Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 09/2021, Gebühren des a... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Der Terminsvertreter des Pflichtverteidigers ist voller Verteidiger, sodass ihm auch alle Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV zustehen. Zur Begründung wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Gründe der vom OLG angeführten Rspr. und Lit. verwiesen. 2. Zur Verfahrensgebühr hätte das OLG i.Ü. nicht so viel ausführen müssen. Denn die Verf...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / III. Berufsfreiheit des Pflichtverteidigers

Nach Ansicht des VerfGH hat das KG zudem bei der Höhe der Bemessung der Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG Bedeutung und Tragweite der Berufsfreiheit des Pflichtverteidigers verkannt. Die Pflichtverteidigerbestellung sei ein Eingriff in die durch die Verfassung von Berlin grundrechtlich geschützte Berufsausübung (vgl. zu Art. 12 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschl. v. 1.2.2005 – 2...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr des Pflichtverteidigers - Verfassungsrecht 2.0

§ 51 Abs. 1 S. 1 RVG; § 30 Abs. 1 VerfGHG Leitsatz Zur Angemessenheit der Vergütung eines Pflichtverteidigers. VerfGH Berlin, Beschl. v. 12.5.2021 – 175/20 I. Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und war ab März 2016 als Wahlverteidiger für einen Herrn H. tätig. Am 13.7.2016 bestellte das LG den Beschwerdeführer als Pflichtverteidiger. Am 20.10.2016 wurde ein mit dem...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es ist m.E. schon bemerkenswert, dass der VerfGH Berlin nun das KG zum zweiten Mal zur Ordnung rufen musste und die Bewilligung einer Pauschgebühr in einem Schwurgerichtsverfahren mehr als deutlich anmahnt. Im ersten Durchgang hatte das KG die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG insgesamt abgelehnt, was der VerfGH als verfassungswidrig gerügt hatte (RVGreport 2020, ...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / Leitsatz

Zur Angemessenheit der Vergütung eines Pflichtverteidigers. VerfGH Berlin, Beschl. v. 12.5.2021 – 175/20mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / I. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und war ab März 2016 als Wahlverteidiger für einen Herrn H. tätig. Am 13.7.2016 bestellte das LG den Beschwerdeführer als Pflichtverteidiger. Am 20.10.2016 wurde ein mit dem Beschwerdeführer in einer Partnerschaftsgesellschaft verbundener Rechtsanwalt als weiterer Pflichtverteidiger bestellt. Nach 71 Sitzungstagen verurteilte das LG Herr...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts B als Pflichtverteidiger. Die Verurteilte beging am 10.11.2018 einen Ladendiebstahl in einem Supermarkt, der am selben Tag zur Anzeige gebracht wurde. Sie wurde durch polizeiliches Schreiben zur Vernehmung als Beschuldigte geladen. Die Beschuldigte erschien zu diesem Termin ...mehr

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AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / II. Verletzung der Bindungswirkung

Nach Auffassung des VerfGH hat das KG die Bindungswirkung des Beschlusses des VerfGH v. 22.4.2020 nicht hinreichend berücksichtigt und daher gegen Art. 1 Abs. 2 VvB i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen. Dies stelle eine Verletzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 7 VvB dar. Nach § 30 VerfGHG binden die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes die Verfassungsorg...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Den Ausführungen des LG zur fehlenden Glaubhaftmachung wird man sich im Ergebnis anschließen können, wobei dahinstehen soll, ob überhaupt und wenn ja, inwieweit die anwaltliche Schweigepflicht näheren Angaben im Rahmen der Glaubhaftmachung entgegensteht. Denn verlangt wird von dem Verteidiger im Rahmen der Glaubhaftmachung nicht die Mitteilung inhaltlicher Informationen, ...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / II. Festsetzung durch das LG

Das LG hat eine niedrigere Vergütung festgesetzt, als in der angegriffenen Entscheidung festgesetzt worden ist. 1. Verfahren AZ 37 Ds – 61 Js 419/19 – 46/19 – acht Fälle des Ladendiebstahls a) Festgesetzte Gebühren Für dieses Verfahren hat das LG eine Grundgebühr Nr. 4100 VV und die Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV festgesetzt. Weitere Gebühren seien nicht festzusetzen. Insbesonder...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / 7. Schuldhaftes Ausbleiben des Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 4 StPO)

Werden im Fall der notwendigen Verteidigung gem. § 145 Abs. 4 StPO dem Verteidiger die durch sein Ausbleiben entstandenen Kosten auferlegt, ist über die Höhe der vom Wahl- oder Pflichtverteidiger zu erstattenden Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464b StPO zu entscheiden.[48] Die Kostentragungspflicht nach § 145 Abs. 4 StPO entfällt bei notwendiger Verteidigung auc...mehr

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AGS 07/2021, Neue Pflichtve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach den Änderungen im Recht der Pflichtverteidigung durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, 2128), das am 13.9.2021 in Kraft getreten ist, ist § 143 StPO jetzt ausdrücklich die Dauer der Pflichtverteidigung geregelt. Nach § 143 Abs. 1 StPO endet die Bestellung des Pflichtverteidigers mit der Einstellung oder dem r...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Berufungsurteil des LG Revision eingelegt. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils nahm die Staatsanwaltschaft ihre Revision ohne vorherige Begründung zurück. Durch Beschluss des LG sind die Kosten der Revision sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt worden. Der Pflichtverteidiger hat u.a. eine Verfahr...mehr

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AGS 07/2021, Neue Pflichtve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger in einem Umfangsverfahren tätig, das 2019 von der Generalstaatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist. Nach dem 1.1.2021, also nach Inkrafttreten des KostRÄG 2021, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Der Rechtsanwalt hat erneut seine Bestellung beantragt. Das OLG ist dem Antrag nachgekommen.mehr

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AGS 07/2021, Neue Pflichtve... / II. Erneute Beiordnung erforderlich

Dem Angeklagten ist der Rechtsanwalt erneut als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Es handelt sich nach Auffassung des OLG Celle gem. § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO um einen Fall der notwendigen Verteidigung. Die Hauptverhandlung solle im ersten Rechtszug vor dem OLG stattfinden. Nachdem das Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / II. Nur subjektiver Beratungsbedarf

Anders als das LG sieht das OLG die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV als nicht erstattungsfähig an. Zwar sei die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV durch die Tätigkeiten des Pflichtverteidigers, wie Besprechung der Erfolgsaussichten der Revision der Staatsanwaltschaft mit dem Mandanten und Vorbereitung eines Erwiderungsschriftsatz auf die zu erwartende Revisionsbegründung der Staatsan...mehr

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AGS 07/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Reisekosten des Anwalts, ErbR 2020, 786 Neben der Dokumentenpauschale und der Postentgeltpauschale gehören zu den gesetzlichen Auslagen des Rechtsanwalts auch die in Nrn. 7003 bis 7006 VV geregelten Reisekosten. Schneider weist in seinem Beitrag zunächst darauf hin, dass die Abrechnung solcher Kosten voraussetzt, dass der Rechtsanwalt eine ...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ich mag nicht mehr. Eine weitere falsche OLG-Entscheidung, die zu den vielen anderen falschen OLG-Entscheidungen passt, die die Frage ebenso negativ für den Angeklagten/Verteidiger entschieden haben (vgl. die Zusammenstellung bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., 2021, Nr. 4124 VV Rn 28 ff. und Nr. 4130 VV Rn 29 ff.). Und eine weitere Entscheidung, die keine eigenen...mehr

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AGS 07/2021, Neue Pflichtve... / Leitsatz

Wird das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, endet gem. § 143 Abs. 1 StPO die bisherige Beiordnung eines Pflichtverteidigers. OLG Celle, Beschl. v. 31.5.2021 – 5 StS 2/21mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Pflichtverteidiger

Rz. 81 Der Pflichtverteidiger muss seine Dienste in Person leisten.[74] Im Falle notwendiger Verteidigung muss bei seinem Ausbleiben das Gericht einen anderen Pflichtverteidiger bestellen (§ 145 StPO). Zulässig ist es allerdings auch für den Pflichtverteidiger, dass er sich vertreten lässt.[75] Ebenso wie bei der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe stellt sich hier die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Pflichtverteidiger

Rz. 83 Auch der Pflichtverteidiger erhält aus der Staatskasse keine Hebegebühren. Die Bestellung erstreckt sich nicht auch auf solche Tätigkeiten.[101]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Pflichtverteidiger

Rz. 10 Im Strafverfahren kann dem Beschuldigten sogar gegen seinen ausdrücklichen Willen ein Verteidiger bestellt werden. Die Bestellung als Pflichtverteidiger erfordert keinen Vertrag zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Er kann neben dem Anspruch gegenüber der Staatskasse aufgrund seiner Beiordnung einen Anspruch auf die (Wahl-)Verteidigergebühren nach dem RVG gegen den Besc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Der Anwalt war zunächst als Wahlverteidiger tätig und wird später als Pflichtverteidiger bestellt

Rz. 63 War der Anwalt zunächst als Wahlverteidiger tätig und ist er erst später als Pflichtverteidiger bestellt worden, so ist wiederum zu differenzieren: (1) Die vorangegangene Wahlverteidigertätigkeit wird durch die Pflichtverteidigergebühren nicht abgedeckt Rz. 64 Deckt die Pflichtverteidigerbestellung die Tätigkeiten, die der Anwalt bislang als Wahlverteidiger ausgeübt hat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pflichtverteidiger und beigeordnete Rechtsanwälte

Rz. 11 Für den Pflichtverteidiger und den beigeordneten Rechtsanwalt gilt VV 4142 ebenso, was sich daraus ergibt, dass auch für ihn die 1,0-Gebühr vorgesehen ist.[11] Nach der BRAGO bestand diese Möglichkeit nicht, da in den §§ 97 und 102 BRAGO nicht auf § 88 BRAGO Bezug genommen wurde. Hier bestand nur die Möglichkeit, eine Pauschvergütung nach § 99 BRAGO zu beantragen.[12]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pflichtverteidiger

Rz. 20 Der dem Verurteilten bestellte Pflichtverteidiger oder ein ihm anderweitig beigeordneter Anwalt – ggf. für Tätigkeiten nach VV 4302 Nr. 2 – hat in einer Gnadensache keinen Anspruch gegen die Staatskasse.[26] Die Bestellung oder Beiordnung in der Hauptsache erstreckt sich nicht auch auf ein Gnadenverfahren. Eine selbstständige Beiordnung oder Bestellung für das Gnadenv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Beigeordneter Anwalt und Pflichtverteidiger

Rz. 51 Auch der im Rahmen der Prozesskostenhilfe oder anderweitig beigeordnete Anwalt und der Pflichtverteidiger (§ 45) erhalten aus der Staatskasse die Erstattung ihrer aufgewandten Post- und Telekommunikationsentgelte in Höhe der gesetzlichen Vergütung (§ 46). Der Umfang der zu erstattenden Auslagen wird allerdings durch § 46 Abs. 1 eingeschränkt. Auslagen werden danach ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Pflichtverteidiger

aa) Bestellung eines auswärtigen Pflichtverteidigers Rz. 135 Ob die Bestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger erforderlich ist, wird vom Gericht bereits bei der Bestellung geprüft. Bestellt das Gericht einen auswärtigen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger, sind daher grundsätzlich auch die Mehrkosten erstattungsfähig, die dadurch entstehen, dass der be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidiger

Rz. 174 Auch für die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts,[119] des Pflichtverteidigers[120] und des dem Nebenkläger beigeordneten Anwalts[121] gilt die Vorschrift des Abs. 1. Die Ansprüche gegen die Staatskasse verjähren ebenfalls nach § 195 BGB in drei Jahren. Das gilt auch für die Pauschvergütung nach §§ 42, 51[122] (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pflichtverteidiger, beigeordneter Anwalt

Rz. 116 Die Tätigkeit in den Angelegenheiten des Abs. 5, also in Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und gegen den Kostenansatz sowie in der Zwangsvollstreckung, ist nicht durch eine Pflichtverteidigerbestellung oder eine Beiordnung gedeckt. Der Anwalt erhält also insoweit grundsätzlich keine Vergütung aus der Staatskasse.[55] Rz. 117...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Bestellung eines auswärtigen Pflichtverteidigers

Rz. 135 Ob die Bestellung eines auswärtigen Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger erforderlich ist, wird vom Gericht bereits bei der Bestellung geprüft. Bestellt das Gericht einen auswärtigen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger, sind daher grundsätzlich auch die Mehrkosten erstattungsfähig, die dadurch entstehen, dass der bestellte Verteidiger seinen Wohnsitz oder seine Kanzl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Wechsel des Pflichtverteidigers

Rz. 142 Bei einem Pflichtverteidigerwechsel muss der Urkundsbeamte stets gem. § 54 prüfen, ob aufgrund schuldhaften Verhaltens des zunächst bestellten Pflichtverteidigers dessen Vergütungsanspruch kraft Gesetzes entfallen ist.[292] Liegen die Voraussetzungen des § 54 nicht vor, gilt Folgendes: Die Einschränkung bei der Bestellung, dass sich bei einem Wechsel des Pflichtvertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kein Einverständnis des Gerichts oder Pflichtverteidigers

Rz. 154 Das Gericht ist bei der Frage, ob das Einverständnis vorliegt, im Übrigen nicht Auftraggeber des Rechtsanwalts i.S.v. Nr. 1 Buchst. d.[245] Deshalb kann ein Pflichtverteidiger für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien nicht die Dokumentenpauschale nach Nr. 2 beanspruchen, weil diese Regelung in dem Verhältnis zwischen Pflichtverteidiger und Staatskas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Hemmung der Verjährung der Vergütung des Pflichtverteidigers

Rz. 151 Beim Pflichtverteidiger stellt sich die Situation anders dar. Er kann den Auftraggeber nach § 52 Abs. 1 S. 1 jederzeit wegen der zuvor verdienten Wahlverteidigergebühren in Anspruch nehmen, sofern die Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 gegeben sind. Die Verjährung seiner Ansprüche richtet sich daher nach § 52 Abs. 5 S. 1; allerdings hemmt der Antrag nach § 55 Abs. 2 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einverständnis des Pflichtverteidigers

Rz. 137 Die eingeschränkte Bestellung soll aber dann mit der Folge, dass keine Reisekosten aus der Staatskasse zu erstatten sind, zulässig sein, wenn der bestellte Anwalt zuvor sein Einverständnis mit der eingeschränkten Bestellung erklärt hat.[278] Das erscheint zutreffend, weil die eingeschränkte Bestellung dann allein auf der Verzichtserklärung beruht.[279] Wird dieser Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Besonderer Umfang der Angelegenheit

Rz. 23 "Besonders umfangreich" i.S.d. Abs. 1 S. 1 ist eine Strafsache, wenn der vom Verteidiger hierfür erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" Sache zu erbringen hat.[23] Als Vergleichsmaßstab sind dabei Verfahren heranzuziehen, die den Durchschnittsfall der vor dem jeweiligen Spruchkörper verhandelten Sachen darstellen.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütung

Rz. 82 Lässt sich der Pflichtverteidiger vertreten, so muss er, um über § 5 einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu erwerben, zuvor die Zustimmung des Gerichts einholen; anderenfalls steht ihm keine Vergütung zu,[76] auch nicht für die in § 5 genannten Personen.[77] Das ergibt sich letztlich daraus, dass der Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird und es – im ...mehr

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AGS 06/2021, Pauschgebühr f... / II. Sinn und Zweck des § 51 RVG

Nach Auffassung des OLG liegen die Voraussetzungen einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG weder in der beantragten Gesamtsumme noch für jeden einzelnen Verfahrensabschnitt vor. Die Bestellung zum Pflichtverteidiger sei eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken. Sinn der Pflichtverteidigung sei es nicht, dem Anwalt zu seinem eigenen Nutzen u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütung aus der Zeit vor der Pflichtverteidigerbestellung

Rz. 13 War der Anwalt zunächst als Wahlverteidiger tätig und ist er später nach Niederlegung des Mandats als Pflichtverteidiger bestellt worden, so kann er die bis zur Niederlegung des Mandats angefallenen (Wahlanwalts-)Gebühren ungeachtet des § 52 geltend machen, da diese Gebühren nicht oder nicht nur während seiner Bestellung als Pflichtverteidiger angefallen sind, sondern...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verjährung

Rz. 139 Der Anspruch auf die Pauschvergütung verjährt in demselben Zeitraum, in dem auch die übrigen Vergütungsansprüche des Anwalts verjähren, also gem. § 195 BGB innerhalb von drei Jahren. Rz. 140 Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Pauschvergütung erstmals fällig geworden ist (§ 200 BGB). Im Normalfall ergeben sich keine Probleme. Die Fälligk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 52 gewährt dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt (insbesondere dem Pflichtverteidiger) einen Vergütungsanspruch gegen den Beschuldigten, soweit dieser nicht ohnehin bereits aufgrund einer Vergütungsvereinbarung oder aufgrund eines vorangegangenen Wahlanwaltsvertrags unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.[1] Rz. 2 Die Regelung des § 52 ist e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einverständnis des Auftraggebers

Rz. 164 Nr. 2 gilt nur, wenn der Auftraggeber sein Einverständnis erklärt hat. Gestattet der Vorsitzende der Strafkammer dem Verteidiger, dem Angeklagten eine Kopie einer DVD mit Audiodateien zu überlassen, liegt darin nicht das geforderte Einverständnis des Auftraggebers. Eine Dokumentenpauschale entsteht dadurch nicht.[259] Rz. 165 Ein Pflichtverteidiger kann für die Überla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 27 Steht dem Beschuldigten ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen zu, so kann der Pflichtverteidiger den Beschuldigten in Höhe dieses Erstattungsanspruchs in Anspruch nehmen. Auf welcher Grundlage der Erstattungsanspruch beruht, ist unerheblich. In Betracht kommen hier insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Festsetzung, § 55

Rz. 91 Soweit dem Pflichtverteidiger bei Tätigwerden eines Vertreters über § 5 ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, ist dieser auch nach § 55 festsetzbar. Antragsberechtigt ist nur der Pflichtverteidiger, nicht auch der Vertreter, da es nicht um seinen Anspruch geht.[87]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Pflichtverteidigungen

Rz. 25 Im Gegensatz zu dem im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt kann der Pflichtverteidiger mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung schließen.[40] § 3a enthält insoweit keinen Ausschlusstatbestand, insbesondere nicht in Abs. 3 oder Abs. 4. Im Gegenteil ergab sich aus § 101 Abs. 1 BRAGO (jetzt: § 58 Abs. 3) die Zulässigkeit eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Dieselbe Angelegenheit

Rz. 53 Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass die Zahlung oder der Vorschuss in derselben Angelegenheit erfolgt ist. Eine Anrechnungspflicht zwischen verschiedenen Angelegenheiten besteht nicht. Insbesondere können nicht Vorschüsse oder Zahlungen aus anderen Instanzen angerechnet werden.[53] Das ist jetzt klar im Gesetz verankert (Abs. 3 S. 1), wonach Zahlungen und Vors...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Entscheidung

Rz. 68 Nach Anhörung des Beschuldigten gem. Abs. 3 S. 1 entscheidet das Gericht durch Beschluss, ob und inwieweit die Leistungsfähigkeit des Beschuldigten gegeben ist. An Handlungen und Erklärungen des Beschuldigten, etwa ein Anerkenntnis oder ein Schuldversprechen, ist das Gericht nicht gebunden.[56] Rz. 69 Das Gericht entscheidet dabei nicht über die Höhe des dem Pflichtver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kein Verweis auf Aktenauszüge anderer Rechtsanwälte

Rz. 67 Der Rechtsanwalt muss sich grds. nicht auf den von einem anderen Verteidiger gefertigten Aktenauszug verweisen lassen.[94] Das gilt auch für den zur Verfahrenssicherung bestellten weiteren Pflichtverteidiger. Denn ohne eigenen Aktenauszug ist eine ordnungsgemäße Verteidigung nicht durchzuführen. Der zur Verfahrenssicherung bestellte Pflichtverteidiger muss sich wegen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundzüge

Rz. 15 Die Bewilligung einer Pauschvergütung kommt nach Abs. 1 S. 1 nur dann in Betracht, wenn das Verfahren einen besonderen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit aufweist. Bis zur Änderung der Vorschrift des § 99 BRAGO durch das KostRÄndG 1975 mussten die Verfahren "außergewöhnlich" schwierig oder umfangreich gewesen sein. Diese hohen Anforderungen sollten durch die Änd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Vorschuss/Abschlag (Abs. 1 S. 5)

Rz. 119 Ein Vorschuss auf die Pauschvergütung war bislang gesetzlich nicht vorgesehen. Die Zahlung eines Vorschusses ist an sich auch nicht möglich, weil sowohl die Frage, ob überhaupt eine Pauschvergütung zu bewilligen ist, als auch die Frage, in welcher Höhe dem Anwalt eine Pauschvergütung zusteht, erst beantwortet werden kann, wenn das Verfahren, zumindest der Verfahrensa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Fälligkeit

Rz. 130 Die Fälligkeit der Pauschvergütung richtet sich nicht nach der allgemeinen Vorschrift des § 8. Dies ist aus der Natur der Sache heraus ausgeschlossen. Eine Pauschvergütung kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung des gesamten Verfahrens bewilligt werden. Diese ist aber erst möglich nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens oder rechtskräftigem Abschluss de...mehr