Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen bei unzulässiger Kontrolle durch den Arbeitgeber

Rz. 377 Ist die Telefonüberwachung seitens des Arbeitgebers unzulässig, kann dies weitreichende zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Zunächst hat der Arbeitnehmer einen vertraglichen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog gegen den Arbeitgeber, nicht rechtswidrig in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt zu werden. Solange die Verletzung andauert, steht dem ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Grundsätze der Führung der Personalakte

Rz. 1126 Die Personalaktenführung muss den Grundsätzen der Richtigkeit, Vollständigkeit, Transparenz und Vertraulichkeit entsprechen. Der Grundsatz der Richtigkeit der Personalakte fordert, dass alle in der Personalakte enthaltenen Tatsachen wahr und aktuell sind.[2524] Was "unrichtig" ist, wirft bisweilen objektiv Prob­leme auf. Im Falle der Entfernung einer Abmahnung aus d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Dienstliche Nutzung

Rz. 354 Für die Zulässigkeit der Datenkontrolle bei dienstlichen Telefongesprächen ist das BDSG und mittelbar natürlich weiterhin das allgemeine Persönlichkeitsrecht, hier dann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung maßgeblich.[1006] Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gewährleistet die Befugnis, selber...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Inhaltliche Kontrolle

Rz. 348 Die Kontrollmöglichkeiten eines Arbeitgebers gliedern sich in eine Kontrolle der Telefondaten einerseits sowie in eine (Gesprächs-)Inhaltskontrolle. Inhaltskontrolle bedeutet, dass der Arbeitgeber Kenntnis vom konkreten Gesprächsinhalt der Arbeitnehmer erlangt. Diese Kontrolle kann zum einen durch Mithören in Echtzeit erfolgen. Zum anderen ist an das Aufzeichnen und S...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 10. Informationserhebung bei Dritten

Rz. 113 Der Arbeitgeber zieht in vielen Fällen weitere Erkenntnisse aus Angaben Dritter. Hierbei sind dieselben Schranken der Informationsgewinnung zu beachten wie bei dem direkten Fragerecht gegenüber dem Bewerber. Ein prinzipieller Unterschied besteht allerdings darin, dass der Bewerber nicht mehr Herr seiner Auskünfte ist, weil dem befragten Dritten ein Geheimhaltungsinte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung

Rz. 432 Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der ________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 329 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 330 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ausgelöst, wenn der Einsatz der EDV-Systeme die Möglichkeit einer Überwachung des Verhalten...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 479 Die Einführung einer einheitlichen Dienstkleidung im Betrieb unterliegt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats.[1286] Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist die Gestaltung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1287] Daher sind Maßnahmen mitbestimmungspflichtig, durch die der Arbeitgeber in Ausübung seiner O...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Backgroundchecks

Rz. 114 Größere (insbesondere internationale) Unternehmen haben – oft unter dem Einfluss ausländischen Rechts – das Bedürfnis, erweiterte Erkenntnisse über Stellenbewerber zu erlangen oder erlangte Erkenntnisse zu überprüfen. Der US-amerikanische Sarbanes-Oxley Act[264] z.B. verpflichtet nicht nur börsennotierte US-Unternehmen, sondern auch deren ausländische Töchter, einen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Prävention und Aufdeckung von Straftaten (§ 26 Abs. 1 S. 1 BDSG)

Rz. 749 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG ist die Verarbeitung von Daten zur Aufdeckung von Straftataten nur zulässig, wenn der Verdacht besteht, dass der Betroffene im Arbeitsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Datenverarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Arbeitnehmers an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitsrechtliche Compliance

Rz. 719 Im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Compliance ist eine sorgfältige Risikoanalyse erforderlich, die sowohl von der Branche als auch von den Besonderheiten des konkreten Unternehmens beeinflusst wird. Erst dann ist feststellbar, welche Regeln vom Unternehmen zu beachten sind.[1604] Bei allen arbeitsrechtlichen Compliancemaßnahmen ist insbesondere das allgemeine Persönl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Grundsätze

Rz. 1212 Es haben sich Fallgruppen für typische Klauselinhalte herausgebildet, die die außerdienstliche Betätigung in der Freizeit betreffen, z.B. über die Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung, die Erhaltung und Sicherung der Arbeitsfähigkeit, das äußere Erscheinungsbild des Arbeitnehmers und den Schutz des Ansehens des Arbeitgebers in der öffentlichen Wahrnehmung. Die Wirk...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 525 Arbeitgeber haben aus verschiedenen Gründen ein Interesse, den Gesundheitszustand ihrer Arbeitnehmer ärztlich überprüfen zu lassen, sei es, um gesetzlichen Pflichten zu entsprechen, sei es, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten oder sei es um eine behauptete Arbeitsunfähigkeit überprüfbar zu machen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Arbeitnehmer aber vor...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / h) Familienstand/Heiratsabsichten/Kinderwunsch

Rz. 86 Die Frage nach dem Familienstand ist nur zulässig, sofern hieran ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht. Das dürfte sich im Bewerbungsverfahren kaum begründen lassen, anders dagegen nach der Einstellung, da der Arbeitgeber diese Angabe jetzt für die Gehaltsabrechnung zwingend benötigt. Hinzu tritt, dass in diesem Zusammenhang auch das Benachteiligungsmerk...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 760 Der Arbeitgeber kann aus unterschiedlichen Gründen ein Interesse daran haben, den Arbeitnehmer zum Tragen von Dienstkleidung zu verpflichten. Dies kann zum einen ein Interesse an Corporate Identity sein, z.B. in Kaufhäusern, Apotheken, etc. Zum anderen kann auch ein Wiedererkennungsinteresse aus anderen Gründen zugrunde liegen. So haben beispielsweise die Betreiber v...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / m) Homosexualität

Rz. 97 Eine Ungleichbehandlung wegen Homosexualität war als schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht schon nach älterer Rechtsprechung grds. unzulässig.[211] Ein anerkennenswerter Bezug zur beruflichen Qualifikation oder Leistungsfähigkeit ergab sich nicht. Die Frage ist seit dem Inkrafttreten des AGG absolut unzulässig.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Dienstliche Nutzung

Rz. 394 Bei der dienstlichen Nutzung des Internet- und E-Mail-Zuganges richtet sich die Zulässigkeit der Überwachung nach der DS-GVO sowie dem BDSG unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer, speziell dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.[1082] Dienstliche Nutzung liegt immer dann vor, wenn ein tatsächlicher Bezug zu den dienstlic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verfügungsgewalt über Daten nach Kündigung

Rz. 1319 Im Falle der beruflichen Verwendung privater Arbeitnehmer-Accounts in vollständig berufsorientierten (Xing, LinkedIn) bzw. teilweise berufsorientierten (Facebook, Twitter) sozialen Netzwerken stellt sich die Frage, wem die rechtliche Verfügungsgewalt über die Daten an den Accounts nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers zusteht. Die Frage nach dem Schicksal des Accou...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) "Erforderlichkeit" der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung i.S.d. § 26 Abs. 1 BDSG

Rz. 744 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG muss die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich sein. Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Arbeitnehmerdaten zur Erfüllung gesetzlicher, kollektivrechtlicher oder einzelvertraglicher Pflichten oder zur Wahrnehmung vertraglicher...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 364 Neben den Bestimmungen des BDSG und des TKG muss der Arbeitgeber bei der Einführung und Nutzung einer Telefonanlage das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG berücksichtigen. Danach besteht ein Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitneh...mehr

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FoVo 07+08/2021, BGH erweit... / 2 II. Die Entscheidung

Der BGH widerspricht und bestätigt seine Rechtsprechung Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO statthaft und auch ansonsten nach § 575 ZPO zulässig. In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Der GV ist nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO beim Vorliegen eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags d...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / I. Der Vorsitzende und sein Senat

Trotz der ungewöhnlichen Umstände, unter denen ich diesen Vortrag halten muss, war es mir eine große Freude, daran zu arbeiten und mich dabei an die gemeinsame Zeit mit Herrn Dr. Steffen zu erinnern. Es ist mir eine Ehre, dass ich Ihnen heute aus dem schönen Anlass seines 90. Geburtstags hierüber berichten darf. Ich kenne Herrn Steffen schon seit 1990, denn er war mein Beric...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Internetrecherche

Rz. 119 Bereits im Juni 2009 hat eine Umfrage bei 500 Unternehmen ergeben, dass fast 30 % der befragten Unternehmen Internetrecherchen zur Bewerberüberprüfung nutzen, und zwar um so intensiver, je größer das Unternehmen ist. Dieser Wert dürfte sich in der Zwischenzeit noch gesteigert haben. Dabei wird u.a. auch auf Daten aus sozialen Netzwerken zurückgegriffen. Die AGB freize...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Vereinbarung über die E-Mail-/Internet-Nutzung im Arbeitsvertrag

Rz. 820 Angesichts dieser Ausgangssituation könnte angenommen werden, dass eine Regelung, insbesondere ein ausdrückliches Verbot nicht erforderlich ist, wenn der Arbeitnehmer den Internetzugang oder das E-Mail-System nicht privat nutzen soll. Eine ausdrückliche Regelung ist gleichwohl dringend zu empfehlen, da die stattfindende private Nutzung ohne eine Klarstellung seitens ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 3. Fragerecht/Offenbarungspflicht

Rz. 54 In Ergänzung zu den Bewerbungsunterlagen erhebt der Arbeitgeber im Lauf des Bewerbungsverfahrens sowie im Vorstellungsgespräch weitere Informationen. Er hat grds. das Recht, alle für ihn relevanten Informationen zu erfragen, soweit schützenswerte Interessen des Bewerbers dem nicht entgegenstehen. Zulässig sind aber nur Fragen, an deren wahrheitsgemäßer Beantwortung de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Konkretisierung des Vertragsinhalts

Rz. 1027 Die vertragliche Vereinbarung eines Kündigungsgrundes beinhaltet zunächst eine Konkretisierung der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers. Mit dem Ausspruch einer Kündigung reagiert der Arbeitgeber auf Störungen des Arbeitsverhältnisses, so dass auch nur Umstände, die einen Bezug zu dem Arbeitsverhältnis aufweisen, Anlass zur Kündigung geben können.[2291] Durch di...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Wirksamkeitsgrenzen

Rz. 890 Ohne Weiteres zulässig sind Freistellungsklauseln zugunsten des Arbeitnehmers, die dem Arbeitnehmer einen über seine gesetzlichen bzw. kollektivrechtlichen Rechte hinausgehenden Anspruch auf entgeltliche oder unentgeltliche Freistellung gewähren. Problematisch ist dagegen die AGB-rechtliche Zulässigkeit von Freistellungsklauseln zulasten des Arbeitnehmers, d.h. von A...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Nichtbeschäftigung während des ungekündigten Arbeitsverhältnisses

Rz. 595 Wird der Arbeitnehmer während des bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht beschäftigt, so hat er grundsätzlich einen Verfügungsanspruch. Der Arbeitgeber hat nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen das Recht, den Arbeitnehmer während des (noch) ungekündigten Arbeitsverhältnisses einseitig zu suspendieren. Dies gilt auch für leitende Angestellte und Führungskräfte....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Möglichkeiten der Regelung

Rz. 371 Die Betriebspartner müssen bei der Wahrung der Mitbestimmung nicht zwingend eine Betriebsvereinbarung abschließen. Auch eine formlose Betriebsabsprache ist zur Wahrung des Mitbestimmungsrechts ausreichend.[1046] In der Praxis wird allerdings meist bei technischen Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Eine Betrieb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Inhalte der Personalakte

Rz. 1122 Der zulässige Inhalt der Personalakte bestimmt sich sowohl unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechtes als auch unter dem Aspekt des Datenschutzes nach dem Zweck der Speicherung. Die Aufnahme in die Personalakte ist insoweit zulässig, als dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnis...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

Rz. 1152 Beschäftigte sind gem. Art. 14 DSGVO, § 33 BDSG über die Erhebung personenbezogener Daten zu informieren, sofern sie nicht bereits auf andere Weise Kenntnis hiervon erlangt haben. Es empfiehlt sich, in den Arbeitsvertrag einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, um den datenschutzrechtlichen Pflichten gerecht zu werden. Muster 1a.65: Arbeitsvertragsklausel zur Person...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Rahmenbetriebsvereinbarung

Rz. 759 Im Folgenden ist ein Muster für eine Rahmenbetriebsvereinbarung[1697] abgedruckt. Muster 1a.40: Rahmenbetriebsvereinbarung Muster 1a.40: Rahmenbetriebsvereinbarung Präambel Die Betriebspartner sind sich einig, dass elektronische Datenverarbeitungs- und Kommunikationssysteme für die Erfüllung dienstlicher und betrieblicher Aufgaben unerlässlich sind. Beim Einsatz solcher...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Äußeres Erscheinungsbild

Rz. 1228 Das äußere Erscheinungsbild ist ein grundgesetzlich geschützter Ausdruck der Persönlichkeit. Daher gilt auch hier, dass ein Arbeitgeber nur im Falle eines sachlichen Bezugs zur Arbeitspflicht und nach gehöriger Interessenabwägung Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild des Arbeitnehmers in der Freizeit nehmen darf. Dabei sind außerdienstliche Verhaltenspflichten ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster

Rz. 380 Muster 2.40: Betriebsvereinbarung über die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage/der Mobiltelefone Muster 2.40: Betriebsvereinbarung über die Nutzung der betrieblichen Telefonanlage/der Mobiltelefone Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betri...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeine Gleichbehandlung (AGG)

Rz. 2 § 7 Abs. 1 AGG verbietet die Benachteiligung von Beschäftigten wegen der in § 1 AGG genannten Umstände, also Rasse, ethnische Herkunft,[1] Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Identität. Dieses Verbot gilt auch im Bewerbungsverfahren. Gem. § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Da...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Typische Regelungsinhalte

Rz. 467 Ethikrichtlinien sind naturgemäß unternehmensspezifisch. In besonders regulierten Wirtschaftsbereichen werden häufig die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in Ethikrichtlinien aufgenommen.[1256] Im Übrigen gibt es (branchenunabhängig) eine große Bandbreite von möglichen Regelungsgegenständen, die vom Verbot der Annahme von Geschenken, dem Verbot von Alkohol-...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Frühere Arbeitgeber

Rz. 123 Aus früheren Arbeitszeugnissen des Bewerbers kann der Arbeitgeber wegen der verklausulierten Zeugnissprache und dem Zwang zu wohlwollenden Formulierungen oft nur beschränkte Informationen gewinnen. Ein direkter Kontakt zum Zeugnisaussteller liegt nahe und wird in der Praxis oft gesucht und auch gewährt, zumal ein früherer Arbeitgeber – nach bestrittener Auffassung[27...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis

Rz. 67 Der Arbeitgeber hat – schon wegen der Beweislastregel des § 22 AGG – ein manifestes Interesse an der Dokumentation des Auswahlprozesses, um erforderlichenfalls eine diskriminierungsfreie Auswahlentscheidung darlegen und beweisen zu können.[148] Die Dokumentation sollte sich zeitlich mindestens über die in § 15 Abs. 4 AGG geforderten zwei Monate erstrecken, den Zeitrau...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Urheberpersönlichkeitsrechte

Rz. 1452 Der unverzichtbare (§ 29 UrhG) Kern der Urheberrechte sind die Urheberpersönlichkeitsrechte, die der besonderen Beziehung des Urhebers zu seinem schöpferischen Werk Rechnung tragen. Die Urheberpersönlichkeitsrechte sind eine selbstständige Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sie sind, wie das Urheberrecht selbst, weder übertragbar noch verzichtba...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / aa) Schwerstschaden

Ich beginne mit den Schwerstverletzungen, bei denen das Schmerzensgeld besonders wichtig ist. Für diesen Anspruch hatte der Beschluss des Großen Zivilsenats von 1955[78] eine Doppelfunktion von Ausgleich und Genugtuung konstatiert, im Ansatz sicher zu Recht. Das hatte jedoch zur Folge, dass der Senat bis zum Jahr 1992 bei schwersten Verletzungen mit weitgehendem Verlust der ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeine Einführung

Rz. 594 Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nicht nur einen Anspruch auf Vergütung, sondern auch einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung.[1312] Der Beschäftigungsanspruch ist Ausfluss des grundgesetzlich abgesicherten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen oder keine...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 1116 Der Begriff der Personalakte ist gesetzlich nicht definiert. Unter Personalakten im formellen Sinn sind diejenigen Schriftstücke und Unterlagen zu verstehen, welche der Arbeitgeber als "Personalakte" führt und die diesen als Bei-, Neben- oder Sonderakten zugeordnet sind. Personalakten im materiellen Sinne sind eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persön...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Muster

Rz. 693 Muster 3.57: Antrag auf Untersagung der elektronischen Bildaufzeichnung, Programmeinführung, Schließanlagenauswertung Muster 3.57: Antrag auf Untersagung der elektronischen Bildaufzeichnung, Programmeinführung, Schließanlagenauswertung An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend die Firm...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Ärztliche, psychologische oder graphologische Untersuchungen

Rz. 126 Schützenswert ist das Interesse des Arbeitgebers an Informationen, die die körperliche/gesundheitliche Eignung des Bewerbers für die beworbene Stelle betreffen. Das gilt auch für psychologische Untersuchungen.[284] Da der Bewerber die Frage der gesundheitlichen Eignung aus eigener Kompetenz i.d.R. nicht (überzeugend) beantworten kann, hat der Arbeitgeber oft ein Inte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 448 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal im Rahmen einer Betriebsordnung getroffen. Hinsichtlich der Regelungsgegenstände und deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist aber zwischen einer Arbeits- und einer Betriebsordnung zu unterscheiden. Rz. 4...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Kontrolle von E-Mails

Rz. 410 Aufgrund der Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses scheidet eine inhaltliche Kontrolle in aller Regel aus.[1107] Dasselbe Ergebnis ergibt sich unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes bzw. des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Lediglich in Ausnahmefällen kann ein inhaltliches Kontrollrecht des Arbeitgebers bestehen, wenn z.B. der ko...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten

Rz. 344 Muster 2.39: Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten Muster 2.39: Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Gesamtbetriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (bb) Kontrollmöglichkeiten auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen

Rz. 359 Gestattet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die private Nutzung des Telefons, wird er zum Telekommunikationsdienstanbieter (siehe auch Rdn 348).[1022] Bei der Frage, ob Kontrollen zulässig sind, ist deshalb das TKG zu beachten ist, insbesondere das Fernmeldegeheimnis, § 88 TKG sowie die weiteren datenschutzrechtlichen Vorschriften §§ 91–107 TKG. Dies gilt sowohl be...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / d) Heimliche Aufnahmen

Manche Eltern nehmen heimlich die Gespräche mit dem Sachverständigen auf. In einzelnen Verfahren wurden diese, ohne Wissen des Sachverständigen aufgenommenen Gespräche, bei Gericht zugelassen. Eine Generalisierung dieses Vorgehens würde dazu führen, dass wohl kein Sachverständiger mehr bereit ist, Gutachten zu erstellen, wenn ohne sein Wissen Gespräche aufgezeichnet und dies...mehr