Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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Teil J: Vergütung und Kosten / Strafvollstreckung, Verfahrensgebühr [Rdn 313]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Teilfreispruch [Rdn 150]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Allgemeines [Rdn 168]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Fortdauer der Unterbringung [Rdn 541]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 958]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines [Rdn 1086]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Einzeltätigkeiten, Allgemeines [Rdn 42]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Überprüfung [Rdn 1116]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 426]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Allgemeines [Rdn 253]

Rdn 254 Literaturhinweise: Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft 2008, Rn 882 ff. Kamann, Handbuch für die Strafvollstreckung und den Strafvollzug, 2. Aufl 2008, Rn 46 ff. Röttle/Wagner, Strafvollstreckung, Rn 71 ff. Rdn 255 1.a) Die Vollstreckung darf erst eingeleitet werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Bestehen seitens der Vollstreckung...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Hauptverfahren, Prozessuales und Materielles [Rdn 996]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Jugendliche, Vorbewährung [Rdn 118]"Vorbewährung"

Rdn 119 Literaturhinweise: Eisenberg, Das Gesetz zur Erweiterung jugendgerichtlicher Handlungsmöglichkeiten vom 4.9.2012, StV 2013, 44 s.a. die Hinw. bei → Bewährung, Jugendliche, Allgemeines, Teil A Rdn 85. Rdn 120 1.a) Im Jugendstrafverfahren müssen Verurteilung zu einer Jugendstrafe und die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung nicht gl...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl., 2014 Burhoff, Vergütung des Zeugenbeistands im Strafverfahren, RVGreport 2004, 458 ders., Die Gebühren in der Strafvollstreckung, RVGreport 2007, 8 ders., Der sogenannte Haftzuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG, StRR 2007, 54 ders., Anwaltliche Vergütung für die Tätigkeit im strafrechtlichen Entsc...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Allgemeines [Rdn 482]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Aussetzung der Reststrafe, Allgemeines [Rdn 260]

Rdn 261 Literaturhinweise: Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft, 2008, Rn 920 ff. Röttle/Wagner, Strafvollstreckung, Rn 883 ff. Rdn 262 1. Dass eine Freiheitsstrafe von dem Verurteilten voll verbüßt wird, stellt nicht den Regelfall dar. Die Vollstreckung einer zeitigen Freiheitsstrafe kann nach Verbüßung von zwei Dritteln – mindestens jedoch z...mehr

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AGS 1/2016, Voraussetzungen... / Leitsatz

Bei der Bewilligung einer Pauschgebühr gem. § 51 Abs. 1 RVG ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund in nur verteidigerbezogenen/persönlichen Umständen hat (Bestätigung OLG Saarbrücken v. 24.8.2010 – 1 AR 2/09, RVGreport 2011, 58 u. OLG Hamm v. 29....mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Verfahren [Rdn 595]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 353]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, Allgemeines [Rdn 289]

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Fortdauerentscheidung [Rdn 39]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Grundsätze [Rdn 558]

Rdn 559 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 538 m.w.N. Rdn 560 Aus der vorausgegangenen Praxis eines weitgehenden Verwahrvollzuges heraus fordert das BVerfG (BVerfGE 128, 326 = NJW 2011, 1931), dass erhebliche therapeutische Anstrengungen zur Minderung der Gefährlichkeit eines Verwahrten unternommen werden müssen. Dazu hat es...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Rechtsschutz [Rdn 869]

Rdn 870 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines, Teil B Rdn 724 m.w.N. Rdn 871 1. Der Rechtsschutz im jugendgerichtlichen Vollstreckungsverfahren ist – bedingt durch das Institut des einheitlichen Vollstreckungsleiters (s. auch → Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines, Teil B Rdn 727) – abweichend vom allgemeinen Vollstreckungsrecht g...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Strafmakel, Beseitigung [Rdn 897]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Boetticher, Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, NStZ 1991, 1 Bohlander, Widerruf früherer Strafaussetzung durch das erkennende Gericht – Eine Anregung zur Verfahrensbeschleunigung, NStZ 1999, 493 Doleisch von Dolsperg, Strafaussetzung zur Bewährung – Probleme aus der Praxis, StraFo 2005, 45 Dünkel/Flügge/Lösch/Pörksen, Plädoyer für verantwor...mehr

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AGS 1/2016, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem BGH – nur insoweit ist der BGH nach § 51 Abs. 2 S. 2 RVG zuständig (BGH, Beschl. v. 8.9.1970 – 5 StR 704/68, BGHSt 23, 324) – liegen nicht vor. a) Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG ist Voraussetzung der Bewilligung einer...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Vollzug, Vollzugsplankonferenz [Rdn 626]

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung hat praktische Bedeutung in allen gerichtlichen Verfahren, in denen der RA die Gerichtsakten selbst abholt oder durch einen Mitarbeiter abholen lässt. Das LG Dessau-Roßlau hat ein wesentliches Problem des Falles nicht erörtert und in der Sache im Ergebnis falsch entschieden. I. Gegenstand der Entscheidung Nur mit Mühe lässt sich den Beschlussgründen entnehmen,...mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / Sachverhalt

Das LG Dessau-Roßlau hatte der Angekl. den in Aken kanzleiansässigen RA zum Pflichtverteidiger bestellt. Aken liegt in der Nähe des Gerichtsortes Dessau-Roßlau. Gegen das die Angekl. am 6.5.2014 vom Vorwurf des versuchten Todschlags freisprechende Urteil des LG legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger rechtzeitig Revision ein. Die Revisionsbegründungssch...mehr

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zfs 12/2015, Keine Dokument... / Sachverhalt

Der in einem Strafverfahren wegen versuchten Mordes als Pflichtverteidiger bestellte RA H beantragte nach Beendigung des Verfahrens die Festsetzung des ihm aus der Landeskasse zustehenden Vergütung, darunter die Position "Dokumentenpauschale 1299 Seiten" mit einem Betrag i.H.v. 212,35 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Auf Nachfrage hat der Verteidiger mitgeteilt, dass er die ihm ...mehr

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AGS 12/2015, Fahrtkosten zu... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer war der ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Durch Urteil des LG wurde die ehemalige Angeklagte vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Gegen das Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger rechtzeitig Revision ein. Die Revisionsbegründungsschriften der Staatsanwaltschaft vom 24.7.2014 ...mehr

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zfs 12/2015, Keine Dokument... / 3 Anmerkung:

I. Die Entscheidung des KG Das KG hat über einen fiktiven Sachverhalt entschieden. Der Pflichtverteidiger hatte die Akten nämlich nicht lediglich eingescannt, sondern die Scans wieder auf Papier ausgedruckt. Deshalb waren hier an sich die Voraussetzungen der Nr. 7000 Nr. 1a) VV RVG erfüllt, wenn die Fertigung der Kopien zur sachgemäßen Bearbeitung der Strafsache geboten war. ...mehr

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AGS 12/2015, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist Pflichtverteidiger des in der Haft befindlichen Angeklagten B. in einem Strafverfahren vor dem LG. Die Rechtspflegerin des LG hatte die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung für den Verteidiger festgesetzt und dabei die Terminsgebühr für den 28.7.2014 abgesetzt und eine mehr als einstündige Pause am 4.8.2014 abgezogen. Hiergegen hatte der Beschwer...mehr

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AGS 12/2015, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gem. §§ 56, 33 RVG hat hinsichtlich der abgesetzten Hauptverhandlungsterminsgebühr vom 28.7.2014 Erfolg, im Übrigen ist sie unbegründet. Das LG hat völlig zutreffend darauf abgestellt, dass die Terminsgebühr nur dann anfällt, wenn am 28.7.2014 ein Verhandlungstermin (Hauptverhandlungstag i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Nr. 4121 VV) stattgefunden hat. Der Be...mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / Leitsatz

Fahrtkosten einer Angestellten des Pflichtverteidigers zur Abholung und Rückgabe der Gerichtsakten zwecks Akteneinsicht im Revisionsverfahren sind dann nicht gem. § 46 Abs. 1 RVG zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich, wenn der Verteidiger sich die Akten mit der Post hätte übersenden lassen können. In diesem Fall ist nur die ersparte Aktenversendungspaus...mehr

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AGS 11/2015, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

Die beantragten Gebühren sind seitens des Rechtspflegers des AG zu Recht gekürzt worden. Der Verteidiger kann die Grundgebühr nach Nr. 4101 VV, die Verfahrensgebühr nach Nr. 4107 VV und die Postpauschale nach Nr. 7002 VV nur einmal für das führende Verfahren 493 Js 23098/12, nicht jedoch auch für das hinzuverbundene Verfahren 493 Js 8358/13 geltend machen. Die nach der Verbin...mehr

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AGS 11/2015, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

In dem Verfahren 493 Js 23098/12 wurde der Angeklagte durch die Staatsanwaltschaft angeklagt, eine Sachbeschädigung und eine Körperverletzung begangen zu haben. Nachdem der Angeklagte in der Hauptverhandlung nicht erschienen war, wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Nach dessen Festnahme teilte der Verteidiger die Übernahme des Mandats mit und beantragte seine Beiordnung...mehr

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AGS 11/2015, Geschäftsreise... / 1 Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens rechnete der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin seine Vergütung mit der Landeskasse ab, darunter auch Auslagen für Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle setzte die beantragten Reisekosten (Fahrtkosten sowie Tage- und Abwesenheitsgeld nebst Umsatzsteuer) ab und begründete dies damit, dass die Kanzlei...mehr

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AGS 11/2015, Erstreckung de... / Leitsatz

Die Vorschrift des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG gilt für alle Fälle der Verfahrensverbindung unabhängig davon, ob die Beiordnung als Pflichtverteidiger vor oder nach der Verbindung erfolgt ist. Eine Erstreckung soll dabei in der Regel angeordnet werden, wenn in dem Verbundverfahren eine Pflichtverteidigerbestellung unmittelbar bevorgestanden hätte. LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 13.4.2...mehr

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AGS 11/2015, Verfahrensgebü... / 1 Sachverhalt

Die Angeklagte war erstinstanzlich vom AG zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils hat die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgenommen. Hiernach beantragte der beigeordnete Pflichtverteidiger die Festsetzung seiner Vergütung für das Berufungsverfa...mehr

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AGS 11/2015, Verfahrensgebü... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat verweist, einen Gebührenanspruch des Beschwerdeführers für das Berufungsverfahren abgelehnt. Die Frage, ob dem Verteidiger für seine Tätigkeit in der Berufungsinstanz eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV zusteht, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung zurücknimmt, ist in Rspr. und...mehr

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AGS 11/2015, Verfahrensgebü... / Leitsatz

Nimmt die Staatsanwaltschaft ihre Berufung nach Erhalt der Urteilsgründe vor Ablauf der Begründungsfrist wieder zurück, steht dem Pflichtverteidiger keine Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren zu. OLG Köln, Beschl. v. 3.7.2015 – III-2 Ws 400/15mehr

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zfs 10/2015, Keine Berücksi... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH halte ich im Ergebnis für zutreffend, nur an der Begründung stört mich einiges. Die Teilnahme an einer Revisionshauptverhandlung mit einer Dauer von nur einer guten halben Stunde rechtfertigt nicht die Bewilligung einer Pauschgebühr. I. Die Argumentation des BGH Die Auffassung des BGH, die Bewilligung einer Pauschgebühr komme nur dann in Betracht, wenn...mehr

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zfs 10/2015, Keine Berücksi... / Sachverhalt

Das LG Dortmund hatte den Angekl. wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls in zwei Fällen zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und ihn im Übrigen freigesprochen. Von der Anordnung einer Maßregel hat das LG Abstand genommen. Die Staatsanwaltschaft hat die hiergegen zu Ungunsten der Angekl. eingelegte Revision auf das Un...mehr

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AGS 10/2015, Keine neue Gru... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Untergebrachten gegen den Beschluss des LG wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung verworfen. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine andere Beurteilung. Die ausnahmsweise zulässige Auswechselung des Verteidigers, wenn der Angeklagte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, keine Verfahrensverzögerung eintritt und keine ...mehr

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zfs 10/2015, Keine Berücksi... / Leitsatz

Bei der Bewilligung der Pauschgebühr ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt. Der Zeitaufwand, der seinen Grund in verteidigerbezogenen/persönlichen Umständen hat, wie für die Durchführung der Terminsreise, bleibt hingegen unberücksichtigt. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 1.6....mehr

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zfs 10/2015, Keine Berücksi... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… 2. Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem BGH – nur insoweit ist der BGH nach § 51 Abs. 2 S. 2 RVG zuständig (BGH BGHSt 23, 324) – liegen nicht vor." [5] a) Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG ist Voraussetzung der Bewilligung einer Pauschgebühr, die übe...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / D. Gebührenrechtliche Aspekte

Nicht außer Betracht zu lassen sind selbstverständlich die gebührenrechtlichen Aspekte der Durchführung des Adhäsionsverfahrens, wobei dieser Komplex hier nur sehr kurz angesprochen werden kann und die Ausführungen keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wurde der Anwalt dem Angeschuldigten als Pflichtverteidiger beigeordnet, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass...mehr

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zfs 9/2015, Berechnung der ... / Sachverhalt

Der im Ermittlungs- und Strafverfahren als Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt des Verurteilten hat mit seinem Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung die Dokumentenpauschale für die erste Instanz und das Ermittlungsverfahren wie folgt geltend gemacht:mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / I. PKH

Ein interessanter Aspekt des Adhäsionsverfahrens ist die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO zu beantragen. Dies steht dem Antragsteller und dem Angeschuldigten – unabhängig voneinander – zu.[38] Eine auf den Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt in Betracht.[39] Ein Rechtsanwalt wird bei fehlendem Anwalts-zwang ab...mehr

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zfs 9/2015, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen:

"II. 1. Die weitere Beschwerde ist zulässig." 2. Die weitere Beschwerde ist allerdings nicht begründet. Das AG wie auch das LG haben zu Recht dem Antrag des Pflichtverteidigers in Bezug auf die geltend gemachten Kopierkosten vollumfänglich stattgegeben. a) Die Erstattung von Kopierkosten des Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG. Danach sind die für angefertigt...mehr