Fachbeiträge & Kommentare zu Organspende

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 4 Unfallversicherungsschutz des Spenders

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Spender von Organen, Organteilen, Gewebe oder Blutstammzellen gilt auch für Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen, die anlässlich der Spende vorgenommen werden. Als Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch der Gesundheitsschaden, der über die durch die Organ-, Organteil-, Gewebe- oder Blutstammze...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1 Krankenbehandlung

1.1 Voraussetzungen bei Organ-/Gewebespenden 1.1.1 Rechtmäßige Entnahme von Organen/Geweben Ein Anspruch auf Krankenbehandlung des Lebendspenders kann nur bestehen, wenn es sich um eine rechtmäßige Entnahme von Organen oder Geweben handelt. Dies ist unter folgenden Voraussetzungen gegeben:[1] der Spender ist volljährig, der Spender ist einwilligungsfähig, der Spender ist nach ärz...mehr

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Organspende, Leistungsanspr... / 2 Entgeltfortzahlung

2.1 Voraussetzungen Ist ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen, die nach den §§ 8, 8a oder 9 TPG erfolgt, an seiner Arbeitsleistung verhindert, hat er für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. 2.2 Dauer Die Anspr...mehr

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Organspende, Leistungsanspr... / 2.2 Dauer

Die Anspruchsdauer ist auf 6 Wochen begrenzt. Dies gilt auch, wenn Vorerkrankungen aufgrund der Lebendspende bestehen. Diese sind wie im Fall "normaler" Arbeitsunfähigkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG anzurechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.5 Nicht gesetzlich krankenversicherte Spender

Leistungsansprüche nach §§ 27 Abs. 1a sowie 44a SGB V haben auch nicht gesetzlich krankenversicherte Spender (insbes. auch privat Krankenversicherte).mehr

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Organspende, Leistungsanspr... / 1.1 Voraussetzungen bei Organ-/Gewebespenden

1.1.1 Rechtmäßige Entnahme von Organen/Geweben Ein Anspruch auf Krankenbehandlung des Lebendspenders kann nur bestehen, wenn es sich um eine rechtmäßige Entnahme von Organen oder Geweben handelt. Dies ist unter folgenden Voraussetzungen gegeben:[1] der Spender ist volljährig, der Spender ist einwilligungsfähig, der Spender ist nach ärztlicher Beurteilung als Spender geeignet und...mehr

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Organspende, Leistungsanspr... / 3 Krankengeld

3.1 Voraussetzungen Spender von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen haben gegenüber der Krankenkasse des Empfängers Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Spende im Rahmen des Transplantations- oder Transfusionsgesetzes erfolgt und sie arbeitsunfähig macht. Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AURL) gilt entsprechend für die ...mehr

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Organspende, Leistungsanspr... / 3.2 Höhe

3.2.1 Arbeitnehmer Das Krankengeld wird in Höhe des vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens bis zur Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze geleistet. Es ist also nicht, wie im Normalfall, auf 70 % des Regelentgelts und höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Somit entspricht das Krankengeld dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.1.3 Aufklärung des Spenders

Außerdem ist der Spender durch einen Arzt in verständlicher Form aufzuklären über den Zweck und die Art des Eingriffs, die Untersuchungen sowie das Recht, über die Ergebnisse der Untersuchungen unterrichtet zu werden, die Maßnahmen, die dem Schutz des Spenders dienen, sowie den Umfang und mögliche, auch mittelbare Folgen und Spätfolgen der beabsichtigten Organ- oder Gewebeentna...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / Zusammenfassung

Begriff Durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) wurde bei Organspende der Versicherungsschutz und die finanzielle Absicherung eines Lebendspenders verbessert und auf eigene Rechtsgrundlagen gestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Den Anspruch des Spenders von Organen oder Geweben auf Leistungen der Krankenbehandlung bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.3 Versicherungsschutz

Bei Krankengeldbeziehern bleibt bei Bezug des Krankengeldes nach § 44a SGB V (oder einer entsprechenden Leistung aus der privaten Krankenversicherung) in der Kranken- und Pflegeversicherung eine Mitgliedschaft bestehen.[1] In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht.[2]mehr

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Organspende, Leistungsanspr... / 1.3 Leistungsumfang

Den Leistungsumfang der Krankenbehandlung bestimmt § 27a Abs. 1a SGB V. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlung des Spenders, die medizinisch erforderliche Vor- und Nachbetreuung, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie die Erstattung des Ausfalls von Arbeitseinkünften als Krankengeld nach § 44a SGB V und erforderlicher Fahrkosten. Zuzahlungen sind ausdrück...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.5 Tragung der Beiträge

Wird Krankengeld nach § 44a SGB V an einen Lebendspender gezahlt, so sind die aus dem Krankengeld zu zahlenden Beiträge allein von der Krankenkasse des Organempfängers zu entrichten.[1]mehr

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Organspende, Leistungsanspr... / 1.1.2 Entnahme nicht regenerierungsfähiger Organe

Die Entnahme einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe ist darüber hinaus nur zulässig zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen.mehr

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Organspende, Leistungsanspr... / 2.1 Voraussetzungen

Ist ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen, die nach den §§ 8, 8a oder 9 TPG erfolgt, an seiner Arbeitsleistung verhindert, hat er für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.mehr

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Organspende, Leistungsanspr... / 3.1 Voraussetzungen

Spender von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen haben gegenüber der Krankenkasse des Empfängers Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Spende im Rahmen des Transplantations- oder Transfusionsgesetzes erfolgt und sie arbeitsunfähig macht. Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AURL) gilt entsprechend für die Feststellung der Ar...mehr

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Organspende, Leistungsanspr... / 1.1.1 Rechtmäßige Entnahme von Organen/Geweben

Ein Anspruch auf Krankenbehandlung des Lebendspenders kann nur bestehen, wenn es sich um eine rechtmäßige Entnahme von Organen oder Geweben handelt. Dies ist unter folgenden Voraussetzungen gegeben:[1] der Spender ist volljährig, der Spender ist einwilligungsfähig, der Spender ist nach ärztlicher Beurteilung als Spender geeignet und voraussichtlich nicht über das Operationsrisi...mehr

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Organspende, Leistungsanspr... / 3.2.1 Arbeitnehmer

Das Krankengeld wird in Höhe des vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens bis zur Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze geleistet. Es ist also nicht, wie im Normalfall, auf 70 % des Regelentgelts und höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Somit entspricht das Krankengeld dem regelmäßig erzielt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.2 Voraussetzungen bei Blutspende oder ähnlich

Eine Spende von Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen ist zulässig: bei Personen, die unter der Verantwortung einer ärztlichen Person nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik für tauglich befunden worden sind, wenn die Tauglichkeit durch eine ärztliche Person festgestellt worden ist, wenn die spendende Person vor der Freigabe de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.4 Leistungspflichtige Krankenkasse

Leistungspflichtig für Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Organ- oder Blutspende ist die Krankenkasse des Empfängers.[1] Dies gilt auch für den Fall, dass der Lebendspender privat versichert ist. Genauso hat sich aber auch die private Krankenversicherung verpflichtet, entsprechende Leistungen zur Verfügung zu stellen, falls der Organempfänger privat krankenvers...mehr

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Organspende, Leistungsanspr... / 3.4 Beitragspflichtige Einnahme

Üblicherweise gilt beim Bezug von Entgeltersatzleistungen als beitragspflichtige Einnahme ein Betrag in Höhe von 80 % des letzten Verdienstes. Doch auch hier wird dem Lebendspender ein umfassenderer Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt. Beitragspflichtig ist nämlich das volle vorherige Arbeitsentgelt (Regelentgelt). Dies ergibt sich durch die ausdrücklichen Bestimmunge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 2.3 Erstattung durch die Krankenkassen des Organempfängers

Allerdings bleibt der Arbeitgeber mit dieser Entgeltfortzahlung nicht belastet. Ihm sind von der gesetzlichen Krankenkasse des Organempfängers das volle Arbeitsentgelt sowie die hierauf entfallenden vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf Antrag zu erstatten. Dies gilt auch für den Fall, das...mehr

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Organspende, Leistungsanspr... / 3.2.2 Bezieher von Arbeitslosengeld

Für Spender von Organen, Geweben oder Blutstammzellen, die Arbeitslosengeld beziehen, wird nach § 44a Satz 4 SGB V i. V. m. § 47b SGB V das Krankengeld in Höhe des Betrags des Arbeitslosengeldes gewährt. § 146 SGB III sieht für Arbeitslose eine Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nur vor, wenn diese aufgrund einer Krankheit besteht. Das Krankengeld für Arbeitslose ist ...mehr

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Organtransplantation (Entsc... / 3.1 Aufforderung zur Entscheidung

Alle über 16-Jährigen erhalten künftig in regelmäßigen Abständen die Aufforderung, sich zu ihrer Spendenbereitschaft zu äußern. Beigefügt sind Informationsmaterial und einem nur noch auszufüllenden Spendenausweis. Allerdings werden sie weder zu einem "Ja" gedrängt, noch sind sie verpflichtet, sich überhaupt zu äußern. Auf dem Organspendeausweis kann man der Organspende generel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / 1 Entscheidung zur Organtransplantation

Bis zum Oktober 2012 galt in Deutschland die sog. Zustimmungslösung. Danach mussten Bürger zu Lebzeiten oder nach dem Hirntod die Angehörigen der Entnahme von Organen und Gewebe zustimmen. Dieses Prinzip wird beibehalten, jedoch werden nun die Versicherten regelmäßig alle 2 Jahre nach ihrer Bereitschaft zur Organspende gefragt. Es ist also weniger Eigeninitiative nötig als b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / 5 Änderungen für die Organspender

Dank der erhöhten Sensibilität in den Kliniken wird es wahrscheinlicher, dass dem Wunsch zur Organspende im Todesfall entsprochen wird (wenn medizinisch möglich). Und ganz konkrete Verbesserungen gibt es für sog. Lebendspender.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / 2 Ziel der Einführung der Entscheidungslösung

Die Entscheidungslösung, verbunden mit einer Erweiterung der Verpflichtungen der Behörden, Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, hat das Ziel, die Organspendebereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen. Der bestehende Abstand zwischen der hohen Organspendebereitschaft in der Bevölkerung (rund 75 %) und dem tatsächlich dokumentierten Willen zur Organspende (...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / Zusammenfassung

Begriff Tritt Organversagen auf, kann vielen schwerkranken Menschen durch Organtransplantationen das Leben gerettet oder ein schweres Leiden gelindert werden. Die seit November 2012 eingeführte Entscheidungslösung sieht vor, dass alle Krankenversicherten über 16 Jahre ausführliche Informationen zum Thema Organspende zugeschickt bekommen. Ferner sollen sie in dem Brief die Auf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / 6 Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte

In einer zweiten Stufe zur Reform des Transplantationsrechts sollen Versicherte für die Dokumentation der Erklärung zur Organspende die elektronische Gesundheitskarte nutzen können. Für eine Fortschreibung des § 291a SGB V zur Aufnahme von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie von Hinweisen auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen auf der elektro...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / 4 Änderung der Strukturen

Mit der Gesetzesänderung werden die Kliniken, die mit Intensivstationen auch für Organtransplantationen gerüstet sind, stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen künftig Transplantationsbeauftragte beschäftigen mit der Aufgabe, sich um potenzielle Organspender zu kümmern und das Gespräch mit Angehörigen zu suchen. Es gibt neue Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Entnahme...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.2 Organspenden

Für Organspenden nach §§ 8 oder 8a Transplantationsgesetz oder Blutspenden zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen i. S. v. § 9 Transfusionsgesetz findet sich eine Regelung in § 3a EFZG. Nicht einbezogen wurden zwei weitere Sonderfälle der Organspende, nämlich die Organentnahme im Rahmen einer medizinischen Behandlung[1] sowie die Organentnahme zur ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / Zusammenfassung

Überblick Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist seit 1994 für alle Arbeitnehmer einheitlich im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Gesetz gewährt den Arbeitnehmern die Fortzahlung des Arbeitsentgelts i. H. v. 100 %. Für den Arbeitnehmer kann das Entgelt durch die Berechnungsvorschrif...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1 Krankheit

Seit 2012 sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz die Entgeltfortzahlung (neben derjenigen an Feiertagen) nicht nur wegen Krankheit vor. Vielmehr besteht eine Sonderregelung für die Arbeitsunfähigkeit infolge von Organspenden. 1.1.1 Krankheit Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er infolge von Krankheit verhindert ist, seine Arbeitsleist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 1.2 Sonstige Versicherungspflichtige

Zu den sonstigen Versicherungspflichtigen gehörenmehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.9 Organ- und Gewebespender (Satz 1 Nr. 3a)

Rz. 49 Satz Nr. 3a begründet einen Pflichtversicherungstatbestand für Organ- und Gewebespender. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass Rentenversicherungspflicht von Spendern von Organen und Geweben auch dann besteht, wenn der Empfänger privat krankenversichert ist. In diesen Fällen erhalten die Spender von dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Empfänge...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 8 EFZG hat die inhaltlich identischen Regelungen der §§ 6 LFZG, 48 Abs. 1 SeemG a. F. [1], 133c GewO, 63 Abs. 1 HGB, 616 Abs. 2 BGB und 115e AGB-DDR ersetzt und beruht auf dem Gesetzesentwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.[2] Die Regelung ist seitdem gänzlich unverändert geblieben. Rz. 2 § 8 EFZG ergänzt die Vor...mehr

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Krankheit / 5 Einzelfälle

Alkohol- und Drogensucht Nach heutiger Auffassung handelt es sich bei einer Alkoholabhängigkeit (einschließlich der daraus resultierenden Folgen) um eine Krankheit.[1] Besondere Bedeutung kommt der Alkoholabhängigkeit bei der Frage zu, ob diese als anspruchsausschließendes Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG gilt. Jedenfalls spielt die anfängliche Ursache für das Entst...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 312 regelt die Pflicht von Arbeitgebern, Zwischenmeistern und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern, Justizvollzugsanstalten sowie von Leistungsträgern und Unternehmen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher von Sozialleistungen oder Krankentagegeld zu entrichten haben, zur Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen. Regelungen zur Ausstellung von Arbeitsbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Transplantation.

Rn 28 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Transplantation von Körperteilen können bei lebenden Menschen und bei Toten auftreten. Sie sind durch das TPG v 4.9.07 (TPG BGBl I 2206, zuletzt geändert durch Art 8b des G v 22.3.24, BGBl I Nr 101) geregelt. Da der Körper des lebenden Menschen kein Objekt des Rechtsverkehrs ist, kann die Organspende eines Lebenden nur unter den dor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung für die Anwendung des § 1829.

Rn 2 Zunächst muss ein Betreuer/Bevollmächtigter handeln, dem der Aufgabenkreis der ärztlichen Behandlung oder Heilbehandlung (ggf mit Beschränkung auf einen bestimmten ärztlichen Bereich) übertragen wurde. Beim Bevollmächtigten müssen die in I 1 genannten Maßnahmen ausdrücklich von der schriftlich erteilten Vollmacht umfasst werden (V). Hierzu muss aus der Vollmacht auch de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Selbstbestimmungsaufklärung.

Rn 210 Die im Arzthaftungsrecht wichtigste Form der Aufklärung ist die Selbstbestimmungsaufklärung über Möglichkeiten und Wirkungen der Behandlung (Diagnose, Behandlungsmethoden und -alternativen, Verlauf, Risiken) als Grundlage für die Einwilligung des Patienten aufgrund einer Abwägung zwischen Chancen und Risiken der Behandlung (grundl BGHZ 29, 176, 180 mwN; weiterhin zB B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Auflage.

Rn 1 Der Auflage widmet das BGB nur die wenigen Vorschriften §§ 2192–2196 sowie die allg Begriffsbestimmung in § 1940. Ihre praktische Bedeutung ist erheblich größer, als diese geringe Regelungsdichte vermuten lässt. Insb ermöglicht die Auflage eine weit reichende Flexibilität der Gestaltung, was beispielhaft in folgenden Fällen deutlich wird: Rn 2 Verfügt der Erblasser zugun...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis u. a.:[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach seinem Inkrafttreten ist § 166 im Zusammenhang mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (PflegeVG v. 26.5.1994, BGBl. I S. 1014) um Abs. 2 ergänzt worden. Die Regelung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe ist aus Nr. 2 genommen und in Nr. 2a angefügt worden (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461). Mit der Einführung eines Teilarbeitslosengeldes (§ 150 SGB ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 8.1 Inhalte des Notfallordners

In den Notfallordner eines jeden Unternehmers gehören u. a. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde Vollmachten für alle Konten, Geldanlagen bestehende Darlehensverträge bestehende Leasingverträge Unternehmertestament, Ehe- und/oder Erbvertrag Vorsorgevollmachten (Tz. 8.2.1; § 1820 BGB) Vollmachten für das Unternehmen Liste der wichtigsten Lieferanten und Kunden, Dienstleister Anweisungen für...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green Nudging: Umweltverträ... / 3.2.1 Gewohnheiten, Trägheit

Menschen neigen aus Gründen der Bequemlichkeit und aus Gewohnheiten dazu, einen bestimmten Zustand aufrechtzuerhalten. Das nennt man Status-quo-Effekt: Entscheidungen werden gerne aufgeschoben, gute Vorsätze und Absichten werden nicht umgesetzt oder verpuffen. Eine Verhaltensänderung findet selbst dann nicht statt, wenn die Kosten der Alternative geringer sind und der Nutzen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.1 Krankheit

Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlechts zu erwarten ist.[1] Auf die Behandlungsbedürftigkei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 4 Schwangerschaftsabbruch/Organspende/In-vitro-Fertilisation

Nach § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine nichtrechtswidrige Sterilisation oder auf einen nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt zurückzuführen ist, einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gleich. Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Überschrift "Zahlungsanspruch bei Mehrkosten" aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) ...mehr