Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / I. Sachverhalt

Das OLG Celle führt u.a. gegen den Angeklagten eine Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs einer bzw. mehrerer Taten der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Die Pflichtverteidiger des Angeklagten haben beantragt, ihre Bestellung zu Pflichtverteidigern zurückzunehmen, weil das Vertrauensverhältnis zu dem Angeklagten vollständig zerrüttet sei. Diesen Antra...mehr

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AGS 02/2021, Auswechselung ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Nach dem Beschl. des BGH v. 26.2.2020 (StB 4/20, StraFo 2020, 199 = StRR 4/2020, 15 = RVGreport 2020, 239) innerhalb kurzer Zeit die nächste Entscheidung des BGH, die sich mit dem durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.1.2019 (BGBl I, 2128) eingefügten § 143 StPO, der die Auswechselung des Pflichtverteidigers regelt, befasst. Auch hi...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / I. Sachverhalt

Das Berufungsurteil des LG erging gegen den Angeklagten am 29.8.2019. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft am 3.9.2019 Revision ein. Hiervon erhielt der Pflichtverteidiger des Angeklagten am 4.10.2019 Mitteilung. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils nahm die Staatsanwaltschaft ihre Revision ohne vorherige Begründung am 16.10.2019 zurück. Durch Beschluss des LG ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / II. Tätigkeiten im Revisionsverfahren

Nach Auffassung des LG sind die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV beim Pflichtverteidiger gegeben. Die hier zur Beurteilung stehende Tätigkeit des Verteidigers sei von seiner Pflichtverteidigerbestellung umfasst gewesen. Durch die Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren werden, so das LG, alle Tätigkeiten des Verteidigers abgegolten, d...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / I. Sachverhalt

Beim AG waren gegen den Angeklagten (zunächst) zwei Verfahren anhängig. In dem Verfahren 108 Js 36754/19 hatte die Staatsanwaltschaft am 28.8.2019 Anklage zum AG erhoben. Im Rahmen der Anklageerhebung hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, dem Angeklagten den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beizuordnen. Dieser hatte sich in dem Verfahren als Wahlverteidiger angezeigt, a...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / III. Hier Ausnahme von der Ausnahme

Allerdings könne in der vorliegenden Konstellation dem Rechtsanwalt die Erstreckung nicht versagt werden, da das AG widersprüchlich vorgegangen sei. Das AG habe mit Verfügung vom 6.11.2019 in dem Verfahren 950 Js 55313/19 den Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet, wobei dem AG schon nach der Anklageschrift bewusst gewesen sein müsse, dass dieser den Angeklagten auc...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 3. Anhebung der Kappungsgrenze für Wertgebühren aus der Staatskasse (§ 49 RVG)

Auch Verteidiger können Wertgebühren verdienen, und zwar nach den Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV. Nach den Änderungen der §§ 73 ff. StGB durch die Neuregelung des Rechts der Vermögensabschöpfung hat in der Praxis die Bedeutung der Nrn. 4142, 5116 VV zugenommen.[26] Die Höhe der Gebühren richtet sich für den Wahlanwalt nach der Tabelle des § 13 RVG, für den Pflichtverteidiger...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 6. Übergangsrecht (§ 60 RVG)

Die frühere Übergangsregelung in § 60 RVG a.F. ist in der Praxis kritisiert worden, weil sie zu Nachteilen bei bereits in der Vorinstanz mandatierten Rechtsanwälten und solchen, die erstmalig für ein Rechtsmittelverfahren beauftragt worden sind, führte. Daher hat man § 60 Abs. 1 S. 1 RVG neu gefasst, wobei sich im Gesetzgebungsverfahren Änderungen ergeben haben.[35] Dazu an ...mehr

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AGS 02/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Straf- und Bußgeldsachen (S. 49). Auch hier hat es nicht nur eine Erhöhung der Gebührenrahmen und Festgebühren für den Pflichtverteidiger gegeben, sondern auch einige inhaltliche Änderungen bzw. Klarstellungen, insbesondere für den Pflichtverteidiger Auch die Vergütung für Ins...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG)

In der Praxis spielen im Recht der Pflichtverteidigung in den Fällen der Verbindung mehrerer Verfahren die mit § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen eine große Rolle.[19] Dabei geht es immer um die Frage, ob der Verteidiger auch in den Verfahren die gesetzlichen Gebühren geltend machen kann, in denen er (noch) nicht zum Pflichtverteidiger bestellt war. Dazu ist in § 48 Ab...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / III. "Erstattungsfähigkeit"

Die dargelegten anwaltlichen Tätigkeiten waren nach Auffassung des LG auch erstattungsfähig. Dabei sei grds. nicht zu prüfen, inwieweit die gebührenauslösende Tätigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung unbedingt erforderlich war (Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., § 55 Rn 53). Etwas anderes gelte nur, wenn eine Prozesshandlung völlig überflüssig oder bedeutungslos...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / II. Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens Ausnahme

Das LG hat die Beiordnung als Pflichtverteidiger auch auf das Verfahren 108 Js 36754/19 erstreckt. Zwar sei dem Amtsgericht durchaus recht zu geben, dass die Erstreckung nach Abschluss des Verfahrens nicht nahe liegt, da es sowohl dem Wunsch eines Angeschuldigten als auch des Verteidigers entsprechen könne, dass die Verteidigung im Rahmen eines Wahlmandats ausgeübt wird. Ins...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / IV. Änderungen in Teil 4 VV (Vorbem. 4.1 Anm. 3 VV) – Längenzuschläge

Das KostRÄG 2021 v. 21.12.2020 hat im Vergütungsverzeichnis des Teil 4 VV nur eine einzige Änderung vorgenommen, und zwar hat es in Vorbem. 4.1 VV eine Anm. 3 angefügt. Die lautet: Zitat "Kommt es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung an, so sind Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen. Dies g...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Lineare Anhebung um rund 10 %

Die lineare Anhebung um rund 10 Prozent erfasst alle Gebührentypen des RVG, also alle Betragsrahmengebühren, die Wertgebühren der Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV und z.B. auch die Festgebühr der Nr. 4304 VV. Bei den Wertgebühren, für die die §§ 13, 49 RVG gelten, beträgt die Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR allerdings rundungsbedingt lediglich etwa 9 Prozent. D...mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Ge... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin war Pflichtverteidigerin. Gegen ihre Mandantin war ein umfangreiches Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Vorwurfs des Betrugs anhängig. Die Beschuldigte befand sich in U-Haft. Die Pflichtverteidiger erhielt Akteneinsicht und beantragte dann Durchführung einer mündlichen Haftprüfung. im Haftprüfungstermin machte die Pflichtverteidigerin für ihre Mandantin A...mehr

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zfs 02/2021, BahnCard 50 al... / Sachverhalt

Mit Antrag v. 20.11.2020 hat Rechtsanwalt Dr. K. für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeklagten A. im Wege des Vorschusses Gebühren für die Teilnahme an 9 Hauptverhandlungsterminen geltend gemacht. Zudem hat er die Festsetzung von Reiseauslagen beantragt. Die ebenfalls als Vorschuss geltend gemachten Aufwendungen des Rechtsanwalts für eine BahnCard 50 für den Zei...mehr

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zfs 02/2021, BahnCard 50 al... / 3 Anmerkung:

Der Einzelrichter des OLG Celle hat eine praxisgerechte Entscheidung getroffen, die der kostensparenden Verfahrensweise des Verteidigers und auch den Interessen der Staatskasse Rechnung trägt. Zur Vermeidung von Missverständnissen soll hier auf einige Probleme näher eingegangen werden. I. Gesetzliche Grundlagen des Vergütungsanspruchs Der im Wege der Prozesskostenhilfe oder Ve...mehr

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AGS 02/2021, Berechnung des... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist m.E. zutreffend. Denn die Stunde endet mit Ablauf der Sekunde 59.59. Danach beginnt die nächste Stunde, sodass hier – entsprechend dem Protokoll – die Pflichtverteidigerin mehr als fünf Stunden an der Hauptverhandlung teilgenommen hat. Es kommt also auf die Sekunde an. 2. Durch das KostRÄG 2021 v. 21.12.2020 (BGBl I, 3229) ist in Teil 4 VV RVG eine neu...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden vom LG angesprochenen Punkten zutreffend. 1. Das Revisionsverfahren beginnt grds. mit der Einlegung der Revision gegen das entsprechende Urteil (vgl. Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4130 VV Rn 2). Wird von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, beginnt für den Verteidiger das Revisionsverfahren mit ...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Die Neuregelung

Dieses Durcheinander hat das KostRÄG 2021 auf der Grundlage der vorliegenden Rspr. durch eine generalisierende Regelung geändert, die eine einfache Feststellung ermöglichen soll, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Längenzuschlags erfüllt sind. Danach gilt:[43] Grds. werden Wartezeiten und Unterbrechungen während eines Verhandlungstags als Teilnahme an der Hauptver...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 4. Keine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung im Festsetzungsverfahren gegen die Staatskasse (§ 55 Abs. 5 RVG)

Das Festsetzungsverfahren des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts, also i.d.R. des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse ist in § 55 RVG geregelt. § 55 Abs. 5 S. 1 RVG hat früher auf § 104 Abs. 2 ZPO verwiesen. Daraus hat die Rspr. teilweise den Schluss gezogen, dass von dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt auch die in § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO geregelte Er...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXIV. Pflichtverteidiger

Rz. 112 Für den Pflichtverteidiger richtet sich die Vergütung nach dem Tag der Bestellung (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG), es sei denn, ihm war zuvor bereits in der betreffenden Angelegenheit ein Auftrag erteilt worden (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG). Siehe im Übrigen oben Rdn 27 ff.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Rückwirkung der Pflichtverteidigerbestellung (Abs. 6)

Rz. 119 Auch § 48 Abs. 6 RVG wurde angepasst. Bei der Anwendung des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG war bislang umstritten, ob es auch in den Fällen, in denen es erst nach einer Verbindung zur Bestellung des Pflichtverteidigers kam, noch der in § 48 Abs. 6 S. 3 RVG geregelten Erstreckungsentscheidung bedurfte, um in den Genuss der rückwirkenden Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG zu ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Begrenzung auf Höchstgebühren (Abs. 3)

Rz. 185 In § 58 Abs. 3 S. 4 RVG sind die Wörter "als die Höchstgebühren" durch die Wörter "als die im Vergütungsverzeichnis vorgesehenen Höchstgebühren" ersetzt worden. Mit der geänderten Formulierung in § 58 Abs. 3 S. 4 RVG soll klargestellt werden, wie die dortige Begrenzung zu verstehen ist. Bislang war nämlich umstritten, wie die Begrenzung in § 58 Abs. 3 S. 4 RVG auf di...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Überblick

Rz. 225 Auch hier sind die Gebührenbeträge angehoben worden. Für den Wahlanwalt wurden die Mindest- und die Höchstbeträge angehoben. Für den Pflichtverteidiger wurden die Festgebühren angehoben. Rz. 226 Mittelbar hat diese Anhebung auch Bedeutung für die Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG, da diese auf die jeweilige Verfahrensmittelgebühr Bezug nimmt, die sich aufgrund d...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 2. Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Rz. 32 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Rz. 33 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Anknüpfung an den Auftrag

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wurde inso...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / c) Anknüpfung an Bestellung oder Beiordnung

Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel 10 Der Anwalt war im Dezember 2020 als Pf...mehr

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AGS 01/2021, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Am 31.7.2020 beantragte die Staatsanwaltschaft Verden die Einstellung des Verfahrens gegen den Angeklagten gem. § 154 Abs. 2 StPO. Am 3.8.2020 übersendete das Landgericht den Antrag an den Verteidiger mit der Bitte um Stellungnahme und der Anfrage, ob der Angeklagte bereit wäre, auf die Rückgabe etwaiger sichergestellt...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / III. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Rz. 27 Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wur...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 3. Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Rz. 35 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / bb) Nachfolgender Auftrag oder Beginn der Tätigkeit

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beispie...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Überblick

Rz. 194 Mit dem KostRÄG 2021 sind mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG sämtliche Gebührenbeträge des Vergütungsverzeichnisses angehoben worden. Rz. 195 Soweit die Gebühren nach dem Gegenstandswert erhoben werden (§ 2 Abs. 1 RVG), ergibt sich die Erhöhung aus der Änderung der Tabellen nach § 13 RVG und § 49 RVG. Die Gebührensätze selbst bleiben unverändert...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltlichen Änderungen

Rz. 382 Nach Nrn. 4110, 4111, 4116, 4117, 4122, 4123, 4128, 4129, 4134 und 4135 VV RVG erhält der Pflichtverteidiger in Strafsachen für die Teilnahme an Hauptverhandlungsterminen mit einer Dauer von mehr als fünf bis acht Stunden sowie bei mehr als acht Stunden eine zusätzliche Gebühr zur jeweiligen Terminsgebühr (sogen. Längenzuschlag). Rz. 383 In der Rspr. ist insoweit heft...mehr

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des § 12 RVG. Zu Nummer 2 (§ 12 RVG) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Nach der Vorschrift sind die Bestimmungen des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren "über" die Pro...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 3. Außerhalb oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Beratungshilfe kann nur außerhalb gerichtlicher Verfahren gewährt werden.[13] Im Gegensatz zur Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, die nur zu Beginn bzw. während gerichtlicher Verfahren für die innerhalb des Verfahrens beabsichtigte Rechtsverfolgung bewilligt werden kann, soll die Beratungshilfe den außergerichtlichen Bereich abdecken. Sie stellt somit das Gegenstück zur Pro...mehr

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AGS 12/2020, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

In dem Verfahren gegen den ehemaligen Angeklagten wurde Herr Rechtsanwalt G. als Pflichtverteidiger beigeordnet. Mit seinem Kostenfestsetzungsantrag hat er für seine Teilnahme an einem Explorationsgespräch mit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen am 22.6.2018 eine Terminsgebühr gem. Nrn. 4103, 4102 Nr. 3 VV i.H.v. 166,00 EUR nebst Umsatzsteuer beantragt. Das AG hat de...mehr

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AGS 12/2020, Terminsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG zulässig. Sie ist auch begründet. Ausweislich Bl. 288 d.A. (dritter Absatz von unten) war der Erinnerungsführer bei dem Explorationsgespräch anwesend. Ob die Teilnahme eines Pflichtverteidigers an der Exploration eines Angeklagten durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen zu vergüten ist, wird in Lit. u. Rspr. uneinheitli...mehr

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AGS 11/2020, Zusätzliche Ge... / 1 Sachverhalt

Der vormalige Angeklagte wurde mit Urteil des AG wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil legte sein Pflichtverteidiger fristgerecht ein unbezeichnetes Rechtsmittel ein, das im Weiteren nicht weiter konkretisiert wurde und das, da nach dem Inhalt der gesetzlichen Frist keine Revisionsbegründung einge...mehr

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AGS 11/2020, Vergütung im V... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist in der Sache überwiegend nicht begründet. Dem Pflichtverteidiger sind für sein Tätigwerden im Verfahren über die nachträgliche Gesamtstrafenbildung eine Gebühr nach Nr. 4205 VV i.H.v. 162,00 EUR und für sein Tätigwerden im Rahmen der sofortigen Beschwerde gegen die Nachtragsentscheidung nach Nr. 4301 Nr. 1 VV eine Gebühr i.H.v. 128,00 EUR nebst 2 ...mehr

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AGS 11/2020, Zusätzliche Ge... / 2 Aus den Gründen

Das als sofortige Beschwerde bezeichnete Rechtsmittel ist gem. § 300 StPO als Beschwerde auszulegen. Die Beschwerde ist gern. § 56 Abs. 2 S. 1 2. Alt. RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und zulässig. Die Beschwerde hat in der Sache Erfolg, sie ist begründet. Der Pflichtverteidiger hat vorliegend auch die Gebühr nach Nr. 4141 VV verdient, indem er das Gericht unverzügli...mehr

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AGS 11/2020, Vergütung im V... / Leitsatz

Dem Rechtsanwalt/Pflichtverteidiger steht für sein Tätigwerden im Verfahren über die nachträgliche Gesamtstrafenbildung eine Gebühr nach Nr. 4205 VV zu. Für sein Tätigwerden im Rahmen der sofortigen Beschwerde gegen die Nachtragsentscheidung entsteht eine Gebühr nach Nr. 4301 Nr. 1 VV LG Osnabrück, Beschl. v. 2.6.2020 – 2 Qs 26/20mehr

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AGS 11/2020, Haftzuschlag / 1 Aus den Gründen

Zwischen dem Pflichtverteidiger und der Staatskasse ist streitig, ob der Zuschlag zur Grundgebühr Nr. 4100 VV i.S.d. Nr. 4101 VV angefallen ist. Laut Nr. 4100 VV entsteht die Grundgebühr gem. dessen Unterabschnitt 1 neben der Verfahrensgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall nur einmal, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt sie erfolgt. Unstreitig l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Belehrung

Rz. 204 [Autor/Stand] Im Anschluss daran ist der Beschuldigte darüber zu belehren, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, ob er zur Sache aussagen wolle oder nicht; dass er auch schon vorher einen von ihm gewählten Verteidiger befragen kann, wobei ihm Informationen zur Verfügung zu stellen sind, die ihm die Kontaktaufnahme zu einem Verteidiger erleichtern; und zu seiner Entlast...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / 5. Klarstellung des Umfangs des Anspruchs gegen die Staatskasse bei Verbindungen in Strafsachen (§ 48 Abs. 6 S. 3 RVG)

Bei der Anwendung von § 48 Abs. 6 S. 3 RVG ist derzeit umstritten, ob es auch in den Fällen, in denen es nach der Verbindung zur Bestellung des Pflichtverteidigers kommt, noch der in § 48 Abs. 6 S. 3 RVG geregelten Erstreckungsentscheidung bedarf.[11] Nach der zutreffenden Gegenauffassung bedarf es einer Erstreckungsentscheidung nur, wenn die Verbindung der Verfahren nach de...mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / 8. Anrechnung von Zahlungen in Strafsachen bei Überschreitung der Höchstgebühren eines Wahlverteidigers (§ 58 Abs. 3 S. 4 RVG)

Nach dem durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 eingeführten § 58 Abs. 3 S. 4 RVG ist für den Fall, dass die dem Pflichtverteidiger nach § 58 Abs. 3 S. 3 RVG verbleibenden Gebühren höher sind als die Höchstgebühren eines Wahlanwalts, auch der die Höchstgebühren übersteigende Betrag anzurechnen oder zurückzuzahlen. Derzeit ist umstritten, wie die Begrenzung auf die "Höchstgebühren...mehr

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zfs 05/2020, Pflichtverteid... / Sachverhalt

Die Zentrale Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt erließ gegen den Betr. wegen des Führens eines Kfz unter Einwirkung berauschender Mittel einen Bußgeldbescheid über 500 EUR. Gleichzeitig wurde gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Gegen diesen Bescheid legte der Betr. Einspruch ein. Bis zu diesem Zeitpunkt enthielt die Akte eine Übersicht über den Verfahrens...mehr

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zfs 05/2020, Pflichtverteid... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Beschwerde ist begründet. Nach der gem. § 46 Abs. 1 OWiG sinngemäß anwendbaren Vorschrift des § 140 StPO kommt eine Beiordnung vorliegend in Betracht, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint. Eine Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage ist vorliegend deshalb zu erwägen, weil die Auseinande...mehr

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AGS 04/2020, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Das OLG Braunschweig weist zunächst darauf hin, dass im Rahmen der Erstattung notwendiger Auslagen grds. nur die Kosten für einen Wahlverteidiger erstattet werden. Zwar können gem. § 137 StPO bis zu drei Verteidiger gewählt werden. Aus § 137 StPO folgt aber nicht, dass dem Beschuldigten die durch die Vertretung von drei Verteidigern entstandenen Kosten insgesamt zu erstatten...mehr

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AGS 04/2020, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschwerdeführer mit einer 156 Seiten umfassenden Anklageschrift die Begehung von 11 Straftaten des versuchten Totschlags gem. §§ 212, 22, 23 StGB sowie von 3 Straftaten der Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 StGB (Behandlung ohne medizinische Indikation) vor. Bereits im Ermittlungsverfahren bestellten sich Rechtsanwalt Dr. H. (am 7.6....mehr