Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2020, Beschwerderech... / 2 Aus den Gründen:

"1. Die Beschwerde des Betr. gegen den Beschluss des AG Köln vom 12.9.2019, mit welchem der Antrag des Betr. vom 15.8.2019 auf Einsicht in die digitalen Falldateien inklusive Rohmessdaten der kompletten Messreihe vom Tattag zurückgewiesen worden ist, ist zulässig und begründet." a) Der Zulässigkeit der gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 304 Abs. 1 StPO grds. statthaften Beschwerd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 62 Eignungszweifel und MPU / B. Wann und ggf. welche Maßnahmen darf die Führerscheinbehörde ergreifen?

Rz. 3 Werden Tatsachen bekannt, die Eignungszweifel eines Führerscheinbewerbers oder eines Führerscheininhabers begründen, muss er die entstandenen Zweifel (auf eigene Kosten) widerlegen. Eignungszweifel begründende Tatsachen erfährt die Verwaltungsbehörde oft auch aus anderen Verfahren, so sind z.B. Polizeibeamte gem. § 2 StVG verpflichtet, solche ihnen im Rahmen von Ermitt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bring Your Own Device at my... / 5 Datenschutzrechtliche Anforderungen

Neben institutionellen Anforderungen kommen auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Rahmen von BYOD-Modellen in Betracht. Diese können sich insbesondere aus den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG ergeben. Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik am Arbeitsp...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbeleistungen von Spitzensportlern

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Die wiederholte öffentlich deutlich sichtbare Benutzung von Sportgeräten oder Sportbekleidung durch einen Spitzensportler ist eine Werbeleistung. Zahlungen, die ein Sportler für solche Leistungen vom Hersteller der Sportausstattung – sei es unmittelbar, sei es mittelbar über den Sportverein – erhält, führen nach dem BFH-Urteil vom 19.11.1985, BStBl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.12.2 Patent

Rz. 76 Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 PatG). Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger (§ 6 PatG). Das – erteilte – Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu nutzen. Demgegenüber ist es jedem Drit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.12.3 Urheberrecht

Rz. 85 Das Urheberrecht (§ 1 UrhG) ist als Persönlichkeitsrecht nicht übertragbar (§ 29 Satz 2 UrhG). Es kann deshalb als solches auch nicht gepfändet werden. Der Urheber kann aber die Verwertung der urheberrechtlich geschützten Werke Dritten überlassen (§§ 15 ff. sowie §§ 31 ff. UrhG). Ob er dies tut und durch wen, ist die höchstpersönliche Entscheidung des Urhebers. Es kan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Entscheidung über den Antrag

Rz. 57 Über den Pfändungsantrag entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger; § 20 Nr. 17 RpflG) durch Beschluss. Dieser bedarf – bei Erlass des Pfändungsbeschlusses – grundsätzlich keiner Begründung. Lediglich in besonderen Einzelfällen kann eine Begründung geboten sein (z. B. wenn zu entscheiden ist, ob die Pfändung der Billigkeit entspricht, § 850b Abs. 2 ZPO). Di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift erklärt die Regelungen über die Zwangsvollstreckung in Forderungen gem. §§ 829 ff. ZPO für entsprechend anwendbar, soweit es sich um andere Vermögenswerte handelt. Insofern greift die Norm nicht bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen (§§ 808 ff. ZPO), bei der Pfändung von Geldforderungen (§§ 829 ff. ZPO), bei der Pfändung von Herausgabeansprüchen (§§...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 11. Persönlichkeitsrechte (Schadensersatz, Schmerzensgeld)

a) Persönlichkeitsschutz Rz. 35 Auch wenn die Persönlichkeitsrechte grundsätzlich regelmäßig mit dem Tod des Erblassers erlöschen, erkennen die Rspr. und die h.M. in der Lit. einen postmortalen Persönlichkeitsschutz an, welcher durch Unterlassungsklage geltend gemacht werden kann.[88] Der Schutz der Persönlichkeit erstarkt so zum Schutz des Andenkens Verstorbener. Bei der Gel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Persönlichkeitsschutz

Rz. 35 Auch wenn die Persönlichkeitsrechte grundsätzlich regelmäßig mit dem Tod des Erblassers erlöschen, erkennen die Rspr. und die h.M. in der Lit. einen postmortalen Persönlichkeitsschutz an, welcher durch Unterlassungsklage geltend gemacht werden kann.[88] Der Schutz der Persönlichkeit erstarkt so zum Schutz des Andenkens Verstorbener. Bei der Geltendmachung geht es nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Vermögen

Rz. 10 Bei der Ermittlung des Nachlassbestands sind die vererblichen Vermögenswerte anzusetzen, also alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind. Hierzu gehören auch solche, die aufgrund einer erbrechtlichen Sonderrechtsnachfolge übergehen, etwa die vererblic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 18. Verschwiegenheitspflichten und Unterlassungspflichten

Rz. 54 Nach h.M. enden gesetzliche und vertragliche Verschwiegenheitspflichten nicht mit dem Tod des Erblassers.[169] Auch wenn die Verschwiegenheitspflichten nach dem Tod des Erblassers weiter bestehen, gelten sie nicht gegenüber den Erben, wenn sie sich auf vermögensrechtliche Positionen des Erblassers beziehen. Da die Erben das Vermögensrecht des Erblassers übernommen hab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 21. Digitaler Nachlass

Rz. 60 Grundsätzlich tritt der Erbe im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge in den Nutzungsvertrag eines Providers bezüglich eines E-Mail- oder Benutzer-Accounts ein. Nach Auffassung des BGH steht dem Zugang zum Benutzerkonto und zu den Kommunikationsinhalten weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder datenschutzrechtliche Bestimmu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Alt. 1 (Rechtssurrogation): aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts

Rz. 3 Alt. 1 regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Rechtssurrogation. Zum Begriff des Nachlasses siehe § 2032 Rdn 3. Der Begriff des "Rechts" ist weiter als der des Anspruchs i.S.v. § 194 BGB. Neben den unmittelbaren schuldrechtlichen und sachlichen Ansprüchen sind die Früchte i.S.v. § 99 Abs. 2 BGB ebenfalls mit umfasst (siehe § 2038 Rdn 34). Aber auch Rechte, die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 17. Urheberrechte und gewerblicher Rechtsschutz

Rz. 53 Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte und Markenrechte haben als Immaterialgüterrechte Bezug zum Persönlichkeitsrecht.[164] Da bei diesen Rechten i.d.R. ein wirtschaftliches Interesse im Hinblick auf deren Verwertung vorliegt, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass diese Rechte auf den Erben und nicht auf die nächsten Angehörigen übergehen.[165] Die Rechte der E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Schmerzensgeld, Schadensersatz wegen Persönlichkeitsverletzung

Rz. 36 Aufgrund der Aufhebung des § 847 Abs. 1 S. 2 BGB sind nach dem 30.6.1990 entstandene Schmerzensgeldansprüche in vollem Umfang vererblich, und zwar auch dann, wenn der verletzte Erblasser zu Lebzeiten nicht den Willen begründet haben sollte, Schmerzensgeld zu fordern. Verstarb der Erblasser nach dem 30.6.1990, geht der Schmerzensgeldanspruch auf den Erben über, unabhän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Aneignungsrecht

Rz. 45 Neben dem Recht zur Totenfürsorge spielt das mit dem Leichnam in Verbindung stehende Aneignungsrecht eine besondere Rolle. Das Aneignungsrecht betrifft den Leichnam des Erblassers, der grundsätzlich als herrenlose Sache i.S.v. § 90 BGB angesehen wird. Der Leichnam geht nicht in das Eigentum der Erben über. Soweit der Erblasser auch hier keine anderweitigen Verfügungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

Rz. 10 Eine Begründung der Vaterschaft durch gerichtliche Feststellung (§ 1592 Nr. 3 BGB) kann nur erfolgen, wenn keine Vaterschaft durch Anerkennung oder kraft Ehe besteht. Besteht eine rechtliche Vaterschaft, muss diese zuvor durch Anfechtung beseitigt werden (vgl. Rdn 17). Rz. 11 Seit Einführung des FamFG am 1.9.2009 sind die Verfahren in Abstammungssachen (vorher Kindscha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / g) ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 53 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Grundsätze

Rz. 42 Rechtspositionen, die nicht vermögensrechtlicher Art oder nicht vererblich[186] sind, haben auf den Wert des Nachlasses keinen Einfluss. Sie sind daher nicht anzusetzen. Auch Vermögenswerte, die entgegen dem Grundsatz des § 1922 BGB nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vom Erblasser auf den Erben übergehen, bleiben unberücksichtigt. Rz. 43 Das sind insbesondere Rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Totenfürsorge

Rz. 2 Zur Totenfürsorge (vgl. § 1922 Rdn 43, 44) gehört die Bestimmung der Bestattungsart und des Ortes der letzten Ruhestätte sowie im Einzelfall die Entscheidung über eine Umbettung der Leiche oder der Urne. Maßgebend ist in erster Linie der Wille des Verstorbenen.[2] Ihm steht es zu, die Einzelheiten der Bestattung selbst zu bestimmen. Dieses Recht wird als Ausfluss des P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblichkeit der Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten

Leitsatz 1. Ein externer Datenschutzbeauftragter übt auch dann, wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist, keinen in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Katalogberuf aus. 2. Da ein Datenschutzbeauftragter ohne eine akademische Ausbildung tätig werden kann, übt er auch keine dem Beruf des Rechtsanwalts ähnliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus (Anschluss an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2020, Anspruch von ... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin macht Ansprüche auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen betreffend ihre verstorbene Tochter geltend. Wegen der Feststellungen des Landgerichts und der erstinstanzlichen Anträge wird auf die angefochtene Entscheidung Bezug genommen. Mit Urt. v. 9.11.2018 hat das Landgericht Karlsruhe die Klage abgewiesen (I 175). Zur Begründung führt es im Wesentlichen aus, fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Passivlegitimation und ... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2020, Anspruch von ... / 2 Gründe

II. Die nach §§ 511 ff. ZPO zulässige Berufung ist unbegründet. Nach § 630g Abs. 3 S. 1 und 2 i.V.m. Abs. 1 BGB kann im Falle des Todes des Patienten der Erbe Einsicht in die Behandlungsakten zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen und die nächsten Angehörigen hinsichtlich immaterieller Interessen nehmen. Nach § 630g Abs. 3 S. 3 BGB sind die Rechte allerdings ausgeschlossen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / b) Zubilligungsgrundsätze der Rechtsprechung zur bisherigen Gesetzeslage

Rz. 58 Insbesondere die von der Rechtsprechung festgelegte enge Begrenzung von Schmerzensgeldforderungen auf erhebliche Schädigungen, die pathologisch fassbar sind, stieß in der Literatur zu Recht auf häufige Ablehnung (vgl. MüKo-Grunsky, Vor § 249 Rn 54 m.w.N.; Gontard, DAR 1990, 375; weitergehend: Staudinger-Schiemann, 1998, § 249 Rn 46). Diese stützt sich hauptsächlich au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / 5. Digitaler Nachlass

Rz. 16 Der BGH hat nunmehr durch Entscheidung vom 12.7.2018 die erwartete Grundsatzentscheidung zum digitalen Nachlass getroffen. Der BGH bejaht den grundsätzlichen Übergang des Nutzungsvertrages, den der Erblasser mit dem Betreiber eines sozialen Netzwerkes geschlossen hatte, im Wege der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB.[14] Daraus entsteht ein Anspruch der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / 4. Persönliche Rechte

Rz. 12 Anders als die Vermögensrechte jedes Erblassers sind die persönlichen, immateriellen Rechte grundsätzlich nicht vererblich. Ausnahmen sind hierbei z.B. die Urheberrechte (§§ 28, 64 UrhG) und die gewerblichen Schutzrechte, z.B. § 9 PatG.[9] Auch Schadensersatzansprüche sind nach neuerer Rechtsprechung des BGH grundsätzlich vererblich, und zwar unabhängig davon, ob der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 3. Zumutbarkeit der Auskunftserteilung

Nach der Neuregelung besteht die Auskunftsverpflichtung "nicht, wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre." Mit dieser Einschränkung des Auskunftsanspruchs, die im Einzelfall auch nur zeitlich vorübergehend bestehen kann, soll das Persönlichkeitsrecht der Mutter geschützt werden, wie dies das BVerfG für Tatsachen über intimste Vorg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 3. Argumente im Einzelnen

Rz. 78 Gerade unter Bezugnahme auf eine heimliche Aufnahme ohne jegliche Kontrolle lässt sich aber auch unter Rückgriff auf die jetzt mit deutlich schärferen Sanktionen bei einem Datenschutzverstoß geltende DSGVO ein Verwertungsverbot argumentativ begründen. Rz. 79 Muster 18.12: Widerspruch gegen eine Verwertung der Dashcam-Aufnahme im Zivilprozess Muster 18.12: Widerspruch g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 2. Prüfung eines Verwertungsverbots (Beweisverwertung)

Rz. 73 Ob bei einem solchen unterstellten Verstoß gegen das BDSG eine Verwertung gerechtfertigt ist, muss für jeden Einzelfall durch eine Abwägung der widerstreitenden Interessen ermittelt werden. Denn auch wenn ein Gesetzesverstoß vorliegen würde kann im Rahmen der vorzunehmenden Güterabwägung eine Verwertung im Zivilprozess immer noch zulässig sein.[59] Im Bereich der Prüf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 1. Anwendungsbereich des Datenschutzes (Beweiserhebung)

Rz. 69 Dass eine Videoaufzeichnung im Straßenverkehr das allgemeine Persönlichkeitsrecht anderer Personen betrifft und sogar personenbezogene Daten mit der Videoaufzeichnung erhoben und gespeichert werden, entspricht der herrschenden Meinung.[56] Dies deshalb, da im Regelfall bereits auf dem Video auch Personen erkennbar sein können, die über ihre Gesichter identifizierbar s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Entziehung der Fahrerl... / a) Cannabis-Entscheidung des BVerfG

Rz. 145 Durchgreifende Bedenken gegen die unbesehene Anwendung des Wortlauts von § 14 FeV ergeben sich insbesondere aus der "Cannabis-Entscheidung" des BVerfG[72] aus dem Jahr 2002. Die Aussagen dieser Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit einer Gutachtenanforderung, die auf der Grundlage der damaligen Regelung in § 15b Abs. 2 StVZO erging, können auf die Gutachtenanforderun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Verarbeitung und Verwe... / II. Auskunftsansprüche und die gemeinsame Erklärung der Datenschutzbehörden

Rz. 44 Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Umgangs mit den Daten, welche in modernen Fahrzeugen in wachsender Vielzahl entstehen und einen Personenbezug aufweisen können, haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und der Verband der Automobilindustrie (VDA) eine gemeinsame Erklärung zu den datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Kfz am 26.1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Entziehung der Fahrerl... / aa) "Sonst Tatsachen" und Grundrechte

Rz. 113 Nach dem Wortlaut der Vorschrift ("sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen") ist es als Anlass für die MPU nicht einmal erforderlich, dass die Tatsachen, welche den Verdacht auf Alkoholmissbrauch begründen, im Zusammenhang mit dem Verhalten im Straßenverkehr offenbar geworden sind. Vielmehr können "sonst Tatsachen" aus allen Lebenssituationen herr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Geschützte Rechtsgüter

Rz. 7 Neben den erwähnten Rechtsgütern sind als sonstige Rechte i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB, die eine ausschließliche Rechtsnatur mit dem Rang der ausdrücklich genannten Rechtsgüter haben, anerkanntmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / 3. Inhalt und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 36 Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz seines aus der unerlaubten Handlung entstandenen Schadens (§§ 823 ff. BGB). Inhalt und Umfang dieses Anspruchs richten sich nach §§ 249 ff. i.V.m. §§ 842, 843, 848 bis 851 BGB. Der deliktische Schadensersatzanspruch umfasst das negative Interesse einschließlich der bei wertender Betrachtung erstattungsfähigen entgangenen Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Digitaler Nachlass: So soll... / 2.1 Private und geschäftliche E-Mails

Bei E-Mail-Konten gibt es oft das Problem, dass geschäftliche und private E-Mails nicht getrennt sind, sondern über dasselbe Postfach laufen. Für private E-Mails gilt aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Private E-Mails sollten daher auch nur den nächsten Angehörigen zugänglich sein, selbst wenn ein anderer Erbe die Verfügungsgewalt über das Mail-Konto hat. Hat also ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / IV. Gegendarstellung

Rz. 87 Die Landespressegesetze gewähren demjenigen, der sich durch eine Mitteilung in der Presse, im Rundfunk oder Fernsehen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) betroffen fühlt, als Gegengewicht zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Freiheit der Presse und der Berichterstattung durch Rundfunk und Film (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) – i.R.d. Art. 5 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Schutzgesetz

Rz. 89 Gesetz i.S.d. Bestimmung kann jede Rechtsvorschrift sein, also nicht nur ein Gesetz im staatsrechtlichen Sinne, sondern auch eine Rechtsverordnung[337] oder ein Verwaltungsakt i.V.m. der zugrunde liegenden Ermächtigungsnorm.[338] Schutzwirkung kommt einer Rechtsvorschrift zu, wenn sie, sei es auch nur neben dem Schutz der Allgemeinheit, dazu dient, den Einzelnen oder b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Allgemeines

Rz. 62 Neben dem deliktischen Schadensersatzanspruch (§§ 823 ff. mit § 249 BGB), der den Beweis des Verschuldens des Schädigers voraussetzt und auf Herstellung des Zustandes gerichtet ist, der ohne das schädigende Ereignis bestünde, oder anstelle eines solchen Anspruchs kann derjenige, der in seinen durch §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsgütern verletzt wird, in entsprechend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Vergütungsprozess

Rz. 430 Wird in einem anwaltlichen Honorarrechtsstreit die Erteilung des Mandats bestritten, so muss der Rechtsanwalt das rechtsgeschäftliche Handeln der Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht so darlegen, dass sich der Vertragsschluss – im Regelfall gem. §§ 145 ff. BGB – rechtlich prüfen lässt. Bei konkludentem Verhalten des Vertragspartners darf nicht lediglich die angeblic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / III. Unterlassung

Rz. 82 Zur Abwehr künftiger widerrechtlicher Beeinträchtigungen eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann dessen Inhaber entsprechend §§ 12 Satz 2, 862 Abs. 1 Satz 2, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB von dem Störer Unterlassung verlangen (vgl. Rdn 62 ff.); auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an.[310] Von diesem vorbeugenden Anspruch auf Unterlassung künftiger Störu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / c) "Sonstige Schäden"

Rz. 84 Unter dem Begriff "sonstige Schäden" werden nunmehr über § 15 III AVB v.a. Personenschäden gedeckt, die sich typischerweise bei Pflichtverletzungen in der Mandatsbearbeitung ergeben können.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / 2. Ersatzberechtigte

Rz. 32 Grds. hat einen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung nur der unmittelbar Geschädigte, also derjenige, dessen Rechtsgut verletzt worden ist. Der nur mittelbar Geschädigte, der infolge der unerlaubten Handlung, durch die ein anderer unmittelbar geschädigt worden ist, einen Vermögensschaden erlitten hat, hat einen Schadensersatzanspruch nur nach den Ausnahmere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Widerrechtliche Verletzung

Rz. 8 Ein unerlaubtes Tun oder pflichtwidriges Unterlassen, das ein Rechtsgut i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB verletzt, "indiziert" im Regelfall das Unwerturteil der Rechtswidrigkeit.[32] Der tatbestandsmäßige Erfolg der Verletzungshandlung deutet dann auf deren Rechtswidrigkeit hin. Diese liegt nicht vor, wenn der Schädiger einen Rechtfertigungsgrund (§§ 227 ff. BGB,[33] §§ 859, 90...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 1. Absolute Rechte

Rz. 9 Absolute Rechte wirken für und gegen jedermann. Sie kommen als Persönlichkeitsrechte und als Herrschaftsrechte vor. Persönlichkeitsrechte sind das Recht auf Unverletzlichkeit der Rechtsgüter Leben Körper, Gesundheit und Freiheit, die besonderen Persönlichkeitsrechte am eigenen Namen (§ 12 BGB, Namensrecht) und Bild (§ 22 ff. KunstUrhG) und das von der Rechtsprechung en...mehr