Fachbeiträge & Kommentare zu Probezeit

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Probezeit / 4.5.1 KSchG

Nach § 1 Abs. 1 KSchG kommt dieses Gesetz erst zur Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder derselben Dienststelle länger als 6 Monate bestanden hat (vgl. auch noch § 23 KSchG). In der Regel wird allerdings aus diesem Grund das Kündigungsschutzgesetz erst gar nicht anwendbar sein, sodass sich eine weitere Prüfung der darin geregelten Schutzbestimmungen ...mehr

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Probezeit / 4.2 Kündigung

Das Arbeitsverhältnis kann in der Probezeit bei Vorliegen der Voraussetzungen (nicht willkürlich, nicht rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig) durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung beendet werden.[2] Die Kündigung kann dabei durchaus auch auf Krankheitsgründe gestützt werden und wird nicht als verbotene Maßregelung i. S. v. § 612a BGB gesehen, wenn sie durc...mehr

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Probezeit / 5.2 Befristetes Arbeitsverhältnis nach § 30 TVöD

Nach § 30 Abs. 1 TVöD sind befristete Arbeitsverhältnisse nach Maßgabe des TzBfG sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverhältnissen zulässig. Die Erprobung ist ein sachlicher Grund (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG).[1] In Entscheidungen des BAG wurde allerdings offen gelassen, ob § 2 Abs. 4 TVöD (früher § 5 BAT) hinsichtlich der Dauer eines befr...mehr

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Probezeit / 4.2.1 Zugang

Die Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung und muss deshalb nach § 130 BGB zugegangen sein.[1] Maßgeblich ist dabei, dass der Zugang der Kündigungserklärung noch innerhalb der Probezeit erfolgt ist. Nicht erforderlich ist, dass auch das Ende der Kündigungsfrist noch innerhalb von 6 Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses liegt. Die Beweislast für...mehr

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Probezeit / 6 Beteiligung der Personalvertretung

Da die Probezeitkündigung jedenfalls eine Kündigung darstellt, ist die zuständige Personalvertretung wie bei jeder anderen Kündigung zu beteiligen, soweit die Personalvertretungsgesetze dies vorsehen (vgl. z. B. § 87 Abs. 1 Nr. 9 LPersVG Baden-Württemberg). Existiert ein Betriebsrat, richtet sich die Mitbestimmung nach § 102 BetrVG. Hinweis Durch das Dienstrechtsreformgesetz ...mehr

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Probezeit / 4.5.5 Kündigungsschutzklage

Nach § 4 KSchG muss ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung geltend machen, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist. Es ist zwar nach dem systematischen Standort der Klagefristregelung etwas zweifelhaft, ob diese Frist auch innerhalb der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses anwendbar ist (v...mehr

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Probezeit / 5.1 Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Probezeit auch durch ein sog. Probearbeitsverhältnis näher auszugestalten.[1] In § 14 Abs. 1 Ziff. 5 TzBfG ist bestimmt, dass ein sachlicher Grund insbesondere auch dann vorliegt, wenn die Befristung zur Erprobung erfolgt. Neben dem sachlichen Grund für die Befristung überhaupt, muss jedoch auch die Dauer der Befristung sachlich gerec...mehr

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Probezeit / 5 Befristetes Arbeitsverhältnis zum Zweck der Erprobung

5.1 Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Probezeit auch durch ein sog. Probearbeitsverhältnis näher auszugestalten.[1] In § 14 Abs. 1 Ziff. 5 TzBfG ist bestimmt, dass ein sachlicher Grund insbesondere auch dann vorliegt, wenn die Befristung zur Erprobung erfolgt. Neben dem sachlichen Grund für die Befristung überhaupt, m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 7 Beispiele aus der Rechtsprechung

Der Arbeitgeber kann innerhalb der ersten 6 Monate ohne soziale Rechtfertigung (leistungsbedingt) kündigen, sofern die Gründe nicht unsachlich sind. Die subjektive Sichtweise des Arbeitgebers ist ausreichend.[1] Eine wegen nicht zufrieden stellender Leistungen während der Probezeit ausgesprochene ordentliche Kündigung ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil dem Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 5.3 Beendigung von Befristungen zum Zweck der Erprobung

Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem TzBfG bzw. § 30 TVöD enden automatisch mit der im Arbeitsvertrag bestimmten Frist oder Beendigung der Maßnahme, für die das Arbeitsverhältnis begründet wurde, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht somit weder ein Anspruch auf Übernahme noch kommen die kündigungsrechtlichen Schutzbestimmungen zur Anwendung. Nach der Rechtsprechu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 4 Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Die Finanzbehörden lassen die Bildung einer Rückstellung mit steuerlicher Wirkung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Sagt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pension zu, so ist diese steuerrechtlich anzuerkennen, wenn im Zusagezeitpunkt: eine rechtsverbindliche, schriftlich Pensionszusage erteilt wird die zugesagten Leistungen angemessen sind, also einem ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4.3 Hinzurechnung zum Erholungsurlaub

Rz. 15 Der Zusatzurlaub wird getrennt vom Erholungsurlaub berechnet. Lediglich das Ergebnis wird dem Erholungsurlaub hinzugerechnet. D. h., der Zusatzurlaub verlängert die Dauer des Urlaubs, der dem Arbeitnehmer ohne Schwerbehinderung arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zusteht (Gesamturlaub). Der Zusatzurlaub stockt nicht lediglich die Dauer des gesetzlichen Mindesturl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pensionszusage an (beherrsc... / c) Probezeit

Gesellschaftsrechtliche Veranlassung: Die Erteilung der Pensionszusage unmittelbar nach der Anstellung und ohne die unter Fremden übliche Wartezeit ist in der Regel nicht betrieblich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Begriff der Wartezeit: Der Begriff der Wartezeit wird hier im Sinne einer Probezeit verwendet. Für die steuerliche Beurteilung einer Pension...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pensionszusage an (beherrsc... / d) Wartezeit

Wirtschaftliche Entwicklung abwarten: Handelt es sich um eine neu gegründete Kapitalgesellschaft, darf die Zusage erst dann erteilt werden, wenn die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft verlässlich abgeschätzt werden kann.[42] Hierbei wird eine Wartezeit von 5 Jahren als ausreichend angesehen. Umwandlungen: Ändert das Unternehmen nur sein Rechtskleid (Umwandl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Pensionszusage

Rz. 62 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Andere als die sozialgesetzlich vorgesehenen Leistungen der KapGes für die Kranken-, Pflege-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung besonders des beherrschenden GesGf müssen unter Berücksichtigung der Gesamtbezüge angemessen sein und im Voraus vereinbart werden (> Rz 26, > Rz 39 ff), wenn sie Teil der > Betriebsausgaben der KapGes und > Arbe...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.1 Probezeit, § 4 Abs. 1 TVHöD

§ 4 Abs. 1 TVHöD sieht eine Probezeit von 6 Monaten vor. Die Tarifvertragsparteien haben sich insoweit am Maßstab der gesetzlichen Dauer der Probezeit in § 36 Abs. 1 HebG orientiert. Den Beginn der Probezeit bestimmt § 36 Abs. 1 HebG mit der Aufnahme des Studiums. Durch die Probezeit wird sichergestellt, dass die verantwortliche Praxiseinrichtung überprüfen kann, ob die angeh...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.2 Kündigung nach der Probezeit, § 4 Abs. 3 TVHöD

Nach der Probezeit kann das Vertragsverhältnis nur gekündigt werden von beiden Seiten aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (Buchst. a), nur von der studierenden Person mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende (Buchst. b). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (vgl. § 39 Abs. 1 HebG). Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund (Buchst. a) is...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.1 Kündigung während der Probezeit, § 4 Abs. 2 TVHöD

Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese Möglichkeit gilt sowohl für die verantwortliche Praxiseinrichtung als auch für den Studierenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (vgl. § 39 Abs. 1 HebG), die Angabe von Kündigungsgründen ist jedoch nicht erforderlich (Ausnahme siehe Ziffer 2.4.2.2)....mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4 Probezeit, Kündigung (§ 4 TVHöD)

2.4.1 Probezeit, § 4 Abs. 1 TVHöD § 4 Abs. 1 TVHöD sieht eine Probezeit von 6 Monaten vor. Die Tarifvertragsparteien haben sich insoweit am Maßstab der gesetzlichen Dauer der Probezeit in § 36 Abs. 1 HebG orientiert. Den Beginn der Probezeit bestimmt § 36 Abs. 1 HebG mit der Aufnahme des Studiums. Durch die Probezeit wird sichergestellt, dass die verantwortliche Praxiseinricht...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.1.2 Zu § 22 Abs. 2 Buchst. b) TVHöD

Nicht jede vorzeitige Beendigung des Studienverhältnisses vor Ablauf der Vertragslaufzeit hat eine Rückzahlungspflicht des Studierenden zur Folge. Vielmehr ist eine Differenzierung erforderlich, aus wessen Sphäre der Beendigungsgrund stammt. § 22 Abs. 2 Buchst. b) TVHöD knüpft die Rückzahlungspflicht an die vorzeitige Beendigung durch eine Kündigung der verantwortlichen Prax...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.2.2 Ordentliche Kündigung durch den Studierenden

Das Recht der ordentlichen Kündigung steht nach § 4 Abs. 3 Buchstabe b) TVHöD nur dem Studierenden zu. Ein die Kündigung des Studierenden rechtfertigender Grund kann z. B. die Aufgabe des Studiums bzw. die Aufnahme einer neuen Ausbildung sein. Für die Berechnung der 4-wöchigen Kündigungsfrist gelten die §§ 186 ff. BGB. Da sich der Kündigende grundsätzlich frei entscheiden kan...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.2.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes i. S. v. § 4 Abs. 3 Buchst. a) entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Oberster Grundsatz bei der Beurteilung des Vorliegens eines wichtigen Grundes wegen Fehlverhaltens oder Pflichtverletzung im Betrieb...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.3 Adressat

Bei einer Kündigung der verantwortlichen Praxiseinrichtung ist Adressat der Kündigung grundsätzlich der Studierende. Ist der Studierende minderjährig, damit nach §§ 106 ff. BGB beschränkt geschäftsfähig, kann die verantwortliche Praxiseinrichtung die Kündigung nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen wirksam erklären.[1] Entsprechend muss auch die Kündigun...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.5 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch die verantwortliche Praxiseinrichtung zu hören (vgl. §§ 102, 103 Bet...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2 Kündigung

Neben den gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten (§ 38 HebG) gestattet auch § 4 TVHöD die Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung. Insoweit sind die Rückzahlungsgrundsätze des § 22 TVHöD zu beachten, nach denen eine Kündigung unter bestimmten Maßgaben eine Rückzahlungsverpflichtung der Studierenden hinsichtlich von der verantwortlichen Praxiseinrichtung übernommen...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.1 Die Auslöser der Rückzahlungspflicht im Einzelnen

Entsprechend den Wertungen aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Rückzahlungsklauseln[1] ist Auslösungsgrund der Rückzahlungspflicht jeweils ein Ereignis, welches in die Verantwortungs- und Risikosphäre der Studierenden fällt: Endgültiges Nichtbestehen einer notwendigen Studienprüfung, wenn die Erfolglosigkeit in den Verantwortungsbereich der Studierenden fällt,...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.4 Beteiligung der Hochschule

Die verantwortliche Praxiseinrichtung hat vor einer Kündigung das Benehmen mit der ausbildenden Hochschule herzustellen, § 39 Abs. 2 HebG. Der Ausdruck "Benehmen herstellen" ist ein juristischer Fachbegriff, der sich u. a. im Verwaltungsrecht findet und so viel wie "Mitwirkung" bedeutet. Insoweit ist es erforderlich, dass die verantwortliche Praxiseinrichtung die Hochschule ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.6 Exmatrikulation

Die Kündigung des Vertragsverhältnisses zieht nicht automatisch die Exmatrikulation nach sich. Vielmehr wirkt sich die Kündigung des Studienvertrags zunächst nur auf die Rechtsbeziehung zwischen der verantwortlichen Praxiseinrichtung und der/dem Studierenden aus. Weitere Auswirkungen können sich aus dem Hochschulrecht ergeben, welches dem jeweiligen Studiengang zugrunde lieg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.3.1.3 Inhalt

Der Studienvertrag muss gem. § 3 Abs. 1 TVHöD neben der Bezeichnung "duales Hebammenstudium" mindestens Angaben enthalten über den Beginn des Studiums, den Praxisplan, der den Aufbau und die zeitliche und sachliche Gliederung der Praxiseinsätze enthält, auf dessen Grundlage der berufspraktische Teil des Studiums durchgeführt wird und der von der verantwortlichen Praxiseinricht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 4.2.2 Rückforderungsansprüche nach den §§ 812 ff. BGB

Rz. 45 Hat der Arbeitnehmer mehr als den zustehenden Urlaub erhalten, kann eine Rückforderung des Urlaubsentgelts bei Fehlen einer Vereinbarung oder tarifvertraglichen Regelung über Bereicherungsrecht nach § 812 BGB erfolgen. Solange die Rechtsprechung den Anspruch auf Urlaub und Urlaubsentgelt als Einheitsanspruch verstand[1], wurde ein Rückforderungsanspruch überwiegend mi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung; vGA

Leitsatz 1. Der Ansatz einer Pensionsrückstellung ist zugelassen, "wenn und soweit" die in § 6a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes angeführten Voraussetzungen erfüllt sind; dazu muss die schriftlich erteilte Zusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten (Nr. 3). Fehlt es an dieser Eindeutigkeit der ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.1 Probezeit, § 3 Abs. 1 TVSöD

§ 3 Abs. 1 TVSöD sieht für den Ausbildungsteil eine Probezeit vor. Durch die Probezeit wird sichergestellt, dass der Ausbildende überprüfen kann, ob der Studierende für den zu erlernenden Beruf geeignet ist und sich in das betriebliche Geschehen mit seinen Lernpflichten einordnen kann. Der Studierende wiederum muss überprüfen können, ob der gewählte Beruf seinen Vorstellunge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.2 Kündigung nach der Probezeit, § 3 Abs. 3 TVSöD

Nach der Probezeit kann das Vertragsverhältnis nur gekündigt werden von beiden Seiten aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, nur vom Studierenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Die Kündigungsmöglichkeiten nach Abs. 3 betreffen sowohl den Ausbildungsteil als auch den Studienteil. 2.3.2.2.1 Kündigung aus wichtigem Grund Die rechtlichen Voraussetzun...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.1 Kündigung während der Probezeit, § 3 Abs. 2 TVSöD

Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Ausbildenden als auch für den Studierenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (vgl. § 22 Abs. 3 BBiG), die Angabe von Kündigungsgründen ist jedoch nicht erforderlich. Lediglich dann, wenn der Ausbildende mit seiner Künd...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3 Probezeit, Kündigung (§ 3 TVSöD)

2.3.1 Probezeit, § 3 Abs. 1 TVSöD § 3 Abs. 1 TVSöD sieht für den Ausbildungsteil eine Probezeit vor. Durch die Probezeit wird sichergestellt, dass der Ausbildende überprüfen kann, ob der Studierende für den zu erlernenden Beruf geeignet ist und sich in das betriebliche Geschehen mit seinen Lernpflichten einordnen kann. Der Studierende wiederum muss überprüfen können, ob der g...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.2.2 Ordentliche Kündigung durch den Studierenden

Das Recht der ordentlichen Kündigung steht nach § 3 Abs. 3 Buchstabe b TVSöD nur dem Studierenden zu. Ein die Kündigung des Studierenden rechtfertigender Grund kann z. B. die Aufgabe des Studiums bzw. die Aufnahme einer neuen Ausbildung sein. Für die Berechnung der 4-wöchigen Kündigungsfrist gelten die §§ 186ff. BGB. Da sich der Kündigende grundsätzlich frei entscheiden kann,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1.2 Zu § 18 Abs. 2 Buchst. b

Nicht jede vorzeitige Beendigung des Ausbildungs- und Studienverhältnisses vor Ablauf der Vertragslaufzeit hat eine Rückzahlungspflicht des Studierenden zur Folge. Vielmehr ist eine Differenzierung erforderlich, aus wessen Sphäre der Beendigungsgrund stammt. § 18 Abs. 2 Buchst. b knüpft die Rückzahlungspflicht an die vorzeitige Beendigung durch eine Kündigung des Ausbildende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.2.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes i. S. v. § 3 Abs. 3 Buchst. a TVSöD entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Danach kann eine Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Studi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.1 Die Rückzahlungsgrundsätze im Einzelnen

Die Rückzahlungsgrundsätze betreffen – wie von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1] für Rückzahlungsklauseln gefordert – sämtlich Fallkonstellationen, bei denen der Auslösungsgrund der Rückzahlungspflicht ein Ereignis ist, welches in die Risikosphäre der Studierenden fällt: Endgültiges Nichtbestehen einer notwendigen Ausbildungs- oder Studienprüfung, wenn die Erfol...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.1.3 Inhalt

Der Ausbildungs- und Studienvertrag muss gem. § 2 Abs. 1 TVSöD neben der Bezeichnung des beabsichtigten Studienabschlusses (Studienteil) und des integrierten Ausbildungsberufes (Ausbildungsteil) mindestens Angaben enthalten über die maßgebliche Studien- und Prüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, die kooperierende Hochschule, den Aufbau und die sachliche Gliederung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.3 Adressat

Bei einer Kündigung des Ausbildenden ist Adressat der Kündigung grundsätzlich der Studierende. Ist der Studierende minderjährig, damit nach §§ 106 ff. BGB beschränkt geschäftsfähig, kann der Ausbildende die Kündigung nur gegenüber dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen wirksam erklären.[1] Entsprechend muss auch die Kündigungserklärung eines minderjährigen Studierende...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.4 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Ausbildungs- und Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2 Kündigung

Neben den gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten (z. B. § 22 Abs. 1 und 2 BBiG) gestattet auch § 3 TVSöD die Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung. Insoweit sind die Rückzahlungsgrundsätze des § 18 TVSöD zu beachten, nach denen eine Kündigung unter bestimmten Maßgaben die Verpflichtung des Studierenden auslösen kann, einen Teil der ihm gewährten Studienentgelte ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Fachkräftemangel: Warum ein... / 3 Gründe für einen Jobwechsel

Laut einer repräsentativen Studie von Ernst und Young aus 2023 geht hervor, dass jeder Vierte (26 %) aktiv oder gelegentlich nach einer neuen Stelle sucht und 37 % interessiert daran sind, wenn sich etwas Passendes ergeben würde (n = 1.555).[1] Dabei zeigen besonders junge Beschäftigte eine hohe Wechselbereitschaft. Beweggründe für einen Jobwechsel sind: unzureichendes Gehalt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.7 Arbeitsvertrag

Rz. 31 Bei der Einstiegsqualifizierung nach § 54a handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis eigener Art, das weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Berufsausbildungsverhältnis darstellt (LAG Hamburg, Urteil v. 4.11.2015, 7 Sa 31/15; Kühl, in: Brand, SGB III, § 54a Rz. 4, der von einem Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 2 SGB IV ausgeht; ebenso: Schön, in: Böttiger/Körte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.4 Fortsetzung der außerbetrieblichen Berufsausbildung (Abs. 3)

Rz. 15 Abs. 3 ist durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz mit Wirkung zum 1.8.2019 neu gefasst worden. Die Neufassung von Abs. 3 ist ausweislich der Gesetzesbegründung eine Folgeänderung zur Einfügung des neuen Abs. 5. Die bisher in Abs. 3 genannten Voraussetzungen wurden, soweit sie personenbezogen sind, unmittelbar in Abs. 5 übernommen, um eine Verweisung oder Do...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2 Arbeit, Ausbildung und gefördertes Arbeitsverhältnis

Rz. 58 Abs. 1 Nr. 2 betrifft zunächst die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen. In der Literatur wird unter Arbeit eine marktvermittelte Beschäftigung verstanden, i. d. R. auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unabhängig von einer etwa bestehenden Sozialversicherungspflicht. Ausbildung dient vorrangig der V...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.3 Diskriminierung

Rz. 73 Diskriminierungen des Arbeitnehmers bzw. des Leistungsberechtigten dürften stets zur Folge haben, dass sich aus der dadurch hervorgerufenen Gegenwehr keine Leistungsminderung des Leistungsberechtigten ergibt. Das Diskriminierungsverbot ist in Art. 3 GG verankert. Es wird nach verschiedenen Gleichbehandlungssachverhalten unterschieden, etwa der Altersdiskriminierung, d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kennzahlen für das Personal... / 2.1.3 Bindung: Engagement und Fluktuation

Die Fluktuation gibt an, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen schon verlassen haben. Das Engagement setzt sehr viel früher an und misst das arbeitsbezogene Wohlbefinden. Dieses steht nachweislich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kündigungsabsicht. Tabelle: Kennzahlenblatt zur Fluktuationsquotemehr