Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gefahrenabwehr und Hilfe in Notfällen.

Rn 12 Über die jeden treffende und strafbewehrte (§ 323 StGB) Pflicht zur Hilfeleistung hinaus, trifft die Ehegatten die Pflicht, dem jeweils anderen drohende Gefahren abzuwehren, soweit ihm dies zumutbar ist. Insoweit erwächst den Ehegatten eine Garantenstellung iSv § 13 StGB (BGH FamRZ 03, 1745; Schönke/(Schröder/Bosch, 30. A.; § 13 StGB Rz 18). Rn 13 Danach besteht die Pfl...mehr

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ZErb 09/2025, Testamentsges... / 6

Auf einen Blick Wird ein Kind mit Behinderung nach dem Tod des Elternteils gesetzlicher Miterbe, da kein Testament errichtet wurde, oder wird das Kind später bedürftig, kann das ererbte Vermögen seine Sozialleistungen gefährden. Eine nachträgliche "Reparatur" dieses Zustands ist durch das Testament des längerlebenden Elternteils möglich. Der Gestaltungsvorschlag kombiniert e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zweckänderung.

Rn 3 Vereinszweck ist die oberste Leitmaxime des Vereins (BGHZ 96, 245, 251 f; Nürnbg FGPrax 23, 65, 66; Ddorf NZG 20, 956 f und 793). Bloße Ergänzungen, Einschränkungen, Anpassungen oder bloße redaktionelle Änderungen sind keine Zweck- (Ddorf NZG 20, 956 f; Zweibr NZG 13, 907 [OLG Zweibrücken 17.12.2012 - 3 W 93/12]; NK-BGB/Heidel/Lochner Rz 5), sondern einfache Satzungsänd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – ELStAM / 2. (Elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als (elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale kommen u. a. in Betracht: Steuerklasse (§ 38b Absatz 1 EStG) und Faktor (§ 39f EStG), Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Absatz 2 EStG), auf Antrag des Arbeitnehmers ein Freibetrag und ein Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG); diese Beträge können längstens für zwei Jahre be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dem geschiedenen Ehegatten obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. (2) 1Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer früheren Erwerbstätigkeit, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht, soweit eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre. 2Bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betreuungsunterhalt.

Rn 5 Der Betreuungsunterhalt erfasst die Betreuungsleistung der Eltern ggü ihren Kindern, nämlich die Versorgung, Erziehung, persönliche Zuwendung und Haushaltsführung. Im Unterschied zum Naturalunterhalt deckt er nicht die materiellen Bedürfnisse des Kindes ab. Dabei handelt es sich um denjenigen Unterhalt, den das Gesetz in § 1606 III 2 als Unterhaltsbeitrag durch die Pfle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erbschaft.

Rn 84 Eine Tötung kann dazu führen, dass den nach §§ 844, 845 ersatzberechtigten Angehörigen zugleich eine Erbschaft ganz oder zT anfällt. Dann ist die völlige Anrechnung dieses Vorteils offenbar ungerecht, weil und soweit die Angehörigen die Erbschaft später ohnehin erhalten hätten. Die Rspr (BGHZ 8, 325, 329; NJW 74, 1236, 1237) rechnet daher idR nur den ›Verfrühungsvortei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Behandlungspflicht.

Rn 6 Die vertragliche Hauptleistungspflicht des Behandelnden liegt in der versprochenen Behandlung des Patienten (Jauernig/Mansel Vor § 630a Rz 2). Der Begriff der Behandlung ist weit und umfassend zu verstehen. ISe Heilbehandlung bezieht sich die Behandlung auf Diagnose, Therapie und sämtliche Maßnahmen und Eingriffe, die der Verhütung, Erkennung, Heilung oder Linderung von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Familiengericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. 2Die Einwilligung kann auch...mehr

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FF 09/2025, Umgangsrecht im... / I. Einleitung

Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten der Kommunikation. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Implikationen damit für das Umgangsrecht eines jeden Elternteils nach § 1684 Abs. 1 BGB verbunden sind. Während in früheren Diskussionen noch darauf verwiesen werden konnte, dass der Umgangszweck durch die Nutzung eines "normalen Telefons" gesichert sei, soda...mehr

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FF 09/2025, Rechtsprechung ... / 5.2 BGH, Beschl. v. 4.6.2025 – XII ZB 320/23

1. Der Annehmende muss im Zeitpunkt der notariell beurkundeten Stellung des Adoptionsantrages uneingeschränkt geschäftsfähig gewesen sein. Dabei muss die Geschäftsfähigkeit des Annehmenden positiv festgestellt werden; nach Erschöpfung sämtlicher Erkenntnismöglichkeiten verbleibende Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Annehmenden im Zeitpunkt des Adoptionsantrages stehen de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 4 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen für bestimmte nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten sind steuerlich begünstigt, wenn diese im Dienst oder Auftrag bestimmter Einrichtungen (begünstigter ArbG/Auftraggeber, > Rz 37 ff) zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (> Rz 33 ff) ausgeübt werden. Begünstigt sind Personen, die als Übungsleiter, Ausbil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Behinderung.

Rn 7 Behinderung ist ein autonomer Rechtsbegriff (EuGH NZA 18, 159 – Adipositas). Geschützt sind nicht nur (nach SGB IX arbeitsrechtlich bereits besonders geschützte) Schwerbehinderte und Gleichgestellte iSv § 2 II, III SGB IX (vgl BTDrs 16/1780, 31), sondern Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit langfristig eingeschränkt ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt; Abdingbarkeit.

Rn 2 Der Regelungsgehalt hinsichtlich der Mängelrechte entspricht gem § 586 II den mietrechtlichen Vorschriften, wobei lediglich nicht auf deren Unabdingbarkeit (§ 536 IV) verwiesen wird. Bei der Erhaltenspflicht gilt die Besonderheit, dass gewöhnliche Ausbesserungen zu den Pflichten des Pächters gehören (§ 586 I 2); hierunter fallen nicht außergewöhnliche, sondern nur turnu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Durch vertragliche Übernahme, § 832 II.

Rn 5 Die vertragliche Übernahme einer Aufsichtspflicht kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Der Vertrag kann mit dem Aufsichtsbedürftigen oder einem Dritten geschlossen werden (Köln OLGE 34, 120, 121); er muss wirksam sein (hM, BeckOK/Spindler/Förster § 832 Rz 12 mwN; aA Soergel/Krause § 832 Rz 14; Staud/Bernau § 832 Rz 47 f mwN; näher § 831 Rn 23), Anfechtbarkeit sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesamter Lebensbedarf.

Rn 6 Der Elementarbedarf umfasst den Bedarf des täglichen Lebens, nicht aber Schulden und auch keine eigenen Unterhaltslasten des Unterhaltsgläubigers. Dazu gehören insb Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Reinigung, Kleidung, Ferien und Hausrat (BGH FamRZ 84, 769), aber auch Spielzeug (BVerwG NJW 93, 1218) sowie zur Pflege geistiger und körperlicher Interessen (BGH Fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). 2Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). (2) 1Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben.

Rn 26 Der Begriff der Schenkung entspricht dem des § 516, so dass unbenannte (ehebezogene) Zuwendungen nicht unter II fallen und keinen privilegierten Erwerb darstellen (BGH FamRZ 14, 98; FamRZ 95, 1060). Wird ein behindertengerechter PKW aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanziert, stellt dies eine Schenkung dar (BGH FamRZ 17, 191). Unentgeltliche Arbeitsleistung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung. (2) 1Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendungmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Begünstigter Personenkreis

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG ist anzuwenden bei einer Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare Tätigkeit (> Rz 11 ff), künstlerischen Tätigkeit (> Rz 18 ff), Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder von Menschen mit Behinderungen (> Rz 23 ff), wenn sie nebenberuflich (> Rz 27 ff) im Dienst oder Auftrag einer > Juri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Instandhaltung.

Rn 12 Im Gegensatz zu I kann nur die Instandhaltung eines Bauwerks, nicht einer Außenanlage einen Bauvertrag begründen. Der Gesetzgeber verweist für die Definition des Begriffs der ›Instandhaltung‹ in den Materialien (BTDrs 18/8486, S 53) auf § 2 Abs 9 HOAI. Danach sind Instandhaltungen Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustands eines Bauwerks (vgl auch § 1 VOB/A). Gemeint si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der geschiedene Ehegatte kann den Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1573, 1575 und 1576 nicht verlangen, solange und soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann. (2) 1Einkünfte sind nicht anzurechnen, soweit der Verpflichtete nicht den vollen Unterhalt (§§ 1578 und 1578b) leistet. 2Einkünfte, die den vollen Unterhalt übersteigen, sind in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. 2Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. (2) 1Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erziehungsgrundsätze.

Rn 11 II schreibt iSe partnerschaftlichen Erziehung den Eltern vor, bei der Pflege und Erziehung des Kindes dessen fortschreitende Fähigkeit und sein wachsendes Bedürfnis zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen, Fragen der elterlichen Sorge, je nach Entwicklungsstand, mit dem Kind zu besprechen und Einvernehmen anzustreben (Karlsr FamRZ 89, 1322)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Definition der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Halbs. 2)

... eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung ist eine Vereinbarung, die unmittelbar zu einer rechtlichen Änderung der Gesellschafterstellung führt; ... Rz. 2789 [Autor/Stand] Definition der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung. Der Begriff der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung war bis 2014 nicht gesetzlich definiert. Mit dem ZollkodexAnpG v. 22.12.2014[2] ist eine...mehr

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ZErb 09/2025, Testamentsges... / 4. Gestaltungsvorschlag

Die vorgeschlagene Reparatur könnte wie folgt in der Verfügung des längerlebenden Elternteils umgesetzt werden. Sie dient ausschließlich der Ergänzung eines zu gestaltenden Behindertentestaments. Sie kann nicht isoliert stehen. Zitat Meinen Sohn/meine Tochter (mit Behinderung) belastete ich bei meinem Erbfall mit folgendem Verschaffungsvermächtnis zugunsten des in diesem Testa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Einnahmen der Spieler

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen der Lizenzspieler (Bundesliga) einschließlich Hand- und Treuegeld sind > Arbeitslohn; auf die Bezeichnung der Bezüge und Prämien kommt es nicht an. Zu versteuernde > Sachbezüge können sich auch durch besondere Preisnachlässe ergeben, den ein Autohändler auf den Erwerb eines bestimmten Pkw-Modells einräumt (EFG 2005, 1865; ergänzen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 43 enthält besondere Vorschriften zur Bewertung von Anrechten aus der GRV. Sie ist (seit 1992) im SGB VI geregelt und in zwei Zweige untergliedert; die knappschaftliche Rentenversicherung (für im Bergbau Beschäftigte) unterscheidet sich von der allgemeinen Rentenversicherung insb durch höhere Beiträge und höhere Leistungen. Wegen ihrer unterschiedlichen Qualität gelte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 335 BGB – Forderungsrecht des Versprechensempfängers.

Gesetzestext Der Versprechensempfänger kann, sofern nicht ein anderer Wille der Vertragschließenden anzunehmen ist, die Leistung an den Dritten auch dann fordern, wenn diesem das Recht auf die Leistung zusteht. Rn 1 Beim unechten Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 328 Rn 12) muss der Versprechensempfänger die Leistung verlangen können, weil der Dritte es nicht kann; andernfalls w...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ab dem VZ 1990 hat Art 3 des Vereinsförderungsgesetzes vom 18.12.1989 (BGBl 1989 I, 2212 = BStBl 1989 I, 499) § 3 Nr 26 EStG auf die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen ausgedehnt. Gesellschaftspolitische Gründe bewogen den Gesetzgeber dazu, trotz bestehender Abgrenzungsprobleme auch Personen im nebenberuflichen Pf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Kann ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen (vertretener Ehegatte), ist der andere Ehegatte (vertretender Ehegatte) berechtigt, für den vertretenen Ehegattenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mehrbedarf.

Rn 9 In der zweiten Alternative spricht I von einer ›Vermehrung der Bedürfnisse‹ des Verletzten. Damit sind nicht die für die Heilung nötigen Aufwendungen gemeint (s.u. Rn 11). Vielmehr geht es um die Kosten aus den verletzungsbedingten Bedürfnissen, wenn diese sich auch durch Heilungsmaßnahmen nicht beheben lassen: neben Pflegekosten (BGH VersR 92, 614) und Kosten der mediz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begrenzung nach § 1578b.

Rn 11 Die Billigkeitsregelung des § 1578b gilt für alle Unterhaltstatbestände, auch für § 1572 (BGH FamRZ 11, 188; 09, 1207; Schlesw FamRZ 11, 302). § 1578b ist neben § 1579 (vgl Rn 10) anwendbar. § 1578b ist auch im Hinblick auf die Befristung des Krankheitsunterhalts nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig (BGH FamRZ 10, 1414). Der Befristungs- und Begrenzungseinwand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Einzelfälle.

Rn 41 Vielfach wird von der Rspr im Weg ergänzender Vertragsauslegung ein (stillschweigender) Haftungsverzicht angenommen, wenn der Geschädigte billigerweise das Risiko hätte versichern können (BGH NJW 79, 414, 415 [BGH 14.11.1978 - VI ZR 178/77] für Beschränkung der Haftung ggü Mitfahrer; Hamm NJW-RR 00, 1047 für Vollkaskoversicherung bei Ersatzfahrzeug; Wessel VersR 11, 56...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Zuordnung aufgrund der Kundenbeziehung (Abs. 3)

(3) 1 Kann ein Vermögenswert nach Absatz 2 nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist er der Bankbetriebsstätte zuzuordnen, der die Kundenbeziehung, zu der der Vermögenswert gehört, zuzuordnen ist. 2 Eine davon abweichende Zuordnung ist nur vorzunehmen, wenn dies im Einzelfall zu einem Ergebnis der Bankbetriebsstätte führt, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Einkünfte.

Rn 31 Leibrenten sind sowohl mit ihrem Zins- als auch dem Tilgungsanteil unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH FamRZ 94, 228). Der damit verbundene Verbrauch des Vermögens führt zu keiner anderen Beurteilung, weil in der Veräußerung gg wiederkehrende Leistungen die Absicht zum Ausdruck kommt, diese in der Vergangenheit geschaffenen Werte für die Deckung des laufenden...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. ABC der Einzelentscheidungen

Rz. 80 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ambulante Pflegedienste > Rz 24. Arbeitsgemeinschaften In der Referendarausbildung können Vergütungen nach § 3 Nr 26 EStG begünstigt sein (vgl BYLfSt vom 08.07.2011, HaufeIndex 2 739 066; OFD Frankfurt/M vom 01.08.2013, HaufeIndex 5 695 883). Ärzte Zur Aufsicht im Rehabilitations- und Coronarsport, zu Notärzten im Rettungsdienst sowie zu Notfallf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. ehebedingte Nachteile.

Rn 4 Eine Befristung scheidet aus, wenn der gesamte Unterhalt erforderlich ist, um ehebedingte Nachteile auszugleichen. In diesem Fall kommt nur eine Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf in Betracht, wenn der Unterhalt höher als der ehebedingte Nachteil ist (BGH FamRZ 18, 1421). Dieser bestimmt sich nach den Einkünften, die der berechtigte Ehegatte ohne die Ehe erz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Unmittelbarkeit des Erbfalls (§ 1922 Rn 1) setzt voraus, dass Erblasser und Erbe wenigstens kurzzeitig gleichzeitig am Leben gewesen sein müssen (vgl § 1922 Rn 3). Die Erbfähigkeit ergibt sich aus der allgemeinen Rechtsfähigkeit; daher endet sie mit dem Tod. Ausgeschlossen sind demnach diejenigen, die vor dem Erblasser gestorben sind und nach dem Erbfall geboren wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1745 BGB – Verbot der Annahme.

Gesetzestext 1Die Annahme darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden entgegenstehen oder wenn zu befürchten ist, dass Interessen des Anzunehmenden durch Kinder des Annehmenden gefährdet werden. 2Vermögensrechtliche Interessen sollen nicht ausschlaggebend sein. Rn 1 Eine Adoption erfordert nach § 1741 di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Pflichten des Betreuers bei der Ausübung seines Amtes. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die Wahrung und die Verwirklichung der Selbstbestimmung der Betreuten im Mittelpunkt des Betreuungsrechts stehen und ihr Schutz gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang ist der bisher verwendete Begriff des ›Wohls‹ des Betreuten durch den Begriff d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt des Anspruchs.

Rn 8 Der Beschenkte wird durch Verweisung auf das Bereicherungsrecht so behandelt, als sei der Rechtsgrund der Schenkung entfallen. Über Rechtsfolgenverweisung in I 1 (BGH NJW 01, 1207 [BGH 19.12.2000 - X ZR 146/99]) findet auf den Rückgewähranspruch das Bereicherungsrecht (§§ 818 ff) Anwendung. Das bedeutet: Rn 9 Anstelle der Herausgabe des geschenkten Grundstücks wird Werte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 3b Der vertretende Ehegatte darf in den in I 1–4 genannten Bereichen für den anderen tätig werden, sofern die Eheleute nicht getrennt leben (III 1), ihm oder dem behandelnden Arzt nicht bekannt ist, dass der Ehegatte die Vertretung ablehnt oder für eine anderweitige Vertretung gesorgt hat (III 2). Dabei muss die eingewilligte Behandlung sich nicht auf die Erkrankung bezie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausübungskontrolle.

Rn 14 Hält der Ehevertrag der Wirksamkeitskontrolle stand, gelangt man ggf zur Ausübungs- oder Missbrauchskontrolle (BGH FamRZ 05, 1449), also der Prüfung, ob und inwieweit es einem Ehegatten nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen (BGH FamRZ 13, 195). Abzustellen ist dabei darauf, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2330 BGB – Anstandsschenkungen.

Gesetzestext Die Vorschriften der §§ 2325 bis 2329 finden keine Anwendung auf Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. Rn 1 Anstandsschenkungen sind insb kleinere Zuwendungen wie übliche Gelegenheitsgaben zu besonderen Tagen oder Anlässen (Weihnachten, Geburtstag, Taufe, Kommunion, Hochzeit) oder wie ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB H

Haager Adoptionsübereinkommen IPR Art 22 EGBGB 4 Haager Erwachsenenschutzübereinkommen Art 24 EGBGB 27 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art 21 EGBGB 15 Haager Testamentsübereinkommen Art 26 EGBGB 2 Haager Unterhaltsprotokoll Art 1 HaagUntProt 1; Art 3 HaagUntProt 1; Art 5 HaagUntProt 1; Art 7 HaagUntProt 1 Habilitation § 1575 BGB 6 Haftpflichtversicherer Direktanspruch Art 40 EG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang der Beistandschaft.

Rn 7 Wird die Beistandschaft ohne jede Konkretisierung beantragt, betrifft sie die Bereiche der Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Hiervon erfasst wird auch die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gg den Pflichtigen, wenn das Kind sich in entgeltlicher Pflege bei einem Dritten befindet, da die Pflegeperson selbst nicht berechtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Höhe der Rente.

Rn 13 Vgl zunächst ausf mit Berechnungsbeispielen Luckey Rz 1390 ff. Maßgeblich hierfür ist der von dem Getöteten fiktiv geschuldete gesetzliche Unterhalt (BGH NJW 04, 358, 359 [BGH 04.11.2003 - VI ZR 346/02]); ein Ersatz scheidet aber aus, wenn der Unterhaltsanspruch nicht hätte beigetrieben werden können (BGH NJW 74, 1373 [BGH 23.04.1974 - VI ZR 188/72]). Im Regelfall ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kasuistik.

Rn 6 Die Gründe für die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit sind vielfältig, lassen sich im Wesentlichen jedoch in den nachfolgenden Fallgruppen erfassen. Besondere Leistungen für den anderen Ehegatten sind als schwer wiegender Grund anzusehen, wenn die Erwerbstätigkeit deswegen unterbleibt. Es wäre treuwidrig, einerseits die Leistung eines Ehepartners in Anspruch zu nehmen un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maß des Familienunterhalts.

Rn 2 Jeder Ehegatte hat seinen Beitrag zum Familienunterhalt entspr seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion zu leisten. Der Anspruch umfasst den gesamten Lebensbedarf der Familie, nicht nur der Ehegatten, sondern auch der gemeinsamen Kinder und der ihnen gleichstehenden Personen, soweit sie unterhaltsberechtigt sind (eingehend Graba NZFam 19, 49). Aus § 1...mehr