Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 159 Grundstücke des Gesamthandsvermögens sind in jedem Fall in der Handelsbilanz der Personengesellschaft auszuweisen. In der Regel stellen diese Grundstücke auch Betriebsvermögen im steuerlichen Sinne dar. Der Umstand, dass ein Grundstück zivilrechtlich zum Gesellschaftsvermögen i. S. d. § 718 BGB (Gesamthandsvermögen) gehört, reicht nach der Rechtsprechung des BFH nich...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.6 Gebäude als Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufspaltung

Rz. 219 Es ist denkbar, dass ein Grundstück, das der Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft an die Betriebskapitalgesellschaft vermietet, zum Sonderbetriebsvermögen II dieses Gesellschafters bei der Besitzpersonengesellschaft gehört.[1] Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut, das dem Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft gehört und von diesem unmittelbar an die ...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / c) Zweipersonengesellschaft

Soweit der an der Komplementärin beteiligte Gesellschafter alleiniger Kommanditist der Personengesellschaft ist und es sich demnach um eine Zweipersonengesellschaft handelt, so ist nach Auffassung der Finanzverwaltung[40] die Komplementärbeteiligung als funktional wesentlich anzusehen. Dieser Auffassung ist u.E. – sowie unter Berücksichtigung der oben vertretenen Auffassung –...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / 3. Einordnung der Neuregelung

Der BFH hatte im Jahr 2009 zu einem echten Formwechsel i.S.d. § 25 UmwStG entschieden, dass die funktionale Wesentlichkeit der Komplementärbeteiligung entfällt, da die Personengesellschaft mit Formwechsel erlischt.[55] Im Kontext des Optionsmodells besteht die Personengesellschaft jedoch zivilrechtlich fort,[56] so dass der Entfall der funktionalen Wesentlichkeit zivilrechtli...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / a) Grundsatz

Die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementärgesellschaft dient grundsätzlich der Stärkung der Gesellschafterstellung des Kommanditisten in der GmbH & Co. KG, da dieser durch die Wahrnehmung seiner Rechte aus der Beteiligung an der Komplementär-GmbH die Möglichkeit seiner Einflussnahme auf die Personengesellschaft erweitert – die Anteile des Kommanditisten an der Ko...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / b) Kommanditanteil größer als 50 %

Im Falle einer Beteiligung des Kommanditisten von mehr als 50 % qualifiziert die Beteiligung eines Kommanditisten an der Komplementärgesellschaft nicht als funktional wesentliche Betriebsgrundlage, da dieser bereits mehrheitlich an der Personengesellschaft beteiligt ist und damit die zusätzlichen Einflussnahmemöglichkeiten über die Gesellschafterstellung bei der Komplementär...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 8. Grunderwerbsteuer

GrESt-Pflicht beim Erwerb eines Personengesellschaftsanteils durch einen mittelbaren (Alt-)Gesellschafter: Ein mittelbarer Altgesellschafter einer grundbesitzenden Personengesellschaft ist bei einem späteren erstmaligen Erwerb der unmittelbaren Gesellschafterstellung Neugesellschafter i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG i.d.F. 2001 (entgegen BFH v. 17.6.2020 – II R 18/17, GmbHR 2021, ...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / 3. Zwischenfazit

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Komplementärbeteiligung des Kommanditisten im Regelfall wohl seinem (notwendigen) Sonder-BV II bei der betreffenden Personengesellschaft zuzuordnen ist, da diese seine Stellung als Kommanditist stärkt. In den in der Praxis meist auftretenden Konstellationen hat der Kommanditist regelmäßig mehr als 10 % der Anteile an der Komplementä...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.2 Entnahmevorgänge

Rz. 121 Überführt ein Steuerpflichtiger ein bebautes Grundstück vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen und versteuert er die stillen Reserven, so schafft er damit ein Gebäude an i. S. d. § 7 Abs. 5 EStG.[1] Rz. 122 Wird ein zum notwendigen Betriebsvermögen gehörendes Gebäude, das teils eigengewerblich, teils fremdgewerblich, teils zu Wohnzwecken durch Vermietung und Verpa...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.3.1 Umfang Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betrie...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4 Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.4.1 Umfang Rz. 201 Als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen können grundsätzlich alle Grundstücke und Grundstücksteile in Betracht kommen, die auch ein Einzelunternehmer zum gewillkürten Betriebsvermögen machen kann (Wahlrecht). Die Behandlung als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen setzt dann voraus, dass das Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz (Sonderbilanz) ausgewiesen...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

3.9.4.3.1 Grundsätzliches Rz. 242 Errichtet ein Gewerbetreibender auf fremdem Grund und Boden ein Gebäude für eigenbetriebliche Zwecke, so hat er die aufgewendeten Herstellungskosten zu aktivieren als Gebäude, wenn er bürgerlich-rechtlicher und damit grundsätzlich auch wirtschaftlicher Eigentümer des Bauwerks ist, oder ebenfalls als Gebäude, wenn er zwar nicht bürgerlich-rechtl...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3 Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.1 Umfang Rz. 173 Aus der Behandlung des Gesamthandsvermögens und des Sonderbetriebsvermögens als wirtschaftliche Einheit ergibt sich zwangsläufig, dass nicht nur das Gesamthandsvermögen, sondern auch das Sonderbetriebsvermögen in die Gewinnermittlung, d. h. in den Betriebsvermögensvergleich einzubeziehen ist. Zum Sonderbetriebsvermögen gehören folgende Grundstücke und Gr...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4 Persönliche Zurechnung von Gebäuden und Gebäudeteilen

3.9.4.1 Grundsätzliches Rz. 235 Die Vorschrift des § 240 Abs. 1 HGB, § 242 Abs. 1 HGB (jeder Kaufmann hat "seine" Vermögensgegenstände ...) und § 39 Abs. 1 AO stellen hinsichtlich der Bilanzierung grundsätzlich auf den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer ab.[1] So darf der Steuerpflichtige ein von ihm eigenbetrieblich genutztes Grundstück seiner Ehefrau nicht bilanzieren. Sind ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.7 Gebäude als Sonderbetriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft oder freiberuflicher Tätigkeit

Rz. 227 Notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen kann es auch bei Mitunternehmern geben, die sich zur gemeinsamen Ausübung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines freien Berufs zusammengeschlossen haben.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat durch den gem. § 93a Abs. 2 BVerfGG gebildeten Ausschuss die Verfassungsbeschwerde gegen das BFH-Urteil vom...mehr

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Investitionsabzugsbetrag, n... / 3.2 BFH lässt den Ausgleich mit Steuernachzahlungen durch Betriebsprüfung zu

Nach dem Urteil des BFH vom 23.3.2016[1] darf das Finanzamt einen Investitionsabzugsbetrag nicht allein deshalb ablehnen, weil der Antrag erst nach einer Außenprüfung gestellt wird. Die Steuervergünstigung kann somit zur Kompensation eines Steuermehrergebnisses bei der Außenprüfung eingesetzt werden. Praxis-Beispiel Bildung zur Kompensation eines steuerlichen Mehrergebnisses ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2 Gesamthandsvermögen

3.9.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen Rz. 142 Grundsachverhalte Zum notwendigen Betriebsvermögen der Personengesellschaft rechnen die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft dienen oder zu dienen bestimmt sind.[1] Rz. 143 Auch Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedo...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.3 Notwendiges Privatvermögen

3.9.2.3.1 Grundsätzliches Rz. 159 Grundstücke des Gesamthandsvermögens sind in jedem Fall in der Handelsbilanz der Personengesellschaft auszuweisen. In der Regel stellen diese Grundstücke auch Betriebsvermögen im steuerlichen Sinne dar. Der Umstand, dass ein Grundstück zivilrechtlich zum Gesellschaftsvermögen i. S. d. § 718 BGB (Gesamthandsvermögen) gehört, reicht nach der Re...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / b) Mindestbeteiligung an der Komplementärin

Eine wirtschaftliche Bedeutung für Zwecke der Zuordnung zum Sonder-BV ist nach Ansicht der Rechtsprechung[17] jedoch dann regelmäßig ausgeschlossen, wenn die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementärin unter 10 % liegt.[18] Insoweit soll kein (notwendiges) Sonder-BV II vorliegen. Beachten Sie: Etwas anderes kann jedoch im Falle sog. Zweipersonengesellschaften gelten...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.1 Grundsätzliches

Rz. 235 Die Vorschrift des § 240 Abs. 1 HGB, § 242 Abs. 1 HGB (jeder Kaufmann hat "seine" Vermögensgegenstände ...) und § 39 Abs. 1 AO stellen hinsichtlich der Bilanzierung grundsätzlich auf den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer ab.[1] So darf der Steuerpflichtige ein von ihm eigenbetrieblich genutztes Grundstück seiner Ehefrau nicht bilanzieren. Sind derartige Grundstücke i...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.1 Grundsätzliches

Rz. 242 Errichtet ein Gewerbetreibender auf fremdem Grund und Boden ein Gebäude für eigenbetriebliche Zwecke, so hat er die aufgewendeten Herstellungskosten zu aktivieren als Gebäude, wenn er bürgerlich-rechtlicher und damit grundsätzlich auch wirtschaftlicher Eigentümer des Bauwerks ist, oder ebenfalls als Gebäude, wenn er zwar nicht bürgerlich-rechtlicher, aber wirtschaftlic...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.4 Der Eigentümer des Grund und Bodens ist auch Eigentümer des vom Nutzungsberechtigten genutzten Gebäudes

Rz. 255 Das vom Nutzungsberechtigten auf fremdem Grund und Boden errichtete Gebäude ist Eigentum des Grundstückseigentümers und ihm auch als solches steuerlich zuzurechnen, wenn nicht die Ausnahmetatbestände Scheinbestandteile oder wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten gegeben sind. Der Nutzungsberechtigte hat die Herstellungskosten für das Gebäude, wenn dieses s...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / 4. Weiterführende Überlegungen

Die Finanzverwaltung hatte bereits im Anwendungsschreiben zur Körperschaftsteueroption Vereinfachungsregelungen getroffen, die eine Übertragung von Sonder-BV auf die optierende Gesellschaft in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Körperschaftsteueroption erlaubten.[63] Nunmehr erfolgt eine weitere Liberalisierung der Vorschrift in Bezug auf die Anteile an Kom...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.2 Betrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

Rz. 177 Betrieblich genutzte Grundstücksteile, die im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks – nicht im Verhältnis zum Wert des Grundstückteils des Gesellschafters – von untergeordneter Bedeutung sind (§ 8 EStDV), brauchen nicht als Sonderbetriebsvermögen behandelt zu werden. Jeder Mitunternehmer kann dieses Wahlrecht ausüben; sind mehrere Gesellschafter zugleich Eigentü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.16 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 278 Weitere Einzelheiten siehe "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 51–54 und "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 58 sowie § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB und H 32a EStH Rz. 279 Bei der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der übernehmenden Gesellschaft handelt es sich auc...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.2 Bürgerrechtlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 243 Gebäude auf fremdem Grund und Boden können bürgerlich-rechtlich Eigentum des Herstellers (Mieter oder Pächter) sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie nicht wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens sind und damit nicht automatisch in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen.[1] Nach § 95 Abs. 1 BGB werden Gebäude oder sonstige Bauten nicht wesentli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zum Vorliegen eines begünstigten Wohnungsunternehmens im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG bei der Vermietung mit mehreren Zusatzleistungen

Leitsatz Erfolgt die Nutzungsüberlassung von Grundstücken an Dritte zusammen mit einem Bündel an zusätzlich angebotenen, optionalen gewerblichen Leistungen (Strom, Mediendienste, Hausmeister-, Handwerker- und Reinigungsleistungen), führt dies für sich betrachtet nicht dazu, dass die Merkmale der Rückausnahme gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG erfüllt sind. Sach...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 237 Hat ein Gewerbetreibender ein bebautes Grundstück für seinen Betrieb erworben und sind lt. Kaufvertrag vom 12.10.04 vereinbarungsgemäß Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten am 1.11.04 auf den Käufer übergegangen, ist jedoch die Eintragung des Eigentümerwechsels erst am 14.3.05 erfolgt, ist der Gewerbetreibende als Käufer bereits ab 1.11.04 wirtschaftlicher Eigentümer ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.4 Keine Entnahmevorgänge

Rz. 131 Die räumliche Verlagerung der betrieblich genutzten Grundstücksteile auf einem Grundstück führt bei einem unveränderten betrieblichen Nutzungsanteil nicht zu einem Entnahmegewinn, auch wenn die bisherigen betrieblich genutzten Räume im Anschluss zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Der Raumtausch führt nicht zu einer Aufdeckung stiller Reserven. Nach Ansicht des F...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.3 Wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 244 Grundsachverhalte Wirtschaftliches Eigentum in der Form von Eigenbesitz i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Bauten auf fremdem Grund und Boden nicht schon deshalb zu bejahen, weil die nicht am Unternehmen beteiligte Ehefrau mit dem Bauvorhaben des Unternehmerehegatten auf ihrem Grundstück einverstanden ist. Aus einem bloßen Einverständnis mit dem Bauvorhaben lässt s...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.2 Handelsrechtlich

Rz. 2 Für die handelsrechtliche Bilanzierung ist die steuerrechtliche Gebäudedefinition sinngleich anzuwenden.[1] Rz. 3 Im Handelsrecht werden durch § 266 Abs. 2 HGB "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" in der Bilanz zu einem Posten zusammengefasst. Eine weitere Untergliederung ist nach § 265 Abs. 5 HGB zulässi...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.1 Eintritt eines Gesellschafters

Rz. 645 Tritt ein weiterer Gesellschafter in die bestehende GmbH & Co. KG gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein, so greift § 24 UmwStG; die bisherigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG bringen – aus Sicht des § 24 UmwStG – ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen GmbH & Co. KG in eine neue, durch den neu hinzutretenden Gesellschafter vergrößerte GmbH...mehr

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Investitionsabzugsbetrag ab... / 5 Wer den Investitionsabzugsbetrag beanspruchen darf

Die unterschiedlichen Betriebsgrößenmerkmale für die einzelnen Einkunftsarten haben bis 2019 gegolten. Seit 2020 kommt es nicht mehr auf die Art der Gewinnermittlung an und auch nicht mehr auf die Höhe des Betriebsvermögens und des Wirtschaftswerts oder Ersatzwirtschaftswerts. Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler können Investitionsabzugsbeträge für ihre ak...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 3.3 Vorweggenommene Erbfolge

Rz. 679 Vorweggenommene Erbfolge ist "die Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger".[1] Eine vollzogene vorweggenommene Erbfolge steht also einem Generationswechsel gleich. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist zentrale Vorschrift für die vorweggenomme...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.2.1 Entstehungsgründe

Rz. 648 Allgemein ist festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung besonderer Ergänzungsbilanzen vor allem dann gegeben sind, wenn ein Gesellschafter in eine Personengesellschaft eintritt und hierbei Aufwendungen hat, die mit seinem nominellen Kapitalkonto nicht übereinstimmen. Den Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung eines eintretenden Gesellsch...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 3.2 Erbfolge von Todes wegen

Rz. 672 Der Gesellschaftsvertrag hat Vorrang vor erbrechtlichen oder testamentarischen Regelungen.[1] Ungewollte Gewinnrealisierungen durch Zwangsauflösung stiller Reserven ohne Zufluss entsprechender Liquidität von außen können sich ergeben, wenn die testamentarische Erbfolge nicht rechtzeitig mit den Beteiligungsverhältnissen am Unternehmensvermögen und dem Gesellschaftsve...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.9 Verlustabzug nach § 10a GewStG und im Rahmen des § 10d EStG durch übrige (erbende) Gesellschafter

Rz. 666 Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der maßgebende Gewerbeertrag um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrages für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrages für vorangegangene Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. Nach der ständigen höchstricht...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.7 Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung

Rz. 664 Wenn ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft ausscheidet und diese gleichzeitig von den verbleibenden Mitunternehmern fortgeführt wird, liegt kein Fall der (steuerneutralen) Realteilung vor, denn nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung hierfür die Beendigung der bisherigen Mitunternehmerschaft. Vielmehr handelt es sich um die Aufgabe ...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.2.2 Technik

Rz. 650 In den vorstehend aufgeführten Fällen ist das Kapitalkonto des eintretenden Gesellschafters verschieden, je nachdem, ob man es handelsrechtlich (vom Standpunkt der bereits vorhandenen Gesellschafter aus) oder steuerrechtlich (vom Standpunkt des eintretenden Gesellschafters aus) betrachtet. Diese Verschiedenheit könnte dazu führen, dass man zwei verschiedene Bilanzen ...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.6 Ausscheiden des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto

Rz. 661 Scheidet ein Kommanditist aus, ist der Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert des Betriebsvermögens übersteigt (§ 16 Abs. 2 EStG). Der Buchwert wird bestimmt durch die Differenz zwischen Aktiva und Passiva, soweit diese auf den Mitunternehmeranteil entfallen; dieser Buchwert entspricht dem Kapitalkon...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 4 Grunderwerbsteuer

Rz. 682 Aufgrund der Regelungen in § 1 Abs. 2a GrEStG [1] tritt bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG oder Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 2a Satz 4 und 5 GrEStG) Grunderwerbsteuerpflicht ein, wenn innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren der Gesellschafterbestand derart ausgewechselt wird, dass bei wi...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 653 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigten Steuersatz (§§ 16, 34 EStG).[2] Zudem wird (einmalig) ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Höhe von 45.0...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 3.4 Bewertung KG-Anteil: Saldierung von positiven und negativen Kapitalkontensalden der Kommanditisten

Rz. 681 Zu der Frage, ob bei der Bewertung eines KG-Anteils für Zwecke der Erbschaftsteuer der positive Kapitalkontenbestand des Gesellschafters, dessen Anteil zu bewerten ist, mit den negativen Kapitalkontensalden anderer Kommanditisten saldiert werden kann, nimmt das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 20.10.2017 (4 K 3022/16 F) [1] wie folgt Stellung: Das FG sieht keine Mögl...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 2 Umsatzsteuer

Rz. 670 Scheidet ein Gesellschafter aus, so fällt keine Umsatzsteuer an, wenn die verbleibenden Gesellschafter dem Ausscheidenden eine Entschädigung nur in Form von Geld zahlen. Den übrigen Gesellschaftern wächst der Anteil des Ausscheidenden an; dieses Anwachsen ist keine Lieferung i. S. d. § 1 UStG. Nach der BFH-Rechtsprechung[1] ist ein steuerbarer Umsatz nicht gegeben, we...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.4 Umstrukturierungen im Vorfeld der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 659 Bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen ist die besondere Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 3 EStG [1] eingeschränkt, denn die Tarifbegünstigung wird nicht gewährt, wenn die Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils vorliegt oder Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten wird; in beiden Sachverhalten entstehen laufende Gewinne, die auch der Gewerbesteu...mehr

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Investitionsabzugsbetrag ab... / 12 Kein Ausweis des Investitionsabzugsbetrags in der Handelsbilanz = Ausweis passiver latenter Steuern

Der Investitionsabzugsbetrag darf nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden und den handelsrechtlichen Gewinn nicht mindern. Da dieser durch den Investitionsabzugsbetrag aber gesenkt wird, sind in der Handelsbilanz passive latente Steuern bzw. Rückstellungen nach den Prinzipien zu bilden, die für den Ausweis latenter Steuern gelten, d. h., es erfolgt keine Abzinsung. Pra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Tod eines Beteiligten (§ 239 ZPO)

Rz. 45 Eine Unterbrechung des Rechtsstreits tritt gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 239 Abs. 1 ZPO beim Tod eines (nicht vertretenen) Beteiligten nach Verfahrenseinleitung ein.[1] Hierdurch wird dem in die Rechtsstellung des Erblassers eintretenden Erben[2] Gelegenheit gegeben, sich über den Gegenstand und den Inhalt des Klageverfahrens zu informieren. Die Wirkungen der Verfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 240 ZPO)

Rz. 52 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten bewirkt nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 240 S. 1 ZPO ebenfalls eine Unterbrechung des Rechtsstreits, soweit das Verfahren die sog. Insolvenzmasse i. S. d. § 35 InsO betrifft (Rz 53). Der bloße Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt nicht zu einer Unterbrechung[1], sondern maßgeben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.1 Haftungsanspruch

Rz. 21 Der Haftungsanspruch entsteht mit der Verwirklichung des Tatbestands, an den das Gesetz die Haftungsfolge knüpft. Obwohl die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners nach § 191 Abs. 1 AO im Ermessen der Finanzbehörde liegt, ist die Entstehung der Haftungsschuld davon unabhängig. Der Haftungsbescheid wirkt daher ebenso wie ein Steuerbescheid nicht konstitutiv, sondern de...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / V. Grundstücke von Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften mit Grundbesitz, an denen die (früheren) Ehegatten/Lebenspartner beteiligt sind, wird ein der Gesellschaft gehörendes Grundstück nicht den Gesellschaftern (Ehegatten/Lebenspartnern) zugerechnet.[27] Ebenso ist eine Personengesellschaft, an der die (früheren) Ehegatten/Lebenspartner beteiligt sind, Erwerberin eines Grundstücks, welches ein früherer ...mehr