürzung der Bemessungsgrundlage unterschiedlich. Während die Steuer progressiv ausgestaltet ist, bewirkt der Abzug von der Bemessungsgrundlage ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Progressionsvorbehalt

Rn. 410n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11c EStG unterfällt nicht dem Progressionsvorbehalt (s Katalog in § 32b Abs 1 Nr 1 EStG). mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kein Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rn. 843 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die nach § 3 Nr 20 EStG steuerfreien Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Progressionsvorbehalt

Rn. 409w Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11b EStG unterfällt nicht dem Progressionsvorbehalt (s Katalog in § 32b Abs 1 Nr 1 EStG). mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnj) Progressionsvorbehalt

Rn. 119e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Arbeitslosengeld II unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt (s OFD Münster vom 13.01.2006, DB 2006, 186). mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kein Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rn. 911 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die nach § 3 Nr 23 EStG steuerfreien Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Rn. 912–919 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig frei mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst g EStG)

Rn. 1119b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zuschuss des ArbG zum (Saison-)Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (synchron mit § 3 Nr 28a ins Gesetz eingeführt durch Art 2 Nr 2 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385). mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Progressionsvorbehalt

Rn. 224 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst f EStG (s § 32b Rn 81 (Handzik)) bezieht nur folgende Leistungen in den Progressionsvorbehalt ein: das Versorgungskrankengeld (§§ 16ff BVG) und das Übergangsgeld (§ 26 BVG). mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cfc) Progressionsvorbehalt

Rn. 117m Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder nach §§ 118 S 1 Nr 1, 119–121 SGB III unterliegen dem Progressionsvorbehalt (s § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG, falls sie von einem inländischen Träger geleistet werden, § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst k EStG iVm § 3 Nr 2 Buchst e EStG, falls sie von einem EU-/EWR-ausländischen oder schweizerischen Rechtsträger geleistet werden). mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Progressionsvorbehalt

Rn. 397s Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG unterfällt nicht dem Progressionsvorbehalt (s Katalog in § 32b Abs 1 Nr 1 EStG, glA Dellner, NWB 21/2021, 1514: kein Zuschuss zum Arbeitsengelt iSd § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG Fall 3; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a EStG Rz 14). Rn. 398–399 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig frei mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / adb) Progressionsvorbehalt

Rn. 74 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung der Leistungen in den Progressionsvorbehalt bestehen grds nicht (BVerfG BStBl II 1975, 758). Es liegt im gesetzgeberischen Spielraum. Eine andere Frage ist es, ob wegen der nur teilweisen Einbeziehung von Lohn-/Einkommensersatzleistungen Art 3 Abs 1 GG verletzt ist. Dazu s § 32b Rn 5 ff (... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zum Progressionsvorbehalt

Rn. 947 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst e EStG spricht davon, "Entschädigungen für den Verdienstausfall nach dem IfSG" in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen (s Dellner, NWB 21/2021, 1514: keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen), e contrario somit nicht auch andere Entschädigungen/Leistungen nach dem IfSG. Rn. 947a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dara... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Progressionsvorbehalt

Rn. 2451 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Elterngeld nach dem BEEG (2006 und 2015) unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst j EStG, eingefügt durch Art 2 Abs 1 Nr 2b, Art 3 Abs 1 des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes vom 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748 ab 01.01.2007). § 32b Abs 3 EStG ist ebenfalls auf das Elterngeld anzuwenden (BT-Drucks 16/1889, 28)... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Progressionsvorbehalt

Rn. 2078 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zeitlich synchron (s Art 3 Nr 2, Art 11 Abs 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetz (KohleausstiegsG vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818) sieht § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst i EStG vor, das nach § 3 Nr 60 EStG nF steuerfreie Anpassungsgeld dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Der... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung, Progressionsvorbehalt

Rn. 1816 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das USG nF gilt für (= Anwendungsbereich) mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cae) Leistungen aus einer Krankenversicherung

Rn. 33 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Krankengeld Zu den Leistungen in der (gesetzlichen) Krankenversicherung s § 21 Abs 1 SGB I, § 11 SGB V. Ein Bsp für eine solche Leistung ist das Krankengeld (§ 21 Abs 1 Nr 2 Buchst g SGB I, § 44 SGB V, s BFH BFH/NV 2009,1625). Dieses unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst b EStG; s § 32b Rn 81f (Handzik);... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 63. Gesetz zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (8. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) vom 14.12.1987, BGBl I 87, 2602

Rn. 71 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Artikel 3 des 8. Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes wurde das EStG wie folgt geändert: mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 155. Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (BEEG) v 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748

Rn. 175 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Das Gesetz regelt inhaltlich, dass Eltern für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder 67 % des letzten Nettolohns, maximal EUR 1 800 erhalten (bei Selbstständigen ist maßgeblich der Gewinn); die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf die letzten 12 Monate vor der Geburt. Das Elterngeld läuft über 12 – 14 Monate und unterliegt dem Progressionsvorbeha... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonstige Hinweise in Zusammenhang mit dem ATG

Rn. 1108 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Progressionsvorbehalt: Die steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr 28 EStG unterliegen dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Buchst g EStG, s § 32b Rn 81 (Handzik); Kopp, NWB F 27, 5861; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 28 EStG Rz 6). Lohnkonto: Der ArbG hat auf dem Lohnkonto (§ 4 LStDV) des ArbN die Aufstockungsbeträge nach dem ATG einzutrage... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Das Arbeitslosengeld (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 1 EStG nF, § 19 Abs 1 Nr 4 SGB I, §§ 136ff SGB III)

Rn. 117a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ArbN bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung (§ 136 Abs 1 Nr 1, 2 SGB III), sofern sie nicht die Regelaltersrentengrenze erreicht haben (§ 136 Abs 2 SGB III). Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (§ 137 SGB III), wer kumulativ arbeitslos ist (§ 138 SGB III), sich bei der Agentur für Arbeit arbeits... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 220. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Erstes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385

Rn. 240 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Gesetz basiert auf den Ergebnissen der Sitzung des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020. Es wurde am 12.05.2020 von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht, am 28.05.2020 hat der Bundestag das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet, dem der Bundesrat am 05.06.2020 ohne Änderungen zugestimmt hat. Da sich der Koal... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 43. Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. HStruktG) vom 22.12.1981, BStBl I 82, 235

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Das Übergangsgeld (§ 19 Abs 1 Nr 3, 5 Buchst e SGB I aF, § 116 Nr 3 iVm §§ 160ff SGB III aF – bis einschließlich VZ 2014)

Rn. 100 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder konnten nach folgenden Vorschriften steuerfrei sein: Übergangsgelder gemäß §§ 20–27 SGB VI nach § 3 Nr 1 Buchst c EStG (s Rn 44). Übergangsgelder nach § 19 Abs 1 Nr 3 Buchst e SGB I, § 116 Nr 3 iVm §§ 160ff SGB III aF nach § 3 Nr 2 EStG Übergangsgelder nach §§ 44 Abs 1 Nr 1, 46–52 SGB IX (H 3.2 EStH 2010 "Leistungen nach dem SG... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlich mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dam... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Das Arbeitslosengeld (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 1 SGB III aF)

Rn. 91 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten ArbN bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung (§ 117 Abs 1 SGB III aF), sofern sie noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben (§ 117 Abs 2 SGB III aF). Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ArbN (§ 118 Abs 1 Nr 1–3 SGB III aF), die (kumulativ) arbeitslos waren (§ 119 SGB III aF), sich bei der Ag... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter/Köhler/Klatt, Blick ins Sozialversicherungsrecht, DStR 2004, 236; Marschner, Neues Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall, NWB F 27, 6221. Rn. 95 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Winterausfallgeld wurde ab 01.04.2006 abgeschafft, auf die Darstellung der alten Rechtslage wird aus Aktualitätsgründen verzichtet. Der Gesetzgeber hat daher in seiner Ne... mehr