Fachbeiträge & Kommentare zu Organspende

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.2 Organspenden

Für Organspenden nach §§ 8 oder 8a Transplantationsgesetz oder Blutspenden zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen i. S. v. § 9 Transfusionsgesetz findet sich eine Regelung in § 3a EFZG. Nicht einbezogen wurden zwei weitere Sonderfälle der Organspende, nämlich die Organentnahme im Rahmen einer medizinischen Behandlung[1] sowie die Organentnahme zur ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / Zusammenfassung

Überblick Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist seit 1994 für alle Arbeitnehmer einheitlich im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Gesetz gewährt den Arbeitnehmern die Fortzahlung des Arbeitsentgelts i. H. v. 100 %. Für den Arbeitnehmer kann das Entgelt durch die Berechnungsvorschrif...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1 Krankheit

Seit 2012 sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz die Entgeltfortzahlung (neben derjenigen an Feiertagen) nicht nur wegen Krankheit vor. Vielmehr besteht eine Sonderregelung für die Arbeitsunfähigkeit infolge von Organspenden. 1.1.1 Krankheit Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er infolge von Krankheit verhindert ist, seine Arbeitsleist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankheit / 5 Einzelfälle

Alkohol- und Drogensucht Nach heutiger Auffassung handelt es sich bei einer Alkoholabhängigkeit (einschließlich der daraus resultierenden Folgen) um eine Krankheit.[1] Besondere Bedeutung kommt der Alkoholabhängigkeit bei der Frage zu, ob diese als anspruchsausschließendes Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG gilt. Jedenfalls spielt die anfängliche Ursache für das Entst...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 312 regelt die Pflicht von Arbeitgebern, Zwischenmeistern und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern, Justizvollzugsanstalten sowie von Leistungsträgern und Unternehmen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher von Sozialleistungen oder Krankentagegeld zu entrichten haben, zur Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen. Regelungen zur Ausstellung von Arbeitsbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Transplantation.

Rn 28 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Transplantation von Körperteilen können bei lebenden Menschen und bei Toten auftreten. Sie sind durch das TPG v 4.9.07 (TPG BGBl I 2206, zuletzt geändert durch Art 8b des G v 22.3.24, BGBl I Nr 101) geregelt. Da der Körper des lebenden Menschen kein Objekt des Rechtsverkehrs ist, kann die Organspende eines Lebenden nur unter den dor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Selbstbestimmungsaufklärung.

Rn 210 Die im Arzthaftungsrecht wichtigste Form der Aufklärung ist die Selbstbestimmungsaufklärung über Möglichkeiten und Wirkungen der Behandlung (Diagnose, Behandlungsmethoden und -alternativen, Verlauf, Risiken) als Grundlage für die Einwilligung des Patienten aufgrund einer Abwägung zwischen Chancen und Risiken der Behandlung (grundl BGHZ 29, 176, 180 mwN; weiterhin zB B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung für die Anwendung des § 1829.

Rn 2 Zunächst muss ein Betreuer/Bevollmächtigter handeln, dem der Aufgabenkreis der ärztlichen Behandlung oder Heilbehandlung (ggf mit Beschränkung auf einen bestimmten ärztlichen Bereich) übertragen wurde. Beim Bevollmächtigten müssen die in I 1 genannten Maßnahmen ausdrücklich von der schriftlich erteilten Vollmacht umfasst werden (V). Hierzu muss aus der Vollmacht auch de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Auflage.

Rn 1 Der Auflage widmet das BGB nur die wenigen Vorschriften §§ 2192–2196 sowie die allg Begriffsbestimmung in § 1940. Ihre praktische Bedeutung ist erheblich größer, als diese geringe Regelungsdichte vermuten lässt. Insb ermöglicht die Auflage eine weit reichende Flexibilität der Gestaltung, was beispielhaft in folgenden Fällen deutlich wird: Rn 2 Verfügt der Erblasser zugun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis u. a.:[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 8.1 Inhalte des Notfallordners

In den Notfallordner eines jeden Unternehmers gehören u. a. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde Vollmachten für alle Konten, Geldanlagen bestehende Darlehensverträge bestehende Leasingverträge Unternehmertestament, Ehe- und/oder Erbvertrag Vorsorgevollmachten (Tz. 8.2.1; § 1820 BGB) Vollmachten für das Unternehmen Liste der wichtigsten Lieferanten und Kunden, Dienstleister Anweisungen für...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green Nudging: Umweltverträ... / 3.2.1 Gewohnheiten, Trägheit

Menschen neigen aus Gründen der Bequemlichkeit und aus Gewohnheiten dazu, einen bestimmten Zustand aufrechtzuerhalten. Das nennt man Status-quo-Effekt: Entscheidungen werden gerne aufgeschoben, gute Vorsätze und Absichten werden nicht umgesetzt oder verpuffen. Eine Verhaltensänderung findet selbst dann nicht statt, wenn die Kosten der Alternative geringer sind und der Nutzen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.1 Krankheit

Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlechts zu erwarten ist.[1] Auf die Behandlungsbedürftigkei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 4 Schwangerschaftsabbruch/Organspende/In-vitro-Fertilisation

Nach § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine nichtrechtswidrige Sterilisation oder auf einen nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt zurückzuführen ist, einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gleich. Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.5 Organspenden

Rz. 90 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei der Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen ist in § 3a EFZG geregelt.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Abgrenzung der Ansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG

Rz. 10 Das EFZG sieht keine gesetzliche Regelung zur Abgrenzung der Entgeltfortzahlungsansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG in den Fällen vor, in denen eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Spende von Organen, Geweben oder von Blut und eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer davon unabhängigen Erkrankung zusammentreffen. Folgende Konstellationen sind denkbar: Rz. 11 Während der Arbeit...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.1 Bisherige Rechtslage

Rz. 3 Nach früherer Rechtsprechung des BAG [1] hatte ein Organspender keinen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung. Da die Erkrankung bei einer Organspende – jedenfalls im Rahmen eines komplikationslosen Eingriffs – vom Arbeitnehmer bewusst selbst herbeigeführt wird, war die Arbeitsunfähigkeit dem BAG zufolge nicht vom Schutzzweck des § 3 Abs. 1 EFZG erfass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendung von WG (§ 10b EStG Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 231 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 3 EStG stellt klar, vgl BFH v 22.19.1971, VI R 310/69, BStBl II 1972, 55, dass als Zuwendungen iSd § 10b EStG auch die Zuwendung von WG gilt (Sachzuwendungen), mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen. Zum Begriff des WG s §§ 4, 5 Rn 599 (Hoffmann). Als Sachzuwendungen kommen neben Sachen iSd § 90 BGB auch nicht körperliche Objekt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Entstehen des ... / 4 Sterilisation/Schwangerschaftsabbruch/Organspende oder andere

Krankengeld wird neben der Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung auch aufgrund anderer Tatbestände gezahlt. Dabei sind Besonderheiten beim Entstehen des Anspruchs zu beachten.mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.16 Blut-, Organ- oder Gewebespender (Nr. 13 Buchst. b)

Rz. 132 Blut-, Organ- und Gewebespender sind nach Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b versichert. Seit 1.8.2012 ist im Versicherungstatbestand klargestellt (Art. 2b Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012, BGBl. I S. 1601), dass dieser sich auch auf Personen erstreckt, die sich tatsächlich Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen unterziehen, wenn dies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.2 Umsetzungsstufe 2 (nach der Bereitstellung)

Rz. 11 Versicherten steht spätestens ab dem 15.7.2025 ein Sofortnachrichtendienst mit Leistungserbringern und mit Krankenkassen als sicheres Übermittlungsverfahren (§ 311 Abs. 6) zur Verfügung (Nr. 2). Der Zeitpunkt wird verschoben, damit den verantwortlichen Krankenkassen nach der Veröffentlichung der erforderlichen Spezifikationen im April 2024 die Durchführung eines recht...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.7 Erforderliche Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen

Rz. 25 Abs. 2 Satz 1 stellt ausdrücklich klar, dass der Versicherungsschutz zugunsten des Spenders bereits für alle Gesundheitsschäden besteht, welche als Folge einer erforderlichen Voruntersuchung auftreten. Rz. 26 Wortlaut und Gesetzeszweck, einen Anreiz für die Organspende zu schaffen, umfassen auch die sog. isolierte Voruntersuchung, bei welcher es nachfolgend nicht zu ei...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 12a ist Bestandteil der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe (vgl. Weyd, Jura 2013, 437) in deutsches Recht. Das Ziel war zunächst die Verbesserung der Ablauforganisation insbesondere in und zwischen den beteiligten Krankenhäusern, die die Organspende in Deutschland durchf...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.2.3 Organ-, Organteil- oder Gewebespende

Rz. 11 Der Wortlaut verlangt nur eine Organ-, Organteil oder Gewebespende. Er nimmt nicht auf die §§ 8, 8a TPG als Tatbestandsvoraussetzung Bezug. Die §§ 8, 8a TPG enthalten Regelungen, nach welchem Verfahren die Organspende zulässig ist. Sie regeln die Gesetzmäßigkeit der Organspende. Die Einhaltung war bereits vor dem Inkrafttreten des § 12a nach der Rechtsprechung des BSG...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.11 Rückwirkender Versicherungsfall

Rz. 31 Für die Versicherungsfälle, die in der Zeit vom 1.12.1997 und dem 31.7.2012 eingetreten sind, ordnet die Übergangsvorschrift des § 213 Abs. 4 Satz 1 die rückwirkende Geltung des § 12a an. Der Wortlaut enthält keine Einschränkung. Er erfasst alle Gesundheitsschäden, welche in der Zeit vom 1.12.1997 und dem 31.7.2012 eingetreten sind. Der Wortlaut unterscheidet nicht, o...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.2.4 Personeller Anwendungsbereich

Rz. 14 Der einzige Anknüpfungspunkt für den Versicherungsschutz ist nach der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 15/5050 S. 63) der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, § 2 Abs. 3 Satz 4. Aus diesem Grund stehen auch Spender, wenn sie nur nach § 2 Abs. 3 Satz 4 im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (vgl. § 2 Rz. 205; vgl. zum Wohnsitz oder gewö...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.10 Zuständiger Unfallversicherungsträger

Rz. 30 Zuständig für die Bearbeitung und Entschädigung des Versicherungsfalles nach § 12a ist im Regelfall nach § 136 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 133 Abs. 1 der Unfallversicherungsträger, der für das Unternehmen zuständig ist, mit dem die Spender in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Bei Organspenden ist dies grundsätzlich die Einrichtung, in der d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende

Begriff Unter dem Begriff Organspende ist das zur Verfügung stellen von Organen des menschlichen Körpers für eine Transplantation zu verstehen. In den meisten Fällen erfolgt die Organspende von einem hirntoten Patienten. Dazu ist es erforderlich, dass der Verstorbene zu Lebzeiten seine Einwilligung in die Möglichkeit der Organspende gegeben hat. Daneben besteht aber innerhal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsansprüche des Lebendspenders

Zusammenfassung Begriff Durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) wurde bei Organspende der Versicherungsschutz und die finanzielle Absicherung eines Lebendspenders verbessert und auf eigene Rechtsgrundlagen gestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Den Anspruch des Spenders von Organen oder Geweben auf Leistungen der Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 4 Unfallversicherungsschutz des Spenders

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Spender von Organen, Organteilen, Gewebe oder Blutstammzellen gilt auch für Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen, die anlässlich der Spende vorgenommen werden. Als Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch der Gesundheitsschaden, der über die durch die Organ-, Organteil-, Gewebe- oder Blutstammze...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 2 Entgeltfortzahlung

2.1 Voraussetzungen Ist ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen, die nach den §§ 8, 8a oder 9 TPG erfolgt, an seiner Arbeitsleistung verhindert, hat er für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. 2.2 Dauer Die Anspr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1 Krankenbehandlung

1.1 Voraussetzungen bei Organ-/Gewebespenden 1.1.1 Rechtmäßige Entnahme von Organen/Geweben Ein Anspruch auf Krankenbehandlung des Lebendspenders kann nur bestehen, wenn es sich um eine rechtmäßige Entnahme von Organen oder Geweben handelt. Dies ist unter folgenden Voraussetzungen gegeben:[1] der Spender ist volljährig, der Spender ist einwilligungsfähig, der Spender ist nach ärz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.5 Nicht gesetzlich krankenversicherte Spender

Leistungsansprüche nach §§ 27 Abs. 1a sowie 44a SGB V haben auch nicht gesetzlich krankenversicherte Spender (insbes. auch privat Krankenversicherte).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 2.2 Dauer

Die Anspruchsdauer ist auf 6 Wochen begrenzt. Dies gilt auch, wenn Vorerkrankungen aufgrund der Lebendspende bestehen. Diese sind wie im Fall "normaler" Arbeitsunfähigkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG anzurechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.1 Voraussetzungen bei Organ-/Gewebespenden

1.1.1 Rechtmäßige Entnahme von Organen/Geweben Ein Anspruch auf Krankenbehandlung des Lebendspenders kann nur bestehen, wenn es sich um eine rechtmäßige Entnahme von Organen oder Geweben handelt. Dies ist unter folgenden Voraussetzungen gegeben:[1] der Spender ist volljährig, der Spender ist einwilligungsfähig, der Spender ist nach ärztlicher Beurteilung als Spender geeignet und...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3 Krankengeld

3.1 Voraussetzungen Spender von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen haben gegenüber der Krankenkasse des Empfängers Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Spende im Rahmen des Transplantations- oder Transfusionsgesetzes erfolgt und sie arbeitsunfähig macht. Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AURL) gilt entsprechend für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.2 Höhe

3.2.1 Arbeitnehmer Das Krankengeld wird in Höhe des vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens bis zur Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze geleistet. Es ist also nicht, wie im Normalfall, auf 70 % des Regelentgelts und höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Somit entspricht das Krankengeld dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / Zusammenfassung

Begriff Durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) wurde bei Organspende der Versicherungsschutz und die finanzielle Absicherung eines Lebendspenders verbessert und auf eigene Rechtsgrundlagen gestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Den Anspruch des Spenders von Organen oder Geweben auf Leistungen der Krankenbehandlung bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.1.3 Aufklärung des Spenders

Außerdem ist der Spender durch einen Arzt in verständlicher Form aufzuklären über den Zweck und die Art des Eingriffs, die Untersuchungen sowie das Recht, über die Ergebnisse der Untersuchungen unterrichtet zu werden, die Maßnahmen, die dem Schutz des Spenders dienen, sowie den Umfang und mögliche, auch mittelbare Folgen und Spätfolgen der beabsichtigten Organ- oder Gewebeentna...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 2.1 Voraussetzungen

Ist ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen, die nach den §§ 8, 8a oder 9 TPG erfolgt, an seiner Arbeitsleistung verhindert, hat er für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.5 Tragung der Beiträge

Wird Krankengeld nach § 44a SGB V an einen Lebendspender gezahlt, so sind die aus dem Krankengeld zu zahlenden Beiträge allein von der Krankenkasse des Organempfängers zu entrichten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.1.2 Entnahme nicht regenerierungsfähiger Organe

Die Entnahme einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe ist darüber hinaus nur zulässig zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.4 Beitragspflichtige Einnahme

Üblicherweise gilt beim Bezug von Entgeltersatzleistungen als beitragspflichtige Einnahme ein Betrag in Höhe von 80 % des letzten Verdienstes. Doch auch hier wird dem Lebendspender ein umfassenderer Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt. Beitragspflichtig ist nämlich das volle vorherige Arbeitsentgelt (Regelentgelt). Dies ergibt sich durch die ausdrücklichen Bestimmunge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.3 Versicherungsschutz

Bei Krankengeldbeziehern bleibt bei Bezug des Krankengeldes nach § 44a SGB V (oder einer entsprechenden Leistung aus der privaten Krankenversicherung) in der Kranken- und Pflegeversicherung eine Mitgliedschaft bestehen.[1] In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.3 Leistungsumfang

Den Leistungsumfang der Krankenbehandlung bestimmt § 27a Abs. 1a SGB V. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlung des Spenders, die medizinisch erforderliche Vor- und Nachbetreuung, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie die Erstattung des Ausfalls von Arbeitseinkünften als Krankengeld nach § 44a SGB V und erforderlicher Fahrkosten. Zuzahlungen sind ausdrück...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.2.2 Bezieher von Arbeitslosengeld

Für Spender von Organen, Geweben oder Blutstammzellen, die Arbeitslosengeld beziehen, wird nach § 44a Satz 4 SGB V i. V. m. § 47b SGB V das Krankengeld in Höhe des Betrags des Arbeitslosengeldes gewährt. § 146 SGB III sieht für Arbeitslose eine Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nur vor, wenn diese aufgrund einer Krankheit besteht. Das Krankengeld für Arbeitslose ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 2.3 Erstattung durch die Krankenkassen des Organempfängers

Allerdings bleibt der Arbeitgeber mit dieser Entgeltfortzahlung nicht belastet. Ihm sind von der gesetzlichen Krankenkasse des Organempfängers das volle Arbeitsentgelt sowie die hierauf entfallenden vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf Antrag zu erstatten. Dies gilt auch für den Fall, das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.4 Leistungspflichtige Krankenkasse

Leistungspflichtig für Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Organ- oder Blutspende ist die Krankenkasse des Empfängers.[1] Dies gilt auch für den Fall, dass der Lebendspender privat versichert ist. Genauso hat sich aber auch die private Krankenversicherung verpflichtet, entsprechende Leistungen zur Verfügung zu stellen, falls der Organempfänger privat krankenvers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.1.1 Rechtmäßige Entnahme von Organen/Geweben

Ein Anspruch auf Krankenbehandlung des Lebendspenders kann nur bestehen, wenn es sich um eine rechtmäßige Entnahme von Organen oder Geweben handelt. Dies ist unter folgenden Voraussetzungen gegeben:[1] der Spender ist volljährig, der Spender ist einwilligungsfähig, der Spender ist nach ärztlicher Beurteilung als Spender geeignet und voraussichtlich nicht über das Operationsrisi...mehr